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Kategorie: Politik

Baustellenbesichtigung Schloss Ludwigslust

Ludwigslust – Finanzminister Dr. Heiko Geue, Landrat Stefan Sternberg und Bürgermeister Reinhard Mach haben sich heute einen Überblick über die aktuellen Baumaßnahmen beim Schloss Ludwigslust verschafft.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in das von 1772 bis 1776 errichtete Schloss Ludwigslust seit dem Jahr 1992 bislang rund 35 Mio. Euro mit Unterstützung von EU-Fördergeldern investiert.

„Die Schlossanlage Ludwigslust ist ein bedeutender historischer Schatz, sie besitzt großes touristisches Potenzial. Ich freue mich sehr, dass wir durch die komplette Innenrestaurierung des Schlosses die historische und wertvolle Substanz sichern. Damit können wir das Schloss Ludwigslust für Anwohnerinnen und An-wohner und für Touristen als attraktives Ausflugsziel erhalten“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Derzeit erfolgt mit Unterstützung von EU-Fördergeldern die ca. 19 Mio. Euro teure Sanierung des Westflügels. Neben der stati-schen Sicherung und Restaurierung des Flügels wird hier die historische Raumausstattung mit Kronleuchtern, Spiegeln, Kami-nen, Wandbespannungen, Stuckaturen, Holzvertäfelungen und Papiermachearbeiten wiederhergestellt. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis zum Frühjahr 2024 sukzessive fertigstellt.

Darüber hinaus wird derzeit für ca. 6 Mio. Euro der Goldene Saal instandgesetzt und restauriert, um den Saal künftig als Bestand-teil des Museumsrundgangs sowie bei Veranstaltungen in sei-nem alten Glanz erstrahlen zu lassen. Der Bund fördert diese Maßnahme mit ca. 1,4 Mio. Euro, die voraussichtlich Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein wird.

„Mit dem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ist eine durch-gehende öffentliche Nutzung des gesamten Schlosses gewähr-leistet. Gemeinsam mit der ebenfalls restaurierten Parkanlage, in die das Land mit Unterstützung von EU-Fördergeldern seit 1997 bislang rund 10 Mio. Euro investiert hat, wird das Schloss Lud-wigslust weiter einen Besuch wert sein“, so Geue.

Beschäftigungs-/Qualifizierungsgesellschaften

Meyer: Veränderte Bedarfe am Arbeitsmarkt – Wandel der Förderkulisse – Herausforderungen gemeinsam angehen

Stralsund – Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer hat im Rahmen einer Auftaktveranstaltung mit den kommunal verankerten Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQGs) Vorschläge für die Umsetzung eines Maßnahmenpaketes von Hilfen zur Neuorientierung der Gesellschaften vorgestellt.

„Der Arbeitsmarkt hat sich gerade in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Er ist heute wesentlich aufnahmefähiger. Es besteht inzwischen ein Fach- und Arbeitskräftemangel – insbesondere auch aufgrund des demographischen Wandels, so dass auch Langzeitarbeitslose bessere Integrationschancen als je zuvor haben. Das Umfeld des Handelns hat sich stark verändert. Entscheidend ist es, dass die Beschäftigungsgesellschaften ihr Geschäftsmodell neu ausrichten. Wir müssen die Herausforderungen gemeinsam angehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Mittwoch vor Ort.

Der Bedarf an Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung der Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit von langzeitarbeitslosen Personen sowie deren soziale Stabilisierung ist grundsätzlich vorhanden.

„Hierbei geht es um einen immer kleiner werdenden Personenkreis. Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration setzt eine erhöhte Vermittlungsfähigkeit sowie gegebenenfalls vorab das Erreichen der notwendigen Bildungsfähigkeit und Bildungsbereitschaft voraus. Hierfür können die BQGs ein wichtiger Partner sein, da sie bereits über langjährige Erfahrung mit Angeboten des ´sozialen Arbeitsmarktes´ insbesondere für arbeitsmarktferne Personen verfügen“, erläuterte Arbeitsminister Meyer.

