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Kategorie: Politik

ÖPNV-Zukunftsvision für M-V

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat im Rahmen der Landespressekonferenz das Gutachten „ÖPNV-Zukunftsvision für Mecklenburg-Vorpommern – Wie öffentliche Mobilität im Jahr 2030 aussieht” vorgestellt.

„Wir arbeiten bereits aktiv an der Weiterentwicklung des ÖPNV im Land. Die Leitplanken für die laufende Legislatur sind gesetzt. Im Mittelpunkt stehen die Themen Einführung des Seniorentickets, die Einführung des landesweiten, fahrplanbasierten Rufbussystems sowie Unterstützung für den Ausbau des Taktbusnetzes. Darüber hinaus sind wichtige Themen die langfristige Fortführung des Azubi Tickets mit stabilem Preis sowie die begleitende zügige Digitalisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Unterstützung des Landes“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Das landesweite Seniorenticket in Mecklenburg-Vorpommern soll schnell eingeführt werden. „Hier laufen Gespräche mit den Beteiligten. Geplant ist ein 365-Euro-Jahresticket für alle Personen, die über 65 Jahre alt sind. Wir streben an, dass wir zum 01. Januar 2023 damit starten können“, erläuterte Meyer weiter. Die Umsetzung eines einheitlichen landesweiten Rufbussystems ist eine weitere Aufgabe in dieser Legislaturperiode. „Hierbei geht es vor allem um eine bessere Erreichbarkeit und Anbindung der ländlichen Räume.

Notwendig sind einheitliche Mindeststandards, die gemeinsam mit den Kommunen und Verkehrsunternehmen erarbeitet werden. Das bereits geltende Azubi-Ticket soll weiter verstetigt werden. Im Bereich der Digitalisierung des ÖPNV sollen in einem ersten Schritt die wichtigsten Tarife in MV über eine übergreifende Verkaufsplattform digital angeboten werden“, sagte Meyer weiter.

Die Landesregierung plant im Doppelhaushalt 2022/23 für die anstehenden Maßnahmen insgesamt 35 Millionen Euro ein. Neun Millionen Euro davon sind Landesmittel.

Das Gutachten zeigt insgesamt wichtige Perspektiven für die kommenden Jahre auf, um den öffentlichen Personennahverkehr attraktiv und angebotsstark aufzustellen.

„Es bietet einen ´Markt der Möglichkeiten´, um den ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern für die zukünftigen Anforderungen 2030 fit zu machen. Entscheidend ist, dass am Ende auch alles finanzierbar sein soll. Wenn es eine spürbare Angebotsausweitung geben soll, ist vor allem auch der Bund gefordert, sich an den Kosten zu beteiligen“, forderte Minister Meyer. „Im Rahmen der dem Land zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel planen wir Angebotsverbesserungen und -optimierungen bei den Leistungen im Schienenpersonennahverkehr. Wir werden uns weiterhin finanziell beim Ausbau der Eisenbahninfrastruktur inklusive der weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit der Verkehrsstationen beteiligen, da der Bund die Länder hier in erheblichem Umfang mit in die Pflicht nimmt.“

Minister Meyer forderte den Bund auf, als erste Schritte eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um zusätzlich mindestens 0,75 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2023 zusätzlich um drei Milliarden Euro gegenüber dem aktuell geltenden Regionalisierungsgesetz zur Verfügung zu stellen.

„Das wurde bisher durch den Bund nicht berücksichtigt. Nur mit zusätzlichen Regionalisierungsmitteln bereits in den Jahren 2022 und 2023 können die notwendigen Maßnahmen im ÖPNV abgedeckt werden“, machte Meyer auch mit Blick auf die kommende Verkehrsministerkonferenz in Bremen (04./05. Mai 2022) deutlich.

Das Gutachten beinhaltet Optimierungs- und Ausbaumöglichkeiten, um den ÖPNV in MV für die zukünftigen Anforderungen 2030 aufzustellen. Dabei werden Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern aufgezeigt.

