Ausbildung im Handwerk wird unterstützt

Meyer: Fördermittel für Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Schwerin – Am Dienstag übergab Wirtschaftsminister Reinhard Meyer in Schwerin Zuwendungsbescheide für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) an die Handwerkskammern des Landes. „Mit der Förderung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk gelingt es, dass Qualitätsniveau schulischer und betrieblicher Ausbildungspraxis zu sichern und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Neben Betrieb und Berufsschule steht mit den Handwerker-Bildungszentren im Land ein dritter Lernort bereit, um die Jugendlichen fit für den Beruf zu machen. Dieses Zusatzangebot unterstützen wir, weil es langfristig hilft, eine Ausbildung im Handwerk noch attraktiver zu gestalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„In der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung lernen Auszubildende Fertigkeiten und üben Tätigkeiten, für die in Betrieben das Knowhow oder die Ausstattung fehlt. In dieser Hinsicht füllen wir die Lücke und schaffen gleiche Verhältnisse für alle Azubis“, erklärt Uwe Lange, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern im Land. „Die immer schnellere technische Entwicklung und die Digitalisierung machen die überbetriebliche Ausbildung in unserem modern ausgestatteten Bildungszentrum immer wichtiger. Nur damit kann überall und für jeden Auszubildenden eine qualitativ hochwertige handwerkliche Berufsausbildung gewährleistet werden“, so Lange weiter. Die Förderung von Bund und Land mache deutlich, dass diese hohe Qualität der dualen Ausbildung im Handwerk ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sei.

Mit der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung wird eine produktneutrale und produktionsunabhängige Vertiefung und Systematisierung der handwerklichen Berufsausbildung zur Ergänzung und Sicherung eines einheitlich hohen Ausbildungsniveaus sichergestellt. Aufgabe der Zusatzkurse ist es, für jeden Auszubildenden eine breite einheitliche Grundausbildung und die Anpassung an den technischen Fortschritt sicherzustellen. Unternehmen erhalten durch die Förderung in den Grundstufenlehrgängen bis zu 50 Prozent und in den Fachstufenlehrgängen bis zu 33 Prozent der förderfähigen Lehrgangskosten. Die ÜLU wird in der Fachstufe von Bund und Ländern gemeinsam gefördert, so dass die Handwerksunternehmen nur rund ein Drittel der anfallenden Kosten selber tragen müssen. Im April 2022 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, die Ausgaben für die ÜLU-Lehrgänge um 10,8 Millionen Euro (von rund 50 Millionen Euro auf rund 60,8 Millionen Euro) zu erhöhen. „Das Wirtschaftsministerium wird sich auch künftig weiter für das Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern engagieren. Die vom Bund gesetzte Erhöhung werden wir weiterhin zu einem Drittel für die Lehrgänge der Fachstufe kofinanzieren und zugleich die Erhöhung der Unterbringungspauschale von 36 auf 60 Euro berücksichtigen“, sagte Meyer.

In den Jahren von 2021 bis 2027 stehen insgesamt rund 8,1 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Die Handwerkskammer Schwerin erhielt für den Zeitraum bis 30.09.2024 nun einen Zuwendungsbescheid in Höhe von bis zu rund 1,14 Millionen Euro; die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern von bis zu rund 1,67 Millionen.

Zwischen Januar und Juni dieses Jahres wurden insgesamt 906 Ausbildungsverträge neu in den Lehrlingsrollen der beiden Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern erfasst. Die Zahl der neu eingetragenen Ausbildungsverträge liegt um 112 Ausbildungsverträge (+14,1 Prozent) über dem Vorjahresvergleichswert. Auch im bundesdeutschen Vergleich nimmt das Landes-Handwerk eine Spitzenposition ein – bundesweit betrug das Plus an neu eingetragenen Ausbildungsverträgen im Handwerk +3,8 Prozent. „Auch angesichts der positiven Zahlen – es bleibt eine stete Aufgabe, wieder mehr junge Menschen für eine Ausbildung im Handwerk zu gewinnen. Derzeit gibt es noch rund 700 freie Ausbildungsplätze“, sagte Meyer.

