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Autor: Rügenbote

09. November: Erinnerung und Mahnung

Schwerin – „Der 9. Novembertag ist ein wahrhafter Schicksalstag für die Deutschen. Die Öffnung der Mauer war eine einschneidende Zäsur nicht nur für Deutschland, sondern für ganz Europa. Die Menschen in Ostdeutschland haben mit Demonstrationen Hunderttausender seit dem Frühherbst den Eisernen Vorhang eingerissen, mutig und entschlossen. Der Fall der Mauer war Vorrausetzung für den Weg zur Deutschen Einheit und ein geeintes Europa“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Reisefreiheit, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit seien die Kernforderungen des Wendeherbstes gewesen. „Dafür sind die Menschen auf die Straße gegangen. Sie wollten nicht mehr gegängelt und bespitzelt werden. Sie wollten freie Bürger in einem freien Land sein“, so Schwesig weiter.

Zur Wahrheit gehöre auch, dass in der Vereinigungseuphorie auch viele Opfer gebracht werden mussten. „Millionen verloren ihre Arbeit, mussten sich neu orientieren, neu beginnen. Das weiß ich aus meiner eigenen Familie. Das war nicht immer leicht und so mancher musste Ostdeutschland verlassen, weil es in den alten Bundesländern bessere berufliche Chancen gab.“

Vor allem wolle sie die Aufbauarbeit, die dann später in den neuen Bundesländern geleistet wurde, würdigen, betonte die Regierungschefin. „Die Menschen haben mit angepackt, die neuen Herausforderungen angenommen, sich um- und auf die neuen Bedingungen eingestellt. Heute sehen wir, was daraus geworden ist und können stolz darauf sein.“

In den letzten beiden Jahren haben die Ministerpräsidentin und der Ministerpräsident aus Schleswig-Holstein Daniel Günther den 9. November mit Schülerinnen und Schülern aus beiden Ländern und weiteren Bürgerinnen und Bürgern an der ehemaligen Grenze gemeinsam begangen. „Schade, dass das in diesem Jahr coronabedingt nicht möglich ist. Aber ich freue mich, dass wir in einer Videokonferenz mit Schülerinnen und Schülern des Elbe-Gymnasiums Boizenburg und der Albinus-Gemeinschaftsschule in einer Video-Konferenz ein Gespräch über die Ereignisse rund um den 9. November 1989 und seine Folgen führen können.

Der 9. November sei aber auch ein Tag der Mahnung, betonte Schwesig. In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 organisierten SA und SS gewalttätige Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung in Deutschland, in die Geschichte eingegangen als die Reichspogromnacht. Menschen wurden erschlagen oder zu Tode gequält. Mindestens 8.000 jüdische Geschäfte wurden zerstört und rund 1.200 Synagogen niedergebrannt.

Die Ministerpräsidentin appellierte an Demokratinnen und Demokraten: „Sorgen wir alle gemeinsam dafür, dass so etwas nicht mehr passieren kann. Und auch nicht das, was dieser schrecklichen Pogromnacht folgte. Dazu gehört, die Erinnerung an diese schreckliche Zeit wachzuhalten und an nachfolgende Generationen weiterzugeben. Und dazu gehört auch, jeglichem antisemitischen und rassistischen Gedankengut die Stirn zu bieten und dem entschlossen entgegenzutreten. Das sind wir den Opern und ihren Familien schuldig. Das ist heute unsere Verantwortung.“

Leider könne in diesem Jahr die traditionelle Gedenkveranstaltung für die Opfer der Reichspogromnacht auf dem Schlachtermarkt in Schwerin am 9. November nicht stattfinden. Schwesig: „Aber es ist mir eine Herzensangelegenheit, der Opfer zu gedenken.“

Die Ministerpräsidentin wird am 9. November um 17.30 Uhr die Synagoge auf dem Schweriner Schlachtermarkt besuchen und gemeinsam mit Landesrabbiner Yuriy Kadnykov Kerzen zum Gedenken an die Opfer der Reichspogromnacht 1938 anzünden. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, dies ebenfalls zum Gedenken an die Opfer zu tun“, appellierte die Ministerpräsidentin.