Hierzu zählen unter anderem: das ÖPNV-Angebot bei Bus und Bahn verbessern, die ergänzende Mobilität (Bürgerbusse/-fahrdienste, Sharing Angebote als ÖPNV-Zubringer), Tarif und Vertrieb (z.B. Vertrieb weiter digitalisieren), die Organisation und Finanzierung (Treiber für Mobilitätsthemen etablieren, Pauschalierung der Finanzierung fortsetzen, Anreize für Investitionen in den ÖPNV) sowie Information und Marketing.

„Das Gutachten berücksichtigt nicht die andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den ÖPNV, wie beispielsweise den anhaltenden abgesenkten Stand der Fahrgastzahlen sowie die Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer abschließend.

Das Energieministerium beauftragte 2020 die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV), ein Gutachten zu einer Zukunftsvision für den ÖPNV in MV 2030 in Auftrag zu geben. Die Umsetzung erfolgte durch die Firma kcw. Die Kosten für das Gutachten belaufen sich auf 105.000 Euro.

Regelungen zu Isolation und Quarantäne

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) die Isolations- und Quarantäne-Regelungen an die aktuelle Corona-Infektionslage anpassen. „Die Landesregierung hat heute entschieden, entsprechende Änderungen in der Corona-Landesverordnung vorzunehmen“, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung mit.

Die Isolationsdauer für nachweislich positiv getestete Personen wird zukünftig auf mindestens fünf Tage (maximal zehn Tage) verkürzt. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Symptomfreiheit von 48 Stunden. „Wir empfehlen dringend allen Bürgerinnen und Bürgern ihre Isolation erst bei einem negativen Testergebnis zu beenden“, so Drese. Auch bei symptomlosen Personen sei nach fünf Tagen oft noch eine Infektiosität gegeben.

Vulnerable Gruppen sind weiterhin besonders schutzbedürftig. Deshalb ist für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie im Bereich der Eingliederungshilfe zusätzlich für die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit nach Ende der Isolation neben der Symptomfreiheit die Vorlage eines negativen Testergebnisses (Schnelltest oder PCR-Test) verpflichtend. Dieser Testnachweis ist dem Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn vorzulegen.

Für enge Kontaktpersonen besteht keine verpflichtende Quarantäne. Nach Kontakt zu einer infizierten Person wird jedoch dringend empfohlen, sich fünf Tage selbst zu testen und die Kontakte zu reduzieren. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, die enge Kontaktpersonen sind, besteht die Pflicht, sich täglich vor Dienstantritt bis zum 5. Tag zu testen.

Drese: „Die zunehmende Immunität der Bevölkerung sowie die bundesweit sinkende Inzidenz und abnehmende Krankenhausbelastung durch Corona-Infektionen lassen eine Anpassung der Vorgaben zu Isolation und Quarantäne zu. Wir appellieren dennoch an das verantwortungsbewusste Handeln jeder und jedes Einzelnen. Abstand halten, Hygiene beachten und Kontakte reduzieren sind einige Tage nach überstandener Infektion besonders wichtig.“

Die neuen Isolations- und Quarantäne-Regeln treten in Mecklenburg-Vorpommern zum Freitag (6. Mai) in Kraft.

Arbeitsmarkt April in M-V

Meyer: Nachfrage nach Arbeitskräften zieht deutlich an / Fachkräftegewinnung ist elementare Aufgabe

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im April deutlich gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sank die Zahl um 10.900 Arbeitslose (-16,1 Prozent) ab. Die Arbeitslosenquote liegt bei 6,9 Prozent. Insgesamt sind aktuell 56.900 Menschen arbeitslos.

„Der Arbeitsmarkt erweist sich bislang als sehr robust. Die Nachfrage nach Arbeitskräften zieht weiter deutlich an. Motor ist hierbei vor allem das Hochfahren im Tourismus. Darüber hinaus ist die Nachfrage nach Fachkräften im Gesundheitsbereich ungebrochen hoch. Die insgesamt positive Entwicklung bei der Nachfrage nach Arbeitskräften darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die aktuelle Situation – bedingt durch die Corona-Pandemie und den Ukrainekrieg – der heimischen Wirtschaft zu schaffen macht. Gründe hierfür sind die Rohstoffknappheit in einigen Bereichen, unterbrochene Lieferketten und steigende Energiepreise“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag. Im Vergleich zum Vormonat März ist die Zahl der Arbeitslosen um 3.300 (-5,4 Prozent) gesunken.

