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Autor: Rügenbote

Weltkrebstag 2022

Zukunftsorientierte Patientenversorgung im Fokus

Schwerin – Der diesjährige Weltkrebstag am 4. Februar steht unter dem Motto „Versorgungslücken schließen“. Patientinnen und Patienten sollen insbesondere in den ländlichen Regionen den Zugang zur bestmöglichen onkologischen Behandlung und Betreuung haben. Eine zentrale Rolle bei der zukunftsorientierten Patientenversorgung spiele in Mecklenburg-Vorpommern dabei die Entwicklung des onkologischen Spitzenzentrums (Comprehensive Cancer Center) in Rostock und Greifswald betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Weltkrebstag.

Drese: „Das neu entstehende Comprehensive Cancer Center-MV (CCC) wird mit umliegenden Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten kooperieren, damit diese von den wissenschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen direkt profitieren können.“ Dies würde die Möglichkeiten jeder Krebspatientin und jedes Krebspatienten künftig deutlich verbessern – um den bestmöglichen Zugang zu moderner Diagnostik und fortschrittlichen Therapieverfahren zu erhalten, erklärte die Ministerin.

Auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses aus dem Jahr 2020 wird an der Entwicklung und Förderung des CCC gearbeitet. Für den Aufbau stellte der Landtag aus der Bestandsrücklage des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro und im Jahr 2021 Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Daneben sei auch die psychoonkologische bzw. psychosoziale Betreuung ein wichtiges Element bei der Verarbeitung und Bewältigung einer Krebserkrankung, sagte Drese. Daher unterstützt das Land den Aufbau von ambulanten Krebsberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern. In Trägerschaft der Krebsgesellschaft M-V e.V. konnte im Juni 2021 das erste ambulante Krebsberatungsteam starten. Weitere Beratungsstandorte in 2022 sind in Rostock, Güstrow, Stralsund, Schwerin und Waren (Müritz) vorgesehen.

Der Weltkrebstag findet jedes Jahr am 4. Februar statt. Im Jahr 2022 zum 22. Mal. Der Aktionstag wurde durch die Weltkrebsorganisation (UICC) ins Leben gerufen.

Rund 11.000 Menschen erkranken in Mecklenburg-Vorpommern jährlich neu an Krebs. Dabei ist bei Frauen die mit Abstand häufigste Krebserkrankung Brustkrebs (29,4 Prozent) und bei Männern Prostatakrebs (23,5 Prozent). Danach folgen bei Frauen Darm- und Lungenkrebs mit 11,3 bzw. 8 Prozent. Bei Männern liegt Lungenkrebs mit 13,8 Prozent vor Darmkrebs mit 12,5 Prozent.

Corona: außergewöhnliche Belastungen

Steuerliche Erleichterungen für besonders Betroffene der Corona-Krise weiter verlängert

Schwerin – Die einschränkenden Maßnahmen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie nach wie vor notwendig sind, stellen eine außergewöhnliche Belastung für die Wirtschaft auch in Mecklenburg-Vorpommern dar. Um in Not geratene Betroffene weiter zu unterstützen, werden die bewährten steuerlichen Hilfsmaßnahmen jetzt verlängert.

„Wir werden weiterhin schnell und unkompliziert Unterstützung leisten. Nach wie vor sind sehr viele Unternehmerinnen und Unternehmer unverschuldet durch die wegen der Corona-Pandemie notwendigen einschränkenden Maßnahmen in einer prekären wirtschaftlichen Lage. Ich bin erleichtert, dass wir uns jetzt gemeinsam mit dem Bund auf eine Verlängerung der steuerlichen Erleichterungen geeinigt haben“, so Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Insbesondere die erweiterten Möglichkeiten und Verfahrensvereinfachungen für die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, die zinsfreie Stundung sowie die Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer werden fortgesetzt. Dadurch sollen besonders betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in dieser schwierigen Situation entlastet werden. Auch für das ehrenamtliche Engagement und die gegenseitige Unterstützung bleibt es bei den besonderen steuerlichen Erleichterungen.

Überdies haben sich die Länder darauf geeignet, die Billigkeitsregelung im Zusammenhang mit der erbschaftsteuerrechtlichen Lohnsummenregelung zu verlängern.

