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Kategorie: Politik

Ladenöffnungszeiten in M-V

Meyer: Spielraum für Öffnungen im Einzelhandel vorhanden / Sonn- und Feiertage sind verfassungsrechtlich geschützt

Schwerin – Im Landtag ist am Mittwoch das Thema Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Die Corona-Pandemie erfordert weiter von uns in vielen Bereichen die Bewältigung großer Aufgaben. Für den Einzelhandel bedeutete dies, trotz der einschneidenden Regelungen durchzuhalten. Aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes wurde viel abverlangt. Die Auflagen lassen Kundenströme wie vor der Corona-Pandemie noch nicht zu. Gerade in unserem Flächenland trägt der Handel eine große Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung, aber auch als Arbeitgeber für viele Menschen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Thema Sonntagsöffnung für den Einzelhandel ist im Land von Bedeutung. „Natürlich können wir uns alle ein Mehr oder Weniger an Öffnungszeiten vorstellen, aber am Ende muss das Ergebnis für alle akzeptabel sein. Es geht dabei um die Balance zwischen denjenigen, die Einkaufen gehen wollen – den Kunden einerseits und um diejenigen, die sonntags in den Läden stehen oder hinter der Kasse sitzen – die Beschäftigten andererseits. Diesen Spagat in Einklang zu bringen ist die große Herausforderung“, so Meyer weiter.

Wirtschaftsminister Meyer machte deutlich, dass es bereits einen Spielraum gibt, Läden auch offen zu halten. Das Ladenöffnungsgesetz M-V lässt bereits jetzt montags bis freitags den gewerblichen Verkauf ohne zeitliche Begrenzung und am Samstag bis 22.00 Uhr zu. „Von dieser Möglichkeit wurde in der Vergangenheit schon Gebrauch gemacht. Gleichwohl gibt es hier noch genügend Spielraum. Daneben können auch noch in bestimmten Orten die Regelungen der Bäderverkaufsverordnung in Anspruch genommen werden. Hier ist eine Sonntagsöffnung vom 15. April bis zum 30. Oktober im Rahmen der Bäderverkaufsverordnung gestattet“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer im Landtag.

Eine weitere Möglichkeit bietet die Regelung des § 6 Ladenöffnungsgesetz, der an vier Sonntagen im Jahr einen gewerblichen Verkauf aus besonderem Anlass zulässt. „Das ist landesweit eine zusätzliche Anzahl von Sonntagen, an denen unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Öffnung der Geschäfte möglich wäre. Dennoch ein bloßes Handels- bzw. Erwerbsinteresse besitzt keine rechtlich tragfähige Grundlage. Der verfassungsrechtliche Sonn- und Feiertagsschutz muss gewahrt werden“, sagte Meyer weiter.

Abschließend machte Wirtschaftsminister Meyer auf die Unterstützung des Landes für den Einzelhandel aufmerksam. Mit dem Handelsverband Nord e.V. wurde durch die Unterstützung des Wirtschaftsministeriums im Rahmen der Corona-Pandemie die Einzelhandelskampagne „Ein Kauf mit Herz“ mit 550.000 Euro aus dem MV Schutzfonds gefördert. „Mit der Kampagne soll insbesondere auf die Leistungskraft der Branche aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig werben wir gemeinsam für einen Einkauf im stationären Handel“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Eine weitere Maßnahme zur Belebung der Innenstädte ist das Programm „Re-Start Lebendige Innenstädte“. Dabei werden unter anderem City-Manager und infrastrukturelle Maßnahmen in den Städten unterstützt.

Corona-Zahlung an Auszubildende

Corona-Zahlung an 450 Auszubildende in der Justiz von Referendariat bis Justizvollzug

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt, begrüßt den Beschluss des Landtags M-V zum Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie und sieht den Beschluss als wichtiges Zeichen für Justiz-Nachwuchs.

