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Kategorie: Arbeitsmarkt & Wirtschaft

Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat in der heutigen Sitzung des Kabinetts über den Start des Landesprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ ab dem 1. Januar 2024 informiert.

„Wir wollen damit die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben gezielt weiter voranbringen“, verdeutliche Drese am Dienstag in Schwerin. „Dafür stehen Mittel in Höhe von insgesamt elf Millionen Euro aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe zur Verfügung“, so die Ministerin.

Das Landesprogramm zur Förderung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wurde vom Sozialministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet.

Drese verwies darauf, dass die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen auch in Mecklenburg-Vorpommern niedriger als bei der nicht-schwerbehinderten Bevölkerung sei. Ihnen gelinge es seltener eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. „Und dass, obwohl arbeitslos gemeldete Menschen mit Behinderung im Durchschnitt besser ausgebildet sind als Vergleichsgruppen“, so die Ministerin.

Drese: „Genau hier setzen wir mit dem neuen Landesprogramm an und unterstützen Arbeitgeber bei der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Durch Prämien sollen Unternehmen für die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen motiviert und für die Förderung der betrieblichen Inklusion gewonnen werden.“

Ab dem 1. Januar 2024 können Arbeitergeber Anträge beim Inklusionsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales stellen. Für die Umsetzung des Landesprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ steht auch die Bundesagentur für Arbeit als Kooperationspartner zur Verfügung.

Drese: „Ich appelliere dringend an alle Unternehmen im Land, die Menschen mit Behinderung viel stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.300 privaten und öffentlichen Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und mehr Beschäftigten rund die Hälfte eine Ausgleichsabgabe zahlt, da sie gar keinen oder zu wenige schwerbehinderte Menschen angestellt haben.

Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen müssen. Viele von ihnen sind motiviert, gut ausgebildet und stellen eine Bereicherung im Betrieb dar. Hierfür stehen vielfältige Förderangebote und Eingliederungshilfen auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.“

Was ist die Ausgleichsabgabe?

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.

SmartHeat Deutschland GmbH erweitert

Schulte: Vorhaben sichert 27 Arbeitsplätze und schafft fünf neue Jobs

Güstrow – Unternehmenserweiterung bei der SmartHeat Deutschland GmbH in Güstrow: Am Dienstag (19.12.) wurde in Güstrow offiziell der erste Spatenstich für die Erweiterung des Produktionsgebäudes gesetzt. „Das Unternehmen hat sich seit seiner Gründung im Bereich der Wärmepumpen einen guten Namen erarbeitet.

Durch das gestiegene Interesse von Privat- und Gewerbekunden ist es jetzt notwendig geworden, den Unternehmensstandort zu vergrößern. Mit dem Vorhaben werden 27 Arbeitsplätze gesichert und fünf neue Jobs geschaffen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte. Vor Ort war für das Wirtschaftsministerium Ralf Sippel, Referatsleiter Unternehmensansiedlungen und -erweiterungen.

Gegründet als Güstrower Maschinenbau GmbH ist die SmartHeat Deutschland GmbH seit dem Jahr 2000 unter anderem auf dem Gebiet der Produktion von Wärmepumpen aktiv. Das Unternehmen entwickelt Wärmepumpen und bringt diese zur Serienproduktion.

Nach Unternehmensangaben werden die Produkte weltweit für private, Gewerbe- und Industriebauten vertrieben. Zudem verfügt die SmartHeat Deutschland GmbH über einen Schulungs- und Trainingsbereich, in dem Kunden und Partner die angebotenen Wärmepumpen in den jeweiligen Anwendungsgebieten simuliert werden können.

Jetzt soll der Unternehmenssitz erweitert werden um eine neue Produktionshalle mit einer Nutzfläche von rund 2.800 Quadratmetern. Zudem wird in den Maschinenpark investiert, unter anderem sollen eine Krananlage, Regalsysteme und Werkzeuge gekauft werden.

Die Gesamtinvestition beträgt 3,3 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 578.000 Euro.