Tag des Mauerfalls – 09. November

Schwerin – Der Tag des Mauerfalls (9. November 1989) jährt sich zum 31. Mal. „Der Tag steht symbolisch für Veränderung und genauso auch für Aufbruch. Der Aufschwung ist vielerorts bei uns in Mecklenburg-Vorpommern sichtbar. Unternehmen haben in den vergangenen Jahren die Wirtschaft aufgebaut, kräftig investiert und tausenden Arbeitsplätze geschaffen. Das produzierende Gewerbe, die Gesundheitswirtschaft, der Tourismus, der Handel, das Handwerk, Forschung und Entwicklung sowie der Dienstleistungsbereich tragen deutlich zum Wachstum der Wirtschaft bei. An den Werftstandorten im Land wurde in den vergangenen Jahren außergewöhnliche Arbeit geleistet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Demokratie, Reisefreiheit und Pressefreiheit sind wichtige Errungenschaften dieser Zeit – sie sind bis heute keine Selbstverständlichkeiten. „Sie haben damals den Grundstein für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung gelegt. Der Mut der Menschen von damals bleibt unvergessen. Die Herausforderungen sind in Ost und West heute ähnlich: die Schaffung von innovativen Arbeitsplätzen, die Fachkräftesicherung und -gewinnung, die Bewältigung des demografischen Wandels sowie die Sicherung der medizinischen Versorgung. Dennoch steht der Osten vor besonderen Herausforderungen. Die Angleichung der Lebensverhältnisse bleibt dabei eine der Hauptaufgaben. Auch der wirtschaftliche Aufholprozess ist noch nicht abgeschlossen. Wir brauchen beispielsweise mehr Forschung und Entwicklung, um zu mehr innovativen Arbeitsplätzen zu kommen“, betonte Glawe weiter.

Seit dem März diesen Jahres wird die wirtschaftliche Situation weltweit und auch in Mecklenburg-Vorpommern durch die Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen auf unser soziales, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben überschattet. „Die Pandemie trifft uns alle hart, versetzt uns aber nicht in eine Schockstarre. Denn es gibt auch eine Zeit danach. Wir arbeiten deshalb beispielsweise daran, die Voraussetzungen für Investitionen weiter zu verbessern. Die Vermarktung der Gewerbeflächen wird weiter vorangetrieben. Mit jeder neuen Investition werden die Voraussetzungen für das Entstehen neuer Arbeitsplätze geschaffen“, so Minister Glawe.

Wirtschaftsminister Harry Glawe warb drüber hinaus dafür, die Möglichkeiten des Winter-Stabilisierungsprogramms für Wirtschaft und Arbeit in MV zu nutzen. „Die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern stark getroffen. Um Unternehmen weiter nachhaltig zu stabilisieren, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Wir haben ein großes Unterstützungspaket geschnürt, was für die heimische Wirtschaft bereit steht. Hierzu zählen unter anderem die Erstattung von Personalkosten mit monatlichen Festbeträgen, die Erstattung von Tilgungen und Leasingraten, ein Unterstützungsprogramm für das Beherbergungsgewerbe, ein Unterstützungsprogramm im Bereich der Veranstaltungswirtschaft, ein Programm zur Unterstützung von ortsfesten Freilufttheater-Spielstätten und zur Absicherung der Veranstaltungsplanung von Musikfestivals, die jeweils von überregionaler Bedeutung sind sowie die Weiterentwicklung des Programms „Neustart-Prämie“. Das Programm umfasst ein Volumen von circa 130 Millionen Euro.

Mecklenburg-Vorpommern – Unterstützung des Wirtschaftsministeriums seit 1990

Gewerbliche Förderung

Seit 1990 wurden über 9.600 Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 20,16 Milliarden Euro und Investitionszuschüssen in Höhe von über 4,41 Milliarden Euro unterstützt. Durch Investitionsvorhaben im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung sind in Mecklenburg-Vorpommern über 98.000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden. „Die Unterstützung von Neuansiedlungen und Erweiterungen von Unternehmen werden wir auch künftig begleiten. Sie sind die Grundlage, damit weiter mehr Arbeitsplätze im Land entstehen“, sagte Glawe.

