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Monat: Mai 2022

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz

Verfassungsgericht bestätigt: Windparkbetreiber müssen Kommunen und Bürger finanziell beteiligen

Schwerin – Im Jahr 2016 trat in Mecklenburg-Vorpommern das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz in Kraft. Im Kern verlangt es die finanzielle Beteiligung der Bürger vor Ort. Heute entschied das Verfassungsgericht, dass dieses Vorgehen rechtens ist.

Windparkbetreiber dürfen gesetzlich dazu verpflichtet werden, betroffene Bürger und Kommunen finanziell am Ertrag zu beteiligen, das bestätigte heute das Bundesverfassungsgericht. Das Land wollte mit der Beteiligung der Anwohner am Ertrag in erster Linie für eine größere Akzeptanz des Windenergie-Ausbaus an Land sorgen. Die damit verfolgten Gemeinwohlziele wie Klimaschutz und Sicherung der Stromversorgung seien „hinreichend gewichtig“, um den „schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit“ zu rechtfertigen, hieß es in der Entscheidung.

Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer begrüßte die heutige Entscheidung. „Wir haben als Land früh erkannt, dass für das Gelingen der Energiewende die Akzeptanz der Menschen vor Ort entscheidend ist. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stützt diese Position und räumt alle Bedenken hinsichtlich der verpflichtenden Beteiligung aus. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern Wegbereiter einer Idee, die inzwischen auch Eingang ins Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes gefunden hat.

Allerdings“, so Meyer, „gibt es immer noch einen entscheidenden Unterschied: Die Beteiligung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz erfolgt auf freiwilliger Basis. Einer verpflichtenden Bundesregelung stehen mit der heutigen Entscheidung nun keine juristischen Zweifel im Weg. Das Urteil unterstreicht damit erneut die Bedeutung der erneuerbaren Energien für den Klimaschutz, die Sicherung der Grundrechte und der Versorgungssicherheit und gibt wichtige Leitlinien für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auf allen Planungs- und Genehmigungsebenen.“

EU-Förderung für Abfallberäumung in Jamel

Jamel – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, hat am Morgen einen Zuwendungsbescheid für die Beräumung von Abfällen auf dem Grundstück Forststraße 8 und 9 in Gägelow, OT Jamel (Landkreis Nordwestmecklenburg) übergeben.

Die Mittel in Höhe von 361.100 Euro stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Die Zuwendung nach der Richtlinie zur nach­haltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbar­machung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien setzt sich zusammen aus 270.825,00 Euro (EU- Mittel -75%) und 90.275,00 Euro (nationale Kofinanzierung – 25%).

„Das Projekt leistet einen konkreten Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation in der Gemeinde, es soll die Lebensqualität erhöhen. Ich verbinde mit der Förderung der Abfallberäumung die Erwartung, dass in gemeinsamer Anstrengung eine Reduzierung des Gefährdungspotentials für Wasser, Boden und Luft erreicht und ein positiver Impuls für den Umweltschutz in Mecklenburg-Vorpommern gegeben wird“, sagte Minister Backhaus.

Das Grundstück gehört der Gemeinde Gägelow. Es ist im Altlasten- und Bodenschutzkataster des Landes als devastierte Fläche geführt. Hier befindet sich ein weitgehend eingestürztes Gutshaus. Auf den Flächen hinter dem Haus, von der Straße aus nicht einsehbar, wurden vor allem in den 2000er Jahren über einen längeren Zeitraum immer wieder Bauabfälle in größerer Menge illegal abgelagert. Sie enthalten auch Dämmwolle, Asbest und Teerpappe, welche als gefährliche Abfälle einzustufen sind.

Die untere Abfallbehörde schätzt die Masse der Bauabfälle auf ca. 400 Tonnen. Die Bauschuttmasse aus dem Abbruch der Gutshausruine wird nochmals auf 600 bis 700 Tonnen geschätzt.

Der Ortsteil Jamel ist seit 1992 regelmäßig Gegenstand der medialen Berichterstattung. Er gilt einerseits als Hochburg des Rechtsextremismus. Andererseits erfahren die Aktivitäten des Ehepaars Lohmeyer, welche entschieden gegenüber den rechten Aktivitäten auftreten, großes mediales Interesse. Seit 2007 veranstaltet das Paar unter anderem das Musikfestival „Jamel rockt den Förster“, welches als Zeichen gegen Rechtsextremismus und für Toleranz überregional bekannt ist.

