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Kategorie: Arbeitsmarkt & Wirtschaft

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Berlin – Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen bei den so genannten Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag hatte sie am 22. September 2022 beschlossen, um Gastronomie und mittelständische Brauereien zu entlasten und die Energieversorgung zu stabilisieren. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend wie geplant in Kraft treten.

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.

Die ebenfalls eigentlich nur temporär ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft entfristet. Ziel ist es nach der amtlichen Begründung, die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu stärken. Außerdem befreit das Gesetz Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer.

Das Gesetz schafft die Grundlage, damit der während der Corona-Pandemie aufgestellte Wirtschaftsstabilisierungsfonds der KfW Darlehen zur Refinanzierung von so genannten Zuweisungsgeschäften gewähren kann. Dazu gehören Transaktionen zur Stabilisierung der Energieversorgung, insbesondere zum Auffüllen der Gasspeicher und zum Ausbau der Infrastruktur für Flüssiggas. Gesetzliche Kreditermächtigungen sollen die Liquidität der KfW sichern und Sicherheitsanforderungen an Gas- und Strommärkten bedienen.

Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz dient eigentlich der Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht, wurde allerdings im Laufe des Bundestagsverfahrens um zahlreiche weitere Maßnahmen ergänzt – unter anderem die Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 1. Januar 2023 von 9,5, auf 9 Prozent.

Änderungen im Energierecht zugestimmt

Berlin – Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen am Energierecht zugestimmt, die der Bundestag in der Woche zuvor beschlossen hatte. Sie dienen insbesondere dazu, die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und sollen zu einer weiteren Reduzierung des Gasverbrauchs in den kommenden Wintern führen.

In einer begleitenden Entschließung regt der Bundesrat u.a. an, zeitnah eine Weiterentwicklung des Gasspeichergesetzes vorzunehmen, dort marktbasierte Anreize für eine kostenoptimierte Gasspeicherung vorzusehen und den Umfang der erforderlichen Einspeichermengen zu konkretisieren.

Außerdem erinnert er daran, dass die Netzentgelte, die den Netzbetreibern durch die Einräumung individueller Netzentgelte entgehen, von den übrigen Netzkunden – namentlich Gewerbe- und Haushaltskunden – aufgefangen werden müssen. Diesen Kundengruppen, die aktuell unter massiv steigenden Energiepreisen leiden, dürfe man nicht weitere Belastungen auferlegen

Das Gesetz enthält Änderungen am Energiesicherungsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Baugesetzbuch.

Ziel ist insbesondere, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen zu verbessern, zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes beizutragen, die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher zu erweitern und die effektivere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu erleichtern.

Zudem sind verfahrensrechtliche Erleichterungen bei Änderungen von Windenergieanlagen an Land und bei der unterjährigen Inbetriebnahme von Kraft-Wärme-Kopplungs-Projekten enthalten.

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens leitet die Bundesregierung das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es dann wie geplant zu erheblichen Teilen am Tag darauf in Kraft treten. Einzelne Teile treten erst am 1. Januar 2023 bzw. am 1. Februar 2023 in Kraft.

Warenbörse „Regional + Bio aus MV“

Rostock – Mit der 2. Landesweiten Warenbörse „Regional + Bio aus MV“ knüpft die Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AMV) an die überaus erfolgreiche Erstveranstaltung vom 07. Oktober 2020 an. Schirmherr der Veranstaltung ist Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.

Am 05. Oktober ist es soweit: Die 2. Landesweite Warenbörse „Regional + Bio aus MV“ wird Realität. Als Partner hat der AMV erneut den BUND MV an seiner Seite. Mehr als 230 Fachbesucher nutzen die Gelegenheit, sich im Ostseestadion (Westflügel) über die Leistungsstärke der Ernährungswirtschaft im Land umfassend zu informieren. Vom Kleinstbetrieb bis zum großen Unternehmen reicht die Ausstellervielfalt. Mehr als 1.000 Produkte werden von knapp 70 Ausstellern präsentiert.