Einführung von Digitalisierungslösungen

Meyer: Ziel ist, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten

Schwerin – Mit der Neuaufstellung der Digitalisierungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern soll die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der gewerblichen Wirtschaft insbesondere des Mittelstandes im Land Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig weiter gestärkt werden. „Der technologische Wandel in den Unternehmen steht im Fokus. Er soll sich mit Veränderungen und Neuerungen in der Technik sowie in verbesserten oder neuartigen Methoden und Arbeitsabläufen niederschlagen“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.

Der Förderaufruf beinhaltet drei Schwerpunktbereiche: Digitalisierung in der Produktion (Verarbeitendes Gewerbe), Digitalisierung im Handwerk und Digitalisierung im Tourismus.

Ziel ist es, den Mittelstand und deren Beschäftigte bei der Umstellung von analogen auf neue digitale Prozesse nachhaltig zu unterstützen. Dabei werden betriebliche Kleinstinvestitionen von kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten unterstützt, die ohne öffentliche Hilfe nicht oder nur stark zeitlich verzögert digitale Produktions- und Leistungsprozesse einführen können. „Die neue Fördermaßnahme soll auch zur Unterstützung der Fachkräftestrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden. Mit Hilfe von Digitalisierung, Automatisierung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden“, sagte Meyer.

Mit Beschluss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zum Doppelhaushalt 2024/2025 werden pro Jahr rund 1,5 Millionen Euro für die Digitalisierungsförderung zur Verfügung stehen. Projektskizzen in digitaler Form können ab dem 08. Januar 2024 bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH im Rahmen eines Förderaufrufes eingereicht werden. Den Förderaufruf, notwendige Formulare sowie weitere Informationen finden interessierte Unternehmen auf (www.tbi-mv.de).

Förderbescheide übergeben

Radweg, Schiffsanleger, Industriepark und Nahverkehr Schwerin / Schulte: Wir unterstützen die Stadt bei wichtigen Infrastrukturmaßnahmen

Schwerin – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat am Montag (18.12.) Fördermittelbescheide an den Oberbürgermeister der Stadt Schwerin, Dr. Rico Badenschier, übergeben.

„Die Landeshauptstadt Schwerin ist ein attraktiver Ort zum Leben und Arbeiten. Auch Tagesausflügler und Urlaubende wissen das große Angebot an Freizeitaktivitäten zu schätzen. Jetzt unterstützen wir die Stadt, um weitere wichtige Infrastrukturmaßnahmen voranzubringen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Im Generationenpark Lankow soll der Quartiersradweg ausgebaut werden. Das geförderte Vorhaben umfasst die Sanierung eines etwa 1.150 Meter langen Teilstücks im Stadtteil Schwerin-Lankow, zwischen der Kieler Straße und der Ratzeburger Straße. Der zu sanierende Radweg wird bei einer Breite von zweieinhalb Metern in Asphaltbauweise hergestellt.

Hierbei werden unter anderem Wurzelschäden und die Oberflächenentwässerung instandgesetzt. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen; die Fertigstellung ist für das zweite Quartal 2024 vorgesehen. Die Gesamtinvestition beträgt knapp 555.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben in Höhe von knapp 500.000 Euro nach der Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL) aus Landesmitteln.

„Da in unmittelbarer Nähe entlang des Radweges ein Stadtteilzentrum und ein Spielplatz entstehen, werden künftig mehr Anwohnerinnen und Anwohner dort mit dem Rad unterwegs sein. Durch den Neuausbau wird ein sicheres Umfeld für die Radfahrerinnen und Radfahrer im Wohnquartier geschaffen“, sagte Schulte.

Die Stadt Schwerin plant, den Freizeitbereich am Freilichtmuseum Mueß aufzuwerten. Dazu ist unter anderem der Neubau eines öffentlichen Schiffsanlegers mit Empfangspavillon, Promenadenbau, Neubau der Zuwegung bis Alte Crivitzer Landstraße sowie ein Spielplatzbau vorgesehen. Die Gesamtinvestition beträgt knapp 6,1 Millionen Euro.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von knapp 5,8 Millionen Euro. Mit dem Freilichtmuseum Volkskunde Schwerin-Mueß verfügt die Landeshauptstadt über eine etablierte Kultureinrichtung mit hohem Freizeit-, Erholungs-, Bildungs- und Erlebniswert. Das soll weiter gestärkt werden, um weitere Besucherinnen und Besucher für das Museum zu begeistern. Deshalb unterstützen wir die Investition“, sagte Schulte.

