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Monat: Mai 2022

Digitale Lösungen im Krankenhaus

Rostock – Gesundheitsministerin Stefanie Drese überbrachte heute der Universitätsmedizin Rostock drei Fördermittelbescheide aus dem Krankenhauszukunftsfonds in einer Gesamthöhe von rund 4,5 Millionen Euro.

Drese: „Digitale Lösungen im Krankenhaus sparen Zeit, erhöhen die Patientensicherheit und verbessern die Patientenversorgung sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Bereichen. Mit mehr als vier Millionen Euro unterstützen wir deshalb den Aufbau einer E-Health-Plattform in der Universitätsmedizin Rostock. Das Patientenportal wird unter anderem ein durchgängig digitales Aufnahme- und Entlassungsmanagement beinhalten.“

Weitere 360.000 Euro stehen für die Einrichtung eines durchgehend digitalen Dokumentationssystems für Pflege- und Behandlungsleistungen zur Verfügung. Aufwändige Prozesse im Klinikalltag könnten so darüber hinaus optimiert werden, so Drese.

Die Unimedizin Rostock zählt mit mehr als 43.000 stationär und teilstationär sowie etwa 245.000 ambulant zu behandelnden Patienten und Patientinnen im Jahr zu den größten Häusern des Landes und bietet als Maximalversorger Therapien in allen Fachbereichen an.

Christian Petersen, Kaufmännischer Vorstand der Unimedizin Rostock, nahm die Bescheide entgegen: „Für die Zusage sind wir sehr dankbar, denn wir haben in Sachen Digitalisierung viel vor und wichtige Projekte sind bereits in der Vorbereitung weit vorangeschritten.

Im Zuge der E-Health-Plattform und des digitalen Dokumentationssystems sollen beispielsweise auch ein digitales Medikationsmanagement sowie Portale für die Kommunikation zwischen Klinik und Patientinnen und Patienten geschaffen werden.

„Wir setzen stark auf einen mobilen Ansatz. Das heißt, die Anwendungen sind für den Arzt oder die Pflegekraft direkt über Tablet oder Smartphone am Krankenbett sowie für die Patienten in der Häuslichkeit nutzbar“, so Petersen.

Im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds stehen bis zu 4,3 Milliarden Euro für die Modernisierung der Krankenhäuser in Deutschland bereit. Drei Milliarden Euro werden hierbei durch den Bund bereitgestellt und bis zu 1,3 Milliarden Euro durch die Länder und/oder Krankenhausträger. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). In Mecklenburg-Vorpommern stehen knapp 84 Millionen Euro aus dem Fonds zur Verfügung.

Grundsteuer ist nicht Zensus

Schwerin – Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer könnten in den kommenden Tagen zwei Briefe der Landesverwaltung gleichzeitig in Ihrem Briefkasten vorfinden. Es handelt sich um zwei verschiedene Briefe, von denen keiner ungelesen im Papierkorb landen darf.

„Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform sind alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Im Mai erhalten alle den Finanzämtern bekannten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer daher ein Schreiben vom Finanzamt, in dem über die Grundsteuerreform, die erforderliche Erklärung sowie das dafür benötigte Aktenzeichen informiert wird“, erläutert Finanzminister Dr. Heiko Geue den einen Brief und führt dazu weiter aus:

„Mit diesem Schreiben möchten wir die Betroffenen direkt informieren. Die Erklärung kann zwar nicht vor dem 1. Juli bearbeitet werden, aber schon jetzt können erste Vorbereitungen getroffen werden, z. B. durch Zusammentragen der für die Erklärung erforderlichen Angaben und Daten oder durch eine Online-Registrierung bei ‚Mein ELSTER‘.“

Denn die Bearbeitung und auch die Abgabe der Erklärung erfolgt elektronisch über www.elster.de. Für den Fall, dass die elektronische Übermittlung im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellt, stellen die Finanzämter ab dem 1. Juli 2022 Erklärungsvordrucke in Papierform bereit. „Unser Ziel ist es, möglichst viele Steuererklärungen elektronisch zu erhalten. Dies vermeidet nicht nur Medienbrüche und damit Verzögerungen in den Prozessabläufen, sondern trägt auch zur Fehlervermeidung bei, weil während der Erstellung der elektronischen Erklärungen bereits Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden“, informiert Dr. Heiko Geue.