Eines der drängendsten Probleme des Arbeitsmarktes in M-V ist die Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung. „Besonders im Gastgewerbe, in der Pflege, in medizinischen Berufen, der Hotellerie und im Tourismus sowie im Handwerk sind Engpässe spürbar. Gegenwärtig wird an einer Fachkräftestrategie für M-V gearbeitet. Hierzu zählen unter anderem die Qualifizierung von Fachkräften, die Sicherung und Ausschöpfung von Erwerbspotenzialen, die Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland sowie die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen im Land“, sagte Meyer.

„Es gibt bereits jetzt eine breite Vielfalt an Möglichkeiten, die es auszuschöpfen gilt. Hierzu zählt beispielsweise die duale Ausbildung von Jugendlichen, die Weiterbildung des eigenen Personals oder auch die Fachkräftezuwanderung aus EU- und Drittstaaten.“

Der Minister machte darüber hinaus auf das Programm für die faire Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aufmerksam. „Angesichts der demografischen Entwicklung wird es nicht ausreichen, Fachkräftepotenziale in M-V und Deutschland auszuschöpfen. Deshalb wird es notwendig sein, ergänzend gezielt Fachkräfte von außerhalb mit dringend benötigten Kompetenzprofilen nicht nur vorübergehend für unser Bundesland zu gewinnen.“ Das Programm hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – aktuellste Daten aus dem Februar 2022 – im Vorjahresvergleich um 6.600 (+1,2 Prozent) gestiegen. Die Zahl der Beschäftigten liegt aktuell bei 574.700. „Das belegt einmal mehr: Fachkräfte werden gebraucht und gesucht. Ich rechne mit einer weiter wachsenden Belebung des Arbeitsmarktes in Richtung Sommer“, so Meyer. Neue Arbeitsplätze sind vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.500), im Gastgewerbe (+1.300) und im Handel (+1.000) entstanden.

Kampfmittelräumung in M-V

Christian Pegel unterzeichnet Rahmenvereinbarung mit dem Bund zur Kampfmittelräumung in M-V

Lübtheen – Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel und das Vorstandsmitglied der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben  (BImA) Paul Johannes Fietz haben heute im Munitionszerlegebetrieb Jessenitz-Werk in Lübtheen im Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Kampfmittelprogramms der BImA in Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet. Gemeinsames Ziel ist es, die zwischen Bund und Land vereinbarte Kooperation zur Erkundung und Räumung von Kampfmitteln voranzutreiben. Viele Flächen in Mecklenburg-Vorpommern sind kampfmittelbelastet.

„Immer wieder muss an verschiedenen Orten bei uns im Land der Munitionsbergungsdienst ausrücken, um im Boden oder Wasser lagernde explosive Überbleibsel der beiden Weltkriege und früherer militärischer Nutzung bis zurück in die Kaiserzeit zu entschärfen. Der Waldbrand im Sommer 2019 in Lübtheen war ein deutliches Signal, dass sich Bund und Länder mit einer nationalen Strategie zur Waldbrandbekämpfung besser aufstellen müssen. Das Feuer war auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz ausgebrochen und konnte aufgrund von Munitionsaltlasten aus vielen Jahrzehnten im Boden nur sehr schwer und mit riesigem Aufwand gelöscht werden“, erinnerte der Minister an den größten Waldbrand in Mecklenburg-Vorpommern seit 1934 und führte weiter aus:

„Munitionsaltlasten sind ein großes Problem, aus Gründen der Gefahrenabwehr genauso wie unter Aspekten des Umweltschutzes. Wir müssen sie sukzessive beseitigen, für unsere Generation genauso wie für unsere Kinder und Enkel.“

Mecklenburg-Vorpommern hatte 2020 als erstes Bundesland mit der BImA eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, mit der die Umsetzung deren Kampfmittelprogramms im Nordosten grundsätzlich vereinbart wurde. Der Bund hatte in diesem Zusammenhang zugesagt, die Mittel für die Beräumung kampfmittelbelasteter Bundesliegenschaften bereit zu stellen.

