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Kategorie: Politik

Land unterstützt Schulen bei den Energiekosten

Oldenburg: Anträge können ab sofort gestellt werden

Schwerin – Das Land hat die Voraussetzungen für eine zielgerichtete und unbürokratische Auszahlung von Zuschüssen zur Unterstützung der Schulen bei den gestiegenen Energiekosten geschaffen.

Es unterstützt die Schulträger mit insgesamt 10 Millionen Euro. Das Geld steht den Trägern öffentlicher und freier Schulen zur Verfügung.

Um die öffentlichen und freien Schulträger angesichts der gestiegenen Energiekosten für den Betrieb der Schulen zu unterstützen, sind mit dem Nachtragshaushalt 2023 zusätzliche Mittel in den Landeshaushalt eingestellt worden. Diese stehen nunmehr im Rahmen des „Härtefallfonds Mecklenburg-Vorpommern“ zur Verfügung.

Die Mittel werden einmalig an die Schulträger als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

„Damit entlasten wir alle Schulträger von den gestiegenen Preisen für die Energieversorgung erheblich und schließen mögliche Lücken bei der Finanzierung. Die Grundlage für den Schulbetrieb wird mit diesen Hilfen weiterhin sichergestellt.

Das hat oberste Priorität. Die Bildung der Schülerinnen und Schüler muss auch weiterhin in schwierigen Zeiten mit einer Energiekrise unbedingt gewährleistet bleiben“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Ausgehend von derzeit etwa 196.000 Schülerlinnen und Schülern an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern wird den Schulträgern je Schülerin bzw. Schüler ein Zuschuss in Höhe von 51,02 Euro gewährt.

Das Bildungsministerium hat sich bei der Auszahlung für ein einfaches Verwaltungsverfahren entschieden. Die öffentlichen Schulträger erhalten das Geld ohne Antrag. Die Zuschüsse werden von den Landkreisen an die zuständigen Gemeinden weitergeleitet.

Die freien Schulträger erhalten die Zuschüsse auf Antrag. Die Anträge können ab sofort auf dem Postweg gestellt werden – und zwar einmalig für alle Ersatzschulen in ihrer Trägerschaft.

Die Einmalzahlung wird zu den laufenden Ausgaben, vorrangig für die Betriebskosten (Heizung und Strom) der Schulgebäude, gewährt.

„Sofern nicht die gesamten Finanzmittel für die Deckelung der Energiepreise genutzt werden müssen, können sie auch für andere, die Schule direkt betreffende Maßnahmen genutzt werden – zum Beispiel, um die Beiträge für Lernmittel zu reduzieren“, so die Ministerin.

Die Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen erhalten ebenfalls Mittel aus dem Härtefallfonds Energie Etwaige Mehrkosten werden im bestehenden Regelfinanzierungssystem des Kindertagesförderungsgesetzes MV von den Kostenträgern, den Kommunen und dem Land, übernommen. Das Land hat für seinen Finanzierungsanteil 5 Millionen Euro eingeplant.

Neue Radwege in Nordwestmecklenburg

Jesse: Radwege müssen attraktiver und sicherer werden

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse hat sich am Donnerstag über laufende Arbeiten an straßenbegleitenden Radwegen im Landkreis Nordwestmecklenburg informiert.

„Damit wir alle im Alltag häufiger aufs Fahrrad steigen als den Autoschlüssel zu greifen, müssen die Radwege attraktiver und sicherer werden. Daran arbeiten wir. Ob es sich um separate Radwege an stark befahrenen Straßen, innerstädtische Radschnellwege, touristisch genutzte Radwege oder kommunale Strecken handelt – um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir die Emissionen des Verkehrssektors deutlich verringern. Hierbei spielt die Stärkung des Radverkehrs eine wichtige Rolle“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Das Vorhaben in der Gemeinde Groß Trebbow umfasst den Neubau von zwei straßenbegleitenden Radwegeabschnitten entlang der K 46 in Asphaltbauweise mit einer Gesamtlänge von über 3,3 Kilometern und einer Breite von zweieinhalb Metern.

Der erste Abschnitt beginnt an der L 03 und führt bis zum Ortseingang Groß Trebbow. Er bindet an die L 03 und damit an den dort vorhandenen straßenbegleitenden Radweg in Richtung Schwerin-Lankow über Pingelshagen und in Richtung Grevesmühlen an. Der zweite Abschnitt beginnt am Ortsausgang Groß Trebbow und führt bis zum vorhandenen Radweg in Richtung B 106 in Klein Trebbow. Die Fertigstellung soll im Sommer dieses Jahres erfolgen.

