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Kategorie: Politik

Barrierefreie Bushaltestellen

Meyer: Haltestellen sollen leicht und sicher erreichbar sein

Güstrow – In der Barlachstadt Güstrow werden fünf Bushaltestellen barrierefrei umgebaut. Dabei geht es um die Bushaltestelle „Plauer Straße“ (beidseitig), die Haltestelle „Bleicherstraße“ auf der Nordseite sowie die Haltestellen „Haus des Handwerks“ in der Neukruger Straße. Zudem ist vorgesehen, die Haltestelle „Klueß“ auf der westlichen Straßenseite in Fahrtrichtung Krakow am See und Teterow ergänzend mit einem Fahrgastunterstand auszustatten.

„Haltestellen sollen leicht und sicher erreichbar sein. Dafür müssen sie barrierefrei gestaltet werden. Mit den geplanten Umbaumaßnahmen in Güstrow wird es für Gäste, Bürgerinnen und Bürger künftig einfacher, den Öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehört unter anderem der Einbau von Sonderborden an den Haltestellen. Diese ermöglichen den Fahrgästen mit einer Einstiegshöhe von 18 Zentimetern einen nahezu ebenerdigen Übergang. Weiterhin ist die Ausstattung mit Bodenindikatoren geplant, die als Rippenprofile im Boden die Einstiegsstelle markieren. So soll für blinde oder sehbehinderte Menschen der Fahrbandrand verdeutlicht werden. Zudem erhalten alle Haltestellen einen Fahrgastunterstand samt Sitzbank.

„Wir wollen den Öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern noch attraktiver machen. Das setzt voraus, dass die Haltestellen von allen genutzt werden können. Über das Sonderprogramm `Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern´ haben wir die Möglichkeit, die Kommunen bei ihren Bemühungen zu unterstützen“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 201.000 Euro. Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 161.000 Euro.

Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“. Gefördert wird daraus der Neu- und Umbau von barrierefreien Haltestellen und Verkehrsstationen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzung ist, dass das Vorhaben dem Barrierefreiheitsprogramm für den ÖPNV entspricht. Insgesamt stehen in dem Sonderprogramm 15 Millionen Euro bis 2023 zur Verfügung. Davon wurden seit 2015 bereits 11,2 Millionen Euro an Förderung bewilligt. Zudem liegen derzeit Anträge mit einem Fördervolumen von knapp zehn Millionen Euro vor.

LEADER-Strategien gesucht

Schwerin – Die Europäische Union und das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern unterstützen auch in der Förderperiode 2023-2027 die Umsetzung des LEADER-Ansatzes in MV. Regionale Akteure sind aufgerufen, ihre Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raumes bis 31. August 2022 einzureichen. Der Aufruf richtet sich insbesondere an Gemeinden, lokale und regionale Vereine, Verbände und Institutionen in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns, die die nachhaltige regionale Entwicklung vorantreiben. Die Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung (SLE) soll ab dem 1. Januar 2023 mit der Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgen.

„Die Menschen vor Ort wissen oft am besten, was getan werden muss, damit das Dorf, die Region lebendig und attraktiv bleiben. Das greift der LEADER-Ansatz auf. Die Maßnahme ist ein flexibles und breitgefächertes Förderinstrument, mit dem lokalen Bedürfnissen entsprochen werden kann. Auch in der neuen Förderperiode sollen Vorhaben unterstützt werden, die den ländlichen Raum zukunftsfähig machen. Themenschwerpunkte sind deshalb Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten, insbesondere in den Bereichen Daseinsvorsorge und Grundversorgung, Stärkung der Innovations- und Wirtschaftskraft sowie die Förderung von Wissen und Digitalisierung.

Es sollen vorrangig solche Vorhaben unterstützt werden, die zur Minderung der Folgen des Klimawandels und zum Schutz der natürlichen Ressourcen beitragen“, so Minister Dr. Till Backhaus.

Weitere Handlungsfelder sind etwa der demografische Wandel und seine Folgen, beispielsweise in den Bereichen Pflege und Gesundheit. LEADER-Maßnahmen der vergangenen Förderperioden sind etwa das Gesundheitshaus Woldegk, den Schulcampus Zarrentin und die mobile Käserei Kentzlin. „Solche Leuchtturm-Projekte tragen erheblich zur Stärkung des ländlichen Raumes bei “, sagte der Minister.

