Warnow-Klinik Bützow

Insolvenzverfahren als Chance für notwendige Veränderungen

Bützow – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat im Anschluss an die Sondersitzung des Sozialausschusses zur Insolvenz der Warnow-Klinik Bützow am (heutigen) Dienstag verdeutlicht, dass sich das Gesundheitsministerium im engen und guten Austausch mit der Insolvenzverwalterin sowie mit der Stadt und dem Landkreis befindet. Derzeit würden bereits ergebnisoffen verschiedene Optionen für den Erhalt der Klinik geprüft.

„Es besteht Einigkeit, dass der Krankenhausstandort Bützow versorgungsrelevant für die Region ist und zu erhalten ist“, betonte Drese. Die Ministerin hob zudem hervor, dass auch nach Beginn des Insolvenzverfahrens der Betrieb des Krankenhauses bis Ende des Jahres uneingeschränkt sichergestellt sei. „Alle Patientinnen und Patienten werden vollumfänglich versorgt. Das ist auch ein wichtiges Signal für alle Beschäftigten“, betonte Drese.

Die zur Verfügung stehende Zeit müsse nun genutzt werden, um ein zukunftsfestes Konzept für das Krankenhaus zu entwickeln. „Diesen Prozess wird das Gesundheitsministerium selbstverständlich fachlich unterstützen und engmaschig begleiten“, machte Drese deutlich.

Die Gesundheitsministerin sieht im vorläufigen Insolvenzverfahren eine Chance, um notwendige Veränderungen tatsächlich umzusetzen und sicherte dabei Hilfen des Landes zu: „Wenn das neue Konzept tragfähig ist, werden wir dessen Umsetzung selbstverständlich unterstützen“, so Drese.

Die Ministerin machte auch deutlich, dass die Warnow-Klinik Bützow in den vergangenen Jahren vielfältige Förderungen und Unterstützungen seitens des Landes erhalten habe. Dies betreffe investive Pauschal- und Einzelfördermittel sowie Sonderzahlungen zum Ausgleich der Corona-Belastungen sowie der gestiegenen Energiekosten. „Insgesamt hat die Klinik über 10 Millionen Euro erhalten“, sagte Drese.

Darüber hinaus erhalte das Haus seit 2020 einen Sicherstellungszuschlag als „ländliches“ Krankenhaus und habe im Jahr 2021 ein Liquiditätsdarlehen in Höhe von knapp 1,2 Millionen Euro vom Land erhalten. „Hierfür hat mein Haus bereits eine Rückzahlungsverlängerung bis Dezember 2024 zugestanden“, stellte Drese heraus.

Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird einen Antrag zur dauerhaften Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie in den Bundesrat einbringen. Das beschloss das Kabinett in seiner heutigen Sitzung.

„Mecklenburg-Vorpommern setzt sich bereits seit vielen Jahren für einen dauerhaft reduzierten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie ein. Der abgesenkte Mehrwertsteuersatz hat in der Corona-Pandemie geholfen, Umsatzeinbrüche zu vermindern. Jetzt kämpft die Branche mit hohen Energie- und steigenden Lebensmittelpreisen. Deshalb sollte zu den von der Bundesregierung geplanten Wirtschaftshilfen auch die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie gehören.

Das würde nicht nur dem Hotel- und Gaststättengewerbe helfen. Auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren. Wir wollen, dass sich auch Bürgerinnen und Bürger mit kleinem und mittleren Einkommen den Restaurantbesuch leisten können. Und auch für das Kita- und Schulessen ist der reduzierte Steuersatz wichtig“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Eine Rückkehr zum Regelsteuersatz von 19 Prozent käme einer Steuererhöhung gleich. In Zeiten hoher Energie- und Verbraucherpreise würde das die Branche sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich belasten und weiter preistreibend wirken. Dies sollte vermieden werden“, so Finanzminister Dr. Heiko Geue. Er betonte in diesem Zusammenhang jedoch, dass „es hier nicht um die Einführung einer neuen Steuerermäßigung, sondern um die Beibehaltung einer seit mehr als drei Jahren geltenden Regelung geht.“

