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Autor: Rügenbote

Einsatzleitwagen für Feuerwehr in Züssow

Züssow – Für einen neuen Einsatzleitwagen (ELW1) der Feuerwehrführungsgruppe erhält die Gemeinde Züssow per Sonderbedarfszuweisung 66.000 Euro Unterstützung vom Innenministerium. Der Bescheid wurde an die Amtsvorsteherin der Gemeinde Jutta Dinse im Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandt.

Die Führungsgruppe im Amtsbereich Züssow unterstützt die örtlichen Wehren bei größeren Einsätzen und benötigt das neue Fahrzeug als Ersatz für einen 17 Jahre alten Kommandowagen, der nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.

Die Gesamtkosten für den neuen Einsatzleitwagen betragen 200.000 Euro. Der Landkreis unterstützt den Neukauf mit rund 60.000 Euro. Somit verringert sich der Eigenanteil der Gemeinde auf rund 74.000 Euro.

Kontrollen bei 3G-Regelung im ÖPNV

Kontrollen bei 3G-Regelung im ÖPNVMeyer: Verkehrsunternehmen erhalten finanziellen Zuschuss 

Schwerin – Die Unternehmen des ÖPNV können ab sofort einen finanziellen Zuschuss für Kontrollen im Rahmen der 3G-Regelung beim Land beantragen.

„Das Land beteiligt sich anteilmäßig an den zusätzlichen Kosten für das Kontrollpersonal in den Bussen und Bahnen. Es soll damit der Mehraufwand aufgrund der Kontrollen für die Unternehmen abgefedert werden. Mit den Kontrollen leisten die Verkehrsunternehmen einen wertvollen Beitrag, um erhöhte Gesundheitsrisiken für die Fahrgäste zu vermeiden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag. Insgesamt stehen für die Kontrollen eine Million Euro aus Mitteln des MV-Schutzfonds zur Verfügung.

Zur Förderung des Gesundheitsschutzes gilt seit dem 24. November 2021 bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr die sogenannte 3G-Regelung. Danach ist die Nutzung des Nahverkehrs nur noch Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulferienzeit sowie Fahrgäste des Taxiverkehrs.

„Die Verkehrsunternehmen des Nahverkehrs haben durch Kontrollen in den Zügen, Bussen und in den Straßenbahnen dabei sicherzustellen, dass die Regelung von den Fahrgästen eingehalten wird“, so Meyer weiter.

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie leidet der öffentliche Personennahverkehr unter rückgängigen Fahrgastzahlen. Im Rahmen der Pandemie wurde für den öffentlichen Personennahverkehr für die Jahre 2020 und 2021 ein Rettungsschirm von Bund, Ländern und Kommunen aufgespannt. Damit konnte das Fahrplanangebot im Land aufrechterhalten bleiben und die Verkehrsunternehmen wirtschaftlich stabilisiert werden.

„Es ist daher wichtig, bei den Fahrgästen wieder um Vertrauen zu werben. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ÖPNV achten darauf, dass während der Fahrten mit dem Bus oder der Bahn alles getan wird, um Ansteckungen zu vermeiden. Wir wollen der Branche in dieser schwierigen Zeit auch finanziell zur Seite stehen“, so Meyer. Inwieweit für die ÖPNV-Branche auch im Jahr 2022 Hilfen notwendig sein werden, wird derzeit zwischen Bund, Ländern und den Branchenverbänden beraten.

Feuerwehr Zingst bekommt neue Drehleiter

Zingst – Für eine neue Drehleiter erhält die Gemeinde Zingst im Landkreis Vorpommern-Rügen per Sonderbedarfszuweisung 250.000 Euro Zuschuss vom Innenministerium. Der Bescheid wurde an Bürgermeister Christian Zornow übersandt.

Die Freiwillige Feuerwehr im Ostseeheilbad Zingst ist mit ihren 49 aktiven Kameradinnen und Kameraden auch für die Brandbekämpfung in den Nachbargemeinden zuständig. Die Drehleiter kommt zum Einsatz, um den zweiten Rettungsweg an Gebäuden der Hotellerie und anderen höheren Gebäuden zu sichern.

