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Kategorie: Politik

Schulbetrieb nach den Winterferien

Oldenburg: Schutzmaßnahmen an Schulen werden fortgesetzt

Schwerin – Das Bildungsministerium hat in einem Schreiben die Schulen im Land über die Organisation des Schulbetriebs nach den Winterferien informiert.

„Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler so viel Präsenzunterricht wie möglich erhalten, solange der Gesundheitsschutz für alle gewährleistet werden kann“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir wollen Schülerinnen und Schüler auch nach den Winterferien bestmöglich unterstützen. Dabei geht es insbesondere darum, ihnen die Sorgen vor Prüfungen zu nehmen und die Bildungsangebote so gut wie möglich zu organisieren. Wichtig ist zudem in der angespannten Situation Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu entlasten“, betonte sie.

Folgende Maßnahmen gelten nach den Winterferien:

  1. Das „Drei-Phasen-Modell“ gilt zunächst bis zum 31. März 2022. Schülerinnen, Schüler und Eltern können sich vor Unterrichtsbeginn nach den Winterferien über die entsprechenden Schulinformationsportale informieren, in welcher Phase an ihrer Schule unterrichtet wird.
  1. Die erste Testung nach den Winterferien erfolgt am ersten Unterrichtstag. Hierdurch soll möglichst effektiv die Gefahr reduziert werden, dass das Virus in die Schulen einkehrt.
  1. Wie es schon nach den vorangegangenen Ferien üblich war, werden die Eltern gebeten, eine Erklärung über das Reiseverhalten zu unterzeichnen. Darin bestätigen sie, dass sich ihr Kind in den vergangenen zehn Tagen nicht in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat. Schülerinnen und Schüler bringen diese Erklärung nach den Winterferien in die Schule mit. Schülerinnen und Schüler, die diese Erklärung nicht vorweisen, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.
  1. Auch zum neuen Schulhalbjahr wird das Bildungsministerium in gewohnter Weise für Fragen rund um den Schulbetrieb und damit verbundenen Herausforderungen per Telefon-Hotline zur Verfügung stehen. Hier können sich sowohl Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer, pädagogische Fachkräfte als auch die Erziehungsberechtigten oder Schülerinnen und Schüler mit ihren Anliegen direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungsministeriums wenden. Die Hotline ist von Sonntag, 20. Februar 2022, bis Dienstag, 22. Februar 2022, unter der Rufnummer 0385 588 7174 zu erreichen und zu folgenden Uhrzeiten besetzt:

     So., 20. Februar 2022: 14:00-18:00 Uhr  / Mo., 21. Februar 2022: 7:00-17:00 Uhr / Di., 22. Februar 2022: 7:00-17:00 Uhr

Treibhausgasbericht 2019/20 in Arbeit

Schwerin – Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern kündigte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin einen umfassenden Treibhausgasbericht für die Jahre 2019 und 2020 an. Das Land MV gibt den Bericht in einem Turnus von zwei Jahren aus. Er weist die landesweiten Treibhausgasemissionen aus und beleuchtet einzelne Sektoren. Grundlage dafür bilden bundesweit einheitliche Berechnungsmethode. An dieser Vorgehensweise möchte Backhaus, der seit November 2021 als Klimaschutzminister für M-V in der Verantwortung steht, festhalten. Gleichwohl soll der Bericht um weitere Sektoren, wie Moore und Wälder, ergänzt werden und eine entscheidende Grundlage für die Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes darstellen.

„Um sinnvolle Klimaschutzmaßnahmen festlegen und deren Wirksamkeit objektiv beurteilen zu können, brauchen wir zunächst ein wissenschaftlich fundiertes Monitoring. Wir müssen wissen, wo und wie Emissionen hier im Land entstehen, um dann Sektorenziele festlegen zu können. Der konkrete Auftrag für den neuen Bericht wird aktuell zwischen meinem Haus und dem Wirtschaftsministerium abgestimmt und kann hoffentlich noch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ausgelöst werden.“

Zur Bilanzierung der Treibhausgase von 1990 bis 2018 wurde 2021 ein Energie- und CO2-Bericht veröffentlicht. Dieser berücksichtigt neben den energiebedingten Emissionen, auch die nicht-energiebedingte Emissionen aus Industrie, Land- und Forstwirtschaft oder der Abfallwirtschaft. Im Zehnjahreszeitraum von 2009 bis 2018 betrugen die Treibhausgasemissionen des Landes demnach insgesamt durchschnittlich 19,1 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Die niedrigsten Gesamtemissionen wurden mit 18,5 bzw. 17,9 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt.

