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Kategorie: Politik

Ergebnisse der Wertholz-Submission des Landes

Schwerin – Den Spitzenwert bei der am 26.01.2023 durchgeführten Wertholz-Submission des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Malchin erzielte ein Bergahorn eines privaten Anbieters mit 13.950 Euro pro Festmeter.

„Dies ist zugleich der höchste Einzelpreis aller bisherigen Meistgebotsverkäufe unseres Landes. Den Zuschlag für den Stamm erhielt ein Furnierwerk aus Hamburg“ erklärt Forstminister Dr. Till Backhaus.

Insgesamt wurden bei dem diesjährigen, mittlerweile 32. Wertholztermin unseres Landes, 531 Festmeter Laubwertholz von 12 Baumarten nach schriftlichem Meistgebot verkauft. Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieter beteiligten sich auch zwei Bundesforst­betriebe sowie 8 kommunale und private Waldbe­sitzende des Landes. Den Hauptanteil des Holzes stellte mit 401 Festmeter die Baumart Eiche.

Auf die Angebotsmenge sind Gebote von insgesamt 16 Bietenden eingegangen, darunter auch zwei einheimische Unternehmen. Firmen der Furnier- und Sägeindustrie sowie des Holzhandels aus der gesamten Bundesrepublik sowie dem Ausland (Dänemark, Polen) erhielten Zuschläge. Die Angebotsmenge konnte vollständig verkauft werden. Die beteiligten Wald-besitzenden des Landes erzielten einen Erlös von insgesamt ca. 540.000 Euro (Vorjahr: ca. 527.000) Euro.

„Sehr gut beboten wurde erneut die Eiche. Viele Einzelstämme erzielten hervorragende Preise. Mit 1.213 Euro pro Festmeter wurde bei der Eiche in diesem Jahr der höchste Durchschnittspreis aller bisherigen Meistgebotsverkäufe im Land erreicht.

Der preisliche Aufwärtstrend aus den Vorjahren wurde somit eindrucksvoll bestätigt. Den höchsten Einzelpreis erzielte in diesem Jahr eine Stieleiche aus dem Forstamt Wredenhagen (Mecklenburgische Seen-platte) mit 3.295 Euro pro Festmeter. Dieses Höchstgebot ist zudem ein neuer Landesrekord für die Baumart Eiche. Den Zuschlag erhielt ein Furnierwerk aus Bayern. Bei einem Festgehalt von 5,39 Festmeter brachte der Stamm insgesamt 17.760 Euro ein“, ergänzt der Minister.

„Aber auch einzelne Stämme anderer Baumarten brachten beachtliche Preise für die Anbietenden. So wurde zum Beispiel eine Roterle aus dem Forstamt Neustrelitz für 787 und eine Schwarznuß eines privaten Anbieters für 477 Euro pro Festmeter verkauft.

Die an der Submission beteiligten Waldbesitzenden waren mit dem Ergebnis insgesamt sehr zufrieden und bedanken sich bei den Bietenden für das große Interesse und die abgegebenen Gebote.

Die Ergebnisse zeigen, dass sich erstklassige Qualität weiterhin gut verkaufen lässt. Ich würde mich freuen, wenn sich künftig noch mehr Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer unseres Landes an der Wertholz-Submission beteiligen“ so Backhaus weiter.

Die auf diesem Termin angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie Verwendung finden.

Gesunde Ernährung hat das Land längst im Blick

Schwerin – Der Landtag hat in seiner aktuellen Debatte über die Gemeinschaftsverpflegung in öffentlichen Räumen diskutiert. Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Die CDU fordert die Landesregierung auf, sich für eine ausgewogene Ernährung in Kitas, Schulen und Kantinen einzusetzen und, dass die fleischlichen Komponenten der Mahlzeiten aus der Region stammen. Das tut die Landesregierung längst und deswegen ist der Antrag überflüssig. Aber die Diskussion ist dennoch wichtig.

