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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Unterstützung für die Wirtschaft

Land baut Unterstützung für die Wirtschaft bei hohen Energiemehrkosten aus

Schwerin – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat am Donnerstag in einer Videokonferenz mit Vertretern aus der Wirtschaft Grundzüge für Härtefallregelungen für Unternehmen bei hohen Energiekosten vorgestellt.

„Der Bund hat mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Wärme weitgehende Regelungen geschaffen, um die Folgen der Preisentwicklung zu dämpfen und so die Belastung für die Unternehmen zu begrenzen. Wir vertrauen darauf, dass die Bremsen in den allermeisten Fällen die benötigte Unterstützung für Energiekosten leisten.

Die Bremsen greifen aber allgemein und können aufgrund des Programmumfangs keine Einzellösungen vorsehen. Da wollen wir als Land unterstützen und Fälle von besonderen Härten auffangen. Damit bauen wir unsere Unterstützung für Unternehmen weiter aus“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen für besondere Härtefälle insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung: 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelung des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen. Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.

„Jetzt geht es in die Feinplanung. Ziel ist, dass für die ergänzenden Maßnahmen Mitte Februar 2023 die Anträge beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden können“, sagte Meyer.

Die derzeitigen Planungen sehen neben den bereits bestehenden Hilfsangeboten drei neue Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 40 Millionen Euro (als Bestandteil der oben genannten 50 Millionen Euro) zur Unterstützung bei hohen Energiemehrkosten vor:

Maßnahme 1: Weitergehende Unterstützung bei Strom und Gas für das Jahr 2022

Unternehmen, die im Zeitraum Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens den vierfachen Preis für Strom und/oder Gas zahlen mussten, sollen eine Einmalzahlung in Höhe eines Abschlages beantragen können.

Maßnahme 2: Abmilderung besonders hoher Mehrkosten für das Jahr 2022 bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern

Im Blick dieser Unterstützung sind energieintensivere Unternehmen mit einem anderen Hauptenergieträger als Strom, Fernwärme und Gas. Das sind beispielsweise Heizöl, Kohle oder Pellets. Vorgesehen ist ein einmaliger Zuschuss zu den Energiemehrkosten im Jahr 2022 (Zeitraum Januar bis November) oberhalb der Verdreifachung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Eine weitere Voraussetzung für die Förderung soll eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent sein. Das heißt: Die Energiekosten im Unternehmen müssen im Jahr 2021 mindestens sechs Prozent des Umsatzes betragen.

Maßnahme 3: Einrichtung einer Härtefallkommission für die Regelung anderweitiger besonderer Härtefälle von Energiemehrkosten

„Trotz der geplanten Unterstützung wird es weitere Einzelfälle von besonderer Härte geben, die nicht vorab vollständig definiert werden können. Diese werden wir gesondert betrachten, um Einzelfalllösungen zu finden“, sagte Meyer.

In der Härtefallkommission sollen unter anderem die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern vertreten sein.

„Nun gilt es, weitere Details der Härtefallhilfen zu präzisieren. Auch stehen letzte Abstimmungen mit dem Bund noch aus. Das Kabinett der Landesregierung wird sich gleich zu Beginn des Jahres 2023 mit den Härtefallhilfen befassen. Danach geht es in die Feinabstimmung mit dem Landesförderinstitut“, sagte Wirtschaft- und Energieminister Reinhard Meyer abschließend.

Für Unternehmen mit Schwierigkeiten oder auch mit allgemeinen Fragen zur Finanzierung, Fördermittelbeschaffung, Qualifizierung von Beschäftigten oder Organisation der Unternehmensnachfolge steht weiterhin die vom Wirtschaftsministerium bei der GSA (Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH) eingerichtete Unternehmens-Hotline 0385/588-15588 bereit.

1.000. EhrenamtsKarte im Landkreis Rostock

Rostock – Sozialministerin Stefanie Drese hat am heutigen 22. Dezember die 1.000 EhrenamtsKarte im Landkreis Rostock übergeben. „Damit konnten wir in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt bereits über 5.700 EhrenamtsKarten vergeben und ein kleines Dankeschön auf diesem Weg aussprechen.“

Die EhrenamtsKarte MV startete im Jahr 2020. Seither können ehrenamtlich Engagierte die Bonuskarte bei der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern beantragen.

Drese: „Auch in diesem Jahr konnten wieder über 1.000 Karten übergeben werden. Dass davon mehr als jede zehnte Karte an Engagierte bis 18 Jahre ging, freut mich besonders.“

Gerade bei Jugendlichen sei der Alltag durch die Schule und Freizeitaktivitäten oft eng getaktet, so Drese. „Die Bereitschaft, sich schon in diesem Alter ehrenamtlich einzubringen, verdient deshalb ganz besondere Wertschätzung.“

Um die EhrenamtsKarte zu erhalten, weisen die Karteninhaberinnen und -Inhaber unter anderem nach, dass sie wöchentlich mindestens fünf Stunden ihrer Zeit für ihr Ehrenamt aufbringen. „Damit ermöglichen sie erst viele wichtige Angebote in unserem Land“, betont die Ministerin.

Die Karteninhaberinnen und -inhaber profitieren von vielen Aktionen und Ermäßigungen von über 250 Partnern im ganzen Bundesland. Drese: „Ich möchte auch allen Partnern der EhrenamtsKarte ganz herzlich danken. Erfreulicherweise konnten wir auch in diesem Jahr wieder viele neue Unternehmen und Betriebe gewinnen.“

Eingeführt wurde die Ehrenamtskarte im Jahr 2020. Beantragen kann sie, wer sich mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dies während der letzten drei Jahre kontinuierlich getan hat. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren genügt ein Jahr.

Karteninhaber erhalten bei vielen Partnern im Land Vergünstigungen und Rabatte, die unter www.ehrenamtskarte-mv.de/ einsehbar sind. Auch Unternehmen, die Partner werden wollen, finden dort die entsprechenden Informationen.

Die EhrenamtsKarte MV ist ein Gemeinschaftsprojekt des Sozialministeriums und der Stiftung für Ehrenemt und bürgerschaftliches Engagement in MV. Über die Mitmachzentralen der Landkreise und kreisfreien Städte erhalten Interessierte und ehrenamtlich Engagierte Unterstützung und Auskunft vor Ort.

IT-Ausbau an Schulen

Oldenburg: technische Umsetzung vor Ort muss begleitet werden

Schwerin – Mit einem weiteren Sonderförderprogramm unterstützt das Land den zügigen Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen. Damit erhalten die Schulträger finanzielle Mittel, um Administratorinnen und Administratoren vor Ort zu finanzieren, die in den Schulen die digitale Technik warten und somit künftig deutlich schneller aktiv werden können.

Das Administratorenprogramm im Rahmen des DigitalPakt Schule umfasst bundesweit 500 Millionen Euro. In MV stehen rund 10 Millionen Euro zur Verfügung, die das Land mit einer weiteren Million Euro kofinanziert.

„Das ist ein wichtiger Baustein zur Unterstützung der Schulen. Die technische Umsetzung der Digitalisierung vor Ort muss begleitet werden, da die Anforderungen an die Wartung und Pflege der Hard- und Software steigen.

Wir stellen den erforderlichen Eigenanteil zur Verfügung. Anträge können alle Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie Schulträger von staatlich genehmigten Ersatzschulen einreichen. Sie können die Fördermittel für die Einstellung von IT-Administratorinnen und –Administratoren verwenden.

Diese kümmern sich um die technische Planung, die Installation sowie Pflege der digitalen Infrastruktur und der mobilen Endgeräte und warten die Anlagen und Systeme in einer oder in mehreren Schulen. Außerdem können Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote von einmalig bis zu 10.000 Euro pro Fachkraft finanziert werden“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das Land hat allen öffentlichen und freien Schulträgern rückwirkend einen vorzeitigen Beginn des Vorhabens gewährt: Damit können sie alle zuwendungsfähigen Ausgaben geltend machen, die zwischen dem 3. Juni 2020 und dem 16. Mai 2024 anfallen.

Notfallversorgung sichern

Aufruf von Ministerin Drese an Krankenhäuser: Notfallversorgung voranstellen

Schwerin – In einem offiziellen Brief bittet Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Krankenhäuser des Landes darum, primär die Notfallversorgung zu sichern und elektive Eingriffe auf ein Minimum zu beschränken: „Sollte sich die angespannte Lage in den Klinken weiter verschärfen, ist es notwendig, die begrenzten Versorgungskapazitäten zu Gunsten der Notfallversorgung zu nutzen.“

Seit mehreren Wochen belasten die hohen Infektionszahlen bei Atemwegserkrankungen die Krankenhäuser im Land. In der vergangenen Woche ist die Zahl der Atemwegsinfekte in der dritten Woche in Folge deutlich angestiegen.

Drese: „Sorge bereiten uns vor allem die rasant steigenden Infektionen mit dem Influenza-Virus. Allein in der 49. Kalenderwoche wurden fast doppelt so viele Grippe-Infektionen gemeldet als in der Woche davor – und ein Rückwärtstrend ist leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar.

Die Ministerin verweist in ihrem Schreiben an die Kliniken auch auf die im Zuge der Corona-Pandemie etablierten Maßnahmen. „Die organisatorischen Maßnahmen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie können auch bei anderen Viren zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie des Personals beitragen.“ Laut Drese könnten demnach erhöhte Hygieneanforderungen bei der Behandlung von Atemwegsinfekten Engpässen in den Häusern entgegenwirken.

Auch sei eine niedrigschwellige Zusammenarbeit aller an der Versorgung Beteiligten in dieser Phase besonders wichtig. „Eine einrichtungsübergreifende Kommunikation und der Austausch von Ressourcen tragen dazu bei, die Versorgung in allen Einrichtungen aufrechtzuerhalten. Die Nutzung von bestehenden Netzwerken kann ebenfalls zu einer Entlastung führen“, betont Drese.

Darüber hinaus sprach die Ministerin den Beschäftigten in den Klinken ihren ausdrücklichen Dank aus: „Ich danke allen Mitarbeitenden dafür, dass sie trotz hoher Belastung  mit ihrem großen Einsatz die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellen – auch und insbesondere über die bevorstehende Weihnachts- und Urlaubszeit.

Preisgestaltung bei Kindermedikamenten

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt das vorgestellte Eckpunktepapier des Bundes zur veränderten Preisgestaltung bei Kinderarzneien als wichtigen Schritt für die Vermeidung von Arzneimittelengpässen. „Die angekündigten Maßnahmen werden helfen, die Arzneimittelversorgung für Kinder zu sichern“, so Drese.

Durch die bundesweit anhaltend hohen Zahlen von Atemwegsinfektionen sind in den vergangenen Wochen unter anderem bei paracetamol- und ibuprofenhaltigen Fiebersäften für Kinder Engpässe entstanden.

Drese: „Vor allem Kinder waren in den vergangenen Wochen von Atemwegsinfekten betroffen. Die Nachfrage nach einigen Medikamenten ist daher besonders hoch. Wichtig ist, dass pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhandlungen im Moment auf eine Bevorratung bei einzelnen Arzneimitteln verzichten, um den Mangel nicht weiter zu verschärfen.“

Bereits zu Beginn der Woche forderte Drese eine Kostenübernahme der Krankenkassen für die Herstellung von Ersatzmedikamenten durch die Apothekerinnen und Apotheker: „Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, muss die Fertigung von individuellen Rezepturarzneimitteln unbürokratisch von den Kassen übernommen werden.“

Neben gelockerten Rabatt- und Festbetragsregeln sieht auch das vom Bundesgesundheitsminister vorgestellte Eckpunktepapier die Übernahme der Kosten von teureren Ausweichmedikamenten während Engpasssituationen durch die Krankenkassen vor. Zudem sollen keine Rabattverträge mehr für Medikamente abgeschlossen werden dürfen, die für die Sicherstellung der Versorgung von Kindern erforderlich sind. „Damit ließen sich künftige Engpässe vermeiden und eine kurzfristig erhöhe Nachfrage besser abfedern“, so Drese.

Produktionsstätten, zumindest für lebenswichtige Medikamente, müssten unabhängig davon mittel- und langfristig unbedingt nach Deutschland und Europa zurückholt werden, hob die Ministerin hervor.

1,77 Millionen Euro für Moorschutz

Malchin – Zum Auftakt des Moorschutzprojektes zur Verbesserung der hydrologischen Verhältnisse in der Biergraben-Niederung bei Malchin hat Minister Dr. Till Backhaus dem Bürgermeister der Stadt Malchin, Axel Müller, einen Förderbescheid in Höhe von 1,77 Mio. Euro übergeben.

Die Stadt Malchin kann sich über einen Zuwendungs­bescheid für ein selbst initiiertes Moorschutzprojekt freuen. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, überreichte die Zusage für die Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern heute an den Bürgermeister Axel Müller und weitere Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung.

 Die mehr als 1,77 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) dienen der Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren und damit der Umsetzung des Moorschutzkonzeptes von Mecklenburg-Vorpommern.

Das Ziel des mehrjährigen Moorschutzförderprojektes (Projektlaufzeit 2022 bis 2025) ist die „Optimierung der hydrologischen Verhältnisse in der Biergraben-Niederung bei Malchin“ auf einer Fläche von 134 Hektar.

Bei der Biergraben-Niederung, südwestlich direkt angrenzend an die Stadt Malchin gelegen, handelt es sich um große Niedermoorflächen. Diese Niedermoorflächen wurden in den letzten Jahrhunderten intensiv landwirtschaftlich genutzt. Bis in die 1950er Jahre fand hier Torfabbau statt, anschließend intensive Meliorationsmaßnahmen (Entwässerung) für die Grünlandnutzung. In Folge dieser Nutzungen kam es zu erheblichen Moorsackungen.

Im Verlauf des Projektes sollen die Grundwasserstände auf den Flächen in der Biergraben-Niederung angehoben und anschließend als sogenanntes nasses Grünland weiterhin nachhaltig bewirtschaftet werden. Um die Wasserstände anheben zu können, muss der Abfluss des Wassers aus der Landschaft vermindert und durch Staubauwerke in den Haupt- und Nebengräben in der Niederung gehalten werden.

Um die nachhaltige Form der nassen Grünlandnutzung erlebbar zu machen, hat die Stadt Malchin einiges vor. So ist unter anderem das Aufstellen von Informationstafeln und eines Aussichtsturmes geplant, um einen Einblick in die Art und Weise der Bewirtschaftung zu geben.

Die Stadt Malchin tritt selbst als Projektträger auf und übernimmt damit Verantwortung, betont Klimaschutzminister Backhaus:

„Als moorreiches Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Verantwortung für einen ambitionierten Moorschutz. Das Engagement der Stadt Malchin hat deshalb Vorbildfunktion. Das Projekt ist zukunftsweisend, denn die nasse Grünlandbewirtschaftung stellt eine echte wirtschaftliche Alternative in den landwirtschaftlich genutzten Mooren dar und bringt uns gleichzeitig dem Ziel näher, das Land Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral zu machen“, so Backhaus.

„Durch die Anhebung der Wasserstände in der Niederung wird die Torfzersetzung vermindert oder ganz gestoppt, wodurch die Emission von Klimagasen sowie der Nährstoffeintrag in Grund- und Oberflächengewässer reduziert wird. Gleichzeitig kann das Projekt für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt von großer Bedeutung sein“, so der Minister weiter.

„Mit der Umsetzung des geplanten Moorschutzprojektes trägt die Stadt Malchin vorausschauend zum Erhalt des einzigartigen Moorreichtums unseres Landes und zur Entwicklung des ländlichen Raumes für nachfolgende Generationen bei“, unterstreicht Ute Hennings, Direktorin des LUNG (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V), der zentralen Bewilligungsbehörde für Moorschutzprojekte im Land M-V.

