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Autor: Rügenbote

8.800 Anträge auf Heizölhilfe in M-V

Bund soll ungenutzte Gelder in den ländlichen Raum investieren

Schwerin – Am 20. Oktober ist die Frist zur Beantragung für Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit Öl oder anderen nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen, ausgelaufen. Innerhalb von sechs Monaten – Anfang Mai startete die Antragstellung – wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 8. 800 Anträge gestellt.

Davon fast zwei Drittel über das eigens eingerichtete Online-Energieportal des Landes. Das Antragsvolumen beläuft sich auf fast 3 Millionen Euro, wovon 2,3 Millionen Euro bereits auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger angekommen sind. Möglich wurde dies durch die gute Zusammenarbeit der norddeutschen Länder und die gute zentrale Organisation durch die Finanzbehörde Kasse Hamburg.

Auch das Agrarministerium in Schwerin leistete seinen Anteil und verschickte 2.981 Papieranträge und führte 2.163 Beratungs- und Informationsgespräche. Für das Engagement dankt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und wertet das Förderprogramm als Erfolg:

„Die Zahlen belegen, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe hoch ist und es die richtige Entscheidung war, mit der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse zum Jahreswechsel 2022/2023 auch Verbraucherinnen und Verbraucher mit anderen Heizarten zu entlasten. Der Bund hat hierfür rund 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt. Das ist maßgeblich der Initiative Mecklenburg-Vorpommerns zu verdanken. Wir haben das Programm gefordert und durchgesetzt.

Der Zuschuss kam gerade zur rechten Zeit, denn die Energiepreise sind stark gestiegen. Das treibt auch die Heizkosten in die Höhe.

Die ländlichen Räume nehmen in MV rund 90 Prozent ein. Gerade hier sind die Menschen mangels geeigneter und bezahlbarer Alternativen vielerorts nach wie vor auf nicht-leitungsgebundene fossile Brennstoffe wie Öl oder Flüssiggas angewiesen. Dass wir davon weg­kommen müssen, steht außer Frage. Es war jedoch wichtig, die Betroffenen in ihrer Lebensrealität abzuholen und auch für sie  kurzfristig eine finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.

Nach abschließender Antragsbearbeitung werden bundesweit ca. 600 Millionen Euro ausgereicht worden sein. Auch vor dem Hintergrund der drohenden massiven Kürzungen im Bereich der Gemeinschafts­aufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) habe ich in einem Schreiben an den Bund dafür geworben, dass die Gelder aus dem Härtefallfonds in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro für das Gemeinwohl im ländlichen Raum bzw. zur Stärkung der Kommunen eingesetzt werden können.

Konkret denke ich an Projekte zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung oder Projekte, mit denen es gelingt, den ländlichen Raum zur Modellregion im Bereich erneuerbare Energien zu entwickeln. In M-V haben wir Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse und sind damit ein prädestinierter Stand­ort für zukunftsfähige Vorhaben in diesem Bereich.

Entscheidend für den Erfolg solcher Projekte ist allerdings die Akzeptanz der Menschen vor Ort. Die werden wir nur bekommen, wenn wir sie teilhaben lassen und zwar nicht nur an den Planungen, sondern auch durch die gemeinschaftliche Nutzung von Strom und Wärme.“

Kutter- und Küstenfischerei

Backhaus drängt auf unkonventionelle Lösungen zur Rettung der Kutter- und Küstenfischerei

Schwerin – „Den Fischerinnen und Fischern an unserer Ostseeküste geht es momentan schlecht wie noch nie“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute im Schweriner Landtag, wo sich die Abgeordneten über Zukunftsperspektiven der Kutter- und Küstenfischerei austauschten, und wie sich Transformationsprozesse aktiv begleiten lassen.

„Es gibt viele Gründe, warum die wirtschaftliche Lage der Kutter- und Küstenfischerei so miserabel ist, z.B. die Fangquoten der letzten Jahre, klimabedingte Veränderungen im Ökosystem Ostsee, Fischfraß durch Kormorane, aber auch die Energiekrise. Aktuell wirtschaftet die Branche auf einem Einnahmenniveau gegenüber den Vergleichsjahren 2017 bis 2020 von lediglich 20 bis 30 Prozent. Das kann kein Betrieb dauerhaft abfedern.

