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Kategorie: Politik

Arbeitsaufnahme

Greifswald – Der Rat für Vorpommern und das östliche Mecklenburg nahm jetzt in Greifswald seine Arbeit auf und kam zu seiner ersten Sitzung zusammen.

„Der Rat ist unsere Verbindung zu den vielen engagierten Menschen in Vereinen, Unternehmen, Verbänden und Verwaltungen in der Region. Die heute berufenen Mitglieder haben sich in den vergangenen Jahren in besonderer Weise um Vorpommern und das östliche Mecklenburg verdient gemacht. Sie haben Impulse gesetzt, sie kennen Land und Leute. Und sie sind verankert in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen: ob Wirtschaft oder Sozialpartner, Wissenschaft, Kultur oder Sport, Soziales oder Kommunalpolitik. Wir setzen auf diese Kompetenz zur weiteren Entwicklung unserer östlichen Landesteile“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Das Wirken des Vorpommernrates, der Lenkungsgruppe Vorpommern und des Parlamentarischen Staatssekretärs und die Einrichtung eines Fonds für die Entwicklung des östlichen Teils von Mecklenburg-Vorpommern haben sich bewährt. Das Gebiet ist nach der Landtagswahl um das östliche Mecklenburg erweitert worden. Diese Erweiterung ist ein richtiger Schritt, der sich auch in der Zusammensetzung des neuen Rates spiegelt“, ergänzte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg, Heiko Miraß.

Dem Rat gehören neben dem Parlamentarischen Staatssekretär 20 weitere Persönlichkeiten aus den verschiedenen Bereichen der Wirtschaft, der Kultur, der Wissenschaft und der Politik an. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmervertretungen und des Naturschutzes wirken in dem Gremium mit.

Der Rat für Vorpommern und das östliche Mecklenburg soll auch künftig regionale Expertise bündeln, um den Parlamentarischen Staatssekretär bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu beraten, vor allem im Zusammenhang mit strategischen Entwicklungsthemen für den östlichen Landesteil. Dazu gehört auch, dass der Rat zu größeren Vorhaben, die mit Hilfe des neuen Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg verwirklicht werden sollen, seine Stellungnahme abgibt – insbesondere bei Fördersummen ab 50.000 Euro.

Die Mitglieder des Rates für Vorpommern und das östliche Mecklenburg:

Maßnahmenpaket für Ostseefischerei

Zweiter Runder Tisch im BMEL zur kritischen Lage der Ostseefischerei

Schwerin – Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender, hat heute zum zweiten Mal, die Amtskolleg*innen der drei Küstenländer sowie Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Fischereiverbände eingeladen, um über die Zukunft der Ostseefischerei zu sprechen.

Beim Zweiten Runden Tisch beschlossen Bund und Länder gemeinsam kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung der deutschen Ostseefischerei sowie die Einrichtung einer Leitbildkommission. Im Rahmen der Kommission sollen tragfähige Zukunftsperspektiven entwickelt werden.

Die Lage für die deutsche Ostseefischerei ist infolge der schlechten Bestandssituation der „Brotfische“ Hering und Dorsch weiterhin sehr kritisch und hat sich durch die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine noch weiter verschärft.

Dazu Staatssekretärin Silvia Bender: „Mit unserem Maßnahmenpaket leisten wir einen ersten wichtigen Schritt zur Unterstützung der Fischerinnen und Fischer. Schnelles Handeln ist angesichts der Lage erforderlich – das haben wir heute getan. Ich danke allen Beteiligten für diesen pragmatischen Runden Tisch mit sehr konkreten Ergebnissen. Gerne hätten wir im Rahmen des Ergänzungshaushalts mehr bereitgestellt – für Hilfsmaßnahmen infolge des Ukraine-Krieges. Hier setzen wir uns weiterhin beim Bundesfinanzministerium für entsprechende Mittel ein. In Anbetracht der ernsten Lage der Ostseefischerei werden weitere Maßnahmen folgen müssen.“

