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Autor: Rügenbote

Feuchter Februar füllt Flüsse und Seen

Schwerin – Das aktuelle hydrologische Jahr (November 2021 bis Oktober 2022) weist bis zum jetzigen Zeitpunkt erstmals seit einigen Jahren Niederschläge über dem langjährigen MitteIwert auf. Sowohl der (allerdings nur in einigen Landesteilen) zu nasse November, als auch der flächendeckend sehr feuchte Februar mit Niederschlägen von verbreitet über 200% bis teilweise 300% (Boizenburg) der üblichen Werte trugen dazu bei, dass der Wasserhaushalt sich nach den vergangenen trockenen bis sehr trockenen Jahren wieder zu erholen scheint.

„In Folge des erhöhten Niederschlagsaufkommens im Februar stiegen die Wasserstände im gesamten Bundesland deutlich an. Sie liegen landesweit knapp unter bis deutlich über dem jeweiligen mittleren Hochwasser. Kleinere Einzugsgebiete reagieren hierbei deutlich schneller und stärker als große, so dass es an diesen bereits zu für die Jahreszeit typischen Ausuferungen kommen kann.“ erklärt Umweltminister Backhaus.

Eine große Gefährdungslage durch Hochwasser wird im Moment aber nicht gesehen. So führt der Minister weiter aus: „Insbesondere die Elbe führte bis vor kurzem so wenig Wasser, dass sie nun imstande ist die großen Niederschlagsmengen schadlos abzuführen. Auch in ihrem Oberlauf deutet sich zurzeit keine große Hochwasserwelle an, da die Pegel auf tschechischem Territorium alle kein Hochwasser führen. Die Vorhersagen für den Pegel Dömitz bleiben somit im Bereich um 400 cm am Pegel, was zwar zu leichten Überflutungen angrenzender Felder aber nicht zu einer größeren Gefährdung von bewohnten Gebieten führen kann.“

Die Seenspeicher des Landes sind alle gut gefüllt. Der Tollensesee und der Schweriner See haben ihr jeweiliges Stauziel sogar bereits überschritten, weshalb bei letzterem bereits in Abstimmung mit dem zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt in die Entlastungsphase übergegangen wurde. Dies bedeutet, dass am Wehr Banzkow gezielt Wasser aus dem Schweriner See in den Störkanal in Richtung Elbe abgelassen wird, um den Wasserstand des Sees nicht in einen problematischen Bereich ansteigen zu lassen.

Auch der Wasserstand der Mecklenburger Oberseen (208 cm a.P. Waren, Stand 21.02.22) hat das erste Mal seit dem Frühjahr 2018 wieder das Bewirtschaftungsziel erreicht. Zum für den 1.April angepeilten Stauziel von 220 cm fehlen allerdings noch immer über 10 cm. Trotzdem ist die Ausgangslage für die verdunstungsreichen Sommermonate so gut wie lange nicht.

Auch die übrigen Standgewässer in Mecklenburg-Vorpommern weisen größtenteils Wasserstände im Bereich des mittleren Hochwassers und zum Teil auch deutlich darüber auf. Die Grundwasserstände steigen seit Beginn des Abflussjahres an der überwiegenden Anzahl der Grundwasserpegel an.

Ein Blick auf die Lysimeterstation Kittendorf für den aktuellen Monat des Abflussjahres 2022 zeigt, dass das Monatsmittel der Durchsickerung nach den starken Niederschlägen bereits jetzt erreicht ist.

In den oberen gering- bis unbedeckten Grundwasserleitern werden deshalb die langjährigen mittleren Werte erreicht oder überschritten. Beispielhalft dafür sind die Grundwasserstände des bisherigen Abflussjahr 2022 für die Messstelle Kühlungsborn dargestellt.

In den tieferen Grundwasserleitern sowie stark bedeckten Grundwasserleitern liegen die Grundwasserstände trotz einsetzender Grundwasserneubildung noch deutlich unter den langjährigen mittleren Werten. Die Reaktionszeiten der Grundwasserleiter sind hier sehr lang, so dass es noch viele Monate dauern kann, ehe auch hier wieder ein mittlerer Wasserstand erreicht wird. Exemplarisch sind hierfür die Grundwasserganglinien der Messstellen Groß Breesen und Knegendorf dargestellt. In vereinzelten tiefliegenden Grundwasserleitern werden die langjährigen mittleren Werte auch überschritten.