Mehr als 20.000 Handwerksbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern mit rund 101.000 Beschäftigten und über 6.000 Lehrlingen erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von rund neun Milliarden Euro. Dem Handwerk werden etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet. Mit 12,4 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohner wird der deutsche Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohner deutlich übertroffen.

StreckennetzSüdmecklenburg-Prignitz

Meyer und Beermann: Länderübergreifende Zusammenarbeit für einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr

Schwerin – Am Dienstag wurde die Absichtserklärung zur Durchführung einer gemeinsamen Untersuchung des Streckennetzes Südmecklenburg-Prignitz durch die Verkehrsminister von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg in Schwerin unterzeichnet. Gemeinsames Ziel beider Länder ist – in einem ersten Schritt eines zweistufigen Untersuchungsansatzes – die Beauftragung einer Analyse der verkehrlichen Potenziale und daraus abgeleiteter Modernisierungs- und Ausbaubedarfe für die Strecken im nördlichen Brandenburg und südlichen Mecklenburg („Karower Kreuz“) zur Realisierung eines wirtschaftlich tragfähigen Verkehrsangebots. Die Wirtschaftlichkeit wird in einem zweiten Schritt in einem gesonderten Gutachten bewertet werden.

„Mit der länderübergreifenden Untersuchung werden die Potenziale für die Nutzung der vorhandenen und zu modernisierenden Schieneninfrastruktur im Netz Südmecklenburg-Prignitz und zur Realisierung eines wirtschaftlich tragfähigen Verkehrsangebots in einem vergrößerten Untersuchungsraum ermittelt. Ziel ist es, eine Zukunft für die Strecken rund um das „Karower Kreuz“ – auf der Nord-Süd-Achse zwischen Güstrow und dem brandenburgischen Neustadt (Dosse) sowie auf der Ost-West-Achse zwischen Waren (Müritz) und Parchim – und damit attraktive Mobilitätsangebote für die Menschen im ländlichen Raum zu schaffen. Dabei sollen nicht nur die Potenziale des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Verbindung mit den kommunalen Angeboten des straßengebundenen Öffentlichen Personennahkehrs (sÖPNV), sondern auch die Chancen für den Güterverkehr und der Einsatz von alternativen Antriebsformen betrachtet werden“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer.

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Mit der ganzheitlichen Untersuchung der SPNV-Relation vom Berliner Raum aus über Neustadt/Dosse und Meyenburg über die Landesgrenze nach Mecklenburg-Vorpommern wollen wir die Zukunft der Bahnlinien RB 73 und RB 74 absichern. Das bisherige Angebot auf dieser Strecke schöpft die Potenziale nicht aus, da die derzeitige Infrastruktur keine attraktiven Angebote zulässt. Für den notwendigen Ausbau der Infrastruktur benötigen wir ein langfristig tragbares Konzept, welches die überregionale Anbindung der Prignitz und Ostprignitz-Ruppins auch über die Landesgrenze hinaus und damit auch zu den touristischen Zielen der Mecklenburger Seenplatte bis hin zur Ostseeküste in den Blick nimmt. Notwendig dafür ist die Kosten-Nutzen-Untersuchung, um die entsprechenden GVFG-Bundesmittel zur Ertüchtigung der Infrastruktur akquirieren zu können. Ich freue mich, dass wir nach langen Jahren der Diskussion nun gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern diesen Weg gehen können.“

Sowohl Mecklenburg-Vorpommern als auch Brandenburg haben in ihren Stellungnahmen zum 4. Gutachterentwurf des Deutschland-Taktes auf die Bedeutung der Untersuchung zu den Verkehren in Süd-Mecklenburg und der Prignitz hingewiesen. Mit der Unterzeichnung der Absichtserklärung der zuständigen Minister beider Länder werden die wichtigsten Eckdaten der gemeinsamen zweistufigen Untersuchung festgehalten. Zunächst werden die heutigen Verkehrsangebote ausgewertet und eine Potenzialanalyse auf Basis der zu erwartenden Nachfrage in den Bereichen des Personen- und des Güterverkehrs erstellt, auf deren Grundlage dann ein passfähiges Angebotskonzept und Investitionsbedarfe für die Infrastruktur abgeleitet werden. Darauf aufbauend erfolgt die Kosten-Nutzen-Untersuchung für die potenzielle Infrastrukturmaßnahme.

