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Kategorie: Politik

Einschulungsfeiern im Land beginnen

Oldenburg: Ein ganz besonderer Tag für unsere Schulanfängerinnen, Schulanfänger und ihre Familien

Schwerin – Zum neuen Schuljahr werden in Mecklenburg-Vorpommern 14.500 Kinder an den Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft eingeschult. Insgesamt besuchen 30.600 Schülerinnen und Schüler die Schuleingangsphase, die die Jahrgangsstufen 1 und 2 umfasst. Die Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft legen eigenverantwortlich fest, ob die Einschulungsfeiern am letzten Sonnabend der Sommerferien stattfinden oder am Ende der ersten Schulwoche.

„Viele Kinder können kaum erwarten, dass sie endlich in die Schule gehen dürfen. Darauf freuen sie sich sehr. Die Einschulung ist ein ganz besonderer Tag für unsere Schulanfängerinnen, Schulanfänger und ihre Familien“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich wünsche den Erstklässlerinnen und Erstklässlern, ihren Eltern und Großeltern eine schöne Einschulungsfeier.

Für die Schülerinnen und Schüler beginnt eine aufregende Zeit, denn sie werden Schreiben, Lesen und Rechnen lernen. Beim Lesen werden sie besonders unterstützt. Ein Leseband zieht sich ab diesem Schuljahr durch alle Jahrgangsstufen der Grundschule. Den Kindern stehen jeden Tag 20 Minuten zur Verfügung, in denen sie das Lesen intensiv üben können. Lesen ist eine Grundqualifikation und damit eine Voraussetzung für den Bildungserfolg. Wir wollen Kinder besonders fördern, damit alle so flüssig lesen können, dass sie keine Schwierigkeiten haben, altersangemessene Texte zu lesen und zu verstehen.“

Bildungsministerin Simone Oldenburg appelliert zudem an alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, besonders achtsam zu sein, wenn morgens wieder Schülerinnen und Schüler unterwegs sind.

Die erste Schulwoche kann für alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger als Projektwoche unter dem Motto „Willkommenswoche – wir lernen uns und unsere Schule kennen“ gestaltet werden. Die Grundschulen geben den Erstklässlerinnen und Erstklässlern damit die Möglichkeit, anzukommen und die Schule und den Schulalltag kennenzulernen. Den Schulleitungen ist es freigestellt, welche pädagogischen Schwerpunkte sie in dieser Woche legen.

Bildungsministerin Simone Oldenburg besucht zum Schuljahresbeginn zwei Grundschulen:

  • Am Sonnabend, 31. August 2024, nimmt die Ministerin um 9:00 Uhr an der Einschulungsfeier der Grundschule Ostseebad Boltenhagen, Klützer Straße 11-15, 23946 Boltenhagen teil.
  • Am Sonnabend, 7. September 2024, nimmt die Ministerin um 9:00 Uhr an der Einschulungsfeier der Rudolf-Tarnow-Grundschule, Tallinner Straße 1, in 23970 Wismar teil.

Bessere Apfelernte als im Vorjahr erwartet

Wittendörp – Heute hat Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus in Wittendörp bei der Firma Obstgut Coorssen die Apfelsaison offiziell eröffnet.

„In MV rechnen wir in diesem Jahr mit einer Apfelernte von rund 25.000 Tonnen. Das entspricht dem Mittel der vergangenen fünf Jahre (25.239 Tonnen). Gegenüber dem Vorjahr ist das jedoch eine Steigerung von knapp 15 Prozent. Nichtsdestotrotz gilt es, die nackten Zahlen differenziert zu betrachten. Die Frostnächte vom 17. zum 18. April sowie zwischen dem 20. und 23. April haben in der Mitte Mecklenburgs, in Ostmecklenburg sowie in Vorpommern teilweise zu beträchtlichen Schäden geführt.

Die Betroffenheit ist dort groß, zumal die Qualität der verbliebenen Früchte durch die charakteristischen Frostringe beeinträchtigt wird. Aber im Landkreis Ludwigslust – Parchim, dort stehen die meisten Apfelbäume in MV, kühlten die Nächte in dieser Zeit weniger stark aus, so dass wir dort mit einem blauen Auge davongekommen sind“, sagte der Minister.

In Mecklenburg-Vorpommern bauen 44 Betriebe auf einer Fläche von 1.546 Hektar Äpfel an. Rund zwei Drittel der gesamten Anbaufläche befinden sich im Landkreis Ludwigslust – Parchim. Davon werden 1.067 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Das sind rund 70 Prozent – ein bundesweiter Spitzenwert im Bio-Apfelanbau. Allerdings war und ist besonders die Schorfbekämpfung in diesem niederschlagsreichen Jahr eine große Herausforderung für den ökologischen Anbau. Lokal begrenzt sind auch Schäden durch Hagelschlag zu beobachten.

