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Kategorie: Politik

Top-Arbeitgeber in M-V

Junge Menschen zeichnen das Land M-V als Top-Arbeitgeber aus

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat als attraktiver Arbeitgeber die Auszeichnung „Next Gen Workplace 2023-2024“ erhalten. Vergeben wurde die Ehrung im Rahmen der Young Brand Awards. Der Wettbewerb findet bereits seit 2011 statt und kürt die Arbeitgeber mit den besten Benefits für die junge Generation von 16 bis 35 Jahren.

Gute Bewertungen erhielten vor allem die starken Vorteile der Landesverwaltung: die überdurchschnittliche Bezahlung schon in Ausbildung bzw. im Studium, die Sicherheit durch hohe Übernahmechancen und die guten Perspektiven. Als weiterer Pluspunkt wurden die modernen Modelle für ortsunabhängige Arbeit und Arbeitszeit genannt. Für viele junge Menschen ist das Land ein interessanter Arbeitgeber.

„Diese Auszeichnung ist die sichtbare Bestätigung dafür, dass die Arbeit in der Landesverwaltung in den vergangenen Jahren noch attraktiver geworden ist. Ich denke beispielsweise an unsere Homeoffice-Regelungen oder an das einfach zu nutzende E-Learning-Portal der Landesverwaltung LEON und freue mich sehr, dass unsere Bemühungen nun spürbare Früchte tragen. Wer sich für den Landesdienst entscheidet, profitiert von vielseitigen Aufgabenbereichen, sehr guten Arbeitsbedingungen und einem kollegialen Miteinander.

Dass dies auch von jungen Menschen erkannt und geschätzt wird, ist eine motivierende Nachricht und bestärkt uns, den Weg hin zu einem noch moderneren Arbeitgeber weiterzugehen“, so Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Das Land MV bietet interessierten Bewerberinnen und Bewerbern über das Karriereportal MV einen einfachen Zugang zu sämtlichen Stellen- und Nachwuchsangeboten. Außerdem sind auf der Seite umfassende Informationen über das Arbeiten und Lernen in der Landesverwaltung zu finden.

M-V auf weltgrößter Medizintechnikmesse

Made in M-V exportiert in über 100 Länder

Schwerin – Fast doppelt so viele Unternehmen wie im letzten Jahr präsentierten sich auf der diesjährigen Medica in Düsseldorf. Wirtschaftsminister Meyer war vor Ort und zieht ein positives Fazit.

„Die vermeintlichen Hidden Champions aus unserem Bundesland setzen ihre Produkte mittlerweile in mehr als 100 Ländern weltweit ab. Mecklenburg-Vorpommern muss sich also nicht verstecken, wenn es um Innovation in der Medizintechnik geht. Die 18 Unternehmen, die sich auf der Medica in Düsseldorf präsentiert haben, zeigten eindrucksvoll, welches Potenzial in diesem Wirtschaftszweig gerade in Mecklenburg-Vorpommern steckt“, so Wirtschaftsminister Reinhard Meyer am Rande der Messe.

Die Gesundheitswirtschaft ist in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren ein stabiler, krisenfester Wachstumsfaktor. Nach aktuellen Daten weist die Branche eine Wertschöpfung von insgesamt ca. 6,5 Mrd. Euro aus.

Das entspricht fast 15 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes. Rückgrat der Gesundheitswirtschaft in M-V bleibt zwar nach wie vor die medizinische Versorgung, aber der Anteil der mittelständisch geprägten industriellen Gesundheitswirtschaft (u.a. Produktion, Vertrieb und Großhandel von Humanarzneimitteln, Medizintechnik und Medizinprodukten) in Mecklenburg-Vorpommern wächst stetig.

Mehr als 12.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in der Branche beschäftigt und tragen damit ihren Teil zur Bruttowertschöpfung von mittlerweile 630,7 Mio. Euro bei. Damit sind auch Medizinprodukte und Medizintechnik Wachstumstreiber im Hinblick auf Wertschöpfung, Beschäftigung und Export.

Suchtprävention an Schulen

Schwerin – Die interaktive Aufklärungsarbeit zu Alkohol, Cannabis und anderen illegalen Drogen an Schulen, die seit 2017 erfolgt, wird um drei weitere Jahre verlängert. Bildungsministerin Simone Oldenburg, die AOK-Nordost und die Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST), Birgit Grämke, haben eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Im Kern geht es um die weitere Umsetzung des Projektes „Appgestützte interaktive Suchtprävention“.

