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Kategorie: Politik

Rekordtilgung von 875 Mio. Euro

Schuldenstand sinkt um 7 Prozent

Schwerin – Seit Anfang 2024 leistet die Landesregierung, ein Jahr früher als ursprünglich beabsichtigt, aus dem MV Schutzfonds keine Zahlungen mehr zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Ursprünglich über den Schutzfonds geplante, gleichwohl notwendige Maßnahmen müssen über den Landeshaushalt finanziert werden.

Die nicht verwendeten Mittel des MV-Schutzfonds betragen zum vorläufigen Abschluss 2023 rund 875 Mio. Euro. Diese Summe soll komplett für Sondertilgungen eingesetzt werden. Damit steigt die ursprünglich geplante Sondertilgung von rund 415 Mio. Euro um 460 Mio. Euro auf 875 Mio. Euro.

Mecklenburg-Vorpommern hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie Kredite in Höhe von 1,975 Mrd. Euro anstelle der ursprünglich im Jahr 2020 geplanten 2,85 Mrd. Euro in Anspruch genommen.

Durch die Rekordtilgung von 875 Mio. Euro reduziert sich der Schuldenstand des Landes Mecklenburg-Vorpommern um rund 7 % auf rund 11,36 Mrd. Euro.

Die Rekordtilgung entlastet den Landeshaushalt ab 2025 für zwanzig Jahre um jährlich 43,7 Mio. Euro. Statt 142,5 Mio. Euro sind jedes Jahr nur noch 98,8 Mio. Euro zu tilgen. Das erspart dem Landeshaushalt darüber hinaus mittelfristig jährlich rund 30,5 Mio. Euro an Zinsausgaben. Dies erhöht den Handlungsspielraum des Landeshaushalts.

Der Finanzminister Dr. Heiko Geue meint hierzu:„Während manch andere Bundesländer in diesem Jahr noch Kredite in dreistelliger Millionenhöhe zur Bewältigung der Corona-Pandemie aufnehmen, tilgt Mecklenburg-Vorpommern Schulden. Die Rekordtilgung von 875 Mio. Euro eröffnet uns mehr finanzielle Spielräume von zunächst über 40 Mio. Euro und mittelfristig über 70 Mio. Euro pro Jahr. Angesichts der enormen Belastungen durch Krisen und der Finanzierung von Energiewende und Klimaschutz sind diese Spielräume dringend notwendig. Das ist solide Finanzpolitik, Made in MV.“

Richtlinie zur Meisterprämie erweitert

Auch Neugründungen können gefördert werden

Schwerin – Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV fördert seit dem Jahr 2015 die Unternehmensnachfolge von Meisterbetrieben im Handwerk über die „Meisterprämie“. Handwerks- und Industriemeister, die einen bestehenden Meisterbetrieb übernehmen wollen, werden mit einem personengebundenen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt unterstützt. Zum Jahresbeginn 2024 wurde die Förderrichtlinie erweitert. „Neu ist, dass wir neben der Unternehmensnachfolge jetzt auch Neugründungen unterstützen. Damit erweitert sich der Kreis der Berechtigten. Uns ist es wichtig, dass es in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin eine große Vielfalt von handwerklichen Meisterbetrieben gibt. Deshalb haben wir die Richtlinie angepasst“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Des Weiteren erfolgt erstmalig eine Förderung in Höhe von 2.500 Euro im Rahmen der Richtlinie bei Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person nach Ablauf von zwölf Monaten nach Eintritt in die Unternehmensnachfolge oder Neugründung im Handwerk innerhalb der nachfolgenden sechs Monate einen Nachweis erbringt über die Schaffung und Besetzung mindestens eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes. Der geschaffene Arbeitsplatz muss mindestens tarifgleich vergütet werden und ab Einstellung mindestens zwölf Monate bestehen. „Die Zuwendungen sollen einen Anreiz bieten, Arbeitsplätze zu erhalten und im besten Fall auch neue Arbeitsplätze zu schaffen“, sagte Schulte.

Seit dem Jahr 2015 bis 2023 wurden 174 Meisterprämien in Höhe von knapp 1,3 Millionen Euro für Unternehmensnachfolgen im Handwerk gefördert. Anträge für die Förderung können beim Landesförderinstitut beantragt werden. Im Landeshaushalt 2024/2025 stehen Mittel in Höhe von 225.000 Euro bereit.