„Die ersten Arbeiten laufen bereits. Ziel ist, eine bessere Anbindung nach Schwerin umzusetzen. Zugleich können die täglichen Wege dann noch besser auf dem Fahrrad erledigt werden“, sagte Jesse.

Entlang der K 22 zwischen Proseken und Zierow über eine Gesamtlänge von rund zwei Kilometern wird ebenfalls ein straßenbegleitender Radweg neu gebaut. Die Strecke beginnt an der Kreuzung K 22 / L 01, verläuft durch die Ortslage Wisch und endet vor dem Ortseingang Zierow. Die Ausbaubreite beträgt zwischen zweieinhalb und drei Metern. Durch den Neubau entsteht eine Anbindung an den Radweg entlang der L 01 in Richtung Gägelow/Wismar und Klütz.

„Mit dem neuen Radweg wird die Anbindung Richtung Ostseeküstenradweg durch Zierow verbessert. Nach Abschluss der Baumaßnahme können Radfahrer auf eigenen Wegen über straßenbegleitende Radwege an der L01 sowohl Klütz als auch Wismar erreichen“, sagte Jesse.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Vorhaben gemäß der Kommunalen Radwegebau-Richtlinie Mecklenburg-Vorpommern (KommRadbauRL M-V) aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE).

Die Gesamtinvestition in Groß Trebbow beträgt rund zwei Millionen Euro. Die Gemeinde erhält Fördergelder (EFRE) in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro. Die Baumaßnahme in Zierow wird mit knapp 695.000 Euro gefördert. Die Gesamtinvestition beträgt hier rund 1,2 Millionen Euro.

Mecklenburg-Vorpommern-Tag 2023

Zusammenhalt wird zentrales Thema

Schwerin – „Zusammenhalt in Stadt und Land – Wir in MV“ – das ist das zentrale Motto und Thema des Mecklenburg-Vorpommern-Tages 2023, der vom 30. Juni bis zum 2. Juli in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg gefeiert wird.

Mit Präsentationen der Landesregierung, des Landtags, der Landkreise und kreisfreien Städte, von Vereinen, Verbänden, der Bundeswehr und der Polizei bis hin zu Informationsangeboten und Bühnenprogrammen aus Kultur, Medien, Ehrenamt und Sport wird das Landesfest nach einer pandemiebedingten Pause wieder durchstarten.

Der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann freut sich auf das Ereignis, das in diesem Jahr im besonderen Jubiläumsjahr der Stadt Neubrandenburg stattfinden kann: „Der Mecklenburg-Vorpommern-Tag 2023 ist der Geburtstags-Gruß des ganzen Landes zum 775. Jubiläum an die Neubrandenburgerinnen und Neubrandenburger.

Das Land gratuliert herzlich und trägt mit der Ausrichtung des MV-Tages zum Gelingen der Feiern in der Stadt bei. Ich freue mich über das große Engagement des Oberbürgermeisters und seiner ganzen Verwaltung in der aktuellen Vorbereitungsphase und bin sicher, dass wir gemeinsam mit allen Partnern ein unvergessliches Landesfest auf die Beine stellen, das die Neubrandenburgerinnen und Neubrandenburger und ihre Gäste begeistert.

Ganz persönlich will ich ergänzen: Mein Opa war waschechter Neubrandenburger. Daher kann ich aus ganz persönlicher Nähe sagen, dass sich die Stadt in den letzten Jahrzehnten sehr gut entwickelt hat. Mit gut bezahlten Industriearbeitsplätzen, der einzigartigen Konzertkirche, den anziehenden Einkaufsmöglichkeiten und den Naherholungsangeboten rund um die Seen der Stadt ist Neubrandenburg attraktives Zentrum für den Südosten unseres Landes.“

Das Motto des MV-Tages finde sich bereits in der guten Zusammenarbeit wieder, so der Chef der Staatskanzlei.

Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt betont: „Wir sind stolz darauf, in unserem Jubiläumsjahr Gastgeberin für den MV-Tag zu sein. Als drittgrößte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns laden wir unser Land herzlich ein, Neubrandenburg mit seiner 775-jährigen Geschichte und allem, was sie heute als moderne, attraktive und lebenswerte Stadt ausmacht, live zu erleben.“

Neubrandenburg, so der Oberbürgermeister, trage viel für die Entwicklung des Landes bei.

