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Kategorie: Politik

Erste Ukraine-Flüchtlinge in M-V

Schwerin – In der Nacht zu Sonntag sind die ersten Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind, über die polnische Grenze nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen. Bereits 20 Menschen – vor allem Frauen und Kinder – haben Zuflucht in der Landeshauptstadt gefunden.

„Die Schweriner haben so wie alle unsere Landkreise und kreisfreien Städte unverzüglich auf den Aufruf unseres Landeskrisenstabs reagiert, Unterbringungskapazitäten für Menschen vorzubereiten,  die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen. Schwerin hat zudem über die sozialen Medien sowie Netzwerkpartner Informationen für Ankommende in deutscher und ukrainischer Sprache verbreitet“, sagte Christian Pegel heute in Schwerin.

Der Innenminister bedankt sich herzlich bei den Schwerinern ebenso wie bei allen anderen Kommunen im Land: „Ich bin überwältigt, wie bereitwillig und schnell alle mit anpacken, um den Menschen, die vor einem grausamen Krieg nicht weit von uns in Europa fliehen, hier eine Zuflucht zu bieten.“

Die Ankunft weiterer ukrainischer Staatsbürger wird für heute in Schwerin ebenso wie in Neubrandenburg, Rostock und Stralsund erwartet. Auch dort sind die Stadtverwaltungen darauf vorbereitet.

Christian Pegel sagte erneut, dass Prognosen, wie viele Menschen infolge des Krieges in den Nordosten kommen könnten, spekulativ wären: „Zum aktuellen Zeitpunkt ist für Bund und Länder nicht abschätzbar, wie sich der Konflikt in der Ukraine hinsichtlich der Bewegung von Flüchtlingen nach Deutschland auswirkt. Wir wissen, dass viele Menschen aus der Ukraine in Nachbarländer wie Polen, Ungarn und die Republik Moldau flüchten. Wir wissen aber nicht, wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer dort bleiben oder weiterreisen werden, zum Beispiel nach Deutschland“, so der Minister. Er und seine Amtskollegen von Bund und Ländern stünden dazu kontinuierlich im Austausch. Und: „Wir sind auf einen eventuellen Anstieg der Flüchtlingszahlen vorbereitet – auch in Mecklenburg-Vorpommern, wie das Beispiel Schwerin eindrücklich zeigt.“

Bewerbung für Medizinstudienplatz

Schwerin – Landärzte für Mecklenburg-Vorpommern gesucht: Um junge Menschen für eine Tätigkeit als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, gibt es seit 2021 im Land das sogenannte Landarztgesetz. Jeder, der über eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) verfügt und beabsichtigt, als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu werden, kann sich bis zum 31. März 2022 um einen der für die Landärzte reservierten 31 Studienplätze bewerben.

„Mit dem Start im letzten Jahr haben wir gute Erfahrungen sammeln können. Wir halten ins­gesamt 31 von rund 400 Studienplätzen ausschließlich für die Studierenden vor, die nach der Facharztausbildung für zehn Jahre als Hausarzt im Land bleiben. Bis zum 31. März kön­nen sich junge Menschen für einen dieser Studienplätze an den Universitäten Rostock und Greifswald bewerben. Mit der Landarztquote steuern wir aktiv dem Ärztemangel insbeson­dere auf dem Land entgegen. Unser Ziel ist es, langfristig für die Menschen in unserem Land die wohnortnahe hausärztliche Versorgung zu sichern“, sagt Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport in Mecklenburg-Vorpommern.

„Für die Bewerbung gilt – die Abiturnote ist nur ein Bestandteil der Vorauswahl. Daneben fließen auch andere Kriterien in die Entscheidung ein, beispielsweise vorherige Tätigkeiten im Gesundheitswesen, Empathie und Sozialkompetenz“, sagt Drese weiter. Die Studienplätze werden nur an Bewerber vergeben, die sich zuvor vertraglich verpflichten, eine entspre­chende Weiterbildung, die zur Ausübung einer hausärztlichen Tätigkeit berechtigt, zu absol­vieren und für zehn Jahre eine vertragsärztliche Tätigkeit in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten auszuüben.

Zudem ist geregelt, die Bewerber zu strukturierten Auswahlgesprächen einzuladen. „Die Auswahlgespräche werden im Rahmen eines Assessment-Centers aus kurzen Interviews und Szenarien bestehen, die von Juroren – alles erfahrene Hausärzte aus ländlichen Versorgungsbereichen in M-V – bewertet werden“, sagt Axel Rambow, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV). Dabei sollen wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufes wie die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit Empathie und Sozialkompetenz erkannt werden.

