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Kategorie: Politik

Digitalisierung in Krankenhäusern

Bad Doberan – Das Sana Krankenhaus Bad Doberan erhielt heute (am 15. Juni) zwei Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt rund 1,1 Millionen Euro. Überreicht wurden die Bescheide von Gesundheitsministerin Stefanie Drese an Geschäftsführer Michael Jürgensen.

„Mit dieser Zuwendung sollen Vorhaben zur Digitalisierung insbesondere die Prozesse während eines Krankenhausaufenthalts von Patientinnen und Patienten vorangebracht werden. So ist die Einführung einer digitalen Patientenakte und spezielle Visitenwagen mit Tablets geplant“, sagte Drese während ihres Besuchs.

Darüber hinaus soll die digitale Kommunikation im Krankenhaus verbessert werden. Drese: „Es ist ein Mobilfunkmast auf dem Gelände vorgesehen. Davon profitieren dann auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus – eine gute W-LAN-Verbindung ist für alle wichtig.“

Drese verdeutlichte, dass mit 1 Mio. Euro der Großteil der Förderung für den Aufbau einer durchgehenden elektronischen Behandlungs- und Pflegedokumentation sowie für die Einrichtung eines automatisierten und sprachbasieren Dokumentationssystems bereitgestellt wird.

Durch die angestoßenen digitalen Neuerungen würden laut Ministerin gerade die Beschäftigten stärker entlastet werden können. Wichtige Informationen und Daten der Patientinnen und Patienten würden bei einer notwendigen Weiterbehandlung künftig zügig an die entsprechenden Stellen weitergeleitet werden.

Hintergrund: Im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds stehen bis zu 4,3 Milliarden Euro für die Modernisierung der Krankenhäuser in Deutschland bereit. Drei Milliarden Euro werden hierbei durch den Bund bereitgestellt und bis zu 1,3 Milliarden Euro durch die Länder und/oder Krankenhausträger. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). In Mecklenburg-Vorpommern stehen knapp 84 Millionen Euro aus dem Fonds inklusive der Ko-Finanzierung für die Krankenhäuser im Land zur Verfügung.

Fluss der Extreme

Backhaus spricht mit Bürgern über Hochwasserschutz

Boizenburg – Heute nimmt Umweltminister Dr. Till Backhaus an einer Bürgerinformationsveranstaltung zum Hochwasserschutz in der Richard-Schwenk-Sporthalle in Boizenburg teil.

„Hochwasserschutz ist und bleibt eine Daueraufgabe – auch wenn es gegenwärtig wegen der zum Teil niedrigen Wasserstände etwas anders aussieht. Wenn Sie in den letzten Tagen auf den Elbdeichen rund um Boizenburg spazieren waren, konnten Sie feststellen, dass die Wasserstände der Elbe derzeit sehr gering sind. Aufgrund der geringen Niederschläge des Frühjahres weist die Elbe, am hiesigen Pegel in Boizenburg, derzeit lediglich einen Wasserstand von 70 cm auf.

Die Elbe ist aber ein Fluss der Extreme. Phasen des Niedrigwassers, wie sie derzeit wieder sichtbar sind, wechseln sich in regelmäßigen Abständen mit Hochwasser ab. Insbesondere diese vergleichsweise seltenen Ereignisse gilt es, nicht aus dem gemeinsamen Gedächtnis zu verlieren und sich mit baulichen Anlagen und mit einen guten Hochwasserrisikomanagement vor Schäden infolge Hochwasser zu schützen“, sagte er im Vorfeld der Veranstaltung.

In den Jahren 2002 und 2013 haben Wetterlagen mit enormen Regenmengen die Elbe massiv anschwellen lassen. 2013 wies der Pegel in Boizenburg vom 11. auf den 12. Juni 2013 einen Wasserstand von 732 cm auf. Damals lagen nur noch 28 Zentimeter zwischen dem Wasserspiegel der anstehenden Elbe und der Deichkrone. Die Pegelaufzeichnungen der letzten Jahre sowie die Erinnerung an die Hochwässer 2002 und 2013 haben uns einen entsprechenden Handlungsbedarf aufgezeigt. In der betroffenen Region leben rund 14.000 Menschen, die es zu schützen gilt. Neben den Menschenleben, welche oberste Schutzpriorität aufweisen, sind rund 500.000.000 Euro materielle Werte vom einem Elbehochwasser gefährdet“, erklärte der Minister.