Die innerhalb der Finanzverwaltung abgestimmten bundeseinheitlichen Regeln und viele weitere Informationen stehen im Steuerportal M-V zum Download bereit. Fragen zu den steuerlichen Maßnahmen beantworten die zuständigen Finanzämter. Die Kontaktdaten sind auf dem Steuerportal M-V zu finden.

Wettbewerb „Jugend musiziert“

Sehr gute Ergebnisse bei Regionalwettbewerb für Stralsunder Teilnehmende

Stralsund – Am vergangenen Wochenende konnten Stralsunder Teilnehmende am Regionalwettbewerb durch die Jurys mit sehr guten Ergebnissen bewertet werden. Nachdem die verbliebenen 21 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Videos hochgeladen hatten, konnten nur die Juryberatungen in Präsenz durchgeführt werden. Per vorproduziertem Youtube-Stream wurden die Ergebnisse präsentiert.

Diese können sich für die Musikschule sehen lassen: 13 junge Nachwuchsmusiker konnten überzeugen und erzielten eine Weiterleitung zum Landeswettbewerb „Jugend musiziert“, der Ende März in Stralsund stattfindet. Hier sticht besonders die junge Geigerin Leandra Constantinescu aus der Klasse von Mirko Albrecht mit der Höchstpunktzahl heraus. Drei weitere sehr junge Teilnehmende wurden zwar sehr gut bewertet, sind für den Landeswettbewerb jedoch noch zu jung.

Auch alle weiteren Stralsunder wurden mit 1. oder 2. Preisen sehr erfreulich bewertet. Ein herzlicher Glückwunsch geht an die jungen Teilnehmenden und ihre engagierten Pädagoginnen und Pädagogen.

Die Hansestadt zeichnete alle Beteiligten in einer Online-Veranstaltung am 01. Februar aus. In seinem Grußwort an die Ausgezeichneten hob Oberbürgermeister Alexander Badrow hervor: „Ihr habt trotz aller Einschränkungen durchgehalten und mit diesem anspruchsvollen Wettbewerb bewiesen, was in Euch steckt. Darauf könnt Ihr stolz sein! Wie wir alle wissen, fordert die Vorbereitung auf einen solchen Wettbewerb die ganze Familie. Darum gebührt auch Ihnen, liebe Eltern, unser aller Anerkennung. Sie sind es, die hinter Ihren Töchtern und Söhnen stehen, die begleiten und unterstützen, anfeuern und motivieren. Ebenso gilt mein Respekt den Lehrkräften! Sie haben erneut großes Engagement und Können bewiesen, zumal die Zeit für die Videoaufnahmen mit der Umstellung auf den digitalen Wettbewerb im Dezember besonders knapp bemessen war. Allen Beteiligten – ob hinter den Kulissen oder vor der Webcam: Ihr seid die Besten!“

Fundsachen werden online versteigert

Stralsund – Die Hansestadt Stralsund nutzt erstmalig die Möglichkeit, Fundsachen online zu versteigern. Alle Fahrräder mit Auktionsnummer kommen am 3. März unter den virtuellen Hammer.

Für die Online-Versteigerung sollten sich alle Interessenten den 3. März, 17 Uhr, vormerken. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Auktion zehn Tage lang auf dem Portal www.sonderauktionen.net in einer sogenannten Rückwärtsauktion. Das heißt bei dieser Auktion fallen die Artikelpreise im Angebotszeitraum in regelmäßigen Abständen von einem hohen Startpreis bis zu einem niedrigen Endpreis.

Sie können jederzeit zuschlagen und den Artikel kaufen. Warten Sie so lange, bis Ihnen der aktuelle Preis gefällt oder legen Sie Ihren Wunschpreis fest und erhalten Sie automatisch den Zuschlag, wenn der aktuelle Preis Ihren Wunschpreis (Gebot) erreicht. Bitte beachten Sie zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auktionsplattform.

Bereits ab dem 3. Februar können die über 70 Fahrräder virtuell besichtigt werden, dazu Handys, Digitalkameras, Lautsprecher, Nintendo 3DS, Uhren, ein Messgerät sowie vier motorisierte Zweiräder, also Mopeds oder auch Motorräder.

Fundsachen, die beim Fundbüro der Hansestadt Stralsund abgegeben wurden, dürfen versteigert werden, wenn weder deren Eigentümer ermittelt werden konnten, noch innerhalb der gesetzlichen Frist von den Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind.