Entscheidungen und Maßnahmen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Vergabe einschließlich der Zuschlagserteilung werden durch alle beteiligten Aufgabenträger grundsätzlich einstimmig getroffen bzw. durchgeführt. Die Durchführung der Ausschreibung und Vergabe der Gutachten erfolgt federführend durch die Verkehrsverband Berlin-Brandenburg GmbH.

Der Ausbau der Südbahn ist – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Untersuchung – als Option auch in der im Frühjahr 2023 gestarteten Mobilitätsoffensive MV enthalten. Um den SPNV auch wieder weiter in den ländlichen Raum vordringen zu lassen, wird die Reaktivierung von weiteren Schienenstrecken – neben den bereits bekannten Großprojekten Darßbahn und Usedomer Südanbindung – geprüft und untersucht werden.

2023/2024: Land stellt 617 Lehrkräfte ein

Oldenburg: Verbesserungen im Einstellungsverfahren beginnen zu wirken

Schwerin – Trotz der angespannten Lage auf dem bundesweiten Lehrkräftearbeitsmarkt hat Mecklenburg-Vorpommern mit Beginn des neuen Schuljahres 617 Lehrerinnen und Lehrer an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen neu eingestellt. Damit arbeiten an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft insgesamt 11.700 Lehrkräfte. Mit den Lehrerinnen und Lehrern an Schulen in freier Trägerschaft sind es 13.720 Lehrkräfte.

„Allen Lehrkräften, dem weiteren pädagogischen und nicht-pädagogischen Personal wünsche ich einen guten Start ins neue Schuljahr und heiße alle neuen Lehrkräfte, die ihre Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen haben, herzlich willkommen. Ich freue mich, dass sie sich für eine Schule bei uns im Land entschieden haben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Neue Lehrkräfte werden an den Schulen gebraucht, weil viele Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand gegangen sind oder gehen werden, sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler erhöht hat und Verbesserungen in den Arbeits- und Unterrichtsbedingungen zusätzliche Lehrkräfte erfordern. Die Berufsaussichten sind daher sehr gut. Allerdings können die Einstellungszahlen nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Fachkräftemangel, den wir aus anderen Berufsfeldern kennen, auch an den Schulen spürbar ist“, so Oldenburg.

Das Land schreibt das ganze Jahr über Stellen im Karriereportal für den Schuldienst unter www.Lehrer-in-MV.de aus und hat zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um so viele Lehrerinnen und Lehrer wie möglich einzustellen. Hierzu zählt beispielsweise die Übernahmegarantie von Referendarinnen und Referendaren. Sie können nach Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes ohne ein erneutes Bewerbungsverfahren an ihrer Ausbildungsschule verbleiben oder in einem landesinternen Verfahren Schulen benennen und direkt in den Lehrkräfteberuf einsteigen.

Mit dem Bildungspakt für „Gute Schule 2030“ gehen die Landesregierung, Gewerkschaften und Verbände gemeinsam Wege bei der Lehrkräftegewinnung. Sie wollen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, genügend Lehrerinnen und Lehrer für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu finden, zu halten und auszubilden. „Die Verbesserungen im Einstellungsverfahren, die wir durch den Bildungspakt gemeinsam erreicht haben, beginnen zu wirken“, betonte die Bildungsministerin. Die Partnerinnen und Partner haben die Bewerbungs- und Einstellungsverfahren beschleunigt und sich auf einen Personalgewinnungszuschlag für Lehrkräfte an Regionalen Schulen im ländlichen Raum in den Fächern Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie und Physik verständigt.