Um den Schutz der betroffenen Bürger und ihres Eigentums zu gewährleisten, hat das Land aufgrund der Erfahrungen der Hochwässer 2002 und 2013 die Bemessungshochwässer überarbeitet und die Hochwasserschutzanlagen überprüft. Zudem sind in die Betrachtungen die prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels eingeflossen, welcher eine ansteigende Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereignissens erwarten lässt.

Die gewonnenen Erkenntnisse sind in die aktuellen Planungen der Hochwasserschutzanlagen entlang der Elbe eingeflossen und münden unter anderem in einem eigenen Hochwasserschutzkonzept für die Stadt Boizenburg.

Das Projekt „Hochwasserschutz“ Boizenburg umfasst insgesamt zwei Teilprojekte (Neubau Sude-Hochwassersperrwerk und Rückdeichung Hafendeich). Für das Teilprojekt „Rückdeichung Hafendeich“ hat Minister Backhaus im Rahmen der Frühjahrsdeichschau 2017 dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg einen Fördermittelbescheid in Höhe von 14,5 Mio Euro übergeben. Die Kosten für das zweite Teilprojekt betragen nach der Kostenberechnung rund 26,4 Mio Euro.

Neben den investiven Maßnahmen sei es aber auch notwendig, die Vegetation zwischen den Deichen im Auge zu behalten, betonte Backhaus. Denn das sei für den Wasserabfluss von großer Bedeutung. „Ich bin mir dabei durchaus bewusst, dass wir uns mit allen Maßnahmen in einem sehr sensiblen Naturraum, dem Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe, bewegen. Unser Ziel muss es sein, die Entwicklung des Naturraumes mit den Ansprüchen des Hochwasserschutzes in Einklang zu bringen“, so Backhaus.

Hinweis: Die abendliche Info-Veranstaltung in Boizenburg ist noch keine Anhörung im Sinne des Planfeststellungsverfahrens. Es geht ausschließlich darum, zu erläutern, welche technische Lösungen gefunden wurden und Fragen zu beantworten.

Mecklenburg-Vorpommern ist für den Hochwasser­schutz an der Elbe um Dömitz und Boizenburg sowie den Rückstaubereich an den Zuflüssen (Müritz-Elde-Wasserstraße, Löcknitz, Sude und Boize) zuständig.

Stromsperren vermeiden

M-V und das Saarland bringen einen entsprechenden Beschlussvorschlag in die Verbraucherministerkonferenz als Reaktion auf steigende Energiepreise ein.

Schwerin – „Die steigenden Energiepreise belasten gerade vulnerable Verbraucherinnen und Verbraucher. Das zeigt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung mit Daten des Sozioökonomischen Panels. Demnach werden private Haushalte in Deutschland aufgrund steigender Energiepreise mit mittelfristigen Einkommensverlusten von durchschnittlich gut zwei Prozent belastet werden. Das trifft ärmere Haushalte sogar noch stärker, da sie relativ gesehen einen deutlich höheren Anteil ihres Einkommens für Energie aufwenden müssen. Energiesperren könnten für viele die Folge sein, wenn sie die Kosten nicht mehr begleichen können. Energiesperren gilt es in Übereinstimmung mit dem 20. Grundsatz der Europäischen Säule sozialer Rechte – ‚Zugang zu essenziellen Dienstleistungen‘ zu verhindern“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der VSMK, der Verbraucherschutzministerkonferenz am 16./17. Juni 2022.