Die KVMV wird als zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Landarztgesetzes das gesamte Verfahren durchführen. Während ihres Medizinstudiums profitieren die Studierenden von einer weiteren Betreuung durch die KVMV. Beispielsweise erhalten sie bei einem Mentoringprogramm die Gelegenheit, sehr frühzeitig den Alltag in Landarztpraxen kennenzulernen.

Bewerbungen für das Wintersemester 2022/23 für Medizinstudierende per Landarztquote sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) bis zum 31. März 2022 möglich (siehe: https://www.kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote/index.html). Die Bewerbung muss sowohl online als auch schriftlich (einschließlich der Nachweise) innerhalb der Bewerbungsfrist bei der KVMV eingegangen sein (Postanschrift: KVMV, Bewerbung Landarztquote, Neumühler Str. 22, 19057 Schwerin). Maßgeblich ist der Posteingangsstempel der KVMV. Die Unterlagen können auch rund um die Uhr am Empfang der KVMV abgegeben werden. Das Online-Bewerbungsportal ist vom 1. März 2022, 00:00 Uhr, bis 31. März 2022, 24:00 Uhr, geschaltet.

Die Bewerberinnen und Bewerber können eine Ortspräferenz für einen der beiden möglichen Studienorte angeben: Universität Rostock oder Universität Greifswald. Liegen in der Endauswahl mehr Be­werbungen für einen Studienort vor, als dort Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los. Zulas­sungsvoraussetzung zum Medizinstudium per Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern ist der Ab­schluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Vertrag muss bereits mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Ist das Bewerbungsverfahren durchlaufen und der Zulassungsbescheid erhalten, beginnt das Studium mit dem Start des Wintersemesters am 1. Oktober 2022.

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, FAQ rund um die Landarztquote, die Downloads zum Bewerbungsformular und zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land sowie der Zugang zur notwendigen Online-Bewerbung sind auf den Internetseiten der KVMV zu finden unter: →kvmv.de →Nachwuchs →Landarztquote. Für darüberhinausgehende Fragen steht das Team Landarztquote der KVMV unter E-Mail: Landarztquote@kvmv.de oder dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 0385-7431-910 zur Verfügung.

Neuer Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Schwerin – Heute wurde im Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung in Schwerin der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landes bestellt. Das unabhängige Expertengremium mit insgesamt 13 freiberuflichen Gutachtern und Fachleuten für die Immobilienbewertung aus der öffentlichen Verwaltung wird für jeweils fünf Jahre berufen.

„Zu den wichtigsten Aufgaben des Ausschusses zählt, das Grundstücksmarkt-geschehen überregional auszuwerten und zu analysieren, die Bodenrichtwertermittlung zu vereinheitlichen und Obergutachten für Gerichte zu erstellen“, erläuterte Innenstaatssekretärin Ina-Maria Ulbrich in ihrem Grußwort und führte weiter aus: „Die Arbeitsergebnisse des Gremiums werden beispielsweise zum Berechnen der Grundsteuer benötigt und kommen auch Grundstückssachverständigen, Banken, Immobilienmaklern, Stadtplanern und Immobilienverwaltungen zu Gute. Außerdem fließen sie in den jährlichen Landesgrundstücksmarktbericht ein.“

Mit den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten sorge der Obere Gutachterausschuss somit für eine umfassende Grundstücksmarkttransparenz im Land. „Deshalb ist es uns so wichtig, in diesem Ausschuss das Bewertungswissen aus verschiedenen beruflichen Tätigkeiten und Erfahrungen und aus verschiedenen Teilen des Landes zusammenzuführen“, hob Ina-Maria Ulbrich hervor, betonte aber zugleich: „Das Gremium arbeitet selbständig, unabhängig und nicht weisungsgebunden. Dadurch gewährleistet es Transparenz am Grundstücksmarkt auch über Mecklenburg-Vorpommern hinaus.“

Im Oberen Gutachterausschuss sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie für die Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, Bausachverständige aus der Finanzverwaltung, vorsitzende Mitglieder örtlicher Gutachterausschüsse und Immobilienmakler vertreten. Vorsitzender des Oberen Gutachterausschusses ist Jörg Schaffer, Abteilungsleiter im Landesamt für innere Verwaltung.