„Die Herkunft von Produkten spielt eine immer größere Rolle bei den Verbrauchern. Dabei setzen viele Menschen auf Regionalität. Die Erzeugnisse stehen für hochwertige Qualität aus unserem Land. Diesen Wert schätzen Kunden. Allerdings machen die Inflation und die Energiepreise der Branche zu schaffen, denn die Auswirkungen sind auch im Einkaufsverhalten der Verbraucher spürbar. Umso wichtiger ist die offensive Vermarktung, die durch die landesweite Warenbörse ´Regional + Bio aus MV´ aktiv stattfindet. Regionale Wertschöpfungsketten werden gebraucht. Die heimische Verarbeitung und Veredelung von Rohstoffen sind gefragt. Es gibt eine Vielzahl leistungsstarker Unternehmen, die die Nachfrage bedienen können und auch in herausragender Qualität produzieren. Innovation und Kreativität sind dabei wichtige Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit der Branche“, betont der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Nachhaltigkeit und Regionalität sind in ihrer Bedeutung für die Konsumenten in den letzten Jahren erfreulicherweise gut gewachsen. Seit mehreren Monaten ist aber der Preis aufgrund der aktuellen angespannten Lage zum entscheidenden Einkaufskriterium avanciert“, schätzt AMV-Geschäftsführerin Jarste Weuffen ein. Sie bezieht sich dabei auf die Ergebnisse mehrerer Umfragen. „Deshalb ist es für uns von besonderer Wichtigkeit, in diesen schwierigen Zeiten auf die Regionalität aufmerksam zu machen und den Betrieben eine Plattform für den Austausch mit Fachkunden zu bieten.“

Nach Ansicht von Weuffen geht es nicht darum, dass jeder Produzent eine Belieferung des Handels anstreben soll. Produktionsmenge, Preisvorstellung und Philosophie müssen mit geeigneten Absatzschienen individuell in Übereinstimmung gebracht werden. Wichtig sei allerdings, nicht nur ein einziges Standbein zu entwickeln. Der AMV-Leitfaden „Der richtige Weg in die Vermarktung“ aus 2021 leistet hier wertvolle Hilfestellung.

Bei der Vorbereitung der Börse hat der BUND MV als Partner des AMV im Bio-Bereich aktiv mitgewirkt. Nach den letzten zwei Jahren mit zweistelligen Umsatzsteigerungen in der direkten bzw. regionalen Vermarktung mit Bio-Produkten kommt es seit einem halben Jahr zu einem veränderten Einkaufsverhalten bei vielen Verbrauchern. Dr. Burkhard Roloff, Referent für Ökolandbau beim BUND, schildert die Situation der Bio-Verarbeiter und -Vermarkter sowie die notwendige Förderung für mehr Wertschöpfung in den Regionen: „Die 2. Warenbörse spiegelt die zunehmende Vielfalt der handwerklichen ökologischen Verarbeitung und der regionalen Vermarktung von Bio-Produkten in unserem Land wider. Durch die steigende Inflation und die Ungewissheit im Hinblick auf die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten kaufen die Verbraucher preisbewusster ein, d.h. aus Stammkunden werden Wechselkunden und der ehemalige Bio-Kunde im Hofladen kauft dasselbe Bio-Produkt preiswerter im Supermarkt bzw. Discounter. In dieser sehr unsicheren Situation ist es besonders wichtig, dass die Bio-Verarbeiter und -Vermarkter präsentieren, was sie herstellen oder vermarkten.“

Roloff verweist darauf, dass sich bei der Suche nach Ausstellern aber auch gezeigt hat, dass viele neue Bio-Verarbeiter finanzielle Hilfe und fachliche Beratung bei der weiteren Entwicklung von neuen Bio-Produkten brauchen. Die handwerkliche Verarbeitung hochwertiger ökologischer Produkte und die direkte bzw. regionale Vermarktung bedürfen deshalb weiterer finanzieller Förderung, denn sie schaffen durch erhöhte Wertschöpfung sinnvolle Arbeit im ländlichen Raum. Gut geführte Hofläden können die neue Form der Nahversorgung in den Dörfern sein.