„Wir brauchen eine bundesweite Strategie, wie solchen armen Haushalten geholfen werden kann. Vereinzelt gibt es bereits in Ländern und Kommunen lokale Maßnahmen zur Energiekostenberatung oder Energiesicherung, die drohenden Stromsperren entgegenwirken. Wir sollten auf der VSMK in Weimar darüber diskutieren, ob diese Modelle der Bundesregierung als Blaupause für eine bundesweite Strategie gegen Energiesperren dienen könnten. Fakt ist, dass wir handeln müssen, bevor es für viele zu spät ist. Daher bringen das Saarland und wir einen entsprechenden Beschlussvorschlag in die Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen ein“, so Ministerin Bernhardt. Laut des Monitoringberichts der Bundesnetzagentur 2020 gab es im Jahr 2019 in Deutschland rund 289.000 Stromsperren.

„Ich sehe darüber hinaus auch eine Lösung in verstärkten Beratungsangeboten auf dem Lande. Es gibt zum Beispiel ein gutes Projekt mit dem Titel ‚Verbraucher stärken im Quartier‘. Es ermöglicht den Verbraucherzentralen, gezielt auf Verbraucherinnen und Verbraucher zuzugehen. Davon profitieren insbesondere Gruppen, die einerseits aufgrund ihrer Lebensumstände sowie finanzieller Schwierigkeiten auf konkrete Hilfestellung in ihrem Konsumalltag angewiesen sind, andererseits aber häufig nicht aus eigener Initiative den Weg in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale oder zu gleichwertigen Online-Angeboten finden“, so Ministerin Bernhardt vor der VSMK am Donnerstag und Freitag in Weimar.

Entlastung des Kita-Personals

Förderprogramm für Kita-Alltagshelferinnen und -helfer bis Ende Dezember verlängert

Schwerin – Das Land verlängert das Förderprogramm für Alltagshelferinnen und -helfer in den Kitas um weitere zwei Monate.

Mit dieser wichtigen Entscheidung können die Kitaträger bis zum 31. Dezember dieses Jahres bis zu 5.000 Euro für die Helferinnen und Helfer in Anspruch nehmen. Für Sachkosten wie zum Beispiel Hygieneausstattung können bis zu 500 Euro beantragt werden; Kindertagespflegeeinrichtungen können 200 Euro für Sachkosten erhalten. Die Anträge dafür müssen spätestens bis zum 15. Juli dieses Jahres eingereicht werden.

Insgesamt stellt das Land dafür 2,4 Millionen Euro aus dem Corona-Schutzfonds zur Verfügung. Förderzeitraum ist der 01.04. bis 31.12.2022.

„Erzieherinnen und Erzieher an den Kindertageseinrichtungen leisten eine hervorragende Arbeit. Gerade in Pandemiezeiten sind sie weit über das Maß gefordert. Deshalb ist es mir besonders wichtig, sie in ihrer täglichen Arbeit weiter zu unterstützen und zu entlasten“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Alltagshelferinnen und -helfer sind kein pädagogisches Personal. Sie sollen das Kita-Fachpersonal bei einfachen und alltäglichen Arbeiten entlasten. Sie helfen beispielsweise in der Küche, beim Tischdecken, räumen mit auf oder kümmern sich um die Desinfektion.

Im Förderzeitraum 2021 wurden insgesamt 530 der nichtpädagogischen Kräfte zusätzlich oder durch sogenannte Stundenaufstockungen in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt.

TOP-Ausbildungsbetriebe geehrt

Meyer: Unternehmen haben Verantwortung auch in Krisenzeiten übernommen und weiter ausgebildet – wichtig, auf eigene Ausbildungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen

Neubrandenburg – In Neubrandenburg sind am Mittwoch feierlich die Auszeichnungen für die „TOP-Ausbildungsbetriebe 2022“ der Industrie- und Handelskammer zu Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern (IHK) übergeben worden.

„Die TOP-Ausbildungsbetriebe investieren in die Qualität von Ausbildung und in Rahmenbedingungen, die über die fachliche Lehrunterweisung hinausgehen. Die Unternehmen haben Verantwortung gezeigt, indem sie gerade auch in Zeiten der Corona-Pandemie für den eigenen Fachkräftenachwuchs gesorgt und das mit ihrer eigenen hohen Ausbildungsqualität untersetzt haben. In Krisenzeiten Qualitätsstandards zu erfüllen und umsetzen, das können nur die Besten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Der Minister hat zusammen mit IHK-Präsident Dr. Wolfgang Blank die Auszeichnungen im Haus der Kultur und Bildung vorgenommen.