Die beschriebene Lage im Grundwasser zeigt sich auch im Dürremonitor des Helmholtz-Zentrums auf welchem gut zu erkennen ist, dass der obere Boden in Mecklenburg-Vorpommern stark wassergesättigt ist, während im Gesamtboden immer noch Bereiche existieren, in denen eine außergewöhnliche Dürre festgestellt wird. Dies betrifft vor allem den Südwesten und Nordosten des Landes und dort insbesondere die Insel Usedom.

Bewerbung für Medizinstudienplatz

Schwerin – Landärzte für Mecklenburg-Vorpommern gesucht: Um junge Menschen für eine Tätigkeit als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, gibt es seit 2021 im Land das sogenannte Landarztgesetz. Jeder, der über eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) verfügt und beabsichtigt, als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu werden, kann sich bis zum 31. März 2022 um einen der für die Landärzte reservierten 31 Studienplätze bewerben.

„Mit dem Start im letzten Jahr haben wir gute Erfahrungen sammeln können. Wir halten ins­gesamt 31 von rund 400 Studienplätzen ausschließlich für die Studierenden vor, die nach der Facharztausbildung für zehn Jahre als Hausarzt im Land bleiben. Bis zum 31. März kön­nen sich junge Menschen für einen dieser Studienplätze an den Universitäten Rostock und Greifswald bewerben. Mit der Landarztquote steuern wir aktiv dem Ärztemangel insbeson­dere auf dem Land entgegen. Unser Ziel ist es, langfristig für die Menschen in unserem Land die wohnortnahe hausärztliche Versorgung zu sichern“, sagt Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport in Mecklenburg-Vorpommern.

„Für die Bewerbung gilt – die Abiturnote ist nur ein Bestandteil der Vorauswahl. Daneben fließen auch andere Kriterien in die Entscheidung ein, beispielsweise vorherige Tätigkeiten im Gesundheitswesen, Empathie und Sozialkompetenz“, sagt Drese weiter. Die Studienplätze werden nur an Bewerber vergeben, die sich zuvor vertraglich verpflichten, eine entspre­chende Weiterbildung, die zur Ausübung einer hausärztlichen Tätigkeit berechtigt, zu absol­vieren und für zehn Jahre eine vertragsärztliche Tätigkeit in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten auszuüben.

Zudem ist geregelt, die Bewerber zu strukturierten Auswahlgesprächen einzuladen. „Die Auswahlgespräche werden im Rahmen eines Assessment-Centers aus kurzen Interviews und Szenarien bestehen, die von Juroren – alles erfahrene Hausärzte aus ländlichen Versorgungsbereichen in M-V – bewertet werden“, sagt Axel Rambow, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV). Dabei sollen wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufes wie die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit Empathie und Sozialkompetenz erkannt werden.

Die KVMV wird als zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Landarztgesetzes das gesamte Verfahren durchführen. Während ihres Medizinstudiums profitieren die Studierenden von einer weiteren Betreuung durch die KVMV. Beispielsweise erhalten sie bei einem Mentoringprogramm die Gelegenheit, sehr frühzeitig den Alltag in Landarztpraxen kennenzulernen.

Bewerbungen für das Wintersemester 2022/23 für Medizinstudierende per Landarztquote sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) bis zum 31. März 2022 möglich (siehe: https://www.kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote/index.html). Die Bewerbung muss sowohl online als auch schriftlich (einschließlich der Nachweise) innerhalb der Bewerbungsfrist bei der KVMV eingegangen sein (Postanschrift: KVMV, Bewerbung Landarztquote, Neumühler Str. 22, 19057 Schwerin). Maßgeblich ist der Posteingangsstempel der KVMV. Die Unterlagen können auch rund um die Uhr am Empfang der KVMV abgegeben werden. Das Online-Bewerbungsportal ist vom 1. März 2022, 00:00 Uhr, bis 31. März 2022, 24:00 Uhr, geschaltet.

Die Bewerberinnen und Bewerber können eine Ortspräferenz für einen der beiden möglichen Studienorte angeben: Universität Rostock oder Universität Greifswald. Liegen in der Endauswahl mehr Be­werbungen für einen Studienort vor, als dort Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los. Zulas­sungsvoraussetzung zum Medizinstudium per Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern ist der Ab­schluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Vertrag muss bereits mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Ist das Bewerbungsverfahren durchlaufen und der Zulassungsbescheid erhalten, beginnt das Studium mit dem Start des Wintersemesters am 1. Oktober 2022.