„Mit der aktuell erfolgenden personellen Aufstockung beim Munitionsbergungsdienst des Landes um 18 Mitarbeiter haben wir eine weitere Voraussetzung geschaffen, um die von der BImA geplanten Beräumungen auch umsetzen zu können. Mit der jetzt unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Finanzierung der für den Bund zu erbringenden Leistungen des Munitionsbergungsdienstes festgezurrt“, so Pegel.

Die BImA hatte mit dem Kooperationsvertrag 2020 insgesamt 190 Millionen Euro in ihrem Kampfmittelprogramm für die Beräumung belasteter Bundesliegenschaften in Mecklenburg-Vorpommern für die kommenden Jahre eingeplant. Davon sollen gut 60 Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren bereitgestellt werden.

„Mit der heute abgeschlossenen Rahmenvereinbarung sollen diese erheblichen Mittel effizient und verlässlich für die Kampfmittelräumung auf unseren Liegenschaften eingesetzt werden“, sagte BImA-Vorstandsmitglied Paul Fietz heute bei der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung und fügte hinzu: „Wir erwarten durch die Personalaufstockung beim Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern eine deutliche Beschleunigung unseres sehr ambitionierten Programms.“

Weiter sagte er: „Auch an anderer Stelle arbeiten wir mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern eng zusammen. In der ‚Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Kampfmittelräumung‘ verfolgen wir gemeinsam das wichtige Ziel, bundeseinheitliche Standards in der Kampfmittelräumung zu schaffen.“

Die Kampfmittelräumung ist in Deutschland Sache der Länder. An einer bundesweiten Vereinheitlichung der Verordnungen und Standards wird seit Jahren auf mehreren Ebenen gearbeitet.

Nach aktuellen Erkenntnissen des Munitionsbergungsdienstes Mecklenburg-Vorpommern fallen in Deutschlands Nordosten rund 28.700 Hektar Waldfläche – davon zirka 10.400 Hektar im Besitz des Bundes – in die höchste Kategorie 4 des Kampfmittelkatasters. Mit dem zusätzlichen Personal und deutlich höher geplanten Landesmitteln können nun sowohl die Bundes- als auch die in Landesverantwortung stehenden Waldflächen deutlich zügiger beräumt werden:

Anstatt wie bisher jährlich 1,5 stehen in diesem Jahr gut 4,2 Millionen Euro und danach jährlich fast sieben Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist, alle Flächen innerhalb eines Radius von 1.000 Metern um Ortschaften binnen 20 Jahren von Kampfmitteln zu beräumen. Bisher musste dafür von mindestens 65, eher 99 Jahren ausgegangen werden.

Impfkonzept 3.0

Drese: Impfkonzept 3.0 trifft Corona-Vorsorge für die nächsten Monate

Schwerin – Mit Ausnahme der 2. Auffrischimpfung ist seit einigen Wochen eine rückläufige Nachfrage nach Impfungen, sowohl bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, als auch bei den staatlich vorgehaltenen Angeboten in den Impfstützpunkten sowie durch mobile Impfteams, festzustellen. Das Land hat in Kooperation mit der kommunalen Ebene dennoch die bislang zum 30. April 2022 befristete Impfstruktur bedarfsgerecht weiterentwickelt.

„Wir gewährleisten, dass auch über den Sommer eine flexible, die niedergelassene Ärzteschaft ergänzende Grundstruktur an Impfmöglichkeiten in den Landkreisen und kreisfreien Städten erhalten bleibt“, stellte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das „Impfkonzept 3.0“ vor. Bürgerinnen und Bürger hätten damit auch in den nächsten Monaten regelmäßig die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.

