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Kategorie: Politik

Polizeiliche Kriminalstatistik 2023

Innenminister Pegel: „Fallzahlen steigen wie im Bundestrend, aber unsere Aufklärungsquote bleibt konstant hoch“

Schwerin – Die Fallzahlen der Gesamtstraftaten in Mecklenburg-Vorpommern sind im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr mit 111.571 Fällen wie im gesamten Bundestrend angestiegen – um 4,7 Prozent im Vergleich zu 2022. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 liegt 2022 mit marginal 0,2 Prozent mehr Straftaten gleichauf.

„Erstmals seit 2019 sehen wir leider einen Anstieg in den Fallzahlen – dieser Trend herrscht bundesweit vor. Während die Pandemie für einen deutlichen Rückgang des Kriminalitätsgeschehens gesorgt hat, müssen wir nun wieder wachsamer sein.“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel, der heute in Schwerin die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2023 vorstellte und ergänzte: „Die gute Arbeit unserer Landespolizei wird mit der gleichbleibend guten Aufklärungsquote von 62,8 Prozent unterstrichen, die einmal mehr über dem Bundesdurchschnitt liegt.“

Die auffälligsten Entwicklungen im Jahr 2023:

Deutlicher Rückgang bei Straftaten gegen das Leben

Ein erfreulicher Rückgang zeigt sich bei der Zahl der Straftaten gegen das Leben wie Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen und Fahrlässige Tötung von 55 auf 37 Fälle. Es wurden 2023 im Bereich Mord sieben Fälle registriert. Hinzu kommen vier vollendete Totschlagsdelikte und 12 Versuche eines Totschlags, zwölfmal fahrlässige Tötung und zwei Fälle von illegalem Schwangerschaftsabbruch. „Die Aufklärungsquote bei all diesen Straftaten konnte um fast fünf Prozentpunkte auf 86,5 Prozent gesteigert werden. Das bringt leider keinem der Opfer sein Leben zurück, aber die Polizei kann damit den Angehörigen in vielen Fällen Gewissheit über die Tat geben. Zudem zeigen wir den Täterinnen und Tätern – und auch potenziellen –, dass bei diesen schwersten Straftaten gegen das Leben fest damit gerechnet werden muss, gefasst und bestraft zu werden. Dies ist ein wichtiger Baustein in der Prävention von Straftaten.“, so Pegel.

Anstieg bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. „Von 1.916 im Jahr 2022 haben wir ein Plus von 190 Fälle im Jahr 2023 auf 2.106 erfasst. Der Anstieg setzt sich leider auch bei den jeweiligen Untergruppen in dieser Straftatengruppe fort“, erklärt Innenminister Pegel.

So sind in der gleichnamigen Untergruppe der „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“, zu welcher Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlen zählen, die erfassten Fälle um 206 Fälle auf 792 Straftaten angestiegen. Im Bereich des „Sexuellen Missbrauch“ liegt ein nahezu gleichbleibender Trend vor (2023: 445; plus 5), ebenso beim sexuellen Missbrauch von Kindern mit 320 Fällen (minus 1 Fall). Bei der Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Inhalte ist eine gleichbleibende Entwicklung zu beobachten. „In diesem Bereich wurden 649 Fälle im Jahr 2023 erfasst – 2022 waren es 646. Gut 54 Prozent – also mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen in diesem Bereich –  sind unter 18 Jahren. Dies bestärkt die Landespolizei weiter in ihrer intensiven Präventionsarbeit in diesem Bereich. Wir müssen Kinder und Jugendliche aufklären und für solche Aufnahmen sensibilisieren. So etwas zu besitzen, ist nicht okay, und solche Aufnahmen weiterzusenden, erst recht nicht. Aber nicht nur die Kinder und Jugendlichen müssen wir erreichen, sondern auch Eltern. Daher richtet sich mein Appell auch an diese: Passen Sie auf, was sich Ihre Kinder anschauen und gegenseitig schicken. Klären Sie Ihre Kinder zu Hause auf, was richtig und was falsch ist – und vor allem vermitteln Sie, dass ein Hinweis auf eine solche Straftat oder wenn sich Ihre Kinder unwohl fühlen, kein Petzen ist oder sie dafür Ärger bekommen. Eine solche Reaktion ist vielmehr genau die richtige, um Täter zu demaskieren sowie zu fassen und mögliche Netzwerke aufzudecken“, sagt Christian Pegel.