Klimaziele erreichen

Meyer: Mehr Regionalisierungsmittel notwendig, um Klimaziele zu erreichen

Schwerin – Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder fordern vom Bund mehr Unterstützung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Im besonderen Fokus stehen dabei die Regionalisierungsmittel des Bundes, die den Ländern insbesondere für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) jährlich zur Verfügung stehen.

„Zur Erreichung der Klimaziele des Bundes soll der Verkehrsbereich mit der Verdopplung der Fahrgastzahlen im ÖPNV einen wichtigen Beitrag leisten. Bei den Kosten für die Verkehrsverträge im SPNV und durch die anteilige Finanzierung der für die Angebotsausweitungen notwendigen Infrastrukturprojekte der DB Netz aus Regionalisierungsmitteln des Landes ist mit einem deutlichen finanziellen Mehraufwand zu rechnen. Zur Sicherung und Steigerung des ÖPNV-Angebots und zur Erhöhung der Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs brauchen wir kurzfristige Umsetzungsschritte zur Aufstockung der Regionalisierungsmittel“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer am Mittwoch.

Anlass war die heutige Verkehrsministerkonferenz – das Treffen der Verkehrsminister der Bundesländer mit dem Bundesverkehrsminister. Die Konferenz fand digital statt. Amtierendes Vorsitzland der Konferenz ist Bremen.

„Die Länder haben eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um zusätzlich mindestens 750 Millionen Euro und ab dem Jahr 2023 zusätzlich um 3 Milliarden Euro gegenüber dem aktuell geltenden Gesetz gefordert“, machte Meyer deutlich. Auf dieser Basis werden die Länder im Rahmen einer Arbeitsgruppe an der Erarbeitung von Kriterien für die Ausgestaltung des in der Koalitionsvereinbarung des Bundes vereinbarten Ausbau- und Modernisierungspaktes für den ÖPNV mitwirken. Im Herbst 2022 soll ein Ergebnis vorliegen.

Verkehrsminister Meyer will den Nahverkehr im Land weiter stärken. Er machte darüber hinaus auch auf die Erreichung der Klimaziele bis 2030 aufmerksam.

„Wenn wir mehr Menschen auf Dauer davon überzeugen wollen, dass Bahn und Bus stärker genutzt werden und eine gute Alternative zum eigenen Auto darstellen, brauchen wir ein vernünftiges Angebot. Das muss gerade in Bezug auf die Umsetzung der Klimaziele auskömmlich finanziert sein“, betonte Verkehrsminister Meyer weiter. Der Koalitionsvertrag des Bundes sieht neben der weiteren Ausgestaltung des ÖPNV auch vor, den Schienengüterverkehr bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern und die Verkehrsleistung im Personenverkehr zu verdoppeln.

Die Regionalisierungsmittel sind Mittel des Bundes, die den Ländern zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als Aufgabe der Daseinsvorsorge zur Verfügung gestellt werden. Mit den Mitteln ist insbesondere der Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren. Mecklenburg-Vorpommern erhält vom Bund in diesem Jahr bislang Regionalisierungsmittel in Höhe von rund 280,7 Millionen Euro.

Erhöhung des Mindestlohnes

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Meyer begrüßt geplante Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat die geplante Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Oktober von 10,45 auf 12,00 Euro begrüßt. Entsprechende Schritte hat das Bundeskabinett in Berlin am Mittwoch in seiner Sitzung auf den Weg gebracht.

„Die Geschichte des Mindestlohnes in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Daran wird auch die vorgesehene Erhöhung auf 12 Euro nichts ändern. Wer in Vollzeit arbeitet, muss auch davon leben können – und zwar ohne, dass er auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen ist. Der Mindestlohn ist ein aktiver Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Rund 23 Prozent der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern waren in 2020 über einen Flächen- oder Haustarifvertrag tarifgebunden. „Das ist noch zu wenig. Mit Blick auf den wachsenden Wettbewerb um Fachkräfte muss das besser werden. Wir brauchen mehr Tarifbindung im Land“, forderte Meyer weiter.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer machte dabei auch auf die öffentliche Auftragsvergabe aufmerksam. „Wir wollen eine Tariftreueregelung bei der Öffentlichen Auftragsvergabe einführen. Auch in der Wirtschaftsförderung sollen vor allem die Unternehmen von Fördergeldern profitieren, die ihre Beschäftigten entsprechend gut entlohnen. Deshalb werden künftig tarifgebundene Unternehmen bei Investitionen noch stärker unterstützt und höher gefördert. An den Details wird derzeit gearbeitet“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer abschließend.