Im Industriepark Schwerin ist vorgesehen, bauvorbereitende Arbeiten zu tätigen. Dabei geht es unter anderem um Planungsleistungen für Arten- und Naturschutz, Munitionsberäumung sowie für die Zubringerstraße zur A14. Die Gesamtinvestition beträgt rund 2,2 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro.

„Um gewerbliche Ansiedlungen zu ermöglichen, muss in den Gewerbestandorten des Landes die Infrastruktur passen. Dabei unterstützen wir die Stadt Schwerin“, so Schulte.

Zudem soll eine Fahrradstraße neu gebaut werden an der nördlichen Seite der Gadebuscher Straße mit einer Länge von etwa 1.175 Metern und einer Breite von vier Metern. Ferner ist zwischen der Ratzeburger Straße im Westen und dem neu gebauten Knotenpunkt Möllner Straße/Am Neumühler See ein getrennter Geh- und Radweg geplant.

Der Radweg wird in einer Breite von 2,50 Metern und mit einer Länge von etwa 180 Metern für den ersten und etwa 72 Meter für den zweiten Abschnitt in Pflasterbauweise gebaut. Nach dem Knotenpunkt bis zu der Einmündung Möllner Straße wird der Geh- und Radweg fortgeführt. Die geplante Fahrradstraße beginnt östlich der Einmündung Möllner Straße und verläuft bis zur Höhe Lankower Straße im Osten. Neben den Fahrradstraßen sind grundstücksseitig Gehwege anzulegen.

Zusätzlich sollen 34 Stellplätze realisiert werden. Die Gesamtinvestition beträgt rund 2,25 Millionen Euro. Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben nach der Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL) in Höhe von knapp 1,7 Millionen Euro. „Mit dem Bau der Fahrradstraße wird eine durchgängige Radverkehrsverbindung zwischen dem Stadtzentrum und dem Stadtteil Friedrichsthal geschaffen. Der Lückenschluss ermöglicht es, beispielsweise Schulen und Einkaufsmöglichkeiten gefahrlos mit dem Fahrrad zu erreichen“, sagte Schulte.

Zudem soll der Schweriner Nahverkehr weiter verbessert werden. Die Stadt Schwerin will für die Nahverkehr Schwerin GmbH (NVS) die Modernisierung der Straßenbahntriebwagen vorantreiben. Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben in Höhe von 1,5 Millionen Euro aus Regionalisierungsmitteln. Um weitere Aufwendungen beispielsweise für Gleisanlagen, Stromversorgungssysteme sowie Signal,- Leit- und Sicherungseinrichtungen finanzieren zu können, unterstützt das Land die Stadt Schwerin zudem mit weiteren 1,6 Millionen Euro.

Abfallwirtschaftsplan bis 2031 veröffentlicht

Schwerin – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus hatte dem Kabinett den Entwurf des Abfallwirtschaftsplans (AWP) für den Prognosezeitraum 2021 bis 2031 am 05. Dezember vorgelegt. Heute erfolgte die Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Bundesländer haben die gesetzliche Pflicht, Abfallwirtschaftspläne aufzustellen, diese nach 6 Jahren auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben.

„Ein Abfallwirtschaftsplan muss den gegenwärtigen Stand der Abfallbewirtschaftung darstellen und einen Ausblick über die Entsorgungssicherheit für die nächsten 10 Jahre geben. Daher wurde der Betrach­tungszeitraum bis 2031 gewählt“, erklärt der Minister.