Landesgedenktag 8. Mai

Innenminister Pegel ordnet Beflaggung für M-V an

Schwerin – Der 8. Mai ist in Mecklenburg-Vorpommern seit 1999 als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs offizieller Landesgedenktag. Aus diesem Anlass hat Innenminister Christian Pegel für diesen Tag landesweite Beflaggung angeordnet. An öffentlichen Gebäuden werden – je nach Art der Behörde und Zahl der vorhandenen Masten – die Flaggen von EU, Bundesrepublik Deutschland, Mecklenburg-Vorpommerns und gegebenenfalls der Gemeinde auf Vollmast gesetzt.

„An diesem Tag erinnern wir uns an das Ende des verheerendsten Krieges der Menschheitsgeschichte und gedenken all derer, die dem Regime der Nationalsozialisten zum Opfer gefallen sind. Zugleich war der 8. Mai Auftakt der Errichtung einer sozialistischen Diktatur in Ostdeutschland. Es ist der Landesregierung wichtig, diese Vergangenheit nicht in Vergessenheit geraten zu lassen“, begründet Innenminister Christian Pegel die Anordnung.

In der Vergangenheit wurden in Mecklenburg-Vorpommern an diesem Datum nur zu besonderen Jahrestagen wie etwa dem 75. die Flaggen gehisst.

„Wir möchten diesen für die deutsche Geschichte so bedeutungsvollen Tag stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken. Deshalb diskutieren wir aktuell auch darüber, die jährliche Beflaggung zum 8. Mai in die neue Beflaggungsverordnung unseres Landes aufzunehmen, deren Entwurf sich zurzeit in der Ressort- und Verbandsanhörung befindet“, so Christian Pegel. Mit deren Inkrafttreten rechne er frühestens im Spätsommer dieses Jahres.

Mikrodarlehen neu aufgelegt

Meyer: Unterstützung bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen – Erweiterung förderfähiger Branchen

Schwerin – Das Förderinstrument Mikrodarlehen ist neu aufgelegt worden. „Mit dem Mikrodarlehen sollen Existenzgründungen wieder stärker unterstützt werden. Oftmals fehlt es bei den Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen an finanziellen Mitteln bei den Betriebsausgaben oder die Einnahmen reichen am Anfang noch nicht aus, um auch die Kosten des Lebensunterhalts vollständig damit decken zu können. Hinzu kommt, dass aufgrund der geringen Betriebsgröße des geplanten Unternehmens die Vergabe kleinvolumiger Kredite für Finanzinstitute wenig attraktiv ist. Hier wird das Land behilflich sein und den Schritt in die Selbständigkeit durch die Gewährung von Mikrodarlehen unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag.

Gründungswillige können für Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit der Gründung stehen, ab sofort wieder verzinsliche Mikrodarlehen in Form eines rückzahlbaren Zuschusses bis zu 25.000 Euro beantragen. „Auch aufgrund der COVID19-Pandemie gibt es einen höheren Bedarf an Mikrodarlehen. Mit Beginn der Pandemie wurden viele Gründungsplanungen vorerst unterbrochen. Diese Gründungsideen wieder zu beleben und Wirklichkeit werden zu lassen, dazu möchte das Land mit dem Mikrodarlehen einen Beitrag leisten“, erläuterte Meyer weiter.

Die Zuwendung erfolgt im Kontext eines Gründungsvorhabens vor oder in den ersten 36 Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit einer Neugründung oder einer Gründung als Unternehmensnachfolge. Das Land stellt hierfür aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) insgesamt acht Millionen Euro bereit.

Mit der Wiederaufnahme der Gewährung von Mikrodarlehen geht eine Erweiterung der förderfähigen Branchen einher. „Künftig können auch Gründungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe mit einem Darlehen unterstützt werden. Mit Blick auf die Fachkräftesicherung ist dies ein zukunftsweisender Schritt, um Gründungen und Übernahmen von Handwerksbetrieben zu erleichtern“, erläuterte Meyer weiter.

Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin, unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars elektronisch sowie ergänzend schriftlich einzureichen. Die Antragsformulare werden unter www.gsa-schwerin.de zur Verfügung gestellt.