„Der Beschluss des Landtags für die einmalige Zahlung aus Anlass der Corona-Pandemie ist ein wichtiges Zeichen für den gesamten Nachwuchs in der Justiz. Denn auch die Auszubildenden im Rechtsreferendariat, im Justizfach, im Justizvollzug und die Studierenden der Rechtspflege haben ebenso Einschränkungen und Herausforderungen in ihrer Ausbildung hinnehmen müssen.

Sie erhalten noch vor dem 31. März 2022 eine steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro. Berücksichtigt werden rund 450 Frauen und Männer in den unterschiedlichen Justizausbildungen. Seit knapp zwei Jahren hat die Corona-Pandemie die Auszubildenden vor besondere Herausforderungen gestellt. Vieles konnte nur noch online vermittelt werden. Die so wichtigen persönlichen Kontakte mussten reduziert werden.

Alle, die eine Ausbildung hinter sich haben wissen, was es bedeutet, keine Nachfragen in persönlichen Gesprächen stellen zu können. Daher ist diese Zahlung eine symbolische Entschädigung für diese Zeit“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt nach dem Beschluss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern zum Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Drese: Mecklenburg-Vorpommern gut auf Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorbereitet

Schwerin – Ende 2021 haben der Bundestag und Bundesrat das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ beschlossen. Dieses Gesetz sieht unter anderem zum 15. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht vor.

„Die Landesregierung hat in den letzten Monaten enorme Anstrengungen unternommen, um die Gesundheitsämter der Kommunen und die nach § 20a Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen bestmöglich bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu unterstützen“, betonte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute zum Stand der weit vorangeschrittenen Vorbereitungen.

So wurde als wesentliche Hilfsmaßnahme eine landesweit einheitliche Impfnachweis-Meldeplattform entwickelt. „Wir stellen als Land damit Kommunen und Arbeitgebern eine vollumfängliche digitale Lösung zur Verfügung“, sagte Drese. „Die weitgehende Automatisierung des Verwaltungsverfahrens führt zu einer deutlichen Reduzierung des kommunalen Personalaufwandes“, so die Ministerin.

Drese betonte, dass die Meldeplattform einen hohen Sicherheitsstandard durch Registrierung und Verifizierung besitze. Datenerfassung und Verfahren seien mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt.

Als weitere wichtige Erleichterung hob Drese das landesweit einheitliche Verwaltungsverfahren hervor. „Kein ungeimpfter Beschäftigter in einer Pflegeeinrichtung oder Arztpraxis erhält ein sofortiges Beschäftigungsverbot“, so die Ministerin. Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 15. März gebe es aber eine Impf-Nachweispflicht der Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber.

Bei fehlendem, unvollständigem oder ungültigem Nachweis erfolgt über die Meldeplattform eine Mitteilung durch den Arbeitgeber an das Gesundheitsamt. Nach dieser Meldung wird es zunächst ein Aufforderungsschreiben an den Beschäftigten durch die Gesundheitsämter mit einer Fristsetzung zur Antwort geben. Im Anschluss erfolgen eine Prüfung und ggf. ein Anhörungsverfahren. Die Ermessensentscheidung erfolgt einzelfallabhängig am Ende dieses Prozesses, der einige Wochen in Anspruch nehmen wird.

Auch für die Ermessensausübung wird es nach Aussage von Drese für die Behörden vor Ort eindeutige Entscheidungshilfen im Rahmen einer fachaufsichtlichen Weisung durch das Sozialministerium geben. „So stellen wir klar, dass es keine Konsequenzen gibt, wenn die Impfserie zwischenzeitlich begonnen wird. Jede und jeder Beschäftigte hat also auch in der Zeit des Verwaltungsverfahrens noch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Mit unseren im engen Austausch mit den Kommunen und Einrichtungen entwickelten Maßnahmen stellen wir sicher, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt und der Schutz der vulnerablen Gruppen im Ergebnis der Schließung von Impflücken erhöht wird. Zugleich berücksichtigen wir durch das abgestufte Verfahren jedoch auch die Versorgungssituation in den gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen und Angeboten.“

