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Kategorie: Landtag und Regierung MV

70 Jahre Zoo Schwerin

Schwesig: Der Schweriner Zoo ist ein Juwel für die Stadt und die ganze Region

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat bei der Festveranstaltung zum 70. Geburtstag dem Zoo Schwerin einen Förderbescheid übergeben: „Man könnte sagen 70 Jahre und kein bisschen ruhiger, denn der Zoo Schwerin hat in den nächsten Jahren viel vor.

Ihr Zukunftskonzept hört sich richtig gut an, mit Tropenhalle und Baumwipfelpfad, mit Grüne Liste Forum und Zoo Campus. Damit das Zukunftskonzept weiter entwickelt werden kann, muss eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Ich freue mich sehr, dass die Landesregierung eine Förderung von 58.592,63 Euro zur Verfügung stellt.“

Schwesig würdigte den Zoo in ihrer Rede: „Er ist wirklich ein Juwel für die Stadt und die ganze Region. Direkt am Schweriner Innensee, ganz in der Nähe vom Schlossgarten. Alles fing vor ganz genau 70 Jahren mit einem kleinen Heimattierpark mit nur 17 Tieren an. Heute beherbergt der Zoo über 1400 Tiere.“ Inzwischen könnten selbst Menschen dort übernachten.

Es habe sich viel getan: neue Anlagen und Spielplätze, bessere Infrastruktur. Die Ministerpräsidentin fügte an: „Über 200.000 Besucher jährlich zeigen: der Schweriner Zoo ist sehr beliebt, als Ausflugsziel für Einheimische oder Touristen. Ob beim Zoolauf, den Abendsafaris, oder zum Osterfest. Die vielen Veranstaltungen laden dazu ein den Zoo immer wieder neu zu entdecken.“

Moderne Zoos seien wichtige Botschafter für Biodiversität und Naturschutz und wertvoll für die Arterhaltung und die Umweltbildung. Die Regierungschefin ergänzte: „Mit dem Rote Liste Zentrum hat der Schweriner Zoo etwas ganz Besonderes und leistet einen wichtigen Beitrag zu Umweltschutz und Artenvielfalt. Wir haben uns deshalb als Land am Bau mit über 4 Mio. Euro beteiligt.“

Sie wünsche dem Zoo Schwerin weiterhin viel Erfolg und allen seinen Besucherinnen und Besuchern viel Freude und tolle Erlebnisse.

Wie geht es weiter mit dem Buckelwal

Ministerium stellt Medienbericht zu neuem Bergungskonzept klar

Schwerin – Anlässlich aktueller Medienberichte über ein angeblich bereits abgestimmtes und unmittelbar umzusetzendes neues Bergungskonzept für den vor der Insel Poel gestrandeten Buckelwal stellt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern klar:

Das ursprünglich vorgesehene Bergungskonzept konnte in der geplanten Form nicht weiterverfolgt werden. Unter anderem fehlte für die vorgesehene technische Konstruktion die notwendige Zulassung für den Seeverkehr, sodass eine Umsetzung nicht möglich war.

Ein neues Konzept zur möglichen Fortführung der Rettungsmaßnahmen wurde bislang lediglich vorbesprochen. Die hierfür notwendigen und prüffähigen Unterlagen liegen dem Land derzeit noch nicht vor.

„Die Initiative hat ihre Überlegungen skizziert. Für eine belastbare Bewertung benötigen wir jedoch ein vollständiges, fachlich nachvollziehbares Konzept“, erklärte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Die entsprechenden Unterlagen sollen im Laufe des heutigen Tages eingereicht werden. Erst auf dieser Grundlage kann eine fachliche und rechtliche Prüfung erfolgen. „Solange uns keine vollständigen Unterlagen vorliegen, kann es weder eine abschließende Bewertung noch eine Einordnung möglicher Maßnahmen geben“, so Backhaus weiter.

Der Darstellung, das Konzept sei bereits abgestimmt oder es gebe keine Einwände des Landes, wird ausdrücklich widersprochen. Entsprechend gibt es keine Festlegung zu einem möglichen Startzeitpunkt von Maßnahmen.

Das Land wird das Konzept nach Eingang zeitnah und mit höchster Priorität prüfen. Maßstab bleibt dabei unverändert das Tierwohl sowie die geltende Rechtslage.

Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf wird das am 14. Februar 2026 erzielte Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten der Länder zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen. Damit setzt die Landesregierung die Vereinbarungen der Koalition konsequent um.

Kern des Gesetzentwurfs ist eine stufenweise Erhöhung der Bezüge:

  • nachträglich zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro (Anwärterbezüge: +60 Euro),
  • zum 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent (Anwärterbezüge: +60 Euro),
  • zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent (Anwärterbezüge: +30 Euro).

Der Gesetzentwurf soll noch vor der Landtagswahl im September 2026 verabschiedet werden, damit die Erhöhungen zeitnah wirksam werden können. Eine Auszahlung der erhöhten Bezüge wird nach derzeitiger Planung bereits ab Juni 2026 erfolgen. Dafür wird nun ein Abschlagserlass an das Landesamt für Finanzen auf den Weg gebracht.

Die Amtsgehälter der Mitglieder der Landesregierung sowie die Gehälter der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre werden von der Bezügeerhöhung um 2,8 Prozent zum 1. April 2026 dauerhaft ausgenommen.

„Mit der zeit- und systemgleichen Übertragung des Tarifergebnisses schaffen wir Verlässlichkeit in schwierigen Zeiten. Das ist ein wichtiges Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte Signal an die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in unserem Land“, erklärt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.

Neben der Besoldungsanpassung enthält der Gesetzentwurf auch eine wichtige Modernisierung im Beihilferecht: Künftig soll eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Risikomanagementsystemen in der au-tomationsgestützten Beihilfebearbeitung geschaffen werden. Ziel ist eine schnellere und effizientere Bearbeitung der stetig steigenden Antragszahlen.

Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation vom 17. September 2025 ist nicht Bestandteil des Gesetzentwurfes. Diese wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden.

Landeskatastrophenschutzgesetz stärkt Sicherheit und Krisenfestigkeit

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt seinen Katastrophenschutz zukunftsfest auf: Mit dem neuen Landeskatastrophenschutzgesetz reagiert das Land auf die tiefgreifend veränderten sicherheitspolitischen, klimatischen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Das Gesetz wurde in den zurückliegenden Monaten grundlegend neu strukturiert und inhaltlich weiterentwickelt – mit dem Ziel, schneller, flexibler und wirksamer helfen zu können, wenn es darauf ankommt.

„Die vergangenen Jahre haben uns eindrücklich gezeigt, dass Katastrophen und Krisen komplexer, dynamischer und oftmals länger andauernd sind als früher. Darauf müssen Staat und Gesellschaft vorbereitet sein. Mit dem neuen Landeskatastrophenschutzgesetz schaffen wir klare Zuständigkeiten, flexible Strukturen und moderne Instrumente, um die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bestmöglich zu schützen“, betont Innenminister Christian Pegel.

Dem jetzigen Gesetzentwurf war eine längere gemeinsame Erarbeitungsphase mit den im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen und Verwaltungseinheiten im Land vorausgegangen. „Gemeinsam wurden Punkte im Gesetz eruiert, die der Neufassung oder Ergänzung bedürfen und erste gemeinsam getragene und gewollte Lösungsansätze entwickelt“, erläutert der Minister die Entstehungsgeschichte des Gesetzentwurfes. „Anders als sonst oft bei der Gesetzeserarbeitung üblich haben wir also keinen Gesetzentwurf innerhalb der Regierung vorbereitet und diesen dann erstmalig im Rahmen der Verbändeanhörung einem Praxistest ausgesetzt, sondern wir haben schon vor der Erarbeitung die Praxis und vor allem die Hilfsorganisationen einbezogen, um mit den Erkenntnissen aus der Praxis heraus praktikable und so auch gebrauchte Lösungen zu entwickeln“, so Pegel.

Lehren aus Krisen – konsequent umgesetzt

Starkregen- und Hochwasserereignisse, die Corona-Pandemie sowie die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa haben Defizite, aber auch Handlungsbedarfe deutlich gemacht – nicht nur auf internationaler und nationaler Ebene, sondern auch für Mecklenburg-Vorpommern. Das neue Gesetz zieht daraus Konsequenzen: Warnung, Koordination, Führung und Vorsorge werden gestärkt, Strukturen vereinfacht und anpassungsfähiger gestaltet.