„Zeitgleich mit dem Informationsschreiben der Finanzkollegen gehen im Zuge des Zensus 2022 Briefe der Statistischen Ämter an die Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen in die Post. Die Empfänger sind gesetzlich verpflichtet, diese Briefe zu beantworten und damit über ihre Gebäude und Wohnungen Auskunft zu geben“, sagt Innenminister Christian Pegel zu dem zweiten Brief und erläutert:

„Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Im Rahmen des Zensus werden auch Gebäude- und Wohnungen gezählt mit dem Ziel, flächendeckend und vollzählig alle am Stichtag 15. Mai bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie Wohnungen zu erfassen.“

„Wenn Sie solche Gebäude Ihr Eigen nennen, könnten also in den kommenden Tagen zwei behördliche Schreiben zugleich in Ihrem Briefkästen landen, die einander von außen ähneln können: einer vom Finanzamt zur Grundsteuerreform und ein zweiter vom Landesamt für Statistik zur Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus. Sie müssen beiden Erklärungspflichten nachkommen“, fassen die beiden Minister zusammen.

Die parallele Datenerhebung lasse sich nicht vermeiden, weil unterschiedliche Behörden unterschiedliche Merkmale abfragen. Eine Zusammenlegung sei aus Datenschutzgründen nicht möglich. Die Daten dürften aus demselben Gründen auch nicht untereinander ausgetauscht werden.

 „Als auch für Digitalisierung zuständiger Minister gehe ich aber davon aus, dass sich das in absehbarer Zeit ändern wird. Ein wesentliches Ziel der Digitalisierung unserer Verwaltung ist, dass sie bürgerfreundlicher wird und dafür auch besser vernetzt auf bei anderen Behörden erfasste Daten zurückgreifen kann. Dafür sind neben technischen vor allem noch die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen“, sagte Christian Pegel.

Finanz- und Innenminster haben zudem noch einen Hinweis zu eventuellen Rückfragen zu den erhaltenen Schreiben: „Sie sind stets an den Absender des Briefs zu richten. Die Finanzämter können keine Fragen zum Zensus, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline zum Zensus keine zur Grundsteuerreform beantworten.“

Informationen zum Zensus erhalten Sie unter www.zensus2022.de. Über die Grundsteuerreform informiert die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite www.steuerportal-mv.de. Dort finden Sie auch eine Checkliste mit Tipps, wie Sie die Erklärungsabgabe schon jetzt vorbereiten können.

Erneuerbare Energien mit Wachstum in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind nach Angaben des Statistischen Amtes in den vergangenen 20 Jahren immer mehr Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien entstanden.

„Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine der drängendsten Aufgaben dieser Zeit. Vor allem die Nutzung von Wind und Sonne zur Stromerzeugung hat in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Das spricht für die wachsende Bedeutung von erneuerbaren Energieträgern. Strom zu produzieren reicht dabei längst nicht mehr aus. Wir brauchen auch die dafür notwendigen Speichertechnologien, zudem müssen die Wärmeversorgung und die E-Mobilität immer mehr durch erneuerbare Energien gedeckt werden, weg von den fossilen Energien Gas und Öl. Forschung und Entwicklung – die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft sind dafür ein wichtiger Schlüssel. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien werden qualifizierte Arbeitsplätze im Land geschaffen. Das stärkt die regionale Wirtschaft vor Ort,“ so Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer

Meyer machte abschließend auch auf die Herausforderungen beim Ausbau regenerativer Energien aufmerksam. „Es ist wichtig bei Planungsverfahren insgesamt schneller werden. Die Zusammenarbeit zwischen Genehmigungs- und Naturschutzbehörden, Landesplanung und kommunaler Ebene kann weiter verbessert werden. Gleichzeitig muss die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern vorhanden sein. Das ist und bleibt eine große Herausforderung und auch eine gemeinsame Aufgabe, die Probleme vor Ort gemeinsam zu lösen“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

  • Anlagen: Im Jahr 2021 gab es insgesamt 25.124 Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das waren rund 19-mal so viele wie im Jahr 2002 mit 1.313 Anlagen.
  • Gesamtleistung: Im Jahr 2002 lag die Gesamtleistung der Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bei 803 Megawatt – im Jahr 2021 lag die Gesamtleistung bei 7.717 Megawatt.
  • Leistung nach Anlagen: Windkraftanlagen dominieren nach Leistung bei den Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Insgesamt 2.107 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 4.599 Megawatt nutzten 2021 die Windenergie zur Stromerzeugung. 89 Prozent der Windkraftanlagen (1.876) befanden sich an Land (onshore), 231 Windkraftanlagen in der Ostsee (offshore).
  • Art der Anlagen: Nach Anzahl dominieren Photovoltaikanlagen, von denen es 2021 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 22.414 gab. Sie hatten zusammen eine Leistung von 2.679 MW.
  • Netzeinspeisung: Insgesamt gab es 2021 in Mecklenburg-Vorpommern 25.906 Anlagen zur Stromerzeugung mit Netzeinspeisung. Sie hatten eine Gesamtleistung von 8.661 Megawatt.

Weiterführende Informationen zum Thema Energie finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter Energie.

Backhaus: Weiter auf Kurs für BUGA 2025

Rostock – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, hat mit Vertretern der Landesregierung und der Verwaltungsspitze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die geplante BUGA im Jahr 2025 diskutiert. Hintergrund ist die Anfang April vorgelegte Risikoanalyse, wonach die BUGA nicht wie ursprünglich geplant stattfinden kann. Nun sollen schnell Alternativen entwickelt werden, so der Minister.

„Ich muss feststellen, für die BUGA in Rostock ist es zwei Minuten vor zwölf. Die Corona-Pandemie und nun der Ukraine Krieg führen dazu, dass nicht alles zeitgerecht umgesetzt werden kann, was man sich vielleicht wünschen würde. Aber ich stehe zum Wort der Landesregierung. Die zugesagten Mittel in Höhe von 60 Mio. Euro stehen für die BUGA 2025 bereit.

Aber eben auch nur für diese BUGA. Deswegen liegt nun der Ball bei der Hanse- und Universitätsstadt. Sie muss ein angepasstes Konzept vorlegen, das den zeitlichen, finanziellen und kulturellen Rahmen für eine solche Veranstaltung ausfüllt. Für mich ist klar: Die BUGA ist nur mit der Warnowbrücke durchführbar.

Der Stadtpark muss entwickelt werden, ebenso der Stadthafen mit dem Hochwasserschutz. Und Oberbürgermeister Madsen hat auch erklärt, dass ein Teil des Warnowquartiers umsetzbar sei. Noch vor den Sommerferien soll nun ein entsprechendes Konzept vorgelegt werden, das dann noch vom Kabinett gebilligt werden muss. Eine Verschiebung kommt jedoch nicht in Frage, da die Mittel nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen“, so der Minister.

Projekt „Sitzende Viktoria“

Schwesig lobt Engagement des Schlossvereins und vieler anderer

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Burggarten des Schweriner Schlosses an der Vorstellung des Projektes der „Sitzenden Viktoria“ teilgenommen und die kulturelle Entwicklung gewürdigt.