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, FAQ rund um die Landarztquote, die Downloads zum Bewerbungsformular und zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land sowie der Zugang zur notwendigen Online-Bewerbung sind auf den Internetseiten der KVMV zu finden unter: →kvmv.de →Nachwuchs →Landarztquote. Für darüberhinausgehende Fragen steht das Team Landarztquote der KVMV unter E-Mail: Landarztquote@kvmv.de oder dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 0385-7431-910 zur Verfügung.

Sonderkabinettssitzung zur Ukraine

Schwerin – Das Kabinett der Landesregierung ist heute auf Grund der Lage in der Ukraine und den Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern zu einer Sondersitzung zusammengekommen.

Im Anschluss erklärte die Stellvertretende Ministerpräsidentin Simone Oldenburg: „Uns alle erschüttern und besorgen die Nachrichten des heutigen Tages aus der Ukraine. Das ist eine schreckliche Entwicklung. Das trifft uns zutiefst. Wir alle wünschen uns ein Leben in Frieden und nie wieder Krieg. Die Landesregierung verurteilt den Angriff auf die Ukraine aufs Schärfste. Die russische Regierung hat mit diesem Angriff das Völkerrecht gebrochen. Putin muss die Gewalt sofort einstellen. Wir sind mit unseren Gedanken bei den Menschen in der Ukraine. Und wir hoffen sehr, dass schnell wieder ein Weg zum Frieden gefunden werden kann und dass Menschenleben geschützt werden.

Der Einmarsch in die Ukraine stellt für uns alle eine neue Dimension dar. Die Bundesregierung hat alles unternommen, um zu einer diplomatischen und friedlichen Lösung des Konflikts zu kommen. Es ist jetzt Aufgabe der Bundesregierung, gemeinsam mit ihren internationalen Partnern weiter auf eine friedliche Lösung des Konflikts hinzuwirken. Das unterstützen wir! Für die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern ist selbstverständlich klar, dass in einer solchen Situation all unsere Aktivitäten gegenüber Russland ruhen.“

Der Chef der Staatskanzlei, Patrick Dahlemann, ergänzte: „Unsere besondere Anteilnahme gilt all jenen, die Freunde oder Verwandte in der Ukraine haben und die nun mit dieser ganz besonders schwierigen Lage umgehen müssen. Wir haben nach der Sonderkabinettssitzung zusätzlich die Fraktionsvorsitzenden in einer Informationsberatung mit der Landespräsidentin informiert. Im Anschluss ist der Landeskrisenstab einberufen worden.

Wir müssen uns leider darauf einstellen, dass die Bundeswehr nicht mehr vollumfänglich für den Corona-Einsatz zur Verfügung stehen kann. Das heißt, dass wir in dieser so schwierigen Lage voraussichtlich auf die 267 Soldatinnen und Soldaten verzichten müssen, die uns in MV bei der Bekämpfung der Pandemie unterstützt haben. Davon allein 154 in unseren Gesundheitsämtern, 41 in den Krankenhäusern und 23 in den Pflegeheimen. Es bedarf hier dringend einer Kompensation.

Außerdem wollen wir frühzeitig mit der kommunalen Familie darüber beraten, wie wir uns darauf vorbereiten können, falls eine größere Zahl an Schutzsuchenden nach Mecklenburg-Vorpommern kommt.“

Ebenfalls heute Nachmittag hat das Innenministerium aufgrund der dramatischen Zuspitzung der Situation in der Ukraine kurzfristig den Krisenstab des Landes einberufen, einschließlich der Landräte und Oberbürgermeister Mecklenburg-Vorpommerns.

„Wir haben die Kommunen unter anderem gebeten, Vorsorge zu treffen und zusätzliche Unterkunftsmöglichkeiten für Menschen, die aus der Ukraine in der kommenden Zeit nach Deutschland kommen, bereitzustellen. Ich bedanke mich herzlich für das Entgegenkommen unserer Landräte und Oberbürgermeister, die ihre schnelle und unbürokratische Hilfe zugesagt haben“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel.