Elisabeth Aßmann, Staatssekretärin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: „Ich begrüße das Maßnahmenpaket sehr. Außerdem muss jetzt schnell mit der Kommission geklärt werden, dass bei betriebsbezogener Ausrichtung sowohl der EMFF als auch der EMFAF für die zeitweilige Stilllegung eingesetzt werden können. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits zugesichert, dass hierfür ein Vorgriff auf Mittel aus dem EMFAF erfolgen kann, damit die Maßnahme zur Schonung des Herings in der westlichen Ostsee wie geplant im Zeitraum August bis Oktober durchführbar ist und die Betriebe hieraus zusätzliche Mittel in Form von Stillliegeprämien noch in 2022 und so früh wie möglich erhalten können.“

Prof. Dr. Ludwig Theuvsen, Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Die Situation der Fischerei in der Ostsee und der Fischerei insgesamt ist aktuell herausfordernder denn je. Das auf dem Runden Tisch zur Zukunft der Ostseefischerei beschlossene Paket mit kurzfristigen Maßnahmen ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der Betriebe. Niedersachsen, das ebenfalls an der Ostseefischerei teilnimmt, unterstützt die Maßnahmen und setzt sich für die Entwicklung einer Zukunftsperspektive ein.“

Das heute beschlossene Maßnahmenpaket umfasst insbesondere

  • eine Aufstockung der finanziellen Hilfen bei vorübergehenden Stilllegungen,
  • Erweiterung der Förderberechtigten durch eine Neudefinition des Fischereihauptbetriebes,
  • die Neuauflage eines bereits in 2021 durchgeführten Abwrackprogramms auf nunmehr insgesamt 1000 BRZ (Bruttoraumzahl) sowie
  • spezifische Regelungen für die Zuteilung der durch Abwrackungen frei gewordenen Fangquoten.

Ergänzend soll kurzfristig eine „Bereinigungsmaßnahme“ aufgelegt werden. Damit können Fischereibetriebe Fangschiffe, an die noch Quotenansprüche gekoppelt sind, aus der Flotte nehmen und diese Quote auf ein anderes Fahrzeug ihres Betriebes übertragen. „Dies kann zu wichtigen Kosteneinsparungen in den Betrieben führen“, so die Staatssekretärin weiter.

 Die Leitbildkommission zur deutschen Ostseefischerei soll kurzfristig – noch vor der Sommerpause – eingerichtet werden. Ziel ist es, bis Mitte 2023 unter Einbindung der Fischerei sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft und weiterer lokaler Gruppen eine gemeinsame Sicht zur Zukunft der krisengeschüttelten deutschen Fischerei in der Ostsee zu entwickeln. Daraus sollen sich Ansätze für eine weitergehende strukturelle Reform und Ausrichtung der deutschen Ostseefischerei ergeben.

Beschulung von geflüchteten Kindern

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat mit den kommunalen Vertretungen ein großes Netzwerk geschaffen, um die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu organisieren und zu begleiten. Bildungsministerin Simone Oldenburg reagierte auf die Äußerungen der GEW Mecklenburg-Vorpommern:

„Ich danke allen Lehrerinnen und Lehrern, die täglich Kinder und Jugendliche, auch die aus der Ukraine, in den Schulen unterrichten. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern sehr gut aufgestellt, um die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu organisieren und zu begleiten. Das Konzept, nach dem wir alle Kinder und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache an den Schulen unterrichten, hat sich über viele Jahre bewährt. Mecklenburg-Vorpommern beschult seit den 1990er Jahren Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache.

Mit der Registrierung der Geflüchteten beginnt auch die Schulpflicht. Grundsätzlich gilt, dass alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler an der örtlich zuständigen Schule aufgenommen werden. Erfasst wird jede Schülerin und jeder Schüler im Berichtssystem. Diese Zahlen veröffentlichen wir einmal pro Woche in einer Pressemitteilung. Insofern ist die Kritik eines fehlenden Überblicks haltlos. Das verwundert umso mehr, da auch die GEW an einer wöchentlichen Beratung des Bildungsministeriums mit Gewerkschaften, Verbänden, Landeseltern- und Landesschülerrat über alle Neuerungen und Sachverhalte im Bildungsbereich informiert wird.

Grundsätzlich gilt, dass alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler – wie auch alle anderen Kinder und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache – an der örtlich zuständigen Schule aufgenommen werden. Anschließend erfolgt eine Sprachstandsfeststellung.

