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Kategorie: Politik

Weitere Corona-Maßnahmen entfallen

Keine Maskenpflicht mehr in Bus und Bahn

Schwerin – Heute tritt die neue Corona Landesverordnung in Kraft. Wesentlicher Bestandteil ist die Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern. Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßte, dass gleichzeitig auch der Bund die Maskenpflicht im Fernverkehr aufhebt: „Für die Fahrgäste sind die einheitlichen Regelungen nun deutlicher nachvollziehbarer.“

Zuvor waren die Corona-Infektionszahlen in den vergangenen Wochen kontinuierlich zurückgegangen. Drese: „Wir haben uns wöchentlich mit dem Expertenrat verständigt, wann ein Ausstieg aus der Maskenpflicht in Bus und Bahn verantwortungsbewusst möglich ist. Mit Blick auf die aktuellen Zahlen, bedarf es aus Sicht der Landesregierung sowie der Expertinnen und Experten keiner gesetzlichen Vorschrift mehr zum Tragen einer Maske.“

Während die 7-Tage-Inzidenz in Mecklenburg-Vorpommern am 4. Januar noch bei 221,5 lag, belief sie sich am gestrigen 31. Januar auf 77,8. Die Zahl der Menschen, die aufgrund ihrer Corona-Infektion im Krankenhaus behandelt werden müssen, ist ebenfalls deutlich zurückgegangen von 41 auf 15 im Verlauf des Monats.

Drese wies darauf hin, dass die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bestehen bleibe. Ebenso müssten Patientinnen und Patienten in Praxen weiterhin eine FFP2-Maske tragen. „Wir wollen vulnerable Gruppen weiterhin besonders schützen. Wenn Ältere oder Vorerkrankte sich infizieren, haben sie nach wie vor ein deutlich höheres Risiko, schwer zu erkranken“, so die Ministerin.

Geregelt wird die Maskenpflicht im medizinischen und pflegerischen Bereich im Infektionsschutzgesetz des Bundes. Dort ist die Maskenpflicht bis zum 7. April befristet. Drese: „Das ist meines Erachtens bei weiter abflauender Corona-Entwicklung ein sinnvoller Zeitpunkt für die Aufhebung der Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen.

Für die kommende Kabinettssitzung am 7. Februar hat die Landesregierung die Regelungen zur Isolationspflicht auf die Tagesordnung gesetzt, kündigte Drese an. „Wir werden im nächsten Schritt in Rücksprache mit den Expertinnen und Experten einen Termin für die Aufhebung der Isolation abstimmen.“

ERASMUS+ Qualitätssiegel

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat am Nachmittag die „ecolea Internationale Schule Schwerin“ mit dem ERASMUS+ Qualitätssiegel ausgezeichnet.

Damit wird die Schule für die erfolgreiche Umsetzung des Projektes „Wie werden wir internationaler? Maßnahmen zur Lehrerfortbildung im Rahmen der Schulentwicklung“ geehrt.

Nach Einschätzung der Kultusminister-Konferenz ist das Projekt der „ecolea Internationale Schule Schwerin“ ein Beispiel guter Praxis zum internationalen Lehrkräfteaustausch und für verstärkten Fremdsprachenunterricht. Damit werde die interkulturelle Kompetenz der Schülerinnen und Schüler gestärkt.

Lehrkräfte der Schule haben an verschiedenen Fortbildungen in europäischen Ländern teilgenommen.  Im Anschluss tauschten sie sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Schwerin über die neuen Erkenntnisse in Workshops aus und teilten ihre Erfahrungen auf Dienstberatungen, auf der Hompage und im Jahrbuch der Schule.

Darüber hinaus erprobten sie neue digitale Tools und kreative Methoden für den Unterricht. Insbesondere für den bilingualen Unterricht sollen Kursmaterialien überarbeitet und Ansätze für eine noch bessere methodische und inhaltliche Unterrichtsgestaltung gefunden werden.

„Herzlichen Glückwunsch zu dieser Auszeichnung. Das ist ein tolles Beispiel dafür, wie ein weiter Blick neue Chancen bieten kann, gute Ideen zur Bildung und zur Unterrichtsgestaltung aus dem Ausland aufzugreifen. Es ist eine Möglichkeit, um die Schülerinnen und Schüler noch besser zu motivieren und gleichzeitig den internationalen Austausch von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften zu pflegen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Erfolgreiche Initiative aus M-V

Bund erfasst untergebrachte wohnungslose Personen

Schwerin – Mit dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) wurde im Jahr 2020 die Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer bundesweiten Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen beschlossen.