„Das ist also die Menge, die Mecklenburg-Vorpommern nach aktuellem Kenntnisstand einsparen muss, um bis 2040 klimaneutral zu sein. Das ist eine Herkulesaufgabe, die nur zu erreichen ist, wenn wir die Klimaschutzmaßnahmen deutlich intensivieren“, bilanzierte Backhaus. Seit 1990 – damals waren es 27,4 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente – konnten die landesweiten Treibhausgasemissionen um etwa 35 Prozent gesenkt werden.

Backhaus sieht aber weiteres Entwicklungspotenzial: „MV hat insbesondere durch seine weiten Moorflächen sehr gute Voraussetzungen, um Treibhausgase langfristig zu senken.  Dieser Bereich – aber auch die Klimaschutzpotenziale unserer Wälder – müssen in bestehenden Berichten künftig berücksichtigt werden. Mit dem Moorschutzzentrum Greifswald und anderen renommierten Einrichtungen haben wir hier im Land die notwendige Expertise, um diesen Prozess zu begleiten.“

Dem Vorschlag der Opposition, für die Berechnung der Emissionen den UBA-CO2-Rechner zu nutzen, erteilt der Minister eine Absage:

„Wir müssen vergleichbare Berechnungsmethoden nutzen, um den Erfolg der Maßnahmen einschätzen und fundierte Maßnahmen ableiten zu können. Der UBA-CO2 Rechner ist sehr gut geeignet, um das persönliche Verhalten der Verbraucher und die eigenen Einflussmöglichkeiten zu prüfen. Für die vergleichbare Berechnung der Emissionen im Land stellt er hingegen keine Option dar.“

Künftig soll sich der Agrarausschuss des Landtages mit der Ausweitung und der Ausdefinierung weiterer Betrachtungsaspekte des Berichtes beschäftigen.

„Zeugnissorgentelefon“ landesweit geschaltet

Oldenburg: Professionelle Beratung bei psychologischen Problemen im Schulalltag wichtiger denn je

Schwerin – Erstmals in diesem Jahr wird es in Mecklenburg-Vorpommern ein landesweit erreichbares „Zeugnissorgentelefon“ geben. Es ist jeweils werktags in der Woche vor dem letzten Unterrichtstag und in der Woche danach geschaltet. Das bedeutet für die Halbjahreszeugnisse des Schuljahrs 2021/22 vom 31. Januar bis zum 4. Februar sowie vom 7. bis zum 11. Februar.

Das „Zeugnissorgentelefon“ ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Die Telefonnummer 0385 – 588 7987 ist in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erreichbar.

„Kinder und Jugendliche, die sich wegen ihrer Leistungen sorgen, finden dort ein offenes Ohr, aber auch Eltern, die einen Rat brauchen, um ihre Kinder in einer problematischen Situation gut zu unterstützen“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Ich freue mich ganz besonders, dass wir 36 zusätzliche Stellen für den ZDS schaffen konnten. Wir alle wissen, dass schulpsychologische Beratung für Schüler und Schülerinnen, Lehrkräfte und Eltern, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der nun schon so lange andauernden Pandemie, wichtiger denn je ist“, so Oldenburg.

Neu sind beim ZDS zudem regionale Beratungsteams, die direkt an den Schulen beraten und mobile Teams, die bei schulischen Krisen unmittelbar vor Ort sein können. Auch berufliche Schulen werden durch Beratungsangebote unterstützt. Ebenso wurde das Gesundheitsmanagement für Lehrkräfte, Schulleitungen und anderes pädagogisches Personal ausgeweitet.