Beitragsfreier Ferienhort kommt

Ministerin Oldenburg: Mehr Betreuung für die Kleinen, mehr Entlastung für die Großen

Schwerin – „Ich freue mich, dass wir heute im Kabinett die Weichen gestellt haben, um zügig zum beitragsfreien Ferienhort zu kommen. Mehr Betreuung für die Kleinen, mehr Entlastung für die Großen“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Hortbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern ist für Eltern bisher bis zu sechs Stunden (ganztags) und bis zu drei Stunden (halbtags) frei. In den Ferienzeiten mussten Eltern regulär weitere Betreuungszeit kostenpflichtig dazu buchen.

Zur Entlastung der Eltern während der Corona-Pandemie wurden vom Land bereits bis zu vier Stunden für eine Ganztags-Hortbetreuung zusätzlich und bis zu drei Stunden für eine Halbtags-Hortbetreuung kostenlos zur Verfügung gestellt.

„Dieses Angebot wollen wir jetzt dauerhaft an die Eltern richten und diesen Anspruch gesetzlich verankern. Die Gespräche mit der LIGA, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, haben bereits begonnen. Wir hoffen, dass alle Träger, die Hortbetreuung anbieten, mit uns an einem Strang ziehen“, so Simone Oldenburg.

Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes

Schwerin – Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung der Einrichtung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe Klimaschutz zur Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes zugestimmt. Die Initiative kam vom Minister Dr. Till Backhaus, der seit November 2021 für den Klimaschutz im Land zuständig ist.

„Der Beschluss ist für mich der Startschuss in einen öffentlichen Beteiligungsprozess, den es in Mecklenburg-Vorpommern so noch nicht gegeben hat. Auch wenn uns die weltpolitische Lage derzeit vor andere große Herausforderungen stellt, bleibt der Klimaschutz eine der drängendsten Aufgaben weltweit. Mecklenburg-Vorpommern will seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten und für die Verbindlichkeit ein Klimaschutzgesetz verabschieden, das sowohl konkrete Ziele u.a. für die Sektoren Energie, Verkehr, Gebäude, Industrie sowie Land- und Abfallwirtschaft umfasst, als auch die Vorbildwirkung der Landesregierung einschließt. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, das Land MV bis 2040 und die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu machen“, sagte der für den Klimaschutz zuständige Minister Dr. Till Backhaus.

Ziel der interministeriellen Arbeitsgruppe zum Klimaschutz sei zunächst einmal, alle Ressorts an einen Tisch zu holen, um Zuständigkeiten und Kompetenzen zu bündeln und das weitere Vorgehen festzulegen, sagte er weiter.

Backhaus informierte, dass sein Ressort den Beteiligungsprozess, der dem Gesetzgebungsverfahren vorausgehen soll, derzeit mit Hochdruck vorbereite. „Bereits im Sommer werden meine Fachleute sowohl mit der Fachöffentlichkeit als auch mit interessierten Bürgerinnen und Bürgerinnen in einen intensiven Austausch treten, um belastbare und vor allem realistische Klimaschutzziele zu formulieren. Erste Ergebnisse sollen im November vorliegen und auf mehreren Regionalkonferenzen im ganzen Land diskutiert werden“, sagte er weiter. Geplant seien auch alternative Beteiligungsformate, zum Beispiel über Befragungen oder Barcamps (offene Tagungen mit offenen Workshops).

„Ich sehe es als unsere Pflicht an, möglichst viele Menschen, Interessen und Ideen in diesen Prozess einzubeziehen, um eine große Akzeptanz für das Gesetz und den Klimaschutz insgesamt zu erreichen“, betonte Backhaus.

Ständige Mitglieder der IMAG Klimaschutz sind der Chef der Staatskanzlei und die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Ressorts der Landesregierung sowie der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg. Die IMAG Klimaschutz wird vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt geleitet.

