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Autor: Rügenbote

Tag des Waldes

Aufforstung wird in MV nun vergütet

Schwerin – Anlässlich des heutigen Tag des Waldes verkündet der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus einen weiteren Meilenstein für den weiteren Ausbau der Wälder. Auf dem digitalen Symposium der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Wald (AGDW) präsentierte der dienstälteste Forstminister Deutschlands gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR), Herrn Georg Schirmbeck, der Öffentlichkeit die Waldfunktionenbewertungsverordnung MV.

Durch diese können nun Ersatzaufforstungen als vorgezogene Waldkompensationsmaßnahmen anerkannt werden (§ 15 Abs. 11 LWaldG). Der Minister erklärt die Besonderheit dieser Maßnahme:

„Bei vorgezogenen Waldkompensationsmaßnahmen handelt es sich um Flächen, die für zu erwartende Waldumwandlungen aufgeforstet und in Waldpunkten bewertet werden. Die neue Verordnung bietet hierfür ein landesweit einheitliches sowie transparentes Berechnungsverfahren, welches die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes gleichrangig berücksichtigt. Landeigentümer, die sich für die Aufgabe landwirtschaftlicher Nutzung entschließen und ihre Flächen aufforsten, erhalten so eine Vergütung ihrer Entscheidung. Damit ist ein weiteres, bundesweit einmaliges Instrument aus dem Forstrecht für die Vergütung von Ökosystemleistungen des Waldes in Mecklenburg-Vorpommern etabliert worden“ so der Minister.

Eine weitere Besonderheit besteht laut Minister im Berechnungsverfahren, das das Anlegen besonders nachhaltiger Wälder belohnt:

„Für den Naturschutz oder für die Erholung besonders wertvolle Waldflächen, Küstenschutzwälder oder alte Laubwälder erhalten über das Berechnungsmodell der Waldfunktionenbewertungsverordnung die höchste Anzahl an Waldpunkten. Die durch Neuwaldbildung generierten Waldpunkte können dann anschließend durch den Flächeneigentümer vermarktet werden. Der Preis pro Waldpunkt bildet sich am Markt und liegt aktuell zwischen 2,50 und 3,00 Euro pro Waldpunkt. Somit ist eine Vergütung der entstandenen Ökosystemleistungen für den Waldbesitzer möglich“ so Backhaus.

Bereits auf freiwilliger Basis angewendet wurde dieses Verfahren durch die Landesforstanstalt MV. Durch entsprechende Pflanzungen sind in MV bereits 155 Waldkompensationspools mit einer Fläche von rund 760 ha entstanden. So wurde ebenfalls heute, am Tag des Waldes, eine Erstaufforstungsfläche im Eigentum von Helmuth von Maltzahn bepflanzt. Hierbei handelt es sich um den 100. Waldkompensationspool.

Im Rahmen des Symposiums vekündete Minister Backhaus zudem die positive Bilanz des von ihm initiierten Landeswaldprogramms:

„Ich habe Anfang 2020 die politische Initiative für Mecklenburg-Vorpommern ergriffen und das größte staatliche Aufforstungsprojekt der Bundesrepublik gestartet! Über 10 Jahre hinweg 860 Hektar jährlich stellt unsere Landgesellschaft Landwirtschaftsfläche für Zwecke der Aufforstung, der Moorrenaturierung, weiterer Naturschutzprojekte und der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung. Bis jetzt wurden rund 750 ha durch die Landforstanstalt aufgeforstet. Es ist das größte staatliche Aufforstungsprojekt der Bundesrepublik!“

Auch zu diesem Anlass wurde am Tag des Waldes im Forstamt Jasnitz auf einer ca. 10 ha großen, ehemaligen landwirtschaftlichen Fläche südwestlich der Ortschaft Kuhstorf eine Baumpflanzaktion durchgeführt und damit die letzten Flächen der Aufforstungsperiode 2021 vervollständigt.

Fortbildung für Lehrkräfte

Oldenburg: Flüchtlingskinder in unseren Schulen willkommen heißen

Schwerin – Seit über drei Wochen herrscht Krieg in der Ukraine. Tausende Menschen, vor allem Frauen und Kinder, sind auf der Flucht. Auch in Mecklenburg-Vorpommern suchen sie Schutz.

Um die Lehrkräfte des Landes in dieser auch für sie besonderen und herausfordernden Situation im Umgang mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu unterstützen, hat das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern die Online-Fortbildung „Kinder und Jugendliche aus der Ukraine in unseren Schulen willkommen heißen“ entwickelt.