In der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar wurde durch das Statistische Bundesamt zum zweiten Mal die Zahl der untergebrachten wohnungslosen Personen erfasst. Die Einführung dieser bundesweiten Wohnungslosenstatistik geht auf einen Antrag Mecklenburg-Vorpommerns im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Jahre 2017 zurück.

„Die Thematik ist sozialpolitisch von großer Bedeutung, um konkrete Hilfemaßnahmen für die Betroffenen einleiten zu können. Wo wir uns früher auf Schätzungen verlassen mussten, können Kommunen nunmehr Wohnungslosigkeit und die damit einhergehenden sozialen Problemlagen frühzeitiger erkennen und im Rahmen ihrer Sozialplanung besser bekämpfen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese anlässlich des zweiten Stichtages.

Vor der Einführung dieser Statistik lagen nach Angaben von Drese kaum belastbare Informationen zum Umfang und Ausmaß von Wohnungslosigkeit vor. „Denn weder auf Bundesebene noch für die meisten Bundesländer wurden diese Daten zuvor systematisch erfasst“, verdeutlichte die Ministerin. Damit habe die erste Statistik in großem Maße dazu beigetragen, die Lebensverhältnisse der untergebrachten Personen aufzuzeigen und zu beziffern.

So zeigte die erste Erhebung aus dem Jahr 2022, dass deutschlandweit rund 178.000 wohnungslose Personen auf vorrübergehende Übernachtungsmöglichkeiten angewiesen waren. In Mecklenburg-Vorpommern waren 405 Personen betroffen, die zumeist in Notunterkünften, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in von Kommunen bereitgestelltem Wohnraum lebten.

Drese: „Das sind wichtige Erkenntnisse, um soziale Angebote und Hilfsmaßnahmen gezielt dort zu schaffen, wo sie benötigt werden. Ich bin überzeugt davon, dass der durch unsere Antragstellung angeschobene Prozess und damit die regelmäßige Erstellung dieser Statistik dabei helfen werden, die Situation der Wohnungslosen gezielt zu verbessern.“

Die Zahlen der untergebrachten wohnungslosen Personen werden seit 2022 bundesweit vom Statistischen Bundesamt erfasst. Grundlage hierfür ist das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG), das am 4. März 2020 verabschiedet wurde.

Erfasst werden dabei am Stichtag des 31. Januars jährlich alle Personen, denen aufgrund von Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände oder mit Kostenerstattung durch andere Träger von Sozialleistungen wegen Wohnungslosigkeit Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt oder Räume zu Wohnzwecken überlassen worden sind.

Hierzu zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften und Normalwohnraum untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind. Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn sie über einen positiven Abschluss des Asylverfahrens verfügen und durch das Wohnungsnotfallhilfesystem untergebracht sind.

Nicht in die Erhebung einbezogen sind unter anderem Personen, die bei Freunden, Familien oder Bekannten unterkommen, und Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben.

Zeugnissorgentelefon geschaltet

Oldenburg: Bei Zeugnissorgen steht ab sofort professionelle Beratung bereit

Schwerin – Für viele Kinder und Jugendliche beginnt am Montag, dem 6. Februar 2023, die erste Verschnaufpause in diesem Jahr. Dann starten in Mecklenburg-Vorpommern die Winterferien. Für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigten ist bereits jetzt schon das Zeugnissorgentelefon in Bereitschaft. Dort gibt es wieder ein offenes Ohr für alle Fragen und Anliegen rund um das Zeugnis.

Unter der landesweit einheitlichen Telefonnummer 0385-588 7987 des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) ist von Montag, den 30.01.2023, bis Freitag, den 10.01.2023 und auch am Samstag, den 04.02.2023, in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr professionelle Beratung abgesichert – praktisch und auf kurzem Wege.

Ein Anruf genügt. Dieser ist selbstverständlich vertraulich.

Tag der Städtebauförderung

Bauminister ruft zur Beteiligung am Tag der Städtebauförderung auf

Schwerin – Bauminister Christian Pegel ruft die Kommunen von Mecklenburg-Vorpommern auf, sich am bundesweiten Tag der Städtebauförderung am 13. Mai 2023 zu beteiligen.