Der weitere Verlauf der Corona-Pandemie unterliegt einigen Unwägbarkeiten, begründete Drese. Dazu gehörten etwa die Verfügbarkeit neuer Impfstoffe, neue Virusmutationen, aktualisierte Impfempfehlungen der STIKO und ein schwer einschätzbares Infektionsgeschehen ab dem Herbst. „Mit der dritten Fortschreibung des Impfkonzeptes bereiten wir uns bestmöglich im Land darauf vor und verschaffen den Landkreisen und kreisfreien Städten eine notwendige Planungsperspektive“, so Drese.

Das „Impfkonzept 3.0“ umfasst grundsätzlich ab dem 1. Mai weiterhin die bewährte Organisationsstruktur bestehend aus einem Impfstützpunkt je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt und mobilen Impfteams. Der Impfstützpunkt übernimmt wie bisher die koordinierende Funktion des regionalen Impfmanagements und gewährleistet ein dauerhaftes, wöchentliches, zentral erreichbares Grundangebot in allen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Drese: „Das beinhaltet zudem Stand-by-Funktionen, um z.B. mit Blick auf den Herbst größere Impfkapazitäten ggf. auch mit Unterstützung durch Hilfsorganisationen binnen weniger Tage reaktivieren zu können. Zusätzlich ermöglicht unser neues Impfkonzept die Nutzung der Stützpunkte für weitere Impfangebote für aus der Ukraine Geflüchtete, etwa gegen Masern, Röteln, Mumps, Diphterie oder Keuchhusten.“

Die mobilen Impfteams können wie bisher für den Einsatz in den Impfstützpunkten sowie für bedarfsgerechte Impfungen in der Fläche eingesetzt werden. Aufgrund ausreichend zur Verfügung stehender Impfstoffe sei eine Priorisierung von Personengruppen aber nicht mehr notwendig.

Das Land stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Impfstützpunkte und mobilen Impfteams nach Auskunft von Ministerin Drese insgesamt maximal 800.000 Euro pro Monat zur Verfügung. Der Bund hat eine Beteiligung an den Kosten über Mai 2022 hinaus angekündigt. Vorgesehen ist eine fortlaufende Evaluierung hinsichtlich der tatsächlichen Bedarfe und eventuell notwendiger Verlängerungen.

Da für die Impfungen keine Terminbuchungen mehr notwendig sind, wird ab sofort das landesweite Online-Impfportal und die telefonische Terminregistrierung eingestellt. Die Rufnummer der Impfhotline (0385 20271115) wird auf die Rufnummer des Bürgertelefons (0385 588 11311) der Landesregierung umgeleitet. Die freien Impfangebote in den Impfstützpunkten und durch mobile Impfteams werden auf den Websites der Landkreise/ kreisfreien Städte sowie auf dem Corona-Infoportal des Landes https://www.mv-corona.de/impfaktion laufend aktualisiert veröffentlicht.

Wandertage und Exkursionen

Oldenburg: Geld kommt direkt den Schülerinnen und Schülern zugute

Schwerin – Schülerinnen und Schüler können eine finanzielle Unterstützung für Wandertage und eintägige Exkursionen erhalten. Das Land stellt knapp eine Million Euro für Schulausflüge zur Verfügung. Pro Schülerin bzw. pro Schüler ist das ein finanzieller Zuschuss in Höhe von rund fünf Euro.

„Die Lockerungen im Schulbetrieb machen schulische Veranstaltungen, Wandertage und Exkursionen in diesem Schulhalbjahr wieder möglich. Gerade die sozialen Beziehungen haben unter Pandemiebedingungen gelitten. Kinder und Jugendliche blieben soziale Kontakte, Besuche bei Freunden oder andere gemeinsame Freizeitaktivitäten verwehrt. Kinder und Jugendliche waren die größten Verlierer in der Corona-Pandemie. Umso wichtiger ist es nun, das soziale Miteinander wieder zu fördern und gemeinsam im Klassenverband bei Schulausflügen und Projekttagen einen schönen Tag zu erleben und in Erinnerung zu behalten“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das Land stellt den Schulen ein entsprechendes Finanzbudget zur Verfügung, das über die Staatlichen Schulämter ausgereicht wird. Die Mittel stammen aus dem Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“.