Folgender Stand der Abfallbewirtschaftung wurde demnach ermittelt: „Das Pro-Kopf-Aufkommen an Siedlungsabfällen betrug im Jahr 2020 in M-V rund 480 kg je Einwohner (kg/EW) und damit ca. 30 kg/EW mehr als im Jahr 2014. Dieser Anstieg ist maßgeblich auf den Anstieg des Aufkom­mens an Bioabfällen zurückzuführen, der so politisch auch gewollt ist, nämlich die Reduzierung des Anteils biogener Abfälle im Restmüll. Das Siedlungsabfall­aufkommen M-V im Jahr 2020 belief sich auf ca. 772.000 Mg.

Für den Zeitpunkt 2031 wird, je nach unterstelltem Szenario, ein Gesamtaufkommen zwischen 729.000 Mg und 755.000 Mg erwartet. Diese Reduzierung (ca. 2 % bis 6 %) ist maßgeblich auf die abnehmende Bevölker­ungsentwicklung zurückzuführen. Unter Berücksichti­gung des prognostizierten Abfallauf­kommens stehen auch in Zukunft ausreichende Behandlungskapazitäten für die Siedlungsabfall­behandlung insgesamt zur Verfügung“, so Backhaus.

Im Sinne einer hochwertigeren Verwertung der Abfälle aus der Biotonne solle jedoch der Ausbau der Vergärungs­kapazitäten für die Behandlung auch dieses Abfallstromes weiter vorangetrieben werden, ergänzt der Minister.

„Mineralische Abfälle sind die massenmäßig größte Abfallfraktion bundesweit und auch im Land M V“, fährt Backhaus fort. „Die Gesamtmasse an in M-V entsorgten mineralischen Abfällen beläuft sich auf ca. 4,2 Mio. Mg im Jahr 2020. Die größte Fraktion unter den minera­lischen Abfällen stellen Böden dar, deren Hauptent­sorgungsweg die Verfüllung von Tagebauen ist (ca. 2,2 Mio Mg). Die Behandlungs- und Entsorgungs­kapazitäten in Behandlungsanlagen, Tagebauen und Deponien (DK 0 bis II) werden als ausreichend für die im Planungs­zeitraum (bis 2031) prognostizierten mineralischen Abfall­massen betrachtet (Prognose 2031: gleichblei­bend 4,2 Mio Mg).

Das Aufkommen an Klärschlamm beläuft sich in M-V im Jahr 2020 auf ca. 29.500 Mg TS (Trockensubstanz). Etwa die Hälfte dieses Aufkommens wurde im Jahr 2020 thermischen Behandlungsanlagen zugeführt. Die Klärschlammmenge für das Jahr 2031 wird mit 29.900 Mg TS prognostiziert.

Bei der Entsorgung wird die thermische Behandlung der Klärschlämme weiter an Bedeutung gewinnen, da Möglichkeiten der bodenbe­zogenen Verwertung zunehmend beschränkt werden sowie ab 2029 bei Klärschlamm mit einem Phosphor­gehalt von 20 Gramm oder mehr je Kilogramm Trockenmasse die Rückgewinnung von Phosphor gefordert wird. Sofern die bislang geplanten Anlagen (EEW GmbH & Co. KG und KKMV) wie geplant in Betrieb gehen, stünden mit der bereits in Betrieb befindlichen Anlage des ZWAR in Bergen/Rügen ab dem Jahr 2023/2025 ausreichend Kapazitäten für die Monover­brennung von Klärschlämmen zur Verfügung.

Die Masse der in M-V erzeugten gefährlichen Abfälle ist im Zeitraum von 2014 bis 2020 von 254.351 Mg/a auf 339.641 Mg/a gestiegen. Im Jahr 2020 entfielen rund 53 % der gefährlichen Abfälle unter die Rubrik der Bau- und Abbruchabfälle (u.a. Boden und Steine, asbest­haltige Baustoffe, kohlenteerhaltige Bitumengemische). Die Entsorgung erfolgt vorrangig in Behandlungsanlagen oder auf Deponien. Etwa 41 % (ca. 140.660 Mg) der gefährlichen Abfälle aus M-V werden in anderen Bundesländern entsorgt.