„Die Erfahrungen, die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine auf ihrer Flucht machen mussten, können wir uns kaum vorstellen. Sie haben ihr Zuhause verlassen müssen. Wir möchten unseren Lehrkräften mit der Fortbildung Wissen und Empfehlungen an die Hand geben, wie sie mit auch traumatisierten Mädchen und Jungen umgehen können, um ihnen bei der Verarbeitung ihrer Erlebnisse und bei der Integration in unsere Gemeinschaft zu helfen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Online-Fortbildung findet am 4. April 15:00 bis 17:30 Uhr statt.

Weitere Informationen zu den Inhalten erhalten interessierte Lehrkräfte auf dem Bildungsserver MV unter www.bildung-mv.de/DaZ.

Gold für Gingster Turner

Gemischte Schülermannschaft qualifiziert sich bei „Jugend trainiert für Olympia“ für das Bundesfinale

Insel Rügen -Großer Erfolg für zehn Gingster Turner: Beim Landesfinale des Schulsportwettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia“ holten die zwei teilnehmenden Mannschaften der Wettkampfklasse IV (10-13 Jahre) gleich zwei Medaillen im Gerätturnen. Während die Mädchengruppe sich nach einem spannenden Wettbewerb die Bronzemedaille erkämpfte, gewann die gemischte Jungenmannschaft Gold und damit die Tickets für das Bundesfinale im Mai in Berlin. Hier werden dann die besten Schulsportler aus 16 Bundesländern um die Medaillen der federführenden Deutschen Schulsportstiftung kämpfen.

Die erfolgreiche Turnermannschaft aus der Gingster Schule mit ihrer Sportlehrerin Birgit Eicke. Foto @ Martina Zabel
Die erfolgreiche Turnermannschaft aus der Gingster Schule mit ihrer Sportlehrerin Birgit Eicke. Foto @ Martina Zabel

Aus allen Schulamtsbereichen des Landes traten vier Mannschaften in Ribnitz-Damgarten an, um sich beim Turnen an den Geräten zu messen. Neben den klassischen Übungen am Reck, Balken, Barren, Boden und Sprung bereiteten sie im Vorfeld wochenlang ihren Einsatz auf die Disziplinen Standweitsprung und das Klettern an der Kletterstange vor. „Leider wurde die Vorbereitung durch viele Corona- und Quarantänefälle unterbrochen“, erklärt Sportlehrerin Birgit Eicke, „und trotzdem nahmen alle die Herausforderung an, um mit Aufregung, Spannung und dem nötigen Spaß an die Aufgabe zu gehen.“ Sie blickt auf bewundernswerte Einzelleistungen ihrer Schützlinge, wie etwa von Filia Schwarzer aus der 4. Klasse. Sie war an der Kletterstange die Schnellste und erreichte beim Standweitsprung die beste Weite aller Teilnehmer.

Tim Priebe, Alexander Schulze und Fion Raben (v. l. n. r.) erturnten sich in Ribnitz-Damgarten den Sieg. Foto @ Martina Zabel
Tim Priebe, Alexander Schulze und Fion Raben (v. l. n. r.) erturnten sich in Ribnitz-Damgarten den Sieg. Foto @ Martina Zabel

„Das Training hat sich wirklich gelohnt“, freut sich Sportlehrerkollegin Martina Zabel, die an der Gingster Schule die sechsköpfige Sportfachschaft leitet. Die Mädchen und Jungen investierten neben dem Fleiß in den Sportstunden zusätzliche Einheiten in der Arbeitsgemeinschaft Turnen, die Birgit Eicke im letzten Jahr ins Leben gerufen hat. Ihr gelang ein kleines Kunststück, denn sie brachte ihre Turner zum ersten Mal ins Landesfinale und den Landesmeistertitel mit nach Hause. Das bringe zusätzlichen Schwung in die Turnertradition an der Gingster Schule. Denn seit Jahrzehnten ist das Gerätturnen fester Baustein im dortigen Sportunterricht und endet für die erfolgreichen Sportler mit einer alljährlichen Turngala.

Eindämmung der Corona-Pandemie

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sondersitzung die neue Corona-Übergangsregelung auf Grundlage des im Bundestag und im Bundesrat beschlossenen Infektionsschutzgesetzes beraten und beschlossen.

„Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor angespannt und dynamisch. Das gilt besonders für die Situation im Gesundheitssystem. Die Belastung und Belegungszahlen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind so hoch wie nie in der Corona-Pandemie“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Wegen der anhaltend hohen Inzidenz- und Hospitalisierungszahlen habe sich die Landesregierung dazu entschieden, wesentliche Schutzinstrumente wie Maskenpflicht in Innenbereichen, Abstands- und Hygieneregelungen sowie 3G- Erfordernisse für einen Übergangszeitraum bis zum 2. April beizubehalten, so die Ministerin.

Drese: „Wir werden deshalb auch im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht von unseren strengen Maßnahmen, wie z.B. der Testverpflichtung und der Maskenpflicht abweichen.“

„Personen- und Kapazitätsbeschränkungen werden aber aufgehoben, die Einschränkungen deutlich zurückgefahren. Wir öffnen und bleiben, soweit das neue Infektionsschutzgesetz es zulässt, trotzdem weiter vorsichtig und sorgsam“, verdeutlichte Drese. Dazu gehöre, dass, wo immer der Abstand nicht eingehalten werden kann, es die dringende Empfehlung gibt, auch im Außenbereich eine Maske zu tragen.

Eine Maske im Innenbereich muss getragen werden:

  • Im Einzelhandel (auch in Supermärkten)
  • im ÖPNV
  • im Dienstleistungsgewerbe
  • bei körpernahen Dienstleistungen (Frisör, Kosmetik)
  • bei der Nutzung medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen
  • bei Freizeitangeboten (Zoos, Zirkusse, Indoorspielplätze, Hallen- und Spaßbäder)
  • bei der Nutzung kultureller Angebote (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken, Chöre, soziokult. Zentren)
  • bei Veranstaltungen
  • beim Besuch von Messen, Spezial- und Jahrmärkten
  • in der Gastronomie auf dem Weg zum Platz
  • im Bereich der touristischen Beherbergung
  • Trauungen und Beisetzungen
  • Versammlungen, religiöse Zusammenkünfte, Sitzungen kommunaler Gremien

Im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenbereichen, soll überall ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen oder Personengruppen eingehalten werden. Das gilt nicht für Personen, denen ein fester Sitzplatz im Rahmen eines sogenannten Schachbrettschemas zugeordnet ist (im Innenbereich mit Maske).

Das Kabinett hat sich zudem darauf verständigt, dass in den Bereichen, wo ein 3G-Erfordernis besteht, Veranstalter, Einrichtungen bzw. Betriebe optional auch die 2G-Regel anwenden können. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

3G (also geimpft, genesen oder tagesaktueller Test) ist in den folgenden Innenbereichen erforderlich:

  • beim Besuch der Gastronomie (mit 2G-Option),
  • im Tourismus (bei der Anreise und 2G-Option),
  • bei Veranstaltungen (auch im Außenbereich, jeweils mit 2G-Option)
  • im Kulturbereich (mit 2G-Option),
  • bei der Sportausübung, in Fitnessstudios und Tanzschulen (jeweils mit 2G-Option),
  • bei Freizeitangeboten (mit 2G-Option),
  • beim Besuch von Messen, Jahr- und Spezialmärkten (mit 2G-Option),
  • beim Frisör oder anderen körpernahen Dienstleistungen (mit 2G-Option)
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen (mit 2G-Option)

Für Diskotheken und Clubs gilt die 2G-Plus-Regel ohne Maskenpflicht.

Drese: „Ich appelliere angesichts des dynamischen Pandemiegeschehens in unserem Land, die Schutzmaßnahmen einzuhalten: Abstand, Hygiene, Maske tragen. Es kommt jetzt sehr stark auch auf den Selbstschutz und die Eigenverantwortung an.“

Die neue Landesverordnung trat am 18. März in Kraft.

Hilfe für zivilgesellschaftliches Engagement

Steuerliche Hilfen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Schwerin – Das Leid und die Not, die die vielen Frauen, Männer und Kinder in und aus der Ukraine gerade erfahren müssen, macht die Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern genauso wie im übrigen Deutschland und auch weiten Teilen der Welt sehr betroffen und fassungslos. Das zivilgesellschaftliche Engagement in dieser besonderen Krise ist enorm groß: Geldspenden, Sachspenden, von Vereinen und Initiativen organisierte Hilfsaktionen, Unterstützungsleistungen von Unternehmen. Die Anteilnahme und Hilfsbereitschaft ist groß und überall sichtbar.

Die Finanzministerien des Bundes und der Länder haben gemeinsam entschieden, dieses zivilgesellschaftliche Engagement mit steuerlichen Erleichterungen zu unterstützen.