Wenngleich die Fallzahlen in Bezug auf Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie in Mecklenburg-Vorpommern aktuell stagnieren, ist dennoch keine Entwarnung zu geben. Denn das Hinweisaufkommen an den Bund steigt nach wie vor. Diese Zahlen sind ganz überwiegend mit der Zunahme von Verdachtsmeldungen aus den USA zu erklären. US-Internetdienste wie Google, Meta (Facebook, Instagram, WhatsApp), Snapchat, DropBox und Microsoft uvm. sind seit 2012 nach US-amerikanischem Recht verpflichtet, alle Dateien, die dort geteilt werden, auf Kinderpornografie zu prüfen und Verdachtsfälle an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) zu melden. Sobald Hinweise auf deutsche Nutzer vorliegen, werden diese an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeleitet. Diese Meldungen steigen jährlich rapide an, waren es 2015 bundesweit noch 14.500 und 2020 55.660, so sind es allein im vergangenen Jahr 180.287 Hinweise, die nach Deutschland gemeldet wurden. „Dies stellt im Vergleich zum Jahr 2022 noch mal eine Steigerung von fast 50.000 Hinweise dar. Fast 1.000 von diesen Fällen wurden 2023 an unser Landeskriminalamt weitergeleitet“, führt Minister Pegel aus.

Häusliche Gewalt: „Melden Sie sich, wenn Sie betroffen sind“

Im Phänomenbereich der Häuslichen Gewalt setzt sich der seit Jahren steigende Trend auch 2023 weiter fort. Ende 2021 wurde dieser Phänomenbereich mit einer bundesweiten Definition, um so eine einheitliche statistische Erfassung zu ermöglichen, versehen. Häusliche Gewalt umfasst demnach nicht nur partnerschaftliche und ex-partnerschaftliche, sondern auch familiäre Gewalt. Voraussetzung ist aber, dass die Beteiligten im gemeinsamen Haushalt leben

Im vergangenen Jahr hat die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 2.098 Fälle Häuslicher Gewalt und damit eine Zunahme von 6,8 Prozent im Vergleich zu 2022 registriert. Das Phänomen ist überwiegend durch Körperverletzungsdelikte geprägt. Die Polizei registrierte 1.629 Körperverletzungen sowie neun Straftaten gegen das Leben, von denen alle Fälle vollendet wurden. 38,8 Prozent aller aufgeklärten Taten wurden unter Alkoholeinfluss begangen. „Wir müssen leider annehmen, dass das Dunkelfeld wesentlich höher ist. Noch immer trauen sich viele Opfer nicht, einen Fall von Häuslicher Gewalt anzuzeigen. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern eine Straftat, die konsequent geahndet werden muss –melden Sie sich bitte, wenn Sie betroffen sind“, appelliert der Minister.

Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften angestiegen

Die Zahl der erfassten Fälle, bei denen Polizeibeamtinnen und -beamte im Dienst sowie gleichstehende Personen Opfer einer Straftat geworden sind, ist im Vergleich zum Vorjahr auf 1.014 Taten angestiegen. Zuwächse sind bei Widerstandsdelikten (plus 0,6 Prozent) und tätlichen Angriffen (plus 13 Prozent) zu verzeichnen. In 87,4 Prozent der Fälle waren die Opfer Polizeibeamtinnen und –beamte, im Vorjahr lag diese Zahl noch bei 92,1 Prozent.

