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Autor: Rügenbote

Soziale und gesundheitliche Beratung

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute im Landtag einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesausführungsgesetzes AG SGB IX und anderer Gesetze vorgestellt. Mit den notwendigen Anpassungen bestätigt das Land seine Zuverlässigkeit gegenüber der kommunalen Ebene im Bereich der Sozial- und Eingliederungshilfe. Zudem soll das Inkrafttreten des zweiten Abschnitts des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes mit seinen Regelungen zur sozialen und gesundheitlichen Beratung um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschoben werden.

Die Landesregierung komme damit einer Bitte der kommunalen Ebene nach, so Drese: „Die Landkreise und kreisfreien Städte waren in den vergangenen Monaten durch die Corona-Pandemie in höchstem Maße gefordert und leisten eine sehr gute Arbeit. Dies geht nachvollziehbar zulasten der regulären Aufgabenwahrnehmung. Deshalb soll mehr Zeit für die Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung zur Verfügung stehen.“

Gemeinsames Ziel von Land und Kommunen sei es, dass zum 1. Januar 2022 überall im Land eine qualitativ gute, bedarfsgerechte und auskömmliche soziale und gesundheitliche Beratung in eigener Verantwortung und in eigener Gestaltungskompetenz der Landkreise und kreisfreien Städte angeboten wird.

Die Ministerin wies in ihrer Rede auf die hohe Bedeutung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes hin. Mit dem Gesetz sorgt das Land für eine verlässliche und transparente Finanzierung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. „Für die Verteilung der Landesmittel gibt es einen klar und verbindlich definierten Mechanismus. Mit dieser Neuregelung schaffen wir zeitgemäß und transparente Regelungen zur Aufteilung der Landesmittel“, sagte Drese.

Das Gesetz sorge zudem für mehr Transparenz nicht nur in der Freien Wohlfahrtspflege, sondern in der sozialen Arbeit insgesamt. Eingeführt wurden dazu zu Beginn des Jahres eine Transparenzdatenbank und eine Zuwendungsdatenbank.

Drese: „Beide Datenbanken erlauben es ab diesem Jahr jedem und jeder Interessierten sich in verständlicher und leicht zugänglicher Form über die Ziele, Werte und Motive, über Unternehmensstrukturen und die Arbeitsweise der Träger sozialer Arbeit zu informieren.“ Gleichzeitig gäben die Datenbanken Auskunft über die Herkunft, den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen durch die Spitzenverbände und die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie durch sonstige Träger der sozialen Arbeit.

„Wir schaffen damit eine sehr weitgehende und bundesweit vorbildhafte Transparenz im Bereich der Sozialen Arbeit“, so Drese im Landtag.

Moderne Medienaufsicht

Schwerin – Der Landtag hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der Modernisierung der Medienordnung in Deutschland befasst. „Eine moderne Medienaufsicht muss ins Internet. Angebote im Internet müssen genauso kontrolliert werden wie klassische Radio- und Fernsehsender. Mit dem Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland unterliegen auch Angebote im Internet in Zukunft einer medienrechtlichen Regulierung“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Einbringung des Staatsvertrages.

Künftig müssen sich alle journalistisch-redaktionell gestalteten Internetangebote, die geschäftsmäßig Nachrichten veröffentlichen, an die journalistische Sorgfaltspflicht halten. Sichergestellt werden soll dies zunächst durch eine freiwillige Selbstkontrolle. Suchmaschinen oder soziale Netzwerke müssen verständlich darstellen, nach welchen Kriterien sie die Nachrichten auswählen und in welcher Reihenfolge sie sie präsentieren. Schwesig: „Wir wollen Meinungsfreiheit im Netz. Und wir wollen verhindern, dass große Konzerne ihre Macht ausnutzen, um auf einzelne Beiträge Einfluss zu nehmen oder kleinere Anbieter zu verdrängen.“

Außerdem wird mit dem Medienstaatsvertrag eine Richtlinie der Europäischen Union zu audiovisuellen Mediendiensten umgesetzt. Zu den Anforderungen dieser Richtlinie gehöre, dass der Jugendschutz gestärkt und an die bereits für Rundfunkanbieter geltenden Regeln angepasst wird. So würden Jugendliche besser vor Pornografie, Gewaltdarstellung und Schleichwerbung geschützt. Und die Medienanbieter werden verpflichtet, mehr barrierefreie Angebote zu schaffen.