„Gerade angesichts des unbeschreiblichen Leids und der humanitären Katastrophe ist es großartig mitzuerleben, wie viele Menschen und Organisationen uneigennützig helfen und Geld und Sachleistungen spenden. Wir wertschätzen diese Hilfsbereitschaft jetzt durch schnelle und unbürokratische Steuererleichterungen.“ sagte Finanzminister Dr. Heiko Geue.

So können Spenden an anerkannte Organisationen in einem vereinfachten Verfahren nachgewiesen werden. Vereine, die in dieser besonderen Situation außerhalb ihrer Satzungszwecke Hilfen für die vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, brauchen nicht den Verlust der Gemeinnützigkeit zu befürchten.

Bei Unterkünften, die an sich für eine umsatzsteuerpflichtige Verwendung vorgesehen sind, wie zum Beispiel Hotelzimmer oder Ferienwohnungen, werden keine umsatzsteuerlichen Folgen gezogen, wenn diese unentgeltlich aus der Ukraine Geflüchtete zur Verfügung gestellt werden.

Und für Unternehmen, die unentgeltlich Gegenstände und Personal für humanitäre Zwecke an Hilfsorganisationen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Auswirkungen und Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, überlassen, ist dies grundsätzlich ohne Umsatzsteuerbelastung möglich.

Das BMF-Schreiben vom 17.03.2022 steht im Steuerportal-MV zum Abruf bereit.

Gesellenfreisprechung in Wismar

Schulte: Absolventen stehen beruflich hervorragende Chancen und Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern offen

Wismar – Am Freitag haben 46 Auszubildende der Kreishandwerkerschaft Nordwestmecklenburg-Wismar nach bestandener Prüfung ihre Gesellenbriefe erhalten.

„Gute Handwerkerinnen und Handwerker zeichnet Wissen, Können und vor allem der feste Wille aus, etwas erreichen und bewegen zu wollen. Das haben die Absolventen des diesjährigen Prüfungsdurchlaufes besonders deutlich bewiesen – coronabedingt musste die Ausbildung unter erschwerten Bedingungen ablaufen. Den Gesellinnen und Gesellen stehen jetzt beruflich hervorragende Chancen und Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern offen. Fachkräfte werden gesucht, um weiterhin die hohe Qualität des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern aufrecht zu erhalten. Das Handwerk und der Mittelstand insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern tragende Säulen der Wirtschaft. Deshalb werden wir die Branche weiter stärken und unterstützen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte in Wismar.

Staatssekretär Schulte verwies auf die Planungen des Landes, die Programme Meister-Extra für einen erfolgreichen Meister-Abschluss und die Meisterprämie für Unternehmensübernahmen weiterzuführen. Beim Meister-Extra erhalten Absolventen 2.000 Euro für einen erfolgreichen Abschluss, für die 50 Besten eines Gewerkes zusätzlich 3.000 Euro. Der Meisterbrief berechtigt zum selbstständigen Führen eines Handwerksbetriebs und zum Ausbilden von Handwerksnachwuchs. Existenzgründer im Handwerk sollen weiter bei der Unternehmensnachfolge unterstützt werden und können als Meisterprämie 7.500 Euro erhalten.

„Wir wollen Anreize für junge Menschen schaffen, sich nach der Ausbildung weiter zu qualifizieren und später vielleicht einen bestehenden Betrieb zu übernehmen. Das sichert Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Schulte.

Die freigesprochenen Gesellen kommen aus den Gewerken Metallbau, Kraftfahrzeugmechatroniker, Sanitär-/Heizungs- und Klimatechnik, Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik, Friseur, Maler und Lackierer, Bauten- und Objektbeschichter sowie Hochbaufacharbeiter und Maurer.

Im Bereich der Handwerkskammer Schwerin gibt es 7.563 Handwerks- und handwerksähnliche Unternehmen mit rund 40.000 Beschäftigten sowie mehr als 2.000 Auszubildende über alle Lehrjahre gezählt, davon 16 Prozent Frauen. Im Jahr 2021 wurden 761 neue Lehrverträge abgeschlossen; 2020 waren es 654, 2019 waren es 715.

Mittel aus dem MV-Schutzfonds für Schulbau

Bildungsministerin Oldenburg und Innenminister Pegel: 87 Baumaßnahmen wurden auf den Weg gebracht

Schwerin – Die interministerielle Arbeitsgruppe „Schulbau“ der Landesregierung hat nach einem letzten Förderaufruf weitere 29 Vorhaben ausgewählt, die aus dem MV-Schutzfonds für die pandemiebezogene Verbesserung der Schulinfrastruktur gefördert werden.