Für den AMV ist es wichtig, dass nachhaltige Formate für MV entwickelt werden. Weuffen ist von der Vielfalt der Produkte begeistert und fasst die Grundlage des Erfolges so zusammen: „Wir haben ein Angebot entwickelt, das es Produzenten und Fachkunden an einem Tag, und damit in kürzester Zeit, mit einem sehr geringen Aufwand erlaubt, den größtmöglichen Überblick über die Ernährungsbranche im Bundesland zu erhalten. Das betrifft sowohl den konventionellen als auch den Bio-Bereich.“

Der Ausstelleranteil der Bio-Produzenten ist gegenüber 2020 leicht angestiegen: 42 Prozent der Aussteller produzieren ausschließlich oder in Kombination mit konventioneller Produktion in Bio-Qualität (23 Prozent ausschließlich Bio, 19 Prozent regional konventionell und Bio und 58 Prozent ausschließlich regional konventionell).

Auf der Warenbörse erfolgt nach 2020 ein weiteres Voting der Fachbesucher im Wettbewerb um den „Produkt-Leuchtturm MV“. Im Ergebnis des 2. Wettbewerbes entstehen weitere Botschafter für unser Bundesland, die weit über unsere Landesgrenzen hinweg für die Ernährungswirtschaft MV werben. Alle Produkte werden in einer Sonderpräsentation um einen 4 m hohen Leuchtturm aufgebaut. Das einzigartige an diesem Wettbewerb besteht drin, dass die Bewertung der insgesamt 54 Produkteinreichungen (37 Regional und 17 Bio) von Fachkunden und damit nicht von einer Jury vorgenommen wird. Damit steht der deutliche Bezug zur Marktfähigkeit der Siegerprodukte im Vordergrund. Spannende Bewerbungen sind eingegangen, so u.a. Bio-Kartoffelpuffer mit Süßkartoffeln, Wagyu Power (Kraftfleisch), Wildes Bio-Geflügel, Moorkäse mit Gartenkräutern, Sanddorn-Garten Brot Backmischung, Rote Bete Ketchup, eine MV-Praline und Haferbrand.

Die feierliche Preisverleihung ist für den 14. November im Radisson Blu Hotel in Rostock durch Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte und den AMV geplant.

Brennholz-Nachfrage steigt

Schwerin – Aus Sorge um die Energieversorgung besinnen sich viele auf den Brennstoff Holz. Die Nachfrage ist bei vielen Waldbesitzern unseres Bundeslandes deutlich gestiegen, so auch in der er Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern. Dort liegt schon jetzt die in 2022 verkaufte Brennholzmenge acht Prozent über der Verkaufsmenge in 2021. Dementsprechend steigen auch die Verkaufspreise. Brennholz in Selbstwerbung kostet derzeit ca. 14 Euro je Raummeter (rm) und ist damit elf Prozent teurer als 2021.

„Wir rechnen damit, dass die Nachfrage nach Brennholz in den vor uns liegenden Herbst- und Wintermonaten weiter zunehmen wird. Darauf bereiten wir uns entsprechend vor“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Forstminister Dr. Till Backhaus. Er wies darauf hin, dass die regionale Abgabe für den Eigenbedarf weiterhin durch die Forstämter erfolge. Auch hätten Privatverbraucher weiterhin die Möglichkeit, Brennholz selbst aufzuarbeiten (Selbstwerbung). „Dieses Holz geht in der Regel an langjährige Kleinkunden für die wir ein stabiles Preisniveau aufrechterhalten möchten, sofern wir davon ausgehen können, dass das Holz tatsächlich in die Eigenverwendung geht“, erklärte der Minister.