Teilnahmeberechtigt sind Lokale Aktionsgruppen (LAG), die Strategien für die lokale Entwicklung konzipieren und durchführen. Eine LAG besteht aus Vertretern öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen. Eine einzelne Interessengruppe darf die Entscheidungsfindung nicht kontrollieren.

Eine SLE bezieht sich dabei immer auf eine zusammenhängende Teilfläche Mecklenburg-Vorpommerns. Ausgenommen sind die Territorien der Städte Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar. Die Strategien dürfen sich nicht territorial ganz oder teilweise überlagern. Eine SLE soll ein Gebiet mit mindestens 10.000 und nicht mehr als 150.000 Einwohnern umfassen.

Vorbehaltlich der Genehmigung des GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 und der Planungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird für jede Strategie ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. Der danach verbleibende Teil des Gesamtbudgets wird wie folgt aufgeteilt: 70 Prozent nach dem Proportionalitätsprinzip bezogen auf die Einwohnerzahlen zum 31. Dezember 2021 der von den Strategien erfassten Gebiete sowie 30 Prozent in Abhängigkeit des Bewertungsergebnisses für die jeweilige Strategie.

Das Auswahlverfahren soll spätestens am 30. November 2022 abgeschlossen sein. Es werden maximal 15 Strategien ausgewählt.

Die Unterlagen sind bis spätestens zum 31. August 2022, 15.30 Uhr, einzureichen beim: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 340, Paulshöher Weg 1, 19061, Schwerin

Kontaktpersonen im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt:

Herr Reimann, Tel.: 0385/58816340
Fax. 0385/58816032
E-Mail: t.reimann@lm.mv-regierung.de
Frau Kleinfeldt, Tel.: 0385/58816347
Fax. 0385/58816032
E-Mail: s.kleinfeldt@lm.mv-regierung.de

LEADER-Wettbewerb 2022 – Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)

LEADER ist die Abkürzung von Liaison Entre Actions de Developpement de l´Economie Rurale (frz. für Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Es steht für ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem innovative Aktionen zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen gefördert werden.

Kennzeichnend ist der methodische Ansatz des Programms: 14 LAGs erarbeiteten in Mecklenburg-Vorpommern Entwicklungskonzepte für ein jeweils abgegrenztes Gebiet (LEADER-Region) und entscheiden innerhalb eines zugewiesenen Budgets selbst, welche örtlichen Initiativen zur Verwirklichung dieser Entwicklungsstrategie gefördert werden (Bottom-up-Prinzip).

Mecklenburg-Vorpommern nimmt seit 1994 am LEADER-Programm teil. Seit 2007 ist das Programm Bestandteil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

In der Förderperiode 2014 bis 2020 wurden für 966 Vorhaben der LAG bislang rund 108 Millionen Euro als Zuschüsse bewilligt. Hiervon konnten inzwischen rund 83 Millionen Euro ausgezahlt werden. Mit diesen Zuschüssen werden Investitionen mit einem Gesamtumfang von mehr als 167 Millionen Euro unterstützt. 731 Vorhaben konnten die Projektträger bisher abschließen.

In den Förderperioden zwischen 2000 und 2013 wurden über LEADER insgesamt knapp 99 Millionen Euro Fördergelder ausgereicht und 1.431 Vorhaben realisiert. Dadurch wurden Gesamtinvestitionen von 138,3 Millionen Euro ermöglicht.

Booster-Impfungen

Schwerin – Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. „Mit einer zweiten Booster-Impfung kann dem nachlassenden Schutz entgegengewirkt werden. Wir planen erneut mobile Impfteams in den Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe einzusetzen. Dieses Vorgehen hat in der Vergangenheit gut funktioniert“, sagte die Staatssekretärin für Corona, Frauke Hilgemann, am Freitag in Schwerin.

Jede Einrichtung der Pflege und jedes Angebot der Eingliederungshilfe erhält durch das Land ein Angebot zur Impfung oder vereinbart ein Angebot mit den Hausärzten. Die mobilen Impf-Teams stehen zur Verfügung, um auf Wunsch Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen durchzuführen. „Mit dieser Möglichkeiten wollen wir auch das Personal ansprechen“, so Hilgemann.