Richtig ist, wir müssen unsere Ernährungsgewohnheiten ändern. Das ist gut für unsere Gesundheit und für das Klima. Es gibt ausreichend Studien, die belegen, dass falsche – zu fleischreiche Ernährung – für einen Großteil der Kosten in unserem angeschlagenen Gesundheitssystem verantwortlich ist. 70 Mrd. Euro pro Jahr kostet die Behandlung unter anderem von Herz-Kreislauferkrankungen und Adipositas.

Das Thema gesunde Ernährung in der Gemeinschafts­verpflegung hat die Landesregierung seit vielen Jahren auf der Agenda und die Rechtslage entsprechend angepasst. Übrigens gemeinsam mit der CDU, als sie noch nicht in der Opposition saß.

Der § 11 Abs. 2 im Kindertagesförderungsgesetz M-V regelt, dass eine vollwertige und gesunde Verpflegung von Kindern bis zum Eintritt in die Schule während der gesamten Betreuungszeit ein integraler Bestandteil des Angebotes der Kindertageseinrichtungen ist. Dabei soll sich die Verpflegung an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren.

In den Vorschuleinrichtungen findet die Verpflegung für den gesamten Betreuungszeitraum durch die Einrich­tung beziehungsweise die Kindertagespflegeperson statt. Die Mittagsverpflegung wird somit in allen Einrichtungen beziehungsweise bei allen Kinder­tagespflegepersonen in M V angeboten.

Die Organisation der Verpflegung liegt in der Hand der jeweiligen Einrichtung oder Tagespflegeperson. Somit können keine Angaben gemacht werden, wie viele Gerichte angeboten werden. Dies ist in der Regel auch von der Größe der Einrichtung abhängig.

Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass die überwiegende Anzahl der Kinder an der Mittags­verpflegung teilnimmt. Die Kosten der Verpflegung tragen die Eltern.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Gemeinden finanzieren den Betrieb der Einrichtung und der Kinder­tagespflegestelle und sichern damit die Durchführung der Mahlzeiten als pädagogische Aufgabe.

Das Speisen- und Getränkeangebot für Kinder soll den Ansprüchen an eine ausgewogene und gesundheits­fördernde Vollverpflegung genügen und sich an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. Inhaltlich ähnlich sind die Festlegungen im Schulgesetz M-V. Die Schulkonferenz entscheidet ferner über die Pausen- und Mittagsverpflegung.

Die erwähnten Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sehen beispielsweise vor, dass Getreide­produkte und Kartoffeln sowie Gemüse und Salat täglich angeboten werden.

Darüber hinaus sollen Obst, sowie Milch und Milchprodukte 2x wöchentlich, Fisch 1x pro Woche und Fleisch oder Wurstwaren maximal 1x pro Woche angeboten werden. Es ist daher nichtzutreffend, dass Fleisch und Wurstwaren „diskriminiert“ werden. Sie spielen jedoch für eine ausgewogene Ernährung bei Kindern und Jugendlichen nur eine untergeordnete Rolle.

Konventionell und ökologisch wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe sehen sich nicht als Konkurrenten, sondern als Berufskolleginnen und –kollegen, die beide nach Absatzmöglichkeiten für ihre Produkte suchen.

Es wäre im Interesse jedes Landwirts, der seine Produkte über regionale Kreisläufe absetzen möchte, wenn es gelingt, eine Kette von der Produktion bis zu den Kindern in der Kita oder der Schule aufzubauen.

Der Staat kann jedoch immer nur bestimmte Rahmenbedingungen setzen und wir leisten in M-V einen erheblichen Beitrag, indem wir als Land gemeinsam mit den Gemeinden die Durchführung der Mahlzeiten finanziell absichern.

Die Kosten der Verpflegung in den Kitas tragen jedoch die Eltern. Sie entscheiden dann natürlich auch über das Angebot, den Preis der Mahlzeiten oder die Ausgewogenheit der Gerichte.

Ich würde mir natürlich wünschen, dass mehr Einrichtungen auf regionale Produkte zurückgreifen und Lieferketten etabliert werden.