Auch die Landesregierung selbst wird in der Erstaufnahmeeinrichtung Stern Buchholz kurzfristig zusätzliche Kapazitäten für bis zu 200 Menschen als Vorsorge schaffen. Aktuell sind die insgesamt ca. 1.200 Plätze an den Standorten in Stern-Buchholz und Nostorf nahezu voll belegt.

Auch für die Ukrainerinnen und Ukrainer, die sich zurzeit im Land befinden, konnte in Abstimmung zwischen Bund und Ländern kurzfristig eine Regelung erwirkt werden: „Normalerweise können sich ukrainische Staatsbürger ohne Visum 90 Tage in der EU aufhalten. Die Bundesinnenministerin hat heute zugestimmt, dass wir auf sehr unbürokratische Weise ukrainischen Staatsbürgern, die demnächst wieder ausreisen müssten, auf Antrag bei der zuständigen Aus-länderbehörde weitere 90 Tage ohne Visum gewähren können“, berichtete Christian Pegel.

Der Innenminister zeigte sich ebenso wie alle anderen Teilnehmer des Krisenstabs zutiefst betroffen von den Entwicklungen „wenige 100 Kilometer von uns entfernt, die ich so nicht für möglich gehalten hätte“. Alle waren sich einig, dass es keinerlei Diskussion darüber geben dürfe, dass den Menschen, die vor einem Krieg in einem europäischen Land fliehen, Unterstützung gewährt wird: „Das ist eine Frage der Menschlichkeit“, fasste Christian Pegel zusam-men.

Der Krisenstab wird künftig bei Bedarf erneut zum Konflikt in der Ukraine und seinen Auswirkungen auf Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern zusammenkommen.

Impfungen mit Novavax ab sofort möglich

Schwerin – Ab sofort können sich alle Bürgerinnen und Bürger über das Impfportal des Landes (www.corona-impftermin-mv.de) und die Impfhotline (0385-20271115) für einen Impftermin mit dem Novavax-Impfstoff anmelden. Die bisher bestehende Beschränkung auf Beschäftigte, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, entfällt. Das teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

„Start der Impfungen mit dem Proteinimpfstoff von Novavax ist in der kommenden Woche“, so Drese. Nach jüngsten Meldungen des Bundesgesundheitsministeriums kommt der Impfstoff Ende dieser Woche im Zentrallager des Bundes an. „Danach wird er umgehend an die Impfstützpunkte der Landkreise und kreisfreien Städte sowie an die vier großen Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern ausgeliefert“, verdeutlichte die Ministerin.

Der Impfstoff Nuvaxovid von Novavax wird von der Ständigen Impfkommission für alle Personen ab 18 Jahren empfohlen. Ausgenommen davon sind zurzeit Schwangere und Stillende. Es sind zur Grundimmunisierung zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Wochen notwendig.

Das Land erhält im 1. Quartal 2022 ca. 78.000 Dosen, so dass vorerst ca. 39.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit Novavax geimpft werden könnten. Interessierte bekommen über das Impfportal und die Impfhotline einen Termin für die Erstimpfung und können sich gleichzeitig für die zweite notwendige Impfung registrieren. Die Nachfrage in den Impfstützpunkten bleibt bisher hinter den Erwartungen zurück.

Drese: „Auf einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker haben viele Menschen, die skeptisch gegenüber mRNA-Impfstoffen sind, gewartet. Meine Bitte ist, dass diese Bürgerinnen und Bürger nun die Impfangebote auch nutzen.“

In folgenden Impfstützpunkten finden Novavax-Impfungen statt:

  • Hansestadt Rostock: WarnowPark Einkaufscenter (1. Etage), Rigaer Str. 5
  • LH Schwerin: Schlossparkcenter, Wittenburger Str. 16b
  • LK Nordwestmecklenburg: Hochschule Wismar (Haus 18), Philipp-Müller-Str. 14 und Luise-Reuter-Saal, Kirchplatz 5, Grevesmühlen
  • LK Ludwigslust-Parchim: Krankenhaus am Crivitzer See, Amtsstraße 1, Crivitz
  • LK Rostock: Impfzentrum Flughafen Rostock-Laage, Flughafenstr. 1, Laage
  • LK Mecklenburgische Seenplatte: Bethaniencenter, Mirabellenstr. 2, Neubrandenburg und Schmetterlingshaus, Dietrich-Bonhoeffer-Str. 6, Waren
  • LK Vorpommern-Rügen: Einkaufszentrum Strelapark, Grünhufer Bogen 13-17, Stralsund
  • LK Vorpommern Greifswald: Impfzentrum Greifswald, Brandteichstraße 20