„Ich finde es großartig, dass es in Schwerin immer wieder gelingt, Kunstwerke und Orte wiederherzustellen, die das Schloss und seine Umgebung früher geprägt haben.“ Als weitere Beispiele nannte sie die beiden Statuen der schwebenden Viktoria, die seit 2001 wieder auf der Dachterrasse der Orangerie stehen und den Jugendtempel. „Nun soll die „Sitzende Viktoria“ zurückkommen! Zur Zeit unserer Urgroßeltern gehörte sie schon einmal zum Burggarten.“

Die Regierungschefin dankte allen am Projekt Beteiligten: „Ganz herzlichen Dank an den Schlossverein für seinen Einsatz, an Unternehmen, Einzelspenderinnen und Einzelspender, die sich für die Rekonstruktion des Kunstwerks von Christian Daniel Rauch, einem Berliner Bildhauer, geboren 1777, engagieren.“

Der gemeinsame Einsatz „für unser Schloss macht uns stark für die große Aufgabe: Wir wollen Welterbe werden! Seit Ende September liegt unser Antrag für das Residenzensemble zur Vorprüfung vor. Ich bin optimistisch, dass wir es schaffen. Unser Welterbe ist nicht das Schloss allein; erläuterte Schwesig.

„Dazu gehören andere Gebäude und, ganz wichtig, die Parks und Gärten. Wo Statuen und Kunstwerke eng verbunden sind mit der Natur. Wo die Natur so gestaltet ist, dass Blickachsen, schöne Orte, Bäume und Blumen zum Spazierengehen einladen und die Fantasie anregen. Auch der Platz der sitzenden Viktoria gehört zu unserem Weltkulturerbe.“

Wir leben in einer schönen Stadt, deren Bürgerinnen und Bürger sich bewundernswert für ihr Erbe einsetzen, so die Ministerpräsidentin weiter. „Den Lorbeerkranz, so wie ihn die „Sitzende Viktoria“ symbolisch den Siegenden zuwirft, verdienen sich bei uns diejenigen, die im friedlichen Wettstreit etwas Besonderes leisten: im Kultur, im Sport, im Ehrenamt, in der Gesellschaft.“

Klimaschutz in landeseigenen Gebäuden

Schwerin – Gebäude spielen beim Klimaschutz eine wichtige Rolle, denn sie haben einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen.

„Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat sich das Ziel gesetzt, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu gestalten. Ein wichtiger Meilenstein dazu sind klimaneutrale Landesgebäude“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat daher verpflichtende Energieeffizienzfestlegungen getroffen, die die Senkung des Energiebedarfs und die Nutzung erneuerbarer Energien festschreiben. Dr. Heiko Geue.

„Wir wollen nicht nur die geltenden, gesetzlichen energetischen Anforderungen bei Neubau- und Sanierungsbauvorhaben einhalten, sondern diese ab sofort deutlich unterschreiten. Zusätzlich muss der Energiebedarf mindestens zu 75 % aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden.“

Im Einzelnen werden bei Neubauten und Sanierungen daher ab sofort folgende Festlegungen umgesetzt:

  • Bei Baumaßnahmen des Landes ist sicherzustellen, dass die Planung und Durchführung von Neubaumaßnahmen unter der Maßgabe eines energetischen Standards erfolgt, bei dem der Jahres-Primärenergiebedarf maximal 40 % statt der gesetzlich erlaubte 75 % des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) beträgt (EG 40).
  • Bei allen Grundinstandsetzungen im Gebäudebestand des Landes ist für die Planung und Durchführung ein energetischer Standard zu berücksichtigen, bei dem der Jahres-Primärenergiebedarf maximal 55 % statt der gesetzlich erlaubten 140 % des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gemäß GEG beträgt (EG 55).
  • Vorrang für Erneuerbare Energien: Der Energiebedarf muss zu mindestens 75 % aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Wärmeerzeugung aus Öl, festen fossilen Brennstoffen oder Biomasse wird ausgeschlossen.

Dass sich die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern bereits auf einem guten Weg befindet, zeigt der Energiebericht 2021, der jährlich von der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben wird. In diesem werden die Energieverbrauchsdaten und -kosten aller von den Dienststellen genutzten Liegenschaften im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgewertet.