Die Abgabe von aufgearbeiteten Brennholz an nicht gewerbliche Privatkunden ist im Vergleich zur Selbstwerbung teurer. Der Verkauf erfolgt derzeit zu einem Mindestpreis von 40 Euro je Raummeter

Backhaus betonte: „Es ist verständlich, wenn Menschen in Sorge um ihre Wärmeversorgung im nächsten Winter vermehr auf Brennholz ausweichen. Für die Privatverbraucher ist es jedoch wichtig, dass für eine optimale Brennholznutzung Lagerzeiten beachtet werden. Brennholz aus dem Wald muss je nach Baumart über ein bis drei Jahre lagern. Da die Selbstwerbung in der Regel am stehenden Stamm erfolgt, handelt es sich um frisches Holz, welches für den Ofen eigentlich nicht vor 2024 nutzbar ist.“

Nach ausreichender Trocknung ersetzen etwa 5 Raummeter Brennholz 1000 Liter Öl. Holzenergie kann damit, vor allem wenn das Holz in Eigenleistung (Selbstwerbung) beschafft wurde, eine sinnvolle Alternative zu anderen Energieressourcen sein.

Arbeitsmarkt September in M-V

Meyer: Verlängerung der Kurzarbeit entlastet Unternehmen – Beratung der Bundesagentur für Arbeit nutzen

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen ist im Vergleich zum Vorjahresmonat angestiegen. Insgesamt waren 59.000 Menschen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 7,3 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat August ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.400 (-4,0 Prozent) gesunken.

„Der Arbeitsmarkt erweist sich insgesamt als robust. Deutlich wird aber, dass die Corona-Pandemie und die steigenden Energiepreise den Unternehmen und ihren Beschäftigten weiter zu schaffen machen. Gründe hierfür sind die Inflation, teilweise Lieferengpässe und auch steigende Zinsen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag. Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2021 ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.800 (+5,0 Prozent) gestiegen.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer hat die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Kurzarbeit begrüßt. Anspruch auf Kurzarbeit wird bereits dann ermöglicht, wenn in einem Betrieb zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind.

„Die Verlängerung ist das richtige Signal und ein notwendiger Schritt, um die Wirtschaft in Krisenzeiten weiter zu unterstützen. Mit der Verlängerung werden Unternehmerinnen und Unternehmer entlastet, gleichzeitig ist die Fortführung des erhöhten Kurzarbeitergeldes auch ein Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze bei uns im Land“, sagte Meyer weiter. Der bereits geltende, vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld kann per Verordnung bis Mitte 2023 verlängert werden. Der Bundestag hatte dies am Donnerstag (29. September) beschlossen.

Arbeitsminister Meyer empfiehlt den Unternehmerinnen und Unternehmern, sich vor der Beantragung der Kurzarbeit umfassend bei ihrer Agentur für Arbeit zu informieren.

„Gegenwärtig stehen viele Unternehmen insbesondere mit hohem Energiebedarf vor dem Problem, ihren Wirtschaftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Teilweise wird bereits versucht, Kurzarbeitergeld zu nutzen, um die aktuellen Herausforderungen zu überbrücken. Wachsende Energiekosten allein können aufgrund der Rechtslage keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld begründen. Deshalb ist es wichtig, sich vor der Beantragung von Kurzarbeit umfassend beraten zu lassen. Hier hält die Arbeitsagentur kompetente Beraterinnen und Berater vor, die gern Unterstützung geben“, erläuterte Meyer.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist im Vergleich zum Vorjahr – aktuellste Daten aus dem Juni – um 4.000 oder 0,7 Prozent auf insgesamt 582.400 gestiegen. „In bestimmten Branchen werden Fachkräfte händeringend gesucht. Vor allem in der Gesundheitswirtschaft und auch im Tourismus ist die Nachfrage hoch“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Einen Zuwachs gab es insbesondere im Gastgewerbe (+1.900) sowie im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen (+1.500).