Die STIKO empfiehlt bei Über-70-Jährigen, Bewohnenden und Betreuten in Einrichtungen der Pflege und bei immundefizienten Menschen eine zweite Auffrischimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung. Bei Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen ist die zweite Auffrischimpfung frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung empfohlen. In begründeten Fällen kann die zweite Auffrischimpfung auch bereits nach frühestens drei Monaten erwogen werden.

Hilgemann: „Auch dieses Mal wollen wir ein Impfangebot vor Ort unterbreiten um sicherzustellen, dass jeder Bewohnende und Mitarbeitende möglichst zügig und unkompliziert eine Impfung wahrnehmen kann.“

Einige mobile Teams der Landkreise und kreisfreien Städte sind bereits in den Einrichtungen der Pflege und Angeboten der Eingliederungshilfe im Einsatz.

Ländliche Räume und Schulen entdecken

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg wies jetzt darauf hin, dass Lehramtsstudierende Reisekostenzuschüsse für Praktika beantragen können.

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein traumhaftes Land – auch außerhalb der großen Hochschulstandorte. Um die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer mit den Schulen im ländlichen Raum vertraut zu machen, unternehmen wir vieles. Unter anderem fördern wir Lehramtsstudierende, – gemeinsam mit dem Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Bundes- und Europaangelegenheiten -, auch über Reisekostenzuwendungen für die Teilnahme an Praktika oder schulpraktischen Übungen an Schulen im ländlichen Raum“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Anträge können über die Universitäten und Hochschulen im Land, die Lehrkräfte ausbilden, gestellt werden. Unabhängig vom Studiengang können pauschalierte Reisekostenzuschüsse in Form eines Festbetrags von 10 Euro pro Arbeitstag, maximal für 75 Arbeitstage pro Kalenderjahr, bewilligt werden.

„Für diese Maßnahme stellt die Landesregierung zwei Millionen Euro bereit, die im vorgesehenen Förderzeitraum von zehn Jahren mit 200 000 Euro pro Jahr angesetzt wurden“, sagt Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Davon profitieren die Lehramtsstudierenden direkt und entdecken so die Vorzüge einer beruflichen Karriere in Mecklenburg-Vorpommern.“

Corona-Maßnahmen an Schulen

Bildungsministerin Oldenburg: Schrittweise lockern und die Situation im Blick behalten

Schwerin – „Unsere Schülerinnen und Schüler haben in dieser so lange andauernden Pandemie Großes geleistet. Dafür danke ich ihnen, genau wie ihren Lehrerinnen und Lehrern sowie den Erzieherinnen und Erziehern. Mit den ergriffenen Corona-Maßnahmen an den Schulen haben wir in Abstimmung mit den Expertinnen und Experten, mit dem Landeselternrat, dem Landesschülerrat, mit den Verbänden, Gesundheitsschutz und Präsenzunterricht gewährleistet. Es zeichnet sich derzeit ab, dass die Omikron-Welle abebbt. Deshalb werden wir, wenn sich diese Entwicklung bestätigt, die Maßnahmen auch an den Schulen lockern und zurücknehmen. Selbstverständlich gehen wir dabei schrittweise und umsichtig vor und behalten die Entwicklung der kommenden Wochen genau im Blick“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

In einem ersten Schritt soll ab dem 7. März die Maskenpflicht im Unterricht aufgehoben werden. Die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt bestehen. In den Pausen, wenn sich Kinder und Jugendliche im Schulgebäude bewegen, muss der Mund-Nasen-Schutz weiterhin getragen werden. Das dreimalige Testen pro Woche bleibt erhalten.

Auch die Hygienevorschrift für Schülerinnen und Schüler, sich in der Schule in definierten Gruppen zu bewegen, soll zum 7. März aufgehoben werden.

In einem zweiten Schritt sollen ab dem 21. März Schülerinnen und Schüler nur noch zweimal pro Woche getestet werden. Die Maskenpflicht im Unterricht entfällt. Die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt auch hier bestehen, ebenso wie die Pflicht zum Tragen einer Maske im Schulgebäude.

Sollten Corona-Fälle auftreten, greift das bewährte Kontaktpersonenmanagement, das entsprechend der neuen Regelungen gegenwärtig vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) angepasst wird.  Positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssen in Quarantäne. Ihre Mitschülerinnen und Mitschüler werden separat unterrichtet.