Wirtschaftsnahe Infrastruktur

Im Rahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur (inklusive der touristischen Infrastruktur) wurden im Zeitraum von 1990 bis August 2020 mehr als 2.700 Vorhaben unterstützt. Das Wirtschaftsministerium hat rund 3,4 Milliarden Euro an Zuschüssen ausgereicht. Damit wurden Gesamtinvestitionen von rund 5,0 Milliarden Euro ausgelöst. Besondere Berücksichtigung bei der Förderung erhalten Vorhaben, die der wirtschaftlichen Nachnutzung ehemaliger militärischer Liegenschaften dienen, für den Ausbau hafennaher Gewerbe- und Industrieflächen sowie für Projekte der touristischen Infrastruktur, die die Saisonverlängerung begünstigen. „Wir unterstützen beispielsweise Maßnahmen, die der Barrierefreiheit, Qualitätssicherung und -verbesserung dienen. Der bedarfsgerechte Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur wird auch zukünftig durch eine gezielte strukturelle Förderung erfolgen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

 Die Mittel für die Umsetzung der Investitionsvorhaben und der Infrastruktur stammen aus unterschiedlichen Fördertöpfen. Hierzu zählen unter anderem die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE), der „Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER) sowie das Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP). (Stand: Oktober 2020)

Ausbau der erneuerbaren Energien

Schwerin – Die Regierungschefin und Regierungschefs der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Niedersachsen plädieren für einen schnelleren Ausbau und eine stärkere Förderung der erneuerbaren Energien und der grünen Wasserstoffwirtschaft. Das machten sie heute in einer Videokonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier deutlich.

Der Bundeswirtschaftsminister informierte in der Videokonferenz über die geplanten November-Wirtschaftshilfen. Die Nordländer stellten sich in ihrem heutigen Beschluss hinter den Ausgleich für von Schließungen betroffenen Betriebe, mahnte aber eine zügige Klärung der offenen Fragen und Umsetzung noch im November an. Die Regierungschefin und Regierungschefs sprachen sich dafür aus, die Auszahlung der Novemberhilfe daran zu binden, dass betriebsbedingte Kündigungen im Förderzeitraum ausgeschlossen sind.

„Es ist wichtig, dass den von Schließungen direkt und auch indirekt betroffenen Unternehmen und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schnell und wirksam geholfen wird. Wir müssen jetzt überall in Deutschland die Kontakte reduzieren. Dazu gehört, dass es für die betroffenen Bereiche einen raschen und sicheren Ausgleich gibt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Konferenz. Mecklenburg-Vorpommern ist aktuell das Vorsitzland in der Konferenz der norddeutschen Länder.

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien gehe dabei um die Energieversorgung der Zukunft, um Wirtschaftskraft im Norden und um zukunftsfähige Arbeitsplätze. Konkret fordern die norddeutschen Regierungschefs eine Anhebung der Ausbauziele für die Solarenergie, die Windkraft an Land und die Windkraft auf See und eine Berücksichtigung des Repowerings, also des Austausches alter Windräder gegen neuere, leistungsfähigere Anlagen. Weitere Forderungen sind der zügige Netzausbau sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz der Windenergie wie Beteiligungsmöglichkeiten von Kommunen oder die Unterstützung von Bürgerwindparks.

Die grüne Wasserstofftechnologie biete große Chancen auf wirtschaftliches Wachstum und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Die Regierungschefs warben im Gespräch mit dem Bundeswirtschaftsminister nachdrücklich dafür, die Erzeugung von grünem Wasserstoff möglichst vollständig und ohne Ausnahmen von der EEG-Umlage ab Januar 2021 zu befreien. Ein gemeinsames Projekt könne der Aufbau eines Wasserstoffkompetenzzentrums in Norddeutschland sein.

„Die norddeutschen Länder sind führend auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien. Wir wollen die Energiewende schaffen. Dazu müssen wir die erneuerbaren Energien schneller ausbauen und stärker fördern. Da geht uns das EEG 2021 nicht weit genug. Die saubere Wasserstofftechnologie ist eine große Chance für den ganzen Norden. Sie wird uns ermöglichen, Windstrom besser zu speichern. Und sie ist zugleich die Chance, saubere, klimafreundliche Industrien anzusiedeln und neue, gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen. Das wollen wir gemeinsam mit der Bundesregierung voranbringen“, sagte Schwesig.