Ziel ist es, dass LAKOST auch zukünftig in den Berufsschulen, Gymnasien und Regionalen Schulen interaktiv und jugendgerecht wichtige Aufklärungsarbeit zu den verschiedenen Drogen, deren Suchtrisiko und einem verantwortungsvollen Umgang leistet.

„Befragungen zur bisherigen Arbeit zeigen, dass viele Jugendliche dieses Präventionsangebot angenommen und die Gefahren von Drogen erkannt haben. Vor dem Hintergrund der geplanten Legalisierung von Cannabis mit kontrolliertem Umgang für ab 18-Jährige zum Jahreswechsel ist die Aufklärung zu den gesundheitsschädlichen Folgen des Konsums insbesondere für Kinder und Jugendliche wichtiger denn je.

Ich freue mich, dass dieses Projekt der Suchtprävention mit unserer Unterstützung fortgeführt werden kann und appelliere an die im Landesprogramm ‚Gute gesunde Schule‛ agierenden Schulen, dieses Angebot zu nutzen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Möglich wurde das Projekt vor allem auch durch die langjährige finanzielle Unterstützung der AOK Nordost. „Die von LAKOST entwickelte App ist wirklich sehr zeitgemäß und jugendgerecht gestaltet. In den Schulklassen werden somit wichtige Informationen rund um die Themen Alkohol, Cannabis und andere illegale Drogen vermittelt.

Jugendliche werden befähigt, Risiken zu erkennen und bewusste Entscheidungen zu treffen, wenn ihnen zum Beispiel auf Partys Drogen angeboten werden. Insofern stellen wir das dafür notwendige Geld auch für die kommenden drei Jahre sehr gerne bereit“, so Juliane Venohr, Leiterin der AOK-Landesdirektion in Mecklenburg-Vorpommern.

„Der aktuelle Suchtbericht des Landes zeigt, dass das Zellgift Alkohol speziell in unserem Bundesland ein großes Problem darstellt. Leider ist es in Deutschland gesetzlich betrachtet legal, wenn 14-Jährige in Begleitung Erwachsener Alkohol trinken, während in fast allen europäischen Ländern der Konsum erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Vor diesem Hintergrund sind wir erleichtert, dass wir auch weiterhin mit unserem erfolgreichen Projekt ‚Volle Pulle Leben – auch ohne Alkohol‛ in die Schulen gehen und Präventionsarbeit leisten können.

Unser Cannabisprojektbaustein ‚Dein Leben gehört dir‛ wird ab Beginn der Hanflegalisierung/Cannabislegalisierung noch mehr an Bedeutung gewinnen. Da das Gehirnwachstum erst mit ca. 23 Jahren abgeschlossen ist, ist es wichtig, dass der Cannabiskonsum gar nicht in jungen Jahren und nicht schon im jungen Erwachsenenalter stattfindet“, erläuterte Birgit Grämke die Hintergründe für die beiden parallel laufenden Projektangebote.

Die AOK Nordost unterstützt die interaktive Aufklärungsarbeit mit jährlich 18.000 Euro, das Land stellt pro Jahr 6.000 Euro bereit.Interessierte Schulen finden unter www.lakost-mv.de Kontaktdaten, um sich anzumelden.

Vorläufige Bilanz

Weniger Tote auf den Straßen von Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Positiver Trend auf den Straßen von Mecklenburg-Vorpommern: In den Monaten Januar bis Oktober ist die Zahl der Verkehrsunfälle mit Unfalltoten um 35,71 Prozent auf 45 Personen zurückgegangen. Dies sind 25 Personen weniger als im Vorjahreszeitraum. Zudem sank die Zahl der Schwerverletzten Personen um 140 Personen auf 960 (2022: 1.100). Leider ereignete sich im November ein Verkehrsunfall mit einem getöteten Radfahrer.