Bürgermeister Müller zeigte sich sichtlich erfreut, dass der Förderantrag der Stadt nach der Naturschutzförderrichtlinie des Landes M-V zur Förderung der ländlichen Entwicklung bewilligt wurde. Das Land M-V beteiligt sich mit Mitteln der Europäischen Union aufgrund der besonderen Bedeutung des Moorschutzes zu 100 % an den förderfähigen Kosten der Stadt Malchin.

In Mecklenburg-Vorpommern machen Moorböden rund 13 Prozent der Landesfläche aus und gelten als größte Treibhausgasquelle. Rund sechs Millionen Tonnen Kohlendioxid werden pro Jahr freigesetzt. Dies entspricht rund einem Drittel der Gesamtemission des Landes.

Die Aufgabe des LUNG als zuständige Bewilligungsbehörde für Moorschutzvorhaben ist es, erfolgversprechende Anträge für Studien und Umsetzungsvorhaben im Bereich Moorschutz nach der Naturschutzförderrichtlinie des Landes M-V zu fördern. Das Ziel der Förderung ist es unter anderem, die Etablierung von ganzjährig hohen Wasserständen bei gleichzeitiger Nutzung der Moorböden zu ermöglichen. Hierfür stand in der aktuellen ELER-Förderperiode II, die noch bis 2025 läuft, ein Fördervolumen von insgesamt 24,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Das LUNG fördert und förderte auf diese Weise seit 2017 insgesamt 9 Moorschutzstudien und 27 Umsetzungsprojekte auf einer Fläche von rund 2.849 ha im gesamten Land M-V.

Im Rahmen der laufenden Förderperiode (Laufzeit 2015 bis 2025) können sich interessierte Kommunen jederzeit an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V wenden, wenn Sie beabsichtigen, ein Moorschutzprojekt in Ihrer Region durchzuführen.

Das Malchiner Vorhaben wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert und dient der Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren und damit der Umsetzung des Moorschutzkonzeptes M-V.

Testbetrieb der Regasifizierung genehmigt

Lubmin – Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern hat als zuständige Behörde Maßnahmen zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Regasifizierungsanlage im Hafen von Lubmin genehmigt.

Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Bei der Anlage in Lubmin geht es um hochkomplexe technische Abläufe, die vor einem Dauerbetrieb getestet werden müssen. Es ist mir aber wichtig darauf hinzuweisen, dass es für diesen noch keine Genehmigung gibt.

Unsere Fachleute arbeiten unter Hochdruck an der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Ich gehe davon aus, dass wir im Januar 2023 mit einem Ergebnis der Prüfung rechnen können.

Lubmin ist ein Energie-Knotenpunkt und kann auch zukünftig einen wichtigen Beitrag leisten für die Energiesicherheit Deutschlands und Europas. Klar ist aber, dass die Versorgung mit LNG – so wie sie derzeit geplant ist –  nur eine Brückentechnologie sein kann. Wir müssen so schnell wie möglich weg von der Nutzung fossiler Energien, hin zu grünem Wasserstoff“, so Backhaus.  

M-V startet in die Weihnachtsferien

Schwerin – Am 22. Dezember 2022 beginnen für viele Schulkinder und Jugendliche die Weihnachtsferien.

„Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und Eltern eine sehr erholsame und besinnliche Weihnachtszeit im Kreise ihrer Lieben und Familien. Vor allen Dingen wünsche ich ihnen einen gesunden Start in das neue Jahr 2023“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Mit dem Schulstart nach den Feiertagen am Dienstag, den 3. Januar 2023, gilt die vorübergehend erweiterte Anwendung des bewährten Phasenmodells. Dadurch kann jede Schule individuell auf die sich täglich ändernden Gegebenheiten reagieren und täglich neu entscheiden, um den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten“, so die Ministerin.

Auch für die Zeit nach den Weihnachtsferien gilt für den Bereich der Schulen weiterhin eine anlassbezogene Testpflicht, wenn COVID-19-Symptome vorliegen. Dazu hat das Bildungsministerium den Schulen Selbsttests zu Verfügung gestellt.

Das Bildungsministerium beobachtet – wie in der Vergangenheit auch – wie sich das aktuelle Infektionsgeschehen entwickelt und steht dabei in engem Austausch mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie mit dem Bildungsrat.