„Die norddeutschen Länder haben heute gemeinsam ein wichtiges Zeichen gesetzt und ihre Schlüsselrolle beim Erreichen der Klimaschutzziele und dem Gelingen der Energiewende herausgestellt“, sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther. Deutschland könne einen Spitzenplatz in der Wasserstoff-Technologie einnehmen. Beim Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft zeichne sich Norddeutschland durch zahlreiche Standortvorteile aus. „Wir müssen diese Potentiale zur Sicherstellung einer zukünftig klimaneutralen deutschen Energieversorgung und Wirtschaft ausschöpfen und die Markteinführung von grünem Wasserstoff beschleunigen“, sagte Günther. Dazu müssten unter anderem die Genehmigungsverfahren für solche Einrichtungen beschleunigt werden. Um die Rahmenbedingungen für die Erzeugung von grünem Wasserstoff zu verbessern, müsse regenerativ erzeugter Strom zudem von der EEG-Umlage befreit werden.“

„Der Aufbau einer grünen Wasserstoff-Industrie bietet gerade für die norddeutschen Bundesländer ein enormes Potenzial, denn der Norden bietet dafür allerbeste Voraussetzungen – mit den On- und Offshore-Windparks, den Seehäfen und den industriellen Abnehmern der umweltfreundlichen Energie. Ohne eine Anschubfinanzierung aber wird es einen industriellen Einsatz von Wasserstoff nicht geben. Der Bund ist deshalb gefordert, aus dem Konjunkturpaket die benötigten Summen schnell bereitzustellen. Das wäre nicht nur gut für die Wirtschaft und für die Arbeitsplätze, sondern auch für die Umwelt. Die Chancen sind da, jetzt müssen sie genutzt werden“, erklärte der Bürgermeister und Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen Dr. Andreas Bovenschulte“

„Die Windenergie im Norden wird für eine erfolgreiche regenerative Energiewende unbedingt benötigt. Nur mit einer raschen Ausweitung der jährlichen Ausbaupfade für Onshore- und Offshore-Wind, können wir den für 2030 festgelegten Anteil von 65 % Erneuerbarer Energien erreichen. Die norddeutschen Länder sind bereit und in der Lage, hierzu einen erheblichen Beitrag zu leisten, wenn der Bund die von uns benannten Rahmenbedingungen schafft“, erklärte der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschentscher.

„Die norddeutschen Länder leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Gerade die Offshore-Windenergie bietet große wirtschaftliche Chancen, sichert in den Küstenländern und im Binnenland Wertschöpfung und Beschäftigung und trägt maßgeblich zum Klimaschutz bei. Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter voranbringen und setzen mit der EEG-Novelle ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien. Mit gesetzlich verankerten ambitionierten Erneuerbaren-Ausbaupfaden gehen wir auf Zielkurs zur Erreichung des 65 %-Erneuerbaren-Ziels beim Stromverbrauch. Die Bundesregierung hat aber auch die Kosten der Energiewende im Blick und geht mit der Entlastung der EEG-Umlage durch Mittel aus dem nationalen Emissionshandel und dem Haushalt einen ersten wichtigen Schritt bei der Reform von Steuern, Abgaben und Umlagen. Wir arbeiten an einem Vorschlag, den Einsatz von Erneuerbaren-Strom bei der Erzeugung von Wasserstoff von der EEG-Umlage zu befreien. Und wir dürfen beim Ausbau der Stromnetze nicht nachlassen. Hier brauchen wir eine enge Abstimmung mit den Akteuren vor Ort“, erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier.

Weiteres Thema in der Konferenz mit Bundesminister Altmaier war der Erhalt des Schiffbaus und der maritimen Wirtschaft insgesamt sowie die Wirtschaftshilfen für die jetzt im November von Schließungen betroffenen Branchen.

„Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass der in den vergangenen Jahren boomende Kreuzfahrtsektor fast auf Null heruntergefahren werden musste. Dies trifft alle Unternehmen, die Kreuzfahrtschiffe bauen, bis ins Mark. Es bedarf auch weiterhin erheblicher gemeinsamer Anstrengungen des Bundes und der Länder, diesem Sektor durch die Krise zu helfen. Ich bin froh, dass der Bund und die Küstenländer dazu ein gemeinsames Verständnis entwickeln konnten“, erklärte der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil.

Im Anschluss startete eine weitere Videokonferenz mit dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer. Themen hier waren Verkehrsprojekte im Norden und der Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Zusätzliche Förderung für Hochschule

Neubrandenburg – Die Hochschule Neubrandenburg kann künftig verstärkt qualifiziertes Personal für Forschung und Lehre gewinnen. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „FH-Personal“ gehört die Hochschule Neubrandenburg zu bundesweit 64 Fachhochschulen, die in der ersten Projektphase ausgewählt wurden. Mit der Förderung von voraussichtlich 1,2 Mio. Euro über sechs Jahre kann die Hochschule zusätzliches wissenschaftliches Personal gewinnen.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin gratulierte der Hochschule Neubrandenburg zu dem Erfolg im Auswahlverfahren. „Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften stehen bei der Rekrutierung qualifizierten Personals vor großen Herausforderungen“, so Martin. „Dies gilt in besonderer Weise in ländlichen und strukturschwächeren Gebieten. Das Vorhaben bietet der Hochschule Neubrandenburg die Möglichkeit, den wissenschaftlichen Nachwuchs bis an die Schwelle der Professur zu führen und bei günstigem Verlauf auch an der Hochschule und in der Region zu halten.“

An der Hochschule Neubrandenburg sind derzeit rund 2.200 Studierende in den vier Studiengängen „Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften“, „Landschaftswissenschaften und Geomatik“, „Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung“ sowie „Gesundheit, Pflege und Management“ eingeschrieben. Die  Forschungsschwerpunkte der Hochschule Neubrandenburg liegen im Bereich „Gesundheit und Ernährung“ sowie „Nachhaltiger Strukturwandel und Umbau von ländlichen Regionen“.

Zuschüsse für ÖPNV

Schwerin – Zur Abfederung Corona-bedingter Härten wird die Landesregierung noch in diesem Monat Mittel aus dem ÖPNV-Rettungsschirm für notleidende Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs bewilligen.

„Damit konnten und können wir sicherstellen, dass der Nahverkehr im Land in Bussen und Zügen in Mecklenburg-Vorpommern auch in diesen schwierigen Zeiten sein Angebot aufrechterhalten kann und konnte und zuverlässig für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort verfügbar ist“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Bis zum Ablauf der gesetzten Antragsfristen haben Busbetriebe, Städte, Landkreise und Bahnunternehmen Schäden von insgesamt ca. 40 Millionen Euro geltend gemacht. Davon entfallen rund 27 Millionen Euro auf Unternehmen des Regionalbahnverkehrs und knapp 13 Millionen Euro auf Bus- und Straßenbahnunternehmen.

„Alle Bus- und Bahn-Unternehmen im Land waren und sind von den Corona-Auswirkungen betroffen – im landesweiten Lockdown im Frühjahr und Frühsommer beinahe bis zum vollständigen Verlust der Fahrgasteinnahmen. Sie waren und sind dennoch unermüdlich im Einsatz – insbesondere dem Fahr- und Servicepersonal gilt deshalb mein herzlicher Dank“, so Christian Pegel. Die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) und das Energieministerium arbeiten mit Hochdruck an den Anträgen, damit die Gelder schnellstmöglich ausgezahlt werden können.

Bund und Länder hatten sich im Juni auf den vehementen Druck der Länder auf einen Rettungsschirm für den öffentlichen Personennahverkehr verständigt mit dem Ziel, den Unternehmen die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Ausfälle der Fahrgasteinnahmen vollständig zu ersetzen. Dem vorangegangen waren umfangreiche Gespräche zwischen Bund und Ländern, bei denen von Gesamtausfällen von bundesweit fünf Milliarden Euro ausgegangen worden war. Die Hälfte davon war der Bund bereit zu tragen. Im Kommunalgipfel in Mecklenburg-Vorpommern wurde vereinbart, dass von dem zuvor in den Bund-Länder-Gesprächen zugrunde gelegten hälftigen Anteil die kommunale Seite zehn Prozent tragen und den Bus- und Straßenbahnbetrieben zuweisen wird. Bei den Regionalbahnen trägt das Land die Komplementärmittel allein.

