Menü Schließen

Kategorie: Politik

Produkte des Ökolandbaus optimal vermarkten

Gülzow-Prüzen –  Am 2. März 2023 findet die von der Landesforschungs­anstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV organisierte Winterveranstaltung zum ökologischen Landbau in Gülzow-Prüzen statt. Schwerpunkt ist dieses Jahr die Vermarktung der ökologisch produzierten Erzeugnisse in Mecklenburg-Vorpommern.

Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirt­schaft,ländliche Räume und Umwelt, Minister Dr. Till Backhaus: „Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie schnell der Verbraucher seine Einkaufsentscheidung ändern kann. Daher ist es wichtig, im Rahmen einer solchen Fachveranstaltung aufzuzeigen, wie Erzeugnisse erfolgreich produziert und vermarktet werden können.“

U.a. beantwortet Prof. Dr. Michael Harth von der Hochschule Neubrandenburg die Frage „Lässt sich mit Öko der Konsument noch hinter dem Ofen hervor­locken?“.

Dass es in dieser Veranstaltung auch sehr praktisch wird, begrüßt Minister Dr. Backhaus außerordentlich. Im Wechsel stellen sich Landwirtschaftsbetriebe mit ihren Vermarktungsstrategien und Vermarktungs­initiativen sowie Verarbeitungsdienstleister vor. Hierbei geht es vor allem um den Aufbau solcher Strukturen, also wie an die Umstellung der Vermarktung heran­gegangen wurde, welche Recherchen stattfanden oder welche Beratung und Förderung genutzt wurde.

„Dass sich so viele Unternehmen in solch verschiedenen Bereichen präsentieren, unterstreicht die Vielfalt der regionalen Angebote und Produkte in unserem Land“, so der Minister.

Der Landwirt Uli Sommerfeld stellt die Vermarktung von Kartoffeln und Erdbeeren seines Biohofs Südmüritz in der Müritzregion vor. Die Meck-Schweizer und den Aufbau dieser Vermarktungsgenossenschaft zeigt Bernd Uwe Kleist. Wie eine Vielfältigkeit auf dem Hof in der Vermarktung gelingt, erläutert Claudia Resthöft vom Alten Pfarrhof Elemenhorst, und wie die Milch der Landwirtschaftsbetriebe an Wertschöpfung gewinnen kann, stellt Henriette Gaede von der Mobilen Käserei Kentzlin vor.

Dörte Wolfgramm-Stühmeyer zeigt, wie eine regionale Wertschöpfung mit Weiderind, Strohschwein und Weidelamm ihres Landwirtschaftsbetriebs Wolfgramm funktioniert. Dr. Jan Hinrich Böttcher vom Naturverbund Müritz verrät, wie Fleisch aus regionaler nachhaltiger Landwirtschaft gelingen kann. Wie Produktion und Vermarktung in einer Hand gewachsen sind, erläutert Sabine Kabath von der Bio-Gärtnerei Watzkendorf mit dem Bio-Vertrieb Watzkendorf. Und Volker Brinkmann von Biofrisch Teschendorf dokumentiert den Aufbau der Vermarktung regionaler Bioprodukte in MV.

„Ich wünsche der Veranstaltung einen guten Verlauf, tolle Gespräche und viele neue Anregungen“, sagt Dr. Backhaus. „Mein Haus wird Aktivitäten in diese Richtung auch weiterhin unterstützen, und ich freue mich, dass die Landesforschungsanstalt die Akteure im Ökolandbau so regelmäßig zusammenbringt.“

200 Euro für Berufs-, Fachschüler*innen

Jetzt Vorbereitungen für Online-Antragsverfahren der Einmalzahlung treffen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg ruft 9.700 Berufs-, Fachschülerinnen und -schüler in Mecklenburg-Vorpommern auf, die Energiepreispauschale des Bundes in Höhe von 200 Euro Mitte dieses Monats zu beantragen. Sie können bereits jetzt einige Schritte erledigen, um später die Einmalzahlung schneller zu erhalten. Der bundesweite Start des Online-Antragsverfahrens ist für den 15. März 2023 geplant.