Das schafft nicht nur mehr Wertschöpfung in der Region, es garantiert auch, dass sich die Qualität des Essens und die Frische erhöhen. Und es hilft dem Klima. Ich sage deutlich: Klimaschutz findet auch auf dem Teller statt“, so der Minister.

Erinnerungskultur an Schulen

Oldenburg: Wir müssen hinschauen, erinnern, aufklären

Schwerin – In den Schulen unseres Landes werden sich die Kinder und Jugendlichen noch intensiver mit bedeutenden historischen Ereignissen – unter anderem mit der Geschichte des Nationalsozialismus, des Holocaust und mit der jüngeren deutschen Geschichte – beschäftigen.

Ob in Projektarbeit oder fächerübergreifendem Unterricht oder bei Fahrten zu Mahn- und Gedenkstätten –  wir vertiefen das Wissen der Schülerinnen und Schüler.

Der Landtag hat einem fraktionsübergreifenden Antrag von Regierungsfraktionen und Opposition zugestimmt, mit dem die Auseinandersetzung und Vermittlung von demokratischer Erinnerungskultur an Schulen gestärkt wird.

„Das Wachhalten von Erinnerungen ist das Lernen aus der Vergangenheit, ist das Wissen um historisch-politische Ereignisse und ihre Einordnung“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Es ist die Auseinandersetzung mit Geschehenem, damit es nicht vergessen wird. Dazu gehört, dass dieses Wissen vermittelt wird, denn um Erinnerung und Haltung zu entwickeln, braucht es Kenntnisse über die Ereignisse, an die man sich erinnern soll, zu denen man eine Haltung entwickelt. Das Wissen muss an jene weitergegeben werden, die weit, weit nach uns und nach unseren Eltern geboren wurden – an jene Kinder und Jugendliche, die in Glück, ohne Angst und in Geborgenheit aufwachsen“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Ziel der Antragsteller ist es, konkrete Maßnahmen an den Schulen umzusetzen, um Geschehenes nicht zu vergessen.

Alle Erfahrung zeige, so heißt es in dem Antrag, dass die thematische Auseinandersetzung mit Antisemitismus sowie mit dem Gegensatz von Demokratie und Diktatur in der Schule unbedingt intensiviert werden muss.

Die frühzeitige und altersangemessene Beschäftigung mit diesen Themen ist von großer Bedeutung, um Kinder zu politisch mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu bilden, die die Grundlagen unserer freiheitlichen-demokratischen Gesellschaft verstehen und verteidigen können.

So sollen unter anderem Begegnungen mit jüdischem Leben in Mecklenburg-Vorpommern ausgebaut und entwickelt werden. Vorgeschlagen wird auch, die Auseinandersetzung mit Antisemitismus durch weitere Lehr- und Lernmaterialien zu unterstützen.

„Erinnerung muss wachgehalten werden. Wir dürfen nicht wegsehen – wir müssen hinschauen. Wir dürfen nicht dulden –  wir müssen erinnern und aufklären. Wir dürfen nicht verharmlosen – wir müssen uns ehrlich auseinandersetzen“, so die Ministerin.

Unterstützung für das Handwerk

Meyer: Handwerk unterliegt einem stetigen Wandel – Land unterstützt Ausbildung

Schwerin – Im Landtag sind am Donnerstag die Unterstützungsmöglichkeiten für das Handwerk diskutiert worden. „Das Handwerk unterliegt einem stetigen Wandel. Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten lassen eine handwerkliche Ausbildung nie zur Sackgasse werden. Das Handwerk bietet eine Durchlässigkeit bis hin zum Hochschulstudium. Das macht die duale Ausbildung möglich.

Mit mehr als 130 Berufen bietet das Handwerk eine besonders große Auswahl an attraktiven Ausbildungsmöglichkeiten. Darüber hinaus werden auch Weiterbildung und Qualifizierung unterstützt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Es gibt vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. „Es werden große Anstrengungen unternommen, um die duale Ausbildung insbesondere auch im Handwerk zu fördern“, so Wirtschaftsminister Meyer weiter.