Bei der Festlegung der Fördersätze soll ein Bonussystem angewendet werden. In diesem Bonussystem werden tarifgebundene Unternehmen bei der Investitionsförderung mit einem Tariftreuebonus bessergestellt als Unternehmen ohne Tarifvertrag.

Umfrage des Landesschülerrats

Ministerin Oldenburg: Die richtigen Schwerpunkte gesetzt / Land stellt zusätzliche Lehrkräfte ein

Schwerin – Die heute vorgestellten Ergebnisse der neuen gemeinsamen Umfrage des Landesschülerrats, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie des Landeselternrats zur Situation an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern im Februar 2022 bestätigen das Vorgehen des Landes während der Pandemie.

„Ich bedanke mich bei den Initiatoren für diese Umfrage und freue mich, dass wir von den Eltern unserer Schülerinnen und Schüler so viel Zustimmung zu unserem Phasenmodell erhalten“, erklärt Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung. „Die Ergebnisse der Umfrage haben ergeben, dass sie sich an erster Stelle mehr Lehrkräfte wünschen, um die pandemiebedingten Lücken zu schließen. Das belegt ebenfalls, dass wir die richtigen Schwerpunkte setzen und bestärkt uns darin, den beschrittenen Weg konsequent weiter zu gehen: Die Kinder und Jugendlichen brauchen Menschen, die bei ihnen sind, die sie unterrichten und fördern.“

Das Land eröffnet allen ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern den Weg an die Schulen des Landes. Um dies zu ermöglichen, stellt das Land auch vorfristig Lehrkräfte in Vorbereitung auf absehbare künftige Bedarfe ein. Dieses Personal steht dann sofort und zusätzlich zur Verfügung, auch über die aktuelle Unterrichtsversorgung hinaus und trägt dazu bei, die Schülerinnen und Schüler beim Schließen Corona bedingter Lücken zu unterstützen. Mit dem Haushalt 2022/2023 wird diese bestehende Möglichkeit noch deutlich verbessert, indem mehr und fest planbare zusätzliche Besetzungsoptionen geschaffen werden. Im Ergebnis kann und wird das Land allen geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern ein Arbeitsangebot machen.

Im Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“ hat das Land mit der Maßnahme „Personelle Verstärkung an Schulen“ schon erfolgreich um Lehramtsstudierende und ehemalige Lehrkräfte geworben: 291 zusätzlich unterstützende Personen – Lehramtsstudierende, ehemalige Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal sowie Verwaltungskräfte – waren zuletzt im ersten Schulhalbjahr 2021/2022 an den öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern tätig.

Die Werbung für die Möglichkeit, in der Schule tätig zu werden, soll auf weitere Zielgruppen erweitert werden, um noch mehr Externe für die Schule vor Ort zu gewinnen.

Kurz vor der Realisierung steht das Modell der „Alltagshelfer“ für den Bereich der Kindertagesförderung – vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzausschusses. „Wenn dieses Modell sich bewährt, könnte es auf die Schulen übertragen werden,“ ergänzt Bildungsministerin Oldenburg. „Erste Pläne sind bei uns schon in der Prüfung.“

Aufhebung der Kontaktbeschränkungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung Änderungen in der Corona Landesverordnung beschlossen. Grundlage dafür sind der Bund-Länder-Beschluss vom 16.Februar und der Beschluss des Landtages am Montag, die jeweils schrittweise Lockerungen der Corona-Maßnahmen vorsehen.

„Die wichtigste Änderung betrifft die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Sie gilt ab Donnerstag stufenunabhängig bei privaten Zusammenkünften mit ausschließlich geimpften und genesenen Personen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Bisher galt ab Stufe 2 (Gelb), dass private Zusammenkünfte nur mit maximal zehn Personen möglich waren. Sobald ein Ungeimpfter dabei ist, gilt weiterhin die Regel von einem Haushalt plus zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt (max. 10 Personen).

Weitere Lockerungsschritte will die Landesregierung entsprechend des Bund-Länder-Beschlusses in der kommenden Woche beschließen.

