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Autor: Rügenbote

Abschaffung der EEG-Umlage

Schwerin – Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass ab Juli keine EEG-Umlage mehr über die Stromrechnung zu bezahlen sein wird. Dieser Schritt der Bundesregierung war eigentlich erst zu Beginn des kommenden Jahres vorgesehen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, die Umlage zur Förderung von Ökostrom aus dem Bundeshaushalt zu zahlen.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer: „Angesichts der steil nach oben steigenden Energiepreise ist dies der richtige und notwendige Schritt, um die Verbraucher in diesen schwierigen Zeiten etwas zu entlasten. Entscheidend ist dabei auch, dass die Stromanbieter die Entlastung vollumfänglich an ihre Kunden weitergeben. Darüber hinaus steht die Wirtschaft weiter vor der Herausforderung, mit der wachsenden Belastung durch die Preise umzugehen. Hier sind insgesamt weitere Entlastungen notwendig.

Die Energieversorgung darf nicht zu einer existentiellen Frage werden. Deutschland muss sich hier breiter aufstellen. Der Bund hat beispielsweise angekündigt, den Kauf von Flüssigerdgas zu finanzieren. Das rückt auch den Bedarf von LNG-Terminals stärker in den Mittelpunkt. Wenn es Investoren gibt, wird auch die Frage staatlicher Unterstützung zu diskutieren sein. Darüber hinaus ist es wichtig, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Ziel aller Bemühungen muss es sein, insgesamt unabhängiger von Energieimporten zu werden.“

Änderung des Feiertagsgesetzes

Schwerin – Ministerin Jacqueline Bernhardt sagte in ihrer Rede im Landtag zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes M-V: „Wir verbinden mit Feiertag den Willen zur Gleichberechtigung“

„Auch in Mecklenburg-Vorpommern soll der internationale Frauentag am 8. März ein gesetzlicher Feiertag werden. Das ist ein sehr deutliches Signal für mehr Gleichstellung in unserem Bundesland. Dieser Feiertag soll aber nicht nur ein weiterer arbeitsfreier Tag sein. Der 8. März ist viel mehr. Wir verbinden mit diesem Tag den Willen und den Anspruch, Gleichberechtigung und Gleichstellung in allen Lebensbereichen durchzusetzen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD, Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern.

„Der 8. März bildet zudem die Geschichte der weltweiten Frauenbewegung ab. 1919 wurde das Frauenwahlrecht endlich erkämpft. Ein Meilenstein für unsere Demokratie. In den letzten Jahren, Jahrzehnten wurde viel erreicht: Die Gleichstellung von Mann und Frau ist im Grundgesetz festgehalten, seit 1977 dürfen Frauen ohne die Zustimmung ihres Mannes arbeiten gehen, die Vergewaltigung in der Ehe ist seit 25 Jahren strafbar. Das alles sind Errungenschaften, die von mutigen Frauen ausgegangen sind und die Gesellschaft gerechter machten. Doch in vielen Bereichen sind Frauen in Deutschland immer noch nicht gleichgestellt. Frauen verdienen im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer und sind überdurchschnittlich von Altersarmut betroffen. Das Thema Gleichstellung ist für die Landesregierung eine Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen. Wir werden ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm erarbeiten, um beispielsweise dafür zu sorgen, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu steigern“, so Ministerin Bernhardt.

„Berlin hat den Anfang gemacht und im Jahr 2019 den Internationalen Frauentag zum Feiertag gemacht. Mecklenburg-Vorpommern will ebenfalls diesen Weg gehen. Ich freue mich auch sehr, dass erste kommunale Gleichstellungsbeauftragte bereits angekündigt haben, diesen Feiertag mit Aktionen begleiten zu wollen. Es ist ja nicht zu bestreiten, dass gerade Frauen in der Gesellschaft für ein solidarisches Miteinander sorgen. Sie tragen häufig die größere Last in den Familien, sei es bei der Erziehung der Kinder oder der Pflege von Angehörigen. In den Lockdowns der letzten Jahre waren es vor allem Frauen, die den Spagat zwischen Homeoffice und Home-Schooling gemeistert haben. Das verdient mehr Anerkennung als nur einige warme Worte in Sonntagsreden“, sagt Jacqueline Bernhardt im Landtag weiter.

