Borchert-Kommission hört auf

Backhaus: „Glaubwürdigkeit der Bundesregierung erschüttert“

Schwerin – Mit großer Sorge, aber auch Verständnis blickt Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus auf die Entscheidung des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung, auch bekannt als „Borchert-Kommission“, ihre konzeptionelle Arbeit für das Bundeslandwirtschaftsministerium zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland zu beenden.

„Leider war diese Entwicklung abzusehen, was sie nicht weniger dramatisch macht“, sagte Backhaus. Im September 2022 hatte das Expertengremium, das im Februar 2020 Empfehlungen für die deutliche Anhebung des Tierwohlniveaus der gesamten deutschen Nutztierhaltung vorgelegt hat, ein neues Mandat erhalten, jedoch erklärt, seine Arbeit vorerst ruhen lassen zu wollen und dies damit begründet, dass es zunächst die Einigung auf eine langfristig zugesicherte und staatlich finanzierte Tierwohlprämie benötige.

Erst im Juni 2023 hatte die „Borchert-Komission“ die Arbeit wieder aufgenommen, aber ebenso mit dem Hinweis darauf, dass der Bundeshaushalt 2024 eine ausreichend Geld für die Transformation einer substanziellen Anzahl von ökologischen und konventionellen Betrieben bereithalten muss.

„Diese Versprechen wurde nicht eingelöst und somit ist die Entscheidung der Kommission aufzuhören, nur folgerichtig“, wertete Minister Backhaus. „Ein klares Bekenntnis zur Tierhaltung in Deutschland hat es in den ersten zwei Jahren der laufenden Legislaturperiode aus Berlin nicht gegeben, obwohl immer wieder ein anderer Eindruck erweckt werden sollte. Das ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Landwirtinnen und Landwirte, die mit den hohen investiven und laufen Kosten für bessere Ställe und mehr Tierwohl allein gelassen werden.

Es ist auch eine schlechte Nachricht für die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Gesellschaft insgesamt, da hier eine Chance verpasst wird, die Ernährung der Menschen mit den drängenden Umweltkrisen unserer Zeit in Einklang zu bringen. Für mich ist die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung in dieser Frage zutiefst erschüttert“, sagte er weiter.

Minister Backhaus verwies auf die Bedeutung der Nahrungsmittelproduktion für eine stetig wachsende Weltbevölkerung: „Gerade in Krisenzeiten zeigt sich, wie elementar wichtig die sichere Versorgung mit Grundnahrungsmitteln ist.

Da wir die Produktion von Lebensmitteln nicht einfach einstellen können, trägt der Sektor Land- und Ernährungswirtschaft eine ganz besondere Verantwortung beim Klima-, Umwelt- und Tierschutz. Die 2020 vorgelegten Empfehlungen der Borchert-Kommission für eine Nutztierhaltung der Zukunft waren ein Durchbruch und werden bis heute weit über das Netzwerk hinaus unterstützt. Vielfach wurde und wird ihre Umsetzung eimgefordert – bis heute Fehlanzeige!“

Entwurf für neue Bürgermeisterbesoldung

Schwerin – Mit der Änderung der Kommunalbesoldungsverordnung Ende vergangenen Jahres wurde die Besoldung der Landräte angehoben – und angekündigt, eine solche Änderung auch für die haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeister in Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen. Das Ergebnis und daraus resultierende Entwürfe für erforderliche Verordnungsänderungen hat Kommunalminister Christian Pegel heute im Kabinett vorgelegt.

„Auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister jeder einzelnen Gemeinde in unserem Bundesland leisten unverzichtbare Arbeit. Wer sich ehren- oder hauptamtlich für seine Gemeinde engagiert, tut dies in der Regel weit über die üblichen Büroöffnungszeiten hinaus. Und viele Bürgermeister vor allem in unseren kleineren Gemeinden setzen sich ehrenamtlich, neben ihrem Hauptberuf, für das Wohl ihrer Gemeinde ein.

Wenn wir dieses kommunale Wahlamt weiterhin für geeignete Bewerberinnen und Bewerber attraktiv gestalten wollen, ist eine angemessene Besoldung beziehungsweise Aufwandsentschädigung unverzichtbar“, begründet Christian Pegel das Novellierungsvorhaben. Es seien außerdem die Vergütungsregelungen benachbarter Bundesländer im Norden zum Vergleich herangezogen worden. „Der Vergleich zeigt sehr deutlich, dass es höchste Zeit ist, in den kleineren Gemeinden bei den hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern etwas zu tun“, so der Minister.