Insgesamt haben 51 Unternehmen den Titel „TOP-Ausbildungsbetrieb“ für ihr besonderes Engagement bei der qualitativ hochwertigen Ausbildung über den gesetzlichen Rahmen hinaus, für Aktivitäten zur Berufsorientierung und der Fachkräfteentwicklung erhalten. Der Titel wird in drei Kategorien vergeben, abhängig von der Mitarbeiteranzahl. „Zur landesweiten Fachkräftegewinnung und -sicherung ist es notwendig, möglichst viele junge Menschen für eine duale Berufsausbildung zu interessieren. Wichtig ist es auch, Migrantinnen und Migranten in eine Berufsausbildung zu bringen und ebenso die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Handicap durch eine Ausbildung voranzubringen“, machte Meyer weiter deutlich.

In Mecklenburg-Vorpommern sind 6.000 gemeldete Ausbildungsplätze unbesetzt (aktuellster Stand Anfang Mai). Ihnen stehen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 2.800 unversorgte Bewerberinnen und Bewerber gegenüber.

„Es gibt heute deutlich mehr Möglichkeiten für einen beruflichen Weg im eigenen Land als noch vor 10 Jahren. Die ausbildungsrelevanten Themen werden dabei immer vielfältiger und spannender. Digitalisierung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind neue Themen auch in der Ausbildung. Jetzt gilt es, die Zeichen der Zeit zu erkennen und diesen schon einen Schritt voraus zu sein“, so Meyer. „Ein guter Start ist nach der Schule die duale Berufsausbildung. Die Auszubildenden sind die Fachkräfte von Morgen. Die Zeiten, in denen Auszubildende den Unternehmen die Türen einrennen sind längst vorbei. Wichtig ist es, dass auch die Unternehmen immer wieder auf ihre eigenen Ausbildungs- und auch Karrieremöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam machen. Wer nicht wirbt, hat am Ende verloren. Fachkräftesicherung und -entwicklung sind die Gebote der Stunde“, forderte Meyer.

Im Wirtschaftsministerium wird an einer Fachkräftestrategie für Mecklenburg-Vorpommern gearbeitet. Ende Mai wurde ein rund 40-köpfiger Expertenbeirat eingerichtet. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, von Unternehmensverbänden und Kammern, Gewerkschaften sowie einzelnen Unternehmen mit Interesse an Fachkräftethemen und Netzwerkpartnern zusammen.

Die Fachkräftestrategie soll vier Säulen umfassen: die Qualifizierung von Fachkräften, die Sicherung und Ausschöpfung von Erwerbspotenzialen, die Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland sowie die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen im Land. „Es geht darum, die Veränderungen der Wirtschaft und Arbeitswelt nachhaltig zu gestalten“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

M-V: bis 2040 klimaneutral

Backhaus: Mehr Gartenabfälle als wertvolle Biomasse nutzen

Schwerin – Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat sich das Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein. Auf dem 20. Dialog Abfallwirtschaft an der Universität Rostock betonte Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus heute, dass die Abfallwirtschaft maßgeblich zum Erreichen dieses Zieles beitragen kann.

Ein Dauerthema in Mecklenburg-Vorpommern ist laut Backhaus das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Frühjahr und Herbst. „Ursprünglich ist diese Regelung getroffen worden, um insbesondere in den ländlichen und von großen Gehöften geprägten Gegenden eine vertretbare Ausnahme zuzulassen. Inzwischen hat aber jeder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eine getrennte Bioabfallentsorgung anzubieten und davon sollten die Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Klimaschutzes auch Gebrauch machen.