„Gleichberechtigung von Männern und Frauen muss in unserer Gesellschaft zur selbstverständlichen Normalität werden. Diese Gleichberechtigung gibt es leider auch heute in einigen Bereichen nur auf dem Papier. Und es sind immer noch die Frauen, die bei gleicher Qualifikation bei der Besetzung von Vorgesetztenstellen das Nachsehen haben. Auch dies muss geändert werden und so sollte die Festlegung des 8. März als Feiertag weiter Ansporn sein, diese subtile Diskriminierung zu beseitigen.“

Ladenöffnungszeiten in M-V

Meyer: Spielraum für Öffnungen im Einzelhandel vorhanden / Sonn- und Feiertage sind verfassungsrechtlich geschützt

Schwerin – Im Landtag ist am Mittwoch das Thema Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Die Corona-Pandemie erfordert weiter von uns in vielen Bereichen die Bewältigung großer Aufgaben. Für den Einzelhandel bedeutete dies, trotz der einschneidenden Regelungen durchzuhalten. Aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes wurde viel abverlangt. Die Auflagen lassen Kundenströme wie vor der Corona-Pandemie noch nicht zu. Gerade in unserem Flächenland trägt der Handel eine große Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung, aber auch als Arbeitgeber für viele Menschen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Thema Sonntagsöffnung für den Einzelhandel ist im Land von Bedeutung. „Natürlich können wir uns alle ein Mehr oder Weniger an Öffnungszeiten vorstellen, aber am Ende muss das Ergebnis für alle akzeptabel sein. Es geht dabei um die Balance zwischen denjenigen, die Einkaufen gehen wollen – den Kunden einerseits und um diejenigen, die sonntags in den Läden stehen oder hinter der Kasse sitzen – die Beschäftigten andererseits. Diesen Spagat in Einklang zu bringen ist die große Herausforderung“, so Meyer weiter.

Wirtschaftsminister Meyer machte deutlich, dass es bereits einen Spielraum gibt, Läden auch offen zu halten. Das Ladenöffnungsgesetz M-V lässt bereits jetzt montags bis freitags den gewerblichen Verkauf ohne zeitliche Begrenzung und am Samstag bis 22.00 Uhr zu. „Von dieser Möglichkeit wurde in der Vergangenheit schon Gebrauch gemacht. Gleichwohl gibt es hier noch genügend Spielraum. Daneben können auch noch in bestimmten Orten die Regelungen der Bäderverkaufsverordnung in Anspruch genommen werden. Hier ist eine Sonntagsöffnung vom 15. April bis zum 30. Oktober im Rahmen der Bäderverkaufsverordnung gestattet“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer im Landtag.

Eine weitere Möglichkeit bietet die Regelung des § 6 Ladenöffnungsgesetz, der an vier Sonntagen im Jahr einen gewerblichen Verkauf aus besonderem Anlass zulässt. „Das ist landesweit eine zusätzliche Anzahl von Sonntagen, an denen unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Öffnung der Geschäfte möglich wäre. Dennoch ein bloßes Handels- bzw. Erwerbsinteresse besitzt keine rechtlich tragfähige Grundlage. Der verfassungsrechtliche Sonn- und Feiertagsschutz muss gewahrt werden“, sagte Meyer weiter.

Abschließend machte Wirtschaftsminister Meyer auf die Unterstützung des Landes für den Einzelhandel aufmerksam. Mit dem Handelsverband Nord e.V. wurde durch die Unterstützung des Wirtschaftsministeriums im Rahmen der Corona-Pandemie die Einzelhandelskampagne „Ein Kauf mit Herz“ mit 550.000 Euro aus dem MV Schutzfonds gefördert. „Mit der Kampagne soll insbesondere auf die Leistungskraft der Branche aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig werben wir gemeinsam für einen Einkauf im stationären Handel“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Eine weitere Maßnahme zur Belebung der Innenstädte ist das Programm „Re-Start Lebendige Innenstädte“. Dabei werden unter anderem City-Manager und infrastrukturelle Maßnahmen in den Städten unterstützt.

Corona-Zahlung an Auszubildende

Corona-Zahlung an 450 Auszubildende in der Justiz von Referendariat bis Justizvollzug

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt, begrüßt den Beschluss des Landtags M-V zum Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie und sieht den Beschluss als wichtiges Zeichen für Justiz-Nachwuchs.

„Der Beschluss des Landtags für die einmalige Zahlung aus Anlass der Corona-Pandemie ist ein wichtiges Zeichen für den gesamten Nachwuchs in der Justiz. Denn auch die Auszubildenden im Rechtsreferendariat, im Justizfach, im Justizvollzug und die Studierenden der Rechtspflege haben ebenso Einschränkungen und Herausforderungen in ihrer Ausbildung hinnehmen müssen.

Sie erhalten noch vor dem 31. März 2022 eine steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro. Berücksichtigt werden rund 450 Frauen und Männer in den unterschiedlichen Justizausbildungen. Seit knapp zwei Jahren hat die Corona-Pandemie die Auszubildenden vor besondere Herausforderungen gestellt. Vieles konnte nur noch online vermittelt werden. Die so wichtigen persönlichen Kontakte mussten reduziert werden.