Darüber hinaus haben sich auch die Förderkulissen des Bundes und des Landes aufgrund der Herausforderungen gewandelt. „Dies sind veränderte demographische Bedingungen sowie ein sich strukturell verändernder Fach- und Arbeitskräftebedarf. Das Ziel der Förderungen ist eher auf Weiterbildung, Umschulung und in erster Linie Integration in den Arbeitsmarkt gerichtet“, so Meyer weiter.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt zur Arbeits- und Beschäftigungsförderung diverse Maßnahmen zumeist mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) um. Hierzu gehören insbesondere die Förderung von Integrationsprojekten, die Förderung der beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten, Weiterbildungsförderung sowie die Gründungsunterstützung.

Der Minister stellte mögliche Unterstützungsansätze für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften vor. Bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) soll ein landesweit arbeitender Berater finanziert werden, der mit dem Angebot einer Initialberatung den Kreisen/kreisfreien Städten und ihren Beschäftigungsgesellschaften zur Verfügung steht.

„Aufbauend auf eine Bestandsanalyse soll eine Anpassungsberatung die Beschäftigungsgesellschaften bei der Neuorientierung von Geschäftsfeldern unterstützen, um eine zukunftsfähige Aufstellung dieser Gesellschaften zu ermöglichen“, so Meyer.

Derzeit wird im Auftrag des Wirtschaftsministeriums darüber hinaus eine Studie zur Bestandsaufnahme und Möglichkeit einer Neuorientierung von Beschäftigungsgesellschaften in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Diese soll im Frühjahr vorliegen.

In den vier Landkreisen mit arbeitsmarktlich besonderen Herausforderungen (Landkreise: Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, Rostock und Mecklenburgische Seenplatte) soll jeweils eine Organisationsentwicklungsförderung zur Umgestaltung der arbeitsmarktlichen Dienstleistungsangebote angeboten werden.

„Wie die Lösungen in den einzelnen Regionen konkret aussehen, kann dabei am besten vor Ort entschieden werden. Deswegen werden wir als Land keine Vorgaben für die regional besten Ansätze machen. Entscheidend ist es, in den Landkreisen die regional besten Lösungen zu entwickeln. Nur kommunal tragfähige Lösungen sind zukunftsfähige Lösungen. Im Landesinteresse liegt es dabei, dass in den Landkreisen jeweils Umsetzungsstrukturen für arbeitsmarktliche und strukturentwickelnde Dienstleistungen vorhanden sind“, erläuterte Meyer.

Auch die Jobcenter und Arbeitsagenturen benötigen geeignete Dienstleister vor Ort, um die anstehenden Integrationsaufgaben umsetzen zu können. Für die Maßnahmen steht insgesamt ein Budget von circa 400.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Meyer machte vor Ort abschließend deutlich, dass sich Mecklenburg-Vorpommern mit Initiativen auf Bundesebene für eine bessere Mittelausstattung der Jobcenter einsetzt. „Es bedarf heute ungleich größerer Anstrengungen, um einen Vermittlungserfolg zu erzielen, als noch in den neunziger Jahren. Und dafür braucht es finanzielle Mittel. Wir sind mit dem Bund weiter im Gespräch“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer.

Förderung von Tierheimen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern stellt für das Jahr 2023 erneut ein Investitionsvolumen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Tierheime des Landes zur Verfügung.

„Die Tierheimförderung dazu bei, dass wichtige existenzerhaltende Investitionen in Tierheimen erfolgen können. Es ist mir ein persönliches Anliegen, diese engagierten, oft ehrenamtlich arbeitenden Menschen zu unterstützen, die sich rund um die Uhr und mit sehr viel Engagement und Herzblut für den Tierschutz einsetzen“, unterstreicht Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Ab sofort bis zum 31. März können Betreiber von Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, Anträge auf Förderung stellen. Danach beginnt das Auswahlverfahren.

Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurden, sind gebeten, die Aufrechterhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

Neben den gemeinnützigen Trägern sind auch Privatpersonen oder andere Unterbringungsstätten antragsberechtigt, wenn diese über eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen und z. B. Verträge über die Unterbringung von Fundtieren o. ä. mit Kommunen geschlossen haben. Bei Privatpersonen, die Wildtiere in ihrer Einrichtung versorgen, ist ein Vertragsnachweis nicht zwingend erforderlich. Gemeinnützige Einrichtungen werden jedoch vorrangig für eine Förderung berücksichtigt.