„Städte und Gemeinden sind herzlich eingeladen, ihre Projekte, Planungen und Erfolge vorzustellen. Es gilt zu zeigen, wie sehr diese Förderprogramme die Entwicklung in unserem Land beeinflusst, das Aussehen unserer Städte und Gemeinden verändert und das Zusammenleben in stabilen Nachbarschaften befördert haben.“

Die Veranstaltungen – z. B. Stadtspaziergänge, Baustellenbegehungen, Workshops, Stadtrallyes, Tage der offenen Tür oder Ausstellungen, aber auch digitale Formate – sind förderfähig. Anregungen gibt es hier: www.tag-der-staedtebaufoerderung.de/service/veranstaltungen-und-aktionsideen

Die Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist eines der wichtigsten Instrumente der Stadtentwicklung. Seit 1971 – in den ostdeutschen Bundesländern seit 1991 – unterstützt sie Städte und Gemeinden darin, nachhaltige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln und umzusetzen.

Im vergangenen Jahr fand die zentrale Veranstaltung im Rostocker Stadtteil Toitenwinkel statt; bundesweit hatten sich unter dem Motto „Wir im Quartier“ 565 Städte und Gemeinden beteiligt.

Die Anmeldung für den Tag der Städtebauförderung ist unter folgender Website möglich: www.tag-der-staedtebaufoerderung.de/

Auf der Seite finden sich auch der Projektaufruf, Tipps für die Vorbereitung, Logos, Plakat- und Flyer-Vorlagen, ein Erklärfilm und Textbausteine für die Öffentlichkeitsarbeit.

Die Ansprechpartnerin bei der Begleitagentur „sbca“ ist Sarah Reiche (Telefon: 030 / 69 53 70 814, E-Mail kontakt@tag-der-staedtebaufoerderung.de).

M-V: 10 Millionen Euro für Schulträger

Oldenburg: Schulbetrieb in schwierigen Zeiten sicherstellen

Schwerin – Das Land unterstützt die Schulträger bei den gestiegenen Energiekosten mit insgesamt 10 Millionen Euro. Das Geld steht den Trägern öffentlicher und freier Schulen zur Verfügung.

Um die öffentlichen und freien Schulträger angesichts der gestiegenen Energiekosten für den Betrieb der Schulen zu unterstützen, hat das Bildungsministerium frühzeitig zusätzliche Mittel beim Finanzministerium beantragt. Diese stehen nunmehr im Rahmen des Härtefallfonds zur Verfügung. Daraus können die Schulträger einmalig nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten.

„Die aktuelle unvorhersehbare Situation der gestiegenen Energiepreise ist eine Härte, die für die Schulträger nicht zu vertreten ist. Darauf hat die Landesregierung mit dem Härtefallfonds reagiert. Alle Schulträger werden damit von den gestiegenen Preisen für Energie erheblich entlastet. Die Grundlage für den Schulbetrieb wird mit diesen Hilfen weiterhin sichergestellt.

Das hat oberste Priorität. Die Bildung der Schülerinnen und Schüler muss auch in schwierigen Zeiten mit einer Energiekrise unbedingt gewährleistet bleiben“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Sofern nicht die gesamten Finanzmittel für die Deckelung der Energiepreise genutzt werden müssen, können sie auch für andere, die Schule direkt betreffende Maßnahmen genutzt werden – zum Beispiel, um die Beiträge für Lernmittel zu reduzieren“, so die Ministerin.

Arbeitsmarkt Januar in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 8,3 Prozent. Insgesamt sind derzeit 67.200 Menschen arbeitslos. Die Zahl der Arbeitslosen ist im Januar im Vergleich zum Vorjahresmonat um 5.000 Arbeitslose gestiegen (+8,0 Prozent).

„Der Arbeitsmarkt zeigt sich trotz des Anstiegs insgesamt weiter robust. Die kalten Monate machen sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Neben den aktuellen Krisen kommt vor allem auch der saisonal bedingte Anstieg der Arbeitslosigkeit zum Tragen. Die Unternehmen im Land arbeiten intensiv daran, wetterbedingte saisonale Schwankungen ohne größere Entlassungen auszugleichen. Besonders erfreulich ist, dass Unternehmen weiter versuchen ihr Personal zu halten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Im Vergleich zum Vormonat Dezember ist die Zahl der Arbeitslosen um 5.200 (+8,4 Prozent) gestiegen.

