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Kategorie: Tourismus

Modernisierung von Seebrücken

Meyer: „Wir unterstützen die Modernisierung der Seebrücken nach Kräften und mit Augenmaß“

Schwerin – „Unsere Seebrücken sind herausragende touristische Wahrzeichen für Mecklenburg-Vorpommern. Sie stehen für das vielfältige touristische Angebot in unserem Bundesland. Als Aushängeschilder sind sie längst zu beliebten Ausflugszielen von Einheimischen und Gästen geworden.

Wir werden die Kommunen deshalb bei der Modernisierung der Seebrücken finanziell unterstützen.“ Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, hat heute über die künftige Förderung von Modernisierungsinvestitionen von kommunalen Seebrücken informiert.

Reinhard Meyer: „Die Seebrücken sind erheblichen Belastungen ausgesetzt und einige sind erkennbar in die Jahre gekommen. Auch, um besser für die zunehmende Zahl an extremen Wetterereignissen gewappnet zu sein, muss jetzt investiert werden. Dabei unterstützen wir nach Kräften und mit Augenmaß. Das ist auch eine Investition in den zukünftigen Erfolg unserer Tourismuswirtschaft.“

Die angekündigte Förderung soll unter den Regularien der GRW (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) erfolgen. Dabei werden die Kosten je zur Hälfte vom Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Als maximale Fördersumme für die Modernisierung der Seebrücken sind je Einzelfall grundsätzlich bis zu drei Millionen Euro vorgesehen. Förderungsfähig sind insbesondere:

  • Investitionen zur Anpassung an Klimawandel und Witterungsextreme
  • Investitionen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz, Barrierefreiheit
  • Investitionen zur Erhöhung der Attraktivität und Nutzungserweiterung.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es insgesamt 19 kommunale Seebrücken. Für den Erhalt und die Sanierung sind die jeweiligen Kommunen verantwortlich.

Priorisierungskonzept Radwege

Mehr als 200 km neue Radwege an Landesstraßen in MV

Schwerin – Bis 2033 sollen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 135 Radwegeprojekte mit einer Gesamtlänge von 203 km neu errichtet werden. Das sieht das neue Priorisierungskonzept für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen vor. Damit soll das Netz der Radwege an Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern von rund 1.110 km auf über 1.300 km anwachsen.

„Die Sicherheit und die Gesundheit der Menschen haben höchste Priorität. Deshalb erhöhen wir die Mittel für den Radwegeausbau an Landesstraßen trotz der angespannten Situation im Haushalt und investieren weiter kräftig.

Leider können dennoch nicht alle Wünsche erfüllt werden und es muss priorisiert werden, wo die Steuergelder am nötigsten gebraucht werden.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, zum heute veröffentlichten Priorisierungskonzept für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen gesagt.

Im Rahmen des Priorisierungskonzepts wurde für alle Landesstraßenabschnitte, an denen es noch keinen begleitenden Radweg gibt, ermittelt, wie dringend die Einrichtung eines neuen Radwegs ist. So konnten die wichtigsten Projekte mit dem größten Nutzen ermittelt werden. Dabei wurden auch die fachliche Kompetenz und die Ortskenntnisse der regionalen Akteure einbezogen und zahlreiche Vorschläge der Landkreise geprüft.

Reinhard Meyer: „Für die geplanten 135 Radwegeprojekte rechnen wir mit Gesamtkosten von rund 75 Millionen Euro – verteilt auf zehn Jahre. Zudem wurden zusätzliche Stellen in den drei Straßenbauämtern des Landes geschaffen, um die Planung und den Bau der Radwege an Landesstraßen schneller realisieren zu können.“

Minister Meyer verweist auf die verkehrspolitischen Ziele beim Radwegeausbau: „Vordringlichstes Ziel des Radwegeausbaus ist es, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.“ Dafür müsse ein möglichst lückenloses Radverkehrsnetz entwickelt werden. Gerade Bundes- und Landesstraßen mit hohen Kfz-Verkehrsstärken würden erst durch separate Radverkehrsinfrastrukturen sicher befahrbar.