Je nachdem, ob sich die Schülerin oder der Schüler in der deutschen Sprache gut verständigen sowie lesen und schreiben kann, entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit der DaZ-Koordinatorin bzw. dem DaZ-Koordinator, ob die Schülerin bzw. der Schüler an der Schule bleiben kann oder an eine Standortschule mit Intensivförderung im Bereich ‚Deutsch als Zweitsprache‛ (DaZ) wechseln sollte.

In den vier Staatlichen Schulämtern gibt es je eine Schulrätin bzw. einen Schulrat für Migration sowie insgesamt neun DaZ-Koordinatorinnen bzw. DaZ-Koordinatoren, die beratend zur Seite stehen und die Sprachfördermaßnahmen lenken und koordinieren.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 94 Standortschulen mit einer Intensivförderung ‚Deutsch als Zweitsprache‛, weitere 140 Standortschulen können bei Bedarf reaktiviert werden. Jede Schule nimmt geflüchtete Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine auf, die Intensivförderung im Fach ‚Deutsch als Zweitsprache‛ findet an den Standortschulen statt.

Für die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen stellt die Landesregierung über das Hilfsprogramm 17 Millionen Euro im Jahr 2021 und 24 Millionen Euro im Jahr 2022 für den Schulbereich zur Verfügung.

Die Mittel sind zur Betreuung und Bildung der Kinder und Jugendlichen zur Sprachvermittlung und zur besonderen Unterstützung, gerade auch durch die Beschäftigung von Lehrerinnen und Lehrern aus der Ukraine, vorgesehen. Sollte ein weiterer Bedarf entstehen, werden zusätzliche Stellen umgehend zur Verfügung gestellt, finanziert und ausgeschrieben. Auch dieser Kritik fehlt also die Grundlage.“

Regionales Informations- und Touristikzentrum

Schwesig hebt Bedeutung von Anklam und Vorpommern insgesamt hervor

Anklam – „Eine attraktive Stadt muss sich positiv darstellen. Ich freue mich, dass wir heute den ersten Spatenstich für das neue Regionale Informations- und Touristikzentrum, das RITZ, hier in Anklam vornehmen können“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am Freitag in Anklam.

Das RITZ werde alles aus einer Hand bieten: Informationen zu touristischen Angeboten in der Stadt, in der Region und bis nach Usedom. Dazu noch ein Fahrradverleih und eine sanitäre Anlage. Schwesig: „6,2 Millionen Euro geben wir als Land zu dieser Investition hinzu.“ Das sei gut angelegtes Geld. Auch deshalb, weil sich das RITZ einfüge in eine Stadtentwicklung in Anklam, die wirklich ihresgleichen sucht.

„Dazu gehört der Marktplatz, der schon länger fertig ist. Vor allem aber gehört der so genannte Anklamer Dreiklang aus Schwimmhalle, Schule und Ikareum dazu.“ Die Mehrzweckhalle am Stadion und die weitere Hafenbebauung seien die nächsten Projekte, führte die Regierungschefin weiter aus. „Hier entstehen Infrastruktur und Lebensqualität für die Menschen in der Stadt. Ich finde es großartig, was sich Anklam vornimmt und wie zielstrebig die Stadt ihre Vorhaben umsetzt“, lobte Schwesig.

Nicht nur Anklam, ganz Vorpommern habe sich gut entwickelt. „Dafür haben wir alle in den vergangenen Jahren viel getan.Unser östlicher Landesteil und vor allem die Gebiete, die nicht direkt am Meer liegen, brauchen weiter Unterstützung. Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, für Vorpommern besondere Strukturen zu schaffen.“ Das seien der Vorpommern-Rat, der sich morgen in Greifswald zum ersten Mal in neuer Zusammensetzung trifft, die Lenkungsgruppe Vorpommern, der Vorpommern-Fonds mit 3,5 Millionen Euro jährlich, was in der Förderperiode von 2022 bis 2026 ein Gesamtvolumen von 17,5 Millionen Euro ausmacht „und vor allem der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg, Heiko Miraß.“

Auch in dieser Wahlperiode lege die Regierung besonderes Augenmerk auf Vorpommern. „Denn Vorpommern hat Potenzial – als Wachstumsregion zwischen den dynamischen Großräumen Berlin und Stettin, als Kulturregion und als Region der schönen, lebendigen, kleinen Städte.“