Neuer Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Schwerin – Heute wurde im Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung in Schwerin der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landes bestellt. Das unabhängige Expertengremium mit insgesamt 13 freiberuflichen Gutachtern und Fachleuten für die Immobilienbewertung aus der öffentlichen Verwaltung wird für jeweils fünf Jahre berufen.

„Zu den wichtigsten Aufgaben des Ausschusses zählt, das Grundstücksmarkt-geschehen überregional auszuwerten und zu analysieren, die Bodenrichtwertermittlung zu vereinheitlichen und Obergutachten für Gerichte zu erstellen“, erläuterte Innenstaatssekretärin Ina-Maria Ulbrich in ihrem Grußwort und führte weiter aus: „Die Arbeitsergebnisse des Gremiums werden beispielsweise zum Berechnen der Grundsteuer benötigt und kommen auch Grundstückssachverständigen, Banken, Immobilienmaklern, Stadtplanern und Immobilienverwaltungen zu Gute. Außerdem fließen sie in den jährlichen Landesgrundstücksmarktbericht ein.“

Mit den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten sorge der Obere Gutachterausschuss somit für eine umfassende Grundstücksmarkttransparenz im Land. „Deshalb ist es uns so wichtig, in diesem Ausschuss das Bewertungswissen aus verschiedenen beruflichen Tätigkeiten und Erfahrungen und aus verschiedenen Teilen des Landes zusammenzuführen“, hob Ina-Maria Ulbrich hervor, betonte aber zugleich: „Das Gremium arbeitet selbständig, unabhängig und nicht weisungsgebunden. Dadurch gewährleistet es Transparenz am Grundstücksmarkt auch über Mecklenburg-Vorpommern hinaus.“

Im Oberen Gutachterausschuss sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie für die Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, Bausachverständige aus der Finanzverwaltung, vorsitzende Mitglieder örtlicher Gutachterausschüsse und Immobilienmakler vertreten. Vorsitzender des Oberen Gutachterausschusses ist Jörg Schaffer, Abteilungsleiter im Landesamt für innere Verwaltung.

Kein Platz für Rassismus

Rostock – Am 25. Februar 2004 wurde Mehmet Turgut in Rostock ermordet. Am Freitag, den 25. Februar 2022, findet eine öffentliche Gedenkveranstaltung statt, die durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und die Gedenkinitiative „Mord verjährt nicht!“ initiiert wird. Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Jana Michael, wird daran teilnehmen.

„Es wird immer sichtbarer, dass Rassismus ein großes Thema ist. Doch Rassismus darf keinen Platz in der Gesellschaft haben. Es ist sowohl eine politische als auch eine gesellschaftliche Aufgabe, jede Form von Rassismus zu erkennen und zu bekämpfen“, sagte Jana Michael im Vorfeld der Gedenkveranstaltung.

Mehmet Turgut war ein Opfer der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund – NSU“. Michael: „Seine Familie muss bis heute unermesslichen Schmerz ertragen. Aber nicht nur dieser belastet die Angehörigen. Viele Fragen wurden bis heute nicht beantwortet. Die Morde des NSU wurden weder ausreichend untersucht noch aufgeklärt.“

Die Landesintegrationsbeauftragte machte deutlich, dass die weitere Befassung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer rechter und rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern eine große Bedeutung hätte. „Die Hintergründe der NSU-Morde müssen vollumfänglich aufgeklärt werden. Das sind wir den Opfern schuldig.“

Klimaziele erreichen

Meyer: Mehr Regionalisierungsmittel notwendig, um Klimaziele zu erreichen

Schwerin – Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder fordern vom Bund mehr Unterstützung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Im besonderen Fokus stehen dabei die Regionalisierungsmittel des Bundes, die den Ländern insbesondere für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) jährlich zur Verfügung stehen.