„Berufs- und Fachschülerinnen und -schüler brauchen dringend diese Unterstützung von 200 Euro“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Abstimmungen der Länder mit dem Bund waren nicht immer einfach und haben lange gedauert. Ich bin froh, dass wir nun endlich die Voraussetzungen für die Auszahlung schaffen konnten. Schülerinnen und Schüler müssen selbst auch etwas unternehmen, um die 200 Euro zu erhalten. Mit wenigen Klicks können sie schon heute die Vorbereitungen treffen“, so Oldenburg.

Für die Anmeldung benötigen sie ein BundID-Konto, das sie umgehend anlegen können. Die Identifizierung kann bereits jetzt über ihren Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat erfolgen. Schülerinnen und Schüler, die keine elektronische Identifizierung nutzen wollen oder können, haben aber ebenfalls schon jetzt die Möglichkeit, sich ein Nutzerkonto Bund mittels Benutzernamen und Passwort einzurichten. Erforderlich ist lediglich eine gültige E-Mailadresse.

Wird eine elektronische Identifizierung mittels Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat nicht genutzt, geben sie bei der Beantragung der Energiepreispauschale neben einem Zugangscode zusätzlich eine PIN ein. Fach- und Berufsschulen stellen in Kürze Zugangscode und PIN der Berufs-, Fachschülerinnen und Fachschüler in Mecklenburg-Vorpommern bereit.

Damit besteht für alle Schülerinnen und Schüler eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Identifizierung. Die Ausbildungsstätten versenden oder übergeben die Zugangsdaten zum Online-Antrag dann direkt an die antragsberechtigen Berufs-, Fachschülerinnen und Fachschüler.

Weitere Informationen: www.einmalzahlung200.de

 Info-Hotline des Bundes: 0800 2623 003 (kostenfrei),

dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr

Sanierung der Schweriner Friedensschule

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute einen Zuwendungsbescheid des Landes zur Sanierung der Schweriner Friedensschule an Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier übergeben.

„Wir investieren hier in die Zukunft unserer Landeshauptstadt und ganz konkret in die Bildung der Kinder. Das ist der Weg, den wir als Land gemeinsam mit der Landeshauptstadt gehen. Die Friedensschule ist mit seiner beinahe 140-jährigen Geschichte ein traditionsreicher Bildungsstandort in Schwerin. Ich freue mich sehr, dass wir die Schule nun endlich umfangreich sanieren können“, sagte Schwesig.

Gute Schulen seien ein entscheidender Faktor für Chancengleichheit, ein Garant dafür, dass jede und jeder seine Talente und Begabungen entfalten kann. „Gute Schulen, das wollen wir überall in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein Schwerpunkt der Landesregierung und Pfeiler unserer Bildungspolitik“, betonte die Ministerpräsidentin.

Seit 2016 hat das Land Fördermittel für 490 Schulbauvorhaben zur Verfügung gestellt – insgesamt mehr als 740 Millionen Euro. „Und auch in herausfordernden Zeiten wie der Energiekrise stehen wir an der Seite der Schulen, indem wir sie mit Geldern aus dem MV-Energiefonds unterstützen“, sagte Schwesig.

Weiter erklärte die Ministerpräsidentin: „Wir schaffen die Voraussetzungen für moderne, vernetzte, barrierefreie Schulen, in denen sich alle wohlfühlen; in denen wir die Schülerinnen und Schüler fit machen für die Zukunft und die Lehrerinnen und Lehrer ebenso tolle Arbeitsbedingungen vorfinden.“

OstseeMesse in Rostock eröffnet

Rostock – In Rostock hat Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte die OstseeMesse eröffnet. „Endlich kann es wieder losgehen. Die größte Verbraucherschau des Nordens ist wieder mit einem großen Angebot für alle Gäste geöffnet.