Wer eine Sache auf einem der Fotos erkennt und der Meinung ist: Das ist doch mein Fahrrad, meine Kamera oder mein Handy, der kann bis zum 2. März um 12 Uhr seine Rechte an der Fundsache bei der Hansestadt Stralsund, Ordnungsamt, Fundbüro, anmelden.

Der Kontakt dafür: Telefon. 03831/253 713 / E-Mail:ordnungsamt@stralsund.de

Neues zur Corona-Warn-App

Corona-Warn-App der Bundesregierung wird digitaler Schlüssel in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt im Kampf gegen die Corona-Pandemie künftig noch stärker auf die Corona-Warn-App (CWA), das offizielle kostenlose Angebot der Bundesregierung.

„Die Corona-Warn-App kann seit kurzem auch die bisher verwendeten Luca-QR-Codes lesen“, so Digitalisierungsminister Christian Pegel. Damit würden künftig auch die Zugänge zu Geschäften und anderen Orten, bei deren Betreten die Kontaktdaten der Kunden hinterlegt werden müssen, via Corona-Warn-App erfasst.

„Der Bund hat die Corona-Warn-App und ihre Funktionen stetig weiterentwickelt, sodass sie heute – anders als noch vor einem Jahr – auch das Einchecken mittels QR-Code beim Einkaufen und bei Besuchen anderer Orte, an denen die Kontaktdaten hinterlassen werden sollen, unterstützen kann“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel und ergänzt: „In der jetzigen Phase der Pandemie wird die Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen immer wichtiger. Die Corona-Warn-App hilft nicht nur beim Einchecken, sondern versetzt die Nutzer in die Lage, sich durch anonyme Warnungen unverzüglich selbst wirksam zu schützen und andere zu warnen.“ Zugleich werde mit der Corona-Warn-App die digitale Alternative zur Kontaktdatenerfassung auf Papierlisten auch nach dem Auslaufen der Luca-App in M-V Mitte März auch weiterhin bestehen.

Die Corona-Warn-App ermöglicht Gastronomen, Händlern, Veranstaltern und Behörden, einen QR-Code zu erstellen, in dem alle notwendigen Daten kodiert werden. „Besucher und Gäste können sich vor Betreten des Lokals, des Geschäfts, der Veranstaltung etc. einchecken, indem sie den QR-Code scannen. Der Check-In wird auf diesem gespeichert und nach zwei Wochen automatisch gelöscht. Personen, die später positiv auf Covid-19 getestet werden, können ihre Check-Ins anonym über die App teilen und so auf den Server der Corona-Warn-App hochladen. Der Server veröffentlicht die entsprechenden Check-Ins dann als Warnungen an die anderen Kunden und Nutzer, die zeitgleich mit dem später als infiziert festgestellten Kunden beispiels-weise in einem Geschäft waren. Diese Warnungen werden regelmäßig heruntergeladen und automatisch mit den lokalen Check-Ins auf den Smartphones der anderen Nutzer abgeglichen“, beschreibt Christian Pegel das Prozedere.

„Ob Nutzerinnen und Nutzer eine grüne oder rote Warnung erhalten, hängt davon ab, ob sich ihr Aufenthalt mit dem einer infizierten Person überschneidet. Ein Vorteil der Corona-Warn-App ist, dass sie die verschiedenen Parameter wie Abstand und Dauer des Aufenthalts für eine Warnmeldung misst“, so Minister Pegel. Wichtig vor allem für Unternehmer ist, dass der vorhandene QR-Code der Luca-App auch von der Corona-Warn-App gelesen werden kann. „Das bedeutet, der Luca-QR-Code kann erst einmal bleiben“, so Pegel

Gleichwohl appelliere er an Händler und Gastronomen, die die Kontaktdaten ihrer Kunden und Besucher nach der Corona-Schutzverordnung erfassen müssen, sich die Corona-Warn-App runterzuladen und sich einen eigenen Account anzulegen, um Infektionsketten schneller zu durchbrechen. Der Minister fügt hinzu: „Der QR-Code der Corona-Warn-App ist sogar noch schöner für die Händler, denn dadurch werden keine Daten auf dem eigenen Rechner gespeichert. Die Kontaktinformationen sind nur auf den Smartphones der Nutzer hinterlegt.“

Weitere Informationen zur Corona-Warn-App der Bundesregierung finden Sie unter:

www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app

Verstärkung des Seedeiches Ahrenshoop

Ahrenshoop – Auf dem Westdarß beginnen ab 03.02.2022 die Bauarbeiten zur Verstärkung des Seedeiches im Abschnitt nordöstlich Ahrenshoop bis in den Nationalpark „Vorpommer­sche Boddenlandschaft“. Um den Platz für die Verstärkung zu schaffen ist auch die Fällung von Bäumen im Bereich zwischen Landesküstenschutzdüne und Deich erforderlich.