Umso wichtiger ist, dass wir nach vorne denken und unter den veränderten Rahmenbedingungen neue, vielleicht unkonventionelle Wege einschlagen. Große Hoffnungen setze ich in die 670 Millionen Euro, die gemäß Windenergie-auf-See-Gesetz ab Juli 2024 zweckgebunden für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei einschließlich Fischereistrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen. Damit ließe sich der Transformationsprozess wirksam unterstützen, immerhin sind das dreimal so viel Mittel wie Deutschland aus dem Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds erhält“, führte Minister Backhaus aus.

Die Herausforderung: Wenn hohe Subventionen in einen Sektor fließen, sind immer auch andere Rechtsbereiche zu berücksichtigen, z.B. das EU-Beihilferecht oder Gleichbehandlungsgrundsätze. Aktuell beginnen die Beteiligungsprozesse der Bundesressorts mit den Küstenländern und Fachverbänden.

Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hausaufgaben gemacht und einen Plan zur Transformation der deutschen Fischerei an Nord- und Ostsee bis 2032 vorgelegt, der auch eine Ausbildungskomponente enthält. „Wie mir Vertreterinnen und Vertreter des Berufsstandes nahegelegt haben, muss jetzt unmittelbar etwas passieren, um wieder junge Leute in den Beruf zu holen, damit nicht morgen schon „das Licht ausgeht“, unterstrich der Minister und machte folgende Rechnung auf: „Gingen jetzt in wenigen Jahren bis zu 60 der aktuell noch 170 Haupterwerbsfischerinnen und -fischer ohne Nachfolge in den Ruhestand, würde die kritische Masse wohl unterschritten, aus der sich ein Berufsstand zukünftig solide rekrutierten könnte. Es geht ja nicht nur der einzelne Betrieb, es geht die ganze Erfahrung verloren. Schon seit Jahren bilden Betriebe mangels Perspektiven kaum noch aus.“

Hieraus entsprang laut Minister Backhaus der Gedanke, über eine befristete Grundsicherung die noch aktiven Betriebe am Leben und über eine voraussichtlich noch einige Jahre andauernde Notsituation zu bringen und gleichzeitig finanzielle Anreize für die Ausbildung zu setzen.

Darüber hinaus sieht der Plan aus M-V vor, aus dem EMFAF weiterhin verschiedenste Maßnahmen zu unterstützen wie zum Beispiel moderne Schiffsverfolgungs-, Melde- und Überwachungssystemen, Investitionen in Sicherheit und Hygiene an Bord, Veredlung und Direktvermarktung an Land, Investitionen in die kleinskalige, umweltgerechte Aquakultur im Küstenmeer, Vorhaben des Bundes und der Länder zur Überwachung, Fischereiaufsicht und Digitalisierung sowie zum Bestandsmanagement bedrohter Arten wie Aal, Stör, Meerforelle.

Auch Diversifizierung wird weiterhin ein Thema bleiben, denn, wegen der auch künftig nicht gerade üppigen Fangmöglichkeiten wird es in der Ostsee einen ständigen Bedarf an ergänzenden Tätigkeiten geben. Minister Backhaus begrüßt daher die Initiative der Fischereigenossenschaft Wismarbucht eG für eine Fachwirtausbildung „Fischerei und Meeresumwelt“, die vor drei Wochen in Sassnitz gestartet wurde.

„Mein Haus begleitete dieses Vorhaben durch die Erstellung eines Schulungs-Rahmenplans und eine Prüfungsordnung in Rekordzeit und wird die Ausbildung aus dem EMFAF unterstützen. Die Idee der hierbei engagierten Fischer ist, dass sie mit ihrer Ortskenntnis in den jeweiligen Regionen des Küstenmeeres und unter Nutzung ihrer Fischereifahrzeuge und ggf. weiteren Equipments verschiedenste Tätigkeiten übernehmen, aus ihrer Sicht vorzugsweise Aufgaben öffentlicher Träger, die ihnen die angestrebte Stabilität an Zusatzeinnahmen verschaffen.“