Minister Christian Pegel: „Wir spüren bei uns im Land deutlich eine Zunahme von aggressivem Verhalten gegenüber Polizei, Feuerwehren und Rettungskräften. Dieses Verhalten ist durch nichts zu rechtfertigen. Es gefährdet sogar häufig noch Menschen, denen eigentlich dringend Hilfe zuteilwerden müsste. Jeder Angriff gegen Einsatzkräfte ist einer zu viel und darf nicht hingenommen werden. Es gibt auch keinerlei Rechtfertigungen für körperliche oder verbale Angriffe gegenüber Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten. Wer mit polizeilichen Maßnahmen nicht einverstanden ist, dem steht der Rechtsweg offen. Wer sich Ressentiments gegenüber dem Staat oder seinen Institutionen hingibt, kann diese nicht auch noch mittels Gewalt auf Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräften projizieren. Unsere Einsatzkräfte sind Bürger in Uniform, Mütter, Väter, Töchter und Söhne, die die Sicherheit und Ordnung in unserem Land gewährleisten und hierbei leider zu oft ihr eigenes Leben und ihre körperliche Unversehrtheit in Gefahr bringen müssen. Die Politik sowie die gesamte Gesellschaft sollten den Frauen und Männern daher für ihren Dienst mit Respekt begegnen und sich entschieden gegen Gewalt stellen.“

Weitere polizeilichen Entwicklungen im Jahr 2023

Auch bei den sogenannten Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit sind die Fälle 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, von 18.336 auf 19.608 (plus 6,9 Prozent).

„In dieser Statistik bemerken wir allerdings noch die Auswirkungen einer Rechtsänderung im Jahr 2021: Zuvor war eine sogenannte Bedrohung strafbar bei Androhung einer Handlung, die ein Verbrechen darstellt. Jetzt gilt auch die Bedrohung mit einigen Vergehen, wie der sexuellen Selbstbestimmung, der körperlichen Unversehrtheit, der persönlichen Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert als strafbar. Der Kreis der als Bedrohung erfassten Straftaten wurde damit erheblich erweitert. Dies zeigt auch der Anstieg polizeilich registriertet Bedrohungen von 4.365 auf 4.820 Fälle“, erläutert Pegel.

Gestiegen sei die auch Zahl der Körperverletzungen um 565 auf 11.941. „In 30 Prozent der aufgeklärten Körperverletzungen waren die Tatverdächtigen alkoholisiert, was – nicht nur hier – zeigt, dass Alkoholisierung in verschiedenen Straftatbereichen erhebliche Treiberfunktion hat“, so Pegel.

Gut ein Viertel der erfassten Straftaten mit Blick auf die Gesamtkriminalität findet sich in den sonstigen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches wieder. Darunter zählt eine Vielzahl teils unterschiedlicher Tatbestände wie Erpressung, Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Vortäuschen einer Straftat, „Strafvereitelung“, Hehlerei, Brandstiftung sowie Korruptions- und Amtsdelikte. In diesem Phänomenbereich sind die Fallzahlen insgesamt von 27.176 auf 28.844 (plus 6,1 Prozent) erfassten Fällen angestiegen.

Die Sprengung von Geldautomaten erreichte im vergangenen Jahr mit zwölf Fällen im Vergleich zu den Vorjahren einen neuen Höchstwert. Während Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2022 verschont wurde mit dieser Art von Fällen, ist der Anstieg nun deutlich zu spüren. „In zehn dieser Fälle erlangten die Täter sogar Beute. Bei elf Fällen wurde fester Explosivstoff, der sogenannte Blitz-Knall-Satz, eingesetzt. Das zeigt eine Strukturiertheit bei diesen Straftaten. Daher wurde auch eine Ermittlungsgruppe zur Aufklärung der Fälle beim Landeskriminalamt eingerichtet“, berichtet der Minister.

„Für eine erfolgreiche Prävention gegen diese speziellen, gegen Banken und deren Automaten gerichtete Straftaten kann nach Einschätzung der Polizei nur ein Maßnahmenmix helfen – besonders wichtig wäre, dass der Bundesgesetzgeber den Einsatz von Geldeinfärbesystemen, Verklebesystemen und Vernebelungssystemen gesetzlich vorschreibt, damit erbeutetes Geld unbrauchbar und damit diese Straftaten unattraktiv werden“, so der Innenminister. Die Niederlande seien mit genau diesen Maßnahmen wirksam gegen solchen Straftaten vorgegangen.