Hintergrund für die Bauarbeiten sei eine Änderung in der Küsten­schutzkonzeption im Bereich des Nationalparks: „Bisher besteht das Küstenschutzsystem aus Strand, Landesküstenschutzdüne und Deich. Bei Eintritt einer sehr schweren Sturmflut, der sogenannten Bemessungssturmflut, wird die Düne planmäßig abgetragen. Der Deich übernimmt nur in den letzten Stunden der Sturmflut die Schutzfunktion. Damit dieses System funktioniert, müssen Sandverluste regelmäßig mit künstlichen Sandaufspülungen ausgeglichen werden“, erläuterte der für den Küstenschutz zuständige Minister Dr. Till Backhaus.

„Da Aufspülungen mit den Zielen des Nationalparks aber schwer vereinbar sind, haben sich meine Mitarbeiter aus dem Natur- und Küstenschutz auf eine andere Lösung verständigt. Ich freue mich, dass diese Lösung nun auch umgesetzt werden kann“, sagte er weiter.

„Ziel ist es, zukünftig keine künstlichen Sandaufspülungen im Bereich des Nationalparks mehr durchzuführen. Da die Düne in den nächsten Jahren somit schmaler wird, muss zukünftig der Deich den Sturmflutschutz gewährleisten und muss daher verstärkt werden“, so Backhaus.

Zur Verstärkung des Seedeichs werde die seeseitige Böschung weiter abgeflacht und neu abgedichtet, erläuterte der Minister. Durch die Abflachung der seeseitigen Böschung entstehe eine ca. vier bis fünf Meter breite zusätzliche Aufstandsfläche des Deiches. Bäume in diesem Bereich, müssten entfernt werden. Als Ausgleich für den Verlust würden Waldkompensationspunkte eingesetzt, die bei der Anpflanzung neuer Bäume entstehen. Im Rahmen der Bauausführung würden auch Amphibienschutzzäune aufgestellt und Ersatzhabitate geschaffen. Für die Zeit der Bauarbeiten werde der auf dem Deich befindliche Fahrradweg gesperrt. Es werde aber eine Umleitung mit entsprechender Beschilderung eingerichtet.

Bauherr für den ca. 1.800 Meter langen Bauabschnitt sei das Land Mecklenburg-Vorpommern, erläuterte Backhaus. Die Baumaßnahme werde vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg realisiert. Für die Umsetzung der Maßnahme einschließlich der Erstellung Ausführungsplanung sei die Firma W. Reuse GmbH aus Brunsbüttel beauftragt worden. Bis Ende Februar 2022 würden zunächst die Holzungs- und Rodungsarbeiten durchgeführt. Die gesamte Bauzeit laufe bis Ende Juli.

Backhaus informierte, dass die Maßnahme rund 3,9 Millionen Euro koste. An der Finanzierung beteilige sich der Bund mit 70 Prozent im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, 30 Prozent werde durch das Land M-V aufgebracht.

Wichtige Änderungen für den Vereinssport

Wettkämpfe und Punktspiele auch in Warnstufe Rot möglich

Schwerin – Das Landeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung Änderungen in der Corona Landesverordnung beschlossen. Ein Schwerpunkt ist die Zulassung des Spiel- und Wettkampfbetriebes im vereinsbasierten Sport auch in der Corona-Warnstufe Rot.

„Wir ermöglichen ab dem Wochenende auch in Regionen, die sich in der Warnstufe Rot befinden, Punktspiele und Wettkämpfe in allen Sportarten und Altersgruppen“, verdeutlichte Sportministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Die Landesregierung setzt damit einen Beschluss des Landtages um. Es gilt in Warnstufe Rot die 2Gplus-Regel im Innen- und Außenbereich. Zuschauende sind nicht zugelassen.

