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Autor: Rügenbote

Fischsterben auf Rügen

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner aktuellen Sitzung über das Fischsterben im Kleinen Jasmunder Bodden auf Rügen debattiert. Zu Beginn des Jahres starben zahlreiche Fische aus bisher ungeklärter Ursache. Welche Auswirkung das Fischsterben auf das Gewässer und den Fischbestand haben wird, soll nun erforscht werden, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:

„Der gar nicht so kleine Kleine Jasmunder Bodden mit seinen mehr als 2.500 Hektar Fläche hat ein hohes Potenzial für die Wiederansiedlung bzw. das Wiedererstarken der Fischpopulation.

Die mit dem Fischsterben einhergegangenen Verluste entsprechen ungefähr der Hälfte des durchschnittlichen jährlichen Ertrags der Berufsfischerei der letzten Jahre für dieses Gewässer. Sollte sich diese Größenordnung bestätigen, wären die Ertragsmöglichkeiten der Berufs- und wahrscheinlich auch der Freizeitfischerei für 2022 zunächst entsprechend vermindert, in den Folgejahren dann in sukzessiv abnehmendem Maße. Neben der zahlreichen Anglerschaft sind hiervon zwei Haupt­erwerbsbetriebe sowie drei Nebenerwerbsfischer betroffen.

Es ist schwer zu schätzen, wie schnell sich der Fischbestand aufbauen und das Niveau vor dem Schadensereignis erreicht haben wird. Ob er sich innerhalb einiger Jahre wieder weitgehend erholt haben kann, hängt vom Wachstumspotenzial der einzelnen Arten ab, daneben vom Vermehrungs-, Nahrungs- und Habitatpotenzial des Boddens.

Das Gewässer steht in regelmäßigem, oft langzeitigem Austausch mit dem Großen Jasmunder Bodden bzw. der Rügenschen Boddenkette. Von dort her dürfte sich sehr schnell eine zusätzliche Wiederbesiedlung einstellen. Schon jetzt wandern laichbereite Fische in den Kleinen Jasmunder Bodden ein, der Laichgebiet und Kinder­stube vieler Fischarten ist.

Erst mit dem nun einsetzenden Frühjahr werden die biologischen Prozesse im Gewässer wieder an Fahrt aufnehmen und auch erst dann kann der Umfang des Fischsterbens effektiv abgeschätzt werden. Hierzu würden mindestens drei Probebefischungen während der Vegetations­periode im Frühjahr, Sommer und Frühherbst, vorzugsweise begleitet von Sonarscans zur Fischdichteschätzung erforderlich sein. Derzeit wird geprüft, wie dies organisiert und finanziert werden kann.

Ich habe darüber hinaus veranlasst, dass in meinem Ressort geprüft wird, wie die regelmäßigen Gewässer­untersuchungen im Rahmen des Küstengewässer­monitorings z.B. unter Einbeziehung von zusätzlichen „Tiefenwasser“-Untersuchungen an der Messstelle im Kleinen Jasmunder Bodden bestimmte Erkenntnis­zugewinne zur Gewässersituation hervorbringen können und wie dies finanziert werden kann.

Außerdem wird geprüft, wie eine Konkretisierung des Unter­suchung­sumfanges der im Zuge des WRRL-Maßnahmeprogramms geplanten Machbar-keitsstudie zu Ermittlungszecken, flussgebietsspezifischen Schadstoffen, Monitoring und Maßnahmenfestlegung für den Kleinen Jasmunder Bodden berücksichtigt werden kann.

Es gibt viel zu tun, um dem Kleinen Jasmunder Bodden wieder auf die Beine zu helfen – und wir werden viel tun“, so der Minister.

Trauerbeflaggung am 11. März

Nationaler Gedenktag für die Opfer von Terrorismus am 11. März  / Innenminister Christian Pegel ordnet Trauerbeflaggung für M-V an

Schwerin – Am 11. März 2022, wird zum ersten Mal der Nationale Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt begangen. Aus diesem Anlass hat Innenminister Christian Pegel für diesen Tag landesweite Trauerbeflaggung angeordnet. Die Fahnen werden an den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, auf halbmast gesetzt.

