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Kategorie: Politik

Bushaltestellen werden barrierefrei

Meyer: Umbau ermöglicht unkomplizierte Ein- und Ausstiege

Alt Zachun – In der Gemeinde Alt Zachun (Landkreis Ludwigslust-Parchim) sollen vier vorhandene Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden. „Die Haltestellen sind derzeit gar nicht oder nur bedingt für Personen mit Handicap nutzbar. Das soll jetzt geändert werden. Der Umbau ermöglicht unkompliziertere Ein- und Ausstiege in den Bus. So stehen die öffentlichen Verkehrsmittel allen zur Verfügung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Maßnahmen sind geplant für vier vorhandene Bushaltestellen im Gemeindegebiet Alt Zachun; dabei handelt es sich um die Haltestellen Bahnhof (Richtung Besendorf – linke Seite), Dorfmitte und Richtung Hoort (beidseitig). Neben dem Umbau sollen auch die Pflasterungen erneuert werden. „Ob Rollstuhlfahrer, Familien mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollator oder Reisende mit viel Gepäck – wichtig ist, dass alle ohne Schwierigkeiten in den Bus kommen. Über das Sonderprogramm ´Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern´ haben wir die Möglichkeit, die Umbauten zu unterstützen“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 160.000 Euro. Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 128.000 Euro.

Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“. Gefördert wird daraus der Neu- und Umbau von barrierefreien Haltestellen und Verkehrsstationen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben dem Barrierefreiheitsprogramm für den ÖPNV entspricht. Insgesamt stehen in dem Sonderprogramm 15 Millionen Euro bis 2023 zur Verfügung. Davon wurden seit 2015 bereits 11,2 Millionen Euro an Förderung bewilligt. Zudem liegen derzeit Anträge mit einem Fördervolumen von knapp zehn Millionen Euro vor.

Schulnetz bis 2030 langfristig sichern

Oldenburg: Keine Schulen aufgrund von zu geringen Schülerzahlen schließen

Schwerin – „In manchen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns kämpfen Schulen seit Jahren mit den Schülerzahlen. Sie hangeln sich mit Ausnahmegenehmigungen von Schuljahr zu Schuljahr. Wir brauchen Verlässlichkeit und Sicherheit für die Familien, für die Schulträger, für die Region sowie für das Land“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Landesbevölkerungsprognose und die darauf basierende Schülerzahlprognose erwartet für die kommenden Jahre weiterhin eine rückläufige Tendenz. Nach den derzeit geltenden Vorschriften wären dann vor allem Grundschulen und Regionale Schulen im Bestand gefährdet.

„Mit uns wird es keine Schulschließungen geben. Wir wollen Schulstandorte in Wohnnähe, die gute Lern- und Arbeitsbedingungen für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte bieten“, so Oldenburg weiter.

Die Koalitionspartner SPD und LINKE haben sich deshalb das Ziel gesetzt, das Schulnetz in Mecklenburg-Vorpommern langfristig bis 2030 zu sichern. Schulschließungen durch das Land allein aufgrund von zu geringen Schülerzahlen sollen nicht erfolgen. Zusammenführungen von Schulen für bessere Lern- und Arbeitsbedingungen, die vor Ort gewünscht sind, werden unterstützt.

„Wir werden zunächst kurzfristig die Schulentwicklungsplanungsverordnung ändern. Dann muss auf der Grundlage der neuen Schulentwicklungspläne, die ab 2023 gelten, keine Schule mehr geschlossen werden, obwohl sie die Schülermindestzahlen möglicherweise nicht mehr erreicht. Auf diese Weise erhalten Schulträger Planungssicherheit und das Bangen hat endlich ein Ende“, so Bildungsministerin Oldenburg weiter.

Parallel startet ein Verfahren zur Prüfung und Änderung der Kriterien für die Bestandsfähigkeit von Schulen, wie zum Beispiel die Schülermindestzahlen. Nach Abschluss dieses Verfahrens ist eine Änderung des Schulgesetzes geplant, die gründlich vorbereitet wird. Auch zukünftig sollen damit attraktive und leistungsfähige Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet werden.

Einkommensteuererklärung vollautomatisch

So viel wie nie: Fast 60.000 Einkommensteuererklärungen vollautomatisch bearbeitet!