Nach Darstellung von Drese gibt es mit der Neuregelung deutlich mehr Planungssicherheit für die Vereine und Verbände. „In vielen Sportarten entscheidet sich in diesen Wochen, ob die Saison fortgesetzt werden kann. Deshalb war eine schnelle Entscheidung notwendig und bin ich dem Landtag und dem Kabinett für die Unterstützung der vielen aktiven Sportlerinnen und Sportler in unserem Land dankbar“, sagte die Ministerin.

Konkret beinhaltet die neue Verordnung, dass in Warnstufe Rot der Spiel- und Wettkampfbetrieb im vereinsbasierten Sport und in Schwimmhallen mit bis zu 100 Personen im Innenbereich und 200 Personen im Außenbereich möglich ist – jeweils einschließlich aller für die Wettkampfdurchführung tätigen Personen (Schieds- und Wettkampfgericht, medizinisches Personal, Betreuung).

Eine weitere Änderung gab es im Bereich der Musik- und Jugendkunstschulen. Hier wird in Warnstufe Rot die bisherige Begrenzung auf 10 Personen (+ Anleitungsperson) auf bis zu 15 Personen im Innenbereich und 25 Personen im Außenbereich in geschlossenen Gruppen erhöht.

Auch für die Zoos und Tierparks gibt es mit der neuen Landesverordnung einen Öffnungsschritt. „So können in Warnstufe Rot die Innenbereiche geöffnet werden. Es besteht dann die 2Gplus-Regel und die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske“, erklärte Drese. Bisher mussten die Innenbereiche der Zoos in Warnstufe Rot schließen.

Die neue Corona Landesverordnung tritt am kommenden Sonnabend (05.02.2022) in Kraft.

M-V startet in die Winterferien

Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Halbjahreszeugnisse

Schwerin – Für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Eltern geht ein anstrengendes Schulhalbjahr zu Ende. Am Freitag, 4. Februar 2022, starten 155.600 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen und 34.100 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen in die Winterferien.

„Die Corona-Pandemie hat sich in diesem Schulhalbjahr erstmals nicht so stark wie in den vergangenen Jahren ausgewirkt“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Es war die erste Zeit, in der an vielen Schulen wieder dauerhaft in Präsenz unterrichtet wurde. Dennoch sind wir immer noch nicht in einer gewissen Normalität angekommen. Gerade deshalb können Schülerinnen und Schüler besonders stolz auf ihre guten Noten sein, die sie unter besonderen Lernbedingungen erreicht haben. Dazu gratuliere ich allen sehr. Die Kinder, Jugendlichen und ihre Lehrkräfte haben sich eine Verschnaufpause verdient. Ich möchte mich bei allen herzlich bedanken, dass sie durchhalten und an einem Strang ziehen“, so Oldenburg weiter.

„Viele von uns sind sich einig darin, dass die Schulen solange geöffnet bleiben, wie es der Gesundheitsschutz für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte erlaubt. Dafür haben wir das ‚Drei-Phasen-Modell‛ erarbeitet, mit dem die Schulen Freiräume erhalten und flexibel agieren können, sodass die Schülerinnen und Schüler so viel Präsenzunterricht wie möglich erhalten. Dieses Modell führen wir nach den Winterferien weiter. Unsere Hygienekonzepte, die Teststrategie und die Maskenpflicht an unseren Schulen haben sich bewährt und reduzieren das Risiko, dass sich das Coronavirus weiter ausbreitet“, sagte Oldenburg.

Die Ministerin erinnerte zudem daran, dass Schülerinnen und Schüler nach den Ferien wieder eine Erklärung zum Reiseverhalten vorlegen müssen, dass sie sich in den vergangenen zehn Tagen nicht in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben.

Schülerinnen und Schüler, die Sorgen mit ihrem Zeugnis haben und die Rat suchen, können sich an eine Lehrerin oder einen Lehrer ihres Vertrauens wenden oder die Nummer des „Zeugnissorgentelefons“ wählen. In diesem Jahr wird es erstmals eine landesweit einheitliche Nummer für das „Zeugnissorgentelefon“ geben. Es ist vom 31. Januar bis zum 4. Februar 2022 und vom 7. bis zum 11. Februar 2022 geschaltet. Die Beratung ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS).

Zeugnissorgentelefon: 0385 588 7987