„Auch, wenn dies zunächst eine vorläufige Statistik ist, freuen mich die positiven Entwicklungen, vor allem im Bereich der Verkehrsunfälle mit dem Auto. Dies zeigt, dass die stetige Arbeit unserer Landespolizei, die ,Vision Zero‘, also null Getötete im Straßenverkehr, zu verwirklichen, wirkt. Dennoch ist selbstverständlich jeder Tote auf unseren Straßen einer zu viel. Die Bilder von schweren Verkehrsunfall wie vor wenigen Tagen in Neubrandenburg schockieren uns alle immer wieder“, sagt Innenminister Christian Pegel und:

„Ein wichtiger Bestandteil in der Präventionsarbeit sind die landesweiten Verkehrskontrollen durch unsere Landespolizei mit monatlich wechselnden Themenschwerpunkten mit dem Hashtag #mehrAchtung. Dabei rücken die Hauptunfallursachen in den Fokus und werden bekämpft. Das nutzt uns allen, egal, ob wir uns mit dem Auto, dem Bus, dem Fahrrad oder zu Fuß durch unsere Straßen bewegen.“ Im Monat November liegt der Fokus auf dem „gewerblichen Personen-und Güterverkehr“ sowie „Geschwindigkeit“ (siehe Pressemitteilung der Polizei). Bei den Angaben handelt es sich um eine vorläufige Statistik.

„Wir haben es als Verkehrsteilnehmer selber in der Hand, im Straßenverkehr potenzielle Gefahren zu vermeiden. Eine davon ist auch die Geschwindigkeit. Wir alle wollen gesund und sicher ans Ziel kommen, da können wir auch ein wenig später als geplant ankommen. Seien Sie weiterhin rücksichtsvoll unterwegs. Gerade in der jetzigen ,dunklen Jahreszeit‘ mit unvorhergesehenen Witterungsänderungen, ist es ratsam, mit Vor- und Weitsicht zu fahren“, appelliert Christian Pegel.

Leistungsgedanke bei Bundesjugendspielen

Oldenburg: Neue Wettbewerbsform trägt der Entwicklung der Kinder Rechnung

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat im Landtag die Kritik an der Reform der Bundesjugendspiele zurückgewiesen. Seit diesem Schuljahr werden die Bundesjugendspiele in den Grundsportarten Leichtathletik und Schwimmen für die Jahrgangsstufen 3 und 4 nicht mehr als Wettkampf, sondern als Wettbewerb ausgetragen. Ab Jahrgangsstufe 5 entscheidet jede Schule selbst über die Form der Bundesjugendspiele.

„Vielleicht ist es wichtig, noch einmal daran zu erinnern, dass die Kinder in unserem Bundesland weder in der ersten noch in der zweiten Klasse mit Noten bewertet werden, sondern ein Kompetenzzeugnis erhalten, um ihrer Entwicklung Rechnung zu tragen und gerade in diesem Alter Misserfolgserlebnisse zu begrenzen. Ob Wettkampf oder Wettbewerb, der Leistungsgedanke bleibt erhalten. Denn auch in der Wettbewerbsform messen sich die Kinder untereinander“, sagte Bildungsministerin Oldenburg.

Grundlage für die Änderungen bildet ein Beschluss des Ausschusses für die Bundesjugendspiele. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Deutschen Olympischen Sportbund und Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenverbände, die an den Bundesjugendspielen teilnehmen, zusammen.

Der Deutsche Leichtathletik-Verband, der Deutsche Schwimm-Verband und der Deutsche Turner-Bund hatten die Änderungen angeregt. Der Unterschied zwischen Wettkampf und Wettbewerb besteht darin, dass im Wettkampf die Leistungsmessung anhand von Normtabellen erfolgt, im Wettbewerb hingegen messen sich die Kinder miteinander in der Klasse oder in einer Jahrgangsstufe.

„Hinter diesen Empfehlungen stand die Beobachtung, dass bei den klassischen Formen sowohl in der Leichtathletik als auch im Schwimmen nicht mehr alle Kinder erreicht wurden. Denn die Bundesjugendspiele waren nämlich so konzipiert, dass die Erwartungen und Regeln, die für Erwachsene gelten, auf die Kinder übertragen wurden. Allerdings müssen auch die Fragen der motorischen, körperlichen, der sozial-emotionalen und der kognitiven Entwicklung bei der Gestaltung von Wettbewerben und Wettkämpfen berücksichtigt werden. Das war bis zu dieser Entscheidung nur in Ansätzen der Fall“, erläuterte die Ministerin.