„Einem Besuch im Museum, Theater oder Zoo steht nichts mehr im Wege. Das Geld kann insbesondere verwendet werden, um Fahrtkosten zu begleichen oder Eintrittskarten zu bezahlen. Es kommt direkt den Schülerinnen und Schülern zugute, weil für sie die Beträge geringer werden. Das ist eine gute Sache vor allem für Eltern, denen die Finanzierung von zusätzlichen Unternehmungen ihrer Kinder nicht leichtfällt“, sagte die Ministerin.

Die allgemein bildenden Schulen und Fachgymnasien können das Budget, das ihnen zugewiesen wurde, flexibel und in eigener Verantwortung für schulische Veranstaltungen und eintägige Schulausflüge verplanen. Die Mittel müssen bis Ende des Schuljahres 2022/2023 ausgegeben sein. „Wandertage und Exkursionen sind wichtig, weil sie das Gemeinschaftsgefühl der Klasse stärken. Sie verfolgen auch immer einen pädagogischen Zweck. Sie erweitern den Unterricht und ermöglichen in besonderer Weise ein handlungsorientiertes und lebensnahes Lernen“, betonte Oldenburg.

Ein Monat zentrale Erfassungsstelle

Schwerin – Seit fast einem Monat (4. April) betreibt das Land die zentrale Erfassungsstelle für ukrainische Kriegsvertriebene in Schwerin-Görries. Seither werden dort täglich bis zu 100 Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, ausländerbehördlich registriert.

„Insgesamt wurden dort bis vergangenen Freitag knapp 1.700 Menschen erfasst und erkennungsdienstlich behandelt. Außerdem sind zurzeit in der angeschlossenen Notunterkunft 61 Menschen untergebracht“, berichtet Innenminister Christian Pegel zur aktuellen Nutzung dieses Standorts der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Görries. Mit ihr unterstütze das Land die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erfassung der Flüchtlinge aus der Ukraine vor allem dann, wenn die dafür erforderliche technische Infrastruktur in den Kommunen nicht ausreicht.

„Dank der zentralen Erfassungsstelle in Görries mit ihren sechs Pik-Stationen und der Bearbeitung in den Landkreisen sowie kreisfreien Städten konnten in M-V bereits mehr als die Hälfte der aktuell rund 15.000 aufenthaltsrechtlich registrierten Kriegsvertriebenen erkennungsdienstlich behandelt werden. Im Bundesdurchschnitt liegt diese Quote bei einem Drittel“, so Pegel.

Die Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung ist insbesondere Voraussetzung für den Erhalt des Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz.

„Den Transfer der Kriegsflüchtlinge aus den Kommunen im Land nach Schwerin und zurück koordiniert unser Landeskrisenstab mit den Stäben der Landkreise und kreisfreien Städte vor Ort. Das klappt gut“, so der Minister.

Im Fall, dass mehr Kriegsflüchtlinge angereist sind als an einem Tag in Görries erfasst werden können, stehen in der angeschlossenen Notunterkunft bis zu 200 Plätze für eine eventuelle Übernachtung bereit. „Dann würden die Betroffenen am Folgetag registriert und dann zurück in die Kommunen gebracht, um ihnen Hin- und Herfahrerei zu ersparen. Diese Möglichkeit musste bisher aber noch nicht in Anspruch genommen werden“, sagte Christian Pegel.

In erster Linie dient die Notunterkunft in Görries als Wohnaußenstelle für den Aufnahmestandort in Nostorf-Horst mit ebenfalls 200 Plätzen, die aktuell zentrale Anlaufstelle für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist, die der Bund Mecklenburg-Vorpommern zuweist.

Die Erstaufnahme der Schutzsuchenden aus der Ukraine, die der Bund dem Land nach dem Königsteiner Schlüssel zuweist, erfolgt in der Regel zentral durch das Land. Diese Menschen werden dann erfasst und danach auf die Landkreise und kreisfreien Städte weiterverteilt.