Wer wird gefördert?

Alle Träger von in der Richtlinie definierten „Tierheimen“.

Tierheime im Sinne dieser Richtlinie sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen;
  • Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität;
  • Verbesserung der Ausstattung, der Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen

Wie wird gefördert?

Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Auf den Seiten des Landesförderinstitutes stehen alle wichtigen Unterlagen und die Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Verfügung: http://www.lfi-mv.de/foerderungen/tierheime/index.html

Die Antragsstellung für mehrere Projekte ist möglich, wobei je nach Antragslage zunächst nur ein Förderantrag pro Antragssteller berücksichtigt werden kann. Das LFI steht allen Antragsstellern beratend und unterstützend zur Verfügung.

Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen

Schwerin – Der Kinderzuschlag entlastet seit dem Jahr 2005 Familien mit besonders kleinem Einkommen. Zuletzt machten jedoch nur etwa ein Drittel der Anspruchsberechtigten in Deutschland von dieser Leistung auch Gebrauch. Das zeigen nun veröffentlichte Zahlen des Bundesfamilienministeriums.

„Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen“, erklärte Sozialministerin Drese. Die Unterstützung betrage monatlich bis zu 250 Euro und werde für jedes Kind einzeln berechnet.

Die Mindesteinkommensgrenze für den Bezug liege bei 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für verheiratete Eltern. Eine starre Höchsteinkommensgrenze gebe es nicht mehr, so dass auch Familien mit höheren Einkommen von dieser Leistung profitieren können, so Drese. Voraussetzung für den Bezug seien darüber hinaus die Inanspruchnahme des Kindergeldes, dass die ledigen Kinder im Haushalt der Eltern leben und dass sie jünger sind als 25 Jahre.

Drese appellierte angesichts der geringen Inanspruchnahme an Familien, Ihren gegebenenfalls bestehenden Anspruch zu prüfen. „Vielen Familien gerade auch hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern steht diese Leistung nach dem Gesetz zu. Besonders in den momentanen Zeiten der hohen Inflation wäre dieser Zuschlag für viele Familien sicherlich eine große Entlastung“, so Drese.

Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit stehe ein sogenannter KiZ-Lotse zur Verfügung, mit dem Eltern ihren Anspruch prüfen können. Darüber hinaus böten auch die Familienkassen in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund dezidierte Beratungsangebote für Eltern.

Weitere Informationen zum Kinderzuschlag sowie zu weiteren finanziellen Unterstützungsleistungen finden Eltern zusätzlich auch auf den Seiten der FamilienInfo MV. „Das Landes-Familienportal hält für Eltern eine Übersicht zum Kinderzuschlag sowie zu 45 weiteren Leistungen bereit“, betonte die Ministerin. Dazu gehörten auch die Informationen zu den benötigten Anträgen und den jeweils zuständigen Ämtern, so Drese.

Drese: „So soll für Eltern im Land das Auffinden und Beantragen dieser Leistungen vereinfacht werden, damit jede und jeder die Leistungen in Anspruch nehmen kann, die ihr oder ihm auch zustehen.“

Bis 14. April für Präventionspreis bewerben

Schwerin – Den Startschuss zur Bewerbung um den Landespräventionspreis haben heute Innenminister Christian Pegel als Vorsitzender des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung, Sportministerin Stefanie Drese und der Präsident des Landessportbundes (LSB) Andreas Bluhm in Schwerin gegeben. Ausgezeichnet werden sollen Vereine, die sich um das Thema „Sport statt Gewalt – Hass, Sexismus, Extremismus entgegentreten“ verdient gemacht haben.

„Der Sonderpreis ,Sport statt Gewalt‘ wird seit dem Jahr 2020 vom Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung und dem Landessportbund vergeben, denn Sportvereine stehen in unserem Land als gesellschaftlicher Integrationsfaktor – gerade auch für unsere Jugend – ganz oben“, sagt der Minister. Ausgezeichnet werden Sportvereine aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich über ihre eigentliche sportliche Tätigkeit hinaus in besonderer und nachahmenswerter Weise auch um die Vorbeugung und Verhinderung von Gewalt und Kriminalität verdient machen.

„Der Sport ist der Integrationsmotor unserer Gesellschaft“, betont Ministerin Drese. „Was im Alltag oft schwierig ist, gelingt im Sport – gerade der organisierte Sport mit seinen fast 1.900 Vereinen und über 270.000 Mitgliedern in Mecklenburg-Vorpommern überwindet Distanz und schafft Nähe und Gemeinsinn“, so Drese.

Dennoch müsse sich auch der Sport mit dem Thema Gewalt auseinandersetzen: mit sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt, mit Extremismus und Rassismus sowie mit Gewalt auf und neben dem Platz. Drese: „Deshalb ist es wichtig, unsere Sportvereine im Bereich der Gewaltprävention zu stärken und herausragendes Engagement zu würdigen.“

 Mit der Verleihung des Sonderpreises „Sport statt Gewalt“ beim 12. Landespräventionstag am 22. Juni 2023 im Ostseestadion erhält die Auszeichnung eine besondere Bedeutung.

Der Fokus liegt auf drei Schwerpunktthemen: sexualisierte Gewalt, Sport und Extremismus sowie Gewalt im Amateurfußball. „Jeder – ob Privatperson, Verein, Kommunaler Präventionsrat, um nur einige Beispiele zu nennen – kann Vorschläge zu einem der Schwerpunktthemen einreichen. Und hierzu möchte ich alle ermutigen“, appelliert Innenminister Christian Pegel und bedankt sich bei den Vereinen im Land: „Die Erfahrung der zurückliegenden Jahre hat mir gezeigt, dass gerade in unseren Sportvereinen unglaublich engagierte und gute Arbeit geleistet wird, sich viele aktiv in und mit ihren Vereinen für die Kriminalitätsvorbeugung – und dies oft ehrenamtlich – einsetzen.“

„Rund 274.000 Menschen sind in rund 1.850 Sportvereinen in Mecklenburg-Vorpommern sportlich aktiv. Für viele bedeutet die Mitgliedschaft im Sportverein aber mehr als ,nur‘ das reine Sportreiben. Der Verein ist ihnen ein Zuhause, gibt Halt und ein Gefühl der Zusammengehörigkeit, sorgt für eine sinnvolle Freizeitgestaltung, ermöglicht Integration und Freundschaften“, sagt Landessportbundpräsident Andreas Bluhm und zählt auf:

„Sportvereine leisten einen unbezahlbaren Beitrag zum Zusammenhalt und zur Gesundheit der Gesellschaft. Unter ihnen gibt es Sportvereine, die sich über das normale Maß hinaus verpflichtet fühlen. Sie entwickeln neue Ideen und Projekte, nehmen sich aktueller Problemlagen an und machen einfach.

Der LSB ist stolz auf dieses meist ehrenamtliche außerordentliche Engagement – und dankbar. Dankbar auch dafür, dass wir mit dem Sonderpreis des Landesrats für Kriminalitätsvorbeugung unsere große Anerkennung ausdrücken können.“

Die Preisträger erhalten beim 12. Landespräventionstag einen Pokal, Urkunden und – Geldprämien in Höhe von insgesamt 6.000 Euro. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury.

Vorschläge mit Namen, Anschrift des Vereins oder Gremiums (inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und Begründung können per E-Mail an lfk@kriminalpraevention-mv.de gesendet werden. Wichtig sind für eine erfolgreiche Bewerbung auch die Absenderangaben (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail). Einsendeschluss ist der 14. April 2023.

Neue Serienproduktion für Windkraftanlage

Schulte: Fertigungsstart sichert Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern

Rostock – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat am Dienstag in Rostock gemeinsam mit dem Chief Executive Officer des Unternehmens Nordex SE, José Luis Blanco, offiziell den Beginn der Serienproduktion des neuen Windenergieanlagentyps „Nordex 6.X“ gestartet.

„Mit dem Beginn der Serienfertigung kann die gute Arbeit in Rostock fortgesetzt werden. Rund 1.200 hochspezialisierte Mitarbeitende sind derzeit in Mecklenburg-Vorpommern für Nordex im Einsatz. Der Fertigungsstart der Serienproduktion ist auch ein klares Bekenntnis für den Standort und sichert hochqualifizierte Arbeitsplätze“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Die Nordex SE mit Sitz in Hamburg fertigt, errichtet und wartet Windkraftanlagen. Das Unternehmen produziert an Standorten in Deutschland, Brasilien, Indien, Mexiko, Polen und Spanien. Die Hauptproduktionsstätte befindet sich am Stammsitz in Rostock.

Die Nordex SE hat nach eigenen Angaben in Mecklenburg-Vorpommern 1.200 Mitarbeitende, davon 121 am Standort Güterverkehrszentrum im Rostocker Osten sowie unter anderem 688 Mitarbeitende in der Gondelproduktion. Das Produktprogramm umfasst Onshore-Windenergieanlagen im Leistungsbereich von 2,5 Megawatt (MW) bis über sechs Megawatt.

„Nordex trägt mit der Produktion dazu bei, dass ein wichtiger Bestandteil der Energiewende vorangetrieben wird und gleichzeitig die industrielle Wertschöpfung in diesem Bereich in unserem Land gestärkt wird. Damit ist Nordex ein gutes Beispiel dafür, wie der Ausbau der erneuerbaren Energien genutzt werden kann, um die Wirtschaftsleistung in unserem Land zu stärken“, sagte Schulte.

Essen vor dem Müll zu retten

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt plädierte im Landtag dafür, über eine Änderung der RiStBV hinaus an Lebensmittelrettung zu denken.

„Der Kampf gegen Lebensmittelverschwendung und das sogenannte Containern sind schon länger in der öffentlichen Diskussion. Beides ist wichtig. Beide Themen hängen zusammen und zeigen: Essen gehört auf den Teller und nicht in die Tonne.

Daher danke ich den Fraktionen der FDP und Bündnis90/Die Grünen für diesen Antrag. Gefordert wird hier, eine Initiative der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zu unterstützen. Die Initiative sieht eine Änderung der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren – kurz RiStBV – vor. Sprich: Bei Diebstahl weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern soll eine regelmäßige Einstellung des Verfahrens nach § 153 Strafprozessordnung in Betracht kommen.

Das hieße aber: Containern bliebe strafbewehrt. Den Staatsanwaltschaften soll nur mitgegeben werden, dass sie regelmäßig das Verfahren einstellen sollten. Das ist zu wenig”, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum Antrag der Fraktionen der FDP und Bündnis 90/Die Grünen, TOP 7 “Lebensmittelverschwendung entgegentreten”.

„Dem Vorschlag des Bundesjustizministers und des Bundesernährungsministers, den sie den Justizministerien der Länder per Brief mitgeteilt hatten, stehe ich positiv gegenüber. Ausgenommen ist der Fall, wenn es zu Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung kommt. Allerdings wird der Vorschlag des Bundes in den Ländern auch kritisch gesehen. Daher werden wir sicher noch einige Diskussionen führen.

Ein anderer Weg aus meiner Sicht wäre, dass die Strafbarkeit des Containerns im Strafgesetzbuch ausgeschlossen wird.  Diejenigen, die Lebensmittel vor der Verschwendung retten, sollten nicht mit Straftaten in Verbindung gebracht werden. Denn Essen vor dem Müll zu retten, sollte straffrei möglich sein. Deshalb müssen wir uns eher der Frage widmen, wie wir einen legalen Zugang zu weggeworfenen und dennoch genießbaren Lebensmitteln sichern können”, so Ministerin Bernhardt.

“Der Kampf gegen Lebensmittelverschwendung ist nicht nur auf eine Änderung der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren zu reduzieren. Wir müssen umfassender denken und handeln, die gesamte Wertschöpfungskette im Blick haben.

Das ist auch ein Ziel der rot-roten-Landesregierung im Koalitionsvertrag. Daraus folgend wurde beispielsweise auf der 18. Verbraucherschutzkonferenz im Juni 2022 in Weimar von Mecklenburg-Vorpommern der Beschlussvorschlag ‚Reduzierung der Lebensmittelverschwendung: Einführung einer gesetzlichen Überlassungspflicht des Einzelhandels für aus dem Verkauf genommene, aber einwandfreie Lebensmittel’ eingebracht und einstimmig beschlossen.

Gegenüber der Bundesregierung wurde zudem dafür plädiert, zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten auch die Lebensmittelproduktion zu betrachten. Auch die Diskussion über den Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder die einfachen Voraussetzungen für Lebensmittelspenden an die Tafeln spielen in das Thema hinein. Aktionen an Schulen wie ‘Check die Tellerreste’ der DGE-Vernetzungsstelle Schulverpflegung Mecklenburg-Vorpommern der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sind wichtig.

Hier lernen Kinder, wie sie bewusst Lebensmittelverschwendung vorbeugen können. Das haben wir zusammen mit der Verbraucherzentrale und der DGE auf dem Plan. Ich werde die Aktionen weiterhin engagiert begleiten”, erklärt Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

Fachkräftebedarf im medizinischen Bereich

Drese: Fachkräftebedarf im medizinischen Bereich besteht vor allem in ländlichen Regionen

Schwerin – Der Landtag debattierte in seiner heutigen Sitzung über eine Erhöhung der Studienplätze in der Humanmedizin. Um den künftigen Fachkräftebedarf bei den Ärztinnen und Ärzte decken zu können, sei die Einrichtung von mehr Studienplätzen ein Baustein, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese, die für die Landesregierung in Vertretung der Wissenschaftsministerin Bettina Martin im Landtag sprach.

Drese verdeutlichte, dass Mecklenburg-Vorpommern jedoch weit überdurchschnittlich Studienplätze in der Humanmedizin zur Verfügung stellt: „Unsere Universitätsmedizinen bilden derzeit 3.385 angehende Humanmedizinerinnen und -mediziner aus. Hinzu kommen 520 angehende Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner. Das sind gemessen an unserer Einwohnerzahl fast doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt: Auf 1.000 Einwohner kommen in M-V 2,25 Medizinstudierende; im Bundesdurchschnitt sind es nur 1,26 Medizinstudierende.“

Wir würden in Deutschland bei der ärztlichen Versorgung insgesamt wesentlich besser dastehen, wenn Bundesländer wie Bayern, Sachsen oder Hessen ihre Kapazitäten erhöhen würden, so die Ministerin.

Drese verdeutlichte gleichzeitig, dass ein bloßes Mehr an Medizinstudienplätzen wenig helfen würde – vor allem mit Blick auf die Bedarfe eines dünn besiedelten Flächenlandes wie Mecklenburg-Vorpommern. „Unser Problem liegt vor allem in der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“, so die Ministerin.

Drese: „Auch hier setzen wir an, etwa mit der Landarztquote, die die Große Koalition in der vergangenen Legislatur eingeführt hat. Die Studierenden verpflichten sich dabei, nach dem Abschluss zehn Jahre im ländlichen Raum in MV zu praktizieren.

Zur Ergänzung und Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung gerade im ländlichen Bereich würden in MV zudem weitere Maßnahmen durchgeführt. So gewähre das Land Zuschüsse für den Bau von Gesundheitszentren und Haus- und Kinderarztpraxen.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) verfüge darüber hinaus über viele Instrumente, die zur Gewinnung und Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten beitragen können. „Nicht nur beim Landarztgesetz, sondern auch bei anderen Unterstützungsprojekten zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten arbeiten die KV und das Land zusammen, so bei Projekten, die darauf abzielen, junge Medizinstudierende frühzeitig mit Hausarztpraxen in Kontakt zu bringen“, betonte die Ministerin.

Gemeinsam seien Wissenschafts- und Gesundheitsseite in der Landesregierung aktuell zudem dabei, weitere Maßnahmen zu prüfen, um Absolventen und ausgebildete Fachärzte besser im Land halten zu können.

Drese: „Wir werden uns als Landesregierung dafür einsetzen, dass die sogenannte Vorab-Quote für den Bedarf an Landärzten erhöht werden kann. Es ist unser Ziel, dass – wenn die Quoten für die anderen Gruppen nicht ausgeschöpft sind – das Kontingent für die Landarztquote dementsprechend erhöht werden darf.“ Bisher ist das nicht möglich, da die Landarztquote auf einen bestimmten Schlüssel (7,8 % aller Medizinstudienplätze) in einem Staatsvertrag geregelt ist.