Nachfolge von Schulleitungen

Oldenburg: Wir beugen Wissensverlusten vor und erleichtern den neuen Schulleitungen den Start

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht bei der Nachbesetzung von Stellen für Schulleitungen und stellvertretenden Schulleitungen einen Wissenstransfer. Geht ein Mitglied der Schulleitung in den Ruhestand, kann die Nachfolgerin oder der Nachfolger bereits drei Monate vor der Übergabe der Amtsgeschäfte eingestellt werden. Die Amtsinhaberin bzw. der Amtsinhaber kann somit seine Nachfolge über einen längeren Zeitraum einarbeiten. Die Regelungen auf Basis eines Erlasses gelten für allgemein bildende und berufliche Schulen.

„Wenn Mitglieder von Schulleitungen in den Ruhestand gehen, verlassen uns nicht nur Kolleginnen und Kollegen. Mit ihnen geht auch ein ganz besonderes Wissen, das sie durch ihre langjährige Tätigkeit erworben haben“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Eine Schule kann man nicht nur mit theoretischen Kenntnissen im Schulrecht führen, sondern auch mit einer hohen Praxiserfahrung. Somit beugen wir Wissensverlusten vor und erleichtern ihnen den Start in ihre neuen Funktion. Damit gehen wir einen neuen Weg“, so Oldenburg.

Im öffentlichen Schuldienst können Funktionsstellen in der Regel erst wieder besetzt werden, wenn sie frei sind. Mit dem neuen Erlass schafft das Land zunächst für die Jahre 2024 und 2025 eine Ausnahmemöglichkeit. Bei allen nachzubesetzenden Stellen von Schulleitungen und stellvertretenden Schulleitungen ist hierdurch vor Eintritt in den endgültigen Ruhestand ein Wissenstransfer möglich“, sagte die Ministerin.

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