Ein Flyer, der über alle Angebote des ZDS informiert, wird noch vor den Winterferien an alle öffentlichen Schulen sowie an die Schulen in freier Trägerschaft verschickt.

Gemeinsames Forschungsvorhaben

Ostseestaal Stralsund, Universität Rostock und Fraunhofer-Institut IGP initiieren gemeinsames Forschungsvorhaben

Stralsund – Das Stralsunder Unternehmen Ostseestaal GmbH & Co. KG, das Rostocker Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik IGP und die Universität Rostock (Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik, Lehrstuhl für Technische Mechanik/Dynamik) forschen und entwickeln derzeit an einer Metallpresse zur automatisierten Umformung von Stahlplatten.

„Im Zusammenwirken von wissenschaftlicher Expertise aus unserem Land sowie der vielfältigen praktischen Erfahrung der Firma Ostseestaal im Umsetzen großer Industrie- und Schiffbauprojekte wird eine zukunftsweisende Automatikpresse entwickelt, die zu einer effektiveren Umformung von Stahlplatten eingesetzt werden kann“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Unser Land braucht noch mehr gemeinsame Vorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft, um innovative Produkte bis zur Marktreife zu entwickeln. Das stärkt den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern. Arbeitsplätze werden gesichert und neue Jobs können entstehen.“

In vielen Industriebereichen werden großflächige dreidimensionale umgeformte Platten benötigt. Zur Umformung von Platten mit Abmessungen bis zu 16 Metern Länge werden bislang vorrangig Rollenbiegepressen und Biegepressen mit hydraulischem Antrieb benötigt. Das bislang gängige Verfahren samt der notwendigen mechanischen Nachfolgearbeiten birgt unter anderem den Nachteil, dass die Genauigkeit nicht immer exakt eingehalten werden kann und die Produktivität geringer ist.

Um unter anderem für die automatisierte Fertigung komplexer mehrdimensionaler Plattenbauteile einen höheren technischen Grad zu erreichen und zugleich die Arbeitsbedingungen der an der Umformanlage tätigen Mitarbeiter zu verbessern, ist das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben initiiert worden. Das Stralsunder Unternehmen Ostseestaal GmbH & Co. KG, das Rostocker Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik IGP und die Universität Rostock (Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik, Lehrstuhl für Technische Mechanik/Dynamik) haben sich zusammengeschlossen, um eine neue, intelligente und robuste Pressengeneration zur kaltplastischen Umformung von Blechen großer Abmaße zu entwickeln.

„Das Vorhaben verspricht eine höhere Wertschöpfung in der Produktion. Durch die automatisierte Fertigung komplexer Plattenbauteile kann weniger Materialausschuss entstehen. Zugleich wird der Einsatzbereich des Grundmaterials Stahl erweitert, da präziser und komplexer gearbeitet werden kann. Das ermöglicht neue Einsatzbereiche für die angefertigten Stahlplatten“, sagte Wirtschaftsminister Meyer. Hierzu zählen neben dem Schiffbau auch die Gebäudegestaltung, industrielle Großstrukturen wie Brückentragwerke oder im Formbau für die Luftfahrt und Umwelttechnik.

Die Gesamtinvestition für das Verbundforschungsprojekt beläuft sich auf rund 1,8 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mit einem Zuschuss in Höhe von knapp 1,2 Millionen Euro.

Jung sein in M-V

Drese: Beteiligung junger Menschen hat großen gesellschaftlichen Mehrwert

Schwerin – Jugendministerin Stefanie Drese hat sich im Landtag für mehr Kinder- und Jugendbeteiligung ausgesprochen. Die heute vom Landtag beschlossene Einrichtung einer Enquete-Kommission „Jung sein in MV“ sei eine wichtige Maßnahme, um junge Menschen als Expertinnen und Experten für ihre eigenen Lebenswelten anzuhören und einzubinden.