Schwerin – Im Jahr 2021 sind fast 60.000 der rund 400.000 für das Jahr 2020 bereits bearbeiteten Einkommensteuererklärungen vollautomatisch durch die Finanzämter des Landes bearbeitet worden.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Wir kommen mit der Modernisierung der Steuerverwaltung gut voran. Ich freue mich sehr, dass wir jetzt bei den vollautomatischen Fällen einen Anteil von 15,6 % der zu bearbeitenden Einkommensteuererklärungen erreicht haben. Das ist so viel wie noch nie.“ Die Tendenz der Automationsfälle ist seit Jahren steigend und das soll nach dem Wunsch des Finanzministers auch so bleiben. „Eine höhere Automationsquote bedeutet nicht nur, dass die Bürgerinnen und Bürger schneller ihre Steuererstattungen erhalten, sondern auch, dass die Bearbeiterinnen und Bearbeiter in den Finanzämtern entlastet werden, um sich den kniffeligen Fällen und den Fragen der Steuerpflichtigen zu widmen“, so Geue.

Die Steuerverwaltung unternimmt viel, um die Abgabe der Steuererklärung und den Zugang zum Finanzamt zu erleichtern. Neben dem kostenlosen Angebot der elektronischen Steuererklärung können unter www.elster.de auch viele Anträge, Schreiben und Belege digital beim Finanzamt eingereicht werden. Das macht die Verfahren nicht nur schneller. Es lassen sich auch bereits bei der Erstellung der Steuererklärung Fehler vermeiden. Dies ist wichtig, um die vollautomatische Bearbeitung einer Steuererklärung zu ermöglichen. Inzwischen gibt es immer mehr Angebote. Neu wird es im Laufe des Jahres mit „einfachELSTER“ eine einfache Möglichkeit zur Abgabe der Steuererklärung für alle geben, die im Jahr 2021 nur Renten bezogen haben.

„Die digitale Abgabe der Steuererklärung ist die Grundvoraussetzung für eine weitere Reduzierung der Steuerbürokratie. Deswegen bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns, ihre Steuererklärung elektronisch abzugeben,“ so der Finanzminister. Nur dann wird es auch möglich sein, die bereits von anderen Behörden oder Einrichtungen vorliegenden Daten, die für die Steuererklärung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen.

Mili-Strand Rechlin wird saniert

Rechlin – In der Müritz, vor einem naturbelassenen Strand der Gemeinde Rechlin, lagern gealterte Schweröle, die nach bisheriger Erkenntnis aus der Zeit der militärischen Nutzung vor mehr als 70 Jahren stammen. Insbesondere bei niedrigen Wasserständen sorgten die teerartigen Brocken für Beeinträchtigungen des Badebetriebes, so dass eine teilweise Strandsperrung vorgenommen werden musste, um eine Gesundheitsgefährdung Badender auszuschließen.

Die Ablagerung wurde im Juli 2021 erkundet und ihr Gewässergefährdungspotential ermittelt. Eine Menge von ca. 15 t wurde lokalisiert, sie liegt als Klumpen und Schollen am Gewässerboden und wird durch Wind und Wellen erodiert. Die Substanz wurde trotz ihres Alters der höchsten Wassergefährdungsklasse WGK 3 – stark wassergefährdend – zugeordnet. Geeigneter Sanierungszeitraum ist das Winterhalbjahr, da die Eigenschaften der Substanz für die Bergung bei geringeren Temperaturen wegen geringerer Viskosität günstiger sind.

Die Arbeiten werden morgen und übermorgen am 09. und 10.02.2022 durchgeführt. Größere Schollen werden mittels Kleinbagger geborgen, ansonsten wird händisch unter Beachtung arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen aufgesammelt. Die Arbeiten erfolgen hinter einer Ölsperre mit Unter- und Überspülschutz, um voraussichtlich aufschwimmende ölige Strukturen zurückzuhalten. Teil der Maßnahme ist die fachgerechte Entsorgung der geborgenen Substanzen.

Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus begrüßt den Start der Sanierungsmaßnahme: „Altlasten bereiten uns im Land immer wieder Sorge, denn Sanierungen sind teuer und kompliziert zu organisieren. Deswegen freue ich mich, dass hier drei Parteien – Gemeinde, Bund und Land – gemeinsam nach Lösungen gesucht und diese auch gefunden haben. Dafür möchte ich mich bei allen bedanken, die hier mitgewirkt haben, damit die legendäre Badestelle bald wieder vielen Besuchern im vollen Umfang zur Verfügung steht.“

Die Kosten für die Maßnahme einschließlich der erfolgten Erkundung teilen sich das Wasser- und Schifffahrtsamt Elbe des Bundes sowie das Land M-V im Rahmen einer Einzelfallregelung. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 97.000 Euro. Die Gemeinde Rechlin übernimmt ebenfalls einen Kostenanteil zur Gewährleistung der Nachsorge, da auch nach Sanierungsabschluss einzelne Substanzreste nicht ausgeschlossen werden können.