Schülerinnen und Schüler der Klasse, in der das positive Testergebnis vorliegt, werden für mindestens fünf Tage zum Schutz eine Maske tragen und täglich getestet.

Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH

Schulte: Qualifizierte Fachkräfte sind Erfolgsfaktor für Unternehmen – stetige Weiterbildung unabdingbar

Rostock – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat sich am Dienstag im Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH (AFZ) bei einem Unternehmensrundgang über aktuelle Vorhaben des Bildungsdienstleisters informiert.

„Qualifizierte Fachkräfte sind ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Dazu gehört, dass Mitarbeitende stetig aus- und weitergebildet werden, um den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. Die Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH ist dabei ein qualifizierter Partner und hat sich in den über 30 Jahren seines Bestehens national und international einen guten Ruf erarbeitet. Die Teilnehmer reisen aus der ganzen Welt an, vor allem wegen der maritim ausgerichteten Lern- und Trainingsangebote. Um weiter erfolgreich sein zu können, muss stetig in die Ausstattung der Bildungsstätte investiert werden. Dabei können wir unterstützen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Die AFZ Rostock GmbH ist ein wirtschaftsnaher Bildungsdienstleister mit Schwerpunkten in den Bereichen maritime und touristische Wirtschaft. Angeboten werden Berufsausbildungsvorbereitung, Einstiegsqualifizierung, Ausbildung im seemännischen, technischen oder kaufmännischen Bereich und Fortbildungsangebote bis hin zum Bachelor- und Master-Niveau.

Unter dem Titel „S.T.A.R. Maritime“ werden für die Seeschifffahrt ganzjährig Bildungspakete zu Sicherheitstrainings, Rettung und Brandabwehr bis hin zur Erstausbildung der Schiffsmechaniker gemäß STCW-Übereinkommen angeboten (STCW = Internationales Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten). Derzeit plant das AFZ die Einführung eines Seminarmanagementsystems sowie eine neue Ausstattung im Bereich Steuerungs- und Automatisierungstechnik.

„Wir haben das AFZ in der Vergangenheit bereits bei unterschiedlichen Maßnahmen unterstützt, beispielsweise bei der Anschaffung eines Brandübungscontainers oder beim Kauf von Fräsmaschinen. Auch für die neuen Vorhaben liegen die Voraussetzungen vor, dass das Land hierbei finanziell helfen kann“, sagte Schulte.

Im AFZ sind rund 100 Mitarbeitende und rund 90 Honorarkräfte tätig. 2021 wurden insgesamt rund 11.000 Teilnehmende in der betrieblichen und überbetrieblichen Erstausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Schifffahrtsschule erreicht. Gesellschafter im AFZ sind der NORDMETALL Verband der Metall – und Elektroindustrie e.V. sowie der Förderverein „Aus- und Fortbildungszentrum e.V“.“

Die Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH (AFZ) wurde seit 1996 bei Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 27,7 Millionen Euro mit insgesamt rund 3,8 Millionen Euro vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Für die beiden jetzt geplanten Vorhaben geht es bei Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 480.000 Euro um eine Förderung in Höhe von rund 206.000 Euro.

Sirenenförderprogramm des Bundes

Schwerin – Die im Dezember 2021 in Mecklenburg-Vorpommern gestartete Sirenenförderprogramm stößt bei den Kommunen des Landes auf großen Zuspruch. Bisher wurden etwa 400 Anträge mit einem Volumen von fast sechs Millionen Euro gestellt. Damit überschreitet Mecklenburg-Vorpommern die vorgesehenen Bundesmittel – 1,7 Millionen Euro – um mehr als das Dreifache.

„Dies werten wir als einen Beleg dafür, dass Sirenen als Warnmittel im kommunalen Raum nach wie vor ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Im Zuge der Hochwasserkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal im vergangenen Jahr mussten wir schmerzhaft erfahren, dass Rundfunkwarnungen und Warn-Apps wie ,NINA‘ nicht ausreichen, um eine effektive Warnung in allen Katastrophenszenarien sicherzustellen“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Daher begrüße der Minister es sehr, dass der Bund seiner Verantwortung für den Bevölkerungsschutz durch dieses Förderprogramm nachkomme und ergänzt: „Die Antragsflut zeigt uns aber auch, dass in diesem Bereich noch mehr getan werden muss.“ Sofern aber nicht finanzielle Mittel aus anderen Bundesländern übrigbleiben, wird das bereit gestellte Geld wahrscheinlich nur reichen, um den Anträgen der Priorität 1 stattgeben zu können. Damit werden Sirenen in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten sowie in Gemeinden mit hochwassergefährdeten Gebieten unterstützt.