In das Aufgaben-Portfolio könnten fallen: Hilfstätigkeiten für Meeresforschung (u.a. Thünen-Institut für Ostseefischerei, aber ggf. auch Unterwasserarchäologie), Umweltüberwachung (u.a. Datensammlung), Umweltbildung (außerschulische Lernorte, Touristik), bestimmte Kontroll- und Informationstätigkeiten im Küstenmeer in der Urlaubssaison (v.a. seeseitig), eigene Aktivitäten oder Mitwirkung an Vorhaben der marinen Aquakultur, Mitwirkung bei Meeresschutzprojekten (Netzbergung, Seegrasaufforstung, Riffstrukturen), Begleitung von Investitionen im Küstenmeer (Monitoring, Baubegleitung, Servicedienste), Servicedienste für Windenergieanlagen auf See u.v.a.m..

Grundsteuerreform

Aufkommensneutrale Hebesätze werden veröffentlicht

Schwerin – Von Anfang an war die politische Zielstellung bei der Grundsteuerreform klar: die Reform soll aufkommensneutral umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern nur wegen der Reform nicht mehr oder weniger Grundsteuer einnehmen sollen als bisher.

Um dies zu gewährleisten, hat das Finanzministerium in dieser Woche eine gesetzliche Regelung in den Landtag eingebracht. Diese soll landesweit eine einheitliche Ermittlung von aufkommensneutralen Grundsteuerhebesätzen durch die Gemeinden und deren Veröffentlichung sicherstellen.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Allein durch die Reform soll keine Kommune mehr Grundsteuer einnehmen. Dazu hat sich auch der Städte- und Gemeindetag in Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Die hierfür notwendige Transparenz stellen wir jetzt durch die Pflicht sicher, dass jede Kommune den aufkommensneutralen Steuer-Hebesatz veröffentlichen muss. Sobald die Hebesätze vorliegen, wird sie die Landesregierung in einem Transparenzregister veröffentlichen.“

Die in den Landtag eingebrachte Regelung soll als Ergänzung in das Grundsteuerzuständigkeitsgesetz aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der vorzunehmenden Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2025. Die Gemeinden haben hier ohnehin Berechnungen anzustellen, wie sie durch Bestimmung der Hebesätze zu ihren im Haushaltsplan prognostizierten Einnahmen kommen.

Für die Gemeinden entsteht dadurch also grundsätzlich kein Mehraufwand. Sie werden nun lediglich verpflichtet, den aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise zu veröffentlichen. Sollte es zu einer Abweichung beim Hebesatz kommen, muss die Gemeinde öffentlich darüber informieren.

Bei ihrer Aufgabe werden die Gemeinden von der Finanzverwaltung des Landes unterstützt. Diese arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung der Grundsteuerreform. Bislang wurden in Mecklenburg-Vorpommern ca. 692.700 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei den Finanzämtern eingereicht.

Dies entspricht einer Eingangsquote von rund 98 %. In ca. 483.500 Fällen wurden bereits Hauptfeststellungen durchgeführt und Bescheide erstellt, die Erledigungsquote liegt somit derzeit bei etwa 69 %. Die Bescheide werden den Städten und Gemeinden fortlaufend in digitaler Form bereitgestellt.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden.

Super Wettkampfwochenende der Turnriege

Insel Rügen – Am ersten Wochenende im November stand ein großes Wettkampfwochenende der Turnerinnen der SSG Rügen an. Am Samstag legte die Trainerin, Birgit Eicke, selbst bei den Landesmeisterschaften der Erwachsenen in Ribnitz-Damgarten vor. Sie muss die gleichen Anforderungen der Leistungsklasse 4, wie ihre Schützlinge, an den Geräten turnen. Ihr gelangen die Übungen am Stufenbarren, Boden und der Bank ausgezeichnet, so dass zum Schluss der Landesmeistertitel nach Rügen und die Sana Sportgemeinschaft ging.

Am folgenden Sonntag wollten die jüngsten Mädchen der Abteilung Turnen es ihrer Trainerin nachmachen. Alle waren aufgeregt und voller Spannung auf die Kreisjugendspiele und gaben ihr Bestes. Für einige Mädchen war es der erste Wettkampf und da war die Nervosität natürlich sehr groß. Frau Deichen und Frau Kruse betreuten und beruhigten die Kinder, so dass die Leistungen bestens gezeigt werden konnten.