Neben der Verkehrssicherheit verweist Minister Meyer auf weitere Aspekte: „Mit unserer Ausbauoffensive für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen verbessern wir die Voraussetzungen für einen attraktiveren und sicheren Radverkehr. Damit fördern wir die gesundheitsförderliche Mobilität, erlauben es Menschen allen Alters eigenständig unterwegs zu sein, senken die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor und fördern auch den Radtourismus im Land.“

Anfang des Jahres 2023 hatte das Land bereits ein Priorisierungskonzept für straßenbegleitende Radwege an Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt. Die landesweite und einheitliche Methodik zur Priorisierung der Radwegebauvorhaben an Bundesstraßen wurde nun auch für die Landesstraßen angewandt.

Für das Priorisierungskonzept wurden für alle 1.638 Landes-straßenabschnitte im Land, die bislang nicht mit einer straßenbegleitenden Radverkehrsanlage ausgestattet sind, die Dringlichkeit für die Herstellung ermittelt.

Im Einzelnen erfolgte die Bedarfsbewertung anhand der folgenden raumordnerischen Kriterien: Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen, Distanz zu zentralen Orten, Lückenschluss zu Radwegen im Bestand, Anbindung an Orte der Versorgung wie beispielsweise Einzelhandel und medizinischer Versorgung, Bestandteil touristischer Radfernrouten und weiterer touristischer Radrouten, Anbindung an Bahnhöfe sowie Schulwegsicherung.

Darüber hinaus wurde die Dringlichkeit einer Radwegausstattung aus der Perspektive der Verkehrssicherheit anhand der verkehrstechnischen Daten Fahrbahnbreite, Verkehrsstärke und Schwerlastverkehrsstärke abgebildet. Im Ergebnis wurde für jeden Radwegeabschnitt eine sogenannte Prioritätskennzahl ermittelt. Zudem fanden gegebenenfalls vorhandene Planungsstände sowie spezifische Einflussfaktoren wie beispielsweise kurvenreiche Streckenführung und die Ausstattung der Straße mit Schutzplanken Berücksichtigung.

Des Weiteren wird einbezogen, ob das Radwegeprojekt Bestandteil des bisherigen Lückenschlussprogramms war. Zudem wurden anschließend die sich ergebenden Projektlisten auch mit den Landkreisen des Landes abgestimmt.

Im Ergebnis sind in den kommenden fünf Jahren (2024 – 2028) insgesamt 67 Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 98 Kilometern zur Realisierung vorgesehen. Dies sind vorrangig Radwegeprojekte, die sich derzeit bereits in einer fortgeschrittenen Planungsphase befinden. Die Planungen für die 2. Halbdekade (2029 – 2033) umfassen 68 Projekte mit einer Gesamtlänge von 105 Kilometern. Die Liste der geplanten Radwegebauvorhaben ist hier einsehbar: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Infrastruktur/Radverkehr/Radwege/

Die Landesstraßen im Land sind mit Stand 01. Januar 2024 auf einer Länge von 1.110 km und die Bundesstraßen auf einer Länge von 1.057 km mit einem straßenbegleitenden Radweg ausgestattet. Beim Ausstattungsgrad mit straßenbegleitenden Radwegen liegt Mecklenburg-Vorpommern dabei mit rund 32,9 Prozent bei den Landesstraßen und rund 54,9 Prozent bei den Bundesstraßen jeweils deutlich über dem jeweiligen Bundesdurchschnitt.

In den letzten fünf Jahren (die statistisch bereits erfasst sind; 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023) wurden in M-V 70 km neue Radwege an Landesstraßen und 87 Kilometer neue Radwege an Bundesstraßen gebaut.

