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Autor: Rügenbote

Unternehmen forscht zu Medizintechnik

Schulte: Solvamed GmbH entwickelt neue Produkte zur Infektionsbekämpfung

Rostock – Wirtschafts-Staatssekretär Jochen Schulte hat am Dienstag einen Fördermittelbescheid an die Solvamed GmbH in Rostock für ein Forschungsvorhaben übergeben. „Die Medizintechnik trägt stark zur wirtschaftlichen Stärke Mecklenburg-Vorpommerns bei und der Bedarf an Produkten und Dienstleistungen der Branche wächst weiter. Die Solvamed GmbH will investieren und neue, wettbewerbsfähige Produkte entwickeln. Wir unterstützen das Forschungsvorhaben“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Das Medizintechnikunternehmen wurde 2013 gegründet und entwickelt seither Produkte zu Prävention und Diagnostik von Infektionen. Im Mittelpunkt steht die Bekämpfung infektiöser Krankheiten sowie die Herstellung und der Vertrieb entsprechender Medizinprodukte. In dem neuen Forschungsprojekt geht es um die Entwicklung eines Probennehmers für die Diagnostik verschiedener Krankheitserreger. Dieser soll so entwickelt werden, dass ein effizienter Nachweis unter anderem für Corona-, RS-, Parainfluenza-, Influenza- und Rhino-Virusinfektionen möglich wird.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 958.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 478.000 Euro.

Die Gesundheitswirtschaft ist in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren ein stabiler, krisenfester Wachstumsfaktor mit mehr als 160.000 Erwerbstätigen. Nach aktuellen Daten weist die Branche eine Wertschöpfung von insgesamt ca. 6,5 Mrd. Euro aus. Das entspricht fast 15 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes. Rückgrat der Gesundheitswirtschaft in M-V bleibt zwar nach wie vor die medizinische Versorgung, aber der Anteil der mittelständisch geprägten industriellen Gesundheitswirtschaft (u.a. Produktion, Vertrieb und Großhandel von Humanarzneimitteln, Medizintechnik und Medizinprodukten) in Mecklenburg-Vorpommern wächst stetig. Dies ist umso bedeutender, da Medizinprodukte und Medizintechnik Wachstumstreiber im Hinblick auf Wertschöpfung, Beschäftigung und Export sind.

Weiterer Radweg freigegeben

Jesse: Erfolgreicher Lückenschluss im Radwegenetz

Schwaan – Der neue, straßenbegleitende Radweg entlang der Landesstraße L 13 von Schwaan nach Ziesendorf ist offiziell freigegeben.

„Mit dem Radweg haben wir eine Lücke im Radwegenetz geschlossen. Auf der Strecke sind insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner unterwegs, die auf dem Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen sind. Das stärkt auch den ländlichen Bereich. Seit dem Jahr 2022 haben wir mit dem Priorisierungskonzept für den Radwegebau an Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern ein Konzept auf Basis fachlicher Kriterien erstellt.

Ein Priorisierungskonzept für den Radwegebau an Landesstraßen befindet sich derzeit in Abstimmung“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse bei der Freigabe des Radweges vor Ort.

Die rund sechs Kilometer lange Strecke an der L 13 führt zwischen dem Ortsausgang Schwaan (Bereich Betonwerk) und dem Ortseingang Ziesendorf (Abzweig Am Mühlenberg) entlang. In der Ortsdurchfahrt Schwaan ist bis Höhe Betonwerk/Ortsausgang bereits ein Geh- und Radweg vorhanden. Begleitend zum Radwegebau wurden zwei Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut und mit Fahrgastunterständen sowie einem Fahrradabstellplatz ausgestattet.

„Bereits heute haben wir über 2.000 Kilometer straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern. Etwa 54 Prozent der Bundesstraßen und 33 Prozent der Landesstraßen im Land sind bereits mit einem straßenbegleiten Radwegen ausgestattet. Damit liegt unser Bundesland deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Trotzdem reicht das nicht aus. Ziel ist ein attraktiver und sicherer Radverkehr. Dazu gehört, ein Radverkehrsnetz zu entwickeln. Radverkehr nur noch dort auf der Straße zu führen, wo es Straßenzustand und Verkehrsbelegung sicher ermöglichen“, sagte Jesse.