Alle, die eine Ausbildung hinter sich haben wissen, was es bedeutet, keine Nachfragen in persönlichen Gesprächen stellen zu können. Daher ist diese Zahlung eine symbolische Entschädigung für diese Zeit“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt nach dem Beschluss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern zum Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Drese: Mecklenburg-Vorpommern gut auf Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorbereitet

Schwerin – Ende 2021 haben der Bundestag und Bundesrat das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ beschlossen. Dieses Gesetz sieht unter anderem zum 15. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht vor.

„Die Landesregierung hat in den letzten Monaten enorme Anstrengungen unternommen, um die Gesundheitsämter der Kommunen und die nach § 20a Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen bestmöglich bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu unterstützen“, betonte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute zum Stand der weit vorangeschrittenen Vorbereitungen.

So wurde als wesentliche Hilfsmaßnahme eine landesweit einheitliche Impfnachweis-Meldeplattform entwickelt. „Wir stellen als Land damit Kommunen und Arbeitgebern eine vollumfängliche digitale Lösung zur Verfügung“, sagte Drese. „Die weitgehende Automatisierung des Verwaltungsverfahrens führt zu einer deutlichen Reduzierung des kommunalen Personalaufwandes“, so die Ministerin.

Drese betonte, dass die Meldeplattform einen hohen Sicherheitsstandard durch Registrierung und Verifizierung besitze. Datenerfassung und Verfahren seien mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt.

Als weitere wichtige Erleichterung hob Drese das landesweit einheitliche Verwaltungsverfahren hervor. „Kein ungeimpfter Beschäftigter in einer Pflegeeinrichtung oder Arztpraxis erhält ein sofortiges Beschäftigungsverbot“, so die Ministerin. Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 15. März gebe es aber eine Impf-Nachweispflicht der Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber.

Bei fehlendem, unvollständigem oder ungültigem Nachweis erfolgt über die Meldeplattform eine Mitteilung durch den Arbeitgeber an das Gesundheitsamt. Nach dieser Meldung wird es zunächst ein Aufforderungsschreiben an den Beschäftigten durch die Gesundheitsämter mit einer Fristsetzung zur Antwort geben. Im Anschluss erfolgen eine Prüfung und ggf. ein Anhörungsverfahren. Die Ermessensentscheidung erfolgt einzelfallabhängig am Ende dieses Prozesses, der einige Wochen in Anspruch nehmen wird.

Auch für die Ermessensausübung wird es nach Aussage von Drese für die Behörden vor Ort eindeutige Entscheidungshilfen im Rahmen einer fachaufsichtlichen Weisung durch das Sozialministerium geben. „So stellen wir klar, dass es keine Konsequenzen gibt, wenn die Impfserie zwischenzeitlich begonnen wird. Jede und jeder Beschäftigte hat also auch in der Zeit des Verwaltungsverfahrens noch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Mit unseren im engen Austausch mit den Kommunen und Einrichtungen entwickelten Maßnahmen stellen wir sicher, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt und der Schutz der vulnerablen Gruppen im Ergebnis der Schließung von Impflücken erhöht wird. Zugleich berücksichtigen wir durch das abgestufte Verfahren jedoch auch die Versorgungssituation in den gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen und Angeboten.“

Versorgung mit Nahrungsmitteln

Schwerin – Die Versorgung mit Nahrungsmitteln in Mecklenburg-Vorpommern ist trotz zu erwartender Preissteigerungen infolge des Krieges in der Ukraine gesichert. Zu dieser Einschätzung kam Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin.

„Für landwirtschaftliche Grundnahrungsmittel wie Getreide, Kartoffeln, Zucker, Fleisch und Milch wurde im Jahr 2020 ein Selbstversorgungsgrad von 100 Prozent oder mehr ausgewiesen. Insgesamt lag der Selbstversorgungsgrad für Futter- und Nahrungsmittel in Deutschland in diesem Zeitraum durch den Import von Soja, Palmöl, Gemüse und exotischen Früchten bei 88 Prozent“, untermauerte der Minister seine Einschätzung. Allein in den letzten fünf Jahren hat die Bundesrepublik 12,4 Millionen Tonnen Weizen exportiert und nur 1,3 Millionen Tonnen importiert, davon 478 Tonnen Weizen aus der Ukraine.

Eine spürbare Veränderung gab es hingegen bei den Preisen, sagte der Minister. Diese seien im Vergleich zur Vorwoche in die Höhe geschnellt und liegen beim Qualitätsweizen aktuell bei rund 330 Euro pro Tonne und beim Raps bei etwa 790 Euro pro Tonne. Im Februar waren laut Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) auch Preissteigerungen bei Milch (+10 %), Brot und Backwaren (+6 %) und Öl (+23%) zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das Preisniveau für Lebensmittel damit um knapp 5 %.