Karriereportal für den Schuldienst

Lehrer-in-MV.de: Karriereportal für den Schuldienst wirbt in neuem Design und mit verbesserter Struktur um Lehrkräfte

Schwerin – Das von Bewerberinnen und Bewerbern gelobte Karriereportal für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern wurde neugestaltet und ist jetzt nochmals verbessert an den Start gegangen: Pünktlich zur aktuellen Lehrkräfte-Ausschreibung zum Schuljahresstart ist damit die Umstellung auf das neue, frische Design der bundesweiten Lehrerwerbekampagne erfolgt. Diese wirbt mit emotionalen Motiven von authentischen Schauplätzen in Mecklenburg-Vorpommern um gut ausgebildete Lehrkräfte und Lehramtsabsolventinnen und -absolventen.

„Mit Schlagzeilen wie ‚Klassen leiten und auf Wellen reiten‘ oder ‚Schule gestalten und im Grünen leben‘ möchten wir noch deutlicher all diejenigen erreichen, die sich ein Leben auf dem Lande und an der Ostsee vorstellen können“, erläutert Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung. „Die weichen Standortfaktoren, die junge Lehrkräfte und Familien an Mecklenburg-Vorpommern schätzen, werden durch gute Verdienstmöglichkeiten für alle Lehreinnen und Lehrer gestützt.“

Einfach zu finden sind jetzt auch die Porträts von Lehrerinnen und Lehrern, die als Filme oder kleine Reportagen Lust machen, in unserem Land zu arbeiten.

„Von anderen Bundesländern unterscheidet uns auch die Möglichkeit, sich in drei Schritten auf Stellen direkt an den Schulen bewerben zu können – und dazu alle Schulen des Landes transparent und vergleichbar online vorzufinden. Auch die Schulporträts machen Lust auf das Lehrersein in MV“, sagt Bildungsministerin Oldenburg, „Das halte ich für besonders wichtig, weil die Schulen die Orte sind, an denen die Bewerberinnen und Bewerber später arbeiten werden.“

Durch die Neugestaltung und Überarbeitung des Karriereportals sind jetzt die Onlinebewerbungsmöglichkeiten und Informationen besser gebündelt. Gleichzeitig bleibt die hohe Funktionalität und Nutzer-Freundlichkeit der Stellenbörse beibehalten. Die beliebte Möglichkeit, einen Stellenalarm passend zu den eigenen Suchkriterien einzurichten, ist ebenfalls für alle Zielgruppen weiterhin gegeben.

Im Karriereportal www.Lehrer-in-MV.de werden laufend alle Stellen an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes ausgeschrieben. Aktuell veröffentlicht sind über 400 Stellen für Lehrkräfte zum Schuljahresbeginn am 1. August 2022 – hier ist am 24. März Bewerbungsschluss.

Besonders zu beachten sind außerdem die vier Referendariats-Starts (der nächste Eintrittstermin ist der 1. August 2022, für den die Bewerbungsphase voraussichtlich Mitte März beginnt).

M-V: Frau des Jahres 2022

Insel Rügen – „Herzlich willkommen zum Empfang anlässlich des Internationalen Frauentags. Meine Gedanken sind heute in der Ukraine. Bei den Bildern von Frauen, die sich in U-Bahn-Stationen geflüchtet haben, manche davon mit Säuglingen im Arm. Bei den Frauen, Männern und Kindern auf der Flucht. Und bei denen, die ihr Land gegen den russischen Angriff verteidigen. Ich wünsche mir, dass von diesem Empfang ein gemeinsames Zeichen der Solidarität ausgeht. Ein Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und ein Zeichen des Wunsches nach Frieden“, betonte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zu Beginn des digitalen Festempfangs der Landesregierung anlässlich des Internationalen Frauentages. Es gebe viele engagierte Frauen und Männer, die Hilfe für die Menschen in der Ukraine und für die Flüchtlinge, die es nach Mecklenburg-Vorpommern geschafft haben, organisieren. „Dafür gilt ihnen allen herzlicher Dank und große Anerkennung.“