„Ich bin fest davon überzeugt, dass eine bessere Beteiligung junger Menschen einen großen gesellschaftlichen Mehrwert hat“, sagte die Ministerin. „Ihre Ideen und Erfahrungen in politische Prozesse einzubeziehen, bereichert die Diskussionen mit zukunftsweisenden Themen und Sichtweisen und ehrlichen Rückmeldungen, wie die aktuelle Politik im Alltag ankommt“, so Drese.

Besonders wichtig ist für Ministerin Drese, dass junge Menschen in der Enquete-Kommission des Landtages durchgehend eingebunden werden. Mit dem vorgesehenen Jugendforum könnten ganz unterschiedliche junge Menschen sich jugendgerecht austauschen. Durch dieses eigene Format bestehe die Chance, wichtige Aspekte und Erfahrungen einzubringen und ungefiltert in Form eines „Kinder- und Jugendgutachtens“ in die Ergebnisse der Enquete-Kommission einfließen zu lassen.

Drese: „Wenn wir wollen, dass junge Menschen in unserem Land gute Rahmenbedingungen vorfinden und sich selbst demokratisch mit ihren Ideen in unsere Gesellschaft einbringen, müssen wir junge Menschen als Expertinnen und Experten für ihre Lebensrealität fördern und sie mitentscheiden lassen. Das ist meine Hoffnung und Erwartung an eine Enquete-Kommission ‚Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern‘.“

Präsenzpflicht an den Schulen bleibt bestehen

Oldenburg: Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen stärker in den Blick nehmen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hält ein Aussetzen der Präsenzpflicht nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern nicht für sinnvoll. Sie verweist auf das „Drei-Phasen-Modell“, mit dem die Schulen Freiräume erhalten und flexibel agieren können. Ziel ist es, den Schulbetrieb auch bei steigenden Infektionszahlen aufrecht zu erhalten, so lange der Gesundheitsschutz für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte gewährleistet werden kann. Das Land hatte zuvor das „Drei-Phasen-Modell“ mit den Verbänden der Schularten und weiteren Interessenvertretungen intensiv beraten.

„Eigentlich sind wir uns doch alle einig, dass es das Beste für Schülerinnen und Schüler ist, gemeinsam zu lernen, dass Lernrückstände der vergangenen Schuljahre verringert und nicht erneut vergrößert werden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, welche weiteren Auswirkungen Distanzunterricht haben kann. Soziale Vereinsamung und psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen sind Folgen, um die wir uns heute kümmern müssen“, führte sie aus.

Die Ministerin verwies zudem auf den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Januar 2022. „Darin haben alle Länder bekräftigt, dass das Präsenzlernen weiterhin höchste Priorität hat. Das Offenhalten von Bildungseinrichtungen ist wichtig, weil wir den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Bildung, ihr soziales Miteinander und ihr Recht auf Teilhabe sichern wollen. Auch wenn die Omikron-Variante uns vor eine neue Herausforderung stellt und sich die Pandemie verändert, müssen wir die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen noch stärker in den Blick nehmen. Deswegen haben wir das ‚Drei-Phasen-Modell‛ entwickelt, mit dem Schülerinnen und Schüler so viel Präsenzunterricht wie möglich erhalten“, betonte Oldenburg.

Wenn es an einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern zu einer Corona-Infektion kommt, schätzt das zuständige Gesundheitsamt das Infektionsrisiko ein und ordnet entsprechende Maßnahmen an. „Vorteil der Präsenzpflicht in der Schule ist zudem, dass alle Schülerinnen und Schüler an der Teststrategie teilnehmen, mit der eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden soll. Darauf hat auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte in seiner Stellungnahme hingewiesen. Bei einer Aufhebung der Präsenzpflicht für alle wäre das nicht der Fall. Die Testfrequenz haben wir zu Beginn des Jahres auf drei Mal pro Woche erhöht, um einen höheren Schutz zu bieten“, erklärte die Ministerin. „Wenngleich die Infektionszahlen derzeit steigen, haben sich die Teststrategie, die Hygienekonzepte und die Maskenpflicht an unseren Schulen bewährt. Nicht zuletzt deshalb, weil sich alle Beteiligten an diese Regelungen halten. Dafür bedanke ich mich herzlich.“

Liberalisierung der Beflaggungsordnung

Schwerin – Schon bald könnten vor Rathäusern in Mecklenburg-Vorpommern auch Regenbogenflaggen gehisst werden. Die Landesregierung plant eine Liberalisierung der Beflaggungsordnung, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Landtag hat heute das Innenministerium per Beschluss damit beauftragt.