Allerdings findet gleichzeitig auch der Import von gefährlichen Abfällen zur Entsor­gung aus anderen Bundesländern statt (2020: ca. 170.000 Mg). Insgesamt wird bis zum Jahr 2031 von weitestgehend gleichbleibenden Abfallmengen ausgegangen. Für die Entsorgung stehen in ausrei­chendem Maße Kapazitäten in M-V zur Verfügung“, so Backhaus.

Zum grenzüberschreitenden Abfalltransport führt der Minister weiter aus: „Nach M-V wird vorrangig Holz, das gefährliche Stoffe enthält sowie Holz ohne gefährliche Stoffe, verbracht. Dabei dominiert als Entsorgungsverfahren die thermische Verwertung in Biomassekraftwerken.

Der Gesamtimport beträgt im Jahr 2020 ca. 64.000 Mg. In fast gleicher Größenordnung (2020: ca. 62.000 Mg) werden aus M-V Abfälle (vorrangig brennbare Abfälle aus der Abfallaufbereitung) zur thermischen Verwertung in Ersatzbrennstoffkraftwerke exportiert. Wesentliche Veränderungen in diesem stark marktwirtschaftlich geprägten Sektor sind derzeit nicht erkennbar“, so Backhaus, der abschließend erklärt, dass Prognosen stets mit Unsicherheiten verbunden seien:

„Wir werden das Auskommen der Abfallmengen genau beobachten, damit der Abfallwirtschaftsplan gegebenenfalls fortgeschrieben werden kann, zum Beispiel, wenn es notwendig werden sollte neuen Deponieraum zu schaffen.“

Neues Öffnungszeitengesetz in M-V

Einzelhandel im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern wird gestärkt

Schwerin – In der heutigen zweiten Lesung im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns wurde das neue Öffnungszeitengesetz der MV-Koalition beschlossen.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christian Winter, erklärte dazu: „Mit dem neuen Öffnungszeitengesetz stärkt die MV-Koalition den Einzelhandel im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern, ohne dabei die verfassungsmäßige Sonntagsruhe für Arbeitnehmer aufzuweichen.

Wir schaffen für Unternehmer:innen mehr Planungssicherheit und stärken ihre Position im Wettbewerb mit angrenzenden Bundesländern. Das erreichen wir, indem bestehende Sonderregelungen in der kommenden Rechtsverordnung an die Sonderöffnungszeiten in Schleswig-Holstein angeglichen werden.

Zusätzlich wird der Antragsprozess für Gemeinden zu den kommenden Sonderöffnungszeiten transparenter und offener gestaltet.

Gleichzeitig stärken wir auch Arbeitnehmerrechte, indem Sonderregelungen in Grenzregionen gestrichen und Oster-, Pfingstsonntage, sowie der Tag der Arbeit von Sonderöffnungszeiten künftig ausgenommen werden.

Das neue Gesetz verbindet also die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmerinnen und Arbeitnehmer im Land gemeinsam mit einem zuverlässigen Schutz der Sonntagsruhe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Windpark „Arcadis Ost 1“ in Betrieb

Christian Pegel zu Ostsee-Windpark: „Projekt ist eine Erfolgsgeschichte für unser Land“

Berlin – Der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel hat für die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern an der offiziellen Einweihung des Windparks „Arcadis Ost 1“ in Berlin teilgenommen.

„Die Fertigstellung dieses Projektes ist eine großartige Geschichte – und auch eine Erfolgsgeschichte für das Land Mecklenburg-Vorpommern als Offshore-Standort. Wir haben Anfang 2021 der Parkwind Ost GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau und Betrieb erteilt. Im Juni 2022 folgte schon der Bau der Fundamente und die erste Installation von Turbinen im November 2022.