„Der Energiebericht 2021 zeigt, dass wir schon bisher große Fortschritte beim energieeffizienten Bauen und Bewirtschaften machen konnten. Das gilt sowohl bei den geringeren Wärme- und Wasserverbräuchen, als auch beim gesunkenen Stromverbrauch. Insbesondere durch den seit 2012 ausschließlichen Bezug von Ökostrom konnten die jährlichen Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 2000 um 59 Prozent – das waren 2020 58.000 Tonnen CO2 Ausstoß weniger als vor zwanzig Jahren – gesenkt werden. Der Anteil regenerativer Energie zur Deckung des Strom- und Wärmebedarfs beträgt mittlerweile 39,5 Prozent“, erläutert Dr. Heiko Geue.

ÖPNV-Zukunftsvision für M-V

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat im Rahmen der Landespressekonferenz das Gutachten „ÖPNV-Zukunftsvision für Mecklenburg-Vorpommern – Wie öffentliche Mobilität im Jahr 2030 aussieht” vorgestellt.

„Wir arbeiten bereits aktiv an der Weiterentwicklung des ÖPNV im Land. Die Leitplanken für die laufende Legislatur sind gesetzt. Im Mittelpunkt stehen die Themen Einführung des Seniorentickets, die Einführung des landesweiten, fahrplanbasierten Rufbussystems sowie Unterstützung für den Ausbau des Taktbusnetzes. Darüber hinaus sind wichtige Themen die langfristige Fortführung des Azubi Tickets mit stabilem Preis sowie die begleitende zügige Digitalisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Unterstützung des Landes“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Das landesweite Seniorenticket in Mecklenburg-Vorpommern soll schnell eingeführt werden. „Hier laufen Gespräche mit den Beteiligten. Geplant ist ein 365-Euro-Jahresticket für alle Personen, die über 65 Jahre alt sind. Wir streben an, dass wir zum 01. Januar 2023 damit starten können“, erläuterte Meyer weiter. Die Umsetzung eines einheitlichen landesweiten Rufbussystems ist eine weitere Aufgabe in dieser Legislaturperiode. „Hierbei geht es vor allem um eine bessere Erreichbarkeit und Anbindung der ländlichen Räume.

Notwendig sind einheitliche Mindeststandards, die gemeinsam mit den Kommunen und Verkehrsunternehmen erarbeitet werden. Das bereits geltende Azubi-Ticket soll weiter verstetigt werden. Im Bereich der Digitalisierung des ÖPNV sollen in einem ersten Schritt die wichtigsten Tarife in MV über eine übergreifende Verkaufsplattform digital angeboten werden“, sagte Meyer weiter.

Die Landesregierung plant im Doppelhaushalt 2022/23 für die anstehenden Maßnahmen insgesamt 35 Millionen Euro ein. Neun Millionen Euro davon sind Landesmittel.

Das Gutachten zeigt insgesamt wichtige Perspektiven für die kommenden Jahre auf, um den öffentlichen Personennahverkehr attraktiv und angebotsstark aufzustellen.

„Es bietet einen ´Markt der Möglichkeiten´, um den ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern für die zukünftigen Anforderungen 2030 fit zu machen. Entscheidend ist, dass am Ende auch alles finanzierbar sein soll. Wenn es eine spürbare Angebotsausweitung geben soll, ist vor allem auch der Bund gefordert, sich an den Kosten zu beteiligen“, forderte Minister Meyer. „Im Rahmen der dem Land zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel planen wir Angebotsverbesserungen und -optimierungen bei den Leistungen im Schienenpersonennahverkehr. Wir werden uns weiterhin finanziell beim Ausbau der Eisenbahninfrastruktur inklusive der weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit der Verkehrsstationen beteiligen, da der Bund die Länder hier in erheblichem Umfang mit in die Pflicht nimmt.“

Minister Meyer forderte den Bund auf, als erste Schritte eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um zusätzlich mindestens 0,75 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2023 zusätzlich um drei Milliarden Euro gegenüber dem aktuell geltenden Regionalisierungsgesetz zur Verfügung zu stellen.