„Dafür bin ich dem Landtag sehr dankbar“, sagt Innenminister Christian Pegel und begründet: „Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt müssen auch durch Flaggen an Dienstgebäuden zum Ausdruck gebracht werden können. Unsere Idee ist es, den Bürgermeistern und Kommunalvertretern in den Kommunen mehr Selbstverantwortung zu überlassen, ob und welche Fahnen sie zu gesellschaftspolitischen Fragen an den Fahnenmasten vor den Rathäusern, beispielsweise am Christopher-Street-Day hissen möchten. Wir wollen dies schnell, bereits in diesem Jahr, ermöglichen. Dafür wollen wir die Beflaggungsverordnung unseres Bundeslands zügig ändern.“

Vor allem zum Christopher Street Day haben Kommunen in der Vergangenheit oft beim Innenministerium Ausnahmegenehmigungen zum Hissen der Regenbogenflagge beantragt, denen nicht stattgegeben wurde. „Anträge aus Schwerin, Greifswald, Neubrandenburg oder auch Neustrelitz haben aber gezeigt: Die Bürgerinnen und Bürger, Gemeindevertreter und -verwaltungen wollen ihre Weltoffenheit zeigen. Sie wollen signalisieren: ,Egal, wer du bist, bei uns bist du willkommen. Für Diskriminierung, ob aus religiösen, ethischen, gesellschaftlichen, politischen, weltanschaulichen Gründen oder wegen der sexuellen Orientierung ist in unserer Gesellschaft kein Platz.‘ Wir in der Landesregierung begrüßen und teilen diese Haltung“, so Christian Pegel.

Weiter führt der Minister aus: „Es ist schwer erklärbar, weshalb die Kommunen ihre Fahnenmasten, die ja nicht jeden Tag für die offiziellen Hoheitszeichen genutzt werden, nicht einsetzen dürfen, wenn sie dies möchten.“ An den gesetzlich vorgegebenen Beflaggungstagen blieben die Fahnenmasten den offiziellen Hoheitszeichen vorbehalten. „An allen anderen Tagen sollen die Fahnenmasten künftig flexibler nach den Entscheidungen vor Ort eingesetzt werden können“, so der Minister.

Bislang müssen Städte, Gemeinden und andere Dienststellen sonstiger Träger öffentlicher Verwaltung für das Hissen solcher nicht hoheitlicher Flaggen vor ihren Dienststellen gemäß der Beflaggungsverordnung M-V beim Innenministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wie etwa zum Christopher Street Day, zum internationalen Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, zur Anti-Gewalt-Woche oder Bürgermeister für den Frieden. Der Universität der Hansestadt Greifswald wurde anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen bereits das Hissen der orangefarbenen Flagge am Hauptgebäude per Ausnahmegenehmigung gestattet.

Abrissmaßnahme am Hochufer Sellin

Insel Rügen – Mit rund 126.000 Euro per Sonderbedarfszuweisung unterstützt das Innenministerium den Abriss des ehemaligen Militärbunkers am Hochufer der Gemeinde Sellin im Landkreis Vorpommern-Rügen. Der Bescheid wurde an den Bürgermeister, Reinhard Liedtke übersandt.

Bereits im November letzten Jahres drohte der Hang im Strand- und Hochuferbereich witterungsbedingt abzurutschen. Auch das Gelände, auf dem der ehemalige Militärbunker steht, ist dem Risiko einer Hangrutschung ausgesetzt. Die Gemeinde und Sachverständige hatten daher vor Ort entschieden, den Militärbunker abreißen zu lassen, um eine Gefahr für Mensch und Leben abzuwenden.

Deshalb sind die Abrissarbeiten bereits im Gange.