„Mit der Neuerung zum Wettbewerbsformat sind die Bundesjugendspiele nun motorisch vielseitiger, kindgemäßer und entwicklungsorientierter ausgerichtet. Der Wettbewerb kann praktisch auf allen Sport- und Freizeitanlagen durchgeführt werden und ist nicht mehr ausschließlich von normierten Sportanlagen abhängig. Die Schulen können selbst entscheiden, welche Disziplinen sie im Wettkampf durchführen wollen. So sind Staffelläufe, Umkehrläufe, Drehwürfe und Sprünge in bestimmten Zonen möglich. Leistungen können damit einfacher und schneller erfasst werden. Das führt zu weniger Wartezeiten und mehr Bewegungszeiten“, so Oldenburg.

Schutz jüdischen Lebens

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Sollten sich Lücken im Schutz jüdischen Lebens in Deutschland auftun, gehören sie geschlossen.“

Schwerin – „Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister haben ein beeindruckendes Signal zum Abschluss der Tagung gesendet. Wir haben eine Resolution verabschiedet zum antisemitischen Terror der Hamas in Israel und den konsequenten strafrechtlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Wir verurteilen die terroristischen Angriffe gegen den Staat Israel vom Morgen des 7. Oktober 2023 aufs schärfste.

Dieser Angriff ist das schlimmste Pogrom seit der Schoa. Auf der ganzen Welt sind Jüdinnen und Juden betroffen. Hier in Mecklenburg-Vorpommern bangen Tag für Tag Menschen um das Leben ihrer Verwandten und Freunde. Israel galt als sicherer Ort der Zuflucht. Dieses Pogrom hat das Sicherheitsempfinden tief erschüttert“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der JuMiKo.

„Deutschland bleibt aufgrund seiner historischen Verantwortung für die Schoa in besonderem Maße Israel verpflichtet. Wir stehen fest an der Seite Israels. Das haben wir in der Resolution bekräftigt, denn die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson. Daraus leitet sich auch ab, dass wir eine unabdingbare Verantwortung für die Sicherheit von Jüdinnen und Juden in Deutschland tragen. Auch hier in Deutschland.

Jüdische Menschen erleben hier leider wieder zunehmend Hass, Hetze, Bedrohungen und Angriffe. Es ist furchtbar zu erkennen, dass der Antisemitismus noch immer lebt. Das zu ändern, ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Der Antisemitismus in all seinen politischen und religiösen Ausrichtungen muss klar und schonungslos benannt werden. Die Bekämpfung jedweden Antisemitismus bleibt ein dauerhaftes und sehr wichtiges Anliegen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister“, so Ministerin Bernhardt.

„Jede antisemitische Straftat gefährdet das friedliche Zusammenleben aller Menschen in Deutschland. Dass diese Straftaten konsequent verfolgt werden, steht daher im besonderen öffentlichen Interesse. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern gegen jegliche Form der Hasskriminalität sensibilisiert. Unsere Staatsanwaltschaften sind gut aufgestellt. Ich habe erst vor wenigen Tagen mit der Generalstaatsanwältin über das Thema gesprochen.

Die Sonderdezernate der Staatsanwaltschaften im Bereich der Hasskriminalität leisten hervorragende Arbeit. Diese Sonderdezernate wurden vor Jahren schon eingerichtet und sind für die Verfolgung antisemitischer Straftaten zuständig. Die Dezernentinnen und Dezernenten werden regelmäßig geschult und verfügen über die notwendige Erfahrung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt weiter.

„Ausdrücklich begrüße ich, dass wir in der Resolution uns einig sind, dass alle Ermittlungs- und Strafverfahren mit Bezug zu dem Angriff der Hamas auf Israel sehr genau verfolgt werden. Denn sollten sich hier im Hinblick auf das Existenzrecht Israels und den Schutz jüdischen Lebens wie auch für den Erhalt des öffentlichen Friedens in Deutschland, Schutzlücken offenbaren, muss schnell gehandelt werden. Dann sollten wir gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz prüfen, wie diese Lücken geschlossen werden können“, erklärte Justizministerin Bernhardt in Berlin.

Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hatte den israelischen Botschafter Ron Prosor und der Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster zu Gast. Es gab einen intensiven Austausch über die Lage in Israel und die Situation in Deutschland.

8.800 Anträge auf Heizölhilfe in M-V

Bund soll ungenutzte Gelder in den ländlichen Raum investieren

Schwerin – Am 20. Oktober ist die Frist zur Beantragung für Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit Öl oder anderen nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen, ausgelaufen. Innerhalb von sechs Monaten – Anfang Mai startete die Antragstellung – wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 8. 800 Anträge gestellt.