Tag der Kita-Verpflegung

Oldenburg: Grundlagen für gesunde Ernährung in den ersten Jahren legen

Schwerin – Fachleute haben beim „Tag der Kitaverpflegung in MV“ Empfehlungen gegeben, wie die Versorgung der Kinder in den Einrichtungen verbessert werden kann. Bei dem kostenfreien Online-Fachtag gaben sie Tipps, wie sich Ernährungsbildung in den Kita-Alltag einbinden lässt und wie ein guter Speiseplan aussehen sollte. Die Veranstaltung wandte sich an Kitaleitungen, Pädagogen, Speisenanbieter, Küchenfachkräfte, Verwaltungen und Interessierte.

Finanziert wird die Vernetzungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) in MV vom Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung.

Bildungsministerin Simone Oldenburg sagte: „Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass sich Kinder gesund ernähren. Dabei sollen nicht nur Essen angeboten werden, das den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entspricht, sondern eben auch ökologische Produkte, regionale Produkte. Es ist wichtig, dass sich jedes Kind gesund ernährt und gesund bleibt. Dafür können wir gerade in den ersten Jahren des Lebens die Grundlagen legen. Dabei sollten wir mit gutem Beispiel vorangehen. Das setzt voraus, dass alle Beteiligten wissen, woraus eine gute Ernährung besteht.“

Der Tag der Kita-Verpflegung in MV ist gleichzeitig auch Startpunkt für einen Speiseplancheck der DGE-Vernetzungsstelle. Kindertageseinrichtungen und Speiseanbieter können bis Ende Mai einen vierwöchigen Speiseplan einsenden. Diesen bekommen sie fundiert ausgewertet und mit Tipps und Ideen zurück. Unter allen Einsendern werden fünf „Kita-Ideen-Boxen“ verlost mit Experimenten und Spielen rund um das Thema Ernährung.

 Die DGE-Vernetzungsstelle Kitaverpflegung wurde ins Leben gerufen, um die mehr als 1.000 Kitas in MV bei einer gesunden Ernährung der Kinder zu unterstützen. Projektleiterin Katharina Kutzner sagte, dass immer mehr Einrichtungen Kontakt mit ihr aufnehmen würden, um sich beraten zu lassen oder an Seminaren teilzunehmen.

Die Bundesländer haben die Vernetzungsstellen Schulverpflegung 2009 im Rahmen von „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ gegründet. Sie sollen alle Akteurinnen und Akteure im Bereich der Verpflegung beraten, informieren und miteinander vernetzen. 2010 wurde das Angebot auf den Bereich der Kita-Verpflegung erweitert.

Rechtsgutachten zur Stiftungsauflösung

Christian Pegel: Rechtsgutachten zur Stiftungsauflösung wurde einen Tag nach Eingang vorgestellt

Schwerin – Innenminister Christian Pegel stellt auf den Anwurf in Medienberichten, das vom Land Mecklenburg-Vorpommern beauftragte Gutachten sei zurückgehalten worden, klar: „Gestern wurde mehrfach dargelegt, dass das Gutachten am Vorabend, dem 03. Mai 2022, übermittelt wurde.

Dies war notwendig für die Vorstellung am 04. Mai 2022. Aufgrund der Verabredung der Landtagspräsidentin mit den Fraktionsvorsitzenden, dem Stiftungsvorstand und Vertretern der Landesregierung zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachtens des Landes war eine Vorstellung des Gutachtens zunächst in diesem Kreise anzubieten. Die Fraktionen haben mit der Landtagspräsidentin nach der Sonderlandtagssitzung am 25.04. beraten und den 04.05. als Vorstellungstermin gewählt.

Hierdurch verblieb der Gutachterin auch die erforderliche Zeit für eine weitere Bearbeitung, um das parallel durch die Klima- und Umweltschutzstiftung selbst beauftragte weitere Gutachten durchsehen zu können.

Mit der Gutachterin der Landesregierung wurde vereinbart, dass sie sich dieses deutlich über 100 Seiten umfassende Gutachten der Klima- und Umweltstiftung ebenfalls ansehen und in ihrem Gutachten für die Landesregierung darauf eingehen werde, weil selbstredend jeder wissenschaftliche Beitrag zur Frage der Stiftungsbeendigung für uns von Interesse war und ist.