Ende Februar wird Minister Dr. Backhaus den Mili-Strand bereisen und sich vom Ergebnis der Sanierung überzeugen. An diesem Tag soll auch die Vereinbarung zwischen dem StALU MS und der Gemeinde Rechlin zur Nachsorge im Strandbereich abgeschlossen werden.

Damit ist eine eineinhalbjährige Diskussion über den Umgang mit den militärischen Hinterlassenschaften beendet. Erholungssuchende müssen am Naturstrand „Mili“ in Zukunft keine unangenehmen Berührungen mit der Substanz mehr befürchten.

Wichtige Änderungen………

…….für den Einzelhandel und bei Zuschauern von Großveranstaltungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung Änderungen in der Corona Landesverordnung beschlossen. Zwei Bereiche standen dabei im Mittelpunkt, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung mit.

So wird in der neuen Landesverordnung stufenunabhängig ab dem 12. Februar die 2G-Regelung im Einzelhandel außerhalb der Grundversorgung aufgehoben. Bisher galt diese ab der Warnstufe Orange.

Für Kundinnen und Kunden besteht ab Sonnabend aber die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2). Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht gibt es für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (hier genügt eine OP-Maske). Beschäftigte im Einzelhandel mit Besucherkontakt müssen nach wie vor mindestens eine OP-Maske tragen. Auch im Einzelhandel der Grundversorgung bleibt es bei der OP-Maskenpflicht.

Bei Großveranstaltungen auch im kulturellen Bereich (z.B. Festspiele MV) sind ab Freitag mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen und nunmehr auch in Warnstufe Rot erlaubt.

Im Einzelnen gilt ab dem 11. Februar:

  • Stufe 1 (grün): 3G-Erfordernis; im Innen- und Außenbereich 100% Auslastung erlaubt, keine max. Zuschauerobergrenze
  • Stufe 2 (gelb): 2G-Erfordernis; im Innen- und Außenbereich 50% Auslastung, max. 3.000 Zuschauende innen und 15.000 im Außenbereich
  • Stufe 3 (orange): 2G-Plus-Erfordernis; im Innenbereich: 30 % Auslastung, max. 1.500 Zuschauende, im Außenbereich: 50 % Auslastung, max. 10.000 Zuschauende
  • Stufe 4 (rot): 2G-Plus-Erfordernis; im Innenbereich: 30 % Auslastung, max. 1.500 Zuschauende, im Außenbereich: 50 % Auslastung, max. 10.000 Zuschauende

Zuschauerinnen und Zuschauer von Großveranstaltungen müssen geimpft und/ oder genesen und getestet sein. Von der Testpflicht befreit sind geboosterte Personen und ihnen Gleichgestellte. Hinweis: Ungeimpfte Schulkinder brauchen am Wochenende z. B. bei Hansa/ Seawolves auch einen Test, da in den Ferien keine Schultestungen stattfinden.

„Es gibt damit jetzt bundesweit in den Stadien und großen Hallen weitgehend einheitliche Regelungen. Das ist aus meiner Sicht ein deutlicher Fortschritt und sorgt für Akzeptanz und Wettbewerbsgleichheit“, verdeutlichte Drese.

Einsatzleitwagen für Feuerwehr in Züssow

Züssow – Für einen neuen Einsatzleitwagen (ELW1) der Feuerwehrführungsgruppe erhält die Gemeinde Züssow per Sonderbedarfszuweisung 66.000 Euro Unterstützung vom Innenministerium. Der Bescheid wurde an die Amtsvorsteherin der Gemeinde Jutta Dinse im Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandt.

Die Führungsgruppe im Amtsbereich Züssow unterstützt die örtlichen Wehren bei größeren Einsätzen und benötigt das neue Fahrzeug als Ersatz für einen 17 Jahre alten Kommandowagen, der nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.

Die Gesamtkosten für den neuen Einsatzleitwagen betragen 200.000 Euro. Der Landkreis unterstützt den Neukauf mit rund 60.000 Euro. Somit verringert sich der Eigenanteil der Gemeinde auf rund 74.000 Euro.

Kontrollen bei 3G-Regelung im ÖPNV

Kontrollen bei 3G-Regelung im ÖPNVMeyer: Verkehrsunternehmen erhalten finanziellen Zuschuss 

Schwerin – Die Unternehmen des ÖPNV können ab sofort einen finanziellen Zuschuss für Kontrollen im Rahmen der 3G-Regelung beim Land beantragen.