Tourismus: Mehr Gäste und Übernachtungen

Meyer: „Der Trend zeigt in Richtung Vor-Corona-Niveau“

Schwerin – Der Trend zeigt in Richtung Vor-Corona-Niveau.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit mit Blick auf Informationen des Statistischen Bundesamtes zu den Gäste- und Übernachtungszahlen im August 2024 gesagt. Demnach sind im August rund 5,7 Millionen Gäste nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen. Verglichen mit dem Vorjahresmonat ist das eine Steigerung um 4,2 Prozent. Auch die Zahl der Übernachtungen war im August diesen Jahres mit 23,9 Millionen höher als im August 2023 (+1,6 Prozent).

„Trotz des verregneten Sommerstarts zeigen die aktuellen Zahlen, dass das Tourismusland MV auf einem guten Weg und auch in der Nebensaison sehr attraktiv ist. Es besteht sogar die Chance, dass 2024 ein neues Rekordjahr für den Tourismus in MV werden könnte. Gerade abseits der Hauptsaison gäbe es aber weiter Potenzial in der touristischen Entwicklung des Landes“, so Reinhard Meyer. „Das Ziel bleibt ein ganzjährig attraktives Angebot für unsere Gäste – so werden auch die Arbeitsplätze über die Dauer des Jahres gesichert.“ Gerade, um auch in der Nebensaison attraktiv zu sein, brauche es stetige Investitionen und immer neue Angebote, so Meyer. „Der Preis muss zur Leistung passen – da gibt es hier und dort eine Diskrepanz.“

Mit Blick auf die Diskussion über die Strandbewirtschaftung im Herbst, ist Reinhard Meyer zuversichtlich: „Bei bestem Herbstwetter sollte es im kommenden Jahr auch in Mecklenburg-Vorpommern möglich sein, gemütlich im Strandkorb zu sitzen. Es liegen gute Kompromissvorschläge auf dem Tisch, wie man den Schutz vor Herbststürmen gewährleisten und trotzdem dem Wunsch der Gäste gerecht werden kann. Hier braucht es Gespräche und pragmatische Lösungen.“

Maritime Wirtschaft: Zukunftskonzept vorgelegt

Schwerin – Für Mecklenburg-Vorpommern ist die maritime Wirtschaft ein entscheidender wirtschaftlicher Faktor mit großem Potenzial. Mit Blick auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen und Chancen der Branche wurde in intensiver Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft und in enger Begleitung des Maritimen Koordinators des Landes, Staatsekretär Jochen Schulte, ein „Zukunftskonzept für die maritime Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern“ erarbeitet.

Das rund 80-seitige Konzeptpapier ist heute in der Staatskanzlei an Ministerpräsidentin Manuela Schwesig übergeben worden. Maßgeblich beteiligt an der Erstellung des Zukunftskonzepts war der im Juni 2023 ins Leben gerufene Maritime Zukunftsbeirat des Landes mit 21 Expertinnen und Experten aus der maritimen Wirtschaft und Wissenschaft.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig betonte die besondere Bedeutung der maritimen Wirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern und würdigte ihre positive Entwicklung: „Anfang 2022, nach der coronabedingten Insolvenz der MV Werften, standen wir vor großen Herausforderungen und einer ungewissen Zukunft für die maritime Wirtschaft. Heute blicken wir auf eine Branche, die wieder ein echter Wachstumsmotor unseres Landes ist.