31. Landeserntedankfest

Ferdinandshof – In Ferdinandshof (LK Vorpommern-Greifswald) begeht das Land Mecklenburg-Vorpommern am kommenden Sonntag (2. Oktober 2022) das traditionelle Landeserntedankfest, dass in diesem Jahr zum 31. Mal stattfindet. Bei der Austragung wechseln sich der mecklenburgischen oder vorpommerschen Teil des Landes immer ab. Die Region um Ferdinandshof und der Ort selbst wurden maßgeblich durch die Landwirtschaft geprägt. Der Ort steht für ein lebendiges Gemeindeleben und eine sehr gute dörfliche Infrastruktur.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus betonte im Vorfeld des Landeserntedankfestes die besondere Rolle des ländlichen Raums für die wirtschaftliche Stabilität im Land und fordert mehr Wertschätzung für ländliche Regionen:

„Woher beziehen die großen Städte ihre Lebensmittel? Aus dem ländlichen Raum! Ob Rostock, Hamburg oder Berlin – überall findet man Obst, Gemüse, tierische Produkte, die ihren Anfang hier uppm Dörp hatten. Zuverlässig, bezahlbar und in großer Auswahl sowie Qualität. Und doch mangelt es häufig an Wertschätzung für all die Leistungen, die hier im ländlichen Raum erbracht werden.

Diese werden häufig als selbstverständlich hingenommen, doch das sind sie nicht. Hinter den vollen Supermarktregalen stecken harte Arbeit und unternehmerische Risiken. Die Land- und Ernährungswirtschaft ist eine der wichtigsten und stabilsten Branchen in diesem Land und sie hat es weitestgehend ohne staatliche Hilfen durch die Coronazeit geschafft.

Für die geleistete Arbeit und die eingebrachte Ernte möchten ich und viele Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern Danke sagen. Dafür gibt es natürlich keinen passenderen Rahmen als das Landeserntedankfest. Ich hoffe, auf zahlreiche Gäste in Ferdinandshof und gute Stimmung trotz der vielen Krisen weltweit.“

Backhaus warb zudem für einen bewussten Umgang mit Lebensmitteln: „Kaum irgendwo auf der Welt ist die Versorgungslage mit Nahrungsmitteln so gut wie in Deutschland. Unsere Regale sind dank der modern aufgestellten Landwirtschaft immer gut gefüllt. Während weltweit mehr als jeder zehnte Mensch hungert, wandern in Deutschland rund 18 Millionen Tonnen Lebensmittel pro Jahr in den Müll. Etwa die Hälfte dieser Lebensmittel sind noch genusstauglich.

Sie werden unter großem Arbeits- und Ressourcenaufwand produziert, um dann irgendwo entlang der Wertschöpfungskette in der Tonne zu enden. Das ist ein Skandal! Zukünftige Generationen werden sich diese Art von Ressourcenverschwendung nicht mehr leisten können. Wir leben hier in einer klimatisch sehr begünstigten Region und das bringt umso mehr die Pflicht mit sich, mit den eigenen Ressourcen verantwortungsvoll umzugehen.“

Anlässlich der Debatten um die Energiepreise forderte der Minister eine stärkere Berücksichtigung der Menschen im ländlichen Raum: „Der ländliche Raum, gerade in Mecklenburg-Vorpommern, versorgt das Land mit sauberer Energie durch Solaranlagen, Windkraft und Biomasse. Die Menschen vor Ort haben aber nur selten einen Vorteil davon.

Durch die weiten Wege und gestiegenen Lebenshaltungskosten sind sie besonders belastet. Ich begrüße den gestern von der Bundesregierung beschlossenen Rettungsschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro, den Wegfall der Gasumlage sowie die geplante Gaspreisbremse. Darüber hinaus muss es aber auch ganz konkrete Konzepte für eine gerechte Aufteilung der finanziellen Belastungen geben. Es kann nicht sein, dass die Menschen im ländlichen Raum das Nachsehen haben. Da wo der saubere Strom produziert wird, da muss sich das auch in den Preisen widerspiegeln.“

Empfang der Industrie- und Handelskammer

Ministerpräsidentin Schwesig: Gemeinsam agieren, damit M-V die Zukunft gehört

Schwerin – Schwerin und Westmecklenburg hätten als attraktiver Wirtschaftsstandort gute Voraussetzungen, die aktuellen Herausforderungen zu meistern und mit innovativen, wissensbasierten Unternehmen auf einen erfolgreichen Zukunftskurs zu steuern. Das sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf dem Jahresempfang der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. Gesundheitswirtschaft und Medizintechnik seien dabei zentrale Themen der Zukunft.