Die Gesamtkosten für die neue Drehleiter betragen 750.000 Euro. Das Land übernimmt ein Drittel der Gesamtkosten.

Winterakademie für Lehrkräfte

Lehrerinnen und Lehrer bilden sich in den Winterferien fort

Schwerin – Die Angebote der diesjährigen Winterakademie stoßen bei den Lehrkräften in Mecklenburg-Vorpommern auf großes Interesse. Die traditionelle Fortbildungsreihe des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) findet immer zu Beginn der Winterferien statt. Sie wird in diesem Jahr wegen der Pandemie erneut digital durchgeführt. Für die Fortbildungen von heute bis Mittwoch, 9. Februar 2022, liegen ca. 2.200 Registrierungen vor. Viele Lehrkräfte nutzen die Möglichkeit, gleich an mehreren Fortbildungen teilzunehmen. Innerhalb von drei Tagen ist ein Besuch von insgesamt 14 Veranstaltungen möglich.

„Unsere Lehrerinnen und Lehrer sind offen für Neues und an der Weiterentwicklung ihres eigenen Unterrichts interessiert“, lobte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich freue mich darüber, dass unsere Lehrkräfte die ersten drei Tage der Winterferien nutzen, um sich fortzubilden. Besonders nachgefragt werden Veranstaltungen zu aktuellen Entwicklungen, wie zum Beispiel der Digitalisierung. Lehrerinnen und Lehrer erhalten in den Fortbildungen ganz konkrete Anregungen, wie sie digitale Medien einsetzen können und wie der Unterricht dadurch für Schülerinnen und Schüler abwechslungsreicher wird“, sagte Oldenburg.

Die diesjährige Winterakademie beginnt daher auch mit einem Schwerpunkt „Digitales (im) Klassenzimmer“. Christine Bach, Projektleiterin für das Digitale Klassenzimmer am Rostocker Innovationszentrum, präsentiert darin, wie digitaler Unterricht zum Anfassen aussehen kann. Darüber hinaus geht es unter anderem um digital gestützte Experimente im Physikunterricht, um Onlinekommunikation und um alle Materialien, die im Unterrichtshilfenportal des Landes vorhanden sind. Außerdem stehen Veranstaltungen wie „Respekt beginnt beim Namen“, „Unterrichtsstörungen“ und „Psychologie von Schülerpersönlichkeiten“ auf dem Programm.

Die Übersicht mit allen Fortbildungen der Winterakademie 2022 ist auf dem Bildungsserver MV einsehbar.

Ein Stück Heimat auf Achse

Mobiler Hofladen wirbt für Landkreise Rostock und Mecklenburgische Seenplatte

Schwerin – „Ein Stück Heimat auf Achse“ – unter diesem Motto reist ein regionales Vermarktungsmobil durch Mecklenburg-Vorpommern und bewirbt Produkte aus den Landkreisen Rostock und Mecklenburgische Seenplatte. „Im Land gibt es eine Vielzahl kleiner Produzenten, die oftmals nicht die Möglichkeit haben, ihre hochwertigen Angebote auf Wochenmärkten und Veranstaltungen zu präsentieren. Als mobiler Hofladen kann das Vermarktungsmobil zusätzlichen Absatz für Kleinstproduzenten schaffen und so die regionalen Wertschöpfungsketten verlängern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Vorhaben wird von der 2019 gegründeten gemeinnützigen GmbH „MaMüMaMa“ umgesetzt; „MaMüMaMa“ steht für „man müsste mal machen“. Die Akteure wollen nach eigenen Angaben Ideengeber, Akteure, Vereine, Locations und weitere Engagierte zusammenbringen, mit Rat und Tat zur Seite stehen, Fördermittel einwerben, Events und Produkte entwickeln und diese professionell umsetzen.