Bei der Siegerehrung gab es strahlende Augen. Jördis in der AK 8 und Pauline in der AK 9 wurden Kreismeisterinnen und standen mit der Goldmedaille strahlend auf dem obersten Treppchen. In der AK 8 belegten Elli Platz 4, Frida Platz 5 und Anna bei ihrem ersten Wettkampf Platz 6. Eine Altersklasse höher, in der AK 9, belegte Carlotta den 7. Und Heidi den 8. Platz. Ihre Schwester Henni erturnte in der AK 6 den 6. Platz und Martha belegte ebenfalls den 6. Platz in der AK 7. Ein sehr schöner Erfolg für die Jüngsten der Turnkids.

Am Nachmittag bildeten die Kürmädchen den Abschluss. Sie waren in den letzten Wochen sehr fleißig im Training und konnten das auch im Wettkampf zeigen. Mira belegte in der AK 11 den 7. Platz, Emma in der AK 13 den 4. Platz, Florentina in der AK 10 den 6. Platz. Skadi turnte alle vier Geräte so ausdrucksstark, dass sie die Silbermedaille freudestrahlend auf dem Podest in Empfang nehmen durfte. In der AK 14 erturnte sich Nele bei ihrem ersten Wettkampf die Silbermedaille und ihre Teamkollegin, Jennifer wurde sogar Kreismeisterin und strahlte mit der Goldmedaille vom Podest.

Ein äußerst erfolgreiches Wochenende für die Turnriege der SSG Rügen ging zu Ende mit viel Motivation für die nächste Trainingszeit.

Milch und frisches Obst für Schulen

Jetzt fürs EU-Schulprogramm bewerben!

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich auch im Schuljahr 2024/25 am EU-Schulprogramm. Schülerinnen und Schüler erhalten kostenlose Milch, Obst und Gemüse sowie die Finanzierung von begleitenden pädagogischen Maßnahmen.

Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie an Förderschulen. Die Einrichtungen können sich bis spätestens zum 31. Januar 2024 für eine Teilnahme bewerben.

Das EU-Schulprogramm unterstützt die kostenlose Verteilung von Obst, Gemüse und Milch in der gesamten Europäischen Union und ist Teil eines umfassenderen Bildungsprogramms zur europäischen Landwirtschaft und zu den Vorteilen gesunder Ernährung. In Mecklenburg-Vorpommern wird es seit dem Schuljahr 2017/2018 erfolgreich umgesetzt.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus lobt das Programm als Gewinn für die Schulkinder des Landes: „Beim EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für ihre Entwicklung benötigen.

Das ist dringend nötig, da Betreuungskräfte in schulischen Bildungseinrichtungen und Kindertageseinrichtungen zunehmend beobachten, dass die Kinder ohne Frühstück und ohne Vormittagsverpflegung in die Bildungseinrichtung kommen.

Zum anderen beinhaltet das Programm auch spannende pädagogische Inhalte. So erfahren sie, wie aus Gras Milch wird und sie werden an gesunde Essgewohnheiten herangeführt. Geplant sind in diesem Zusammenhang auch Besuche in land- und ernährungswirtschaftlichen Betrieben.“

Das Programm ist vom finanziellen Umfang begrenzt und es können gegebenenfalls nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden. In diesem Fall wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dazu werden alle Bewerbungen bewertet und gewichtet.

Die Auswahlkriterien finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Landwirtschaft/Landwirtschaft/EU-Schulprogramm/

Die Bewerbungen senden Sie bitte vollständig und formgebunden bis zum 31. Januar 2024 an: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 320, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin oder gerne auch per E-Mail an: h.rentz@lm.mv-regierung.de

„Runder Tisch“ zur Ganztagsbetreuung

Oldenburg: Mit den Partnerinnen und Partnern die notwendigen Schritte besprechen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat sich für einen „Runden Tisch“ zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ausgesprochen und folgte damit einem Vorschlag der Landtagsopposition. An dem „Runden Tisch“ soll ein Konzept entwickelt werden, wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 umgesetzt werden kann. „Alle an einen Tisch, um keine Chancen zu vergeben, sondern Chancen zu ermöglichen, um gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern die notwendigen Schritte zu besprechen, die dann auch in den jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden“, sagte Bildungsministerin Oldenburg im Landtag.