Schon seit Mitte Januar dieses Jahres ist der Windpark am Netz und liefert Strom. Nun ist der Windpark komplett fertiggestellt“, fasste Christian Pegel bei der heutigen Einweihung in Berlin zusammen und: „Dies zeigt, dass MV ein verlässlicher Partner bei den erneuerbaren Energien ist und wir auch in den Planungs- und Ordnungsverfahren eine Vorreiterrolle übernehmen.“

Der etwa 30 Quadratkilometer umfassende Windpark nordöstlich vor Rügen wird von dem Unternehmen Parkwind Ost GmbH betrieben. Die insgesamt 27 Windräder der Firma Vestas erzeugen erneuerbaren Strom für bis zu 290.000 Haushalte. Mit einer Nabenhöhe von 107 Metern und einer Gesamthöhe von 194 Metern über dem Meeresspiegel sind die Windturbinen die derzeit größten der Welt.

Die dort angewandte Methode der schwimmenden Installation wurde zudem durch die Projektpartner Parkwind (Belgien), Heerema Marine Contractors (Niederlande) und Vestas (Dänemark) eigens für den Windpark „Arcadis Ost 1“ entwickelt.

„Wir als Landesregierung haben uns das Ziel gesetzt, bis 2035 rechnerisch den gesamten Energiebedarf – nicht nur für Strom, sondern auch für Wärme und Mobilität – zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen abzudecken. Darüber hinaus wollen wir als Land bis 2040 klimaneutral werden. Die Investition und der Ausbau von Offshore-Windenergie in der Ostsee ist daher von immenser Bedeutung und Strahlkraft“, betont Christian Pegel.

Erster Tag der Beteiligungen durchgeführt

Finanzminister: „Wir wollen mit unseren Landesbeteiligungen noch entschiedener zur Weiterentwicklung des Landes beitragen.“

Ludwigslust – Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hatte heute zum ersten „Tag der Beteiligungen“ in das Zukunftszentrum „DeveLUP“ nach Ludwigslust eingeladen. Neben den Geschäftsführerinnen und -führern der Landesbeteiligungen Mecklenburg-Vorpommern folgten auch Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien und der Landkreise und kreisfreien Städte sowie Mitglieder des Landtags der Einladung.

Insgesamt nahmen ca. 50 Personen an der Veranstaltung teil, darunter Finanzminister Dr. Heiko Geue, Landrat Stefan Sternberg und die Staatssekretärinnen Sylvia Grimm, Elisabeth Aßmann und Dr. Carola Voß.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Der erste ‚Tag der Beteilungen‘ war für uns ein großer Erfolg! Das Finanzministerium arbeitet derzeit daran, die restriktive, dezentral organisierte Beteiligungspolitik der vergangenen Jahrzehnte hin zu einem kooperativen Beteiligungsmanagement weiterzuentwickeln.

Dazu bündeln wir aktuell sukzessive die Gesellschafterrechte der Beteiligungen im Finanzministerium, die inhaltliche Steuerung verbleibt in den Fachressorts. Uns ist es daher sehr wichtig, alle beteiligten Akteurinnen und Akteure bei diesem wichtigen Veränderungsprozess mitzunehmen.“

Neben Informationen zu den grundlegenden Veränderungen im Beteiligungsmanagement wurden Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Landesbeteiligungen diskutiert und Einblicke in die  Beteiligungsverwaltung des Landkreises Ludwigslust/Parchim gewährt. Zur besseren Vernetzung der Teilnehmenden wurden anschließend kleinere Diskussionsrunden zu praktischen Themen der Beteiligungsverwaltung angeboten.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Unsere Landesbeteiligungen tragen wesentlich zur Weiterentwicklung des Landes und zur Verbesserung der Standortqualität für Wirtschaftsunternehmen und der Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger bei. Unser Ziel ist es daher, auch mithilfe der Landesbeteiligungen die landespolitischen Ziele und Strategien künftig noch effizienter, transparenter und flexibler umzusetzen. Gemeinsam wollen wir Mecklenburg-Vorpommern weiterhin zu einem zukunftsfähigen, nachhaltigen Land mit fairen Löhnen gestalten.“

Der „Tag der Beteiligungen“ soll ab sofort jährlich stattfinden und sich somit zu einer wichtigen Austauschplattform für die betroffenen Akteurinnen und Akteure etablieren.