„Die dauerhafte Beibehaltung der reduzierten Umsatzsteuer für die Gastronomie ist auch für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern wichtig. Unsere Gäste und die Einheimischen sollen weiterhin auch in Zeiten gestiegener Kosten das gastronomische Angebot genießen können. Wenn mehr Gäste das kulinarische Angebot der Gastronomie nutzen, sichern wir zugleich Arbeitsplätze in dieser Branche“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Verkehrssituation auf Usedom

Meyer: Ministerium arbeitet an einer verkehrssicheren Zufahrt und stetigen Verbesserung der verkehrlichen Situation auf Usedom

Insel Usedom – Zwingend notwendige Brückenbauarbeiten und in der Planung befindliche Ortsumgehungen sind aktuelle Themen auf der beliebten Urlaubsinsel Usedom. „Es gibt mehrere konkrete Ansätze, um die teilweise herausfordernde Verkehrssituation, gerade in der touristischen Hochphase, für Bürgerinnen und Bürger sowie für Touristen zu verbessern.

Bei all den richtigen und wichtigen Vorhaben meines Ministeriums dürfen wir aber nicht die zwingenden erforderlichen Instandhaltungsarbeiten der örtlichen Infrastruktur außer Acht lassen. Ganz konkret sind hiermit die Arbeiten an den beiden wichtigen Brücken gemeint, die in diesem Jahr stattfinden, um eine sichere Zufahrt auf die Insel zu gewährleisten“, stellte Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer klar.

Die Zecheriner Brücke wurde 1931 als Bauwerk mit einem beweglichen Klappteil errichtet und ist altersbedingt in die Jahre gekommen. Aktuelle Schäden am Bauwerk, wie Verformungen des Fahrbahnbleches sowie Risse in den Schweißnähten sowie starke Korrosionsschäden führten zu dem zwingenden Handlungsbedarf und den damit verbundenen Arbeiten.

In Bezug auf die Peene-Brücke Wolgast wurde bereits frühzeitig kommuniziert, dass in der 36. Kalenderwoche aufgrund einer langfristig geplanten Vollsperrung zur Instandsetzung des dortigen Fahrbahnbelags die Brücke teilweise gesperrt wird. Eine Sofortinstandsetzung zur Sanierung der gerissenen Schweißnähte fand bereits im Juni 2023 unter geringer Beeinträchtigung des Verkehrs mit Erfolg statt.

Im Anschluss an alle Tätigkeiten kann von einer uneingeschränkten Nutzung der Peene-Brücke Wolgast ausgegangen werden. Ein Planungsauftrag für einen erforderlichen Ersatzneubau der Brücke, welche sich in einem hoch sensiblen Natur- und Vogelschutz- bzw. Natura 2000-Gebiet befindet, ist aktuell in der Vorbereitung.

Zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur auf der Insel Usedom hat der Bund den Planungsauftrag für eine „Ortsumgehung Zirchow“ ausgesprochen. Die Planungen dazu haben bereits begonnen.

  • Eine bedeutende Straßenbaumaßnahme ist die Ortsumgehung Wolgast zur Verbesserung der Anbindung der Insel Usedom an das Festland. Mit Fertigstellung der Ortsumgehung Wolgast ist mit einer deutlichen Verkehrsentlastung in Wolgast und einer schifffahrtsunabhängigen Nordzufahrt der Insel Usedom zu rechnen, womit eine wesentlich bessere verkehrliche Anbindung nach Usedom umgesetzt wird.
  • Das Straßenbauamt Neustrelitz hat den Planungsauftrag für den Ausbau der B 110 zwischen der A 20 und Anklam, den regelkonformen Ausbau der B 199 zwischen der A 20 und Görke sowie den Ausbau der Knotenpunkte Görke und Mellenthin erhalten.
  • Im Auftrag des Landes untersuchte die DB AG planerisch die Verkehrsanbindung der Insel über die Schiene im Rahmen einer Grundlagenplanung. Im Fokus hierbei ist die Infrastrukturmaßnahme „Reaktivierung und den Neubau der Strecke Ducherow – Heringsdorf via Karniner Brücke“. Nach Abschluss der Grundlagenplanung für die Reaktivierung und den Neubau der Strecke Ducherow – Heringsdorf via Karniner Brücke erfolgt entsprechend dem Beschluss des Landeskabinetts vom 14. März 2023 die Umsetzung der nächsten Planungsschritte. Aktuell befindet sich die Finanzierungsvereinbarung zur vertiefend qualifizierten Vorplanung (Leistungsphase 2) zwischen Land und DB Netz AG in der Endabstimmung. Die Vergabeunterlagen für eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden derzeit durch das Land erarbeitet.