„Das wurde bisher durch den Bund nicht berücksichtigt. Nur mit zusätzlichen Regionalisierungsmitteln bereits in den Jahren 2022 und 2023 können die notwendigen Maßnahmen im ÖPNV abgedeckt werden“, machte Meyer auch mit Blick auf die kommende Verkehrsministerkonferenz in Bremen (04./05. Mai 2022) deutlich.

Das Gutachten beinhaltet Optimierungs- und Ausbaumöglichkeiten, um den ÖPNV in MV für die zukünftigen Anforderungen 2030 aufzustellen. Dabei werden Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern aufgezeigt.

Hierzu zählen unter anderem: das ÖPNV-Angebot bei Bus und Bahn verbessern, die ergänzende Mobilität (Bürgerbusse/-fahrdienste, Sharing Angebote als ÖPNV-Zubringer), Tarif und Vertrieb (z.B. Vertrieb weiter digitalisieren), die Organisation und Finanzierung (Treiber für Mobilitätsthemen etablieren, Pauschalierung der Finanzierung fortsetzen, Anreize für Investitionen in den ÖPNV) sowie Information und Marketing.

„Das Gutachten berücksichtigt nicht die andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den ÖPNV, wie beispielsweise den anhaltenden abgesenkten Stand der Fahrgastzahlen sowie die Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer abschließend.

Das Energieministerium beauftragte 2020 die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV), ein Gutachten zu einer Zukunftsvision für den ÖPNV in MV 2030 in Auftrag zu geben. Die Umsetzung erfolgte durch die Firma kcw. Die Kosten für das Gutachten belaufen sich auf 105.000 Euro.

Regelungen zu Isolation und Quarantäne

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) die Isolations- und Quarantäne-Regelungen an die aktuelle Corona-Infektionslage anpassen. „Die Landesregierung hat heute entschieden, entsprechende Änderungen in der Corona-Landesverordnung vorzunehmen“, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung mit.

Die Isolationsdauer für nachweislich positiv getestete Personen wird zukünftig auf mindestens fünf Tage (maximal zehn Tage) verkürzt. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Symptomfreiheit von 48 Stunden. „Wir empfehlen dringend allen Bürgerinnen und Bürgern ihre Isolation erst bei einem negativen Testergebnis zu beenden“, so Drese. Auch bei symptomlosen Personen sei nach fünf Tagen oft noch eine Infektiosität gegeben.

Vulnerable Gruppen sind weiterhin besonders schutzbedürftig. Deshalb ist für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie im Bereich der Eingliederungshilfe zusätzlich für die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit nach Ende der Isolation neben der Symptomfreiheit die Vorlage eines negativen Testergebnisses (Schnelltest oder PCR-Test) verpflichtend. Dieser Testnachweis ist dem Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn vorzulegen.

Für enge Kontaktpersonen besteht keine verpflichtende Quarantäne. Nach Kontakt zu einer infizierten Person wird jedoch dringend empfohlen, sich fünf Tage selbst zu testen und die Kontakte zu reduzieren. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, die enge Kontaktpersonen sind, besteht die Pflicht, sich täglich vor Dienstantritt bis zum 5. Tag zu testen.

Drese: „Die zunehmende Immunität der Bevölkerung sowie die bundesweit sinkende Inzidenz und abnehmende Krankenhausbelastung durch Corona-Infektionen lassen eine Anpassung der Vorgaben zu Isolation und Quarantäne zu. Wir appellieren dennoch an das verantwortungsbewusste Handeln jeder und jedes Einzelnen. Abstand halten, Hygiene beachten und Kontakte reduzieren sind einige Tage nach überstandener Infektion besonders wichtig.“

Die neuen Isolations- und Quarantäne-Regeln treten in Mecklenburg-Vorpommern zum Freitag (6. Mai) in Kraft.