In den Jahren 2009 bis 2023 wurden mehr als 104 Millionen Euro in den Ausbau der Radwege an Landesstraßen im Land investiert. Allein im vergangenen Jahr sind fast 16 Millionen Euro in diese Wege investiert worden. Die Ausgaben für die Radwege an Bundesstraßen im Zeitraum 2014 bis 2023 belaufen sich auf über 90 Millionen Euro.

Für das Jahr 2024 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 13,8 Millionen Euro für den Radwegebau an Landesstraßen zur Verfügung. Hinzu kommen weitere 10 Millionen Euro für Radwege an Bundesstraßen. „Der Ausbau des Radwegenetzes ist eine gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Baulastträger. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Kreise und Gemeinde bei Investitionen in ihre Radwege“, sagte Jesse.

Im Jahr 2023 wurden über 17 Millionen Euro Fördergelder für den Neubau und die Erhaltung kommunaler Radwege ausgereicht. Für das Jahr 2024 stehen für die Förderung kommunaler Radwegevorhaben Mittel aus dem Stadt-Land-Programm in Höhe von 16,8 Millionen Euro sowie weitere 500.000 Euro aus dem Bundesprogramm für Radschnellwege zur Verfügung.

Die Baukosten für den Radweg betragen rund 3,57 Millionen Euro. Die Baukosten werden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern (rund 1,64 Millionen Euro Landesmittel), die Gemeinden Bröbberow und Ziesendorf (rund 72.000 Euro) sowie durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (rund 1,85 Millionen Euro) getragen.

Termin: Einkommensteuererklärung für 2023

Frist für eigenständig erstellte Erklärungen endet am 2. September

Schwerin – Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung eigenständig erstellen, haben noch etwa zwei Wochen Zeit, die Einkommensteuererklärungen für das Steuerjahr 2023 anzufertigen. Regulär endet die Frist zur Abgabe am 31. Juli des Folgejahres. Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation wurde die Abgabefrist jedoch verlängert.

Wer zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 verpflichtet ist und keine Unterstützung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe oder Lohnsteuerhilfevereine in Anspruch nimmt, muss seine Erklärung spätestens am 2. September 2024 einreichen. Zwar endet die Frist offiziell am 31. August 2024, jedoch fällt dieser Tag auf einen Samstag, wodurch sich die Frist bis zum darauffolgenden Montag verlängert.

„Es ist uns ein Anliegen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihre steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht und unkompliziert erfüllen können. Die Verlängerung der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung bietet zusätzliche Zeit, um sich mit den notwendigen Unterlagen vertraut zu machen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung sicher und bequem über Mein ELSTER abzugeben,“ erklärt der Finanzminister Dr. Heiko Geue.

ELSTER bietet zahlreiche Vorteile. Beispielsweise gibt es die vorausgefüllte Steuererklärung, bei der Bescheinigungen von Lohn- und Rentendaten sowie Beiträge für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung automatisch abgerufen werden können. Zudem erleichtert die Datenübernahme aus dem Vorjahr die Arbeit, da keine jährlichen Neueingaben erforderlich sind, sondern die Werte lediglich aktualisiert werden müssen. Die integrierte Probeberechnung zeigt schon frühzeitig die voraussichtliche Zahllast oder Erstattung an.

„Ein weiterer Vorteil von ELSTER sind die ständigen Plausibilitätsprüfungen, die sofort auf Unstimmigkeiten hinweisen. Das erleichtert nicht nur den Steuerpflichtigen, sondern auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern die Arbeit.  In der Regel sind bei Steuererklärungen mit ELSTER weniger Nachfragen erforderlich, was kürzere Bearbeitungszeiten und eine höhere Autofallquote zur Folge hat. So haben die ohnehin stark belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern mehr Zeit, sich auf die wirklich schwierigen Fälle zu konzentrieren“, so Dr. Geue weiter.

Weitere Informationen sind auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden. Bei Fragen stehen die Finanzämter des Landes gerne zur Verfügung.

Minister Pegel gratuliert jungen Absolventen

„Arbeitsplatz Erde ist unheimlich spannend“

Schwerin – Das Land hat neue Weitblicker und Überflieger: 39 angehende Geomatikerinnen und Geomatiker sowie Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker erhielten ihren Abschluss. Innenminister Christian Pegel hat mit Gudrun Beneicke, erste Direktorin des Landesamtes für innere Verwaltung, Zeugnisse an die Absolventinnen und Absolventen der Berufsausbildungen überreicht.