Das Schaufenster der regionalen und überregionalen Produktvielfalt zeigt sich dabei von seiner besten Seite. Der Neustart der Messe ist gelungen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte am Mittwoch vor Ort. Schirmherrin ist Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Die OstseeMesse hat mit über 30 Jahren eine langjährige Tradition. Auf 10.000 Quadratmetern präsentieren sich etwa 200 regionale, nationale und internationale Aussteller auf dem Gelände der Rostocker Hansemesse. Davon stellen 70 Aussteller auf der Messe neu aus.

Die Besucher bekommen ein umfangreiches Angebot für alle Bereiche des täglichen Lebens geboten. 40.000 Besucher konnte die OstseeMesse in 2020 nur wenige Tage vor dem ersten Corona-bedingten Lockdown verzeichnen. „Die Verbindung aus Regionalität, Innovation und Einkaufserlebnis macht diese Messe zu einer der aussteller- und besucherstärksten Messen in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Schulte weiter. Ein besonderer Höhepunkt ist die 1.000 Quadratmeter große Blumenschau.

Neu ist in diesem Jahr der Bereich „Kieken und Köpen“. In diesem werden unter anderem regionale, kleinere Unternehmen und Start-ups mit den Verbrauchern zusammengebracht. Gezielte Marketingmaßnahmen und Möglichkeiten zum Networking komplettieren das Angebot.

Ein buntes Rahmenprogramm mit unterhaltsamen Highlights für alle Altersgruppen auf einer großen Showbühne machen den Besuch der OstseeMesse Rostock darüber hinaus zu einem abwechslungsreichen Erlebnis für Groß und Klein. „Die Messe ist darüber hinaus vor allem auch eine gute Gelegenheit für unsere Unternehmen, die eigene Produktvielfalt und zugehörige Dienstleistungen zu präsentieren.

Eine Messeteilnahme als Aussteller bedeutet für den Anbieter dabei einen direkten Weg zum Kunden. Die Kunden können – im Vergleich zu einer Onlinebestellung – die Ware direkt erleben und ausprobieren. Umso wichtiger ist es für heimische Unternehmen, Messen intensiv zu nutzen, um auf sich und ihre Produkte aufmerksam zu machen. Messen sind dabei ein wichtiges Instrument, um neue Absatzmärkte zu erschließen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte abschließend.

Die 31. Auflage der OstseeMesse findet an fünf Tagen von Mittwoch (01. März 2023 bis Sonntag 05. März 2022) in Rostock auf dem Gelände der HanseMesse statt. In den Jahren 2021 und 2022 konnte die OstseeMesse aufgrund der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden.

Bau weiterer Mobilfunkmasten

Schwerin – Die landeseigene Funkmastengesellschaft bereitet zurzeit sieben weitere Standorte vor, an denen mit Unterstützung des Landes Mobilfunkmasten errichtet werden sollen.

„Aktuell befindet sich ein Standort bei Cantnitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in der Ausschreibung für den Bau eines Mobilfunkmastes durch das Land. Für weitere mögliche Standorte haben Mobilfunknetzbetreiber bereits eine Nutzung zugesagt beziehungsweise erfolgen aktuell Vertragsabstimmungen mit den Mobilfunknetzbetreibern“, teilte Digitalisierungsminister Christian Pegel heute in seinem Kabinettsbericht zum Stand des Mobilfunkausbaus durch die Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (FMI) mit.