Auch die Richtlinie zum Meister-Extra wurde vom Wirtschaftsministerium bis zum 31.12.2028 verlängert. Meisterabsolventen können nach erfolgreichem Meisterabschluss einen Antrag stellen bei ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer sowie Industrie- und Handelskammer. Das Land MV honoriert diese Leistung weiterhin mit 2.000 Euro pro Absolvent und Meisterabschluss und für die 50 Besten des Jahres in ihrem Gewerk zusätzlich mit 3.000 Euro. Im Landeshaushalt 2024/2025 stehen Mittel in Höhe von 920.000 Euro bereit. In den Jahren 2016 bis 2023 erhielten 2.303 Absolventinnen und Absolventen eine Förderung. Insgesamt wurden 4,237 Millionen Euro ausgereicht.

Insgesamt sind derzeit über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen und rund 5.000 Auszubildende. Es wird ein jährlicher Umsatz von etwa neun Milliarden Euro erwirtschaftet. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden. Mit 12,4 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohner wird der deutsche Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohnern deutlich übertroffen.

„MVwow“- Kampagne weiter auf Erfolgskurs

Der Chef der Staatskanzlei, Patrick Dahlemann erklärt dazu: „Die MVwow-Kampagne wirkt. Sie geht jetzt in die zweite Runde. Starke Wirtschaftsmotive lenken den Blick auf das, was bei uns im Land alles geht. „Made in MV“ ist ein Türöffner für alle Bereiche im Land. Nach Hamburg und Berlin präsentieren wir unser Land in weiteren Städten Deutschlands.

Dahlemann weiter: „Mit den Erfahrungen aus der ersten Werbeschaltung haben wir die Kampagnenidee gemeinsam mit der Agentur WERK 3 aus Rostock nochmals erweitert, insbesondere um den Themenaspekt Innovation. Das stärkt den Standort Mecklenburg-Vorpommern für Fachkräfte und Mitarbeitende. Hier haben wir gute, innovative und erfolgreiche Perspektiven. Darauf richten wir verstärkt den Blickwinkel im Werben um Rückkehrer und Zuziehende.“

Der Chef der Staatskanzlei: „Die größten Kräne, der schönste Laufsteg, der bekannteste Künstler sind nur einige Beispiele die Lust auf MV machen. Zugleich laden wir mit einem Motiv aktiv zum Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit in Schwerin ein. Das sind Einladungen nach Mecklenburg-Vorpommern, die wir auch über Jubiläen und Festtage hinaus mit der Kampagne aussprechen.“

Der Leiter des Landesmarketings MV, Peter Kranz ergänzt: „Die Kampagne „#MVwow“ entwickelt sich stetig weiter, denn sie hat viel Kraft und Potenzial für Aufmerksamkeit bei den Zielgruppen. Sie ist modern, transportiert die Kernbotschaften der Landesmarketingkampagne und fordert direkt auf, MV als Land zum Leben und damit eben auch zum Arbeiten, Studieren, Gründen etc. zu entdecken.“

Die Motive der Kampagne „#MVwow“ werden animiert auf digitale Großbildflächen im öffentlichen Nahverkehr und an publikumsstarken Standorten in Innenstädten präsentiert. Die zweite Welle wird in den kommenden Wochen in Dresden, Leipzig, Frankfurt/Main, Kassel, Kiel, Hannover, Göttingen, Köln, Bremen sowie in Greifswald, Neubrandenburg und Rostock zu sehen sein. Die Geschichten zu den Motiven werden auf der Internetseite des Landesmarketings MV erzählt.

10. Altenpflegepreis

Bewerbung noch bis zum 30. April möglich

Schwerin – Noch bis zum 30. April sind Bewerbungen für den diesjährigen Altenpflegepreis möglich, den das Sozialministerium gemeinsam mit dem Landespflegeausschuss vergibt. Sozialministerin Stefanie Drese warb heute erneut für eine Teilnahme am Wettbewerb. „Wir haben im Land viele tolle Projekte, die innovativ zu einer besseren Versorgung unserer pflegebedürftigen Menschen oder auch der Pflegenden beitragen. Sie wollen wir mit dem 10. Altenpflegepreis in den Fokus der Öffentlichkeit rücken“, so Drese.