„Ihre Arbeit ist aus unserem Leben nicht wegzudenken. Vermessungstechniker und Geomatiker arbeiten zwar meist im Hintergrund, aber ohne sie gäbe es keinen Handel, also An- und Verkäufe, von Grundstücken, keine korrekt errichteten Gebäude und Bauwerke, keine Navigationsgeräte und Geoinformationssysteme. Sie sorgen mit Ihren Geodaten zum Beispiel dafür, dass Hochwassersimulationen durchgeführt werden können und der Rettungssanitäter die Unfallstelle findet. Ihr künftiger Arbeitsplatz Erde ist vielfältig und spannend“, sagte Innenminister Christian Pegel bei der feierlichen Zeugnisübergabe im Wichernsaal des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern und:

„Ich selbst konnte mich von diesem interessanten Tätigkeitsfeld beim Tag der Geodäsie überzeugen.“ Mit einem Augenzwinkern fügte er hinzu: „Neben den vielfältigen Mess- und Auswertemethoden habe ich für mich mitgenommen:Libellen und Frösche sind nicht nur im Tierreich zu finden, sondern kommen auch im Vermessungswesen regelmäßig zum Einsatz.“

Die Abschlussprüfung haben insgesamt 39 Absolventinnen und Absolventen bestanden. 32 davon aus Mecklenburg-Vorpommern und sieben aus Schleswig-Holstein.

Aufgrund des enormen Fachkräftemangels im Bereich des Geoinformations- und Vermessungswesens wurde in den zurückliegenden Jahren eine verstärkte Imagekampagne zur Nachwuchsgewinnung realisiert. Dies ist der erste von drei Jahrgängen bei dem diese Nachwuchsinitiative Wirkung gezeigt hat, denn die Ausbildungszahlen konnten merklich erhöht werden.

„Das ist ein gemeinsamer Erfolg aller Fachkolleginnen und -kollegen, die sich in einer Kooperationsvereinbarung die Nachwuchsgewinnung auf die Fahnen geschrieben haben. Dabei sind nicht nur die Landes- und Kommunalverwaltung, die beispielsweise für ihre Vermessungsämter dringend Nachwuchs benötigen, sondern auch die öffentlich bestellten Vermessungsingenieurbüros und verschiedene Bauplanungsbereiche.

Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr verabschiedeten wir noch insgesamt 23 Absolventinnen und Absolventen. Und dieser Beruf ist ein Arbeitsplatz der Zukunft. Aufgrund der aufstrebenden Geobranche und der demographischen Entwicklung sind Vermessungstechniker und Geomatiker auf dem Arbeitsmarkt sehr begehrt und Berufe, in denen täglich Digitalisierung umgesetzt wird“, sagt der Minister und: „Um mit den Worten der Imagekampagne zu sprechen: Seien Sie auch nach Ihrer Ausbildung weiterhin echte Weitblicker und Überflieger.“

Zu den Berufen der Geoinformationstechnologie gehören Vermessungstechniker und Geomatiker. Die Auszubildenden beider Berufe werden im ersten Ausbildungsjahr gemeinsam unterrichtet, danach werden die Berufe getrennt ausgebildet. Sie unterscheiden sich grundsätzlich wie folgt:

Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker arbeiten mit modernsten Präzisionsinstrumenten und vermessen alles hochgenau bis in die kleinsten Winkel. Genauso übertragen sie aber auch geplante Projekte in die Örtlichkeit und sind bei der Bauausführung und Bauüberwachung unerlässlich.

Geomatikerinnen und Geomatiker verarbeiten und qualifizieren die Geodaten; sie veredeln die Geodaten für weitere Anwendungen. So entstehen Geoinformationen, Geoinformationssysteme, aber auch Pläne und Karten.

Zur Unterstützung der Ausbildungssituation im Nachbarland Schleswig-Holstein wurde ein gemeinsamer Prüfungsausschuss gebildet. Für die Abnahme der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Geomatiker/in wurde durch die zuständigen Stellen in Schleswig-Holstein, die Verwaltungsakademie Bordesholm, und in Mecklenburg-Vorpommern, das LAiV, ein gemeinsamer Prüfungsausschuss unter Geschäftsführung des LAiV errichtet.

Steinke Anlagenbau erweitert am neuen Standort

Meyer: Unternehmen ist gefragter Spezialist für Pumpentechnik

Biendorf – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat am Freitag (16.08.) einen Fördermittelbescheid an das Unternehmen Steinke Anlagentechnik in Biendorf (Landkreis Rostock) übergeben.

„Das Unternehmen hat sich zu einem gefragten Spezialisten in der Herstellung von Pumpen und Kompressoren entwickelt, der Kunden im In- und Ausland betreut. Aufgrund der hohen Nachfrage wird jetzt mehr Platz benötigt. Die Steinke Anlagentechnik investiert deshalb in einen neuen Betriebsstandort“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Unternehmen produziert Grundwasserabsenkungsanlagen und Abwasserüberleitungen. Jetzt ist eine Erweiterung des Unternehmens geplant, der sich am jetzigen Unternehmensstandort in Biendorf nicht realisieren lässt.

So wird in Neubukow eine neue Produktions-, Werkstatt- und Lagerhalle sowie ein Bürogebäude gebaut. Mit der Neupositionierung der Steinke Anlagentechnik werden am neuen Standort sieben Arbeitsplätze gesichert und ein Arbeitsplatz neu geschaffen.

Die Gesamtinvestition beträgt mehr als 2,1 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 462.000 Euro.

ASP-Tore geschlossen halten

Schwerin – Wegen der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Westpolen wurde im November 2020 ein 62,4 km langer Schutzzaun entlang der deutsch-polnischen Grenze fertiggestellt. Ein parallel verlaufender Zaun soll diese Schutzwirkung erhöhen und Lücken, die durch öffentliche Verkehrswege entstehen, schließen.

„Eine Vielzahl der eingebauten Weide-, Gatter- und Fußgängertore, die dem Wechsel von Landnutzern der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, der Jägerschaft und den Erholungssuchenden dienen, wurden in den vergangenen Wochen nach dem Passieren nicht mehr geschlossen“, stellt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus besorgt fest.

„Die Schutzzäune können ihre Funktion nur dann erfüllen, wenn sie geschlossen gehalten werden. Ich bitte alle Landnutzer eindringlich, die Tore nach der Nutzung wieder zu schließen“, mahnt er.

Die ASP ist für den Menschen eine ungefährliche Viruserkrankung, befällt jedoch Haus- und Wildschweine. Für die Tiere verläuft die Infektion fast immer tödlich.

„Die finanziellen Schäden für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, aber auch für den Landeshaushalt sind darüber hinaus erheblich“, gibt der Landwirtschaftsminister zu bedenken. Nur gemeinsam könne die Tierseuche erfolgreich bekämpft werden.

Schwimmunterricht an allen Grundschulen

Oldenburg: Sicher schwimmen zu können ist für alle überlebenswichtig

Schwerin – Ein Jahr nach Einführung des Schwimmkonzeptes hat Bildungsministerin Simone Oldenburg eine positive Bilanz gezogen. Wie die Staatlichen Schulämter mitgeteilt haben, fand an allen Grundschulen Schwimmunterricht entweder in wöchentlichen Kursen oder in Intensivkursen bzw. in Schwimmlagern statt.

„Sicher schwimmen zu können ist für alle überlebenswichtig“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In der Gesellschaft herrscht ein breiter Konsens darüber, dass jedes Kind die Möglichkeit haben muss, schwimmen zu lernen.

Das Konzept zeigt sichtbare Erfolge und macht deutlich, dass unser Bundesland im Bereich der Schwimmausbildung modern und richtungsweisend aufgestellt ist. Ich danke allen Partnerinnen, Partnern und den Landtagsabgeordneten, die dieses Konzept erarbeitet und mit auf den Weg gebracht haben“, sagte die Ministerin.

Mit dem Schwimmkonzept orientiert sich Mecklenburg-Vorpommern am neuesten Stand der Schwimmausbildung an Schulen bundesweit. Es erstreckt sich vom Erwerb der Grundkompetenzen im Vorschulalter bis zu den weiterführenden Schulen mit besonderem Fokus auf Grundschulen. Ein zentraler Bestandteil ist die regelmäßige Qualifizierung von Schwimmlehrkräften, insbesondere in Bezug auf ihre Rettungsfähigkeit.