Unsere Häfen und Werften sind moderne, vielseitige Industriezentren, die eine Schlüsselrolle in der Energiewende spielen. Das maritime Zukunftskonzept legt eine wichtige Grundlage, um das fortzuführen und unsere maritime Wirtschaft weiter zu stärken. Bereits nächsten Montag laden wir zu einer deutschlandweiten Konferenz zur maritimen Wirtschaft in unsere Landesvertretung nach Berlin ein. Wir wollen für unsere maritime Wirtschaft werben und uns mit anderen Akteuren vernetzen“

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer fügte hinzu: „Besonders in den Bereichen Offshore-Wind und Wasserstoff bieten sich enorme Potenziale, die unser Land als Wirtschaftsstandort und als Vorreiter im Klimaschutz stärken werden. Die neuen Chancen wollen wir konsequent nutzen – das heute vorgelegte Zukunftskonzept bietet dafür enorm wichtige Impulse.“

Das maritime Zukunftskonzept ist in einem mit mehreren Workshop-Runden breit angelegten Prozess, in dem von den verschiedenen Stakeholdern Themen wie die Entwicklung der Häfen zu Energie- und Logistikzentren, der zivile und militärische Schiffbau sowie die maritime Zulieferindustrie vertieft behandelt wurden, entwickelt worden. Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Innovationskraft in der Offshore-Windindustrie und der Wasserstoffwirtschaft, die Schlüsseltechnologien für die Branche sind.

Staatssekretär Jochen Schulte hob als Maritimer Koordinator die ausgesprochen gute Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Wissenschaft bei der Erstellung des Konzeptes hervor: „Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie resilient und zukunftsfähig die maritime Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist.

In den Workshops ist es gelungen, konkrete Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die uns helfen werden, die Branche erfolgreich durch die kommenden Transformationsprozesse zu führen. Mit diesem Zukunftskonzept haben wir eine klare Richtung und einen Fahrplan für die nächsten Jahre.“

Karina Würtz leitete als Geschäftsführerin der Stiftung Offshore-Windenergie den Workshop, der sich mit der Energiegewinnung vor der Küste auseinandergesetzt hat. Sie sagte: „Die maritime Wirtschaft ist seit Jahrhunderten Teil der DNA Mecklenburg-Vorpommerns, die Energiegewinnung und insbesondere Windenergie auf See ihr jüngstes Basenpaar – mit einem enormen Innovations-, Wertschöpfungs- und damit Zukunftspotenzial für das ganze Land.

Die Chancen für die Küstenstandorte erstrecken sich dabei weit über die nationalen Seegrenzen bis weit in den Ostseeraum. Damit die Potenziale auch wirklich genutzt werden, braucht es drei Dinge: eine innovationsstarke Akteurslandschaft, verbindliche und nachprüfbare Zielsetzungen, sowie eine integriert-gedachte Energie- und Industriepolitik auf Landes- und Bundesebene. Ersteres hat das Land, das haben die Stakeholderrunden gezeigt. Für die anderen beiden Punkte liefert das Zukunftskonzept eine starke Arbeitsgrundlage.“

Die Umsetzung der im Zukunftskonzept beschriebenen Handlungsempfehlungen soll in den kommenden Jahren durch den Maritimen Zukunftsbeirat begleitet werden.

Küstenschutz für die Sicherheit der Menschen

Schwerin – Anlässlich der Debatte um eine Strandbewirtschaftung auch in die Sturmflutsaison hinein, wie sie von einigen Akteuren im Land gefordert wird, nimmt der für den Küstenschutz zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus Stellung und verweist auf die Notwendigkeit der Sicherheitsmaßnahmen: „Ich kann das Ansinnen aus der Tourismusbranche sehr gut verstehen, das schöne Herbstwetter zu nutzen, um Gästen auch in den Herbstferien Strandkörbe und andere Angebote am Strand zu bieten.

Strandkörbe sind quasi ein Markenzeichen für unser Land und ich freue mich auch, wenn ich zufriedene Gäste und Unternehmerinnen und Unternehmer an den Stränden sehe. Wir sollten in der Debatte aber auch die Gefahren ehrlich im Blick behalten. Das Ende der Badesaison ist nicht willkürlich auf den 15. Oktober gesetzt und auch das damit verbundene Ende der regulären Strandbewirtschaftung hat einen ernsten Hintergrund.