Das Kabinett nahm zudem eine Anpassung der Schwellenwerte der Neuinfektionen in der Corona-Ampelregelung vor. Diese orientierten sich an den Erfahrungen der gefährlicheren Delta-Variante. Künftig gilt: Die bisherigen Schwellenwerte der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen werden mit dem Faktor 7 multipliziert. D.h., die Warnstufe Rot ist bei einem 7-Tage-Inzidenzwert ab 1.400 Neuinfektionen erreicht (bisher 200) – die Stufe Orange künftig bei 350 bis 1.400.

Daneben beschloss das Kabinett die Aufhebung der Kontaktdatenerfassung. Diese ist nicht mehr erforderlich, da die Kontaktermittlung im privaten Umfeld kaum noch eine Rolle spielt – das bedeutet auch eine deutliche bürokratische Erleichterung für die Gesundheitsämter und Unternehmen im Land. Drese: „Wir empfehlen aber eine QR-Code-Registrierung für die Corona-Warn-App bereitzustellen als sinnvolle digitale Ergänzung zu Abstandhalten, Hygiene und Alltagsmaske.“

Ausnahmen von der Aufhebung der Kontaktdatenerfassung bilden die Pflegeheime. „Um Kontaktketten nachverfolgen zu können und die Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich zu schützen, werden in diesem besonders sensiblen Bereich weiterhin die Kontakte erfasst“, verdeutlichte Drese.

Ministerin Drese betonte zugleich, dass die Landesregierung bei allen Lockerungs- und Öffnungsschritten vorsichtig bleiben und die Entwicklung genau beobachten wird. „Wir dürfen und werden den Weg der Vernunft nicht verlassen. Die aktuelle Corona-Welle ist in Mecklenburg-Vorpommern später eingetreten. Deshalb ist es auch nach Rücksprache mit unseren Expertinnen und Experten für eine Entwarnung noch zu früh. Wir bitten die Menschen in unserem Land weiter verantwortungsbewusst zu sein, Masken zu tragen, sich zu testen und die Impfangebote wahrzunehmen“, so Drese.

Grünes Licht für Transfergesellschaft

Meyer: Beschäftigte qualifizieren – Werftstandorte weiter entwickeln

Schwerin – Die Landesregierung hat am Dienstag in ihrer Kabinettssitzung grünes Licht für die Finanzierung der Erweiterung der „Transfergesellschaft Küste mbH“ für die Beschäftigten der MV Werften Wismar GmbH, der MV Werften Rostock GmbH, der MV Werften Stralsund GmbH und der MV Werften Fertigmodule GmbH gegeben.

„Mit dem Beschluss sollen Gelder an den Insolvenzverwalter für die Transfergesellschaft bereitgestellt werden. Somit werden die Voraussetzungen für einen Wechsel aller vorhandenen Beschäftigten der drei Werftstandorte (1.834) sowie der MV Werften Fertigmodule GmbH (105) in die Transfergesellschaft zum ersten März geschaffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Der heutige Kabinettsbeschluss ist vorbehaltlich der Zustimmung der Lenkungsgruppe für den MV-Schutzfonds und des Finanzausschusses des Landtages erfolgt.

Aufgabe der Transfergesellschaft ist die Qualifizierung und Vorbereitung der Beschäftigten für die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. „Ziel ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu führen. Uns ist wichtig, dass an allen Werftstandorten perspektivisch wieder zukunftsfähige Unternehmens-Ansiedlungen der maritimen Industrie zur Sicherung und zum Erhalt dieses industriellen Kernes erfolgen können. Dazu brauchen wir die Fachkräfte“, so Meyer weiter.

Vorgesehen ist eine Laufzeit der Transfergesellschaft von vier Monaten. Es sollen bis zu 20,4 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds in Form von Darlehen bereitgestellt werden. „Die Corona-Pandemie hat für die MV-Werften und ihre Beschäftigten zu tiefgreifenden Folgen geführt. Mit den Mitteln aus dem MV-Schutzfonds werden insbesondere stabilisierende Maßnahmen für Unternehmen und den Arbeitsmarkt unterstützt. Beides trifft hier zu“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer.

„Es werden konkret vor allem die sogenannten ´Remanenzkosten´ finanziert. Das sind die notwendigen Beiträge zur Sozialversicherung und die Bezahlung an Sonn- und Feiertagen. Denn das ist durch das Transfer-Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit nicht abgedeckt. Daneben fallen unter anderem laufende Kosten für den Geschäftsbetrieb der Transfergesellschaft, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus laufen intensive Gespräche, auch den Bund bei der Finanzierung der Transfergesellschaft einzubinden.“