„Ich möchte alle dazu ermuntern, das vielfältige Angebot unserer Obstbauern im MV zu nutzen und damit den regionalen Apfelanbau zu unterstützen. Wir haben hier eine leistungsstarke und technologisch hochmoderne Obstverarbeitungsindustrie vor Ort. Es werden zwischen 85 und 90 Prozent der Apfelernte zum Saft, Mark, Mus und Trockenobst verarbeitet und veredelt. Kurze Wege zwischen Erzeuger und Verarbeiter befördern die Nachhaltigkeit der hiesigen Produktion.

Der sehr hohe Verarbeitungsanteil ist ein regionales Spezifikum und deutschlandweites Alleinstellungsmerkmal in MV, worauf wir stolz sein können. Die übrigen zehn bis 15 Prozent werden auf dem Tafelapfelmarkt abgesetzt. Nach wirtschaftlich schwierigen, teilweise existenzbedrohenden Jahren, bewegen sich die Apfelpreise in der Saison 2023/2024 auf einem zumindest kostendeckenden Niveau“, führte Backhaus fort.

Wurden in Deutschland im Jahr 2023 und 940.000 Tonnen Äpfel geerntet, wird die Ernte in diesem Jahr deutlich unter der Marke von 900.000 Tonnen liegen. Ähnliches gilt für die kommende EU – Apfelernte: Sie wird nach ersten Schätzungen mindestens eine Million Tonnen kleiner als im Vorjahr ausfallen. 2023 wurden rund 11,4 Millionen Tonnen geerntet.

Nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern betrug 2022 der Anteil von Äpfeln an der Baumobst-Anbaufläche 82,8 Prozent. Das ist im Vergleich zu 2017, dem vorherigen Erhebungsjahr, ein Rückgang um 4,6 Prozentpunkte. Dennoch stehen Äpfel damit weiterhin auf dem ersten Platz der am häufigsten angebauten Baumobstarten. Die wichtigsten Sorten in MV sind Elstar (25 Prozent der Gesamtanbaufläche), Jonagold (16,5 Prozent) und Jonagored (12,4 Prozent). Boskoop als vielleicht bekanntester Koch–und Back–Apfel rangiert in MV mit einem Anteil von 2,6 Prozent auf Platz sechs.

Hilfen für Kinder

Land baut Hilfen für Kinder psychisch- oder suchtkranker Eltern weiter aus / Antragsverfahren für neue Projekte gestartet

Schwerin – Kinder und Jugendliche, die in psychisch oder suchtbelasteten Familien aufwachsen, sind keine Einzelfälle. Alleine in Mecklenburg-Vorpommern gehen Schätzungen von rund 73.000 Betroffenen aus. Um sie besser zu unterstützen, hat das Sozialministerium zuletzt das Projekt KipsFam (Kinder und Jugendliche aus psychisch oder suchtbelasteten Familien) ins Leben gerufen. Nach der Etablierung einer KipsFam-Landesfachstelle und regionalen Anlaufpunkten im vergangenen Jahr können ab sofort auch lokale Projekte in den Landkreisen und kreisfreien Städten gefördert werden.

„Wenn Eltern psychisch belastet oder suchterkrankt sind, ist der Alltag ihrer Kinder oft von Unsicherheit, Angst und Instabilität geprägt. Nicht selten müssen sie früh Aufgaben der Eltern übernehmen, müssen für sich selbst oder teils auch ihre Geschwister sorgen“, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese. „Diese Situation ist für Kinder und Jugendliche natürlich belastend und äußerst schwer zu navigieren. Mit den Angeboten des KipsFam-Projektes wollen wir die betroffenen Familien deshalb noch besser auffangen“, hob die Ministerin hervor.

KipsFam solle nun zusätzlich durch lokale Projekte und Maßnahmen ergänzt werden, die mit einer Anschubfinanzierung gefördert werden können. „Vereine, Verbände, aber auch Landkreise, Kommunen und jede weitere juristische Person mit Verbindung zur Zielgruppe können sich hierfür bewerben“, betonte Drese. Wünschenswert seien zum Beispiel Projektideen zu niedrigschwelligen Hilfen, zu Selbsthilfe- und Präventionsprojekten. Auch Kooperationsprojekte seien möglich, unterstrich die Ministerin.

„Wenn beispielsweise die Eltern in psychiatrischer Behandlung sind, kann eine projektbasierte Zusammenarbeit mit den Jugendhilfeträgern dafür sorgen, dass auch die Bedarfe der Jüngsten automatisch mit aufgefangen werden“, so Drese.