In den kleinen hauptamtlich verwalteten Gemeinden werden sie bislang genauso besoldet wie Beamte der mittleren Hierarchieebene der Landes-oder Kreisverwaltung. „Sie müssen sich aber im Gegensatz zu diesen regelmäßig einer Wahl stellen und werden zum Beispiel durch abendliche Sitzungen und andere Repräsentationstermine zeitlich wesentlich intensiver beansprucht, während sie gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ihrer Gemeinde eine sehr hohe Verantwortung tragen. Das sollte sich auch in der Besoldung widerspiegeln“, so Pegel.

Das gelte auch und erst recht für die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den kleinen und kleinsten Gemeinden des Landes sowie deren Stellvertretungen. Entsprechend werde auch deren Aufwandsentschädigung zeitgemäß angepasst. Dafür wird parallel zu den Regelungen für die Besoldung hauptamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch die „Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen“ (Entschädigungsverordnung) geändert werden.

Was soll sich im Detail ändern?

Kommunalbesoldungslandesverordnung: Der Entwurf sieht vor, dass die beim Vergleich mit den anderen norddeutschen Bundesländern untypisch kleinteilige Unterteilung mit dem üblichen Standard umgesetzt wird. Künftig wird es deshalb für Gemeinden und Städte bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner nur noch eine einheitliche Regelung geben. Laut dem jetzigen Entwurf sollen künftig folgende Vergütungsgruppen gelten:

– bis 10 000:  Besoldungsgruppe A16

– 10.001 bis 15.000: Besoldungsgruppe B2

– 15.001 bis 20.000: Besoldungsgruppe B3

– 20.001 bis 40.000: Besoldungsgruppe B4

Die Besoldungsgruppe B4 war nach den letzten Besoldungsfestlegungen frei geblieben. Diese wird mit dem jetzigen Entwurf wieder geschlossen und die weiteren Besoldungsgruppen schließen dann wieder – wie in anderen Bundesländern üblich – an die vorherigen Besoldungsstufen nahtlos an.

Entschädigungsverordnung: Die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeister sollen künftig monatlich um 20 Prozent angehoben werden, sodass z. B. die Bürgermeister in den kleinsten ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern nun 840 Euro statt wie bisher 700 Euro und die Bürgermeister in den größten ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern 3.600 Euro statt bislang 3.000 Euro monatlich erhalten können. Diese Regelung bestimmt allerdings nur die Höchstsätze, die die Gemeinden festlegen dürfen. Die konkrete Bestimmung der Höhe bleibt weiterhin von der Regelung in der Hauptsatzung der Gemeinde abhängig.

Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigung ihrer Stellvertreter sollen sich aufgrund einer Prozentregelung in der Entschädigungsverordnung entsprechend ändern:

Die ehrenamtlichen Stellvertreter hauptamtlicher Bürgermeister sollen künftig bis zu 50 Prozent mehr an monatlicher Aufwandsentschädigung erhalten können. Je nach Gemeindegröße sind das künftig maximal 440 Euro bis 900 Euro. Damit soll ebenfalls der deutlich höheren Verantwortung gegenüber ihren Kollegen ohne Stellvertretungsfunktion Rechnung getragen werden.

Zum weiteren Verfahren sagt Christian Pegel: „Nach der ersten Kabinettsbefassung erfolgt nun die Verbandsanhörung zu den Verordnungsentwürfen und danach eine zweite Kabinettsbefassung. Das Inkrafttreten der Kommunalbesoldungslandesverordnung ist für Ende dieses Jahres angedacht.“

Neuaufgelegtes Infomaterial

Sicherer Badespaß für Groß und Klein mit Max & Vivi

Schwerin – Die Qualität der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern ist auch in diesem Jahr wieder exzellent. 96% der überwachten Badegewässer schneiden gut oder sehr gut ab. „Damit der Badespaß besonders für die jüngeren Wasserratten dabei auch ein sicheres Vergnügen bleibt, erklären die beiden Rettungsschwimmer Max und Vivi in einem überarbeiteten Flyer kindgerecht die gängigen Baderegeln und machen auf mögliche Gefahren aufmerksam“, erklärte Sport- und Gesundheitsministerin Drese.