Eingereicht werden können Projekte und Angebote von ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen und Diensten oder Vereinigungen der Altenpflege, Bildungseinrichtungen und sonstigen Gruppen. Sie sollten sich den Themenfeldern „Sicherung der pflegerischen Versorgung im ländlichen Raum“, „Neue Organisations- und Personalentwicklungskonzepte“, „Verzahnung der Berufsorientierung“, „Ausbildung und Praxis“, „Maßnahmen der Digitalisierung“, „Maßnahmen für pflegende An- und Zugehörige sowie ehrenamtlich Tätige“ oder der „Förderung der Zufriedenheit und Motivation von Mitarbeitenden“ zuwenden.

„Die Pflege steht insgesamt vor zunehmenden Herausforderungen. Für den Preis vorgeschlagene Projekte oder Angebote sollen deshalb beispielgebend dafür sein, wie zum Beispiel trotz eines wachsenden Personalmangels eine gute pflegerische Versorgung sichergestellt oder wie die Altenpflege den sich wandelnden Lebensentwürfen gerecht werden kann“, erklärte die Ministerin. Alle Voraussetzungen finden Interessierte auf den Seiten des Sozialministeriums.

Eine Bewerbung ist sowohl per Email als auch auf dem Postweg bei der Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses möglich. Jeder Vorschlag wird anschließend durch eine Jury des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern und des Landespflegeausschusses bewertet. Der erste Platz ist mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro dotiert, die Zweit- und Drittplatzierten erhalten 1.500 Euro beziehungsweise 500 Euro.

Drese: „Die Altenpflege ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, der als tragender Grundpfeiler unserer alternden Gesellschaft häufig nicht die nötige Wertschätzung entgegengebracht wird. Den Einsatz unserer Fachkräfte, die mit ideenvollen Projekten die Zukunft unserer Versorgung gestalten, wollen wir deshalb sichtbarerer machen. Ich hoffe daher auch in diesem Jahr wieder auf eine Vielzahl an Bewerbungen.“

Saisonstart der Südbahn

Jesse: Saisonverkehr ist Teil eines nachhaltigen, zukunftsweisenden, modernen Mobilitätskonzeptes für die Region – unter Einbeziehung von Bahn, Regiobus und Rufbus

Parchim – Klimafreundlich zu Ostern mit der Südbahn zu den touristischen Destinationen der Mecklenburgischen Seenplatte: Zum Saisonstart wird an den Wochenenden die Südbahn – von Parchim über Lübz und Karow nach Plau am See (RB19) sowie zwischen Waren (Müritz), Malchow und Plau (RB15) – wieder Fahrt aufnehmen. „Die Südbahn ist wichtig für die in der Region lebenden Menschen und für den Tourismus. Der Saisonverkehr ist Teil eines nachhaltigen, zukunftsweisenden, modernen Mobilitätskonzeptes für die Region – unter Einbeziehung von Bahn, Bus und Rufbus Mecklenburg-Vorpommern. Ein gutes Beispiel dafür ist die erste Regiobuslinie der Region, die seit Dezember 2023 zwischen Neustrelitz und Waren (Müritz) verkehrt. Zum 01. Mai wird diese bis Röbel (Müritz) verlängert. Über den Saisonverkehr entstehen mehr Möglichkeiten, die attraktiven Ausflugsmöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Das Land wird in Zusammenarbeit mit den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Ludwigslust-Parchim sowie dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen Regio Infra Nord-Ost auch in diesem Jahr wieder die Südbahnstrecke mit einem Saisonverkehr beleben. Vom 29. März bis 01. April sowie vom 11. Mai bis 08. September 2024 fahren freitags, samstags, sonntags und feiertags Züge der ODEG zwischen Plau am See und der Inselstadt Malchow sowie zwischen Plau am See und Parchim. Zusätzlich fahren Saisonzüge am 28. März und 08. Mai (wie freitags) und am 09. und 10. Mai (wie samstags/sonntags) auf den Strecken Waren (Müritz) – Inselstadt Malchow – Plau am See und Parchim – Lübz – Plau am See. Während der Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern werden die Züge der RB15 darüber hinaus auch wieder montags bis freitags von der Inselstadt Malchow via Malchow Krebssee nach Alt Schwerin verlängert.