„Weitere Preiserhöhungen sind mit Blick auf die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise zu erwarten, aber nicht prognostizierbar“, kommentierte Backhaus. Er verwies erneut auf die Bedeutung und Leistung der Landwirtschaft in Krisenzeiten: „Die Landwirtschaft versorgt uns täglich mit hochwertigen Lebensmitteln und setzt sich darüber hinaus seit vielen Jahren mit Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen aktiv für den Klimaschutz ein. Wir müssen alles daransetzen, dass der durch andere Zwecke verursachte Flächenverbrauch geringer wird und ausreichend Fläche für eine umwelt- und klimaverträgliche Landwirtschaft zur Verfügung steht.“

Beitragsfreier Ferienhort kommt

Ministerin Oldenburg: Mehr Betreuung für die Kleinen, mehr Entlastung für die Großen

Schwerin – „Ich freue mich, dass wir heute im Kabinett die Weichen gestellt haben, um zügig zum beitragsfreien Ferienhort zu kommen. Mehr Betreuung für die Kleinen, mehr Entlastung für die Großen“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Hortbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern ist für Eltern bisher bis zu sechs Stunden (ganztags) und bis zu drei Stunden (halbtags) frei. In den Ferienzeiten mussten Eltern regulär weitere Betreuungszeit kostenpflichtig dazu buchen.

Zur Entlastung der Eltern während der Corona-Pandemie wurden vom Land bereits bis zu vier Stunden für eine Ganztags-Hortbetreuung zusätzlich und bis zu drei Stunden für eine Halbtags-Hortbetreuung kostenlos zur Verfügung gestellt.

„Dieses Angebot wollen wir jetzt dauerhaft an die Eltern richten und diesen Anspruch gesetzlich verankern. Die Gespräche mit der LIGA, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, haben bereits begonnen. Wir hoffen, dass alle Träger, die Hortbetreuung anbieten, mit uns an einem Strang ziehen“, so Simone Oldenburg.

Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes

Schwerin – Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung der Einrichtung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe Klimaschutz zur Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes zugestimmt. Die Initiative kam vom Minister Dr. Till Backhaus, der seit November 2021 für den Klimaschutz im Land zuständig ist.

„Der Beschluss ist für mich der Startschuss in einen öffentlichen Beteiligungsprozess, den es in Mecklenburg-Vorpommern so noch nicht gegeben hat. Auch wenn uns die weltpolitische Lage derzeit vor andere große Herausforderungen stellt, bleibt der Klimaschutz eine der drängendsten Aufgaben weltweit. Mecklenburg-Vorpommern will seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten und für die Verbindlichkeit ein Klimaschutzgesetz verabschieden, das sowohl konkrete Ziele u.a. für die Sektoren Energie, Verkehr, Gebäude, Industrie sowie Land- und Abfallwirtschaft umfasst, als auch die Vorbildwirkung der Landesregierung einschließt. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, das Land MV bis 2040 und die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu machen“, sagte der für den Klimaschutz zuständige Minister Dr. Till Backhaus.

Ziel der interministeriellen Arbeitsgruppe zum Klimaschutz sei zunächst einmal, alle Ressorts an einen Tisch zu holen, um Zuständigkeiten und Kompetenzen zu bündeln und das weitere Vorgehen festzulegen, sagte er weiter.

Backhaus informierte, dass sein Ressort den Beteiligungsprozess, der dem Gesetzgebungsverfahren vorausgehen soll, derzeit mit Hochdruck vorbereite. „Bereits im Sommer werden meine Fachleute sowohl mit der Fachöffentlichkeit als auch mit interessierten Bürgerinnen und Bürgerinnen in einen intensiven Austausch treten, um belastbare und vor allem realistische Klimaschutzziele zu formulieren. Erste Ergebnisse sollen im November vorliegen und auf mehreren Regionalkonferenzen im ganzen Land diskutiert werden“, sagte er weiter. Geplant seien auch alternative Beteiligungsformate, zum Beispiel über Befragungen oder Barcamps (offene Tagungen mit offenen Workshops).

„Ich sehe es als unsere Pflicht an, möglichst viele Menschen, Interessen und Ideen in diesen Prozess einzubeziehen, um eine große Akzeptanz für das Gesetz und den Klimaschutz insgesamt zu erreichen“, betonte Backhaus.

Ständige Mitglieder der IMAG Klimaschutz sind der Chef der Staatskanzlei und die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Ressorts der Landesregierung sowie der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg. Die IMAG Klimaschutz wird vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt geleitet.