„Mit dem Medienstaatsvertrag schaffen wir eine zeitgemäße Regulierung: um Meinungsvielfalt und Zugang zu seriösen Nachrichten im Netz zu sichern vor Fake News zu schützen und Missbrauch der Marktmacht großer Konzerne zu verhindern“, betonte die Regierungschefin.

ASP-Restriktionsgebiete

M-V für Beseitigung von Fallwild aus ASP-Restriktionsgebieten gerüstet

Schwerin – Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist seit Jahren in aller Munde. Diese gefährliche und anzeigepflichtige Tierseuche hat sich ausgehend von Georgien im Jahre 2007 kontinuierlich ausgebreitet. 2014 hat das ASP-Virus die baltischen Länder und Polen erreicht. Einschleppungen der ASP nach Tschechien und Belgien in den letzten Jahren haben gezeigt, dass das ASP-Virus durch menschliches Fehlverhalten in kürzester Zeit weite Strecken überwinden kann und kein Land vor dieser Tierseuche gefeit ist.

Seit November letzten Jahres ist die ASP bis nach Westpolen vorgedrungen. Dieser relativ neue Seuchenherd befindet sich unweit der Grenze zu den Ländern Brandenburg und Sachsen. Derzeit sind 13 Länder in Europa von der ASP betroffen. Hohe Fallzahlen bei Wildschweinen werden aus Polen, Rumänien, Bulgarien und Ungarn und bei Hausschweinen aus Rumänien und Polen gemeldet.

„Die ASP steht also förmlich vor der Tür. Deswegen tun wir alles, um unser Landesgebiet vor Einschleppungen des ASP-Virus zu schützen, die Betriebe mit Schweinehaltung optimal auf eine mögliche Einschleppung vorzubereiten, aber auch Systeme für eine ordnungsgemäße Beseitigung von verendeten oder krank erlegten Wildschweinen im Seuchenfall zu etablieren“, so Minister Dr. Backhaus.

Die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 wird in Mecklenburg-Vorpommern von der SecAnim GmbH am Standort Malchin seit vielen Jahren zuverlässig durchgeführt. Ist der Ausbruch der ASP bei einem Wildschwein amtlich festgestellt, unterliegt auch die Beseitigung von Tierkörpern von Wildschweinen in den dann einzurichtenden Restriktionszonen bestimmten Kriterien. Sowohl erlegte, ASP-Virus-positive Wildschweine, verendet aufgefundene Wildschweine als auch der Aufbruch jedes erlegten Wildschweins müssen in diesen Gebieten in einem zugelassenen Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 unschädlich beseitigt werden.

Gemeinsam haben Vertreter der SecAnim GmbH, des Agrarministeriums und der Kreise nach intensiver Fachdiskussion vor einiger Zeit entschieden, für diesen Entsorgungsfall ein Spezialfahrzeug vom Typ Mercedes Benz Atego, das insgesamt 16 1,1 m 3-Edelstahlbehälter im Austauschsystem transportieren kann, vorzuhalten. Weitere Austauschbehälter stehen für einen rotierenden Einsatz des Fahrzeugs bei der SecAnim GmbH bereit. Unter strenger Einhaltung der seuchenhygienischen Bestimmungen können damit in den wegen ASP eingerichteten Restriktionsgebieten regelmäßig befüllte Behälter gegen gereinigte und desinfizierte Behälter ausgetauscht werden.

Heute wurde dieses Spezialfahrzeug der SecAnim GmbH vom Hersteller im Beisein von Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, des Landesamtes für Landwirtschaft und Fischerei und des für die Überwachung dieses Verarbeitungsbetriebes zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte übergeben.

Minister Backhaus begrüßt dies außerordentlich und unterstreicht die Innovationsbereitschaft der SecAnim GmbH und die jahrelange erfolgreiche, konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit des Unternehmens mit den Veterinärbehörden unseres Landes.

„Somit sind wir im Land bezüglich der unschädlichen Beseitigung von Tierkörpern und Tierkörperteilen von Wild nach Ausbruch der ASP sehr gut aufgestellt“, betont Minister Dr. Backhaus.