Unter den 617 Neueinstellungen befinden sich 386 ausgebildete Lehrkräfte. 155 Referendarinnen und Referendare sind nach ihrem Vorbereitungsdienst direkt übernommen worden, 18 Lehrkräfte sind über das Lehrertauschverfahren nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen. 231 der neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrer sind qualifizierte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Die Quote von neu eingestellten Lehrkräften im Seiteneinstieg liegt damit bei 37,4 Prozent.

„Diese hohe Zahl verdeutlicht, dass der bundesweite Lehrkräftearbeitsmarkt von grundständig ausgebildeten Lehrkräften nahezu erschöpft ist. Deshalb haben wir die Seiteneinsteigerqualifizierung gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern reformiert. Lehrkräfte im Seiteneinstieg werden umfassend qualifiziert, bekommen eine Mentorin oder einen Mentor zur Unterstützung der täglichen Arbeit und durchlaufen insgesamt eine mehr als vierjährige Ausbildung“, erläuterte Oldenburg.

In Mecklenburg-Vorpommern absolvieren Lehrkräfte im Seiteneinstieg eine intensive Vorqualifizierung. Damit hat das Land die Ausbildung von Lehrkräften im Seiteneinstieg umgestellt und im Frühjahr dieses Jahres mit der neuen Qualifizierung begonnen. Als Bestandteil einer insgesamt 15-monatigen Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) enthält sie sowohl theoriegeleitete als auch schulpraktische Ausbildungsteile. Daran schließt sich eine dreijährige Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR) an, die mit einer Prüfung endet.

Im neuen Schuljahr absolvieren zum ersten Mal 62 Lehrkräfte im Seiteneinstieg den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. Das Land bietet damit eine weitere Möglichkeit, den Lehrkräfteberuf zu ergreifen. Alle Personen, die über einen Masterabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss (Magister, Staatsexamen, Diplom (Univ.)) verfügen, aus dem zwei Unterrichtsfächer abgeleitet werden können, erwerben so eine Lehrbefähigung für ein Lehramt. Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst endet nach 24 Monaten mit der Zweiten Staatsprüfung und bei Erfolg mit dem Erhalt der Lehrbefähigung für ein Lehramt.

Außerdem ermöglicht das Land die Einstellung Geflüchteter als externe Vertretungskräfte und übernimmt die Gebühren der Sprachprüfung für ausländische Lehrkräfte. Mit Jobbörsen vor Ort haben die Schulen in diesem Jahr auf freie Stellen aufmerksam gemacht und für die Tätigkeit im Schuldienst geworben. Diese Veranstaltungen erfreuten sich großer Resonanz bei den Bewerberinnen und Bewerbern und verzeichneten insgesamt ca. 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

„Alle diese Maßnahmen sind wichtig, um mehr Personen für den Lehrkräfteberuf zu gewinnen“, erklärte die Bildungsministerin. „Verändert werden kann die derzeitige Situation jedoch nur, wenn an unseren Hochschulen mehr Lehramtsstudierende ihren Abschluss machen. Nur dann stehen weitere Bewerberinnen und Bewerber für ein Referendariat zur Verfügung, die wir nach Abschluss der praktischen Ausbildung direkt in den Schuldienst übernehmen und einstellen können“, sagte Oldenburg.

An 11 von 501 Schulen kann es derzeit noch zu Schwierigkeiten bei der Absicherung des Pflichtunterrichts kommen. Das sind 2,2 Prozent der Schulen in öffentlicher Trägerschaft, die durch die Schulbehörden besonders begleitet werden. Das Land hat den Schulen einen Maßnahmenkatalog zur Unterrichtsabsicherung übermittelt, damit sie bei vorhersehbaren und unvorhersehbaren Ereignissen reagieren und den Lehrkräfteeinsatz planen können. Zu den schulorganisatorischen Maßnahmen zählen beispielsweise die Zusammenlegung von Klassen und Kursen, die gleichmäßige Verteilung des Fachunterrichts über alle Jahrgangsstufen, jahrgangsübergreifender Unterricht und Projektunterricht, die Angebote der Digitalen Landesschule und die Unterstützung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums. Ganztagsangebote sollen verstärkt durch außerschulische Kooperationspartner durchgeführt werden, damit Lehrkräfte sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und unterrichten können.