Ein Ergebnis ist das Vermarktungsmobil. Das Fahrzeug dient neben dem Verkauf auch als Foodtruck. In einer eingebauten Küchenausstattung können die Regionalprodukte verarbeitet und beispielsweise bei Veranstaltungen verkauft werden. Ebenfalls an Bord sind Informationen zu Urlaubsanbietern, Dienstleistern, Handwerkern, Künstlern und anderen interessanten Akteuren der Region. Das Fahrzeug ist zudem ausgestattet mit Flyern, Broschüren und einem Flatscreen. „Die mobilen Verkaufs- und Verköstigungsangebote regionaler Produkte gepaart mit der touristischen Standortwerbung für die Landkreise Rostock und die Mecklenburgische Seenplatte sind eine gute Kombination. So leistet das Projekt einen wertvollen Beitrag zur Stärkung im ländlichen Raum“, sagte Meyer.

Weitere Informationen unter www.heimataufachse.de

Die Gesamtinvestition beträgt 440.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Fonds zur Unterstützung Ländlicher GestaltungsRäume (LGR-Fonds) in Höhe von 99.000 Euro.

Der Fonds unterstützt vorrangig Projekte, die Lösungen zu den Themen Mobilität/Erreichbarkeit, Nahversorgung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Kinderbetreuung, Kultur sowie Kooperation und Gemeinschaft in den Ländlichen GestaltungsRäumen anbieten. Träger der Projekte können Gemeinden, Ämter, Vereine, Genossenschaften, Initiativen, Kirchengemeinden, Unternehmen, Privatpersonen etc. sein. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben im Ländlichen GestaltungsRaum umgesetzt werden. Gefördert werden gemeindeübergreifend wirkende Vorhaben, die Vorbildwirkung für andere haben können.

Impfstart mit Novavax

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese erhofft sich vom Impfstoff Nuvaxovid von Novavax eine Belebung des Impfgeschehens in Mecklenburg-Vorpommern. „Viele Bürgerinnen und Bürger, die skeptisch gegenüber mRNA-Impfstoffen sind oder bei denen medizinische Gründe gegen deren Einsatz sprechen, haben in Kürze die Möglichkeit, sich mit einem proteinbasierten Impfstoff zu schützen“, sagte Drese zur gestern erfolgten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Nuvaxovid ist ein Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker (Adjuvans). Das menschliche Immunsystem bildet nach der Impfung damit Antikörper gegen das Protein und kann so eine Covid-19-Erkrankung abwehren. In den Zulassungsstudien zeigte der Impfstoff eine mit den mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit. Aussagen zur klinischen Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante können aktuell noch nicht getroffen werden.

Die STIKO empfiehlt den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen zu geben. Die Anwendung von Nuvaxovid während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen.

„Wir rechnen nach neuesten Informationen des Bundes mit einer Lieferung Ende der 8. Kalenderwoche. Es stehen dann in den ersten vier Wochen ca. 76.000 Dosen zur Verfügung, so dass zunächst ca. 38.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit Nuvaxovid geimpft werden könnten“, verdeutlichte Drese.

Aufgrund der begrenzten Impfstoffmenge erhalten zunächst die (ungeimpften) Beschäftigten, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, die Möglichkeit zur Impfung. Ab Mitte nächster Woche ist für diese Beschäftigten aus den Bereichen Gesundheit- Pflege und Eingliederungshilfe eine Registrierung für die Nuvaxovid-Impfung über das Impfportal des Landes (www.corona-impftermin-mv.de) und die Impfhotline (0385-20271115) möglich. Voraussetzung für eine Impfung ist eine Arbeitgeberbescheinigung der Einrichtung. Die Impfungen werden dann jeweils zentral in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städten durchgeführt. Damit sollen die Impfstoffbestände optimal ausgenutzt werden, so Drese.

Die Ministerin kündigte zudem an, die STIKO-Empfehlung für eine 2. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Menschen ab 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen zügig umzusetzen. „Wir sind hierzu bereits mit den Impfteams in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Gespräch, um diesem Personenkreis so schnell wie möglich ein Impfangebot zu machen. Auch online und telefonisch werden voraussichtlich nächste Woche bereits Terminierungen für eine 2. Auffrischimpfung nach abgeschlossener Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung möglich sein“, sagte Drese. Ebenso werden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die 2. Auffrischimpfung durchführen.

Wahlen während der Pandemie

Schwerin – Mit ihrer Veröffentlichung heute im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 07 für Mecklenburg-Vorpommern tritt morgen eine Corona-Kommunalwahl-Verordnung in Kraft.