Neubrandenburg werde sich zum MV-Tag als zukunftsgewandte Stadt mit Ideen, vielfältiger Kultur, großartigem Sport und einem besonderen Lebensgefühl nahe des Tollensesees präsentieren.

Mehr Informationen zum Mecklenburg-Vorpommern-Tag 2023 gibt es auf: www.mvtag2023.de

Bauvorhaben für ein inklusives Schulsystem

Oldenburg: Schule mit spezifischer Kompetenz in Teterow gut ausgestattet

Teterow – Das Land fördert ein Bauvorhaben an der Regionalen Schule Teterow mit 900.000 Euro. An der Schule sollen sich die Bedingungen für Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Hören, Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung weiter verbessern. Teterow ist eine von 29 Schulen im Land mit spezifischer Kompetenz.

„An der Regionalen Schule Teterow lernen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Einschränkungen gemeinsam. Damit sich Kinder und Jugendliche mit Förderbedarfen in den Bereich Hören und Sehen im Schulgebäude problemloser zurechtfinden und besser lernen können, müssen bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Die Schulen mit spezifischer Kompetenz sind Teil unserer Inklusionsstrategie, die alle Partnerinnen und Partner Schritt für Schritt umsetzten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

An der Regionalen Schule in Teterow sollen automatische Eingangstür-Anlagen ein Bodenleitsystem in Fluren und auf Treppen, zusätzliche Handläufe, kontrastierende Fußbodenbeläge in allen Klassenräumen, ein neues Beleuchtungssystem, reflektierende Türgriffe, ein Beschilderungs- und Leitsystem eingebaut werden. Geplant ist auch die Anschaffung digitaler Tafeln, die unabhängig von der Helligkeit gut lesbar sind. Außerdem sollen die Außenanlagen umgestaltet werden. Vorgesehen sind eine rollstuhlgerechte Rampe, ein Bodenleitsystem, Sitzgelegenheiten und eine neue Beleuchtung.

Die Gesamtkosten der Umbauten werden mit etwa 1,6 Millionen Euro veranschlagt. Baubeginn ist voraussichtlich im Juli 2023.

Besuch bei den Anklamer Peenerobben

Sportministerin Drese besucht „Anklamer Peenerobben“ und kündigt Verlängerung von Landesprogramm an

Anklam – Sportministerin Stefanie Drese besuchte heute den Polizeisportverein „Anklamer Peenerobben e.V.“. Am Rande der auswärtigen Kabinettssitzung sprach die Ministerin mit Geschäftsführer André Stegemann unter anderem über die vielseitigen Schwimmsportangebote für Kinder und Jugendliche und kündigte die Verlängerung des Landesprogramms „MV kann schwimmen“ an.

Drese: „Dank der Anklamer Peenerobben profitiert die Region rund um Anklam von einem der traditionsreichsten Schwimmvereine in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Der Verein hilft mit seinen Angeboten im eigens betriebenen Hansebad Anklam hunderten Kindern und Jugendlichen dabei, ihre Schwimmfähigkeiten zu verbessern.“ Über 400 der rund 650 Mitglieder des Vereins seien Kinder und Jugendliche, erläuterte die Ministerin.

Neben Sportarten wie Aquajogging und der Rettungsschwimmer:innen-Ausbildung bietet der Verein Kurse für Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder an. Drese: „Immer weniger Kinder, auch in Mecklenburg-Vorpommern, können sicher schwimmen. Deshalb ist ein möglichst breites Kursangebot für Kinder und Jugendliche von großer Bedeutung.“

Wichtig sei es laut Drese darüber hinaus, durch die Pandemie bedingte Defizite beim Schwimmen auch weiterhin zu überwinden. Drese: „Mit gezielten Aufholangeboten konnten bereits in den vergangenen zwei Jahren mehrere Tausend Grundschülerinnen und Grundschüler zusätzliche Schwimmkurse nutzen und schwimmen lernen.“

Das Land hatte hierzu bereits 2020 das Förderprogramm „MV kann schwimmen“ gestartet und zusammen mit Vereinen und Verbänden ergänzende Schwimmkurse außerhalb der Unterrichtszeiten kostenlos ermöglicht. Die Ministerin kündigt an: „Auch für 2023 stehen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung. Über die diesjährige Umsetzung der zusätzlichen Schwimmkurse werden wir noch im März mit den Vereinen und Verbänden beraten.“

Anbieter der Schwimmkurse, die vom Land gefördert werden, sind Vereine im Schwimm-Verband M-V, die DLRG MV, der ASB MV, die Wasserwacht im DRK-Landesverband MV sowie Städte und Gemeinden.