„Das Land beteiligt sich anteilmäßig an den zusätzlichen Kosten für das Kontrollpersonal in den Bussen und Bahnen. Es soll damit der Mehraufwand aufgrund der Kontrollen für die Unternehmen abgefedert werden. Mit den Kontrollen leisten die Verkehrsunternehmen einen wertvollen Beitrag, um erhöhte Gesundheitsrisiken für die Fahrgäste zu vermeiden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag. Insgesamt stehen für die Kontrollen eine Million Euro aus Mitteln des MV-Schutzfonds zur Verfügung.

Zur Förderung des Gesundheitsschutzes gilt seit dem 24. November 2021 bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr die sogenannte 3G-Regelung. Danach ist die Nutzung des Nahverkehrs nur noch Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulferienzeit sowie Fahrgäste des Taxiverkehrs.

„Die Verkehrsunternehmen des Nahverkehrs haben durch Kontrollen in den Zügen, Bussen und in den Straßenbahnen dabei sicherzustellen, dass die Regelung von den Fahrgästen eingehalten wird“, so Meyer weiter.

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie leidet der öffentliche Personennahverkehr unter rückgängigen Fahrgastzahlen. Im Rahmen der Pandemie wurde für den öffentlichen Personennahverkehr für die Jahre 2020 und 2021 ein Rettungsschirm von Bund, Ländern und Kommunen aufgespannt. Damit konnte das Fahrplanangebot im Land aufrechterhalten bleiben und die Verkehrsunternehmen wirtschaftlich stabilisiert werden.

„Es ist daher wichtig, bei den Fahrgästen wieder um Vertrauen zu werben. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ÖPNV achten darauf, dass während der Fahrten mit dem Bus oder der Bahn alles getan wird, um Ansteckungen zu vermeiden. Wir wollen der Branche in dieser schwierigen Zeit auch finanziell zur Seite stehen“, so Meyer. Inwieweit für die ÖPNV-Branche auch im Jahr 2022 Hilfen notwendig sein werden, wird derzeit zwischen Bund, Ländern und den Branchenverbänden beraten.

Winterakademie für Lehrkräfte

Lehrerinnen und Lehrer bilden sich in den Winterferien fort

Schwerin – Die Angebote der diesjährigen Winterakademie stoßen bei den Lehrkräften in Mecklenburg-Vorpommern auf großes Interesse. Die traditionelle Fortbildungsreihe des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) findet immer zu Beginn der Winterferien statt. Sie wird in diesem Jahr wegen der Pandemie erneut digital durchgeführt. Für die Fortbildungen von heute bis Mittwoch, 9. Februar 2022, liegen ca. 2.200 Registrierungen vor. Viele Lehrkräfte nutzen die Möglichkeit, gleich an mehreren Fortbildungen teilzunehmen. Innerhalb von drei Tagen ist ein Besuch von insgesamt 14 Veranstaltungen möglich.

„Unsere Lehrerinnen und Lehrer sind offen für Neues und an der Weiterentwicklung ihres eigenen Unterrichts interessiert“, lobte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich freue mich darüber, dass unsere Lehrkräfte die ersten drei Tage der Winterferien nutzen, um sich fortzubilden. Besonders nachgefragt werden Veranstaltungen zu aktuellen Entwicklungen, wie zum Beispiel der Digitalisierung. Lehrerinnen und Lehrer erhalten in den Fortbildungen ganz konkrete Anregungen, wie sie digitale Medien einsetzen können und wie der Unterricht dadurch für Schülerinnen und Schüler abwechslungsreicher wird“, sagte Oldenburg.

Die diesjährige Winterakademie beginnt daher auch mit einem Schwerpunkt „Digitales (im) Klassenzimmer“. Christine Bach, Projektleiterin für das Digitale Klassenzimmer am Rostocker Innovationszentrum, präsentiert darin, wie digitaler Unterricht zum Anfassen aussehen kann. Darüber hinaus geht es unter anderem um digital gestützte Experimente im Physikunterricht, um Onlinekommunikation und um alle Materialien, die im Unterrichtshilfenportal des Landes vorhanden sind. Außerdem stehen Veranstaltungen wie „Respekt beginnt beim Namen“, „Unterrichtsstörungen“ und „Psychologie von Schülerpersönlichkeiten“ auf dem Programm.

Die Übersicht mit allen Fortbildungen der Winterakademie 2022 ist auf dem Bildungsserver MV einsehbar.