Seit Sommer 2020 bedient die Linie RB19 an den Wochenenden in der Hauptsaison die Strecke Parchim – Plau am See. Aus der anderen Richtung wird die Linie RB15 aus Waren (Müritz) über Malchow und Karow bis Plau am See verlängert. Der 2020 zunächst mit einzelnen Zügen gestartete Saisonverkehr wird seit Sommer 2022 im Zweistundentakt angeboten. Eine zusätzliche bessere Verzahnung mit Bussen und Rufbussen sorgt dafür, dass jeder Zielort in der Region erreichbar ist.

„Unser Anspruch ist, den Saisonverkehr den Fahrgästen als verlässliche Konstante anzubieten. Mit dem Südbahnsaisonverkehr setzen wir nunmehr im fünften Jahr ein klares Statement in punkto nachhaltiges Reisen im Zuge der Mobilitätsoffensive für unser Land“, betont Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern. „Mit dem Deutschland-Ticket nutzen Sie die Züge und Busse in der Region darüber hinaus zu unschlagbar günstigen Konditionen.“

„Seit fünf Jahren ist die Südbahn ein unverzichtbarer Teil unserer Verkehre und trägt maßgeblich zur Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner sowie zum Tourismus in der Region bei. Ihr saisonaler Betrieb integriert ein innovatives Verkehrskonzept, das Bahn und Bus nahtlos verbindet. Das kontinuierliche Vertrauen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern in die ODEG stärkt uns und unser Engagement für die Region. Unsere Linien der RB15 und RB19 bieten eine zuverlässige Verbindung mit einem optimierten Fahrplan im zweistündlichen Takt, der es Reisenden ermöglicht, die Schönheit der Region bequem zu erkunden“, sagt Lars Gehrke, Geschäftsführer der ODEG.

Die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP) ergänzt das Bahnangebot mit der Buslinie 77 und dem Rufbus. Die durchgehenden Fahrten dieser Linie auf der Relation Parchim – Plau am See – Malchow und die Bahnverkehre ergänzen sich hervorragend, weil sie eine Stunde versetzt fahren und so zwischen Parchim und der Inselstadt Malchow annähernd ein Stundentakt entsteht. In Parchim und Malchow besteht Anschluss zwischen Bus und Bahn. „Ich freue mich über die Zusammenarbeit zwischen allen Verkehrsträgern und ganz besonders über die weitreichende Fahrscheinanerkennung untereinander. Das Deutschland-Ticket macht die Verbindungen nochmals attraktiver und wird für steigende Fahrgastzahlen sorgen. Die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbh (VLP) hat sich für die neue Saison gut aufgestellt und zwei neue Betriebshöfe in Lübz und Plau am See errichtet“, sagte Stefan Lösel, Geschäftsführer Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP).

In diesem Jahr fährt zusätzlich die Hanseatische Eisenbahn GmbH (HANS) vom 09. Mai bis zum 08. September im Auftrag der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH und des VBB Verkehrsverbund Berlin Brandenburg auf der RB74 von Pritzwalk über Meyenburg hinaus bis nach Plau am See an Samstagen und Sonntagen mit jeweils drei Fahrten.

„Durch die Verlängerung der RB74 entsteht der Lückenschluss zwischen den Linien in der westlichen Seenplatte und dem SPNV-Netz Berlin-Brandenburgs. Der Plauer See ist damit nur einen Umstieg vom Berliner Zentrum entfernt“, betont René Haber-Henning, Geschäftsführer der Hanseatischen Eisenbahn GmbH. „Komplettiert wird das Angebot durch den Rundbus Plauer See, der fünfmal täglich, alle 2 Stunden, touristische Attraktionen ansteuert und mit dem Umstieg am Haltepunkt Silbermühle der Linie RB74 auch mit der Bahn erreichbar ist. Wir wünschen uns, dass das Angebot von vielen Fahrgästen genutzt wird und dieses nachhaltige, klimafreundliche Angebot künftig nicht nur saisonal, sondern 365 Tage im Jahr besteht.“

Für die Strecke Meyenburg – Plau – Karow – Güstrow ist – initiert von den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg – eine Potentialanalyse in Vorbereitung. Über ein Gutachten sollen Fahrgast- und Güterverkehrspotentiale evaluiert sowie ein potentieller Ausbaubedarf ermittelt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://südbahn-mv.de. Den Fahrplan der ODEG-Linien RB15 und RB19 erhalten Sie hier. Den Fahrplan der Hanseatischen Eisenbahn für die RB74 erhalten Sie hier. Den Fahrplan der VLP-Linie 77 finden Sie hier.

Wachstumschancengesetz beschlossen

Schwesig: Neues Gesetz entlastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen

Berlin – Der Bundesrat hat heute mit Unterstützung Mecklenburg-Vorpommerns das Wachstumschancengesetz beschlossen. Es sieht eine Entlastung der Wirtschaft in Höhe von 3,2 Milliarden Euro vor. Ministerpräsidentin Schwesig zeigte sich erfreut, dass dem Kompromissvorschlag aus dem von ihr geleiteten Vermittlungsausschuss mit klarer Mehrheit zugestimmt wurde.

„Das Gesetz setzt Impulse in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Es entlastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Investitionen schneller abschreiben können. Das ist für Mecklenburg-Vorpommern mit seinen vielen kleinen und mittleren Unternehmen wichtig. Und es setzt Impulse für die Bauwirtschaft, insbesondere für den Mietwohnungsbau. Davon profitiert auch das Handwerk. Ich bin deshalb sehr dankbar, dass wir im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss gefunden haben, der von Bundestag und Bundesrat mit klarer Mehrheit bestätigt wurde.“

Keine Mehrheit fand ein Antrag, auch beim Haushaltsfinanzierungsgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Mecklenburg-Vorpommern steht an der Seite der Landwirtinnen und Landwirte. Wir halten die vom Bund vorgesehenen Kürzungen für falsch. Es ist gut, dass sich der Bund nun auf die Landwirtschaft zubewegt. Aber das, was bisher auf dem Tisch liegt, geht nicht weit genug. Wir brauchen eine Lösung für eine zukunftsfähige Landwirtschaft“, bekräftigte Schwesig die Haltung der Landesregierung.

Studiengang Hebammenwissenschaft

Erste Hebammen schließen duales Studium als Bachelor of Science ab / 17 Absolventinnen erhalten gleichzeitig den Berufsabschluss

Rostock – Den ersten 17 Absolventinnen des Studiengangs Hebammenwissenschaft der Universitätsmedizin Rostock wurden am Freitag, 22. März die Zeugnisse im Beisein von Gesundheitsministerin Stefanie Drese feierlich übergeben. Durch das nun abgeschlossene dreieinhalbjährige duale Studium haben die Studentinnen neben dem akademischen Grad „Bachelor of Science“ (B.Sc.) gleichzeitig die Berufsbezeichnung Hebamme erlangt. Der neue Studiengang Hebammenwissenschaft zeichnet sich durch eine enge Verzahnung von Praxis und Theorie aus. Die Studentinnen profitierten dabei von der Zusammenarbeit mit den Kooperationskliniken und zahlreichen Partnerinnen und Partnern der Praxis in der klinischen und außerklinischen Geburtshilfe.

„Der neue Studiengang Hebammenwissenschaft zeigt eindrucksvoll, wie eine zukunftsgewandte und interdisziplinäre Berufsqualifikation für Hebammen aussehen kann“, betonte Gesundheitsministerin Drese. „Unter der Einbeziehung von zahlreichen Kooperationspartnern, darunter die geburtshilflichen Kliniken, freiberuflichen Hebammen und Beratungsstellen, setzt die Universitätsmedizin Rostock, die als erste einen solchen Abschluss in MV anbietet, Maßstäbe für die Zukunft der Hebammenwissenschaften. Hiervon profitieren die heutigen Absolventinnen, welche künftig als kompetente Beraterinnen und Vertrauenspersonen den werdenden Müttern beim Start in das Familienleben zur Seite stehen werden. Nicht zuletzt ist dies aber auch ein großer Zugewinn für unser Land, indem wir die die geburtshilfliche Versorgung und die Fachkräftesituation insgesamt weiter stärken“, so Drese.

„Das neu gegründete Institut für Gesundheitswissenschaften an der Universitätsmedizin Rostock hat in kürzester Zeit die ersten Absolventinnen des Studiengangs Hebammenwissenschaft hervorgebracht. Weitere Studiengänge sollen den Nachwuchs in den Gesundheitsberufen sicherstellen“, sagt Prof. Dr. Emil Reisinger, Dekan und Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock.

„Die Universitätsmedizin Rostock hat als eine der ersten Universitäten in ganz Deutschland das neue Hebammengesetz umgesetzt und den Studiengang Hebammenwissenschaft an den Start gebracht. Insbesondere die hohen Anforderungen des Gesetzes an die Praxisanleitung der Studierenden war und ist dabei eine Herausforderung für die Kliniken und freiberuflichen Hebammen. Das Team des Studiengangs hat nicht nur die Lehre in der Theorie auf die Beine gestellt, sondern auch funktionierende Kooperationsstrukturen mit den Praxispartnern erarbeitet. Die gemeinsamen Anstrengungen haben sich gelohnt, die ersten Hebammen mit Bachelorabschluss in Mecklenburg-Vorpommern können nun ihren beruflichen Weg beginnen“, sagt Prof. Dorothea Tegethoff, Lehrstuhlinhaberin Hebammenwissenschaft und Leiterin des Instituts für Gesundheitswissenschaften.

Das Studium der Hebammenwissenschaft umfasst medizinische, psychologische und soziale Aspekte von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Es befähigt die Absolventinnen, Frauen und ihre Familien umfassend zu begleiten und die Gesundheit rund um die Geburt zu fördern. Zu den Studieninhalten zählen die Patientenzentrierung, Kommunikation und die Belange der Hebammen in den Gesundheitswissenschaften, in der Prävention und im öffentlichen Gesundheitswesen sowie die Versorgungsforschung und die Förderung der Gesundheitskompetenz von Familien.

Zur Vernetzung der Theorie mit der praktischen Ausbildung der Hebammen wurde unter anderem auch ein Übungskreißsaal im Biomedicum am Campus Schillingallee genutzt. Dieser ist realitätsnah eingerichtet, die Studentinnen können hier in kleinen Behandlungsteams mit Simulationspersonen geburtshilfliche Situationen üben und durch einen Einwegspiegel beobachtet werden. Die technische Ausstattung ermöglicht es, die simulierten Geburten immer wieder zu variieren, z. B. indem kindliche Herztöne während der Geburt digital eingespielt und verändert werden.

Heute ist Weltwassertag

Weltwassertag: Wasser für den Frieden und im Zeichen der Ostsee

Schwerin – Am Weltwassertag weisen die Vereinten Nationen (VN) seit 1992 jährlich am 22. März auf die Bedeutung der Ressource Wasser hin. In diesem Jahr wurde dafür das Motto „Wasser für den Frieden“ gewählt. Damit soll international darauf aufmerksam gemacht werden, dass Wasserknappheit, Wasserverschmutzung und der erschwerte Zugang zu Wasser zu Spannungen und Konflikten führen können. Zudem wurde das Flache Küstengewässer der Ostsee zum Gewässer des Jahres ernannt.

„Mehr als drei Milliarden Menschen sind auf Wasserressourcen angewiesen, die nationale Grenzen überschreiten. Dennoch haben nur 24 Länder Kooperationsabkommen für ihr gesamtes gemeinsames Wasser. Gerade die geopolitischen Krisen und kriegerischen Auseinandersetzungen weltweit führen vor Augen, dass eine friedliche Konfliktbeilegung essentiell ist, um den Wasserzugang als zentrale Leistung der Daseinsvorsorge für alle zu sichern. Von daher gehen der Schutz sowohl der Ressource als auch der zugehörigen Infrastruktur uns alle an“, sagt Staatssekretärin Elisabeth Aßmann.

Grenzüberschreitende Gewässer machen ca. 60 Prozent der weltweiten Süßwasserflüsse aus. 153 Länder verfügen über ein Territorium innerhalb von mindestens einem der 310 grenzüberschreitenden Fluss- und Seeeinzugsgebiete und haben 468 grenzüberschreitende Grundwasserleitersysteme inventarisiert.

Mecklenburg-Vorpommern hat Anteil an den grenzüberschreitenden Einzugsgebieten von Elbe und Oder und wirkt daher in den Internationalen Kommissionen zum Schutz der Elbe (IKSE) bzw. Oder (IKSO) mit. Weiterhin arbeitet MV auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft mit der Republik Polen in der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission zusammen. Ein Thema ist zum Beispiel die Sicherung einer nachhaltigen und qualitätsgerechten Trinkwasserversorgung im Bereich Ostusedom.

Hier wurden gute Fortschritte erreicht. Das Grundwasserdargebot wird im östlichen Teil der Insel Usedom vollständig ausgenutzt. Um die angespannte Grundwassersituation auf polnischer und deutscher Seite näher zu betrachten, wurde 2006 ein gemeinsames Projekt über die grenzüberschreitende Grundwasserbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Versorgungsregion Ostusedom/Swinemünde auf der Grundlage eines geohydraulischen Modells erarbeitet.

Das Umweltbundesamt stellt seit 2011 am Weltwassertag zudem einen „Gewässertyp des Jahres“ vor. In diesem Jahr steht das „Flache Küstengewässer der Ostsee“ im Fokus. „Über die Ernennung des Flachen Küstengewässers der Ostsee als Gewässertyp des Jahres freue ich mich besonders. Es erstreckt sich in Wassertiefen bis zu 15 Meter und über 377 Kilometer Länge an der gesamten Außenküste von Pötenitz an der Lübecker Bucht bis nach Ahlbeck an der Pommerschen Bucht. Auf diese Weise können wir Besucherinnen und Besucher sowie Einheimische für die Vielseitigkeit des Lebensraumes sensibilisieren und auf den Zustand, die Belastungen sowie auf Schutzmaßnahmen hinweisen“, sagt Aßmann.

Als Lebensraum sind die flachen Küstengewässer von großer Bedeutung. So finden sich dort Seegraswiesen und Algenfluren, die Schutz- und Lebensraum für wirbellose Tiere und Jungfische sowie Laichsubtrat für Fische, etwa Heringe sind. Aber auch nach der FFH-Richtlinie geschützte Lebensräume wie Riffe und Sandbänke sowie schlickige Weichböden sind Siedlungssubstrate. Sie beherbergen viele Tiere und Pflanzen. Die flachen Küstengewässer bieten auch Rast- und Nahrungsplätze für Wasservögel, wie Taucher, Gänse und Enten. In einigen Küstengebieten leben noch wenige hundert Exemplare der gefährdeten Schweinswale. Seit einigen Jahren kehren zunehmend Kegelrobben und Seehunde in ihre alten Siedlungsgebiete an der Küste zurück.

Belastung: Wirtschaftlich spielen die flachen Küstengewässer eine bedeutende Rolle vor allem für den Tourismus, die Schifffahrt und die Fischerei, die jedoch auch Belastungen mit sich bringen. Die stärkste Belastung geht aktuell immer noch von Stickstoff und Phosphor aus, die überwiegend aus der Landwirtschaft, dem Verkehr und den Kläranlagen über Flüsse und Atmosphäre in die Ostsee gelangen. Müll wiederum gelangt vor allem durch den Tourismus an die Strände und ins Meer. Verlorengegangene Fischereigeräte stellen eine oftmals tödliche Gefahr für Meeressäuger, Seevögel und Fische dar, die sich darin verheddern und verenden. Auch Munitionsaltlasten aus den Weltkriegen, die in den Küstengewässern verklappt wurden, sind aufgrund der fortschreitenden Korrosion und der Freisetzung toxischer chemischer Verbindungen gefährlich.

Schutzmaßnahmen: In MV werden mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Flora-Fauna-Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie sowie der Helsinki-Konvention zum Schutz der Ostsee umfangreiche Maßnahmen ergriffen. So wird seit Jahrzehnten an einer Reduzierung der Nähr- und Schadstoffe gearbeitet. Vor allem der Aus- und Neubau von Kläranlagen führte zu deutlichen Verbesserungen. Die aktuell noch zu hohen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft sollen in den nächsten Jahren durch die Umsetzung der Düngeverordnung in MV weiter reduziert werden. Verlorengegangene Fischereinetze werden über eine Förderung durch das Land MV aus den Küstengewässern geborgen und entsorgt. Teile der flachen Küstengewässer stehen als „Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft“ und „Nationalpark Jasmund“ in Mecklenburg-Vorpommern unter besonderem Schutz.