Seit Anfang dieses Jahres konzipiert das Bildungsministerium mit dem Kompetenzzentrum für Inklusion und Transition des Instituts für Sonderpädagogische Entwicklungsförderung und Rehabilitation eine Strategie, wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern erfüllt werden kann. „Obwohl wir bereits viele Schritte unternommen haben, halte ich es für sinnvoll, den ‚Runden Tisch‛ einzuberufen“, so die Ministerin.

„Alle Verantwortlichen und Beteiligten arbeiten dann gemeinsam. Es entstehen keine Informationsdefizite und Absprachen können ohne bürokratischen Aufwand getroffen werden. Deshalb ist es auch wichtig, dass die örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe an diesem Tisch einen zentralen Platz einnehmen, denn sie sind die Adressaten des Ganztagsrechtsanspruches. Ihnen obliegt die Verantwortung für den Ausbau von Ganztagsplätzen nach dem bestehenden Bedarf und nicht dem Land“, führte Oldenburg weiter aus.

Die Landesregierung unterstützt den Ausbau von Ganztagsplätzen. Seit 2016 wird er intensiv mit EU-Bundes- und Landesmitteln vorangetrieben. „In den vergangenen neun Jahren ist es gelungen, mehr als 10.000 Hortplätze zu schaffen – das ist ein Anstieg um knapp 30 Prozent. Für das ‚Investitions-Programm Ganztagsausbau‛, für das Ende des Jahres auch die Landesrichtlinie erlassen wird, stehen ca. 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung, die mit ca. 12 Millionen Euro Landesmitteln komplementiert werden“, erläuterte sie.

Zudem erhöht das Land im kommenden Jahr die Ausbildungskapazitäten zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher mit zwei weiteren Klassen. Das sind dann jährlich ca. 60 Schülerinnen und Schüler, die zusätzlich ausgebildet werden. Hinzu kommen die steigenden Zahlen der Auszubildenden zur staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher für 0 bis 10-Jährige. „Hier ist es uns durch die Nichtanrechnung der Azubis auf den Fachkräfteschlüssel in den ersten beiden Ausbildungsjahren gelungen, die Zahl der künftigen Erzieherinnen und Erzieher um 100 Personen zu erhöhen. Damit liegen wir bereits jetzt mit ca. 600 Ausbildungsplätzen über der Planung“, sagte Oldenburg. 

Das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes sieht ab dem Schuljahr 2026/2027 für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Sie umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztätige Betreuung im Grundschulalter sollen Hort und Schule enger zusammengeführt werden, um die ganztägige Bildung zu stärken.

Medizinlabor gewinnt Nachhaltigkeitspreis

Schwerin – Die HygCen Germany GmbH aus Schwerin, ein Prüflabor für Medizinprodukte und Desinfektionsmittel, hat den Preis „Projekt Nachhaltigkeit“ in der höchstdotierten Kategorie „Zukunft-Transformation“ erhalten. Mit dem Preis werden Initiativen und Projekte ausgezeichnet, die sich für eine nachhaltige Entwicklung in der gesamten Breite der Gesellschaft einsetzen.

Der seit sechs Jahren etablierte Nachhaltigkeitspreis wird von den vier Regionalen Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien (RENN) in Kooperation mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) unter dem Dach des Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit verliehen.

Die HygCen Germany arbeitet daran, den ökologischen Fußabdruck der Gesundheitswirtschaft zu verringern. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Aufbereitung und Dekontamination von infektiösem Kunststoffabfall aus Laboren, um ihn wiederverwertbar zu machen.

Dieses umweltfreundliche Vorhaben erfordert technische Innovationen und die Bewältigung regulatorischer Herausforderungen. Ziel ist es, Verfahren und Vorschriften zu etablieren, die anderen Laboren den Weg zu mehr Nachhaltigkeit ebnen.

Das Projekt wurde in einem Länder-Expertenausschuss vorgestellt und intensiv auf breiter Ebene diskutiert. Unter der Leitung von M-V beteiligten sich Vertreter der Bundesländer, des Umweltbundesamtes, des Robert-Koch-Instituts, Gremien des Arbeitsschutzes und der Recyclingwirtschaft. Die HygCen Germany wird intensiv durch das Referat Abfallwirtschaft des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt begleitet.

