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Autor: Rügenbote

Integrationspreis 2024

Bewerbungen noch bis zum 24. Mai möglich

Schwerin – Die Landesintegrationsbeauftragte, Jana Michael, lobt auch in diesem Jahr wieder einen Integrationspreis aus. Unter dem Motto „Miteinander wachsen“ sind Bewerbungen von Vereinen, Verbänden und Organisationen aber auch Einzelpersonen noch bis zum 24. Mai 2024 möglich.

„Es freut mich, dass bisher bereits viele tolle Bewerbungen eingegangen sind“, betonte Michael. So seien unter den Einsendungen zum Beispiel Sprachcafés, Begegnungszentren aber auch Nachhilfeangebote zu finden. „Das sind teilweise ganz niedrigschwellige Angebote, die exemplarisch zeigen, wie die Integration vor Ort in der Mitte der Gesellschaft vorangetrieben wird“, so die Integrationsbeauftragte des Landes.

„Dennoch möchte ich dazu aufrufen, sich jetzt noch mit Projekten für den Integrationspreis zu bewerben. Das kann die Kommune sein, die eigene Programme für Neuangekommene geschaffen hat, ein Jugendtreff der sich für die interkulturelle Vielfalt einsetzt, das können Sportangebote sein, die so konzipiert sind, dass auch Menschen mit geringeren Sprachkenntnissen teilnehmen können oder Gruppen, die freiwillig bei Behördenterminen unterstützen oder Arzttermine koordinieren“, hob Michael hervor.

„Die Integrationsarbeit lebt vom Einsatz des Einzelnen, deshalb sind auch Bewerbungen von kleinen Projekten ausdrücklich erwünscht“, so Michael.

Das entsprechende Bewerbungsformular sowie alle weiteren Informationen zum Integrationspreis 2024 finden Interessierte auf den Seiten des Sozialministeriums. Für Fragen zu den Voraussetzungen und Abläufen können sich Interessierte auch telefonisch unter 0385/58819091 an die Landesintegrationsbeauftragte wenden. Einsendeschluss ist der 24. Mai 2024.

Krankenhausreform

Drese: Krankenhausreform wird pädiatrische Versorgung in ländlichen Bereichen stärken

Waren-Müritz – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat am heutigen Freitag das MEDICLIN Müritz-Klinikum in Waren besucht. Gemeinsam mit den Direktoren und der Leitung der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin sprach sie über die Zukunft der Pädiatrie und die hohe Bedeutung einer wohnortnahen und hochwertigen Versorgung der Jüngsten.

Die MEDICLIN-Klinik ist als regionaler Grund- und Regelversorger eine von 15 Kliniken im Land, die über eine eigene Fachabteilung Pädiatrie verfügen. Sie versorgt die rund 10.000 Kinder und Jugendlichen der ländlich geprägten Region und erhält für die Wahrnehmung dieser Aufgaben einen Sicherstellungszuschlag, erklärte Drese.

„Dennoch gestaltet sich eine wirtschaftliche Arbeitsweise unter der momentanen Vergütungssystematik schwierig“, hob die Ministerin hervor. „So müssen Personal- und Sachressourcen in der Kinderheilkunde vorgehalten werden, auch wenn nicht alle Betten belegt sind. Hinzu kommen eine naturgemäß engmaschigere und aufwendigere Betreuung der jungen Patientinnen und Patienten sowie eine insgesamt rückläufige Geburtenrate im Land“, so die Ministerin.

„Das zeigt: Insbesondere im Bereich der Kindermedizin hat sich das Finanzierungssystem über Fallpauschalen als Irrweg erwiesen. Ein Hauptpfeiler der anstehenden Krankenhausreform ist deshalb die Einführung einer Vorhaltevergütung, um gerade Krankenhäuser in ländlichen Regionen fallanzahlunabhängiger und damit verlässlicher zu finanzieren. Es ist außerdem nur richtig, dass im Gesetzentwurf unter anderem für die Pädiatrie und die Geburtshilfe zusätzliche Mittel gewährt werden“, betonte Drese.

Zudem habe sich auch das Land Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gemacht, die Kindermedizin weiter zu stärken. „Unsere Expertenkommission zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung hat kürzlich eigene Leitsätze und konkrete Maßnahmen zur künftigen Gestaltung der Pädiatrie und Geburtshilfe vorgelegt“, so Drese.

Gemeinsam mit Partnern des Gesundheitswesens, den Kommunen, der Wissenschaft, Politik und Praxis sollen diese Maßnahmen bis 2030 umgesetzt werden, um die Versorgung von Müttern und Kindern im Land weiter zu verbessern.