Denn Bioabfälle, nehmen wir zum Beispiel Grünschnitt, der verbrannt wird, im Hausmüll landet oder sogar illegal verkippt wird, geht für die Kompostierung oder eine hochwertige stoffliche oder energetische Nutzung verloren. Beim Verbrennen kommt hinzu, dass wir am Ende sogar noch Schadstoffe in Luft pusten und unsere Nachbarn mit unangenehmen Gerüchen belästigen. Das heißt nicht, dass wir die gemütliche Feuerschale oder das Brauchtumsfeuer verbieten möchten. Aber wir kommen nicht umhin die Bestimmungen der Pflanzenabfalllandesverordnung auf den Prüfstand zu stellen“, sagte er weiter.

Auch setzt die Landesregierung weiterhin verstärkt auf Abfallvermeidung und Recycling und möchte mit gutem Beispiel vorangehen: „Die Nutzung von Mehrwegsystemen und die Reduzierung des Gebrauchs von Einwegverbrauchsartikeln sind dabei ein wichtiger Ansatz. Wir als Umwelt- und Klimaschutzministerium wollen uns daher dafür stark machen, dass der Staatliche Betrieb für Bau und Landesliegenschaften entsprechende Empfehlungen für die Bewirtschaftung von Küchen und Kantinen in der Landesverwaltung herausgibt. So können und müssen wir als Landesregierung als Vorreiter für die Verbannung von Einweg-Kunststoffverpackungen fungieren“, erklärte der Minister.

Aber nicht nur bei der Vermeidung von Einweg-Kunststoffartikeln, sondern auch bei der Nutzung von umweltverträglichen Produkten im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen soll der ökologische Fußabdruck der Landesverwaltung besser werden. „Zwar bietet das Abfallwirtschaftsgesetz M-V schon jetzt eine geeignete Grundlage, um die öffentliche Hand zum Einsatz von Recyclingprodukten zu verpflichten. Wir müssen aber dafür sorgen, dass unsere Bauverwaltung und Vergabeberatungsstellen noch bessere Bedingungen schaffen, um Recyclingbaustoffen höhere Marktchancen einzuräumen“, sagte Backhaus.

Abschließend rief er alle Akteure der Abfallwirtschaft dazu auf, wachsam in Bezug auf illegale Abfallablagerungen zu sein: „Der Standort in Güstrow wird derzeit beräumt – das ist die gute Nachricht. Fakt ist aber auch, wir hätten die 3,8 Millionen Euro an Steuermitteln liebend gern für andere Projekte verwendet. Auch wenn wir derartige kriminelle Machenschaften nicht zu 100 Prozent verhindern können, können wir jedoch in gewisser Weise Vorsorge betreiben. Deshalb wird sich M-V auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Verantwortlichkeit eines Betreibers einer BImSch-Anlage auf 3 Jahre nach Betriebseinstellung verlängert wird und personengebundene Mindestanforderungen für die Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen erhoben werden.“

Bau des Inselhafens vor Prerow

Prerow – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat gestern den Auftrag zur Errichtung des in den vergangenen Jahren viel diskutierten Inselhafens vor Prerow erteilt. Bis Ende 2023 sollen neben dem Inselhafen mit Steganlagen und Hafengebäude auch eine ca. 720 m lange Seebrücke, die längste im Ostseeraum, sowie ein Fahrgastschiffanleger entstehen. Der neue landeseigene Inselhafen wird somit zukünftig den Nothafen Darßer Ort ersetzen, der sich in der Kernzone des Nationalsparks befindet. Teil des Auftrags ist daher auch die Renaturierung des Nothafens, der sich im Ottosees in der Kernzone des Nationalparks befindet.

„Nach einigen Jahren der Planung, die von intensiven Abstimmungsprozessen in der Gemeinde Ostseebad Prerow und mit Genehmigungsbehörden begleitet wurden, und einem alle Seiten anspruchsvollen Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Bauleistungen kann dieses komplexe Bauvorhaben nun endlich realisiert werden“, sagte Umweltminister Dr. Backhaus, der sich seit Beginn der Untersuchungen zu einem Inselhafen vor Prerow intensiv in die Diskussionen eingebracht und an Vorhaben mitgewirkt hat. Mehr als 15 Mal ist er persönlich vor Ort gewesen und hat sich immer wieder auch kritischen Stimmen gestellt. „Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass es sich lohnt transparent und ehrlich miteinander umzugehen“, so der Minister.

„Ich freue mich auf den neuen Hafen und auf die neue Seebrücke mit dem Fahrgastschiffanleger. In den letzten 30 Jahren wurden unzählige Versuche unternommen, auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst Ersatz für den Nothafen zu schaffen. Ziel war es immer, den Seenotrettern auch in der Zukunft einen gut positionierten Ausgangshafen und den Wassersportlern einen Etappenhafen unterschiedlicher Größe zur Verfügung zu stellen. Mit der Idee eines kleinen, landeseigenen Inselhafens haben wir nun eine Lösung, die das Land gemeinsam mit den nun beauftragten Bauunternehmen realisieren wird“, sagte er weiter.

Die weitere Detailplanung und die Errichtung aller baulichen Anlagen hat die ARGE Inselhafen übernommen. Diese besteht aus 4 größeren Bauunternehmen, die z.T. in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sind. Federführender Ansprechpartner ist der Bereich Ingenieur- und Hafenbau der Ed. Züblin AG mit Sitz im Rostock. Bauherr ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Rostock, das bisher bereits für die Planungen zuständig war und zukünftig die Realisierung koordinieren wird.

Eine der ersten sichtbaren Veränderungen vor Ort wird die Baustelleneinrichtung im Nothafen sein. Im Bereich der Kaianlage des Seenotrettungskreuzers werden temporär einige Container für die Mitarbeiter der Bauunternehmen aufgestellt. Zum Abschluss der Bauphase werden dann alle baulichen Anlagen des Nothafens zurückgebaut und es wird eine für einen natürlichen Strandsee übliche Wassertiefe hergestellt. Somit kann sich dieser Teil der Kernzone des Nationalparks nach über 60 Jahren wieder auf natürlichem Weg weiterentwickeln.

Blickrichtung Zukunft

Mecklenburg-Vorpommern setzt als erstes Bundesland einen Tourismusbeauftragten ein

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt sich touristisch für die Zukunft auf: Als erstes Bundesland wirkt im Nordosten Deutschlands künftig ein Tourismusbeauftragter, um die touristischen Entwicklungsziele umzusetzen. Auf die in der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung vorgesehene Position berufen wurde mit Tobias Woitendorf ein erfahrener und vernetzter Tourismusakteur.

Woitendorf wird die Arbeit als Tourismusbeauftragter des Landes in Doppelfunktion mit seiner bisherigen Tätigkeit als Geschäftsführer des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern ausführen. Die ressortübergreifende Umsetzung der Landestourismuskonzeption und definierter Schlüsselprojekte zählt zu den Kernaufgaben dieser neuen Funktion.

„Tobias Woitendorf ist ein ausgewiesener Fachmann. Er hat ein hohes Ansehen in der Branche und auch in der Landespolitik, über Parteigrenzen hinweg. Er ist verlässlich und voller Ideen. Ich bin sicher, dass wir gemeinsam mit ihm den Tourismus im Land weiter stärken werden“, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Der Tourismusbeauftragte wirkt als Mittler zwischen den Akteuren im MV-Tourismus und der Landespolitik. Er berät die Landesregierung, berichtet direkt an den Wirtschaftsminister und begleitet die für die Tourismuspolitik und -entwicklung in MV zentralen Zukunftsprojekte. Hierzu zählen Vorhaben wie ein Tourismusgesetz, eine tragfähige Tourismusfinanzierung, die Stärkung der Reiseregionen in MV sowie das Steuern in Richtung eines nachhaltigen, sozialen und qualitativ orientierten Tourismus.

Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit erklärte: „In der personellen Identität des Tourismusbeauftragten und des TMV-Geschäftsführers sehen Land und Verband die erfolgversprechendste Variante für die Weiterentwicklung des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern. Tobias Woitendorf bringt die Voraussetzungen für die anspruchsvollen Anforderungen mit. Ob im strategischen Corona-Krisenmanagement, der Außendarstellung des Urlaubslandes oder bei der Aufstellung des Tourismusverbandes als moderne Managementorganisation – mit seiner Erfahrung setzt er kontinuierlich wichtige Impulse für die Tourismusentwicklung des Bundeslandes.“

Zur Unterstützung des Tourismusbeauftragten wird eine schlanke Struktur als Projektgruppe mit Anbindung an das Wirtschaftsministerium geschaffen. In diesem Zusammenhang wird eine zusätzliche Vollzeitstelle für eine Führungskraft beim Landestourismusverband eingerichtet.

Für die zukunftsfähige Aufstellung des für Mecklenburg-Vorpommern überdurchschnittlich wichtigen Tourismus soll innerhalb der nächsten Jahre unter anderem ein Tourismusgesetz vorbereitet und beschlossen werden. Das geplante Gesetz – es wäre das erste in Deutschland – soll die Tourismusfinanzierung auf eine stabile Grundlage stellen und die Strukturen auf lokaler und regionaler Ebene nachhaltig sichern. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern unterschiedlicher Organisationen und Ebenen soll den Prozess begleiten.

Die touristische Interessenvertretung soll künftig über einen neuen Beirat für Tourismus gewährleistet werden. Dieser bündelt, strukturiert und artikuliert die tourismuspolitischen Anliegen von Regionen, Städten, Fachverbänden und touristischen Organisationen in MV.

Das bisherige Steuerungsgremium der Landestourismuskonzeption wird mit seinen Mitgliedern und Aufgaben in den Beirat Tourismus integriert. Der Beirat wird vom Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit geleitet.

Die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Zukunftsagentur Mecklenburg-Vorpommern (ZAG MV) soll vom Tourismusbeauftragten vorbereitet und unter den dafür relevanten Akteuren und Institutionen beraten werden. Die ZAG MV soll nach 2024 relevante Kommunikationsstrukturen zusammenführen, eine kommunikative Gesamtaussage für MV entwickeln sowie Marketingkompetenz mit Ansiedlungs- und Wirtschaftsförderungsexpertise vereinen.

Minister Reinhard Meyer: „Mit diesem konzentrierten Maßnahmenpaket geben wir einen starken Entwicklungsimpuls hin zu einer zukunftsorientierten Tourismuspolitik. Mecklenburg-Vorpommern setzt als erstes aller Bundesländer einen Tourismusbeauftragten ein. Auch mit dem geplanten Tourismusgesetz und einer konsequent umgesetzten Zukunftsagentur wollen wir Vorreiter sein und deutschlandweit Maßstäbe für die Tourismusentwicklung setzen.“

Die Präsidentin des Tourismusverbandes, Birgit Hesse, ergänzte: „Das Tourismusland hat in den kommenden Jahren eine echte Chance auf Fortschritt. Die fachliche Besetzung des Tourismusbeauftragten trägt dem erheblichen Entwicklungsbedarf Rechnung. In seiner Doppelfunktion wird sich Tobias Woitendorf für den systematischen und kooperativen Entwicklungsprozess auf allen Ebenen einsetzen.

Die tourismuspolitischen Ziele des Landes und der Landestourismuskonzeption können so zügiger erreicht werden.“ Tobias Woitendorf bedankte sich bei der Landesregierung und der Verbandsspitze für das in ihn gesetzte Vertrauen: „Wir werden als Team agieren und die großen Aufgaben gemeinsam mit allen Willigen angehen und bewältigen. Der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern hat große Chancen, braucht aber starke Impulse, einen schnellen Antritt und die Fähigkeit zu Innovation und Integration.

Die nächsten Jahre sind entscheidend für die zugleich nachhaltige, soziale und wirtschaftliche Ausrichtung und Vernetzung der Branche im Land. Wir müssen für Gäste anziehend bleiben und für Menschen, die im Tourismus und im Land ihre Zukunft sehen können, attraktiver werden.“