„Während einige Regeln bereits hinlänglich bekannt sind, sehen wir auch immer wieder, dass es an anderen Stellen noch Lücken gibt“, so Drese. Dass man zum Beispiel nicht in der Nähe von Buhnen schwimmen sollte, sei besonders häufig bei Urlauberinnen und Urlaubern aus anderen Regionen nicht bekannt. Aber auch zu der Bedeutung der Beflaggung gebe es immer wieder Fragen, so Drese.

Und das teils mit schwerwiegenden Folgen, betonte die Ministerin. So habe die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) bis zum Stichtag der ersten Erhebung am 25. Juli bereits sieben tödliche Badeunfälle im Land verzeichnen müssen. „Jeder dieser Fälle ist einer zu viel. Mit dem neuen Flyer wollen wir deshalb noch einmal für Badesicherheit werben und Eltern und Kindern einen verständlichen Ratgeber mit an die Hand geben“, so Drese.

Der Flyer ist mehrsprachig gestaltet und umfasst neben den deutschen Erläuterungen auch Informationen auf Englisch und Arabisch. Er steht digital zum Download bereit und ist auch als Druckexemplar über das Ministerium bestellbar.

Drese: „Ausdrücklich wollen wir mit diesem Angebot auch Hotels, Gaststätten und touristische Orte in Bade- und Touristenorten ansprechen. Gerne schicken wir Ihnen kostenfrei Flyer für Ihre Auslage zu.“

15 Millionen Euro für kleinere Gruppen

Ausblick auf das Kita-Jahr 2023/2024 und darüber hinaus

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt im Bereich der Kindertagesförderung auf eine weitere Steigerung der Qualität in der frühkindlichen Bildung und eine Fachkräfteoffensive. Beides sind die Schwerpunkte der Landesregierung in dieser Legislaturperiode.

„Krippe, Kita, Hort und Ferienhort sind in Mecklenburg-Vorpommern beitragsfrei. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können sich darauf verlassen, dass dies so bleibt“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Damit ist bei uns im Land die Bildung von der Krippe bis zum Schulabschluss gebührenfrei. Das ist ein großer und wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit. Wir richten unseren Blick weiterhin auf die Qualität der Bildungsangebote. Wir haben beispielsweise Möglichkeiten geschaffen, dass sich Kitas spezialisieren können. Sie machen den Kindern besondere Bildungs- und Förderangebote“, so Oldenburg.

Mit einer Anschubfinanzierung will das Land 10 Einrichtungen als „Aqua-Kitas“ unterstützen, die Wassergewöhnungs- und Schwimmkurse anbieten. Das Programm soll im Jahr 2024 beginnen und in jedem Jahr sollen 10 neue Kitas hinzukommen. „Wir wollen den Kindern so früh wie möglich die Angst vor dem Wasser nehmen. Was einige Kitas bereits erfolgreich machen, wollen wir auf weitere Einrichtungen ausdehnen“, erläuterte die Bildungsministerin.

Darüber hinaus haben die 141 Sprach-Kitas trotz des Auslaufens des Bundesprogramms ihre Arbeit nahtlos fortgesetzt. Die 156 Sprachfachkräfte bieten 15.835 Kindern eine gesonderte Förderung in der sprachlichen Bildung. Auch die 13 Fachberatungsstellen stehen weiterhin zur Verfügung. Das Land nutzt in den Jahren 2023 und 2024 Mittel in Höhe von 6,5 Millionen Euro, die über die Regelungen des Kita-Qualitätsgesetzes nach Mecklenburg-Vorpommern fließen.

Mit der Fachkräfteoffensive will Mecklenburg-Vorpommern bereits tätige Fachkräfte in den Kitas halten und junge Menschen für die frühpädagogischen Berufe gewinnen. „Im neuen Schuljahr werden wir eine Befragung der Auszubildenden in den frühpädagogischen Berufen machen, um zu erfahren, wohin es sie nach der Ausbildung zieht, in welchen Beruf, in welche Einrichtung, in welches Bundesland oder ob sie sich beruflich umorientieren. Hierbei arbeiten wir eng mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zusammen“, erklärte Oldenburg.