Rechtliche Betreuungen in M-V

Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Mit unserer kostenlosen Broschüre sorgen Sie vor.“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Betreuungsverfahren im Jahr 2023 leicht angestiegen. An den Amtsgerichten in M-V waren am Ende des Jahres 34.760 Betreuungsverfahren anhängig. Im Jahr zuvor waren es rund 34.400. Die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger sind über diesen Anstieg hinaus weiter  gestiegen und lagen voriges Jahr bei ca. 37,1 Mio. Euro.

Der Großteil, rund 34 Mio. Euro, fiel dabei für berufliche Betreuerinnen und Betreuer an. Auch wenn der Anteil der ehrenamtlichen Tätigkeit in der rechtlichen Betreuung weiter sinkt, so bleibt sie dennoch zu über einem Drittel ein wichtiger Beitrag. Insbesondere bei der Betreuung von Familienangehörigen und Verwandten sind Ehrenamtliche eine tragende und unterstützende Säule im Betreuungssystem“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Die Situation für die beruflichen sowie ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer und auch für die Betreuungsvereine hat sich in diesem Jahr verbessert. Seit 1. Januar erhalten diese über den Zeitraum von 2 Jahren Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen je geführter Betreuung. Das war ein wichtiger Schritt zur Stärkung der rechtlichen Betreuung. Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung wirkt der finanziell schwierigen Lage entgegen, in der sich Betreuungsvereine und Betreuerinnen und Betreuer aufgrund der erheblich gestiegenen Kosten befinden.“, so Justizministerin Bernhardt.

„Für viele Fragen rund um das Betreuungsrecht hat das Ministerium eine kostenlose Broschüre herausgebracht. Sie enthält auch wichtige Formulare und Erklärungen zur Vorsorgevollmacht. Jede und jeder sollte sich bewusst sein, dass ein plötzlicher Unfall oder eine Erkrankung die Selbstbestimmung so stark einschränken, dass vorübergehend nicht mehr allein für sich gesorgt werden kann. Für diesen Fall sollten Sie vorsorgen“, wirbt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Land wirbt für ein Studium in „#MVwow“

Hochschulmarketingkampagne in sechs Ländern sichtbar

Schwerin – Die Hochschulmarketingkampagne „Studieren mit Meerwert – Studieren in Mecklenburg-Vorpommern“ wirbt ab sofort auf 800 Außenwerbeflächen in sechs Ländern für ein Studium in MV.

In Zusammenarbeit mit den staatlichen Hochschulen des Landes, und dem Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten soll mit den Plakatmotiven Aufmerksamkeit für die Qualität des Hochschulstandorts MV und seine natürlich guten Bedingungen für Studierende erzeugt werden.

Erstmals wird dabei die „#MVwow“-Kampagnenidee des Landesmarketings auch für die Werbung für den Hochschulstandort Mecklenburg-Vorpommern genutzt.

„Wir sagen „#MVwow“ und meinen alles, was unser Land ausmacht. Natürlich auch unsere großartigen Universitäten und Hochschulen im Land zum Leben. Mit den Motiven laden wir aktiv zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern ein.

Ich freue mich, dass es gelingt, die hervorragende Forschung und die große Bandbreite an Studienfächern zu kommunizieren. Wir werben auch mit der guten und individuellen Betreuung sowie den kurzen Wegen in das berufliche Leben nach dem Studium und nicht zuletzt mit dem Lebensgefühl in MV“, sagt der Chef der Staatskanzlei, Patrick Dahlemann.

Mit Blick auf die enge Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium ergänzt Ministerin Bettina Martin: „Ich freue mich, dass wir mit „#MVwow“ sichtbar selbstbewusst jetzt auch für unsere Hochschulen und unsere Wissenschaftslandschaft werben.

Unser Land bietet beste Möglichkeiten zum Studieren und Forschen – ob für Studienanfängerinnen und -anfänger, für Masterstudierende oder Promovenden. Spitzenplätze in verschiedenen Rankings zeugen davon. Dazu kommt ein einzigartiges Umfeld mit wunderschöner Natur und lebenswerten Studierendenstädten. Wir sagen so: Willkommen in Mecklenburg-Vorpommern.“

Die Kampagne umfasst Werbung in Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Begleitet wird die Plakat-Schaltung durch die Platzierung von „City-Cards“ an ausgewählten Standorten für die Zielgruppe, also in Restaurants, Lokalen und Einrichtungen.