Die Auswertung der Automatenstraftaten und deren Zahlen basieren jedoch auf Einzelauswertungen und sind daher nicht als statistische Daten erfasst.

Schutzsuchende Kinder und Jugendliche

Schwerin – Seit Beginn des Ukraine-Krieges haben rund 32.000 Menschen aus der Ukraine in Mecklenburg-Vorpommern Schutz gesucht. Rund 25.000 leben derzeit im Land. Unter ihnen sind viele Kinder und Jugendliche. Um Mitarbeitende in der Geflüchtetenhilfe für den Umgang speziell mit jungen Menschen aus Kriegsgebieten zu sensibilisieren, fördert das Land Weiterbildungsprogramme.

„Für die meisten Schutzsuchenden bedeutete die Flucht ins Ausland ein einschneidendes Erlebnis. Viele Kinder und Jugendliche leiden unter psychischen Belastungen. Sie benötigen einen sensiblen und vertrauensvollen Umgang“, betont Integrationsministerin Stefanie Drese. Um diesen Umgang zu schulen, richten sich zwei neue Weiterbildungsangebote an Ehrenamtliche sowie an Fachpersonal.

„Insgesamt können bis zu 400 Beschäftigte und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in Flüchtlingsunterkünften sowie für Migrantenselbstorganisationen teilnehmen“, erklärt Drese. Darüber hinaus gebe es eine Fortbildung für bis zu 20 pädagogische Fachkräfte.

Im Zuge der Angebote für Ehrenamtliche erhalten die Teilnehmenden vertiefende Kenntnisse zum Kinderschutz an 10 Fortbildungstagen. Zu den Themenbereichen zählen unter anderem der Umgang mit Betroffenen von Gewalterfahrungen bis hin zur Auseinandersetzung mit Traumata und Diskriminierung.

„Für die Ehrenamtlichen ist die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen emotional oft besonders herausfordernd. Die Schulungen sollen ihnen Hinweise und Maßnahmen für verschiedene Situationen an die Hand geben“, so Drese. Durchgeführt werden die Fortbildungstage für Ehrenamtliche durch den Verein Schabernack e.V.

Für pädagogische Fachkräfte aus dem Bereich Migrations- und Flüchtlingsarbeit bietet das Institut für Weiterbildung (IFW) an der Hochschule Neubrandenburg darüber hinaus eine Qualifizierung zum „Coach für geflüchtete und vertriebene Kinder und Jugendliche“ an. „Die Inhalte bereiten die Teilnehmenden insbesondere für die Arbeit mit jungen Menschen aus der Ukraine mit Blick auf ihre Kultur und Fluchtgeschichte vor“, erklärt Drese. Ziel sei es, die Kinder und ihre Familien bei der Integration bestmöglich zu begleiten.

Die 20 Teilnehmenden durchlaufen dafür mehr als 100 Unterrichtseinheiten über einen Zeitraum von neun Monaten. Insgesamt fördert das Land die Angebote mit 165.000 Euro

Neues Gesetz

Mehr Mitwirkungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche

Schwerin – Am 2. April tritt das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz in Kraft (JVG M-V). Darin sind erstmalig Mitsprache- und Teilhaberechte von Kindern und Jugendlichen landesgesetzlich verankert. Der Landtag hatte in seiner Sitzung am 13. März das JVG beschlossen.

„Junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern können sich ab sofort auf dieses Gesetz berufen und sich in gesellschaftliche Entscheidungsprozesse einbringen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Start des Gesetzes. Das Land stärke die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen vor allem im kommunalen Bereich, aber auch überregional.

„Wir etablieren damit klare Beteiligungsrechte und spezifische Regelungen für Kinder- und Jugendgremien auf kommunaler Ebene. Darüber hinaus schaffen wir gesetzliche Grundlagen für die Verstetigung und den Ausbau von Angeboten und Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung“, verdeutlichte Drese.

Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien stehe nun zum Beispiel in kommunalen Vertretungsorganen und Ausschüssen ein Anhörungs-, Rede- sowie Antragrecht zu. „Ich erhoffe mir, dass die Kommunen von sich aus, junge Menschen ermuntern und befördern, sich aktiv vor Ort einzubringen und ihre Interessen zu vertreten“, sagte Drese. „Es gibt schon eine Reihe von positiven Beispielen einer sehr gut funktionierenden Jugendbeteiligung wie in Malchow, Wismar, Torgelow, Stralsund oder Schwerin. Das sind Vorbilder für andere Städte und Gemeinden“, so Drese.

Die Ministerin verwies zudem auf die Sicherstellung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Vorhaben und Planungen der Landesregierung durch eine Geschäfts-stelle für Kinder- und Jugendbeteiligung. Mit dieser beträte Mecklenburg-Vorpommern partizipatives Neuland und setze damit bundesweit neue Maßstäbe.

Drese: „Kinder und Jugendliche bringen neue Perspektiven mit. Das ist für altbewährte Gremien manchmal anstrengend und ungewohnt, erweitert aber den Horizont und kann dazu führen die eigene Stadt oder Gemeinde durch eine andere Brille zu sehen. Gerade in einer politisch so bewegten Zeit setzen wir mit dem neuen Gesetz ein richtiges Signal.“

Ländervergleich bei Investitionsquote

MV auf Platz 1 im Ländervergleich bei Investitionsquote / 17,4 Prozent der Ausgaben für Investitionen genutzt

Schwerin – Bei den Investitionen ist Mecklenburg-Vorpommern im letzten Jahr Spitzenreiter im Ländervergleich gewesen. Mit einer Investitionsquote von 17,4 Prozent der Ausgaben des Landeshaushalts hat das Land anteilig mehr als jedes andere investiert.

„In 2023 hat die Landesregierung mit rund 1.849 Mio. Euro sogar 278 Mio. Euro mehr investiert als zunächst in der Planung veranschlagt. Das ist ein wichtiger Erfolg. Mit mehr Investitionen gerade in Zukunftsbereichen wie den Breitbandausbau, aber auch den Wohnungsbau und mit kommunalen Investitionen holt unser Bundesland gegenüber anderen auf. Mit einer Investitionsquote von über 17 Prozent bewegen wir uns weit über den Investitionszahlen des letzten Jahrzehnts“, so Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Zu den Investitionsschwerpunkten zählten in Mecklenburg-Vorpommern 2023 vor allem die Baumaßnahmen. Hier wurden 375 Mio. Euro investiert.

Über den kommunalen Finanzausgleich sind 213 Mio. Euro investive Mittel an die Kommunen geflossen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten sonstige Investitionen mit Volumen von 1.262 Mio. Euro. Beispielhaft seien hier der Breitbandausbau (113 Mio. Euro), der Wohnungs- und Städtebau (229 Mio. Euro) oder auch Investitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (133 Mio. Euro) genannt.

Auf Platz zwei im Ländervergleich der Investitionsquote hinter Mecklenburg-Vorpommern liegt Thüringen mit 15,8 Prozent, gefolgt von Sachen mit 15,2 Prozent und Bayern mit 14,1 Prozent.

Die Schlusslichter im Länderbergleich der Investitionsquote bilden Hessen mit 8 Prozent, Niedersachsen mit 5,9 Prozent und Rheinland-Pfalz mit 5,3 Prozent.

Tariftreue- und Vergabegesetz

Tariftreue- und Vergabegesetz stärkt die Tarifbindung und die heimische Wirtschaft

Schwerin – Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz stärkt die Landesregierung die heimische Wirtschaft, indem sie gleiche Bedingungen für alle Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer schafft. Entgegen der Kritik des Städte- und Gemeindetages werden sich auch weiterhin alle Unternehmen um öffentliche Aufträge bewerben können. Das Tariftreue- und Vergabegesetz sieht unter anderem vor, dass bei öffentlichen Aufträgen sichergestellt wird, dass Beschäftigte Tariflohn erhalten. Die Landesregierung reagiert damit darauf, dass der Nordosten bei der Tarifbindung im bundesweiten Vergleich regelmäßig im untersten Drittel rangiert.