Ab dem Ausbildungsgang 2023/2024 sollen Auszubildende zu Staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige (ENZ) schrittweise im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. Bislang erfolgt im ersten Ausbildungsjahr eine Anrechnung von 30 Prozent auf den Fachkräfteschlüssel und im zweiten Ausbildungsjahr eine Anrechnung von 40 Prozent. Das heißt, wenn eine Kita zum Beispiel jeweils zwei Auszubildende im ersten und zweiten Ausbildungsjahr beschäftigt, stehen dieser Kita anderthalb Stellen für Erzieherinnen bzw. Erzieher weniger zur Verfügung. Durch diese Regelung können bis zu 260 Erzieherinnen und Erzieher beschäftigt werden.

Im Mittelpunkt der Qualitäts- und Fachkräfteoffensive in der Kindertagesförderung der Landesregierung steht eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V). Danach soll das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14 gesenkt werden. Geplant ist, dass von September 2024 an eine Erzieherin bzw. ein Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule betreut. Das Land veranschlagt dafür in den Jahren 2024 und 2025 Ausgaben in Höhe von rund 15 Millionen Euro. In den Folgejahren sind es jeweils 11 Millionen Euro.

„Mit diesem Gesetz verbessern wir das Betreuungsangebot, die Personalsituation sowie die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher. Das ist ein wichtiger Schritt zu kleineren Gruppen, der allerdings nicht zum Nulltarif zu haben ist. Die Voraussetzungen dafür sind gut, weil wir bereits heute in den frühpädagogischen Berufen über Bedarf ausbilden. Allerdings müssen wir erreichen, dass die Erzieherinnen und Erzieher und anderen pädagogischen Fachkräfte in ihren Berufen weiterhin arbeiten wollen und in den Einrichtungen verbleiben“, sagte Oldenburg.

Außerdem wird das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen durch den Einsatz von Alltagshelferinnen und Alltagshelfer entlastet. Das Land führt das Förderprogramm für Alltagshilfen in Kitas um zwei Jahre fort und stellt dafür insgesamt 4 Millionen Euro zur Verfügung. Das aktuelle Programm ist Bestandteil der Fachkräfteoffensive und kann von allen Trägern in Anspruch genommen werden. Es wird zu 100 Prozent aus Landesmitteln finanziert. „Alltagshilfen entlasten Erzieherinnen und Erzieher, weil sie sich noch stärker auf die pädagogischen Kernaufgaben und die Arbeit mit den Kindern konzentrieren können“, sagte die Ministerin.

Außerdem stärkt das Land die Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Kita. Die beiden Handreichungen „Auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Kita in M-V“ und „Naturerfahrung und Bildung für nachhaltige Entwicklung im pädagogischen Alltag integrieren“ unterstützen Erzieherinnen und Erzieher mit konkreten Anregungen und Tipps, wie Kitas eine einrichtungsspezifische Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln können. Die Handreichungen sind Ergebnis des Modellprojekts „Kita 2030 – Nachhaltigkeit erleben, Zukunft gestalten“ und stehen online zum Download bereit.

Die Kitas mit besonderen Bildungsangeboten und Förderschwerpunkten ergänzen die bereits bestehenden „Umweltkitas“, „Waldkitas“, „Bauernhofkindergärten“, „Naturkindertagesstätten“ und „Ackerkitas“.

Mecklenburg-Vorpommern stellt als familienfreundliches Land ein Betreuungsangebot zur Verfügung, das dem Bedarf der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entspricht. Im Jahr 2023 werden insgesamt 117.470 Mädchen und Jungen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betreut und gefördert. Im Vorjahr waren es 116.133 Kinder.

Die Betreuungsquote der 0- bis 3-Jährigen liegt im Jahr 2023 bei 59,2 Prozent. Von den 21.482 Mädchen und Jungen sind 19.368 Kinder in Kindertageseinrichtungen und 2.114 in der Kindertagespflege. Die Betreuungsquote der 3- bis 6-Jährigen liegt im Jahr 2023 bei 94,5 Prozent bei 39.841 Mädchen und Jungen.

Das Land hat in den vergangenen Jahren seine Ausgaben für die Kindertagesförderung immer weiter erhöht. Im Jahr 2023 liegen sie bei 467,4 Millionen Euro. Der Landesanteil beträgt 54,4 Prozent. Im Jahr 2022 investierte das Land Mittel in Höhe von 434,4 Millionen Euro.