Davon fast zwei Drittel über das eigens eingerichtete Online-Energieportal des Landes. Das Antragsvolumen beläuft sich auf fast 3 Millionen Euro, wovon 2,3 Millionen Euro bereits auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger angekommen sind. Möglich wurde dies durch die gute Zusammenarbeit der norddeutschen Länder und die gute zentrale Organisation durch die Finanzbehörde Kasse Hamburg.

Auch das Agrarministerium in Schwerin leistete seinen Anteil und verschickte 2.981 Papieranträge und führte 2.163 Beratungs- und Informationsgespräche. Für das Engagement dankt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und wertet das Förderprogramm als Erfolg:

„Die Zahlen belegen, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe hoch ist und es die richtige Entscheidung war, mit der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse zum Jahreswechsel 2022/2023 auch Verbraucherinnen und Verbraucher mit anderen Heizarten zu entlasten. Der Bund hat hierfür rund 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt. Das ist maßgeblich der Initiative Mecklenburg-Vorpommerns zu verdanken. Wir haben das Programm gefordert und durchgesetzt.

Der Zuschuss kam gerade zur rechten Zeit, denn die Energiepreise sind stark gestiegen. Das treibt auch die Heizkosten in die Höhe.

Die ländlichen Räume nehmen in MV rund 90 Prozent ein. Gerade hier sind die Menschen mangels geeigneter und bezahlbarer Alternativen vielerorts nach wie vor auf nicht-leitungsgebundene fossile Brennstoffe wie Öl oder Flüssiggas angewiesen. Dass wir davon weg­kommen müssen, steht außer Frage. Es war jedoch wichtig, die Betroffenen in ihrer Lebensrealität abzuholen und auch für sie  kurzfristig eine finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.

Nach abschließender Antragsbearbeitung werden bundesweit ca. 600 Millionen Euro ausgereicht worden sein. Auch vor dem Hintergrund der drohenden massiven Kürzungen im Bereich der Gemeinschafts­aufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) habe ich in einem Schreiben an den Bund dafür geworben, dass die Gelder aus dem Härtefallfonds in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro für das Gemeinwohl im ländlichen Raum bzw. zur Stärkung der Kommunen eingesetzt werden können.

Konkret denke ich an Projekte zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung oder Projekte, mit denen es gelingt, den ländlichen Raum zur Modellregion im Bereich erneuerbare Energien zu entwickeln. In M-V haben wir Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse und sind damit ein prädestinierter Stand­ort für zukunftsfähige Vorhaben in diesem Bereich.

Entscheidend für den Erfolg solcher Projekte ist allerdings die Akzeptanz der Menschen vor Ort. Die werden wir nur bekommen, wenn wir sie teilhaben lassen und zwar nicht nur an den Planungen, sondern auch durch die gemeinschaftliche Nutzung von Strom und Wärme.“

Kutter- und Küstenfischerei

Backhaus drängt auf unkonventionelle Lösungen zur Rettung der Kutter- und Küstenfischerei

Schwerin – „Den Fischerinnen und Fischern an unserer Ostseeküste geht es momentan schlecht wie noch nie“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute im Schweriner Landtag, wo sich die Abgeordneten über Zukunftsperspektiven der Kutter- und Küstenfischerei austauschten, und wie sich Transformationsprozesse aktiv begleiten lassen.

„Es gibt viele Gründe, warum die wirtschaftliche Lage der Kutter- und Küstenfischerei so miserabel ist, z.B. die Fangquoten der letzten Jahre, klimabedingte Veränderungen im Ökosystem Ostsee, Fischfraß durch Kormorane, aber auch die Energiekrise. Aktuell wirtschaftet die Branche auf einem Einnahmenniveau gegenüber den Vergleichsjahren 2017 bis 2020 von lediglich 20 bis 30 Prozent. Das kann kein Betrieb dauerhaft abfedern.

Umso wichtiger ist, dass wir nach vorne denken und unter den veränderten Rahmenbedingungen neue, vielleicht unkonventionelle Wege einschlagen. Große Hoffnungen setze ich in die 670 Millionen Euro, die gemäß Windenergie-auf-See-Gesetz ab Juli 2024 zweckgebunden für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei einschließlich Fischereistrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen. Damit ließe sich der Transformationsprozess wirksam unterstützen, immerhin sind das dreimal so viel Mittel wie Deutschland aus dem Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds erhält“, führte Minister Backhaus aus.