Für die in Rede stehenden weiteren Standorte werden Flächen der Landesforstanstalt, in Nationalparks oder Biosphärenreservaten sowie auch Flächen Dritter benötigt. „Dazu werden bereits Gespräche mit den Eigentümern geführt“, sagte der Minister und führte weiter aus:

„Diese Standorte sind bislang gar nicht versorgt. Da sie sehr dünn besiedelt sind, rechnet es sich für die eigenwirtschaftlich arbeitenden Mobilfunkunternehmen nicht, dort selbst Funkmasten zu bauen. Das Land stellt diese daher – mit beihilferechtlicher Genehmigung der Europäischen Union – zur Verfügung, damit die Mobilfunkunternehmen dann dort nur noch ihre Mobilfunkdienste bereitstellen müssen. Dies ist günstiger als der Bau eines eigenen Funkmasts.“

Die FMI darf in unversorgten Gebieten nur dann einen Funkmast errichten, wenn dort in den folgenden drei Jahren kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Mobilfunknetzbetreiber geplant ist und mindestens ein Netzbetreiber verbindlich die Nutzung eines durch die FMI errichteten Funkmast zugesagt hat.

Dazu war zunächst ein landesweites Markterkundungsverfahren erforderlich, um die mit Mobilfunk unversorgten Gebiete („weiße Flecken“) im Land festzustellen. Diese zum Teil sehr kleinen weißen Flecken wurden zu möglichen Ausbaugebieten zusammengefasst und bei den Mobilfunknetzbetreibern abgefragt. Im Ergebnis haben die Netzbetreiber für 22 Ausbaugebiete ihr Interesse bekundet, die Masten aus dem Landesprogramm künftig nutzen zu wollen. Für 24 Ausbaugebiete haben sie den eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt.

„Im September vergangenen Jahres konnten wir den ersten so aus Landesmitteln finanzierten Funkmast bei Göllin-Glambeck im Landkreis Rostock in Betrieb nehmen. Ich hoffe, dass wir in diesem Jahr die Baugenehmigung für weitere Masten beantragen können, so Christian Pegel.

Mehr Informationen zum Landesprogramm Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur und zur FMI finden Sie auf den Webseiten der Landesgesellschaft.

Corona-Schutzverordnung für M-V endet

Schwerin – Aufgrund der stabilen Infektionslage werden bundesweit zum 1. März die noch bestehenden Testerfordernisse für Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen sowie fast alle Maskenpflichten aufgehoben.

Lediglich für Besuchende von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Patientinnen und Patienten und Besuchende in Arzt- und weiteren humanmedizinischen Praxen soll weiterhin nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) die Maskenpflicht gelten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung auf ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, die ursprünglich bis zum 7. April geltende Corona-Landesverordnung bereits vorzeitig am 28. Februar 2023 (letzter Geltungstag) auslaufen zu lassen.

Ministerpräsidentin Schwesig nahm das Ende der Corona-Landesverordnung zum Anlass, um sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern zu bedanken, die sich in den letzten drei Jahren an die Corona-Regeln gehalten haben.

„Die Regeln waren zum Teil mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Aber sie waren notwendig, um die Gesundheit und das Leben der Anderen zu schützen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise gut durch die Corona-Pandemie gekommen sind. Das verdanken wir vor allem der Vernunft und der Solidarität der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Ich freue mich, dass die Corona-Verordnungen nach über 1.000 Tagen ein Ende finden und hoffe, dass wir sie in Zukunft nie wieder brauchen“, betonte Schwesig.

„Wir können diesen Schritt gehen, da in Mecklenburg-Vorpommern die Corona-Situation beherrschbar ist durch eine niedrige 7-Tage-Inzidenz, eine geringe Hospitalisierungsrate und ITS-Auslastung in den Krankenhäusern sowie einen hohen Immunisierungsgrad in der Bevölkerung durch Impfungen und durchgemachte Infektionen“, teilte Sozialstaatssekretärin Sylvia Grimm nach der Sitzung des Kabinetts mit.

„Damit endet nach 1.078 Tagen die landesrechtliche Regelung der Corona-Pandemie“, verdeutlichte Grimm. Am 17. März 2020 trat die erste Verordnung der Landesregierung über „Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft“.

Corona sei allerdings nicht vorbei, so die Staatssekretärin. „An die Stelle des Öffentlichen Gesundheitsschutzes ist der individuelle Gesundheitsschutz getreten. Wichtig sind deshalb weiterhin die Eigenverantwortung und der Schutz vulnerabler Gruppen“, betonte Grimm.

Dazu gehöre vor allem auch die Einhaltung von einrichtungsbezogenen Hygienekonzepten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen“, betonte Grimm. Zur Unterstützung habe das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) aktualisierte Empfehlungen zur Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen bei SARS-CoV-2 und weiteren ARE-Erregern erarbeitet. Das LAGuS stehe zudem gemeinsam mit den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte für Rückfragen der Einrichtungen zur Verfügung.

Maskenpflichten (FFP2 oder vergleichbar) bestehen laut IfSG des Bundes ab dem 1. März nur noch für Besucherinnen und Besucher in:

  • Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
  • voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbaren Einrichtungen

sowie

für Patientinnen und Patienten und Besuchende in folgenden Einrichtungen:

  • Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutische Praxen,
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • Tageskliniken,
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit diesen Einrichtungen vergleichbar sind,
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
  • Rettungsdienste.

Es gelten die bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht.

Stellen für Lehrkräfte im ländlichen Raum

Neues Vorhaben des Bildungspaktes für „Gute Schule 2030“ auf den Weg gebracht

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden Stellen für Lehrkräfte an Regionalen Schulen im ländlichen Raum attraktiver. Neu eingestellte Lehrkräfte können vom kommenden Schuljahr an Zuschläge zu ihren Bezügen erhalten, wenn sie sich auf Stellen in den Fächern Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie und Physik an Regionalen Schulen im ländlichen Raum bewerben, die nach mehrmaligen Ausschreibungen nicht besetzt werden konnten. Auf die Einführung dieser Zuschläge, um Personal zu gewinnen, haben sich die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes für „Gute Schule 2030“ verständigt.

 „Alle Schulen im Land sollen Schülerinnen und Schülern eine gute Bildung vermitteln“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Weil das Angebot an freien Stellen für Lehrkräfte deutschlandweit sehr groß ist, gehen die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes diesen Schritt, um Einstellungen in den Bedarfsfächern an Regionalen Schulen im ländlichen Raum attraktiver zu machen. Wir brauchen auch an den Schulen im ländlichen Raum gut ausgebildete Lehrkräfte, weil wir nur so die Qualität der Bildung flächendeckend halten und die Unterrichtsversorgung verbessern können“, sagte Oldenburg.

„Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Anstrengungen der Landesregierung, insbesondere für die ländlichen Regionen und MINT-Fächer, Lehrkräfte zu gewinnen“, sagte der Landesvorsitzende der GEW MV, Nico Leschinski. „Dies ist auch ein direkter Beitrag zur Arbeitsentlastung. In der Vergangenheit standen wir ähnlichen Initiativen kritisch gegenüber. Dennoch können wir nicht die Augen davor verschließen, dass wir vor der Herausforderung stehen, den Unterricht abzusichern und es dafür womöglich auch andere Wege als bisher bei der Personalgewinnung braucht. Grundsätzlich bleibt es dabei: Wir müssen die Schulen als Arbeitsplatz insgesamt attraktiver machen. Das werden wir im Bildungspakt weiterhin verhandeln“, so Leschinski.

„Gerade im ländlichen Raum haben wir große Probleme, offene Stellen mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften zu besetzen“, erläuterte der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Michael Blanck. „Somit war es uns als VBE wichtig, dass hier Anreize für Bewerberinnen und Bewerber geschaffen werden. Das gilt auch für Referendariatsstellen. Die Zulagenzahlungen sind deshalb ein gutes Signal. Die Vorteile der Schulen im ländlichen Raum werden die Bewerberinnen und Bewerber dann in den ersten Jahren ihrer Tätigkeit vor Ort kennenlernen“, so Blanck.