Dem Antrag ist ein aussagefähiges Unternehmenskonzept, aus dem insbesondere eine Darstellung der Marktfähigkeit des Produktes oder der Dienstleistung hervorgeht, beizufügen. Die Beurteilung der Marktfähigkeit kann auch durch eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Kammer oder einer geeigneten Institution erfolgen.

Weitere Informationen zu den Mikrodarlehen finden Sie auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de.

Das Mikrodarlehen wurde von 2004 bis 2019 als revolvierender Fonds bewirtschaftet. Eingespeist wurden in diesen Fonds ursprünglich 6,9 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds. Die Refinanzierung des Fonds erfolgte durch Zins- und Tilgungsrückflüsse, so dass bis zum 31. Dezember 2019 ein Darlehensvolumen in Höhe von insgesamt rund 14,4 Millionen Euro zur Auszahlung gelangen konnte. Das entspricht einer Darlehensanzahl von rund 1.500 Darlehen. Zum Kreis der Berechtigten gehören Existenzgründerinnen und -gründer, die neu gründen oder einen Betrieb übernehmen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer in der Wachstumsphase innerhalb der ersten 36 Monate nach Gründung bzw. Übernahme. Der Hauptwohnsitz und zukünftige Betriebssitz müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.

Luftqualität in Schulen

Oldenburg: Schulträger bei der Anschaffung von Geräten unterstützt

Schwerin – Die Schulträger in Mecklenburg-Vorpommern haben für die Anschaffung von Geräten zur Unterstützung des Lüftungsmanagements in Schulen eine Förderung von insgesamt ca. 2,1 Millionen Euro erhalten. Land und Bund hatten in der Corona-Pandemie verschiedene Programme aufgelegt, mit denen die Finanzierung von mobilen Luftreinigungsgeräten und CO2-Messgeräten mit Ampelfunktion für Klassenräume gefördert werden konnte. Derzeit erfolgt die Abrechnung der Fördermittel über das Landesförderinstitut.

„Regelmäßiges Stoßlüften ist die wirkungsvollste Maßnahme, um die Innenraumluft im Klassenraum auszutauschen und die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu reduzieren“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „CO2-Ampeln helfen bei der Orientierung für den richtigen Zeitpunkt. Mobile Luftreiniger können eine gute Unterstützung sein, wenn es die räumlichen Bedingungen erfordern. Mit den Förderprogrammen haben Bund und Land die Schulträger bei der Anschaffung dieser Geräte unterstützt“, so die Ministerin.

Über das Förderprogramm „Luftqualität an Schulen“ hat das Land die Anschaffung von mehr als 5.600 CO2-Ampeln und von 815 mobilen Luftreinigern an allgemein bildenden und beruflichen Schulen über den MV-Schutzfonds gefördert. Bei einer Förderung von 60 Prozent beträgt der Zuschuss des Landes insgesamt ca. 1,5 Millionen Euro. Aufträge für die Anschaffung von Geräten mussten die Schulträger bis zum 28. Februar 2022 auslösen.

Über das Bund-Landes-Förderprogramm „Mobile Luftfilter 2021“ konnte die Anschaffung von weiteren 310 mobilen Luftfiltergeräten gefördert werden. Die Geräte sind für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahre bestimmt, in denen die Räume nur eingeschränkt gelüftet werden können. Mecklenburg-Vorpommern stellt über den MV-Schutzfonds Mittel in Höhe von rd. 220.000 Euro als Kofinanzierung zu den rd. 370.000 Euro Bundesmitteln bereit. Die Bewilligung der Mittel erfolgte bis zum 31. März 2022.

sicher.mobil.leben – Fahrtüchtigkeit im Blick

Bundesweite Kontrollaktion für mehr Verkehrssicherheit am 5. Mai

Schwerin – Morgen startet der bundesweite Aktionstag von „sicher.mobil.leben“. Er steht in diesem Jahr unter dem Motto „Fahrtüchtigkeit im Blick“. Die Polizeien aller Bundesländer beteiligen sich an dieser Verkehrssicherheitsaktion.

„Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gehört zu den folgenschwersten Unfallursachen. So wurden im vergangenen Jahr in unserem Bundesland bei 366 Unfällen mit dieser Ursache 434 Menschen verletzt und fünf getötet. Deshalb gilt für alle: Im Straßenverkehr ist ein klarer Kopf gefragt. Alkohol, Drogen und Medikamente, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, sind damit nicht vereinbar“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel.

Ziel dieser Verkehrssicherheitsaktion ist es, im gesamten Bundesgebiet auf die Gefährdungen im Straßenverkehr aufmerksam zu machen und das Gefahrenbewusstsein in der Bevölkerung zu steigern. Die Verkehrssicherheitsaktion wurde 2018 von der Innenministerkonferenz mit jährlich wechselndem Schwerpunkt ins Leben gerufen. Bisherige Schwerpunkte waren „Ablenkung“ (2018) und „Gewerblicher Personen- und Güterverkehr (2019). Der Kontrolltag im Jahr 2020 mit dem Motto „Radfahrende“ wurde wegen der Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben.

Zeitgleich beginnen morgen die themenorientierten Verkehrskontrollen der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ der Landespolizei M-V. In diesem Monat stehen „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ im Mittelpunkt. Allein am morgigen Donnerstag sind 78 Kontrollstellen sowie der Einsatz von 275 Polizeibeamtinnen und –beamten im gesamten Nordosten geplant.

Im vergangenen Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern 5.147 Alkohol-/Drogendelikte im Straßenverkehr polizeilich geahndet. Die mobilen und stationären Kontrollen finden landesweit im gesamten Monat Mai statt, um die Verkehrsteilnehmer auf die Gefahren bei mangelnder Fahrtüchtigkeit hinzuweisen und das Bewusstsein für diese Gefahren zu steigern.

Neben diesen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen stehen vor allem auch präventive Botschaften rund um das Thema im Vordergrund. Dabei wird die Landespolizei von zahlreichen Partnern und Institutionen unterstützt, die sich mit Verkehrssicherheitsarbeit befassen wie beispielsweise der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) oder die Landesverkehrswacht.

Gutachten zur Stiftung Klima- und Umweltschutz

Schwerin – Die Landesregierung hat am heutigen Tag ein in ihrem Auftrag erstelltes Gutachten über Wege zur Auflösung der Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern dem Landtag übergeben. Das Gutachten wurde von der Rechtswissenschaftlerin Professorin Dr. Birgit Weitemeyer erstellt.

Zur Stunde wird das Gutachten dem Landtag vorgestellt. Dazu sind auf Einladung der Landtagspräsidentin Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen, Innenminister Christian Pegel, der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann und die Gutachterin zusammengekommen.

Im Anschluss an die Beratung im Landtag stellen Innenminister Pegel und Professorin Weitemeyer das Gutachten in einem Pressegespräch vor. Das Pressegespräch findet planmäßig um 14 Uhr im Willebrandsaal, Raum 1.B27 des Innenministeriums statt. Innerhalb des Gebäudes ist dazu bitte ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Pressekonferenz wird auch über die Kanäle des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern in den sozialen Medien übertragen.

Das Gutachten enthält zwei mögliche Wege, um zu einer Stiftungsauflösung zu kommen:

1.) Auflösung durch die Stiftung selbst

2.) Aufhebung durch die Stiftungsaufsicht

„Ich bin froh, dass das Gutachten von Frau Professorin Weitemeyer jetzt vorliegt. Das Ziel der Landesregierung ist ganz klar, dass die Stiftung aufgelöst wird. Die Wege zur Auflösung sind nun ebenfalls klar und durch das Gutachten abgesichert. Die Stiftung kann nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre ursprünglichen Ziele nicht mehr mit der notwendigen Akzeptanz erreichen. Es ist schon damals vereinbart worden, dass der Geschäftsbetrieb der Stiftung aufgelöst wird. Die Stiftung muss jetzt auch darlegen, wie genau der Geschäftsbetrieb die Fertigstellung der Ostseepipeline unterstützt hat“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

Die Ministerpräsidentin wird nach der Pressekonferenz von Minister Pegel und Frau Professorin Weitemeyer ein kurzes Statement in der Staatskanzlei abgeben. Über die Uhrzeit wird kurzfristig informiert. Das Statement wird auch über den Facebook-Kanal der Staatskanzlei übertragen.