Der Innenminister zeigt sich zuversichtlich: „Der Ausbau des Sirenennetzes in unserem Land wird spätestens am übernächsten bundesweiten Warntag im September 2023 nicht nur spürbar, sondern für die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern auch hörbar sein.“ Und er hoffe, „dass der Bund das Sirenenförderprogramm, das das Land verwaltet und umsetzt, fortsetzt und mit weiteren Bundesmitteln auch die erkennbar bestehenden weiteren Bedarfe umsetzen hilft“.

Der Ausbau des vorhandenen Sirenennetzes ist ein wichtiger Bestandteil im Warnmix zur effektiven Warnung der Bevölkerung. Für den Ausbau des Sirenennetzes in Mecklenburg-Vorpommern stellt der Bund bis 2022 rund 1,7 Mio. Euro zur Verfügung. Mit den zur Verfügung gestellten Fördermitteln können entsprechend der vom Bund vorgegebenen technischen Spezifikationen sowohl neue Sirenen errichtet als auch vorhandene Sirenen durch eine neue Ansteuerung modernisiert werden. Adressaten dieser Förderung sollen neben den auf Kreisebene angesiedelten Katstrophenschutzbehörden auch kreisangehörige Gemeinden sein, soweit diese ihre Sirenen auch dem Katastrophenschutz zur Verfügung stellen.

Gegenstand der Förderung sind elektronisch ansteuerbare Sirenen, die in das Modulare Warnsystem MoWaS des Bundes eingebunden werden und so auch zentral ausgelöst werden können. Neben der Neuerrichtung von Dach- und Mastsirenen – mit 10.850 Euro bzw. 17.350 Euro – kann auch der Anschluss von vorhandenen Sirenen an den BOS-Digitalfunk mit 1.000 Euro gefördert werden.

Unterstützung für „One Billion Rising“

„Weltweit wird an diesem 14. Februar der Kampf für die Frauen- und Menschenrechte bestärkt. Auch unser Land beteiligt sich“, sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt

Schwerin – In einem digitalen Grußwort unterstützt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt, die weltweite Aktion „One Billion Rising“.

„Dieser Aktionstag setzt ein deutliches Zeichen für Frauen- und Mädchenrechte. Er bestärkt uns alle, weiter für das Menschenrecht auf ein gewaltfreies Leben zu kämpfen. Millionen Menschen tanzen weltweit an diesem 14. Februar, um deutlich zu machen, dass kein Kind, kein Mädchen und keine Frau allein ist, wenn sie von körperlicher und sexualisierter Gewalt bedroht werden. Als Landesregierung haben wir uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, eine Landesstrategie weiterzuentwickeln, mit wir die Istanbul-Konvention für Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt umsetzen. Wir wollen allen Schutz und Hilfe geben, die es benötigen“, so Gleichstellungsministerin Bernhardt in ihrem Grußwort zum Aktionstag „One Billion Rising“, der in MV pandemiebedingt online startet.

Organisiert wurde die Online-Aktion, vom Landessportbund M-V und von der  Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Neubrandenburg.

„Es gibt allen Grund für diesen Aktionstag. Die Pandemie hat weltweit bewiesen, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen immer noch ein großes Problem darstellt. Frauenrechtlerinnen sprechen gar von einer ‚doppelten Pandemie‘, also von einer Corona- und Gewalt-Pandemie, die Millionen Frauen und Mädchen, aber auch queere Menschen täglich erleben müssen. In Deutschland ist demnach etwa jede vierte Frau mindestens einmal Opfer von Gewalt. Deshalb ist das Zeichen gegen Gewalt umso wichtiger. Wir müssen alle dafür sorgen, dass häusliche und sexualisierte Gewalt aus der Tabuzone herausgeholt wird. Betroffene müssen darin bestärkt werden, sich Hilfe zu holen. Wir haben in MV ein breites Beratungs- und Hilfenetz aufgebaut“, so die Ministerin.