Um eine Förderung für die zusätzlichen Kurse zu erhalten, muss durch den Träger ein entsprechender Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin eingereicht werden. Die Durchführung kann nur durch qualifizierte Lehrkräfte erfolgen, die im Besitz einer gültigen Rettungsschwimmerqualifikation sind.

Unterstützung der Sportvereine

Drese: 2,5 Millionen Euro für den Sport aus dem Energiehärtefallfonds des Landes

Schwerin – Zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten stellt die Landesregierung für den Bereich des Sports 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Härtefallfonds des Landes für Härtefälle in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport, teilte Sportministerin Stefanie Drese im Anschluss an die auswärtige Sitzung der Landesregierung in Anklam am (heutigen) Dienstag mit.

„Sobald der Finanzausschuss des Landtages der Förderung zugestimmt hat, erfolgt die Endabstimmung mit dem Landessportbund, sodass noch im März mit den Antragstellung begonnen werden kann“, sagte Drese. Anträge können gemeinnützige Sportvereine und Sportverbände des Landes beim Landessportbund (LSB) stellen.

„Mit den finanziellen Hilfen wollen wir existenzgefährdende Härten für Sportvereine und Sportverbände verhindern. Sie sollen finanziell entlastet werden, um den Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb auch in der Energiekrise weiter absichern zu können“, betonte Drese.

Die Hilfen werden in Form einer Billigkeitsleistung nach § 53 Landeshaushaltsordnung gewährt. Grundlage ist die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich gestiegener Energiekosten für Sportvereine und Sportverbände aus dem Härtefallfonds M-V“.

Ministerin Drese verdeutlichte, dass Energiekosten für Strom, Gas und Fernwärme berücksichtigt werden. Zur Ermittlung der anerkennungsfähigen Mehrkosten werden die Energieverbrauchsmengen sowie die daraus resultierenden Kosten des Jahres 2019 zu Grunde gelegt. Der Förderanteil des Landes beträgt bis zu 100 % der förderungsfähigen Mehrkosten.

Antragsberechtigt sind die rund 1.900 im LSB organisierten Sportvereine und -verbände sowie auch der LSB im Bedarfsfall selbst. Sie müssen Eigentümer einer Sportanlage sein bzw. dem Eigentum gleichstehende Rechte an einer Sportanlage besitzen, eine solche im Rahmen eines schuldrechtlichen Vertrages, der die eigenständige Finanzierung der energetischen Betriebskosten beinhaltet, nutzen oder Eigentümer einer für die Aufgaben einer Geschäftsstelle genutzten Immobilie sein.

Drese: „Die Antragstellung ist für Sportvereine und Sportverbände unkompliziert. Ich bin dem LSB sehr dankbar, dass er die Umsetzung der Fördermaßnahmen übernimmt.“

Landesstiftungsrecht an Bundesrecht angepasst

Am 1.7.2023 tritt die sogenannte Stiftungsrechtsreform in Kraft, wodurch die Praxis der Stiftungsaufsichten in allen Bundesländern vereinheitlicht werden soll

Schwerin – Das Kabinett hat sich mit einem Gesetzentwurf zur Anpassung des Landesstiftungsrechts an künftige Vorgaben des Bundes befasst. Hintergrund ist die Stiftungsreform, mit der der Bundesgesetzgeber erstmals die Voraussetzungen für die Änderung von Stiftungssatzungen regelt.

Bundesweit einheitlich vorgeben werden am 1. Juli 2023 mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes auch die Möglichkeiten der Stiftungsaufsicht zur Zusammenlegung von Stiftungen und für deren Aufhebung und Auflösung. Verfolgt werden soll mit der Stiftungsreform, dass der sogenannte „Stiftungstourismus“ eingedämmt wird.

Denn bei einheitlichen Regeln in allen Bundesländern können sich Stifterinnen und Stifter künftig nicht mehr das Bundesland heraussuchen, das aus ihrer Sicht die besten Entscheidungen etwa bei den Anerkennungsvoraussetzungen trifft. Das teilt das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz als Stiftungsaufsicht des Landes nach der Kabinettsitzung mit.