Welche Stellen mit einem Zuschlag versehen werden, legt das Bildungsministerium vor jeder Ausschreibung fest. Insgesamt können für ein Schuljahr 50 Stellen mit einem Zuschlag versehen werden. Der Zuschlag wird monatlich in Höhe von 424,25 Euro für verbeamtete und für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gezahlt. Der Zuschlag wird über einen Zeitraum von vier Jahren gewährt und sieht keine Bindungsklausel vor.

Voraussetzungen für Lehrkräfte, um einen Zuschlag zu erhalten:

  • grundständige Lehramtsausbildung im Sinne von § 6 Absatz 1 Ziffer 1 bis 5 der Bildungsdienst-Laufbahnverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Lehrkräfte mit 1. und 2. Staatsexamen, auch Lehrkräfte mit dem Lehramt Gymnasium)
  • Verfügen über ein sogenanntes MINT-Fach (Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie, Physik)
  • neu eingestellte Lehrkräfte in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach einer Bewerbung auf eine zuschlagsfähige Stelle
  • Einstellung an Regionalen Schulen in ländlich geprägten Regionen außerhalb der Städte Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar

Berufsbegleitende Qualifizierungen

Meyer: Unternehmen sind aufgerufen, Augenmerk stärker auf Weiterbildung zu richten

Schwerin – Rückwirkend zum 01. Januar 2023 tritt die „Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie)“ in Kraft.

„Angesichts der immer prägnanter werdenden Fachkräfteproblematik sind die Unternehmen aufgerufen, ihr Augenmerk noch stärker auf das Potenzial von beruflicher Weiterbildung zu richten. Das soll ihre Mitarbeitenden so befähigen, künftig anstehende Aufgaben zu bewältigen. Die den aktuellen Erfordernissen angepasste Qualifizierungsrichtlinie steht dabei als hilfreiches Instrument zur Verfügung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Richtlinie wird heute (27.02.2023) im Amtsblatt veröffentlicht.

In der aktuellen EU-Förderperiode soll die Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen aus Mitteln des „Programm ESF+ Mecklenburg-Vorpommern 2021-2027“ fortgeführt werden. Dazu wurde die bislang geltende Richtlinie überarbeitet und novelliert. Beibehalten wird die Förderung durch Bildungsschecks und unternehmensspezifische Vorhaben. Darüber hinaus erfolgte eine Erweiterung einiger Förderkonditionen, um die Richtlinie an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Im Wesentlichen wurden:

  • der Kreis der Zuwendungsempfänger im Bereich der unternehmensspezifischen Vorhaben grundsätzlich auf Unternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, die ihren Sitz, ihre Niederlassung oder ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben, ausgeweitet;
  • ein einheitlicher Fördersatz von 50 Prozent eingeführt;
  • eine einheitliche Begrenzung der Bildungsscheck-Förderung auf maximal 3.000 Euro pro Scheck festgelegt;
  • die Vorgaben zum Mindestumfang der Maßnahmekosten bei der Förderung von unternehmensspezifischen Vorhaben aufgehoben (bislang Förderung von Vorhaben erst ab 10.000 Euro Gesamtausgaben je Antrag).

„Uns stehen für diese Maßnahme bis zum Jahr 2027 insgesamt rund sieben Millionen Euro Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung. Das ist eine Million mehr als in der vergangenen Förderperiode. Unternehmen sollten für ihre Mitarbeitenden unbedingt die Chance nutzen, sich Unterstützung bei notwendigen Qualifizierungen zu suchen“, sagte Meyer.

Im Rahmen der bislang geltenden Qualifizierungsrichtlinie wurden in den Jahren 2015 bis 2022 rund 20.000 Bildungsschecks mit rund 5,3 Millionen Euro gefördert. Weiterhin erfolgte die Unterstützung von 29 unternehmensspezifischen Vorhaben im Umfang von rund 580.000 Euro (Stand Förderzahlen per 31.01.2023).

Anträge für die Förderung können bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin, Tel. 0385/55 77 50, gestellt werden.