Kinderschutz weiter verbessern

Schwerin – Für eine konsequente Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Mecklenburg-Vorpommern spricht sich der Abschlussbericht einer interministeriellen Arbeitsgruppe aus. Sozialministerin Stefanie Drese hat heute den Bericht an den Sozialausschuss des Landtages übersandt, nachdem er gestern im Kabinett behandelt wurde. Ausgangspunkt zur Einsetzung der interministeriellen Arbeitsgruppe durch die Landesregierung waren die Kinderschutzfälle des letzten Jahres.

„Kinderschutz muss oberste Priorität haben. Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Vereine, Ermittlungsbehörden und insbesondere Jugendämter müssen sich als Schutzorte verstehen und Anwälte für Kinder sein“, betonte Drese heute in Schwerin. Die gemeinsam mit Expertinnen und Experten sowie den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erarbeiteten Empfehlungen seien wichtiger Bestandteil eines guten und aktiven Kinderschutzes. Sie sollten nach Ansicht Dreses mit allen Partnern auf den Ebenen von Bund, Land und Kommunen vorangebracht werden.

Wesentliche Handlungsfelder sieht die Ministerin in der besseren Vernetzung aller am Kinderschutz Beteiligten. „Wir wollen die Kooperation im Kinderschutz berufsübergreifend verbessern und Unsicherheiten bei der Informationsweitergabe überwinden.“ Notwendig sei zudem das Lernen aus Fällen. Drese: „Die Analyse von abgeschlossenen Kinderschutzfällen kann einen wesentlichen Beitrag für Verbesserungen im Kinderschutz leisten.“

Es gelte aber auch Kenntnisse im Kinderschutz breiter zu vermitteln und Unsicherheiten beim Datenschutz zu überwinden. „Alle, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, sollten ein Grundwissen im Bereich Kinderschutz, Kinderrechte, Frühe Hilfen und Netzwerkarbeit haben“, so Drese. Für Fortbildungen in der Kinder- und Jugendhilfe seien im aktuellen Doppelhaushalt 100.000 Euro mehr eingestellt. Besonderes Augenmerk soll dabei auf Informationen zur Gefährdungseinschätzung, präventive Maßnahmen und die Gesprächsführung mit Betroffenen gelegt werden.

Die Ministerin betonte zugleich, dass in den letzten Jahren gerade auf Landesebene im Bereich des Kinderschutzes viel geschehen ist. „Wir haben den Kinderschutz in Kitas in unserem Kindertagesförderungsgesetz gesetzlich verankert, fördern Projekte zur Unterstützung von Kindern psychisch kranker Eltern, haben gerade eine neue Qualifizierungsreihe für Familienhebammen gestartet, die finanzielle Förderung für Opferambulanzen mehr als verdoppelt, eine Kinderschutz-App für Fachkräfte entwickelt und eine Kontaktstelle Kinderschutz eingerichtet. Schließlich stellt die Landesregierung fünf Millionen Euro zusätzlich für die Strafverfolgung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet bereit“, sagte Drese.

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe hat die vereinbarte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes begrüßt. „Vom Bund kommt ein wichtiges Zeichen zur richtigen Zeit auch für die heimische Wirtschaft. Viele Unternehmen haben mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Mit der Verlängerung der Maßnahme gibt es etwas mehr Planungssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Jobs können abgesichert werden. Gerade in Krisenzeiten hat sich die Kurzarbeit als geeignetes Mittel für den Mittelstand bewährt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hatte sich am Dienstag-Abend in Berlin darauf geeinigt, die Möglichkeit der Kurzarbeit von 12 auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Das Kurzarbeitergeld soll maximal bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Geplant sei, das Kurzarbeitergeld demnach weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat zu erhöhen.

Darüber hinaus soll die Überbrückungshilfe des Bundes verlängert werden. Das Programm war bis Ende August befristet. Nun soll es bis Ende des Jahres laufen. „Es gibt mehr Zeit Anträge zu stellen, damit möglichst viele Unternehmen von der Unterstützung auch profitieren können“, erläuterte Glawe weiter. Das Bundesprogramm sieht vor, dass Unternehmen Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten beantragen können. Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten. Hierzu gehören insbesondere Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite und Finanzierungskostenanteile von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Versicherungen, Kosten für Auszubildende und die Kosten für den Steuerberater im Zusammenhang mit der Antragstellung.