Zur Auszeichnung gratuliert auch der in Mecklenburg-Vorpommern für die Abfall- und Kreislaufwirtschaft zuständige Minister Dr. Till Backhaus: „Ich freue mich, dass ein Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern bei diesem so wichtigen Wettbewerb punkten konnte. Pioniere des Wandels gibt es überall.

Wir müssen die Projekte mit einer besonderen Tragweite und großem Modellcharakter aufspüren und unterstützen, denn nur so lassen sich die deutschen und europäischen Nachhaltigkeitsziele erreichen. Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Lieferketten sind dabei ebenso erforderlich wie die Vermeidung und verantwortungsvolle Entsorgung von Abfällen.“

Obermeistertag des Handwerks 2023

Schulte: Handwerk ist Wirtschaftsmacht und wichtiger Faktor bei der Fachkräfteentwicklung

Schwerin – Der diesjährige Obermeistertag des Handwerks befasst sich unter der Überschrift „Handwerk bildet Zukunft“ thematisch mit den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung im Handwerk.

„Das Handwerk ist in Mecklenburg-Vorpommern unbestritten ´die Wirtschaftsmacht von nebenan´. Als eine starke, regional weit verbreitete, traditionell geprägte und innovative Wirtschaftsgruppe ist das Handwerk in vielen Geschäftsfeldern sehr erfolgreich tätig“, stellte Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte gleich zu Beginn seiner Begrüßungsrede die hohe Bedeutung des Handwerks in MV heraus.

Der Obermeistertag ist das wichtigste Treffen der Spitzenvertreter aus der gesamten Handwerksorganisation in Mecklenburg-Vorpommern. Als Obermeister bezeichnet man im Bereich des deutschen Handwerks den Vorsitzenden einer Innung. In MV gibt es derzeit ca. 142 Innungen, die in 13 Landesinnungsverbänden organisiert sind.

Mehr als 20.000 Handwerksbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern mit rund 101.000 Beschäftigten und über 6.000 Lehrlingen erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von rund neun Milliarden Euro. Dem Handwerk werden etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet.

Mit 12,4 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern wird der deutsche Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohner deutlich übertroffen.

Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte wies in seiner Rede außerdem auf die gezielte Förderung der dualen Ausbildung in MV hin: „Durch die hervorragende Leistung seiner Fachkräfte ist das Handwerk lokal, regional und national wettbewerbsfähig. Die Ausbildungsleistung wird im Handwerk in der Regel von den Meisterinnen und Meistern übernommen – mit großem persönlichen Einsatz.

Ergänzend fördern Bund und Land die Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk. Trotz des sehr positiven Aufwuchses von 8,9 Prozent bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Jahr 2023 gibt es aufgrund des demografischen Wandels zunehmend Schwierigkeiten bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung sind folgende drei Punkte wichtig, um ausreichend Fachkräftenachwuchs für das Handwerk zu finden und langfristig an die Betriebe zu binden: 1. eine hohe Qualität der beruflichen Bildung, 2. konkrete Werbung für die berufliche Bildung und 3. noch mehr innovative Anreize in der beruflichen Bildung.“

Der Fokus dieser landesweiten Handwerkskampagne liegt insbesondere auf den Karrieremöglichkeiten im Handwerk, auf der Qualitätsmarke Meisterin bzw. Meister sowie der Digitalisierung im Handwerk. Im Rahmen dieser Kampagne stehen die Handwerkskammern MV auch mit Schülerinnen und Schülern im Kontakt, es werden Projekte, die der Berufsorientierung im Handwerk dienen, z. B. wie Schülerzeitungswettbewerbe, Berufswahlparcours, Tage der Zukunft, Handwerk macht Schule, Girls‘-/Boys‘-Day, Jobfactory, Schulmessen sowie Elternsprechtage durchgeführt.

Die Berufsorientierung ist ein wichtiges Element eines kontinuierlichen Prozesses zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses und der damit folgenden Stellenbesetzung. Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit finanziert Personalstellen in den Kammern zur Umsetzung dieser Kampagne.