Eine Bewerbung ist im laufenden Verfahren ohne Abgabefrist möglich. Alle Informationen zur Förderrichtlinie und zur Antragstellung finden Interessierte auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/ESF/ und der Überschrift „Soziale Integration“.

Drese: „Die Förderrichtlinie lässt viel Spielraum für kreative Ansätze und neue Konzepte. Ich möchte potentielle Träger und Interessierte deshalb dazu aufrufen, sich mit den Fördergegebenheiten bekannt zu machen und ihre Ideen einzubringen.“

Landesweite Trauerbeflaggung

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel ordnet am Sonntag, 1. September 2024, Trauerbeflaggung für die Dienststellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern an. Anlass ist die in der Stadt Solingen stattfindende Trauerfeier zum Gedenken an die Opfer der Gewalttat vom 23. August 2024.

„Wir trauern gemeinsam um die Toten dieses schrecklichen Anschlages und wünschen den Verletzten, die zum Glück mittlerweile stabil sind, viel Kraft in den kommenden Tagen und Wochen, denn dieses Erlebnis wird sie noch langfristig verfolgen.

Und wir werden das auch nicht vergessen. Diese furchtbare Tat hat nicht nur die Stadt Solingen und das Land Nordrhein-Westfalen zutiefst erschüttert, sondern uns alle – wir wurden alle mitten ins Herz getroffen“, sagt Innenminister Christian Pegel.

„Meine Gedanken sind auch bei allen Angehörigen der Opfer sowie bei den vielen Helferinnen und Helfern sowie den Einsatzkräften, die in einer schwierigen Situation großes Herz und Engagement gezeigt haben, um Menschenleben zu retten.

Vielen Dank für Ihren Einsatz! Ich kann mir nur ansatzweise vorstellen, was das Erlebte mit Ihnen macht und womöglich noch in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten bewirken wird. Das wird Sie viel Kraft kosten, aber dabei werden Sie nicht allein sein.

Sie haben nach diesem unvorstellbaren Anschlag einen tollen Zusammenhalt bewiesen, jetzt ist es an uns, die Gesellschaft zusammenzuhalten und den Terroristen, die nur Angst und Hass sähen wollen, nicht das Feld zu überlassen.“

Trainingsort für Jagdhunde

Schwarzwildgatter eröffnet

Hohenbarnekow – Heute hat Forstminister Dr. Till Backhaus das Schwarzwildgatter in Hohenbarnekow (Landkreis Vorpommern-Rügen) wiedereröffnet. Das ca. fünf Hektar große Gatter befindet sich im Landschaftsschutzbiet Hellberge, einem der ältesten Landschaftsschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern. Sturmschäden, erhöhte Sicherheitsanforderungen mit Blick auf die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest haben die Baumaßnahmen notwendig gemacht.

„Ich freue mich sehr, dass das Schwarzwildgatter nach anderthalbjähriger Bauzeit wieder voll funktionsfähig ist und den neuesten Standards entspricht. Dieser Ort hat eine große Bedeutung für die Schwarzwildbejagung und somit für die Seuchenprävention und -bekämpfung. Unerlässlich sind dabei gut ausgebildete und im Umgang mit dem wehrhaften Schwarzwild erfahrene Jagdhunde. Ein Schwarzwildgatter bietet dem Hundeführer die Möglichkeit, seinen treuen Begleiter auf seine nicht ungefährliche Aufgabe vorzubereiten und damit den Hund vor möglichen Verletzungen bei der tatsächlichen Jagd zu schützen.

Der Hundeführer lernt, wie sich sein Jagdhund am Schwarzwild verhält und kann dessen jagdlichen Einsatz so steuern, dass er effizient jagt, ohne selbst zu Schaden zu kommen. Die Hunde werden gezielt für die Schwarzwildjagd eingearbeitet. Sie erlernen hier unter anderem das Suchen, Finden, Folgen, in Bewegung bringen und Laut geben. Der Hundeführer kann somit den jagdlichen Einsatz besser steuern“, sagte Backhaus.

Seit der Ersteröffnung im Jahr 2013 haben rund 2.800 Hunde an mehr als 3.500 Übungen teilgenommen. Insgesamt wurden mehr als 100.000 Euro aus der Jagdabgabe für die laufenden Betriebskosten des Gatters an den Landesjagdverband ausgezahlt. Nimmt man die Kosten für die Errichtung und den Neubau hinzu, wurden circa 310.000 Euro zur Verfügung gestellt.

„Besonders danke ich dem Ehepaar Steffenhagen, das seit mehr als zehn Jahren das Gatter ehrenamtlich betreibt. Zum Team gehören außerdem Mario Freitag, Marco Dettmann und Frank Hase. Ohne sie wäre das hier nicht möglich. Ich hoffe sehr, dass das Schwarzwildgatter noch eine lange Zukunft vor sich hat und künftig von Wetterquerelen verschont bleibt“, ergänzte der Minister.

M-V startet ins Schuljahr 2024/2025

Oldenburg: Allen Kindern und Jugendlichen viel Erfolg im neuen Schuljahr

Schwerin – Am Montag, 2. September 2024, starten 164.200 Schülerinnen und Schüler an den 561 allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern ins neue Schuljahr.

„Der letzte Tag der Sommerferien steht vor der Tür und am Montag klingelt wieder pünktlich der Wecker“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich wünsche allen Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und Beschäftigten an den Schulen einen guten Start ins neue Schuljahr. Ich hoffe, dass alle eine schöne Ferienzeit hatten und motiviert in die Schule kommen. Allen Kindern und Jugendlichen wünsche ich viel Glück und Erfolg, dass sie Freude am Lernen haben und sie ihre gesteckten Ziele umsetzen können“, so Oldenburg.

Im Schuljahr 2024/2025 werden 14.500 Kinder eingeschult. Insgesamt besuchen 30.600 Schülerinnen und Schüler die Schuleingangsphase, die die Jahrgangsstufen 1 und 2 umfasst. „Die Erstklässlerinnen und Erstklässler können den ersten Schultag kaum erwarten. Sie werden bald Lesen, Schreiben und Rechnen lernen, ihre Lehrerin oder ihren Lehrer kennenlernen, neue Freundinnen und Freunde finden und eine neue Gemeinschaft bilden. Ich wünsche auch ihnen einen guten Start in diesen aufregenden Lebensabschnitt und viel Erfolg in der gesamten Schulzeit“, sagte die Bildungsministerin.

Die 36.400 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft starten ebenfalls am Montag, 2. September 2024, ins neue Schuljahr.

„Die Jugendlichen bereiten sich in vollzeitschulischen Bildungsgängen auf den Berufsstart vor oder sie verknüpfen in der Berufsschule die Theorie mit dem praktischen Wissen aus den Betrieben. Dabei wünsche ich ihnen viel Erfolg. Nach Abschluss ihrer Ausbildung stehen ihnen viele Wege offen, weil viele Einrichtungen und Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern gut ausgebildete Fachkräfte suchen“, betonte die Bildungsministerin.

Neuerungen und Schwerpunkte im Schuljahr 2024/2025

  • Mit diesem Schuljahr zieht sich ein Leseband durch alle Jahrgangsstufen der Grundschule. Den Kindern stehen an jedem Schultag 20 Minuten zur Verfügung, um das Lesen zu üben. Die Lesezeit ist fester Bestandteil des Unterrichts. Die Lehrkräfte wurden beim diesjährigen Grundschultag sowie in Fortbildungen auf die Einführung des Lesebandes vorbereitet. Ziel ist es, dass alle Kinder so flüssig lesen können, dass sie keine Schwierigkeiten haben, altersangemessene Texte zu lesen und zu verstehen.
  • Mecklenburg-Vorpommern stärkt die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Grundlage dafür sind neue Stundentafeln an den allgemein bildenden Schulen. In der Grundschule steht ab diesem Schuljahr für die Jahrgangsstufen 3 und 4 zusätzlich eine Stunde Deutsch und eine Stunde Mathematik zur Verfügung. Außerdem stärkt das Land die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien verbindlich ab dem Schuljahr 2025/2026. Dennoch können die Schulen bereits in diesem Schuljahr nach den neuen Stundentafeln arbeiten.
  • Mit dem Startchancen-Programm werden über einen Zeitraum von 10 Jahren benachteiligte Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden und beruflichen Schulen besonders unterstützt. In Mecklenburg-Vorpommern profitieren 72 Schulen an 70 Schulstandorten vom Bund-Länder-Programm. Mit den Finanzmitteln können die Schulen ihre Ausstattung verbessern, Projekte und Programme umsetzen. Das Land erhält über das Startchancen-Programm jährlich 17 Millionen Euro Bundesmittel.
  • Das Land stellt die Berufliche Orientierung an den Schulen Schritt für Schritt neu auf. Ein Schwerpunkt des neuen Konzeptes, das zum Schuljahr 2025/2026 verbindlich wird, ist u. a. die Arbeit von Schülerfirmen. Hierzu steht den Schulen bereits heute eine Handreichung zur Gründung und zum Betrieb von Schülerfirmen zur Verfügung. Ziel ist es, die Zahl der Schülerfirmen zu erhöhen. Vor der Corona-Pandemie gab es noch 85 Schülerfirmen. Aktuell sind es rund 30, die vor allem in den Branchen Merchandising, Ernährung, Lebensmittelproduktion und IT aktiv sind. Seit dem vergangenen Jahr finanziert das Land die Stelle einer Landeskoordinatorin für Schülerfirmen.
  • Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Erste-Hilfe-Ausbildung an weiterführenden Schulen, damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, im Notfall Erste Hilfe zu leisten. Das Land hat dazu gemeinsam mit der Universitätsmedizin Rostock und den Hilfsorganisationen einen Leitfaden entwickelt. Der Leitfaden dient als Handlungsempfehlung, mit dem die Schulen die Erste-Hilfe-Ausbildung in einem zweijährigen Modellvorhaben eigenständig umsetzen können. Das zweijährige Modellvorhaben soll ab dem kommenden Schuljahr an den ersten 50 Schulen freiwillig eingeführt werden. Die Teilnahme von weiteren Schulen ist möglich.
  • Nach den großen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie gehören Angebote des Ganztägigen Lernens wieder zum gewohnten Schulalltag. Daueraufgabe bleibt es, die Angebote auch durch externe Kooperationspartner gestalten zu lassen. Externe Partner zeigen ein wachsendes Interesse, den Schulen Angebote zu unterbreiten. Die Kooperationsdatenbank der Serviceagentur „Ganztägig Lernen“ führt beide Seiten zusammen. Im Schuljahr 2024/2025 sind 350 öffentliche allgemein bildende Schulen ganztägig organisiert und machen ihren Schülerinnen und Schülern Ganztagsangebote.
  • Die Digitale Landesschule baut Schritt für Schritt ihre Angebote aus. Der Unterricht für geflüchtete Kinder und Jugendliche im gemeinsamen Unterricht oder in den Vorklassen sowie in den Berufsvorbereitungsklassen wird auf Basis der Bildungskonzeption im September 2024 erweitert und vertieft. Schon heute gibt es zweimal täglich jeweils drei synchrone Unterrichtsangebote für geflüchtete Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, an weiterführenden Schulen und in BVJA-Klassen im Umfang einer Doppelstunde. Bei diesem Videounterricht ist eine direkte Kommunikation zwischen Schülerinnen, Schülern und der Lehrkraft möglich. Das Selbstlernangebot zur Vorbereitung auf das Mathematik-Abitur wird im neuen Schuljahr erneut angepasst. Im Schuljahr 2024/2025 soll auch der Start des beruflichen Teils der Digitalen Landesschule erfolgen. In der ersten Ausbaustufe wird eine Plattform zum Austausch und zur Entwicklung von Unterrichtsmaterialien und Unterrichtskonzepten zur Verfügung stehen.

Land unterstützt Schulträger beim Schulbau 

Das Land und die Kommunen setzen die Schulbauoffensive fort. Im Jahr 2024 erfolgt(e) die Fertigstellung von mehr als 40 Schulbauvorhaben mit Gesamtkosten von rund 200 Millionen Euro und einem Fördervolumen von ca. 102 Millionen Euro. Außerdem sollen in diesem Jahr 24 Schulbaumaßnahmen mit Gesamtkosten von rund 150 Millionen Euro und einem Fördervolumen von ca. 88 Millionen Euro begonnen werden.  

Beispiele für Schulbauvorhaben, die im Jahr 2024 fertiggestellt wurden bzw. werden 

Landeshauptstadt Schwerin

Sanierung der Schule „Campus am Turm“ – Gesamtkosten: 12,1 Millionen Euro, Förderbetrag: 5,2 Millionen Euro, Bauzeit: ca. 3,5 Jahre  

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Ersatzneubau der Regionalen Schule mit Grundschule „Europaschule“ in Hagenow – Gesamtkosten: 22,5 Millionen Euro, Förderbetrag: 8,9 Millionen Euro, Bauzeit: ca. 3 Jahre  

Landkreis Vorpommern-Rügen

Erweiterungsbau und Neugestaltung der Außenanlagen der Regionalen Schule „Robert Koch“ in Grimmen – Gesamtkosten: 9,3 Millionen Euro, Förderbetrag: 7,8 Millionen Euro, Bauzeit: ca. 3 Jahre  

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Sanierung der Regionalen Schule mit Grundschule „Pestalozzi“ in Demmin – Gesamtkosten: 14,2 Millionen Euro, Förderbetrag: 8,5 Millionen Euro, Bauzeit: ca. 3 Jahre

Beispiele für Schulbauvorhaben, die im Jahr 2024 beginnen 

Landkreis Rostock

Neubau Regionale Schule „Käthe-Kollwitz“ in Bützow – Gesamtkosten: 30,3 Millionen Euro, Förderbetrag: 16,3 Millionen Euro, Bauzeit: ca. 2 Jahre  