Wirtschaftsminister Glawe machte deutlich, dass auch das Land weiter unterstützen wird. „Mit der Soforthilfe, den Liquiditätshilfen, der Unterstützung des Landes für Ausbildungsbetriebe sowie dem Programm für Modernisierungsmaßnahmen im Beherbergungsgewerbe sind wichtige Maßnahmen zum Erhalt der heimischen Wirtschaft auf den Weg gebracht worden. Aktuell geht es darum, die Wirtschaft auch für den Winter bestmöglich krisenfest zu machen. Hier sind Bund und Land weiter gefordert. Die Sicherung von Arbeitsplätzen hat bei allen Maßnahmen oberste Priorität“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

M-V erlaubt Tagestourismus

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wird ab dem 04. September der Tagestourismus wieder erlaubt. „Die Öffnung ist ein notwendiger Schritt und ein wichtiges Signal, auf das die Branche und auch viele Gäste lange gewartet haben. Der Tagestourismus ist für die Tourismuswirtschaft im Land ein wichtiges Standbein. Als Wirtschaftsminister hätte ich daher von Anfang an gerne auf die Beschränkungen für den Tagestourismus verzichten wollen. Aber aus epidemiologischer Sicht ist es ein wirksames Instrument, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag. Schätzungen zufolge verlieren Unternehmen im Land aufgrund fehlender Tagestouristen ca. drei bis fünf Millionen Euro pro Tag an Umsatz.

Eine bestehende Verordnung soll von der Landesregierung am 01. September geändert und am 04. September in Kraft treten. „Die Einreisebeschränkungen für Tagestouristen sind ein wichtiges Instrument bei der Bekämpfung der Pandemie. Auch die Branchenvertreter von Gastronomie und Beherbergung haben diese bittere Pille geschluckt und die Beschränkungen mitgetragen. Wir alle, Politik und Wirtschaft, wollen die Gesundheit der Bevölkerung schützen und einen zweiten Lockdown verhindern. Das ist uns bislang gelungen“, so Glawe weiter.

Glawe machte abschließend deutlich, dass das allmähliche Hochfahren der Branche bislang gut funktioniert hat. „Wir sind aber noch längst nicht über den Berg. Traditionell geht die Zahl der Urlauber im Land nach dem Ferienende in vielen Bundesländern zurück. Wichtig wäre, dass viele Tagesgäste unser Land besuchen und darüber hinaus auch der Herbst attraktiv für Gäste bleibt, die Übernachtungen buchen. Die Mischung aus Tages- und Übernachtungsgästen macht den Erfolg der Branche zu einem großen Teil aus“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Weniger Phosphoreinträge

Schwerin – Im August 2018, haben Minister Dr. Backhaus und die Vorsitzenden der BDEW-Wasserwirtschaft M-V und KOWA M-V die Gemeinsame Erklärung zur Verminderung der Phosphoreinträge aus öffentlichen Kläranlagen der Größenklassen 1 bis 3 in die Gewässer Mecklenburg-Vorpommerns unterzeichnet.

Ziel dieser Gemeinsamen Erklärung ist es, bei den Kläranlagen mit Reinigungskapazitäten bis zu 10.000 Einwohnerwerten (GK 1 – 3), für die bisher keine bundeseinheitlichen Anforderungen an die Phosphorelimination gestellt werden, die Reinigungs-leistung beim Parameter Phosphor durch Optimierungs- oder investive Maßnahmen weiter zu verbessern. Etwa 40 Kläranlagen dieser Größenordnung mussten zu diesem Zeitpunkt unter Berücksichtigung der konkreten Gewässersituation bereits erhöhte Anforderungen einhalten.

„Auch wenn aufgrund des seit 1991 realisierten enormen Investitionsvolumens von 2,5 Milliarden Euro die kommunalen Kläranlagen in M-V nur noch zu etwa 18 Prozent zu den Phosphoreinträgen in die Gewässer beitragen, bringen die Interessenvertretungen der Mecklenburg-Vorpommerschen Abwasserentsorger und das Umweltministerium mit der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung ihr gemeinsames Streben zur weiteren Verbesserung des Gewässerzustandes in Mecklenburg-Vorpommern eindrucksvoll zum Ausdruck“, so Minister Dr. Backhaus während der damaligen Unterzeichnung.

Obwohl die Kläranlagen der Größenklassen 1 – 3 nur 16 % der gesamten Ausbaugröße der kommunalen Kläranlagen im Land ausmachen, emittieren sie doch rund 60 % der gesamten Phosphorfracht aller Kläranlagen.