Bis zum 10. Juni sind die sieben Motive mit ihren Hochschulbotschafterinnen und -botschaftern zu sehen. Begleitet wird die Kampagne durch Onlineauftritte und einer Reel-Bewerbung auf Social Media Plattformen.

Mai-Steuerschätzung: geringere Einnahmen

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die Steuerschätzung macht umsichtige haushaltspolitische Konsequenzen notwendig.“

Schwerin – Der Arbeitskreis Steuerschätzungen erwartet in seiner Mai-Steuerschätzung für Bund, Länder und Gemeinden gegenüber der letzten Steuerschätzung im Herbst 2023 Mindereinnahmen in Höhe von ca. 81 Mrd. Euro im Schätzzeitraum 2024 bis 2028. Die Prognose resultiert vor allem aus den gedämpften konjunkturellen Annahmen der Bundesregierung für die deutsche Volkswirtschaft und aktuellen Steuerrechtsänderungen, wie dem Wachstumschancengesetz.

Nach ersten Einschätzungen liegen die für Mecklenburg-Vorpommern prognostizierten Einnahmen aus Steuern und bundesstaatlichem Finanzausgleich für das laufende Jahr bei ca. 8,0 Mrd. Euro und für das kommende Jahr bei ca. 8,3 Mrd. Euro. Die aktuellen Erwartungen bleiben damit für 2024 um 96 Mio. Euro und für 2025 um 150 Mio. Euro hinter den geplanten Einnahmen im aktuellen Doppelhaushalt zurück.

„Die aktuelle Mai-Steuerschätzung stellt uns vor große Herausforderungen. Obwohl Mecklenburg-Vorpommern im letzten Jahr das höchste Wirtschaftswachstum aller Bundesländer vorweisen konnte, gehen die Einnahmen des Landes aufgrund der schwachen Wirtschaftsentwicklung in Deutschland und der Steuerrechtsänderungen des Bundes spürbar zurück. Darauf müssen wir jetzt umsichtig reagieren. Die haushaltspolitischen Konsequenzen werden wir zeitnah in der Landesregierung beraten. Auch die im nächsten Jahr anstehende Aufstellung des Doppel-Haushalts 2026/2027 wird unter diesen Rahmenbedingungen deutlich erschwert“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die Rückgänge bei den Gemeindesteuern fallen im Vergleich zum Land moderat aus: im Vergleich zur Herbst-Steuerschätzung 2023 verringern sich die erwarteten Einnahmen der Gemeinden für das Jahr 2024 um 5 Mio. Euro und für das Jahr 2025 um 26 Mio. Euro.

Deutsch-polnische Beziehungen stärken

Berlin  – Die ostdeutschen Länder haben heute einen gemeinsamen Antrag zum Ausbau der deutsch-polnischen Beziehungen in den Bundesrat eingebracht. „Seit 33 Jahren sind Deutschland und Polen durch einen Freundschaftsvertrag verbunden. Dieser Vertrag ist der Rahmen für die Versöhnung und die Zusammenarbeit, die Brückenbauer aus Polen und aus beiden Teilen Deutschlands schon lange vorher angebahnt haben“, erklärte Schwesig.

„Vor genau 20 Jahren, am 1. Mai 2004, ist Polen zusammen mit anderen osteuropäischen Staaten der Europäischen Union beigetreten. Europa ist dadurch stärker geworden“, sagte Schwesig. Eine der tragenden Achsen verlaufe von Polen über Deutschland nach Frankreich. „Als ich vor einer Woche in Paris war, haben wir auch über die Zusammenarbeit im Rahmen des Weimarer Dreiecks gesprochen. Wir haben die Stärkung des Weimarer Dreiecks, die Förderung polnisch-französisch-deutscher Beziehungen und Begegnungen, auch in unsere Entschließung aufgenommen.“

„Für uns in Mecklenburg-Vorpommern sind die gute Nachbarschaft mit Polen, Handel und Austausch tragende Säulen unserer Landespolitik“, sagte Schwesig. Vor allem die Zusammenarbeit im Rahmen der Metropolregion Stettin habe allerhöchste Bedeutung. Für Mecklenburg-Vorpommern sei das Land aktuell der wichtigste Wirtschaftspartner. Die Kultur sei grenzüberschreitend vernetzt. „In immer mehr Kitas und Schulen bieten wir an, polnisch zu lernen. Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung rettet buchstäblich Leben, Neugeborene werden besser versorgt.“ Weiter verstärkt werden können der deutsch-polnische Jugendaustausch. „Die Aufwertung des Deutsch-Polnischen Jugendwerks ist deshalb für mich ein ganz wichtiger Punkt unserer heutigen Entschließung.“

Im Anschluss nahm Schwesig an einer Sitzung der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen des polnischen Senats und des Bundesrates teil. „Danke an alle, die sich für die deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen einsetzen. Mir persönlich bedeutet die Freundschaft zwischen Deutschland und Polen sehr viel. Wir wollen sie in den kommenden Jahren weiter verstärken.“ Schwesig hatte die polnischen Gäste zu Beginn der Sitzung als Bundesratspräsidentin auf der Ehrentribüne des Bundesrates begrüßt. Sie haben dort die Debatte verfolgt.