Seit mehr als 100 Jahren sei der 8. März der Tag, an dem Frauen auf der ganzen Welt ihre Rechte und Anliegen stark machen. Frieden habe dabei immer eine zentrale Rolle gespielt. Bernhardt: „Der Internationale Frauentag ist ein Tag, an dem wir stolz zurückschauen auf das, was wir erreicht haben: vom Wahlrecht über den Mutterschutz bis zum Familien- und Eherecht. Unsere ganze Gesellschaft ist durch den Einsatz der Frauen gerechter geworden.“

Bei der Übergabe des Preises Frau des Jahres 2022 an Nadine Förster lobte die Justizministerin das Engagement der Ausgezeichneten: „Wir brauchen Frauen wie Nadine Förster. Sie bereichern unsere Gesellschaft, unser Zusammenleben, unseren Alltag. Nadine Förster verbindet gesellschaftliches Engagement mit Heimatverbundenheit. Auf der Insel Rügen hat sie als Mitbegründerin der Bürgerinitiative ‚Lebenswertes Göhren‘ dazu beigetragen, dass die Menschen vor Ort gewichtige Stimmen erhalten, um Natur und Landschaft zu bewahren sowie die Entwicklung der Region als Gemeinschaftsprojekt mitzugestalten. Darüber hinaus setzt sie sich für die lebendige Demokratie ein. Dieses ehrenamtliche Engagement ist gar nicht hoch genug zu werten. Nadine Förster hat viel mehr für ihre Gemeinschaft getan als es die Auszeichnung würdigen kann. Sie füllt Worte wie Demokratie, Transparenz und Bürgernähe in beeindruckender Weise mit Taten. Sie ist das beste Beispiel, dass man mit Mut, Engagement und Durchhaltevermögen eben doch etwas bewirken kann. Daher gratuliere ich als Gleichstellungsministerin herzlich, Sie sind zu Recht Frau des Jahres“, so Ministerin Bernhardt in ihrer Rede.

Die Beauftragte der Landesregierung für Frauen und Gleichstellung Wenke Brüdgam sagte: „Zwei Jahre Pandemie haben Spuren vor allem bei den Frauen hinterlassen. Oft schlecht bezahlte Arbeit unter schwierigen Bedingungen und großen Gefahren ausgesetzt in den Krankenhäusern. Supermärkten, Kitas und Schulen. Diese zwei Jahre haben aufgezeigt, dass wir unsere Ziele in der Gleichstellung der Geschlechter noch lange nicht erreicht haben. Doch dafür streiten wir gemeinsam am 8. März, in diesem wie in allen anderen Jahren. Mecklenburg-Vorpommern macht den Frauentag zum Feiertag und das ist gut so. Wir wollen die Erfolge der Frauenbewegung feiern, aber wir wollen diesen Tag auch nutzen um gemeinsam für die Umsetzung tatsächlicher Gleichstellung, eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben und gegen Gewalt an Frauen und Mädchen zu streiten.“

Förderung herausragender Projekte

Schwerin – Für sieben herausragende Projekte im Landkreis Ludwigslust-Parchim hat Minister Dr. Till Backhaus, zuständig für die ländlichen Räume in Mecklenburg-Vorpommern, am Montag Förderbescheide übergeben. Per Videoschalte hat er sich mit den Projektverantwortlichen ausgetauscht.

  1. Sukow: Erster digitaler Dorfladen in MV

Die Gemeinde Sukow plant im Zuge der Landesinitiative „Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern“ den Neubau eines Dorfladens. Zum Angebot werden Waren des täglichen Bedarfs gehören.

Seit 2016 müssen die Einwohner für Einkäufe auf umliegende Ortschaften ausweichen. Nun soll der erste digitale Dorfladen in MV mit einer Verkaufsfläche von ca. 200 Quadratmetern und einem Angebot von ca. 3.500 Produkten entstehen. Mit einer Karte, die mit dem Bankkonto verknüpft ist, kann man jeden Tag zu jeder Uhrzeit einkaufen. Für den persönlichen Kontakt mit Barzahlung soll es reguläre Öffnungszeiten mit drei neuen Teilzeitstellen geben.

„Vom Konzept des digitalen Dorfladens bin ich überzeugt. Denn so wird den Menschen aller Altersgruppen der Verbleib auf dem Lande ermöglicht. Als Standort wurde der zentrale Dorfplatz der Gemeinde gewählt. Hier gibt es bereits weitere Einrichtungen, etwa eine Kita, eine Arztpraxis und ein Dorfgemeinschaftshaus. Somit wird der Dorfplatz zu einem vielseitigen Kommunikationsmittelpunkt. Das ist ein wirksames Mittel, um den Folgen des demografischen Wandels im ländlichen Raum entgegenzuwirken“, sagte Minister Backhaus.

Das Konzept „Dorfladen 7/24“ ist eine Entwicklung der Firma MYENSO aus Bremen, welche dieses Konzept bereits anderen Bundesländern umgesetzt hat. Der Schwerpunkt liegt im Angebot regionaler Produkte. Um die Identifikation mit dem Dorfladen herzustellen, können Einwohner Genossenschaftsanteile erwerben.

Die Zuwendung von 150.000 Euro wird als De-minimis-Beihilfe im Rahmen der Grundversorgung der Richtlinie der Integrierten ländlichen Entwicklung MV gewährt. Die Gesamtkosten liegen bei rund 540.000 Euro. Der Laden soll noch in diesem Jahr eröffnen.

Insgesamt wurden zwischen 2007 und 2021 in der Gemeinde Sukow 17 Maßnahmen nach der Richtlinie für ländliche Entwicklung und dem LEADER-Programm mit rund 2,3 Millionen Euro gefördert. Der Gesamtwert der Investitionen betrug rund 3,8 Millionen Euro.

  1. Domsühl: Teilerweiterung und Sanierung der Regionalen Schule (2. BA)

Derzeit dominiert ein klassischer zweigeschossiger DDR-Typen-Bau aus dem Jahr 1957 den Schulkomplex. Die räumlichen Bedingungen sind unzureichend, weshalb acht von 15 Klassen in Behelfscontainern und einem Barackengebäude unterrichtet werden. Die Unterrichtsbedingungen entsprechen jedoch nicht mehr dem heutigen Standard. Die Aufnahme weiterer Schüler ist schwierig aufgrund der räumlichen Situation. Alternative Schulstandorte in Crivitz und Parchim besitzen ebenfalls keine ausreichenden Kapazitäten. 

Die Grundsanierung und der erste Anbau an das Hauptgebäude sind Bestandteil des derzeitigen ersten Bauabschnittes. Die Zuwendung im Rahmen des Schulbauprogrammes MV liegt bei rund 3,7 Millionen Euro. Im zweiten Bauabschnitt werden zwei weitere Ergänzungsneubauten errichtet, welche sich dem denkmalgeschützten Hauptgebäude unterordnen und moderne Unterrichtsbedingungen bieten. Während der Baumaßnahmen ist die Nutzung des Bestandsgebäudes weiterhin gegeben.

In den Ergänzungsbauten befinden sich unter anderem die eingeschossige Grundschule mit vier Unterrichtsräumen, einem Büro-Koordinator und einem Lehrmittelraum. Außerdem gibt es einen zweigeschossigen, übergreifenden Bereich als Querriegel zum ersten Bauabschnitt. Er beinhaltet drei Unterrichtsräume, zwei Gruppenräume sowie eine Cafeteria mit Lehr- und Verteilerküche. Eine Außentreppe sichert den Fluchtweg.

Die barrierefreie Nutzung der Schule wird durch den Einbau einer Aufzugsanlage im Altbau gewährleistet. In unmittelbarer Nähe wird ein barrierefreies WC integriert.