„Zur Erreichung der Klimaziele des Bundes soll der Verkehrsbereich mit der Verdopplung der Fahrgastzahlen im ÖPNV einen wichtigen Beitrag leisten. Bei den Kosten für die Verkehrsverträge im SPNV und durch die anteilige Finanzierung der für die Angebotsausweitungen notwendigen Infrastrukturprojekte der DB Netz aus Regionalisierungsmitteln des Landes ist mit einem deutlichen finanziellen Mehraufwand zu rechnen. Zur Sicherung und Steigerung des ÖPNV-Angebots und zur Erhöhung der Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs brauchen wir kurzfristige Umsetzungsschritte zur Aufstockung der Regionalisierungsmittel“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer am Mittwoch.

Anlass war die heutige Verkehrsministerkonferenz – das Treffen der Verkehrsminister der Bundesländer mit dem Bundesverkehrsminister. Die Konferenz fand digital statt. Amtierendes Vorsitzland der Konferenz ist Bremen.

„Die Länder haben eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um zusätzlich mindestens 750 Millionen Euro und ab dem Jahr 2023 zusätzlich um 3 Milliarden Euro gegenüber dem aktuell geltenden Gesetz gefordert“, machte Meyer deutlich. Auf dieser Basis werden die Länder im Rahmen einer Arbeitsgruppe an der Erarbeitung von Kriterien für die Ausgestaltung des in der Koalitionsvereinbarung des Bundes vereinbarten Ausbau- und Modernisierungspaktes für den ÖPNV mitwirken. Im Herbst 2022 soll ein Ergebnis vorliegen.

Verkehrsminister Meyer will den Nahverkehr im Land weiter stärken. Er machte darüber hinaus auch auf die Erreichung der Klimaziele bis 2030 aufmerksam.

„Wenn wir mehr Menschen auf Dauer davon überzeugen wollen, dass Bahn und Bus stärker genutzt werden und eine gute Alternative zum eigenen Auto darstellen, brauchen wir ein vernünftiges Angebot. Das muss gerade in Bezug auf die Umsetzung der Klimaziele auskömmlich finanziert sein“, betonte Verkehrsminister Meyer weiter. Der Koalitionsvertrag des Bundes sieht neben der weiteren Ausgestaltung des ÖPNV auch vor, den Schienengüterverkehr bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern und die Verkehrsleistung im Personenverkehr zu verdoppeln.

Die Regionalisierungsmittel sind Mittel des Bundes, die den Ländern zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als Aufgabe der Daseinsvorsorge zur Verfügung gestellt werden. Mit den Mitteln ist insbesondere der Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren. Mecklenburg-Vorpommern erhält vom Bund in diesem Jahr bislang Regionalisierungsmittel in Höhe von rund 280,7 Millionen Euro.

Erhöhung des Mindestlohnes

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Meyer begrüßt geplante Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat die geplante Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Oktober von 10,45 auf 12,00 Euro begrüßt. Entsprechende Schritte hat das Bundeskabinett in Berlin am Mittwoch in seiner Sitzung auf den Weg gebracht.

„Die Geschichte des Mindestlohnes in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Daran wird auch die vorgesehene Erhöhung auf 12 Euro nichts ändern. Wer in Vollzeit arbeitet, muss auch davon leben können – und zwar ohne, dass er auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen ist. Der Mindestlohn ist ein aktiver Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Rund 23 Prozent der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern waren in 2020 über einen Flächen- oder Haustarifvertrag tarifgebunden. „Das ist noch zu wenig. Mit Blick auf den wachsenden Wettbewerb um Fachkräfte muss das besser werden. Wir brauchen mehr Tarifbindung im Land“, forderte Meyer weiter.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer machte dabei auch auf die öffentliche Auftragsvergabe aufmerksam. „Wir wollen eine Tariftreueregelung bei der Öffentlichen Auftragsvergabe einführen. Auch in der Wirtschaftsförderung sollen vor allem die Unternehmen von Fördergeldern profitieren, die ihre Beschäftigten entsprechend gut entlohnen. Deshalb werden künftig tarifgebundene Unternehmen bei Investitionen noch stärker unterstützt und höher gefördert. An den Details wird derzeit gearbeitet“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer abschließend.

Bei der Festlegung der Fördersätze soll ein Bonussystem angewendet werden. In diesem Bonussystem werden tarifgebundene Unternehmen bei der Investitionsförderung mit einem Tariftreuebonus bessergestellt als Unternehmen ohne Tarifvertrag.