Großschutzgebiete: Erlebnisse für alle

Schwerin – Die Nationalen Naturlandschaften Mecklenburg-Vorpommerns (NNL) locken zu Pfingsten mit zahlreichen Aktivitäten für die ganze Familie. Umweltminister Dr. Till Backhaus wirbt für einen Ausflug in die Naturschätze des Landes.

„Unsere Großschutzgebiete sind wahre Juwelen, gerade jetzt im Frühling, wenn die Natur erwacht und alles blüht. Ich kann jedem nur wärmstens empfehlen, mal einen Ausflug in unsere Parks zu unternehmen. Es gibt die verschiedensten Angebote für alle Alters- und Interessengruppen. Man entdeckt jedes Mal etwas Neues. Ich selbst wandere sehr gerne mit meiner Frau und meinen Kindern durch die zauberhafte Natur. Wir haben wirklich großes Glück, solch eine Kostbarkeit quasi direkt vor der Haustür zu haben“, schwärmt Dr. Backhaus.

Der Naturpark Feldberger Seenlandschaft lockt beispielsweise an allen drei Tagen mit einer Seeadler-Tour. Bei dem zweistündigen Ausflug mit dem Elektroschiff geht es über den Haussee, den Breiten Luzin und den Lütten See. Beim Besuch eines Seeadlerhorstes lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Lebensraum des geschützten Greifvogels kennen. Oder wie wäre es mit einer Vogelstimmenwanderung im Müritz-Nationalpark am morgigen Sonnabend?

Ein kundiger Führer, der bestens mit den Stimmen vertraut ist, erklärt den Besuchern alles über die Welt der Ornithologie. Das Biosphärenreservat Schaalsee-Elbe lädt am Pfingstsonnabend zu einer acht Kilometer langen Wanderung durch abwechslungsreiche Moor- und Weidelandschaft am Röggeliner See und zum Jahresbaumgarten an der Gläsernen Molkerei.

„Das sind nur einige von zahlreichen Erlebnissen in unseren 13 Nationalen Naturlandschaften, darunter drei Biosphärenreservate, drei Nationalparks und sieben Naturparks. Ich empfehle vorab immer einen Blick auf die Homepage www.natur-mv.de. Dort findet man mit wenigen Klicks den nächsten Ausflugsort sowie einen informativen Überblick zu aktuellen Besonderheiten“, sagt Minister Backhaus.

Neues Namensrecht passiert den Bundesrat

Berlin – Mehr Flexibilität bei der Namenswahl – in seiner Sitzung am 17. Mai 2024 billigte der Bundesrat die Novelle des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts.

Während es bisher nur einem Ehepartner gestattet war, den bisherigen Namen als Begleitnamen zu einem Doppelnamen hinzuzufügen, ist dies nach dem neuen Namensrecht nun beiden Ehepartnern gleichermaßen möglich. Die Bildung eines Doppelnamens kann auch ohne Bindestrich erfolgen.

Zukünftig können auch Kinder einen Doppelnamen führen, selbst dann, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Wenn die Eltern für ihr Kind keinen Geburtsnamen festlegen, trägt es zukünftig einen Doppelnamen.

Das neue Namensrecht sieht zudem vor, dass im Falle der Scheidung der Eltern ein Kind auf vereinfachtem Wege den Nachnamen des Elternteils annehmen kann, in dessen Haushalt es lebt. Gleiches gilt für einbenannte Stiefkinder. Nach bisheriger Rechtslage war hierzu das Durchlaufen eines langwierigen Verwaltungsverfahrens erforderlich.

Des Weiteren enthält das Gesetz auch Neuerungen bei der Adoption von Erwachsenen: Adoptierte Erwachsene können ihren Geburtsnamen behalten, indem sie der Annahme des Namens der Adoptiveltern widersprechen. Schließlich öffnet sich das Namensrecht den Traditionen der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten (Dänen und Sorben) und schafft hier neue Namensmöglichkeiten.

Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es nun verkündet werden. Es tritt allerdings erst zum 1. Mai 2025 in Kraft.