Mitte Oktober steigt die Gefahr von Sturmfluten massiv an. Sturmfluten können auch sehr kurzfristig auftreten und hohen Schaden anrichten – wenn wir nicht entsprechend darauf vorbereitet sind. Unsere Aufzeichnungen belegen das und ich möchte eindringlich vor einer Hochwasserdemenz warnen. Erst letztes Jahr hat im Oktober eine Sturmflut erhebliche Schäden an der touristischen Infrastruktur hinterlassen.

Auch erinnere ich an die Sturmflut am 15. Oktober 2009, die genau zum Ende der Badesaison eintraf. Die Bilder von zerstörten oder schwimmenden Strandkörben sind vielleicht noch dem ein anderen im Gedächtnis“, warnt Minister Backhaus.

Um dennoch eine praktische Lösungen im Sinne beider Seiten zu finden, kündigt der Minister an. dass es noch vor der kommenden neuen Badesaison ein Gespräch zwischen den Strandbewirtschaftenden auf Usedom und dem Küstenschutz geben soll: „Ich bin mir sicher, dass sich dort Kompromisse finden lassen, um die Konflikte zu befrieden“, so Backhaus.

Grundsätzlich betont der Minister die Zugänglichkeit der Strände für die Arbeit des Küstenschutzes und wirbt um Verständnis für die Maßnahmen:

„Um Schäden für Leib und Leben in bewohnten Küstenabschnitten abzuwenden, haben wir in Mecklenburg-Vorpommern einen gut funktionierenden Küstenschutz, der seine Aufgaben sehr gewissenhaft und entsprechend der Gesetzeslage erfüllt. Unsere Kolleginnen und Kollegen beim Küstenschutz müssen jedes Jahr zahlreiche Arbeiten an unseren Schutzanlagen vornehmen und diese Arbeiten können nun einmal nur passieren, wenn die relevanten Bereiche frei zugänglich sind.

Da geht es um Unterhaltungsarbeiten wie Aufspülungen zur Dünenverstärkung oder Reparatur von Buhnen oder Ufermauern auf dem Strand und im Vorstrand. Das geht eben nicht während der Badesaison, sondern nur danach. Ziel der Saisonregelung ist es daher, bauliche Anlagen auf dem Strand und sonstige Nutzungen des Strandes nur zuzulassen, wenn die Belange des Küstenschutzes als öffentliche Aufgabe nicht beeinträchtigt werden.

Das ist deshalb ganz explizit keine Willkür oder Schikane, sondern dient zuallererst der Sicherheit von Menschen und deren Sachwerte – und letztlich auch den Strandbewirtschaftenden, die im nächsten Jahr wieder einen schönen Strand vorfinden wollen. Ich bitte hier wirklich um Verständnis“, so der Küstenschutzminister.

Ebenfalls will Backhaus dem Eindruck widersprechen, dass nach dem 15. Oktober gar keine Strandbewirtschaftung mehr möglich sei. Das entspreche nicht der Wahrheit sagt er und verweist auf die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigungen:

„Es ist in Mecklenburg-Vorpommern durchaus möglich, unter bestimmten Bedingungen auch über das Ende der Badesaison den Strand zu bewirtschaften, auch zur Vermietung von Strandkörben.

Es gibt die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen, die unsere Staatlichen Ämter auch erteilen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Wenn in einem der betreffenden Bereich keine Unterhaltungsmaßnahmen stattfinden und der Nachweis der Antragstellenden erfolgt, dass man an das Sturmflutvorhersagesystem angeschlossen ist (BSH-FACT 24, oder DWD), sowie den Nachweis erbringt, dass man seine Anlagen innerhalb von 12 Stunden nach Eingang der Sturmflutwarnung beseitigen kann, kann für wenige Tage auch eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot erteilt werden.

Diese Ausnahmegenehmigungen werden jedes Jahr viel genutzt. Der Hinweis bei Antragsstellung, dass man auf seinem Handy eine Wetter-App installiert habe, reicht allerdings nicht“, so Backhaus abschließend.