„Wir werden das Gutachten jetzt den Landtagsfraktionen vorstellen. Die Auflösung durch den Vorstand ist danach der vorrangige Weg, aber auch die Aufhebung ist möglich. Mit diesem Gutachten liegt uns die Expertise einer hochanerkannten Stiftungsexpertin vor, auf die wir unser weiteres Handeln sicher stützen können“, erklärte Innenminister Christian Pegel.

Operation „Schneller Adler“

Sassnitz-Mukran: Schauplatz der Operation „Schneller Adler“

Insel Rügen – Deutsche und niederländische Spezialkräfte führen seit dem 2. Mai in Mecklenburg-Vorpommern die Übung „Schneller Adler“ zur Evakuierung von gefährdeten Personen aus Krisenländern durch. Am 6. und 7. Mai wird der Standort Sassnitz im Rahmen einer „Schnellen Seeevakuierung“ ebenfalls Schauplatz der Übung sein.

Eine Woche lang operieren die Soldatinnen und Soldaten aus Deutschland und den Niederlanden gemeinsam, um auch die Abstimmung zwischen den Verbündeten weiter zu verbessern. Ziel der Übung ist es, verschiedene Rettungsszenarien zu Lande, zu Wasser und aus der Luft zu proben, um Staatsangehörige im Ernstfall schnell aus Krisenregionen evakuieren zu können. Erkenntnisse aus der Rettungsmission in Afghanistan aus dem Jahr 2021 fließen ebenfalls mit ein.

Der Standort Sassnitz ist für alle im Ostseeraum operierenden Schiffsklassen fahrbar und bietet darüber hinaus einen direkten Zugang zur offenen See. Dies macht ihn zu einem idealen Schauplatz der Bundeswehrübung „Schneller Adler“. ©Bundeswehr
Der Standort Sassnitz ist für alle im Ostseeraum operierenden Schiffsklassen fahrbar und bietet darüber hinaus einen direkten Zugang zur offenen See. Dies macht ihn zu einem idealen Schauplatz der Bundeswehrübung „Schneller Adler“. ©Bundeswehr

Der Standort Sassnitz bietet sich dank seiner guten Infrastruktur als idealer Übungsplatz an. Den Einsatzkräften stehen weitreichende Flächen und funktionale Gebäude für die verschiedensten Szenarien zur Verfügung. Der Standort ist zudem für alle im Ostseeraum operierenden Schiffsklassen fahrbar und bietet darüber hinaus einen direkten Zugang zur offenen See.

„In Zeiten weltweit zunehmender Krisenherde sind Übungsmissionen wie „Schneller Adler“ für die Einsatzfähigkeit unserer Bundeswehr von hoher Bedeutung. Die Vergangenheit hat gezeigt, wie schnell der Einsatz der „Division Schnelle Kräfte“ von Nöten sein kann. Selbstverständlich unterstützen wir als Stadt und Standort diese Übung mit allen notwendigen Ressourcen. Dank der vielfältigen und guten Infrastruktur finden die Soldatinnen und Soldaten eine Vielzahl an unterschiedlichen Einsatzbedingungen, welche sie auf kommende Aufgaben vorbereitet“, so Frank Kracht, Bürgermeister der Stadt Sassnitz, am Rande der Übung.

Bereits im Jahr 2020 hat der Standort sich als Stützpunkt für Versorgungs- und Evakuierungsmissionen von und ins Baltikum verdient gemacht. So wurden im Zuge der Grenzschließungen auf Grund von Corona, gestrandete Geschäftsleute und Touristen in ihre Heimat zurückgebracht und Angestellte estnischer Firmen unter Umgehung der Landesgrenzen aus Mitteleuropa zurückgeholt.

Die Stadt Sassnitz ist ein staatlich anerkannter Erholungsort an der Ostsee. Sie liegt auf der Halbinsel Jasmund im Nordosten der Insel Rügen und gehört zum Landkreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern.

 Sassnitz erhielt 2012 den UNESCO-Weltnaturerbe-Titel für die reichhaltigen Buchenurwälder im Nationalpark Jasmund. Nordöstlich an die Kernstadt angrenzend beginnt die Kreideküste mit der Stubbenkammer und dem Königsstuhl. Zudem ist Sassnitz für seine Bäderarchitektur im Kurviertel sowie für den Fährhafen Sassnitz im südlichen Ortsteil Mukran bekannt.