„An diesem Tag erinnern wir uns all an die Opfer von terroristischer Gewalt, aber denken auch mit all unserem Mitgefühl an die Angehörigen. Für uns als Landesregierung ist es eine der wichtigsten Aufgabe, den Kampf gegen Extremismus und Terrorismus sowie gegen verfassungsfeindliche und gewaltbereite Bestrebungen voranzubringen“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Die Bundesregierung hat am 16. Februar 2022 die Einführung des Gedenktages und dessen jährliche Begehung am 11. März ab dem Jahre 2022 beschlossen. Er knüpft dabei auf nationaler Ebene an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid vom 11. März 2004 ins Leben gerufen wurde. Die Europäische Union gedenkt seit 2005 jährlich an diesem Tag der Betroffenen terroristischer Gräueltaten weltweit.

Abhängigkeit von Energieimporten

Schwerin – In der heutigen Landtagssitzung im Schweriner Schloss kritisierte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus die Abhängigkeit von Energieimporten:

„Wir finanzieren mit unserem Energiehunger andere Staaten, darunter Diktaturen, sowie fremde Unternehmen und wir haben fast keinen Einfluss auf die Herstellung der Energieträger und auf die Art ihres Transportes. Regionale Erzeugung und regionaler Verbrauch – also regionale Wertschöpfungsketten – müssen wieder unser Ziel sein, um diese Abhängigkeiten zu mindern. Hier müssen wir umsteuern, die Weichen neu stellen! Und wir müssen auch nach Wegen suchen, unseren eigenen Energie- und Ressourcenverbrauch zu reduzieren und uns von jeglicher Form des ressourcenverschlingenden Megadenkens zu verabschieden. Das zusammen sind dann Schritte zu Frieden, globaler Gerechtigkeit und Klimaschutz im Sinne der UN-Charta für Nachhaltigkeit, die jetzt dran sind. Und es ist schlimm, dass nicht unsere Vernunft, sondern Krieg und Krisen uns zu diesen Einsichten und zum Umsteuern in unserem Handeln zwingen!“, sagte Backhaus.

Backhaus betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern gute Voraussetzungen für Energieunabhängigkeit mitbringe: „Wir haben herausragende naturräumliche Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energien. Unsere ländlichen Räume, Sonne und Wind, die Einwohnerverteilung auf der Fläche und die überschaubaren Städte unseres Bundeslandes bieten ideale Voraussetzungen für flächendeckenden Klimaschutz und für den Aufbau und Ausbau regionaler Energie- und Wertschöpfungsketten. Schon heute stellt M-V mehr als doppelt so viel Strom her, wie es selbst verbraucht. Diesen Strom hier zu nutzen, muss ein weiteres Ziel im Sinne der regionalen Wertschöpfung sein.“

Der Minister verwies auf die Internationale Energieagentur, die jüngst darüber informierte, dass der weltweite CO2-Ausstoß im Jahr 2021 so hoch wie nie zuvor war und die energiebedingten CO2-Emissionen auf einen neuen Rekordwert gestiegen sind. Dazu Backhaus: „Die Zahlen sind ein Weckruf: Jedes Land muss seine Klimaschutzpolitik auf den Prüfstand stellen und auch Mecklenburg-Vorpommern wird seinen Beitrag leisten. In dieser Legislaturperiode werden wir ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen. Der Gesetzesinitiative wird ein öffentlicher Beteiligungsprozess vorausgehen, den es in Mecklenburg-Vorpommern so noch nicht gegeben hat. Warum? Weil Klimaschutz nur gelingen kann, wenn er von der Gesellschaft mitgetragen wird. Er darf nicht nur für einige wenige, sondern muss für alle finanzierbar sein, er soll keine sozialen Härten verursachen und eine allzeit sichere Energieversorgung für Strom, Wärme und Mobilität bieten.“

In diesem Zusammenhang forderte der Minister die Aufnahme des Klimaschutzes in die Landesverfassung. Nur so ließe sich das Ziel der Landesregierung, Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral zu machen, erreichen. Das geplante Klimaschutzgesetz lege den Grundstein dafür und soll Ziele unter anderem für die Bereiche Erneuerbare Energien, Energieeinsparung und Energieeffizienz, Elektrifizierung und Dekarbonisierung formulieren. „Die erste Pflicht wäre doch zum Beispiel, auf allen öffentlichen Gebäuden Solaranlagen zu installieren“, warf Backhaus ein. Auch soll das Gesetz Festlegungen zur Stabilisierung von CO2-Senken, wie Wälder und Moore, treffen.