Darüber hinaus besteht auch für Lehrkräfte ohne das Unterrichtsfach Sport die Möglichkeit, sich zu Schwimmlehrkräften ausbilden zu lassen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 445 Lehrkräfte mit einer Schwimmqualifikation.

Wie im Schwimmkonzept weiter vorgesehen, haben auch Schülerinnen und Schüler der fünften und sechsten Jahrgangsstufe an Auffrischungskursen teilgenommen, damit sie ihre Schwimmfähigkeiten weiterentwickeln konnten, die sie in der Grundschule erworben haben. Der Schulschwimmpass begleitet die Kinder durch ihre gesamte Ausbildung und dokumentiert den aktuellen Lernstand sowie die Schwimmkompetenz.

Er dient auch als offizieller Nachweis der Schwimmfähigkeit und bietet Eltern wichtige Informationen über den Fortschritt ihrer Kinder. Zu den Standards für die Schwimmausbildung in der Schule zählen die Niveaustufen „Wassergewöhnung“, „Grundfertigkeiten“, „Schwimmen können“ (Basisstufe) und „Sicheres Schwimmen“.

Auch im Jahr 2024 führt das Land das Programm „M-V kann schwimmen“, das vom Sozialministerium verantwortet und mit 200.000 Euro gefördert wird, fort. Das Programm ergänzt den Schwimmunterricht in der Grundschule und unterstützt insbesondere die Kinder, die nicht oder nur eingeschränkt an einem Schwimmkurs in der dafür vorgesehenen Jahrgangsstufe teilgenommen haben oder diesen nicht erfolgreich abschließen konnten.

Angeboten werden die Kurse hauptsächlich durch die am Programm teilnehmenden schwimmsporttreibenden Verbände DLRG, DRK-Wasserwacht, ASB sowie die Sportvereine des Schwimmverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus können aber auch Kommunen selbst Schwimmkurse in ihren Schwimmstätten durchführen. Über die Berechtigung für eine kostenlose Teilnahme an einem der Schwimmkurse entscheiden die jeweiligen Sport- bzw. Schwimmlehrerinnen und -lehrer der Grundschulen.

Pflicht zur elektronischen Rechnung

Schwerin – Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen, wenn sie anderen Unternehmen (z.B. Einzelhandel, Gewerbebetriebe, gemeinnützige Einrichtungen) Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. E-Rechnungen sind digitale Rechnungen, die in einem speziellen Format vorliegen, das von Computern gelesen werden kann, damit sie leicht verarbeitet werden können.

(Gemeinnützige) Vereine als Rechnungsersteller

Diese neue Regel gilt auch für gemeinnützige Vereine, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen erbringen bzw. verkaufen. Auch wenn ein Verein die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer gewählt hat, gilt die Pflicht zur E-Rechnung.

Das bedeutet, dass E-Rechnungen in allen Bereichen (auch Sphären genannt) eines Vereins erstellt werden müssen, in denen Waren oder Dienstleistungen verkauft werden; betroffen können somit die Sphären der Zweckbetriebe, der Vermögensverwaltung oder der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe sein.

Weitere Informationen zu diesen Sphären finden Sie in der Broschüre „Steuertipps für Vereine“, die kostenlos unter dem Link https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Service/Publikationen/?id=11153&processor=veroeff bestellt werden kann.

Allerdings gibt es Übergangsfristen: Wenn der Verein im jeweiligen Vorjahr weniger als 800.000 Euro Umsatz erzielt hat, dürfen bis Ende 2027 weiterhin Papier- oder mit Zustimmung des Leistungsempfängers einfache digitale Rechnungen ausgestellt werden. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro [und Fahrausweise] gibt es eine freiwillige Ausnahme von der Pflicht.

(Gemeinnützige) Vereine als Rechnungsempfänger

Vereine sollten sich jedoch darauf vorbereiten, ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen zu können (ggf. als Anhang einer E-Mail), die den Sphären Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zugeordnet werden können. Für den Empfang von E-Rechnungen ist nämlich keine Übergangsfrist vorgesehen.

Um weitere Fragen zu klären, wird das Bundesministerium der Finanzen voraussichtlich im dritten Quartal 2024 ein offizielles Schreiben mit weiteren Details veröffentlichen.