Die Herausforderung: Wenn hohe Subventionen in einen Sektor fließen, sind immer auch andere Rechtsbereiche zu berücksichtigen, z.B. das EU-Beihilferecht oder Gleichbehandlungsgrundsätze. Aktuell beginnen die Beteiligungsprozesse der Bundesressorts mit den Küstenländern und Fachverbänden.

Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hausaufgaben gemacht und einen Plan zur Transformation der deutschen Fischerei an Nord- und Ostsee bis 2032 vorgelegt, der auch eine Ausbildungskomponente enthält. „Wie mir Vertreterinnen und Vertreter des Berufsstandes nahegelegt haben, muss jetzt unmittelbar etwas passieren, um wieder junge Leute in den Beruf zu holen, damit nicht morgen schon „das Licht ausgeht“, unterstrich der Minister und machte folgende Rechnung auf: „Gingen jetzt in wenigen Jahren bis zu 60 der aktuell noch 170 Haupterwerbsfischerinnen und -fischer ohne Nachfolge in den Ruhestand, würde die kritische Masse wohl unterschritten, aus der sich ein Berufsstand zukünftig solide rekrutierten könnte. Es geht ja nicht nur der einzelne Betrieb, es geht die ganze Erfahrung verloren. Schon seit Jahren bilden Betriebe mangels Perspektiven kaum noch aus.“

Hieraus entsprang laut Minister Backhaus der Gedanke, über eine befristete Grundsicherung die noch aktiven Betriebe am Leben und über eine voraussichtlich noch einige Jahre andauernde Notsituation zu bringen und gleichzeitig finanzielle Anreize für die Ausbildung zu setzen.

Darüber hinaus sieht der Plan aus M-V vor, aus dem EMFAF weiterhin verschiedenste Maßnahmen zu unterstützen wie zum Beispiel moderne Schiffsverfolgungs-, Melde- und Überwachungssystemen, Investitionen in Sicherheit und Hygiene an Bord, Veredlung und Direktvermarktung an Land, Investitionen in die kleinskalige, umweltgerechte Aquakultur im Küstenmeer, Vorhaben des Bundes und der Länder zur Überwachung, Fischereiaufsicht und Digitalisierung sowie zum Bestandsmanagement bedrohter Arten wie Aal, Stör, Meerforelle.

Auch Diversifizierung wird weiterhin ein Thema bleiben, denn, wegen der auch künftig nicht gerade üppigen Fangmöglichkeiten wird es in der Ostsee einen ständigen Bedarf an ergänzenden Tätigkeiten geben. Minister Backhaus begrüßt daher die Initiative der Fischereigenossenschaft Wismarbucht eG für eine Fachwirtausbildung „Fischerei und Meeresumwelt“, die vor drei Wochen in Sassnitz gestartet wurde.

„Mein Haus begleitete dieses Vorhaben durch die Erstellung eines Schulungs-Rahmenplans und eine Prüfungsordnung in Rekordzeit und wird die Ausbildung aus dem EMFAF unterstützen. Die Idee der hierbei engagierten Fischer ist, dass sie mit ihrer Ortskenntnis in den jeweiligen Regionen des Küstenmeeres und unter Nutzung ihrer Fischereifahrzeuge und ggf. weiteren Equipments verschiedenste Tätigkeiten übernehmen, aus ihrer Sicht vorzugsweise Aufgaben öffentlicher Träger, die ihnen die angestrebte Stabilität an Zusatzeinnahmen verschaffen.“

In das Aufgaben-Portfolio könnten fallen: Hilfstätigkeiten für Meeresforschung (u.a. Thünen-Institut für Ostseefischerei, aber ggf. auch Unterwasserarchäologie), Umweltüberwachung (u.a. Datensammlung), Umweltbildung (außerschulische Lernorte, Touristik), bestimmte Kontroll- und Informationstätigkeiten im Küstenmeer in der Urlaubssaison (v.a. seeseitig), eigene Aktivitäten oder Mitwirkung an Vorhaben der marinen Aquakultur, Mitwirkung bei Meeresschutzprojekten (Netzbergung, Seegrasaufforstung, Riffstrukturen), Begleitung von Investitionen im Küstenmeer (Monitoring, Baubegleitung, Servicedienste), Servicedienste für Windenergieanlagen auf See u.v.a.m..