Ein Beispiel: Die Treibhausgasemissionen aus trockenen Mooren betragen etwa 6 Millionen Tonnen CO2-Äquvivalente, was rund ein Drittel der Gesamtemissionen des Landes ausmacht. „Für die Klimaneutralität bedeutet dieses Ziel, dass in den verbleibenden 18 Jahren durchschnittlich mehr als 10.000 Hektar pro Jahr wiedervernässt werden müssen“, sagte Backhaus abschließend.

Sanierung in der Strelitzer Straße

Neustrelitz – Die Stadt Neustrelitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhält vom Innenministerium rund 115.000 Euro Finanzhilfen der Städtebauförderung für die Oberflächensanierung der Auffahrten in der Strelitzer Straße. Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf rund 253.000 Euro.

Die Strelitzer Straße als Hauptgeschäftsstraße soll für mobilitätseingeschränkte Personen und für Fußgänger und Radfahrer barrierefrei zugänglich sein. Dafür wird die Oberflächenbefestigung der Auffahrten saniert. Das vorhandene Natursteingroßpflaster soll durch einen Belag mit einer bearbeiteten ebenen Oberfläche ersetzt werden.

Die Stadt Neustrelitz will mit den Bauarbeiten im Frühjahr beginnen und im Frühjahr 2023 fertig sein.

Nachhaltige Wertschöpfung

Förderung der Forschung zu nachhaltiger Wertschöpfung

Schwerin – Der Landtag hat sich in seiner aktuellen Sitzung mit dem Thema Nachhaltigkeit und Wertschöpfung im Zusammenhang mit der Rohstoffwende beschäftigt.

Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirt­schaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Nachwachsende Rohstoffe wurden im Jahr 2020 in Deutschland auf rund 2,6 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Fläche angebaut. Dazu wächst auf über 11 Millionen Hektar Holz, das sowohl für die Industrie als auch für die Energieversorgung zum Einsatz kommt. Der deutsche Wald nimmt immerhin fast ein Drittel der bundesdeutschen Fläche ein.

Nachwachsende Rohstoffe helfen, den Klimawandel zu bremsen, indem sie bei der energetischen Nutzung weniger Treibhausgase freisetzen als fossile Rohstoffe und bei der stofflichen Nutzung Kohlendioxid sogar binden.

Sie dienen unserer Versorgungssicherheit, denn sie sind geradezu unendlich und können in fast allen Ländern der Erde gewonnen werden. Die Nutzung ist häufig mit Umweltvorteilen verbunden, zum Beispiel in umweltsensiblen Bereichen. Der Anbau nach­wachsender Rohstoffe bietet enorme Chancen für ein breiteres Artenspektrum in der Landwirtschaft, da die Palette der Energie- und Rohstoffpflanzen viel größer ist als das Spektrum der heute vorwiegend angebauten Nahrungs- und Futterpflanzen.

Dies hat die Landesregierung längst erkannt und unterstützt Projekte und die Forschung auf diesem Gebiet.

So hat die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe in Gülzow, in den vergangenen fünf Jahren allein in unserem Bundesland 84 unterschiedliche Projekte mit einem Mittelvolumen von gut 25 Millionen Euro zu dieser Thematik umgesetzt. Diese Projekte wurden und werden in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Forschungseinrichtungen, die es im Land gibt, mit verschiedenen Unternehmen, mit der Landesforst­anstalt oder auch Behörden und Kommunen umgesetzt. Diese Prozesse werden von der Landesregierung seit Jahren eng begleitet.

Für diese Projekte wird das Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ in Anspruch genommen. Es unterstützt die Weiterentwicklung der nachhaltigen Bioökonomie und eröffnet neue Chancen und Perspektiven: einerseits für den Industriestandort Deutschland, andererseits für die Entwicklung der ländlichen Räume und damit für unser Bundesland.

Es unterstützt die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger biobasierter Produkte sowie Verfahren und Technologien zu deren Herstellung. Und auch die Entwicklung von Konzepten, die auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der biobasierten Wirtschaft ausgerichtet sind und die gesellschaftlichen Erwartungen berücksichtigen, werden unterstützt.

Damit leisten wir nicht nur einen wichtigen Beitrag für unser Klima, sondern stärken auch den auf nachwachsenden Rohstoffen basierenden Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommern“, so der Minister abschließend.