Für die Kapazitätsausweitung der bestehenden Schieneninfrastruktur auf Usedom hat das Land ein Maßnahmenbündel bestehend aus Oberbauertüchtigung, Verlängerung der Bahnsteige, zweigleisiger Begegnungsabschnitt, Zentralstellwerk und elektrischer Oberleitung zusammengestellt und zur Förderung im Bundesprogramm für die Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz angemeldet. Die Details des Maßnahmenbündels befinden sich in Abstimmung zwischen dem Land und dem Infrastrukturunternehmen Usedomer Bäderbahn GmbH.

Betreuungsverhältnis in Kitas verbessern

Verbandsanhörung zur KiföG-Änderung gestartet

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern soll sich das Betreuungsverhältnis in den Kindertageseinrichtungen verbessern. Die Landesregierung unternimmt weitere Schritte, um das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14 zu senken. Geplant ist, dass von September 2024 an eine Erzieherin bzw. ein Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule betreut. Das Kabinett hat am Vormittag die Verbandsanhörung für den Entwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, kurz KiföG, eingeleitet. Gewerkschaften, Verbände und weitere Partnerinnen und Partner haben Gelegenheit, zum Ressortentwurf Stellung zu nehmen.

„Mit diesem Gesetz verbessern wir das Betreuungsangebot, die Personalsituation sowie die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher. Eine gute Kindertagesförderung ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit der beitragsfreien Kita gibt es schon heute bei uns ein Betreuungsangebot, das dem Bedarf der Eltern entspricht. Die Besuchsquote der Kinder im Alter von drei Jahren bis sechs Jahren lag 2022 bei 95,6 Prozent. Damit sind wir bundesweit Spitzenreiter und stellen eine nahezu vollständige Betreuung der Kinder dieser Altersgruppe sicher. Wir wissen aber auch, dass die Gruppen in den Einrichtungen bei uns groß sind. Mit dem Gesetzentwurf planen wir eine echte Qualitätsverbesserung in den Kitas. Sie ist ein finanzieller Kraftakt“, betonte Oldenburg.

Nach Berechnungen der Landesregierung entstehen allein durch die Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses im Jahr 2024 Haushaltsausgaben in Höhe von 3,7 Millionen Euro. Im Jahr 2025 geht die Landesregierung von Ausgaben in Höhe von 11,2 Millionen Euro für die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses von 1:15 auf 1:14 aus.

„Pädagogisches Personal zu halten und neue Fachkräfte zu gewinnen, sind weitere wichtige Ziele, die wir mit diesem Gesetzentwurf verfolgen“, erklärte Bildungsministerin Oldenburg. „Um das breite Betreuungsangebot zu halten und den Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 erfüllen zu können, sind wir weiterhin auf gut ausgebildetes Personal in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege angewiesen“, so die Ministerin.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des KiföG sieht weiter vor, dass Kindertagespflegepersonen – genauso wie Träger von Kindertageseinrichtungen – für die Ausübung ihrer Tätigkeit auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen müssen. Damit will das Land eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Ziel ist die Stärkung von Demokratie, Vielfalt, Weltoffenheit, Toleranz und die Prävention gegen Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und Gewalt auch in der Kindertagesförderung.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Erweiterung des Katalogs der pädagogischen Fachkräfte vor, macht die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson attraktiver und stärkt die Elternräte. Darüber hinaus sollen ab dem Jahr 2025 die einzelnen Finanzierungsströme vom Land an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zusammengefasst werden, um den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten zu verringern.