Als Beispiel nannte der Minister unter anderem die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Handwerk zur Stärkung der Ausbildungsqualität im dualen System der beruflichen Bildung; Fahrtkostenzuschüsse bei auswärtiger Unterkunft; das Azubi-Ticket, um möglichst preiswert den Ausbildungsort zu erreichen oder auch die Nachfolgezentrale zur Unterstützung des Generationenwechsels.

Darüber hinaus würdigt und unterstützt das Land durch das „Meister-Extra“ oder die „Meisterprämie“ den Meistertitel. Handwerksmeister erhalten als Anerkennung für ihren Abschluss das sogenannte „Meister-Extra“. Beim Meister-Extra wird der erfolgreiche Abschluss einer Meisterprüfung in Handwerk und Industrie mit 2.000 Euro honoriert.

Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 Euro als Einmalzahlung (Bestenehrung). Seit 2016 wurden 1.697 Meister-Absolventinnen und Absolventen mit insgesamt rund 2,58 Millionen Euro „Meister-Extra“ prämiert.

Die Meisterprämie beinhaltet einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro als Unterstützung zum Lebensunterhalt. Handwerks- und Industriemeister erhalten diese, wenn sie erstmalig eine Existenz durch Übernahme eines Unternehmens gründen. Seit 2015 wurden 170 „Meisterprämien“ in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro ausgereicht.

„Der Weg zu einem Meistertitel oder einer Fachqualifikation kann manchmal steinig und aufwendig sein, lohnt sich im Ergebnis aber immer. Denn: Eine Investition in Weiterbildung und Qualifizierung ist die Basis für die weitere berufliche Entwicklung. Mecklenburg-Vorpommern und besonders auch das Handwerk braucht gut ausgebildete Fachkräfte“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit knapp 20.000 Handwerksbetriebe mit rund 100.000 Beschäftigten und circa 6.000 Lehrlingen. Sie erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von rund 9 Milliarden Euro. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden.

Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfes

Meyer: Konstruktive und rege Beteiligung bei Erarbeitung der Fachkräftestrategie – Ablehnung von Vorschlägen für eine Rente mit 69 sowie die Einführung einer 48-Stunden-Woche

Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag die Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfes in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Die Fachkräftegewinnung und -sicherung ist ein Schwerpunkt der Landesregierung in der aktuellen Legislaturperiode. Dessen Bewältigung können wir nur in kooperativer Zusammenarbeit aller Beteiligten leisten. Das Land wird mit der Fachkräftestrategie die Rahmenbedingungen weiter verbessern.

Ich freue mich über die rege und konstruktive Beteiligung aus den Reihen der Sozialpartner, der Bundesagentur für Arbeit, der Wirtschaftskammern, der Verbände und von Vertreterinnen und Vertretern ausgewählter Netzwerke und Unternehmen von Wirtschaft, Verbänden, Hochschulen und Gewerkschaft. Viele Ideen wurden entwickelt und an Vorhaben wird intensiv gearbeitet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer im Landtag.

Das Wirtschaftsministerium hat im Mai 2022 einen 40-köpfigen Beirat mit externen Experten zur Erarbeitung einer Fachkräftestrategie ins Leben gerufen. Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer ist im Landtag auf aktuelle Themenschwerpunkte des Beirates eingegangen. „Die verstärkte Förderung der Weiterbildung ist ein zentrales und zugleich komplexes Vorhaben im Rahmen der Fachkräftestrategie. Wir sind in enger Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Schaffung spezifischer Weiterbildungsverbünde und den Ausbau einer vernetzten Beratung zur beruflichen Weiterbildung“, erläuterte Meyer.

Das Landeskonzept für den „Übergang von Schule in den Beruf“ aus dem Jahr 2019 wird konsequent umgesetzt. Es sieht schulische und außerschulische Verantwortlichkeiten vor. Die schulischen Aspekte der Umsetzung werden ergänzt und konsequent weiter vorangetrieben. Der Start der Bildungskette „Berufliche Orientierung“ in den Schulen erfordert Rechtsgrundlagen, die sich derzeit noch in der Abstimmung befinden.

„Die geplanten Neuausrichtungen sollen zudem sinnvollerweise mit den außerschulischen Partnern abgestimmt werden. Sofern die Module abgestimmt sind, können sie auch schon vor dem 01. August 2024 implementiert werden“, sagte Arbeitsminister Meyer.

Der Wirtschaftsminister machte im Landtag deutlich, dass teilweise auch betriebliche Strategien fehlen würden, wie man auf Dauer mit weniger Fachkräften auskommen könnte.

„Aufgrund des demografischen Wandels wird die Zahl von Personen im erwerbsfähigen Alter tendenziell immer geringer werden. Fachkräfteeinwanderung ist ein zentraler Baustein der Fachkräftestrategie. Auch wenn Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland durch vereinfachte Regelungen vom Bund einfacher werden sollte, ist es unrealistisch zu glauben, dass die Fachkräftelücken durch Zuwandernde vollständig gefüllt werden können“, sagte Minister Meyer.

Die Anwerbung von Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten ist ebenfalls Inhalt eines Vorhabens aus der Beiratsarbeit. „Wir haben zugesagt, einen Beitrag zum flächendeckenden Erhalt und Stabilisierung der Beratungsstruktur für ´Integration durch Qualifizierung´ (IQ) in Mecklenburg-Vorpommern durch eine Brückenfinanzierung aus dem Ukraine-Arbeitsmarktprogramm zu leisten“, so Meyer. „Die Bundesagentur für Arbeit verfügt über zahlreiche Vermittlungsabsprachen und Anwerbeprojekte mit Drittstaaten. Allerdings ist auch festzustellen, dass Unternehmen aus dem Land doch noch sehr zurückhaltend sind, wenn es um die konkrete Teilnahme an solchen Anwerbeprojekten geht.“

Ein weiteres Vorhaben der Arbeit des Expertenbeirates ist eine Informationskampagne zur dualen Berufsausbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Die Kampagne ist unter der Federführung der IHK zu Neubrandenburg in Vorbereitung, wird schnellstmöglich ausgeschrieben und soll spätestens im Sommer 2023 gestartet werden.

Die Förderung von Engpassberufen in Bereichen der kritischen Infrastruktur und der Daseinsvorsorge ist ein Thema der am 27. Februar 2023 in Schwerin stattfindenden Fachkräftekonferenz Ostdeutschland. Diese wird von der Landesregierung unterstützt. Die Bundesagentur für Arbeit wird, abgestimmt mit den Partnern vor Ort, die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Engpassberufen intensivieren.

„Wir werden zunehmende Fachkräfteengpässe zwar reduzieren, aber nicht auflösen können: Arbeitgeber konkurrieren in einem immer enger werdenden Markt um Fachkräfte. Das ist ein Wettbewerb, der bundesweit läuft. Die Landesregierung gestaltet die Rahmenbedingungen und unterstützt, um die Herausforderungen bestmöglich gemeinsam zu lösen. Die Verantwortung für Arbeits- und Fachkräftegewinnung sowie die -sicherung liegt in erster Linie bei den Arbeitgebern selbst“, sagte Meyer.

Abschließend teilte Minister Meyer den aktuellen Forderungen nach einer Rente mit 69 oder der Einführung einer 48-Stunden-Woche eine klare Absage. „Solche Vorschläge sind nicht zielführend. Im Gegenteil.

Wir müssen grundsätzlich Wege finden, die Bedingungen für Arbeitskräfte im Land weiter zu verbessern, um die Arbeit für den Standort Mecklenburg-Vorpommern attraktiver zu machen. Hierfür wird auch ein intensives Werben der Unternehmen um Fachkräfte dringend notwendig sein. Eine längere Wochenarbeitszeit oder auch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit sind keine Anreize dafür“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer im Landtag.

Klimafreundliche Verkehrspolitik priorisieren

Meyer: Deutschlandgeschwindigkeit auch im Straßenneubau notwendig – Mobilitätswende vorantreiben

Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag das Thema „Klimafreundliche Verkehrspolitik priorisieren“ diskutiert worden. „Es kann in Deutschland nicht darum gehen, dass das, was längst beschlossen ist, nämlich der Bundesverkehrswegeplan, aufzuhalten.

Im Gegenteil: Wir brauchen die Deutschlandgeschwindigkeit auch im Straßenneubau – insbesondere auch beim Ausbau des Fernstraßennetzes. Das, was beschlossen ist, muss auch umgesetzt werden. Es ist dringend erforderlich, dass es Investitionen zum Aus- oder Neubau des Straßennetzes gibt, nicht zuletzt um die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu erhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer im Landtag.

Die Landesregierung unterstützt die ausdrückliche Initiative des Bundes, die Dauer von Planungen deutlich zu verkürzen. „Diese Beschleunigung muss nicht nur für die unbestritten sehr wichtigen Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende oder Schienenvorhaben gelingen, sondern eben auch für unverzichtbare Straßenvorhaben.

Das gilt vorrangig beispielsweise für die Erneuerung von Brücken in Deutschland, aber auch für die noch erforderlichen Ergänzungsmaßnahmen des Straßennetzes. Die Dauer von Planungen für Infrastrukturvorhaben in Deutschland ist aufgrund der vielfältigen, hohen Anforderungen mittlerweile ein Hemmschuh für die wirtschaftliche Entwicklung und Wachstum“, machte Meyer deutlich.

„Zur Absicherung der individuellen und wirtschaftlichen Mobilität in unserem Bundesland benötigen wir auch zukünftig ein funktionierendes Straßennetz. Die Anforderungen an Infrastrukturplanungen sind in Deutschland äußerst komplex. In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Erhöhung der Planungsanforderungen im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes zu verzeichnen, der an wesentlichen Stellen Eingang in die strategische und maßnahmenbezogene Straßenbauplanung gefunden hat. Ein sichtbares Zeichen dieses Prozesses stellt auch das Klimaschutzgesetz des Bundes dar.

Die Bedarfsplanüberprüfung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 ist eine zentrale Aufgabe des Bundes. Für die Planung hat das Land Mecklenburg-Vorpommern bereits in der Anmeldephase den Fokus auf die wichtigsten Neubaumaßnahmen gelegt und stark priorisiert.

„Hinzu kommt, dass die Maßnahmenanmeldung in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren mit den handelnden Akteuren abgestimmt wurde. So kann für unser Bundesland festgestellt werden, dass nur Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan enthalten sind, für die es einen breiten Konsens gibt. Die Landesregierung hat sich daher im Koalitionsvertrag ausdrücklich dazu bekannt, die Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans umzusetzen“, sagte Verkehrsminister Meyer.

Bund und Land verfolgen beim Straßenbau seit Jahren den Grundsatz: „Erhaltung vor Neubau“ und setzen danach auch die Schwerpunkte bei der Verwendung von Haushaltsmitteln. So wurden auch im dem aktuellen Bundesverkehrswegeplan zugrundeliegenden Finanzszenario ca. 60 Prozent der insgesamt für den Sektor Straße eingeplanten Finanzmittel für die Erhaltung und circa 30 Prozent für Neu- und Ausbauvorhaben veranschlagt.

Trotz der hohen Bedeutung können nicht alle Regionen des Landes mit Schienenanbindungen erschlossen werden. Insofern kommt es beispielsweise auch beim Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf gut ausgebaute und erhaltene Straßen in Mecklenburg-Vorpommern an.

„Die Umsetzung der Mobilitätswende ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, an dessen Ende nicht nur die Verlagerung von Verkehren auf die klimafreundlichen öffentlichen Verkehrsmittel sowie Rad- und Fußverkehr steht, sondern auch Lösungen gefunden werden müssen, die in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern Mobilität, auch individuelle, in der Zukunft ermöglicht. Hierzu zählt auch die Umsetzung von Straßenneubauvorhaben“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer.

Bis 2030 sollen laut Bundesregierung 15 Millionen Elektroautos in Deutschland zugelassen sein. Begleitend dazu ist der Ausbau der E-Ladestationen und Betankungsmöglichkeiten für Einsatz von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten voranzutreiben. Hier unterstützt die Landesregierung aktiv.

„Darüber hinaus wurden auf dem Weg hin zu einem klimaneutralen Gesamtverkehr mit dem 9-Euro-Ticket ein deutliches Signal gesetzt. An einer Nachfolgerlösung durch das Deutschlandticket wird intensiv gearbeitet. Auf diesem Wege können hoffentlich viele Bürgerinnen und Bürger zu einem Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr bewegt werde“, so Minister Meyer.

Große Anstrengungen unternimmt das Land beim Radwegebau. Circa 50 Prozent der Bundesstraßen und 30 Prozent der Landesstraßen sind bereits mit straßenbegleitenden Radwegen ausgestattet.

„Mit zukünftig etwa 15 Millionen Euro soll dieser Ausstattungsgrad weiter erhöht werden. Auch Kommunen werden durch umfangreiche Förderangebote beim Ausbau der Radwegeinfrastruktur unterstützt. Ziel ist es, die Menschen durch eine gut ausgebaute Radverkehrsinfrastruktur zum Umstieg vom Auto auf das Rad zu bewegen“, erläuterte Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer im Landtag abschließend.

Finanzierung der Krankenhausreform

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese bezeichnet die Reform der Krankenhausversorgung und Krankenhausvergütung als notwendig und dringlich. „Es liegt eine Mammutaufgabe vor Bund und Land, die mit aller Konsequenz angegangen wird“, sagte Drese in der heutigen Landtagssitzung.

Die Ministerin betonte, dass die zukünftige Krankenhausfinanzierung die entscheidende Stellschraube sein wird. Das Fallpauschalen-System habe in vielen Bereichen zu Fehlentwicklungen geführt. Besonders Gebiete wie die Pädiatrie und Geburtshilfe seien davon betroffen.

„Es ist erfreulich, dass die Regierungskommission des Bundes in ihrer Stellungnahme vom Dezember hierauf reagiert und für die Einführung einer neuen, zweigeteilten Vergütungssysstematik plädiert“, so Drese. Diese berücksichtige ausdrücklich auch die Vorhaltekosten und schafft Vorhaltevergütungen für die Bereiche der Intensiv- und Notfallmedizin, sowie für die Geburtshilfe und die Neonatologie.

Perspektivisch wird damit die die Versorgungsstruktur in der Fläche unabhängiger von Fallzahlentwicklungen und kritische Versorgungsbereiche werden wirtschaftlich stabilisiert. „Hierfür hatte sich die Landesregierung in der Vergangenheit wiederholt und vehement eingesetzt“, hob Drese hervor. Das sei ein Erfolg der deutlich mache, dass die Belange und Realitäten der dünner besiedelten Flächenländer auch weiterhin konsequent in den Reformprozess auf Bundesebene eingebracht werden müssen, verdeutlichte Drese.

Denn laut der Regierungskommission werden für die Bemessung dieser Vorhaltekosten auch Qualitätsaspekte, Fallzahlen und die Bevölkerungsanzahl relevant sein, so Drese. „Auch hier werden wir im Dialog mit dem Bund und im Verbund der Flächenländer sicherstellen müssen, dass die Interessen von dünn besiedelten Bundesländern dabei gehört und berücksichtigt werden. Ich kann Ihnen versichern, wir bringen die Interessen und Bedürfnisse Mecklenburg-Vorpommerns auch weiterhin mit ganzer Kraft ein“, sagte die Ministerin.

Drese: „Dafür setzen wir auf unsere landeseigene Kommission zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Sie begleitet den Reformprozess engmaschig und wird die Impulse aus Mecklenburg-Vorpommern an den Bund zurückspielen. So verzahnen wir die Reformbewegungen von Bund und Land miteinander und stellen sicher, dass unsere Stimme gehört wird.“

Energiewende ermöglichen

Schwerin – Seit dem 08. November können in Mecklenburg-Vorpommern sogenannte steckerfertige Photovoltaikanlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, bis zu 50% gefördert werden. Die Antragsformalien beim Land seien ausgesprochen barrierearm, betont Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus. Eine Hürde stelle bei vielen Mietenden jedoch das Einverständnis der Wohnungseigentümerinnen und Eigentümer dar. Backhaus mahnt deshalb im Landtag, die Vermieterinnen und Vermieter sollten ihren Widerstand aufgeben und die Energiewende an der Hausfassade ermöglichen:

„In meinem Ministerium werden täglich Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet, bei denen pauschale Barrieren von Vermieterinnen und Vermietern eine Rolle spielen. Diese Denkhürden, die es im Sinne der Klimaschutzziele abzubauen gilt, begegnen uns schon seit den Verbändeanhörungen zu Beginn der Aufstellung der Richtlinie. Mein Ministerium hat deshalb schon vor Wochen ein FAQ herausgegeben, in dem die wichtigsten Fragen rund um Balkonkraftwerke und deren Förderung beantwortet werden. Dazu gehören insbesondere auch technische Informationen und Hilfestellungen für Mieterinnen und Mieter gegenüber ihren Vermietenden.

Nicht immer ist es bloße Verweigerungshaltung der Vermietenden, sondern auch technische Unklarheit, wegen derer die Zustimmung versagt wird. Aber ich sage mal ganz klar: Jeder handelsübliche Wasserkocher hat eine höhere Wattzahl als so eine Anlage. Technische Sicherheitsbedenken sind bei einer korrekten Installation völlig unbegründet. Hier gibt es offenbar noch viel Aufklärungsbedarf. Von uns wird in der telefonischen Beratung auch intensiv darauf hingewiesen, welche Fehler bei der Beschaffung, Aufstellung, Installation, dem Anschluss und dem dauerhaften Betrieb der Anlage besser vermieden werden sollten, um die technischen Sicherheitsbelange und den klimaschutzrelevanten dezentralen Energieertrag nicht zu gefährden.

Klar ist jedoch: Pauschale Ablehnungen von den Vermietenden dürfen kein Hinderungsgrund sein, sich eine PV-Anlage anzuschaffen. Wir haben das Förderprogramm aufgelegt, um gerade Mieterinnen und Mieter zu unterstützen und sofern nicht schwerwiegende Gründe gegen die Installation sprechen, erwarte ich auch von den Vermieterinnen und Vermietern aktive Kooperation. Das Ministerium plant daher Gespräche mit den Interessensvertretern der Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümerinnen, um auch ihnen deutlich zu machen, dass nur ein gemeinsamer Weg hin zu den erneuerbaren Energien ein Weg in die gute Klimazukunft sein kann“, so der Minister.

Unterstützung erfahre die Energiewende an der Hausfassade durch die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) im Januar veröffentlichten Änderungsvorschläge zur Vereinfachung der Nutzung von Balkonkraftwerken, berichtet Backhaus. Das entsprechende Positionspapier des VDE werde mit seinen Änderungsvorschlägen für gesetzliche und technische Regelungen, verbunden mit der Hoffnung auf eine zügige Umsetzung, durch die Bundesebene begrüßt.

Seit dem 09. November sind (Stand: 19. Januar) insgesamt 4209 Anträge beim Landesförderinstitut eingegangen. Davon sind bereits 378 Anträge von Mietern und 2928 Anträge von Wohnungseigentümern bewilligungsreif. Leider mussten ca. 20 % fehlerhafte Anträge zurückgeschickt werden. Am 06. Dezember wurde mit 162 Anträgen der Tageshöchstwert erzielt.