Das Land wird sich klugen wissenschaftlichen Hinweisen nicht verstellen, für die Gutachterin der Landesregierung gilt dies erst recht. Es war dabei bewusst, dass dies noch einmal Zeit in Anspruch nehmen wird. An einer Stelle des Gutachtens hat sich die Gutachterin dann mit einem Punkt des Gutachtens der Stiftung im Übrigen detaillierter befasst, weil es um wir Wirksamkeit einer Auflösungsklausel in der Stiftungssatzung geht – also eine zentrale Bestimmung der Satzung für die Beendigung der Stiftung. Auch dies ist gestern vorgestellt worden.

Von einer Zurückhaltung des Gutachtens kann also keine Rede sein. Die Bearbeitung folgte dem Grundsatz, dass das Land eine von wissenschaftlicher Gründlichkeit geprägte Begutachtung benötigt, die Sicherheit für das weitere Handeln schafft, und deshalb Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht.

Soweit Medienberichte dem Gutachten entnehmen wollen, die Gutachterin habe eine Begleitung des Pipeline-Baus als Haupt- und den Klima- und Umweltschutz nur als Nebenaufgabe gesehen, hat die Gutachterin gestern in beiden Vorstellungen genau das Gegenteil vorgetragen.“

Wiedervernässung von Mooren

Miller: Gemeinsamer Weg zu mehr natürlichem Klimaschutz ist eingeschlagen

Schwerin – Heute haben NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller und Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Dr. Till Backhaus eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, die Emissionen aus entwässerten Mooren zu reduzieren und damit einen wichtigen Beitrag für den natürlichen Klimaschutz zu leisten.

„Klimaschutz ist neben dem Schutz der Biodiversität eine der wichtigsten Aufgaben unserer heutigen Zeit. Deutschland steht auf Platz 6 der weltweit größten CO2-Emittenten, daher kommt uns eine besondere Verantwortung zu“, so Till Backhaus.

Moorböden sind für rund 6 Prozent der CO2-Emission verantwortlich, obwohl sie wenig Fläche einnehmen. Die Wiedervernässung von Mooren ist daher ein besonders flächen- und kosteneffizientes Instrument des Klimaschutzes. In Mecklenburg-Vorpommern nehmen Moore rund 13 Prozent der Landesfläche ein. Dieser Vergleichsweise geringe Anteil der Landesfläche stellt mit einem Anteil von über 30 Prozent der Treibhausgasemissionen die größte Treibhausgas-Einzelquelle in Mecklenburg-Vorpommern dar (ca. 6 Mio. t CO2-Äq / Jahr). Dem möchten Landesregierung und NABU nun gemeinsam entgegenwirken und langfristig Moorböden wiedervernässen.

Etwa 55 Prozent der Moore werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Diese Flächen sollen auf eine moorschonende oder moorerhaltende Bewirtschaftung umgestellt werden. Dazu ist es notwendig Betriebe und Einzelpersonen mit geeigneten Fördermaßnahmen zu unterstützen.

Die jetzt geschlossene Absichtserklärung zielt darauf, die sich gegenseitig überlappenden oder ergänzenden Aspekte der jeweils geplanten Programme zu ermitteln und herauszuarbeiten. Dadurch sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die Programme im Sinne der möglichst umfänglichen Wiedervernässung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden in Mecklenburg-Vorpommern weiterzuentwickeln und mögliche Synergien zu nutzen. Dies erfolgt kurzfristig für die laufende EU GAP-Förderperiode.

Beide Partner erklären, die Programme und Förderungen beiderseitig im oben genannten Sinne zu bewerben, um die weitreichenden Ziele und notwendigen Einsparungen für den Schutz des Klimas zu erreichen. Die Absichtserklärung gilt zunächst für drei Jahre. Im Anschluss entscheiden die Partner gemeinsam über eine Fortführung der Kooperation. Das Land Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt zudem in der nächsten EU-Förderperiode der GAP weitere Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zum Moor- und Klimaschutz anzubieten.