Das stellt auch der Städte- und Gemeindetag MV (StGT) in seiner jüngsten Kritik fest, der die Tarifbindung in den Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern bei nur 24 Prozent sieht. Allerdings kommt der Verband zu einer falschen Schlussfolgerung, wenn er behauptet, dass durch das neue Gesetz 76 Prozent der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen würden.

Denn mit dem Gesetz werden die Betriebe nicht verpflichtet, sich tariflich zu binden. Wer öffentliche Aufträge erhält, muss lediglich diejenigen Beschäftigten tariflich entlohnen, die den öffentlichen Auftrag erfüllen. Somit steht es weiterhin allen Unternehmen frei, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Für die Betriebe entstehen dadurch auch keine Mehrkosten, da diese Mehrkosten in Gänze von der öffentlichen Hand getragen werden.

Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte: „Die Landesregierung ist mit dem Ziel angetreten, die Tarifbindung im Land zu erhöhen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist daher ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Die öffentliche Hand wird mit dem Gesetz ihrer besonderen Verantwortung gerecht, dass bei ihren Aufträgen Löhne gezahlt werden, die die Sozialpartner für angemessen erachten. Wer für den Staat arbeitet, muss von diesem Lohn leben können.

Das schafft endlich gleiche Bedingungen für alle Unternehmen und beendet den Preiskampf auf dem Rücken der Angestellten. Wir stärken aber auch die Position heimischer Unternehmen, indem bei der Vergabe nun auch kurze Transportwege berücksichtigt werden können. Dass dieser Weg nicht so falsch sein kann, belegen auch die jüngsten Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung: Mecklenburg-Vorpommern ist deutscher Wachstumsmeister. In keinem anderen Bundesland ist die Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr stärker gestiegen.“

Bruttoinlandsprodukt 2023 in M-V

Schwerin – Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern hat heute aktuelle Zahlen zum Bruttoinlandsprodukt in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Nach Berechnungen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, dem auch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern angehört, stieg in Mecklenburg-Vorpommern das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 preisbereinigt um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr an (Bundesdurchschnitt: -0,3 Prozent). An der Gesamtwirtschaftsleistung Deutschlands hatte Mecklenburg-Vorpommern mit einem Bruttoinlandsprodukt von 59.217 Millionen EUR einen Anteil von 1,4 Prozent.

Statement Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit:„Der Anstieg des Bruttoinlandsproduktes in Mecklenburg-Vorpommern zeigt die Robustheit der überwiegend klein- und mittelständisch geprägten Wirtschaft im Land. Auch die geringere Abhängigkeit von internationalen Strömen zeigt sich hier. Wir werden weiter mit unserer Wirtschaftspolitik die Unternehmen im Land darin unterstützten, solide zu wachsen und so auch in schwierigen wirtschaftlichen Situation solide zu wirtschaften. Wirtschaft ist auch Psychologie, die aktuellen Zahlen helfen; die Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist offenbar besser als einige sagen.“

Zuschüsse für Familienerholung

Schwerin – Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen können Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub beantragen. Im vergangenen Jahr profitierten von dieser Förderung 320 Kinder und 188 Erwachsene und auch in diesem Jahr stehen erneut Landesmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung, betonte Sozialministerin Stefanie Drese vor den Ostertagen.

„Wir möchten mit den Landeszuschüssen erreichen, dass auch Eltern mit wenig Geld ein paar tolle Urlaubstage mit ihren Kindern fernab vom Alltagsstress miteinander verbringen können“, betonte die Ministerin. Familienerholungsmaßnahmen sollen zudem dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt zu stärken, mögliche Belastungen und Krisen abzufedern und bei Bedarf über weiterführende Hilfen informieren. „Damit leisten die Familienerholungsmaßnahmen auch über den Urlaubscharakter hinaus einen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen im Land“, so Drese.