Gut für Tourismus, Umwelt und Sicherheit

Schwesig eröffnet Seebrücke und Hafen

Prerow – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus haben heute die Seebrücke im Ostseebad Prerow für die Öffentlichkeit eröffnet. Mit einer Länge von 720 Metern ist die Seebrücke in Prerow die längste im Ostseeraum.

Der Inselhafen am Ende der Seebrücke verfügt als Etappenhafen über 33 Liegeplätze für Wassersportboote. Außerdem wird hier ein Seenotrettungskreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger seinen festen Liegeplatz haben.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sprach in ihrer Rede von einem „Tag der Freude“, auf den „lange hingearbeitet worden“ sei: „Der Tourismus ist eine Schlüsselbranche der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, ein wichtiger Teil der Infrastruktur und des gesellschaftlichen Lebens an der Ostseeküste.“

Mit dem heutigen Tag sei das Land um einen touristischen Anziehungspunkt reicher. „Die Brücke lädt dazu ein, die Ostsee bei fast jedem Wetter zu Fuß zu entdecken. Und der Hafen mit seiner Aussichtsterrasse bietet eine tolle Sicht auf die Ostsee.“

Gleichzeitig verbessere die neue Seebrücke die Sicherheit auf See und den Schutz der Umwelt. „Für sicheren Seeverkehr ist es unbedingt notwendig, in Notsituationen schnell eingreifen und helfen zu können, bei Havarien oder Sturm einen sicheren Platz zu haben. Gleichzeitig war der frühere Nothafen am Darßer Ort, eine Wunde mitten in der Kernzone im Naturpark Boddenlandschaft.

Er musste über die Jahre immer wieder ausgebaggert werden. Das waren heftige Eingriffe in den Nationalpark. Mit dem Inselhafen haben wir jetzt eine gute, eine dauerhafte und nachhaltige Lösung gefunden“, so Schwesig. Der Hafen sei ein „Leuchtturmprojekt für nachhaltigen Tourismus“.

In den Bau der Seebrücke und des Hafens wurden von Seiten des Landes 46 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung investiert.

Landgestüt Redefin beliebt

Backhaus: „Landgestüt Redefin ist Kulturdenkmal und Besuchermagnet“

Redefin – Das Landgestüt Redefin wurde vom Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern im aktuellen Schwarzbuch 2024 aufgeführt. Zu den Vorwürfen nimmt der zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wie folgt Stellung: „Das historische Landgestüt Redefin genießt als raumbedeutsames Denkmal einen besonderen Schutz und ist mit über 100.000 Gästen jährlich ein Besuchermagnet.

Es ist das Zentrum der Pferdezucht und des Pferdesports in Mecklenburg-Vorpommern. Hier werden wichtige Genreserven alter Rassen vorgehalten und dringend benötigter Nachwuchs ausgebildet. Mit der Lage vor den Toren Hamburgs bietet der Standort außerdem hervorragende Voraussetzungen zur Ausrichtung von Veranstaltungen unterschiedlichster Art.

Die Entscheidung das Landgestüt in seiner Besonderheit erhalten zu wollen fiel bereits Anfang der 90ziger Jahre; im Übrigen in einer Zeit, in der die CDU mit in der Regierungsverantwortung stand. Diese Entscheidung hat bis heute durchgetragen, denn das Bekenntnis zu Redefin wurde über die vergangenen 30 Jahre hinweg im Schweriner Landtag immer wieder erneuert.

Damit verbunden war auch immer die Einsicht, dass das Landgestüt ein Zuschussgeschäft ist. Es ist vermessen zu glauben, dass sich ein solches Ensemble – mit ganz besonderen Anforderungen an den Denkmalschutz – selbst trägt. Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit wird bei vielen anderen Denkmalen im Land berechtigterweise auch nicht gestellt.

