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Kategorie: Politik

Ein Stück Heimat auf Achse

Mobiler Hofladen wirbt für Landkreise Rostock und Mecklenburgische Seenplatte

Schwerin – „Ein Stück Heimat auf Achse“ – unter diesem Motto reist ein regionales Vermarktungsmobil durch Mecklenburg-Vorpommern und bewirbt Produkte aus den Landkreisen Rostock und Mecklenburgische Seenplatte. „Im Land gibt es eine Vielzahl kleiner Produzenten, die oftmals nicht die Möglichkeit haben, ihre hochwertigen Angebote auf Wochenmärkten und Veranstaltungen zu präsentieren. Als mobiler Hofladen kann das Vermarktungsmobil zusätzlichen Absatz für Kleinstproduzenten schaffen und so die regionalen Wertschöpfungsketten verlängern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Vorhaben wird von der 2019 gegründeten gemeinnützigen GmbH „MaMüMaMa“ umgesetzt; „MaMüMaMa“ steht für „man müsste mal machen“. Die Akteure wollen nach eigenen Angaben Ideengeber, Akteure, Vereine, Locations und weitere Engagierte zusammenbringen, mit Rat und Tat zur Seite stehen, Fördermittel einwerben, Events und Produkte entwickeln und diese professionell umsetzen.

Ein Ergebnis ist das Vermarktungsmobil. Das Fahrzeug dient neben dem Verkauf auch als Foodtruck. In einer eingebauten Küchenausstattung können die Regionalprodukte verarbeitet und beispielsweise bei Veranstaltungen verkauft werden. Ebenfalls an Bord sind Informationen zu Urlaubsanbietern, Dienstleistern, Handwerkern, Künstlern und anderen interessanten Akteuren der Region. Das Fahrzeug ist zudem ausgestattet mit Flyern, Broschüren und einem Flatscreen. „Die mobilen Verkaufs- und Verköstigungsangebote regionaler Produkte gepaart mit der touristischen Standortwerbung für die Landkreise Rostock und die Mecklenburgische Seenplatte sind eine gute Kombination. So leistet das Projekt einen wertvollen Beitrag zur Stärkung im ländlichen Raum“, sagte Meyer.

Weitere Informationen unter www.heimataufachse.de

Die Gesamtinvestition beträgt 440.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Fonds zur Unterstützung Ländlicher GestaltungsRäume (LGR-Fonds) in Höhe von 99.000 Euro.

Der Fonds unterstützt vorrangig Projekte, die Lösungen zu den Themen Mobilität/Erreichbarkeit, Nahversorgung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Kinderbetreuung, Kultur sowie Kooperation und Gemeinschaft in den Ländlichen GestaltungsRäumen anbieten. Träger der Projekte können Gemeinden, Ämter, Vereine, Genossenschaften, Initiativen, Kirchengemeinden, Unternehmen, Privatpersonen etc. sein. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben im Ländlichen GestaltungsRaum umgesetzt werden. Gefördert werden gemeindeübergreifend wirkende Vorhaben, die Vorbildwirkung für andere haben können.

Wahlen während der Pandemie

Schwerin – Mit ihrer Veröffentlichung heute im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 07 für Mecklenburg-Vorpommern tritt morgen eine Corona-Kommunalwahl-Verordnung in Kraft.

„Diese Verordnung enthält wie schon ihr Vorläufer aus dem Jahr 2021 punktuell abweichende Regelungen zu den Bestimmungen des Landes- und Kommunalwahlgesetzes sowie der Landes- und Kommunalwahlordnung mit dem Ziel, Kommunalwahlen trotz der Pandemie fristgerecht vorbereiten und durchführen zu können“, nennt Kommunalminister Christian Pegel das Ziel dieser Verordnung und führt weiter aus:

„Im Vergleich zu den Vorschriften ,normaler‘  Zeiten sind hier die Regeln über die Aufstellung von Wahlbewerberinnen und -bewerbern für die Parteien und Wählergruppen vereinfacht, damit keine großen Versammlungen abgehalten werden müssen. Dies gilt ab sofort für alle Aufstellungsverfahren von Parteien und Wählergruppen. Zusätzlich wird bei Bedarf eine Verschiebung der Wahl ermöglicht, oder es kann ausschließlich per Brief gewählt werden.“

Die neue Verordnung unterscheidet sich in einigen Punkten von ihrer Vorgängerin 2021. „So kann eine Verschiebung der Wahl oder der Übergang zur ausschließlichen Briefwahl nicht mehr, wie im vergangenen Jahr, inzidenzabhängig geregelt werden. Dies muss sich jetzt nach dem Stufensystem der aktuellen Corona-Landesverordnung richten“, sagt Christian Pegel und erläutert:

„Das bedeutet, bei Stufe 3 oder 4 ist zu prüfen, ob die Wahl nach den Fristbestimmungen des Wahlrechts noch verschoben werden kann. Ab Stufe 4 plus ist die ausschließliche Briefwahl zwingend durchzuführen.“

Die Corona-Kommunalwahl-Verordnung gilt, bis der Landtag seine Feststellung vom 26. Januar, nach der für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen pandemiebedingte Sonderregelungen erforderlich sind, wieder aufhebt, oder mit dem 30. Juni 2022 das Ablaufdatum dieser Feststellung erreicht wird.

„Ausbildungsfortsetzung“ neu aufgelegt

Schwerin – Zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Auszubildenden hat das Wirtschaftsministerium das Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ neu aufgelegt. „Die Corona-Pandemie stellt die Unternehmen weiter vor große Herausforderungen. Wir wollen, dass Lehrlinge ihre begonnene Ausbildung bis zum Ende regulär absolvieren können. Das Programm ist dabei konkrete Unterstützung für ausbildende Unternehmen und auch ein Beitrag, perspektivisch Fachkräfte im eigenen Unternehmen aufzubauen. Wer heute zu Ende ausbildet, hat potentiell Fachkräfte für morgen im eigenen Unternehmen gesichert. Im Rahmen des Programms wird die Ausbildungsvergütung der Lehrlinge bezuschusst. Anträge können ab sofort gestellt werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag.

Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe mit erheblichem Arbeitsausfall, die für ihre Auszubildenden keine Kurzarbeit beantragen und das Ausbildungsverhältnis nicht kündigen, sondern die Ausbildung fortsetzen. Diese Unternehmen können aus diesem Landesprogramm einen Zuschuss von 75 Prozent zu den von ihnen in dieser Zeit gezahlten Ausbildungsvergütungen erhalten. Das neue Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ soll für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. März 2022 gelten. Anträge können bis spätestens zum 30. Juni 2022 beim Landesförderinstitut rückwirkend gestellt werden.

Mit dem Auslaufen der Zuschüsse des Bundes zur Ausbildungsvergütung für Betriebe mit erheblicher Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ fehlte eine gezielte Förderung, damit ausbildende Unternehmen trotz des durch die Corona-Pandemie bedingten erheblichen Arbeitsausfalls bestehende Ausbildungsverhältnisse fortsetzen und ihre Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken müssen. „Unser Land muss hier weiter helfen. Gerade im Hinblick auf den hohen Stellenwert der Fachkräftesicherung möchte ich alle Ausbildungsbetriebe dazu ermuntern, die Unterstützungsmöglichkeit zu nutzen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Corona: außergewöhnliche Belastungen

Steuerliche Erleichterungen für besonders Betroffene der Corona-Krise weiter verlängert

Schwerin – Die einschränkenden Maßnahmen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie nach wie vor notwendig sind, stellen eine außergewöhnliche Belastung für die Wirtschaft auch in Mecklenburg-Vorpommern dar. Um in Not geratene Betroffene weiter zu unterstützen, werden die bewährten steuerlichen Hilfsmaßnahmen jetzt verlängert.

„Wir werden weiterhin schnell und unkompliziert Unterstützung leisten. Nach wie vor sind sehr viele Unternehmerinnen und Unternehmer unverschuldet durch die wegen der Corona-Pandemie notwendigen einschränkenden Maßnahmen in einer prekären wirtschaftlichen Lage. Ich bin erleichtert, dass wir uns jetzt gemeinsam mit dem Bund auf eine Verlängerung der steuerlichen Erleichterungen geeinigt haben“, so Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Insbesondere die erweiterten Möglichkeiten und Verfahrensvereinfachungen für die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, die zinsfreie Stundung sowie die Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer werden fortgesetzt. Dadurch sollen besonders betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in dieser schwierigen Situation entlastet werden. Auch für das ehrenamtliche Engagement und die gegenseitige Unterstützung bleibt es bei den besonderen steuerlichen Erleichterungen.

Überdies haben sich die Länder darauf geeignet, die Billigkeitsregelung im Zusammenhang mit der erbschaftsteuerrechtlichen Lohnsummenregelung zu verlängern.

Die innerhalb der Finanzverwaltung abgestimmten bundeseinheitlichen Regeln und viele weitere Informationen stehen im Steuerportal M-V zum Download bereit. Fragen zu den steuerlichen Maßnahmen beantworten die zuständigen Finanzämter. Die Kontaktdaten sind auf dem Steuerportal M-V zu finden.

Neues zur Corona-Warn-App

Corona-Warn-App der Bundesregierung wird digitaler Schlüssel in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt im Kampf gegen die Corona-Pandemie künftig noch stärker auf die Corona-Warn-App (CWA), das offizielle kostenlose Angebot der Bundesregierung.

„Die Corona-Warn-App kann seit kurzem auch die bisher verwendeten Luca-QR-Codes lesen“, so Digitalisierungsminister Christian Pegel. Damit würden künftig auch die Zugänge zu Geschäften und anderen Orten, bei deren Betreten die Kontaktdaten der Kunden hinterlegt werden müssen, via Corona-Warn-App erfasst.

„Der Bund hat die Corona-Warn-App und ihre Funktionen stetig weiterentwickelt, sodass sie heute – anders als noch vor einem Jahr – auch das Einchecken mittels QR-Code beim Einkaufen und bei Besuchen anderer Orte, an denen die Kontaktdaten hinterlassen werden sollen, unterstützen kann“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel und ergänzt: „In der jetzigen Phase der Pandemie wird die Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen immer wichtiger. Die Corona-Warn-App hilft nicht nur beim Einchecken, sondern versetzt die Nutzer in die Lage, sich durch anonyme Warnungen unverzüglich selbst wirksam zu schützen und andere zu warnen.“ Zugleich werde mit der Corona-Warn-App die digitale Alternative zur Kontaktdatenerfassung auf Papierlisten auch nach dem Auslaufen der Luca-App in M-V Mitte März auch weiterhin bestehen.

Die Corona-Warn-App ermöglicht Gastronomen, Händlern, Veranstaltern und Behörden, einen QR-Code zu erstellen, in dem alle notwendigen Daten kodiert werden. „Besucher und Gäste können sich vor Betreten des Lokals, des Geschäfts, der Veranstaltung etc. einchecken, indem sie den QR-Code scannen. Der Check-In wird auf diesem gespeichert und nach zwei Wochen automatisch gelöscht. Personen, die später positiv auf Covid-19 getestet werden, können ihre Check-Ins anonym über die App teilen und so auf den Server der Corona-Warn-App hochladen. Der Server veröffentlicht die entsprechenden Check-Ins dann als Warnungen an die anderen Kunden und Nutzer, die zeitgleich mit dem später als infiziert festgestellten Kunden beispiels-weise in einem Geschäft waren. Diese Warnungen werden regelmäßig heruntergeladen und automatisch mit den lokalen Check-Ins auf den Smartphones der anderen Nutzer abgeglichen“, beschreibt Christian Pegel das Prozedere.

„Ob Nutzerinnen und Nutzer eine grüne oder rote Warnung erhalten, hängt davon ab, ob sich ihr Aufenthalt mit dem einer infizierten Person überschneidet. Ein Vorteil der Corona-Warn-App ist, dass sie die verschiedenen Parameter wie Abstand und Dauer des Aufenthalts für eine Warnmeldung misst“, so Minister Pegel. Wichtig vor allem für Unternehmer ist, dass der vorhandene QR-Code der Luca-App auch von der Corona-Warn-App gelesen werden kann. „Das bedeutet, der Luca-QR-Code kann erst einmal bleiben“, so Pegel

Gleichwohl appelliere er an Händler und Gastronomen, die die Kontaktdaten ihrer Kunden und Besucher nach der Corona-Schutzverordnung erfassen müssen, sich die Corona-Warn-App runterzuladen und sich einen eigenen Account anzulegen, um Infektionsketten schneller zu durchbrechen. Der Minister fügt hinzu: „Der QR-Code der Corona-Warn-App ist sogar noch schöner für die Händler, denn dadurch werden keine Daten auf dem eigenen Rechner gespeichert. Die Kontaktinformationen sind nur auf den Smartphones der Nutzer hinterlegt.“

Weitere Informationen zur Corona-Warn-App der Bundesregierung finden Sie unter:

www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app

Wichtige Änderungen für den Vereinssport

Wettkämpfe und Punktspiele auch in Warnstufe Rot möglich

Schwerin – Das Landeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung Änderungen in der Corona Landesverordnung beschlossen. Ein Schwerpunkt ist die Zulassung des Spiel- und Wettkampfbetriebes im vereinsbasierten Sport auch in der Corona-Warnstufe Rot.

„Wir ermöglichen ab dem Wochenende auch in Regionen, die sich in der Warnstufe Rot befinden, Punktspiele und Wettkämpfe in allen Sportarten und Altersgruppen“, verdeutlichte Sportministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Die Landesregierung setzt damit einen Beschluss des Landtages um. Es gilt in Warnstufe Rot die 2Gplus-Regel im Innen- und Außenbereich. Zuschauende sind nicht zugelassen.

Nach Darstellung von Drese gibt es mit der Neuregelung deutlich mehr Planungssicherheit für die Vereine und Verbände. „In vielen Sportarten entscheidet sich in diesen Wochen, ob die Saison fortgesetzt werden kann. Deshalb war eine schnelle Entscheidung notwendig und bin ich dem Landtag und dem Kabinett für die Unterstützung der vielen aktiven Sportlerinnen und Sportler in unserem Land dankbar“, sagte die Ministerin.

Konkret beinhaltet die neue Verordnung, dass in Warnstufe Rot der Spiel- und Wettkampfbetrieb im vereinsbasierten Sport und in Schwimmhallen mit bis zu 100 Personen im Innenbereich und 200 Personen im Außenbereich möglich ist – jeweils einschließlich aller für die Wettkampfdurchführung tätigen Personen (Schieds- und Wettkampfgericht, medizinisches Personal, Betreuung).

Eine weitere Änderung gab es im Bereich der Musik- und Jugendkunstschulen. Hier wird in Warnstufe Rot die bisherige Begrenzung auf 10 Personen (+ Anleitungsperson) auf bis zu 15 Personen im Innenbereich und 25 Personen im Außenbereich in geschlossenen Gruppen erhöht.

Auch für die Zoos und Tierparks gibt es mit der neuen Landesverordnung einen Öffnungsschritt. „So können in Warnstufe Rot die Innenbereiche geöffnet werden. Es besteht dann die 2Gplus-Regel und die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske“, erklärte Drese. Bisher mussten die Innenbereiche der Zoos in Warnstufe Rot schließen.

Die neue Corona Landesverordnung tritt am kommenden Sonnabend (05.02.2022) in Kraft.

Jüdisches Leben in M-V

Neue Beauftragte für Gleichstellung, Integration und jüdisches Leben in MV

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung über Personalentscheidungen in der Landesregierung informiert.

Neue Beauftragte des Landes für Frauen und Gleichstellung wird die bisherige Gleichstellungsbeauftragte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Wenke Brüdgam. „Wenke Brüdgam setzt sich seit vielen Jahren für die Gleichstellung von Männern und Frauen und für gesellschaftliche Vielfalt ein. Wir wollen diesen Bereich in den nächsten Jahren mit ihr weiter stärken“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung wird ihren Sitz im Ministerium für Jusitz, Gleichstellung und Verbraucherschutz haben.

Neue Integrationsbeauftragte des Landes wird die bisherige Geschäftsführerin der Migrantenselbsthilfeorganisation Tutmonde e.V. und Sprecherin von MIGRANET MV Jana Michael. „Frau Michael engagiert sich seit vielen Jahren vorbildlich in der Integrationsarbeit. Dafür ist sie vor wenigen Wochen von Bundespräsident Steinmeier mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden. Ich freue mich sehr, dass sie zugesagt hat, in dieser Wahlperiode als Integrationsbeauftragte für die Landesregierung tätig zu werden“, sagte Schwesig. Die Integrationsbeauftragte ist weiterhin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport angesiedelt.

Neuer Beauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemititismus wird der frühere Staatssekretär im Sozialministerium Nikolaus Voss. „Ich kenne Nikolaus Voss aus langer und vertrauensvoller Zusammenarbeit im Sozialministerium. Ich bin ihm sehr dankbar, dass er diese Aufgabe im Ehrenamt übernimmt. Jüdisches Leben hat ein Platz in der Mitte der Gesellschaft. Es ist mir deshalb wichtig, dass diese Aufgabe nach dem Ausscheiden von Dr. Hansjörg Schmutzler, dem ich für seine Arbeit nochmals herzlich danken möchte, wieder gut besetzt wird“, so die Ministerpräsidentin.

Eigenes Klimaschutzgesetz M-V

Schwerin – Das Bundesverfassungsgericht hat heute elf Verfassungsbeschwerden abgelehnt, die unter anderem strengere Klimaschutzmaßnahmen der Bundesländer einforderten. Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, sieht die Länder nach der Entscheidung dennoch weiter in der Pflicht.

„Für die Bundesländer, die noch keine Klimaschutzgesetze verabschiedet haben, bedeutet die Entscheidung des Gerichts, dass es keine direkte Pflicht gibt, solche Gesetze auf den Weg zu bringen. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern sieht aber sehr wohl den Bedarf. Deswegen haben wir den festen Willen, uns selbst Klimaschutzziele zu setzen und diese gesetzlich zu verankern. Jeder hat die Verantwortung, etwas für den Klimaschutz zu tun und dieser Verantwortung wollen wir auch gerecht werden. Dabei werden wir einen umfangreichen inhaltlichen und politischen Beteiligungsprozess starten, denn Klimaschutz kann nur effektiv gelingen, wenn wir die Menschen dabei mitnehmen. Wichtig ist dabei aber auch die Unterstützung des Bundes, um den Rahmen entsprechend zu gestalten“, so Minister Backhaus.