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„BüGem 2.0“: Gesetz tritt in Kraft

Wolfgang Blank: „Die Menschen vor Ort profitieren, wenn aus Wind und Sonne Strom erzeugt wird.“

Schwerin – Mit der heutigen Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt am morgigen Mittwoch die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGem) in Kraft. Die Landesregierung hat damit die Rahmenbedingungen für die Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort grundlegend weiterentwickelt und verbessert. Unter anderem gilt das neugefasste Gesetz künftig auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Dazu sagte Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Erneuerbare Energien sind ein entscheidender Standortvorteil für unser Land – für eine zukunftsfähige Wirtschaft, nachhaltige Wertschöpfung und gute Arbeitsplätze. Mit dem BüGem 2.0 sorgen wir dafür, dass Bürgerinnen und Bürger und unsere Gemeinden einfacher und stärker als bisher davon profitieren, wenn vor Ort aus Wind und Sonne Strom erzeugt wird. Mehr Beteiligung heißt auch mehr Akzeptanz. Deshalb schaffen wir einfache und transparente Beteiligungsformate. Mit dem BüGem 2.0 stärken wir die Position der Gemeinden und ermöglichen faire Verhandlungen auf Augenhöhe mit den Energie-Unternehmen.“

Ziel der Neufassung des Gesetzes ist es, regionale Wertschöpfung zu erhöhen und die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auch durch eine finanzielle Beteiligung der Menschen vor Ort nachhaltig zu stärken. Bei Windenergieanlangen erhalten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden pro vollem Megawatt installierter Leistung standardmäßig jeweils insgesamt 5.000 Euro jährlich. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind es jeweils insgesamt 1.000 Euro pro Jahr. Durch zusätzliche Anreize für die Nutzung von Direktstrom profitieren auch Unternehmen stärker von den neuen Regelungen und tragen zur Wertschöpfung vor Ort bei.

Mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz hat Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 das erste Beteiligungsgesetz dieser Art in Deutschland geschaffen. Betreiber von Windenergieanlagen an Land sind seither verpflichtet, Gemeinden sowie die Einwohnerinnen und Einwohner in der Umgebung finanziell zu beteiligen.

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