Alle Bundesländer, auch Mecklenburg-Vorpommern, müssen nun ihre Landesstiftungsgesetze an die neuen BGB-Vorschriften anpassen. Dazu gehört, auf Landesebene die zuständige Stelle für die landesseitig wahrzunehmenden Aufgaben neu festzulegen. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbandsanhörung.

In Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell 180 Stiftungen registriert. Das sind rund 20 Stiftungen mehr als vor zehn Jahren.

Kindertagesförderung auf Rekordhöhe

Oldenburg: Beitragsfreiheit bleibt unangetastet

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Ausgaben für die Kindertagesförderung seit der Einführung der Beitragsfreiheit stetig erhöht. 2020 haben Land, Landkreise und Kommunen insgesamt 683 Millionen Euro in die Kindertageförderung investiert, im darauffolgenden Jahr waren es 739 Millionen Euro. 2022 stellten Land, Landkreise und Kommunen 797 Millionen Euro zur Verfügung. Der Anteil des Landes liegt bei 54,5 Prozent – somit bei über 400 Millionen Euro allein für das vergangene Jahr.

„Obwohl die Finanzierung der Kindertagesförderung für alle Partner eine Kraftanstrengung ist, sind sich alle einig, dass die Beitragsfreiheit unangetastet bleibt, damit allen Kindern gleichermaßen die Förderung und Betreuung – unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern – offensteht“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Unser Land hat bei den 0- bis 3-Jährigen die höchste Betreuungsquote bundesweit. Das heißt, in keinem anderen Bundesland besuchen mehr Kinder eine Krippe als in Mecklenburg-Vorpommern. Bei den 3- bis 6-Jährigen liegen wir bei einer Betreuungsquote von über 95 Prozent und damit auch über dem deutschlandweiten Durchschnitt. Im Ländervergleich haben wir die meisten Einrichtungen mit Öffnungszeiten von mehr als 11 Stunden. Dies alles ist möglich, weil die Erzieherinnen und Erzieher eine hervorragende Arbeit leisten. Die Arbeitsbedingungen gilt es in den kommenden Jahren noch besser auszugestalten“, so Oldenburg.

Die Landesregierung plant, in den kommenden Jahren die Qualität der Kindertagesförderung weiter zu verbessern. „Wir müssen vom Land der besten Öffnungszeiten und der besten Betreuungsquote zum Land der noch besseren Arbeits- und Ausbildungsbedingungen werden. Wir setzen uns für kleinere Gruppen ein, wollen einen Mindestpersonalschlüssel einführen und starten eine breit angelegte Fachkräfteoffensive. Dazu gehört auch eine verbesserte pädagogische Anleitung der Auszubildenden“, erläuterte sie.

Auszubildende zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige (ENZ) sollen ab dem Ausbildungsjahrgang 2023/2024 schrittweise im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. Bislang erfolgt im ersten Ausbildungsjahr eine Anrechnung von 30 Prozent auf den Fachkräfteschlüssel und im zweiten Ausbildungsjahr eine Anrechnung von 40 Prozent. Das heißt, wenn eine Kita zum Beispiel jeweils zwei Auszubildende im ersten und zweiten Ausbildungsjahr beschäftigt, stehen dieser Kita anderthalb Stellen für Erzieherinnen bzw. Erzieher weniger zur Verfügung.

„Mit der Änderung reagieren wir auf Kritik von Kita-Trägern, als die Ausbildung eingeführt wurde. Damals richtete sich die Kritik gegen die Anrechnung des ersten Ausbildungsjahres. Wir gehen jetzt sogar einen Schritt weiter und schreiben auch die Nicht-Anrechnung des zweiten Ausbildungsjahres auf den Fachkräfteschlüssel fest. Die Kosten dafür trägt allein das Land. Von 2023 bis 2025 schlägt die Nicht-Anrechnung mit insgesamt über 15 Millionen Euro zu Buche. Diese große Investition dürfen wir nicht kleinreden“, sagte Oldenburg.

Vorgesehen ist eine Übergangsphase von zwei Jahren, in der sich die Kita-Träger entscheiden können, ob sie davon Gebrauch machen oder weiterhin die Azubis auf das Fachkraft-Kind-Verhältnis anrechnen. Rein rechnerisch müssen von den Kita-Trägern bei einer Nicht-Anrechnung insgesamt ca. 260 Erzieherinnen und Erzieher zusätzlich eingestellt werden.