„Das Gesetz verzichtet bewusst auf starre Maßnahmenkataloge und detaillierte Teileinheiten und ermöglicht stattdessen flexible Einsatzstrukturen – je nach Lage und Bedarf. Neue Landeseinheiten können künftig schneller aufgestellt werden, und auch ereignisbezogene Einrichtungen lassen sich leichter einbinden. So wird beispielsweise Veterinärwesen fest in den Katastrophenschutz integriert, ebenso wie Stellen außerhalb der klassischen Gefahrenabwehr“, erklärt der Minister weiter.

Erstmals wird ein landesweites Krisenreaktionsmanagement gesetzlich verankert. Der neue Krisenbegriff schafft einen klaren Handlungsrahmen für langanhaltende oder ressortübergreifende Lagen – etwa bei Pandemien, Energieengpässen oder Angriffen auf kritische Infrastrukturen. Einheitliche Führungsstrukturen, feste Kontaktstellen und die Verstetigung der KRITIS-Koordinierungsstelle sorgen für mehr Übersicht und Schlagkraft.

„Krisen halten sich nicht an Zuständigkeitsgrenzen. Deshalb brauchen wir klare Regeln, wer wann welche Verantwortung trägt – und genau das leistet dieses Gesetz“, so Pegel. Die Krise setzt vor dem Eintritt einer Katastrophe an und ermöglicht, bereits strukturiert bei einer drohenden Katastrophe nach den Regeln des Katastrophenschutzgesetzes tätig zu werden und nicht erst den Katastropheneintritt abwarten zu müssen. Dies ist eine zentrale Lehre aus der befürchteten Energiemangellage 2022.

Mehr Unterstützung für Helfende

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der ehren- und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer. Aus-, Fort- und Weiterbildung werden landesweit einheitlich geregelt. Auch Spontanhelfende werden erstmals klar definiert und von den originären Angehörigen des Katastrophenschutzes abgegrenzt.

Das Gesetz fördert zudem die Eigenvorsorge der Bevölkerung, führt einen Katastrophenvoralarm ein und passt den Datenschutz an moderne Anforderungen an – etwa bei der Nutzung von Drohnen oder zur Vermeidung von Mehrfachverplanungen. Die Beschaffung von Fahrzeugen und Großgerät kann künftig einheitlich und effizient per Verordnung geregelt werden.

„Dieses Gesetz ist ein zentraler Baustein für einen leistungsfähigen Bevölkerungsschutz. Es stärkt die Resilienz unseres Landes, erhöht die Sicherheit der Menschen und trägt den Realitäten unserer Zeit Rechnung. Wir setzen ein deutliches Zeichen: Der Schutz der Bevölkerung hat höchste Priorität – heute und in Zukunft – und die vor allem ehrenamtlich engagierten Kräfte der Hilfsorganisationen sind unser wichtigstes Gut im Katastrophenschutz und der Krisenvorsorge“, fasst Innenminister Christian Pegel zusammen.

Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau

Verwaltungsverfahren sollen spürbar vereinfacht, beschleunigt und konsequent digital ausgerichtet werden

Schwerin – Mit dem Ersten Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung setzt die Landesregierung einen zentralen Baustein der föderalen Modernisierungsagenda um: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und ein Staat, der für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen als verlässlicher Partner funktioniert.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue: „Für mich gilt ein klarer Grundsatz: Keine Digitalisierung ohne Bürokratieabbau. Bürokratieabbau heißt dabei nicht weniger Rechtsstaat, sondern bessere Verfahren. Schutzstandards bleiben bestehen. Lediglich unnötige Umwege und Aufwände fallen weg. Von den heute beschlossenen Maßnahmen profitieren alle: Unternehmen erhalten schnellere Genehmigungen und mehr Planungssicherheit. Bürgerinnen und Bürger sparen Wege, Zeit und Kosten. Und unsere Verwaltung wird entlastet und kann sich daher stärker auf inhaltliche Aufgaben konzentrieren. Das ist ein konkreter Schritt zu einer moderneren Verwaltung, die handlungsfähig bleibt.“

Der Gesetzentwurf setzt genau dort an, wo Bürokratie im Alltag spürbar wird und schafft somit ganz konkrete Erleichterungen:

  • Die Schriftform wird zur Ausnahme: Die Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift soll in vielen Fällen entfallen. Stattdessen genügt künftig die Textform, etwa per E-Mail. Dies greift beispielsweise bei Einwendungen im Planfeststellungsverfahren gem. § 73 VwVfG oder bei der Beantragung einer Anerkennung als Schuldnerberatung gem. § 4 Insolvenzausführungsgesetz M-V.
  • Beglaubigungen und Originale werden überflüssig: In zahlreichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen reicht künftig eine einfache Kopie oder eine digitale Datei. Damit entfallen Gebüh-ren für Beglaubigungen und zusätzliche Behördengänge.
  • Öffentliche Bekanntmachungen und Planunterlagen werden grundsätzlich online veröffentlicht: Die Informationen sind somit jederzeit und von überall abrufbar. Zudem entfallen teure Zeitungsanzeigen und das mehrfache Auslegen in verschiedenen Behörden.
    Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau
    Verwaltungsverfahren sollen spürbar vereinfacht, beschleunigt und konsequent digital ausgerichtet werden.
  • Berichtspflichten werden reduziert: Zahlreiche Berichtspflichten sollen gestrichen werden, darunter beispielsweise die jährlichen Berichte zu Schiffsabfällen, Stellungnahmen der Landesregierung zu jedem Datenschutzbericht und verpflichtende Evaluierungsberichte im Seniorenbereich.
  • Die digitale Kurkarte wird ein einfach nutzbarer Standard: Mit der Schaffung einer Widerspruchslösung im Zusammenhang mit der digitalen Kurkarte wird eine vereinfachte und digitale Abwicklung für Gäste und Beherbergungsbetriebe geschaffen. Die bislang erforderliche Einholung, Dokumentation und revisionssichere Nachweisführung datenschutzrechtlicher Einwilligungen entfällt. Gäste können jedoch jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Nutzung der digitalen Kurkarte widersprechen.
  • Genehmigungen sollen schneller erteilt werden: Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und keine Entscheidung innerhalb von drei Monaten getroffen wird, soll eine Genehmigung in geeigneten Fällen automatisch als erteilt gelten. Beispiel: Abfallbewirtschaftungspläne von Hafenbetreibern gelten künftig nach 3 Monaten automatisch als genehmigt, sofern die Behörde nicht entscheidet. Die Genehmigungsfiktion wird für finanzielle Leistungen des Staates als auch in sensiblen Bereichen, bspw. dem Jagdrecht und Schulgesetz, nicht gelten.

Das Gesetz ist bewusst als ressortübergreifendes Gesamtpaket angelegt. Dafür werden 93 Gesetze und Verordnungen geändert. Es geht nicht um einzelne Korrekturen, sondern um einen strukturellen Ansatz, mit dem Bürokratie abgebaut, Verfahren vereinfacht und staatliches Handeln stärker auf die Wirkung ausgerichtet werden sollen.

Backhaus: Land legt Walrettern keine Steine in den Weg

Schwerin – Das Umweltministerium weist den Vorwurf zurück, Behörden würden den Bergungsversuch verzögern oder behindern. Eine solche pauschale Kritik werde der tatsächlichen Lage nicht gerecht und lasse sich anhand konkreter Beispiele rasch widerlegen, so Umweltminister Dr. Till Backhaus: „So wurde etwa kurzfristig eine temporäre Erlaubnis zur vorübergehenden befristeten Ausübung des tierärztlichen Berufes für eine aus Hawaii angereiste Tierärztin erteilt, um die Initiative bestmöglich zu unterstützen – innerhalb von zwei Stunden. Ebenso wurden Drohnenüberflüge kurzfristig ermöglicht. Wir sind hochgradig flexibel – aber diese Flexibilität hat Grenzen.

Wir sind an Recht und Gesetz gebunden – nicht zuletzt, um sicherzustellen, dass der Wal durch den Bergungsversuch keine zusätzlichen Schäden davonträgt. Der Bergungsversuch selbst bedurfte keiner Genehmigung, ebenso wenig die einzelnen Maßnahmen. Die Initiative handelt im Rahmen der sogenannten Behandlungsfreiheit und trägt die volle Verantwortung für die Durchführung. Das Land begleitet und berät und hat klar vorgegeben, dass Abweichungen vom vorgelegten Konzept zwingend mit den Veterinären des Landes abzustimmen sind.