Der Gesetzentwurf für die Vierte Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes soll voraussichtlich im Dezember dieses Jahres im Landtag in Erster Lesung debattiert werden.

Mietpreisbremse ist sinnvoll

Schwerin – Mieterinnen und Mieter in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald werden auf dem angespannten Wohnungsmarkt auch weiterhin entlastet. Die wohnungsmarktpolitischen Instrumente Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze werden auch weiterhin zur Anwendung kommen, das hat das Kabinett heute beschlossen.

„Der Bund hat den Ländern die Möglichkeit gegeben, Gebiete mit angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, damit dort Maßnahmen zur Mietpreisbegrenzung greifen können. Wir haben diese Möglichkeit 2018 genutzt und die Universitätsstädte Rostock und Greifswald als solche Gebiete für die Dauer von fünf Jahren bestimmt. Deutlich vor deren Ablauf haben uns beide Städte signalisiert, dass sie eine Verlängerung für sinnvoll halten. Dies hat ein Gutachten des Hamburger ,Gewos-Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung‘ im Auftrag des Bauministeriums bestätigt“, sagte Christian Pegel in Schwerin.

„Das Gutachten hat gezeigt, dass in beiden Städten aufgrund der hohen Zahl der Mieterinnen und Mieter, die staatliche Hilfen und/oder ein geringes Einkommen beziehen, in Kombination mit einer geringen Leerstandsquote und einer wachsenden Nachfrage nach Wohnraum angespannte Wohnungsmärkte vorliegen. Mit Hilfe unserer Programme zur Wohnbauförderung werden wir aber mittel- und langfristig zu Verbesserungen kommen,“ so Pegel.

Die Mietpreisbremse regelt, dass bei neu abzuschließenden Mietverträgen die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die in beiden Städten von 20 auf 15 Prozent gesenkte Kappungsgrenze bedeutet, dass bei bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren die Miete nicht um 20, sondern nur um höchstens 15 Prozent, maximal aber bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen darf.

„Mit der Mietpreisbremse wird der Anreiz vermindert, Bestandsmieter zu verdrängen, weil die Mietsteigerung bei Neuabschluss eines Mietvertrags begrenzt ist. Zudem wirkte sich der schnelle Anstieg von Mieten bei Wiedervermietung über die ortsübliche Vergleichsmiete mittelfristig auf das Niveau der Bestandsmieten aus. Auch dem wirkt die Mietpreisbremse entgegen. Die Kappungsgrenze hingegen wirkt bei Bestandsmietverträgen dämpfend auf mögliche Mieterhöhungen“, so Minister Pegel.

Eine Einschränkung verhindert, dass die Mietpreisbremse Neubau oder umfassende Modernisierung von Wohnraum beeinträchtigt, denn der Bundesgesetzgeber schreibt vor, dass die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen gilt, die nach dem 1. Oktober 2014 neu errichtet oder umfassend modernisiert wurden und dann erstmals vermietet werden.

Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister ergänzt: „Die Mietpreisbremse ist sinnvoll, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Für eine dauerhafte Entlastung müssen mehr Wohnungen bereitgestellt werden. Auch dabei unterstützen wir mit unseren Programmen zur Wohnraumförderung.“

Eine Mietpreisbegrenzung wurde mit dem 2015 verabschiedeten Mietrechtsnovellierungsgesetz des Bundes ermöglicht. Bereits seit 2013 ermöglicht das Mietrechtsänderungsgesetz, die Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete von 20 auf 15 Prozent zu reduzieren. Damit diese Instrumente genutzt werden können, wurden die Landesregierungen ermächtigt, per Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bestimmen.

In Mecklenburg-Vorpommern tritt die bisherige Verordnung zum 30. September 2023 außer Kraft. An ihre Stelle soll die neue Verordnung treten.

Die neue Rechtsverordnung wird am 1. Oktober 2023 in Kraft treten.