„Die aktuellen Infektionszahlen und die neuerlichen Einschränkungen seit Anfang November zeigen deutlich, dass die Pandemie nicht vorbei ist. Die Bus- und Bahnunternehmen werden zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs auch in den kommenden Monaten vor Herausforderungen gestellt werden“, prophezeit Verkehrsminister Christian Pegel, dass es künftig erneut Hilfebedarf der Bus- und Bahnbetriebe geben könne. Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz im Oktober hätten die Länder den Bund in den gemeinsamen Gesprächen aufgefordert, auch für den absehbaren weiteren Hilfebedarf seiner Verantwortung gerecht zu werden und weitere Hilfen zu leisten.

Arbeiten am künftigen Justizzentrum starten

Schwerin – Am Demmlerplatz in Schwerin haben heute die Bauarbeiten für ein künftiges Justizzentrum begonnen. Finanzminister Reinhard Meyer erwartet Gesamtbaukosten von rund 28 Mio. Euro. In fünf Jahren sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein.

„Auf diesen Tag haben sicher nicht nur die Justiz-Beschäftigten lange gewartet. Mit dem Abriss des ehemaligen Ärztehauses gehen die Bauarbeiten nun endlich los“, so Finanzminister Reinhard Meyer. „Läuft alles nach Plan, werden wir noch im Jahr 2025 ein modernes Justizzentrum eröffnen können.“

Bis Mitte 2025 werden zwei Neubauten errichtet, die das historische Gerichtsgebäude in Richtung Obotritenring ergänzen. Mit dem Neubau sind auch die Tage der Anfang der 1990er Jahre als Provisorium errichteten Containerbauten gezählt. Sie werden den Neubauten weichen müssen. Alt und Neubau werden durch verglaste Brückenübergänge miteinander verbunden. Auch der zentrale Aufzug dient als Verbindung von Alt- und Neubau, hilft er doch, auch Teile des Altbaus barrierefrei erschließen zu können. Die Fassaden der beiden Neubauten sind eigenständig, nehmen aber Bezug auf den denkmalgeschützten Altbau. Für die Baumaßnahme sind nach vorläufigen Planungen Gesamtbaukosten in Höhe von 27,89 Mio. Euro vorgesehen.

Justizministerin Katy Hoffmeister ergänzt: „Auch Schwerin wird nun ein modernes Justizzentrum bekommen. Das ist zum einen eine gute Nachricht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Amtsgericht, für die die provisorische Unterbringung in Bürocontainern absehbar ein Ende haben wird. Zum anderen ist es eine gute Nachricht für die Rechtssuchenden, die sich an einem Justizzentrum viel besser orientieren können und den richtigen Ansprechpartner schneller finden. Darüber hinaus können Justizzentren effektiver arbeiten, da unterschiedliche Gerichtsbarkeiten gemeinsame Bibliotheken und Kantinen nutzen. Die Justizwachtmeisterei ist ebenso effektiver einsetzbar“, sagte die Justizministerin in Schwerin.

Zuschuss für Trägerkreis E-Mobilität

Neustrelitz – Der Trägerkreis E-Mobilität Mecklenburg-Vorpommern in Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält vom Landesenergieministerium einen Zuschuss in Höhe von 217.201,04 Euro für das Projekt „Kompetenzzentrum alternative Mobilität MV“.

Diese Zuwendung wird gewährt zur Förderung von Kampagnen zur Bewältigung des Klimawandels, der CO2-Reduzierung und Verbesserung der Ressourceneffizienz aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ gemäß den Fördergrundsätzen „Klimaschutzkampagnen“. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben betragen 271.501,30 Euro.