Deshalb ist es umso wichtiger, dass alle Maßnahmen rechtzeitig und transparent kommuniziert und getroffene Absprachen eingehalten werden. Maßstab allen Handelns bleibt dabei stets das Wohl des Tieres“, so Backhaus, der ergänzt, dass alle Spielräume des behördlichen Handelns ausgenutzt würden, um dem Wal in der Kirchsee vor Poel zu helfen:

„Wir arbeiten, wo immer es möglich ist, quasi auf Zuruf. Die Kommunikation zwischen DLRG, Wasserschutzpolizei, unseren Veterinärinnen und Veterinären und der Initiative ist zielorientiert und hat sich verbessert. So ist das in Krisensituationen. Manche Dinge müssen sich erst einspielen und ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Aber wir alle stehen vor einem Ereignis, das in Deutschland einzigartig ist.

Damit wir in Zukunft auf solche Ereignisse besser vorbereitet sind, wird MV auf der kommenden Umweltministerkonferenz anregen, einen Verbund der norddeutschen Küstenländer unter Einbeziehung des Havariekommandos zur Bewältigung von Großwalereignissen einzurichten. Die Rückmeldungen zu der Initiative sind sehr positiv. Aber jetzt geht es im Akutfall erstmal darum, dass der Wal vor Poel seine Chance bekommt.“

Barrierefreiheit in Wohnungen

LFI nimmt wieder Förderanträge für Umbau an

Schwerin – Ab sofort nimmt das Landesförderinstitut (LFI) wieder Förderanträge zum Umbau von Wohnungen an, durch den Barrieren reduziert werden. Für das „Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“ stehen in diesem Jahr wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist die Förderung von Barrieren reduzierenden Anpassungen in selbstgenutztem Wohneigentum oder in Miet- und Genossenschaftswohnungen möglich.

„Angesichts regelmäßig hoher Nachfrage in den zurückliegenden Jahren freue ich mich, dass wir dieses beliebte und notwendige Programm auch 2026 auflegen können. Mit dem Förderprogramm reagieren wir auf den wachsenden Bedarf nach barrierearmen Wohnungen, insbesondere für Senioren“, so Bauminister Christian Pegel.

Mit einem Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei maximal 4.500 Euro je Wohnung können Treppenlifte und viele andere Umbaumaßnahmen gefördert werden. Dazu gehören die Verbreiterung von Türöffnungen, die Entfernung von Schwellen, die Vergrößerung von Bewegungsflächen, das Verlegen rutschhemmender Bodenbeläge und der Einbau von barrierereduzierten Bädern. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum und Mieter mit Zustimmung des Vermieters.

Seit dem Jahr 2018 wurden rund 18,6 Millionen Euro bewilligt. Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/

Zahl der Anträge auf SED-Opferrente wieder gestiegen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Nahezu täglich ging 2025 ein Antrag ein. Das beweist: Die Aufarbeitung ist längst nicht beendet.“

Schwerin – „Nahezu täglich ist im vergangenen Jahr ein Antrag auf SED-Opferrente eingegangen. Von knapp 270 Anträgen wurden inzwischen bereits mehr als 70 Prozent bewilligt. Damit liegt die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger der Opferrente von 400 Euro bei 2.970 Begünstigten. Da sich sowohl die Zahl der Anträge als auch der Bewilligungen im Vergleich zu 2024 ungefähr verdoppelt hat, ist zu erkennen, dass die Aufarbeitung der DDR-Geschichte noch längst nicht ad acta gelegt werden kann“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Es gibt Menschen, die erst 37 Jahre nach dem Mauerfall die Kraft finden, sich mit der für sie belastenden DDR-Vergangenheit auseinanderzusetzen. Das Unrecht, das sie erleiden mussten, ist nicht adäquat wiedergutzumachen. Wir können aber heute das Leid der Menschen anerkennen. Die SED-Opferrente ist ein kleiner Beitrag dazu als ein gewisser finanzieller Ausgleich“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Das Ministerium hat im Jahr 2025 von den 269 Anträgen bisher bereits insgesamt 192 Antragstellerinnen und Antragstellern die SED-Opferrente von monatlich 400 Euro zugesprochen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte 2025 rund 13,38 Mio. Euro SED-Opferrente an 2.970 anerkannte Opfer des DDR-Regimes aus.

Für weitere Informationen und Anträge für die SED-Opferrente klicken Sie auf unsere ->Homepage.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist gut, dass auch weitere Belastungen aus der Zeit der DDR-Herrschaft ausgeglichen werden wie zum Beispiel die Zwangsaussiedlung in der Zeit des Mauerbaus oder Zersetzungsmaßnahmen. Auch hierfür gingen im Jahr 2025 insgesamt rund 300 Anträge ein.“