Eine erste Auswertung, welche Aktivitäten unter dem Dach der Gemeinsamen Erklärung seit August 2018 begonnen oder zum Abschluss gebracht werden konnten, zeigt bereits positive Ergebnisse:

In den Jahren 2018/2019 wurde auf 8 Kläranlagen eine Phosphorelimination in Betrieb genommen. Außerdem wurden 4 Kläranlagen stillgelegt und das Abwasser wird nun zu Kläranlagen mit einer Phosphor-Elimination übergeleitet.

In 2020 wurden bereits fertiggestellt bzw. sind in Planung oder Bau:

– Nachrüstung von 13 Anlagen zur Phosphorelimination,
– Verbesserung der vorhandenen Phosphorelimination bei 2 Kläranlagen,
– Außerbetriebnahme von 4 Kläranlagen und Überleitung zu Kläranlagen mit Phosphorelimination

Zusätzlich laufen vorbereitende Gespräche der unteren Wasserbehörden mit den Kläranlagenbetreibern zur Verbesserung der Reinigungsleistung für 19 Anlagen.

Die konkreten Frachtreduzierungen werden sich in den nächsten Jahresberichten der Kläranlagen auch zahlenmäßig niederschlagen.

Zur fachlichen Unterstützung dieses Verbesserungs-prozesses hat der DWA Landesverband Nord-Ost das Thema „Phosphorelimination in Kläranlagen“ im Fortbildungsprogramm des Betriebspersonals im Rahmen der DWA-Kläranlagen-Nachbarschaften fest verankert und behandelt dieses Thema auch regelmäßig während seiner Fachveranstaltungen.

Und auch die Professur Wasserwirtschaft der Universität Rostock hat wie zugesagt den bisherigen Prozess fachlich unterstützt.

Seit 2018 wurden rund 300.000 € Fördermittel zur Verbesserung der Phosphorelimination durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt zur Verfügung gestellt. Weitere 2 beantragte Vorhaben sind für eine Förderung in Höhe von rd. 388.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen.

„Da es bei den Maßnahmen, die im Rahmen der ‚Gemeinsamen Erklärung‘ realisiert werden, nicht um die Einhaltung gesetzlich schon vorgeschriebener Anforderungen geht, sondern um ein freiwilliges Mehr an Gewässerschutz, hat diese Initiative Vorbildfunktion auch für andere Bereiche, die maßgeblichen Einfluss auf die Gewässerqualität haben.“, so Minister Dr. Backhaus.

Kita-Fachkräfte in M-V

Schwerin – Von den rund 15.000 pädagogischen Fachkräften in den Kindertagesstätten des Landes können lediglich 41 Personen coronabedingt gar nicht mehr in der Einrichtung beschäftigt werden, 105 Personen sind für die unmittelbare Arbeit am Kind nicht einsetzbar. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 0,27 bzw. 0,7 Prozent.

Diese Zahlen teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit. Sie beruhen auf einer Abfrage ihres Ministeriums bei den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte. Im Bereich der Kindertagespflege gibt es überhaupt keine Person, die infolge der Coronakrise nicht mehr arbeitet.

„Die geringe Ausfallquote zeigt, wie gut vorbereitet die schrittweise Wiederaufnahme des Regelbetriebs in der Kindertagesförderung war und wie motiviert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Interesse einer guten Kindertagesförderung in unserem Land sind“, sagte Drese. „Mein Dank gilt allen Beschäftigten in der Kindertagesförderung und der Kindertagespflege für das Engagement und die Umsetzung der Hygiene- und Schutzkonzepte. Alle haben in den vergangenen Wochen und Monaten eine hervorragende Arbeit geleistet“, so Drese.

Die Ministerin führt die niedrige Ausfallquote auf die umfassenden Schutzkonzepte des Sozialministeriums mit stets aktualisierten Hygienehinweisen und die Teststrategie zurück. Hinzu komme eine gute Kommunikation und Zusammenarbeit in der Expertengruppe „Kita-Corona“ mit den handelnden Akteuren der Kindertagesförderung.

Die aktuellen Informationsblätter für Fachkräfte in der Kindertagesförderung sowie für Eltern sowie die Hinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V vom 1. August finden sich auf der Homepage des Sozialministeriums www.sozial-mv.de.