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Sanierung und Umbau der Integrierten Gesamtschule „Walter Karbe“ in Neustrelitz zur Schule mit spezifischer Kompetenz – Gesamtkosten: 4,4 Millionen Euro, Förderbetrag: 3,1 Millionen Euro, Bauzeit: ca. 2 Jahre  

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Modernisierung des Bestandsgebäudes Haus 3 des Gymnasialen Schulzentrums „Fritz-Reuter“ in Dömitz – Gesamtkosten: 6,4 Millionen Euro, Förderbetrag: 1,7 Millionen Euro, Bauzeit: ca. 2 Jahre  

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Umbau, Inklusionsanpassungsmaßnahmen und Feuchtsanierung des Hauses 4 der Regionalen Schule „Ehm Welk“ in Ueckermünde – Gesamtkosten: 3,8 Millionen Euro, Förderbetrag: 2,9 Millionen Euro, Bauzeit: ca. 1,5 Jahre

Von 2024 bis 2027 werden über das Konjunkturprogramm „Schulbau“ zusätzlich 400 Millionen Euro für Schulneubauten oder Schulsanierungen eingesetzt – 100 Millionen Euro aus Landes-, 300 Millionen Euro aus kommunalen Mitteln. Das Land stellt in diesem Zeitraum jährlich 25 Millionen Euro zusätzlich bereit. Die Kommunen geben jeweils 25 Millionen Euro pro Jahr aus dem Finanzausgleich dazu. Die Schulträger, die Fördermittel erhalten, müssen in mindestens gleicher Höhe Eigenmittel einsetzen. Das Land unterstützt in diesem Zusammenhang Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden und Hilfen zum Haushaltsausgleich bzw. Sonderzuweisungen erhalten, beim Aufbringen dieses Eigenanteils und bei Investitionen mit weiteren Mitteln über den Finanzausgleich.

33. Mela in Vorbereitung

Spiegel einer stabilen und erfolgreichen Land- und Ernährungswirtschaft

Schwerin – „Auch wenn die Landwirte aufgrund der günstigen Witterungsbedingungen mit höheren Erträgen gerechnet haben, gibt es zumindest in MV eine durchschnittliche Ernte, die zwar nicht an das Spitzenergebnis aus 2022 anknüpft, aber dennoch über den 5 jährigen Durchschnitt liegt. Damit unterscheiden wir uns von der Mehrzahl der anderen Bundesländer“, erklärt der Minister.

„Winterweizen und Wintergerste liegen in etwa um 3 dt/ha bzw. 5 dt/ha über dem Durchschnitt der letzten Jahre (WG 79 dt/ha – WW 78 dt/ha). Die Ernte bei Getreide ist höher als im Vorjahr, die Preise liegen aktuell jedoch um ca. 12 – 15 % unter dem Preisniveau vor einem Jahr.

Die Rapsernte wird um 3 dt/ha unter dem Durchschnitt ausfallen. Die Ursachen werden neben Schädlings- und Krankheitsbefall in der verzögerten Aussaat in 2023, Frostschäden im April dieses Jahres und vor allem in starker Vernässung der Flächen über lange Zeiträume von Herbst 2023 bis zum Frühjahr 2024 gesehen, die zum Verfaulen der Wurzeln und damit zu deutlichen Wachstumsverzögerungen führten. Ich möchte aber die negativen Aussagen zur Ernte relativieren:

Die Sommerungen liegen aufgrund der guten Wasserversorgung im Frühjahr deutlich über dem langjährigen Mittel, das gilt ebenfalls für die Leguminosen, die in den Vorjahren häufig besonders unter der Trockenheit gelitten haben. Erbsen brachten gute Erträge und ich hoffe auf einen Schub in den kommenden Jahren beim Anbau dieser Kulturen.

Auch für die Kartoffeln und die Zuckerrüben sind die Prognosen für eine überdurchschnittliche Erntemenge günstig, aber hier muss man abwarten, bis die Ernte auch tatsächlich erfolgt ist.

Nicht zuletzt sind auch die guten Erträge auf dem Grünland zu erwähnen. In den Vorjahren war bei vielen Betrieben die Futtermenge knapp und man musste Futter zukaufen. Das wird in 2024 nicht der Fall sein.

Unter dem Strich also: Kein schlechtes Erntejahr 2024. Dies umso mehr, wenn man auf einige Nachbarbundesländer wie BW oder NRW blickt, wo Starkregenereignisse und Überschwemmungen punktuell für den kompletten Verlust der Kulturen sorgten“, resümiert der Minister.