Arbeitsminister Meyer machte zugleich deutlich, dass es wichtig sei, Personal auch in saisonal abhängigen Jobs zu halten. „Die Attraktivität der Arbeitgeber wächst, wenn mehr ganzjährige Jobs auf dem Markt zur Verfügung stehen. Das ist beispielsweise im Tourismus wichtig.

Gerade bei saisonabhängiger Beschäftigung könnten die Monate, wo saisonal bedingt weniger los ist, auch für die Qualifizierung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt werden. Auf diesem Weg bleibt auch wertvolles Fachwissen der Beschäftigten in den eigenen Betrieben erhalten“, so Meyer weiter.

Darüber hinaus machte Meyer auf die Unterstützung der Integration von Langzeitarbeitslosen und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Personen in den Arbeitsmarkt durch die Förderung von Integrationsprojekten mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) aufmerksam. Von 2015 bis 2022 wurden durch das Wirtschaftsministerium landesweit 219 Projekte umgesetzt, mit denen insgesamt fast 16.200 Personen erreicht werden konnten.

Von diesen wurden 20,28 Prozent in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und weitere 7,86 Prozent in eine geringfügige Beschäftigung oder beruflich vollqualifizierende Ausbildung vermittelt (Stand Juni 2022). Auch in der neuen EU-Förderperiode 2021 bis 2027 des ESF Plus wird das Förderinstrument mit 25 Millionen Euro umgesetzt. In Kooperation mit den Jobcentern im Land werden Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen auf dem Weg in die Einmündung auf dem Arbeitsmarkt begleitet“, so Minister Meyer.

Seit dem Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie im Juni 2022 wurden bereits 46 Integrationsprojekte mit einem Fördervolumen von circa 6,7 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Damit sollen pro Jahr ca. 2.700 Teilnehmer unterstützt werden.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Oktober 2022 (aktuellster Wert) in Mecklenburg-Vorpommern 658 Beschäftigte in 48 Betrieben in Kurzarbeit. „Die Kurzarbeit hilft weiter, die Folgen der Krise auf dem Arbeitsmarkt weiter abzufedern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Im Januar hatten 98 Betriebe für 1.278 Beschäftigte Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt.

Mehr Klassen-Wiederholungen 2021/2022

Oldenburg: Durch die Beibehaltung des Leistungsniveaus kam es zu vermehrten Klassen-Wiederholungen

Schwerin – Auf die Erhebung des Statistischen Bundesamtes, wonach in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2021/2022 fünf Prozent der Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufe wiederholt haben, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg:

„Während der Corona-Pandemie sind im Schuljahr 2020/2021 – auch in Absprache mit dem ‚Bündnis für Gute Schule‘ –  alle Versetzungsbestimmungen außer Kraft gesetzt worden. Das war natürlich richtig, weil keiner Schülerin und keinem Schüler durch die Auswirkungen der Pandemie und die langwierigen Schulschließungen unverschuldet ein Nachteil entstehen sollte.

So haben auch jene Schülerinnen und Schüler, die schon vor der Pandemie Schwierigkeit hatten, das Klassenziel zu erreichen und auch ohne Corona-Bedingungen wahrscheinlich nicht versetzt worden wären, von der Möglichkeit der automatischen Versetzung Gebrauch gemacht. Bei diesen Kindern und Jugendlichen haben sich die bestehenden Defizite noch verstärkt, weil sie dem Leistungsniveau in der höheren Jahrgangsstufe durch die bereits vorhandenen Lücken nicht entsprechen konnten.

Es ist aber auch richtig, dass diese Ausnahmeregelungen für die besondere Situation der Corona-Pandemie nun nicht mehr gelten. Denn es ist wichtig, dass wir das Leistungsniveau nicht gesenkt haben und nicht senken.

Folgerichtig können die Kinder und Jugendlichen, die die Leistungen nicht erbringen, nicht versetzt werden. Sie müssen in der bisherigen Klassenstufe so gefördert werden, dass sie das Klassenziel – und damit die Voraussetzung einer Versetzung im laufenden Schuljahr – erfüllen“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.