„Dadurch können wir die Ungewissheit, wie viele Schutzsuchende aufgrund der Bundeszuweisung jeweils tatsächlich ins Land kommen, von den Ehrenamtlern in den Landkreisen fernhalten und den Kommunen berechenbar und vorhersehbar Schutzsuchende zuweisen, die bereits in den Unterkünften des Landes registriert worden sind“, so der Innenminister Pegel.

Insgesamt sind in M-V knapp 17.000 ukrainische Flüchtlinge (Stand 26. April) behördlich bekannt.

Elektronischen Kostenmarke kommt

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Auf digitalem Weg und unkompliziert können eilbedürftige Verfahren mit Kostenvorschuss zügiger bearbeitet werden“

Schwerin – Ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Justiz wird gesetzt. Ab 1. Mai 2022 ist es möglich, Elektronische Kostenmarken als neues Zahlungsmittel für Gerichtskosten zu verwenden.

Und so funktioniert es: Elektronische Kostenmarken können auf dem Justizportal von Bund und Ländern https://justiz.de/kostenmarke/index.php ohne zeitaufwändige Registrierung einfach per Kreditkarte oder Überweisung erworben werden. Jede Kostenmarke erhält eine Kostenmarkennummer. Sie bekommen eine Quittung über den Erwerb der Kostenmarke.

Die Quittung können Sie ausdrucken und per Post einreichen oder auf elektronischem Wege an die elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächer als PDF-Datei beifügen. Die Angabe der 12-stelligen Kostenmarkennummer reicht auf dem einzureichenden Schriftstück ebenfalls aus. Die Justizbehörde kann anhand der Kostenmarkennummer prüfen, ob die Kostenmarke bezahlt ist.

„Dieses bargeldlose Zahlungsverfahren ist vorteilhaft und vorrangig für eilbedürftige Verfahren, die einen Kostenvorschuss erfordern. Bisher wurden oftmals Verrechnungsschecks oder Gerichtskostenstempler verwendet, die jedoch elektronisch nicht übermittelt werden können und daher im elektronischen Rechtsverkehr nicht einsetzbar sind. Die Elektronische Kostenmarke ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern. Nachdem alle Zivilabteilungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern mit der E-Akte ausgestattet worden sind, führen wir mit der Elektronischen Kostenmarke eine zeitgemäße und serviceorientierte Zahlungsmöglichkeit ein. Die Abläufe werden dadurch verschlankt und beschleunigt“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Die elektronischen Kostenmarken können auch in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen eingesetzt werden.

Gerichtsgebühren können grundsätzlich per Überweisung eingezahlt werden. Insbesondere für Eilverfahren ist das nicht immer praktikabel, da die Gerichte nach dem Gerichtskostengesetz bestimmte Handlungen erst nach Zahlungseingang ausführen. Eine schnelle Kosteneinzahlung war deshalb bislang durch Nutzung des Gerichtskostenstemplers möglich, mit dem der bezahlte Betrag auf dem (Papier-) Schriftsatz aufgebracht wird.

Hierzu verfügen die Zahlstellen in den Amtsgerichten sowie einige Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungen und großen Wohnungsgesellschaften über ein spezielles Stempelgerät. Der klassische Stempel kann allerdings nicht auf einem digitalen Dokument aufgebracht werden. Wer sich derzeit elektronisch an das Gericht wendet, muss auf die Vorschusskostenrechnung warten und dann überweisen. Die elektronische Kostenmarke kann demgegenüber direkt einem elektronisch eingereichten Antrag beigefügt werden.

Für den Zahlungspflichtigen ergibt sich damit eine erhebliche Zeitersparnis, weil er in Fällen, in dem ihm die Höhe der gerichtlichen Forderung bekannt ist (z. B. bei Festgebühren), nicht den Erhalt der gerichtlichen Zahlungsaufforderung abwarten muss. Zugleich wird bei den Gerichten der Arbeitsaufwand für die Erstellung einer Zahlungsaufforderung und deren Überwachung eingespart.