Der NABU ist vor wenigen Tagen mit dem Moorflächenprogramm Klima+ gestartet, das abhängig von der Höhe der erzielten CO2-Einsparungen agiert. Damit ergänzt der NABU die bereits vorhandenen Förderprogramme des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Erreichung der Klimaziele in der Fläche.

„Die Wiederanhebung der Wasserstände in Moorflächen geht häufig mit einer Veränderung der Bewirtschaftung einher. Diesen Einschnitt in gewachsene Produktionsabläufe kompensieren wir, indem wir eine Prämie in Abhängigkeit von der Höhe der Minderung von CO2-Emission an die betroffenen Land- und Forstwirte zahlen. Als Naturschutzmacher*innen übernehmen wir so Verantwortung für die klimawirksame Wiedervernässung von Mooren und landwirtschaftlich genutzten Moorflächen. Je höher der Wasserstand angehoben wird, desto mehr CO2 bleibt im Boden gebunden und umso mehr profitieren Flächenbewirtschafter von der NABU-Prämie“, so Miller.

Eine Bewerbung für Klima+ ist das ganze Jahr über möglich.

Mehr Inklusion

30. Europäischer Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Schwerin – Anlässlich des Europäischen Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung war Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin zu Gast bei der Veranstaltung „Tempo machen für Inklusion – barrierefrei zum Ziel“ der Diakonie Mecklenburg-Vorpommern, dem Landesverband der Lebenshilfe und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband.

In ihrer Ansprache forderte Sie Institutionen landesweit dazu auf, Inklusionsmaßnahmen zügig umzusetzen. Aber auch jede und jeder Einzelne könne dazu beitragen, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Handicap voranzubringen.

In Mecklenburg-Vorpommern lebten Ende 2021 385.529 Menschen mit Behinderungen. 201.283 von ihnen hatten einen Schwerbehindertenausweis. Als schwerbehindert gelten Menschen, denen ein Grad der Behinderung von 50 und mehr von den Versorgungsämtern zuerkannt wurde.

Um Inklusion und Teilhabe für sie und andere benachteiligte Menschen zu erreichen, betonte Drese drei Grundbedingungen.

„Die erste Voraussetzung besteht in der Ermittlung der konkreten Maßnahmen, die an einem konkreten Ort für ganz bestimmte Zielgruppen umgesetzt sein müssen, damit Inklusion erfolgreich gelingt“, verdeutlichte die Ministerin. „Hier sind wir mit unserem Maßnahmenplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, den die Landesregierung vor einem Jahr auf den Weg gebracht hat, bereits sehr weit vorangeschritten“, so Drese.

Zweitens gehe es um eine Priorisierung der Maßnahmen. Insbesondere mit Blick auf finanzielle Möglichkeiten könne nicht alles gleichzeitig umgesetzt werden, sagte Drese. Als dritte Bedingung für eine erfolgreiche Inklusion nannte Drese die Fähigkeit, zur ehrlichen Selbstkritik.

Stefanie Drese: „Ist die echte und breit umgesetzte Inklusion ein vordringliches Ziel? Sind wir wirklich bereit für Menschen mit Behinderung, für Ältere, für Kranke, für Kinder und Jugendliche, für alle weiteren Personengruppen mit ihren jeweils spezifischen Bedarfen und Bedürfnissen die freie Zugänglichkeit zu allen Bereichen unserer Gesellschaft zu gewährleisten? Und sind wir als zuständige Institution oder Organisation auch in Mecklenburg-Vorpommern bereit, dafür Verantwortung zu übernehmen?“

Die Ministerin verwies darauf, dass sich die Bundesrepublik Deutschland mit dem Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet habe, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. „Es liegt an der Politik, der Gesellschaft und jedem einzelnen Menschen, Schritt für Schritt ganz konkret Teilhabe, Chancen und Zugänglichkeit zu verbessern. Denn, Menschen sind nicht behindert. Sie werden behindert“, so Drese zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Der Europäische Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wurde 1992 vom Verein „Selbstbestimmt Leben Deutschland“ (ISL) ins Leben gerufen und findet seitdem einmal jährlich am 5. Mai statt.

Der Landtag M-V hatte im vergangenen Jahr das Dritte Gesetz zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG M-V) zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention beschlossen.