Geld verdienen mit Umweltleistungen

Schwerin – „Landwirte müssen mit ihren Maßnahmen für die Umwelt endlich ins Verdienen kommen.“

Das ist eine zentrale Forderung von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Im Schweriner Landtag betonte er heute, dass die angebotenen Eco-Schemes (Öko-Regelungen) in der ersten Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 nicht oder nur bedingt in die vielfältigen Betriebsstrukturen der Landwirte in MV integriert werden können. Mecklenburg-Vorpommern setze daher zusätzlich auf vielfältige Förderangebote im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen (zweite Säule).

„Unser Ziel ist es, den positiven Einfluss der Landwirtschaft als größten Landnutzer auf den Klima- und Umweltschutz, auf die Biodiversität und auf den Boden konsequent weiterzuentwickeln“, sagte Backhaus.

So solle künftig beispielsweise die Wiedervernässung und die Bewirtschaftung von nassen Moorflächen erleichtert werden: „Nur wenn es uns gelingt, die Treibhausgas-Emissionen aus den Mooren radikal zu reduzieren, können wir Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral machen“, erklärte Backhaus.

Auch die Extensive Grünlandnutzung sei ein wichtiger Bestandteil im Förderportfolio für mehr Klimaschutz: „Böden unter extensiv bewirtschaftetem Grünland speichern Unmengen an Kohlendioxid – häufig mehr als Wälder. Die ganzjährige Bodenbedeckung ist speziell auf gefährdeten Standorten, wie beispielsweise Hanglagen und Überschwemmungsgebieten, ein Garant für den Schutz von fruchtbarem Boden und den Erhalt der Ressource Trinkwasser. Grünlandflächen bieten zudem zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum, und liefern so einen wesentlichen Beitrag zur Biodiversität“, erläuterte der Minister.

Neue Bewirtschaftungsformen, wie die Entwicklung von Agroforstsystemen seien ebenso Ansätze, landwirtschaftliche Flächen ökonomisch, ökologisch und auch landschaftsästhetisch aufzuwerten.

Backhaus sprach sich zudem für die Tierhaltung im Land aus: „Die Tierhalter sind bereit für eine Transformation der Tierhaltung – hin zu mehr Tierwohl und Haltungskomfort! Aber die Mehrkosten müssen bezahlt werden.“

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen in der Förderperiode 2023-2027 ca. 453 Millionen Euro reguläre ELER-Mittel (2. Säule) bereit. Hinzu kommen ca. 200 Millionen Euro aus Umschichtungsmitteln der 1. Säule. Damit beträgt das ELER-Volumen der Förderperiode 2023-2027 ca. 653 Millionen Euro.

In der ersten Säule sind es rund 395 Millionen Euro pro Jahr, darunter etwa 82 Millionen Euro für Öko-Regelungen.

Notfall-Vorsorge

Ehrenamtler können jetzt bei Stromversorgern aushelfen

Schwerin – 15 ehrenamtliche Mitglieder des Technischen Hilfswerks (THW) in Mecklenburg-Vorpommern können ab heute im Notfall bei den Energieversorgern im Land aushelfen. Sie haben heute eine Fortbildung abgeschlossen, die sie befähigt, Arbeiten im Stromnetz zu übernehmen.

„Das THW hat sie in Zusammenarbeit mit dem TÜV Nord und der Landesregierung seit Jahresanfang in Rostock schulen lassen, damit sie insbesondere bei Großschadenslagen wie etwa nach Sturmereignissen aushelfen können im Fall, dass die Arbeitstrupps der Energieversorger durch massive Krankenstände dezimiert sind“, erläuterte Innenminister Christian Pegel den Zweck dieser Schulungsmaßnahme und führte weiter aus:

„Die Landesregierung und die Katastrophenschutzorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern haben sich seit Ende Dezember darauf vorbereitet, dass die Covid19-Variante Omikron zu einer Ansteckungswelle führen könnte, die Personalengpässe in Bereichen der kritischen Infrastruktur wie Gesundheits- oder Energieversorgung nach sich zieht. Diese Schulung ist eine der Vorsorgemaßnahmen, die wir in der Folge beschlossen haben.“

Die 15 Männer aus ganz Mecklenburg-Vorpommern, die heute in Rostock ihr Zertifikat „Grundlehrgang „Schaltberechtigung > 1 bis 30 Kilovolt“, entgegennahmen, engagieren sich alle ehrenamtlich im THW und haben auch diese Schulung neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit absolviert.

Neben technischen Details im Netz bis 30.000 Volt standen Rechtsgrundlagen, aber auch die in dieser Branche übliche eindeutige Fachkommunikation auf dem Lehrplan. Letztere ist wichtig, um eine fehlerfreie Kommunikation mit den jeweiligen Verantwortlichen in den Leitzentralen der Energieversorger sicherzustellen.

„Ich bin Ihnen allen sehr dankbar für ihre sehr spontane Bereitschaft. Sie mussten sich in sehr kurzer Zeit für diese Fortbildung entscheiden“ sagt der Innenminister in Richtung der frisch geschulten Schaltberechtigten. Er wies zugleich darauf hin, dass in verschiedenen Teilen des Landes die Krankenstände in einigen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie bei einigen Versorgern zum Teil deutlich erhöht seien.

„Es beruhigt mich aber, dass bislang trotz erheblicher Infektionszahlen durch Omikron großflächige Personal-ausfälle ausgeblieben sind. Deshalb werden wir die Experten der Fachgruppen Elektro vom THHW wahrscheinlich in den kommenden Wochen nicht mit ihren neuen Fähigkeiten einsetzen müssen“, fügte Christian Pegel hinzu.  Das zeige jedoch, dass die Vorbereitungen im Land auf eine katastrophenähnliche Lage infolge der
Pandemie bisher wirksam geholfen haben, diese zu vermeiden.

Das Fazit des Ministers: „Die Fortbildungen waren eine wichtige Vorsorge für den Ende Dezember nicht auszuschließenden ,schlimmsten Fall‘. Sie bleiben jetzt als zusätzliche Kompetenzen beim THW für mögliche künftige Einsätze im Land in anderen Zusammenhängen erhalten.“

Hilfe für Geflüchtete

Besondere Situation von Kindern und Frauen beachten

Schwerin – Rund 2100 Geflüchtete aus der Ukraine sind bisher nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen. „Die Hilfsbereitschaft im Land ist groß. Dafür danke ich allen ehrenamtlich Helfenden z.B. in den vielen Flüchtlingsinitiativen und Vereinen und den MitarbeiterInnen in den Kommunen und Sozialverbänden“, sagte Integrationsministerin Stefanie Drese am Mittwoch.

Drese informierte, dass unter den geflüchteten Menschen nach den bislang vorliegenden Informationen nur sehr vereinzelt auch unbegleitete Minderjährige (kurz UMA) sind. Allerdings gibt es Meldungen darüber, dass zum Teil Kinderheime in der Ukraine evakuiert werden und es möglich ist, dass Kinder allein nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Drese: „Bislang kommen die Menschen aus der Ukraine noch im Familienverband, darunter viele Frauen mit ihren Kindern, zu uns. Je dynamischer das Geschehen wird, desto mehr müssen wir auch mit Kindern und Jugendlichen rechnen, die ohne Begleitung zu uns kommen. Das wird vor allen Dingen die Jugendhilfe vor besondere Herausforderungen stellen.“

Aus diesem Grund ist beim Sozialministerium unter Beteiligung der Jugendämter, des Landesjugendamtes und des Innenministeriums ein Arbeitsstab UMA eingerichtet worden, um koordiniert und besser abgestimmt auf die Situation reagieren und kurzfristig rechtliche Fragestellungen beantworten zu können. Dazu Drese: „Schon jetzt zeigt sich, dass die Herausforderungen bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms aus der Ukraine andere sein werden als im Jahr 2015. Aber auch jetzt gilt: wir müssen die besondere Situation der Frauen und den Schutz der Kinder bestmöglich berücksichtigen. Das erfordert von allen Verantwortlichen eine echte Kraftanstrengung.“

Zeitgleich arbeitet die Arbeitsgruppe 7 des Krisenstabes der Landesregierung weiter an der Bündelung der Hilfen der Zivilgesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern. „Wir sind allen Menschen und Organisationen, die uns Ihre Hilfsangebote senden sehr dankbar. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben in kürzester Zeit Websites, Übersichten und Telefonnummern eingerichtet, die den Menschen aus der Ukraine Hilfsangebote machen und die wesentlichen Informationen zu Aufenthalt, Unterbringung und Leistungen beinhalten. Diese Informationsarbeit wird unsere Integrationsbeauftrage der Landesregierung als Vorsitzende der Arbeitsgruppe weiter unterstützen und koordinieren“, erklärte Drese.

Die Ministerin verwies beispielsweise auf die Informationsseiten auf dem Willkommensportal für Geflüchtete www.willkommeninmv.de und die Seiten des Sozialministeriums.