„Das sind Felder, die strategisch wichtig für unser Land sind. Ich bin der IHK zu Schwerin sehr dankbar, dass sie beide heute zum Thema macht. Wir haben uns in unserem neuen Masterplan Gesundheitswirtschaft 2030 gemeinsam mit allen Akteuren in diesem Bereich das Ziel gesetzt, führendes Gesundheitsland in Deutschland zu werden. Davon versprechen wir uns gute Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung und hohem Qualifikationsniveau.“

Neben den langfristigen Herausforderungen bewege die Unternehmen zurzeit die Energiekrise. Schwesig: „Anders als in der Corona-Pandemie trifft uns die Energiekrise alle. Der gestern von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigte Rettungsschirm ist ein großer Schritt nach vorne. Eine Energie- und Gaspreisbremse wird die Bürgerinnen und Bürger wie Unternehmen deutlich entlasten. Gleichzeitig schafft der Rettungsschirm Planungssicherheit für unsere Wirtschaft.“

Darüber hinaus müsse der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter vorangetrieben werden. „M-V hat eine historische Chance, ein Vorreiter beim Umbau hin zum klimaneutralen Wirtschaften zu werden. Erneuerbare Energien und Wasserstoff sind dafür die Grundlage. Schon jetzt befindet sich unser Land bei den Erneuerbaren auf hohem Niveau. Und wir wollen weiter vorangehen.“

Abschließend beschwor Ministerpräsidentin Schwesig den Zusammenhalt. „Die kommenden Monate werden sicherlich nicht einfach. Die Landesregierung tut alles, um die Menschen und Unternehmen im Land verlässlich mit Energie zu versorgen und gleichzeitig zu entlasten. Ich bin davon überzeugt, dass wir es schaffen, wenn wir zusammenstehen und gemeinsam handeln.“

Arbeitsmarkt im September 2022

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt ist trotz steigender Preise und der Sorge vor Energieknappheit insgesamt weiter stabil. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind zu Beginn der Herbstbelebung gesunken. Die Arbeitskräftenachfrage gibt aber auf sehr hohem Niveau leicht nach“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im September: -62.000 auf 2.486.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +21.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent

Im Zuge der beginnenden Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit im September 2022 gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 62.000 auf 2.486.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 14.000 zugenommen. Verglichen mit dem September des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 21.000 höher. Die Anstiege hängen auch mit der Erfassung der arbeitslosen ukrainischen Geflüchteten zusammen. Ohne Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit wäre die Entwicklung deutlich besser ausgefallen. Die Arbeitslosenquote sank von August auf September um 0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im August auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 26.000 gestiegen, was sich mit der zunehmenden Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen erklärt. Die Unterbeschäftigung lag im September 2022 bei 3.251.000 Personen. Das waren 51.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. September für 44.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 99.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit war die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit weiter rückläufig.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lassen weiter einen Aufwärtstrend erkennen, der aktuell jedoch schwächer wird. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im August 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat geringfügig um 4.000 gesunken. Mit 45,60 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 501.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juni auf Juli 2022 um 16.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Juli nach Hochrechnungen der BA um 598.000 auf 34,33 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,36 Millionen Personen hatten im Juli 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 140.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,18 Millionen ausschließlich und 3,18 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht ausschließlich auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal hat im September erkennbar nachgelassen, bewegt sich aber weiter auf hohem Niveau. So waren 873.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 74.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 11.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im September 2022 um 2 auf 132 Punkte.

698.000 Personen erhielten im September 2022 Arbeitslosengeld, 51.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im September bei 3.809.000. Gegenüber September 2021 war dies ein Anstieg um 110.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.