Gefördert werden können Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden. Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person für einen Aufenthalt mit fünf bis sieben Übernachtungen. Über sieben Nächte hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro.

„So kann zum Beispiel eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern für eine Familienerholungsmaßnahme von 14 Tagen, dem Maximum, eine Förderung in Höhe von 1.392 Euro oder für eine Maßnahme von sieben Tagen eine Förderung in Höhe von 840 Euro erhalten“, rechnete Drese vor. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind sei bei 14 Tagen eine Förderung in Höhe von 696 Euro oder für eine siebentägige Familienerholungsmaßnahme ein Zuschuss von 420 Euro möglich.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens eins der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.

„Die Familienerholung wird zum Beispiel von unseren Familienferienstätten im Land angeboten, die oft in fantastischer Lage, zum Beispiel fußläufig zum Ostseestrand liegen“, betonte Drese. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/.  Aber auch freie Träger aus dem Sozialbereich wie die AWO, das DRK, die Caritas oder die Diakonie ermöglichen einen Aufenthalt.

„Wer das Angebot zum Beispiel in den Sommerferien in Anspruch nehmen möchte, sollte sich deshalb frühzeitig informieren und anmelden. Das Landesamt für Soziales und Gesundheit (LAGuS) hilft hierbei gern“, erklärte Drese.

Auf den Seiten des LAGuS finden Interessierte auch alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV.

Drese: „Im vergangenen Jahr wurden nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel vollends ausgeschöpft. Das ist äußerst schade. Ich appelliere deshalb, den eigenen Anspruch zu prüfen und hoffe auch in diesem Jahr auf erholsame Tage für möglichst viele Familien im Land.“

Zukünftige Lehrkräfte erhalten ihre Zeugnisse

Oldenburg: Zweites Staatsexamen haben 44 Absolventinnen und Absolventen mit der Note ‚sehr gut‘ bestanden

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben am Vormittag 99 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern offiziell beendet. Bei einer Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin hat Staatssekretär Tom Scheidung den neu ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern die Zeugnisse über die Zweite Staatsprüfung überreicht.

„Das Zweite Staatsexamen haben 44 Absolventinnen und Absolventen mit der Note ‚sehr gut‘ bestanden. Der Notendurchschnitt liegt bei 1,8. Das ist ein tolles Ergebnis, zu dem ich herzlich gratuliere“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Feierstunde. „Für den neuen Lebensabschnitt wünsche ich von Herzen alles Gute und freue mich über jede neue Lehrkraft an unseren Schulen.“

Die Absolventinnen und Absolventen verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 7
  • Lehramt an Grundschulen: 22
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 9
  • Lehramt an Gymnasien: 61

76 der Absolventinnen und Absolventen werden zum 1. April 2024 unbefristet in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingestellt. Davon unterrichten 65 Absolventinnen und Absolventen  zukünftig an ihren Ausbildungsschulen.

„Unsere Übernahmegarantie ist ein gute Möglichkeit, um Lehrkräfte für unser Bundesland zu gewinnen. Referendarinnen und Referendaren können besser planen und nahtlos in den Beruf einsteigen. Auch die Schulen profitieren von der Übernahmegarantie , weil sie die Lehrkräfte beschäftigen können, die sie selbst ausgebildet haben“, so die Ministerin.

Mecklenburg-Vorpommern stellt zu vier Terminen jährlich Referendarinnen und Referendare ein. Der aktuelle Bewerbungszeitraum, für den Einstellungstermin zum 1. August 2024, endet am 8. April 2024. Zeugnisse können bis zum 22. Juli 2024 nachgereicht werden. Danach ist der nächste Einstieg zum 1. Oktober 2024 möglich. Die Bewerbungsfrist hierfür läuft vom 27. Mai bis 17. Juni 2024.