Im Zuge des zweiten Bauabschnittes werden außerdem neue Außenanlagen hergestellt. Dazu werden u.a. Gehwege, Fahrbahnen, Stellplätze, Sitzmöglichkeiten, Spielgeräte und Zaun gehören. Artenschutzrechtliche Belange werden durch das Anlegen von Steinbeeten, Bienenweiden und Fledermausunterkünften berücksichtigt.

Insgesamt besuchen derzeit 308 Schüler/-innen die Schule in Domsühl. 23 Lehrkräfte sind dort tätig. Der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2022 geplant, die Inbetriebnahme für Herbst 2023.

„Die Schulerweiterung und -Sanierung der Eldetalschule Domsühl führt zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lern- und Arbeitsbedingungen. Die Verbesserung der räumlichen, materiellen und sozialen Rahmenbedingungen ist ein entscheidender Faktor für eine umfassende Bildung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen. So wird der Schulstandort Domsühl langfristig gesichert. Es entsteht eine Grundversorgung, die den ländlichen Raum stärkt und der Abwanderung junger Familien entgegenwirkt“, sagte Minister Dr. Backhaus.

Die Gesamtinvestition liegt bei rund 4,7 Millionen Euro, welche durch die ILERL-MV-Förderung von rund 3,4 Millionen Euro unterstützt wird.

Insgesamt wurden in der Gemeinde Domsühl zwischen 2007 und 2021 sechs Maßnahmen nach der Richtlinie für ländliche Entwicklung und dem LEADER-Programm mit rund 3,8 Millionen Euro gefördert. Der Gesamtwert der Investitionen betrug rund 5,2 Millionen Euro. 

Darüber hinaus übergab Minister Backhaus Zuwendungsbescheide für folgende Projekte:

  1. Gemeinde Obere Warnow: Umbau und Sanierung der denkmalgeschützten Reithalle zum Feuerwehrgerätehaus

Gesamtkosten:                     2 Millionen Euro

Zuwendung ILERL:                1 Million Euro

Sonderbedarfszuweisung IM:   648.000 Euro

Anzahl Fördermaßnahmen 2007 – 2021: 6

Gesamtfördersumme 2007 – 2021: 1,4 Millionen Euro

Gesamtinvestitionen 2007 – 2021: 2,6 Millionen Euro

4. Gallin: Ausbau des ländlichen Weges in die Heidetannen

Gesamtinvestition:              911.000 Euro

Zuwendung ILERL MV:        584.000 Euro

Anzahl Fördermaßnahmen 2007 – 2021: 11

Gesamtfördersumme 2007 – 2021: 2 Millionen Euro

Gesamtinvestition 2007 – 2021: 3,3 Millionen Euro

5. Warsow: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses

Gesamtkosten:                     724.000 Euro

Zuwendung:                          543.000 Euro Anzahl

Fördermaßnahmen 2007 – 2021: 14

Gesamtfördersumme 2007 – 2021: 1,1 Millionen Euro

Gesamtinvestition 2007 – 2021: 1,8 Millionen Euro

  1. Dersenow: Sanierung der Kinder- und Jugendwohnstätte Gutshaus Dersenow

Gesamtkosten:                     666.666,66 Euro

Zuwendung ILERL M-V:       600.000,00 Euro

Anzahl Fördermaßnahmen 2007 – 2021: 2

Gesamtfördersumme 2007 – 2021: 776.000 Euro

Gesamtinvestition 2007 – 2021: 1,4 Millionen Euro

  1. Parchim/ Ortslage Damm: Ersatzneubau Brücke über die Alte Elde 

Gesamtkosten:                     2,1 Millionen Euro

Zuwendung ILERL M-V:       1,9 Millionen Euro

Verbleibender Eigenanteil: 210.498,25 Euro

Anzahl Fördermaßnahmen 2007 – 2021: 23

Gesamtfördersumme 2007 – 2021: 4,1 Millionen Euro

Gesamtinvestition 2007 – 2021: 5,3 Millionen Euro