 „Die Energiewende findet im ländlichen Raum statt“, sagt Agrar und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus während des Pressegesprächs zur bevorstehenden 33. Mela in Mühlengeez. Dabei müsse M-V den Spagat schaffen, einerseits seine ehrgeizigen Klimaziele zu erfüllen und andererseits die Land- und Ernährungswirtschaft als Anker der Wirtschaft des Landes zu unterstützen und weiterzuentwickeln.

„Im Mittel der letzten fünf Jahre bis 2021 haben die Landwirtschaftsbetriebe hier in etwa so viel Überschuss je Arbeitskraft erwirtschaftet wie die Landwirtschaft im Bundesdurchschnitt. Aber weniger als 28.000 € würde nicht einmal reichen, den aktuellen Mindestlohn auszuzahlen.

Durch das wirklich sehr gute Jahr 2022 hat sich das 5-jährige Mittel des Gesamtarbeitsertrags in MV auf über 35.000 €/AK erhöht (Bundesdurchschnitt 2018-22: 32.000 €, EU: 27.870 €), aber auch das ist immer noch weniger als der durchschnittliche Betrag, der je Lohnarbeitskraft aufgewandt wurde. Das ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel“, so Minister Backhaus.

„Es ist daher zwingend notwendig, dass sich die landwirtschaftlichen Betriebe weitere Einnahmequellen erschließen. Hier liegen große Chancen im Umbau zur CO2-Neutralität des Landes. Ob im Bereich der Biomasse – hier hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket angekündigt – dem Windkraftausbau oder der Photovoltaik: Landwirtschaft gepaart mit Energiewirtschaft kann die Zukunftsformel lauten.

Allein die Pachteinnahmen von Windkraftanlagen können zwischen 70.000 und 130.000 Euro pro Jahr betragen. Die Nutzungsentgelte für PVA auf Äckern sind ca. 10-fach höher als der Pachtzins für eine landwirtschaftliche Nutzung. Eine kluge Raumplanung vorausgesetzt, die gewährleistet, dass keine ertragreichen Flächen zugunsten der Energiegewinnung umgewidmet werden, kann neben der landwirtschaftlichen Urproduktion Spielräume für die Betriebe eröffnen“, so Backhaus.

„Als eine „große Enttäuschung“ wird das Ende Juni vorgestellte Agrarpaket der Ampelregierung seitens des Berufsstandes bezeichnet. Und diese Enttäuschung kann ich gut nachvollziehen. Das „Päckchen“ enthält keine substanziellen Entlastungen für die Landwirte im Nordosten Deutschland. Der Bürokratieabbau bleibt vage, parallel plant die Regierung deutliche Verschärfungen im Tier- und Pflanzenschutz sowie im Düngerecht.

Die Landwirtschaft fordert zu Recht Wettbewerbsgleichheit in der EU und eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Landwirtschaftsbetriebe. Die Streichung des Agrardiesels (rund 500,- Mio. € jährlich) wird von der Bundesregierung mit der Beibehaltung der Möglichkeit der Tarifglättung (Einsparung ca. 50,- Mio. € jährlich) aufgerechnet. Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sind zudem von der Regelung ausgenommen (Relevanz in M-V). Das widerspricht anderslautenden Versprechungen zur Kompensation der erfolgten Streichungen“, so Backhaus.

Große Sorgen bereiten dem Minister die grassierenden Tierseuchen: „Vogelgrippe, Blauzungenkrankheit und Afrikanische Schweinepest belasten die Tierhaltenden Betriebe im Land zunehmend. Im laufenden Jahr 2024 wurden in MV sechs Ausbrüche der Geflügelpest bei Geflügel amtlich festgestellt, davon zwei Ausbrüche im 2. Halbjahr 2024.

Am 07.08.2024 wurde im LK LUP der erste Fall der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BVT-3) in MV amtlich festgestellt. Am 23.08.2024 erfolgte die erste BTV-Feststellungsmeldung im LK NWM, gestern im Landkreis Rostock. Die Blauzungenkrankheit ist inzwischen in ganz Deutschland verbreitet.

Seit dem 05.06.2024 wurde zudem ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweinemastbetrieb amtlich festgestellt. Während man gegen die Blauzungenkrankheit impfen kann – bei 17.432 Tieren, vor allem Schafen, ist das aktuell geschehen – gibt es gegen die ASP noch keinen zugelassenen Impfstoff. Hier gibt es dringenden Nachholbedarf – auch im Sinne des Tierschutzes, denn die Tiere leiden schrecklich unter der Krankheit.“

Abschließend lädt der Minister alle an der Landwirtschaft Interessierten herzlich ein, die diesjährige größte Fachausstellung für Landwirtschaft und Ernährung in MV vom 12. bis zum 15. September in Mühlengeez zu besuchen:

„Auf mittlerweile 17 ha Fläche warten 850 Aussteller aus 9 Ländern, darunter 55 Neuaussteller, auf den Austausch mit Fachleuten und interessierten Laien. Allein 250 Tieraussteller mit mehr als 800 Tieren bieten spannende Einblicke in die Tierhaltung in unserem Land. Weitere Highlights sind die Kinder-MeLa inklusive Schnitzeljagd und Berufeparcours, der MeLa-Garten, der Bauerntag, die Waldarbeitermeisterschaften und die Schau der historischen Landmaschinen und selbstverständlich die zahllosen Stände, die für das leibliche Wohl sorgen und mit regionalen Spezialitäten locken“, so Minister Backhaus.