Ausgehend von der bereits existierenden Kampagne „Kompetenzzentrum E-Mobilität“ hat der Trägerkreis ein neues Projekt zur Förderung der alternativen Mobilität beantragt. Zur Etablierung der alternativen Mobilität werden Unternehmen, Kommunen und private Akteure informiert, sensibilisiert und aufgeklärt.

Dabei steht die Vernetzung der Anbieter von alternativer Mobilität und möglicher Nutzer im Fokus. Mittelfristig sollen mit dem Projekt die mobilitätsbedingten Treibhausgasemissionen durch die Förderung von alternativen Antrieben substanziell gesenkt werden.

Neue Düngelandesverordnung

Backhaus: Kritik an Landes-Messstellennetzwerk unseriös

Schwerin – Seit dem 27.10.2020 läuft die Ressort- und Verbändeanhörung zum Entwurf der neuen Düngelandesverordnung, die am 23.11.2020 enden wird. Um diesen Verordnungsentwurf sind vor allem im Berufsstand Diskussionen entbrannt, da in der Düngelandesverordnung die „roten Gebiete“ neu bestimmt werden. So suggeriert ein vom Bauernverband in Auftrag gegebenes Gutachten offenbar, dass die zugrunde gelegten Messstellen nicht den rechtlichen Anforderungen entsprächen und damit die Gebietsausweisung auf falschen Grundlagen beruhe.

Dies weist Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus konsequent zurück und fordert den Bauernverband auf, das Gutachten zugänglich zu machen. Dem Ministerium liegt es derzeit nicht vor. Der Minister stellt erneut einige in der Kritik stehende Punkte klar:

Erster Punkt ist, dass die Anforderungen an die Messstellen, die für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete verwendeten werden, von der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung bestimmt werden. „Wir haben diese Anforderungen eingehend geprüft und kommen zu dem Ergebnis, dass unsere Messstellen diesen Anforderungen genügen,“ so Minister Dr. Backhaus. Er stellt auch klar, dass hohe Nitratgehalte nicht davon herrühren, wie mächtig der Grundwasserleiter ist, in welcher Tiefe die Messstelle verfiltert ist oder welchen Abstand die Wassersäule über den Filter der Grundwassermessstelle aufweist. „Das Nitrat generiert sich nicht aus dem Grundwasserleiter, sondern aus den überschüssigen Einträgen aus der Flächennutzung im Zustromgebiet der Messstelle“, erklärt Minister Dr. Backhaus und meint, dass die Grundwassermessstellen nicht das Problem sind.

Zweiter Punkt ist, dass eine Trendbetrachtung nur in den Fällen erforderlich ist, wie sie in der Düngeverordnung (DüV) des Bundes in § 13a DüV fixiert sind. Demnach sind nur die Messstellen auf einen Trend zu überprüfen, die Nitratgehalte zwischen 37,5 und 50 mg/l aufweisen. Bei der jetzt anstehenden Gebietsausweisung ist es bei Messstellen, die mehr als 50 mg/l Nitrat aufweisen, also unerheblich, ob diese hohen Nitratgehalte in den vergangenen Jahren zunehmen, stagnieren oder abnehmen. Überschritten ist überschritten. „Bei der aktuellen Gebietsausweisung ist lediglich ein Teilgebiet als mit Nitrat belastetes Gebiet ausgewiesen, weil dort eine Messstelle mit mehr als 37,5 mg/l Nitrat und steigendem Trend steht,“ informiert Minister Dr. Backhaus.