„Diese Verordnung enthält wie schon ihr Vorläufer aus dem Jahr 2021 punktuell abweichende Regelungen zu den Bestimmungen des Landes- und Kommunalwahlgesetzes sowie der Landes- und Kommunalwahlordnung mit dem Ziel, Kommunalwahlen trotz der Pandemie fristgerecht vorbereiten und durchführen zu können“, nennt Kommunalminister Christian Pegel das Ziel dieser Verordnung und führt weiter aus:

„Im Vergleich zu den Vorschriften ,normaler‘  Zeiten sind hier die Regeln über die Aufstellung von Wahlbewerberinnen und -bewerbern für die Parteien und Wählergruppen vereinfacht, damit keine großen Versammlungen abgehalten werden müssen. Dies gilt ab sofort für alle Aufstellungsverfahren von Parteien und Wählergruppen. Zusätzlich wird bei Bedarf eine Verschiebung der Wahl ermöglicht, oder es kann ausschließlich per Brief gewählt werden.“

Die neue Verordnung unterscheidet sich in einigen Punkten von ihrer Vorgängerin 2021. „So kann eine Verschiebung der Wahl oder der Übergang zur ausschließlichen Briefwahl nicht mehr, wie im vergangenen Jahr, inzidenzabhängig geregelt werden. Dies muss sich jetzt nach dem Stufensystem der aktuellen Corona-Landesverordnung richten“, sagt Christian Pegel und erläutert:

„Das bedeutet, bei Stufe 3 oder 4 ist zu prüfen, ob die Wahl nach den Fristbestimmungen des Wahlrechts noch verschoben werden kann. Ab Stufe 4 plus ist die ausschließliche Briefwahl zwingend durchzuführen.“

Die Corona-Kommunalwahl-Verordnung gilt, bis der Landtag seine Feststellung vom 26. Januar, nach der für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen pandemiebedingte Sonderregelungen erforderlich sind, wieder aufhebt, oder mit dem 30. Juni 2022 das Ablaufdatum dieser Feststellung erreicht wird.

„Ausbildungsfortsetzung“ neu aufgelegt

Schwerin – Zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Auszubildenden hat das Wirtschaftsministerium das Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ neu aufgelegt. „Die Corona-Pandemie stellt die Unternehmen weiter vor große Herausforderungen. Wir wollen, dass Lehrlinge ihre begonnene Ausbildung bis zum Ende regulär absolvieren können. Das Programm ist dabei konkrete Unterstützung für ausbildende Unternehmen und auch ein Beitrag, perspektivisch Fachkräfte im eigenen Unternehmen aufzubauen. Wer heute zu Ende ausbildet, hat potentiell Fachkräfte für morgen im eigenen Unternehmen gesichert. Im Rahmen des Programms wird die Ausbildungsvergütung der Lehrlinge bezuschusst. Anträge können ab sofort gestellt werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag.

Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe mit erheblichem Arbeitsausfall, die für ihre Auszubildenden keine Kurzarbeit beantragen und das Ausbildungsverhältnis nicht kündigen, sondern die Ausbildung fortsetzen. Diese Unternehmen können aus diesem Landesprogramm einen Zuschuss von 75 Prozent zu den von ihnen in dieser Zeit gezahlten Ausbildungsvergütungen erhalten. Das neue Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ soll für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. März 2022 gelten. Anträge können bis spätestens zum 30. Juni 2022 beim Landesförderinstitut rückwirkend gestellt werden.

Mit dem Auslaufen der Zuschüsse des Bundes zur Ausbildungsvergütung für Betriebe mit erheblicher Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ fehlte eine gezielte Förderung, damit ausbildende Unternehmen trotz des durch die Corona-Pandemie bedingten erheblichen Arbeitsausfalls bestehende Ausbildungsverhältnisse fortsetzen und ihre Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken müssen. „Unser Land muss hier weiter helfen. Gerade im Hinblick auf den hohen Stellenwert der Fachkräftesicherung möchte ich alle Ausbildungsbetriebe dazu ermuntern, die Unterstützungsmöglichkeit zu nutzen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.