Land erteilt Auftrag für Bezahlkarte

Land hat Zuschlag zur Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber erteilt

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat den Zuschlag für die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber erteilt. Damit ist das Vergabeverfahren abgeschlossen.

„Den Zuschlag hat das niederländische Unternehmen ‚Yoursafe‘ erhalten. Das Zahlungsprodukt der Firma erfüllt unsere Anforderungen zur Einführung, Realisierung und Weiterentwicklung eines Bezahlkartensystems für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“, erklärt Innenminister Christian Pegel und: „Nun werden unsere Fachkolleginnen und –kollegen mit der Firma die konkreten Umsetzungs- und Einführungsschritte für die Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern besprechen und den Zeitplan festzurren.

Nach jetzigem Zeitplan können innerhalb der nächsten zwölf Wochen die ersten Debit-Bezahlkarten in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ausgehändigt werden. Damit sind wir voll in unserem Anfang des Jahres bekannt gegebenen Zeitplan. Damit können wir aber insbesondere den immensen Arbeitsaufwand der monatlichen Bargeldauszahlungen in unserer eigenen Erstaufnahmeeinrichtung und folgend auch in den Ausländerbehörden und Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte deutlich reduzieren.“

Im Januar dieses Jahres hatte das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung den Auftrag europaweit ausgeschrieben.Mecklenburg-Vorpommern strebte eine auf die landeseigenen Bedürfnisse zugeschnittene Variante an. Die Karte solle zur Zahlung in Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs wie eine gängige Girokarte genutzt werden können, Überweisungen ins Ausland würden aber nicht möglich werden. Die kostenlose Bargeldabhebung eines noch zu definierenden monatlichen Betrags werde ebenfalls möglich sein.

„Wir als Land haben frühzeitig signalisiert, dass das in Hamburg im Rahmen eines Pilotverfahrens geübte Prozedere, dass Erwachsene, die sich in Erstaufnahmeeinrichtungen mit bereitgestellter Unterkunft, ärztlicher Versorgung sowie Verpflegungsangebot aufhalten, maximal 50 Euro im Monat in bar erhalten können, sorgsam beobachtet und ernsthaft auch für unser Land in Betracht gezogen wird. Und nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist auch genau dieses Pilotvorhaben bundesweiter Maßstab, an den auch wir uns halten werden“, so der Minister.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern unser Vergabeverfahren selbst durchgeführt, weil uns wichtig war und ist, die Belange der kommunalen Ebene, also der Landkreise und kreisfreien Städte, zu berücksichtigen. Die bundesweit verbindlich vereinbarten Inhalte und Bedingungen für Bezahlkarten waren selbstverständlich auch Grundlage der Ausschreibung für die Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern.“

Zunächst werde die Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes eingeführt. Danach soll die Bezahlkarte auch den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. „Mit der Einführung der Bezahlkarte werden die monatlich stattfindenden Bargeldauszahlungen für tausende leistungsberechtigte Asylbegehrende und Flüchtlinge sowohl in der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtung als auch in den sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten durch das im Jahr 2024 absolut und in allen Lebensbereichen übliche unbare Auszahlen dieser Leistungen auf die Bezahlkarte mit wesentlich weniger Personal- und Zeitaufwand umgesetzt werden können“, so Christian Pegel.

Der Innenminister zeigt sich in diesem Zusammenhang erneut dankbar für die Einigung der Ampelkoalition, Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen, um die Bezahlkarte für Asylbewerber bundesweit mit Rechtssicherheit einführen zu können.

„Die Gesetzesänderung, neben Geld- und Sachleistungen auch ausdrücklich die Bezahlkarte als Option zu benennen, hat für die Länder Rechtssicherheit geschaffen, um die bisherigen Bargeldzahlungen durch die Bezahlkarte zu ersetzen. Gleichzeitig wird weiterhin – auch das ist bundesweit geeint – den Leistungsempfängerinnen und –empfängern die Möglichkeit eingeräumt, einen Teil der monatlichen Leistungen in Form von Bargeld abzuheben.“