Ein dritter Aspekt betrifft die Diskussion, ob die belasteten Grundwassermessstellen überhaupt ein Zustromgebiet aufweisen, das landwirtschaftlich genutzt wird. Anders als bei den eutrophierten Gebieten kommt es laut Bundesdüngeverordnung bei den Nitratgehalten im Grundwasser nicht darauf an, signifikante Einträge aus landwirtschaftlichen Quellen nachzuweisen. Minister Dr. Backhaus weist darauf hin, dass das natürlich nicht nur für die mit Nitrat belasteten Messstellen gilt, sondern auch für alle unbelasteten Messstellen, die bei der Gebietsabgrenzung zwischen unbelasteten und belasteten Gebieten eine ebenso wichtige Rolle spielen. Wird als Indikator für eine landwirtschaftliche Nutzung im Zustromgebiet einer Messstelle der Nachweis von Pflanzenschutzmittelrückständen herangezogen, dann weisen nur lediglich fünf Messstellen der insgesamt 91 mit Nitrat belasteten Messstellen keine Rückstände (fünf Messstellen) bzw. keine Daten (zwei Messstellen) dazu auf. Das heißt, bei mindestens 84 Messstellen (ca. 92,3 %) sind nicht nur die Nitratgehalte erhöht, sondern ist auch der Nachweis von Pflanzenschutzmittelrückständen erbracht. Die gefundenen Pflanzenschutzmittelrückstände in den mit Nitrat belasteten Messstellen sind ein starkes Indiz für die landwirtschaftliche Nutzung im Zustromgebiet dieser Messstellen. „Vor allem bei diesen Messstellen ist davon auszugehen, dass eine verringerte Düngung im Zustromgebiet zu einer Abnahme der Nitratgehalte in diesen Messstellen führt,“ schätzt Minister Dr. Backhaus mit Blick auf die Wirkung der in Rede stehenden Maßnahmen in diesen roten Gebieten ein.

Vierter Punkt ist, dass jetzt auch Teilgebiete um belastete Messstellen in solchen Grundwasserkörpern betroffen sind, die bislang nicht zur Kulisse der DüLVO gehörten. In den alten roten Gebieten werden also zukünftig weniger Landwirte betroffen sein; Landwirte, die außerhalb der alten roten Gebiete lagen, werden zukünftig in mit Nitrat belasteten Gebieten wirtschaften. Dieser Umstand geht auf eine Forderung der EU-Kommission zurück, alle belasteten Messstellen zu betrachten, unabhängig davon, ob der Grundwasserkörper bzgl. Nitrat im chemisch schlechten oder guten Zustand ist.

Als fünften Aspekt erinnert Minister Dr. Backhaus daran, dass die Erlasse der neuen Bundesdüngeverordnung und der geänderten Landesverordnungen nicht nur dem Gewässerschutz dienen, sondern auch ein Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verhindern sollen, bei dem der Bundesrepublik ein Zwangsgeld von bis zu ca. 857.000 € pro Tag bis zur Beendigung des Verstoßes droht. „Mir ist sehr daran gelegen, dass wir in M-V den Anforderungen, die die Bundesdüngeverordnung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung stellen, vollumfänglich gerecht werden, aber auch nicht darüber hinaus gehen“, erläutert Minister Dr. Backhaus das Vorgehen zur aktuellen Gebietsausweisung. Hinsichtlich des Vergleichs mit dem Vorgehen anderer Bundesländer schätzt Minister Dr. Backhaus ein, dass die Bundesdüngeverordnung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung den Forderungen beider Seiten (Landwirtschaft und EU-Kommission) gerecht werden und jedes Bundesland versuchen wird, diese Anforderungen umzusetzen.

Unterschiede wird es daher nur geben, wenn die Messnetzdichte, die bodenklimatischen bzw. naturräumlichen und agrarstrukturellen Gegebenheiten oder die Datengrundlagen für die Modellierung und die Berechnung der Stickstoffsalden von Land zu Land unterschiedlich sind. Aber auch diese Unterschiede bewegen sich im Rahmen dessen, was die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung zulässt.

Sechster und abschließender Punkt ist, dass alles darangesetzt werden sollte, dass die Düngelandesverordnung am 01.01.2021 in Kraft tritt. Gelingt dies nicht, gelten die strengen Maßnahmen der Bundesdüngeverordnung nicht nur in den alten roten Gebieten der derzeit gültigen Düngelandesverordnung, sondern darüber hinaus auch für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen in den anderen Grundwasserkörpern, die eine belastete Messstelle aufweisen. Dies ist in der Bundesdüngeverordnung so festgeschrieben. „Dann sprechen wir nicht mehr von 12 %, sondern von einem Mehrfachen an landwirtschaftlicher Nutzfläche, die als rote Gebiete gelten,“ fasst Minister Dr. Backhaus die Situation für M-V zusammen und versichert, dass er das tunlichst vermeiden möchte.