„Wir unterstützen diese 29 Schulen in unserem Bundesland mit insgesamt ca. 23,5 Millionen Euro dabei, Baumaßnahmen umzusetzen, die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie dringend notwendig geworden sind. Dies sind vor allem Vorhaben, mit denen die erforderlichen Hygienestandards hergestellt oder gesichert werden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Insgesamt fördern wir somit mit den 100 Millionen Euro, die aus dem Corona-Schutzfonds für Schulen zur Verfügung stehen, 87 Vorhaben. Das sind 53 kleinere Projekte, die jeweils bis zu 500.000 Euro erhalten sowie 34 größere Vorhaben, die wir mit jeweils maximal fünf Millionen Euro fördern“, sagte Innenminister Christian Pegel.

Ein Beispiel für ein kleineres Projekt ist die Regionale Schule „Am Rugard“ in Bergen auf Rügen. Sie erhält rund 314.000 Euro für den Einbau einer Lüftungsanlage. Zu den ausgewählten größeren Projekten zählt der Ergänzungsneubau der Eldetal-Schule Domsühl im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Der Neubau dient zur Erweiterung der Raumkapazitäten, die für die Umsetzung pandemiebedingter Hygienekonzepte erforderlich sind. Das Amt Parchimer Umland als Schulträger erhält dafür vom Land ca. 4,6 Millionen Euro.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 beschlossen, 100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds für die Pandemie-bezogene Verbesserung der Schulinfrastruktur an allgemein bildenden Schulen bereitzustellen.

Dazu zählen kurzfristig zu realisierende Baumaßnahmen etwa an Fenstern, Toiletten, Lüftung, Verkabelung, Brandschutz sowie Bauvorhaben, die zur Schaffung bzw. Erweiterung von Raumkapazitäten führen. Durch diese Maßnahmen soll der Präsenzunterricht an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch unter den Gegebenheiten einer Pandemie verbessert und sichergestellt werden.

Kartellbehörden sind jetzt besonders gefordert

Schwerin – Angesichts gestiegener Preise für Kraftstoffe bei gleichzeitig sinkenden Ölpreisen, sei eine Kontrolle durch die Kartellbehörden dringend geraten, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus. Den Blick nur auf die Zapfsäulen zu richten, sei aber nicht ausreichend, so der Minister:

„Es macht mich wütend, wenn ich sehe, wie der Markt offenbar aus den Fugen gerät. Vor dem Hintergrund eines Krieges mit all dem menschlichen Leid, den er mit sich bringt, feiert der Kapitalismus fröhliche Urstände. Auch auf dem Sektor des Lebensmitteleinzelhandels haben wir mittlerweile Strukturen, die dem Oligopol auf dem Ölmarkt gleichen. Während die großen Supermarktketten weiterhin Gewinnmargen von 40 bis 50 Prozent einfahren, können die landwirtschaftlichen Betriebe keine kostendeckenden Preise erwirtschaften. Hier läuft etwas gewaltig schief.

Während der Corona-Krise haben die Betriebe der Lebensmittelbranche stets geliefert, zum Teil unter großen persönlichen Opfern: Vom landwirtschaftlichen Betrieb über die Schlachtereien und die Verkäuferin im Supermarkt. Doch das große Geld bliebt anderswo hängen. Wenn Appelle an die soziale Verantwortung der Unternehmen nichts nützen, müssen die Kartellwächter eben auf den Plan gerufen werden.

Gleichzeitig appelliere ich aber auch an die Verbraucher. Natürlich lösen Krisen Ängste aus. Ganz besonders tun dies Kriege. Doch die Ernährungssicherheit in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern ist gegeben und Angst ist kein guter Berater. Hamsterkäufe erzeugen künstliche Engpässe, die wiederum die Preise nach oben treiben. Hier wird eine Spirale in Gang gesetzt, die völlig irrational ist. Wer kein Sonnenblumenöl im Supermarkt findet, kann zu Alternativen wie Rapsöl greifen oder zu Olivenöl.

Auch Mehl gibt es in guter Qualität in haushaltsüblichen Mengen jederzeit zu kaufen. Und wenn ein Regal mal leer ist, wird es spätestens nach zwei Tagen wieder aufgefüllt sein. Ich bin sicher, dass – ähnlich wie zu Beginn der Corona-Krise – die Kundinnen und Kunden bald wieder den Überblick und die Ruhe zurückgewinnen. Die Kriegsgewinnler aber müssen wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln deutlich in die Schranken weisen“, so Minister Backhaus.