Niemand hat die Erwartung, dass sich das Schweriner Schloss selbst trägt und doch sind wir dankbar, dass wir es haben, dass es mit Leben gefüllt und öffentlich zugänglich gemacht wurde und mit der Auszeichnung als UNESCO-Weltkulturerbe nun die höchste Adelung überhaupt erhalten hat.

Das Landgestüt als verzichtbaren Luxus zu bezeichnen, ist für mich Polemik und verkennt die kulturhistorische Bedeutung der Anlage sowie die Leistungen, die vor Ort von den 30 Mitarbeitenden hinsichtlich Zucht und Ausbildung erbracht werden.

Die wiederkehrenden Forderungen nach einer Privatisierung laufen aus meiner Sicht ins Leere. Kein betriebswirtschaftlich denkender Mensch, der mit seinem Gestütsbetrieb Geld tatsächlich Geld verdienen muss, würde die speziellen Rahmenbedingungen, die ein historisches Gestüt mit sich bringt, favorisieren.

Das Landgestüt als Museum zu betreiben, ist für mich auch keine Option. Ein altes Gemäuer muss mit Leben gefüllt werden, damit es in die Zukunft überführt werden kann. Ein Leerstand wäre ein großer Verlust für den Pferdebereich, für den Tourismus und den ländlichen Raum insgesamt.“

Im Schnitt der vergangenen zwölf Jahre hat das Land die laufenden Kosten (inklusive Personal) des Gestüts jährlich mit ca. 1,5 Millionen Euro bezuschusst. Hinzu kommen Kosten für unterhaltende Baumaßnahmen in Höhe von rund 10,9 Millionen Euro, die im Wesentlichen zwischen 2010 und 2018 stattgefunden haben. Die Grundsanierung des Gestüts ist damit zunächst abgeschlossen.

Verwirklichung eines Familienurlaubs

Drese: Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub noch verfügbar

Schwerin – Vor dem Beginn der Herbstferien weist Sozialministerin Stefanie Drese darauf hin, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen bei der Verwirklichung eines Familienurlaubs finanziell unterstützt. „Für diese Familienerholung stellen wir aus dem Landeshaushalt Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung, die für dieses Jahr erst zu rund zwei Dritteln ausgeschöpft sind“, betonte sie.

Im vergangenen Jahr profitierten insgesamt 320 Kinder und 188 Erwachsene von dieser gemeinsamen Auszeit. „Wir wollen mit diesem Landeszuschuss eine gemeinsame Zeit abseits des Alltags ermöglichen, auch unabhängig vom Geldbeutel“, erklärte Drese. Zudem könne eine Familienerholung dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt, das Familiengefüge aber auch die Resilienz zu stärken. So können sich Familien bei möglichen Belastungen oder Krisen direkt bei den Trägern der Erholungsangebote über weiterführende Hilfen informieren.

“Damit leisten die Familienerholungsmaßnahmen auch über den Urlaubscharakter hinaus einen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen im Land“, unterstrich die Ministerin. Sie hoffe daher, dass in diesem Jahr auch alle Mittel restlos abgerufen werden und ermuntere Familien, sich über das Angebot zu informieren.

„Angeboten wird die Familienerholung zum Beispiel von den Familienferienstätten, die oft in hervorragender Lage, zum Beispiel auf Rügen, Usedom oder am Ostseestrand liegen“, hob Drese hervor. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/. Aber auch die freien Träger aus dem Sozialbereich, darunter die AWO, das DRK, die Caritas oder die Diakonie, ermöglichen einen Aufenthalt.

Die Zuwendung des Landes beträgt 30 Euro pro Person pro Übernachtung bei einem Aufenthalt von bis zu sieben Übernachtungen. Darüber hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro. „So kann eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern zum Beispiel für eine Woche eine Förderung in Höhe von 840 Euro erhalten“, rechnete Drese vor.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens eines der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren erhalten Interessierte auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV.