Menü Schließen

Monat: Mai 2022

Senkung der Energiesteuern

Berlin – Die Energiesteuer für die wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe wird temporär gesenkt. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom Vorabend hat der Bundesrat am 20. Mai 2022 in verkürzter Frist gebilligt.

Ziel der Maßnahme ist es, kurzfristig die wirtschaftlichen und sozialen Folgen steigender Energiepreise abzufedern und die breite Mitte der Gesellschaft zu entlasten.

Als Reaktion auf steigende Spritpreise senkt das Gesetz die Energiesteuer für die Dauer von drei Monaten auf das europäische Mindestmaß.

Für Benzin reduziert sich der Steuersatz nach Angaben der Bundesregierung um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter, für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, was etwa 6,16 ct/kg entspricht, und für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg, was etwa 12,66 ct/Liter entspricht.

Die temporäre Senkung der Energiesteuersätze wird nach Berechnungen der Bundesregierung Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 3,15 Milliarden Euro zur Folge haben.

Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens nun durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, so dass es wie geplant zum 1. Juni 2022 in Kraft treten kann.

9-Euro-Ticket kommt

Berlin – Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 dem Gesetz zur Finanzierung des so genannten 9-Euro-Tickets im Nahverkehr zugestimmt, das der Deutsche Bundestag erst am Abend des 19. Mai 2022 verabschiedet hatte. Damit ist der Weg frei für die Einführung des ermäßigten Tickets im Nahverkehr zum 1. Juni 2022.

Bürgerinnen und Bürger können damit in den Monaten Juni, Juli und August für jeweils neun Euro monatlich den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Ziel ist es, die Bevölkerung von den stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität zu entlasten und einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr und zur Einsparung von Kraftstoffen zu setzen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die konkrete Ausgestaltung des ermäßigten Tickets obliegt allerdings den Ländern und Kommunen, da sie für den öffentlichen Nahverkehr zuständig sind.

Zur Finanzierung der Kosten überträgt das Gesetz den Ländern zusätzliche so genannte Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro für das Jahr 2022. Weitere 1,2 Milliarden Euro dienen dazu, pandemiebedingte Einnahmeausfälle im Regionalverkehr zumindest teilweise auszugleichen.

Das geplante Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten. Zuvor wird es über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.

In einer begleitenden Entschließung bemängelt der Bundesrat, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen werden, um alle mit dem 9-Euro-Ticket verbundenen Aufwendungen zu kompensieren. Er erwartet, dass der Bund weitere Ausgleichszahlungen leistet, wenn die Kosten höher ausfallen als bisher prognostiziert.

Auch zum Ausgleich der Corona-bedingten Einnahmeausfälle müsse der Bund den Ländern weitere Mittel zuweisen, um seine Zusage nach hälftiger Beteiligung einzuhalten.

Der Bundesrat betont, dass erhebliche weitere Mittel erforderlich sind, um das derzeitige Verkehrsangebot langfristig zu gewährleisten, die Fahrgastzahlen zu steigern und das Angebot auszuweiten, damit die Klimaschutzziele erreicht werden. Er fordert eine zusätzliche strukturelle und dauerhafte Erhöhung der Regionalisierungsmittel bereits ab 2022, um die strukturelle Unterfinanzierung des öffentlichen Nahverkehrs zu beenden. Ohne solche Unterstützung werde es nicht möglich sein, nach Ablauf des dreimonatigen 9-Euro-Tickets die Tarife stabil zu halten, warnen die Länder.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bunderates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Bundesrat billigt Entlastung der Stromkunden

Berlin – Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen Absenkung der so genannten EEG-Umlage gebilligt. Damit werden Stromkundinnen und -kunden schneller als ursprünglich geplant von den aktuell stark gestiegenen Energiepreisen entlastet.

Zum 1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh. Eine vierköpfige Familie wird dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Stromanbieter sind verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher weiterzugeben. Der Bund erstattet den Unternehmen ihre Ausfälle in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds (vgl. TOP 13).

Ab Januar 2023 soll die EEG-Umlage dann auf Dauer entfallen. Dies sieht ein Entwurf der Bundesregierung aus dem so genannten „Osterpaket“ vom 6. April 2022 vor, zu dem der Bundesrat am 20. Mai 2022 Stellung nahm.

Die EEG- bzw. Ökostrom-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Sie diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren und wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben.

Mit der Billigung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten – geplant ist der 1. Juli 2022.

Service für Anwohner und Gäste

„Haus des Gastes“ auf der Insel Poel offiziell eingeweiht

Insel Poel – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat in Kirchdorf auf der Insel Poel das neue „Haus des Gastes“ am Freitag offiziell eröffnet.

„Die regionalen Häuser des Gastes mit ihren vielfältigen Angeboten sind bei der Urlaubsplanung und während des Ferienaufenthaltes für den Gast oft die wichtigsten Anlaufstellen. Die Einrichtungen nehmen in der touristischen Dienstleistungskette eine entscheidende Rolle ein. Ziel ist es, den Gast auf die Erlebnisse in der Region aufmerksam zu machen. Mit dem Neubau in Kirchdorf auf der Insel Poel ist es gelungen, ein vollausgestattetes Center zu errichten, das Urlauber und Anwohner umfassenden Service bietet“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Vor Ort ist ein rund 768 Quadratmeter großer Neubau als zweigeschossiges Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss in Holzständerbauweise entstanden. Das Servicecenter umfasst neben der Tourist-Information auch einen Kursaal für Veranstaltungen von mehr als 200 Personen, einen kleinen Multifunktionsraum, eine Bibliothek sowie einen Kommunikationsbereich (Online Info Center) zur Internetnutzung.

„Vor allem der neue Veranstaltungsraum im Haus des Gastes ist ein großer Mehrwert für Gäste und Anwohner gleichermaßen. Hier können jetzt attraktive kulturelle Veranstaltungen angeboten werden“, sagte Schulte.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 2,8 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro.

Parken mit dem Smartphone in Sassnitz

Insel Rügen – Autofahrer in Sassnitz können ihre Parkscheine auf allen kommunalen gebührenpflichtigen Parkplätzen ab sofort auch mit dem Smartphone lösen.

„Die Entscheidung für Parkster ist uns leichtgefallen, weil wir gerne mit dem Stadthafen im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger und der Gäste zusammenarbeiten möchten.  Mit der bargeldlosen Zahlmöglichkeit schaffen wir mehr Komfort und tragen außerdem der Digitalisierung in unserer Stadt Rechnung“, betont Frank Kracht, Bürgermeister in Sassnitz.

„Mit dem neuen Angebot des Handyparkens bieten wir eine praktische Alternative zum Bezahlen am Parkautomaten“, sagt Thomas Langlotz, Geschäftsführer am Stadthafen in Sassnitz. „Wer seinen Parkschein mit dem Smartphone löst, erledigt dies kontaktlos, muss am Automaten nicht anstehen und spart sich die Suche nach Kleingeld im Geldbeutel und schont nebenbei auch noch die Umwelt.“

Neben Sassnitz gibt es den digitalen Parkschein mit Parkster auf der Insel Rügen auch auf vielen Parkplätzen der Gemeinden Dranske, Wiek, Breege, Glowe, Lohme, Baabe, Mönchgut und Göhren. Auch in der Hansestadt Stralsund können Parkscheine mit der Parkster App gelöst werden.

Kooperationspartner bei der App für das digitale Parken ist das Unternehmen Parkster. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tourismusverbände, Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber sowie Modelle für Unternehmen zur Parkgebührenabrechnung von Außendienst- und mobilen Mitarbeitern. Parkster wurde 2010 in Schweden gegründet und ist seit 2018 mit einer Tochtergesellschaft auch in Deutschland am Markt aktiv.

So funktioniert das Smartphone-Parken

Der Autofahrer benötigt für das Lösen eines digitalen Parkscheins die Parkster App auf seinem Smartphone. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang gibt der Autofahrer sein Kennzeichen und die Parkdauer in der App auf seinem Smartphone ein. Klarer Pluspunkt des digitalen Parkscheins gegenüber seinem gedruckten Kollegen: Der Autofahrer kann mit seinem Handy die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer verlängern. Kein Grund mehr also, ein Knöllchen zu fürchten, wenn er im Café noch bleiben möchte oder es im Wartezimmer länger dauert. Kehrt er früher zu seinem Fahrzeug zurück, beendet er den digitalen Parkschein vorzeitig und spart so unnötige Parkgebühren.

„Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, digitales Parken möglichst einfach, transparent und kundenfreundlich zu machen“, so Elin Keim, Chief Operating Officer bei der Parkster Deutschland GmbH. Sie betont, dass mit der Parkster App keine höheren Parktarife anfallen. „Wer privat mit der Parkster App parkt, bezahlt dafür das Gleiche wie am Parkautomaten. Darüber hinaus bieten wir dem Autofahrer in der App optionale Zusatzdienste, wie ein gemeinsames Familienkonto, an.“

Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kreditkarte. Der Autofahrer erhält hierzu von Parkster per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert seine Parkvorgänge auflistet.

Der Autofahrer kann festlegen, ob er diese Rechnung per Mail (kostenfrei, voreingestellt) oder per Post (2,99 € inkl. MwSt. pro Rechnung) erhalten will.

„Schwarzparken“ lohnt nicht

Und wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitarbeiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.

Eine Stadt profitiert vom Glasfasernetz

Bürgermeister Stephan Korn über Vorteile und Möglichkeiten des schnellen Internets

 Schönberg – Der Breitbandausbau im Landkreis Nordwestmecklenburg ist auf der Zielgeraden. In vielen Gemeinden surfen die einstmals unterversorgten Haushalte nun im schnellen Glasfasernetz – so auch in der Stadt Schönberg. Hier hat die WEMACOM Breitband GmbH im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus ein zukunftsfähiges Glasfasernetz gebaut.

Der Ausbau ist verbunden mit vielen positiven Effekten für die Stadt: Wo vorher nur Durchschnitts-Geschwindigkeiten von etwa 16 Mbit/s zur Verfügung standen, kann heute mit Lichtgeschwindigkeit gesurft werden. Schönbergs Bürgermeister Stephan Korn weiß, was das für seine Bürgerinnen und Bürger bedeutet.

„In meinem privaten Haushalt ist die Lichtgeschwindigkeit mit Begeisterung aller aufgenommen worden. Die Power-User in unserer Familie (16 und 14 Jahre alt) zelebrieren die neuen Möglichkeiten und ich kann im Homeoffice störungsfreier arbeiten“, berichtet Korn. Und so geht es auch mehr als 500 Kundinnen und Kunden, die in Schönberg bereits im Glasfasernetz surfen – Tendenz steigend. Doch nicht nur im Alltag macht das schnelle Internet einen Unterschied.

„Durch den erfolgreichen Breitbandausbau erhoffen wir uns einen starken Impuls für den Ausbau in zahlreichen zentralen Bereichen, wie Industrie und Gewerbe, Kitas, Schulen und Bildungsstätten sowie für Vereine und kulturelle Angebote. Sie alle sind auf ein schnelles und gut funktionierendes Netz angewiesen“, sagt Stephan Korn.

Mit seiner guten Anbindung an die A20 und einem eigenen Bahnhof biete die Stadt Schönberg darüber hinaus gute Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Weiterentwicklung, die nun durch das leistungsstarke Glasfasernetz deutlich greifbarer ist.

„Wir werden künftig noch stärker in die Entstehung von beispielsweise Coworking-Spaces investieren können oder Startups ermutigen, sich bei uns anzusiedeln“, spricht der Bürgermeister über die damit verbundenen Möglichkeiten.

Umso erfreulicher ist es für die Stadt Schönberg und alle anderen Gemeinden des Landkreises Nordwestmecklenburg, dass nun auch der Ausbau der rund 6.000 zusätzlichen förderfähigen Adressen im Landkreis konkret wird. Der Planungs-, Steuerungs- und Genehmigungsprozess für diesen zweiten Bauabschnitt läuft bereits auf Hochtouren und geht ab dem 1. Juli 2022 in die Bauphase über.

Damit erhöht sich die Summe der Fördermittel, die im Nordwestkreis für den Breitbandausbau investiert werden auf insgesamt 223 Millionen Euro.

Kathrin-Buhl-Preis vergeben

Kinderbücher aus Mecklenburg-Vorpommern erhalten Kathrin-Buhl-Preis – „SDG-Kinderbücher“ des Tutmonde e.V. aus Stralsund wurden prämiert

Buchcover „Das kleine SDGs Abenteuerbuch“ © Tutmonde e.V.
Buchcover „Das kleine SDGs Abenteuerbuch“ © Tutmonde e.V.
Berlin – Am Donnerstag, den 19. Mai, wurde in Berlin der Kathrin-Buhl-Preis an die „SDG-Kinderbücher“ des Tutmonde e.V. aus Stralsund vergeben.

„Ich freue mich sehr, dass dieses herausragende, integrative Buchprojekt, an dem so viele Menschen mitgewirkt haben, die Auszeichnung erhalten hat“, beglückwünschte Sozialministerin Stefanie Drese die Prämierten.

Das Projekt beinhaltet insgesamt drei Kinderbücher für die Altersgruppen: unter drei Jahre, drei bis sechs Jahre und über sechs Jahre. Sie zeigen individuell, ohne erhobenen Zeigefinger und dennoch mit klarer Botschaft migrantische Perspektiven auf die 17 UN-Entwicklungsziele (auf Englisch „Sustainable Development Goals“ mit der Abkürzung „SDG“) auf.

Drese betonte: „Unsere Welt ist bunt, sie sprudelt vor Vielfalt und Diversität. Wo, wenn nicht in unsere Kinderbücher, gehören diese Motive hin. Die ausgezeichneten Kinderbücher, zeigen, dass wir alle in unserer Unterschiedlichkeit, Teil des großen Ganzen sind.“

Die einzelnen Geschichten in den Kinderbüchern wurden von jungen Autorinnen – mit und ohne Migrationsbiographie – geschrieben. Herausgeber und Initiator ist der Tutmonde Verein in Stralsund. Stellvertretend nahm die Integrationsbeauftragte der Landesregierung (als ehemalige Projekt-Verantwortliche), Jana Michael, den Preis am Donnerstagabend in Berlin entgegen.

„Das ist eine wichtige Auszeichnung für ein Projekt, das wir schon seit 2020 verfolgen und mit viel Kraft und Engagement aller Beteiligten erfolgreich fertigstellen konnten“, sagte Michael und erklärte weiter: „Die Idee war damals, ganz andere, neu gedachte Kinderbücher zu entwickeln. Die 17 UN-Entwicklungsziele sollten dabei als ganz normale Alltagswirklichkeit wahrgenommen werden. Wir wollten auf Belehren in den Büchern verzichten und Diversität als Normalität abbilden. Die Bücher sollten eine gendergerechte Sprache enthalten, soziale und Klimagerechtigkeit leben und gleichzeitig Personen mit Migrations- und Fluchterfahrung im normalen Leben mit neuem Image zeigen.“

Finanziert wurde das Buchprojekt durch den Preis „Kommune bewegt Welt 2020“. Der Preis wurde für herausragende kommunale Beispiele zur Migration und Entwicklung an Tutmonde e.V. und die Hansestadt Stralsund vergeben. Die Kinderbücher wurden ebenfalls vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Auf der Website https://sdgs-mv.de/sdgs-kinderbuecher/ sind die Bücher einsehbar.

Ausgezeichnet werden entwicklungspolitische Projekte, die u.a. soziale Akteure der Zivilgesellschaft stärken, Menschen darin bestärken, sich mehr in der Gesellschaft zu beteiligen und inhaltliche Aspekte kreativ umsetzen. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird in diesem Jahr für Projekte in Afghanistan gespendet. Initiiert wird die Preisverleihung durch die Stiftung Nord-Süd-Brücken.

Backhaus: MV ist Bienenland

Schwerin – Anlässlich des Weltbienentags am 20. Mai betont Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Bedeutung, die die Bienenhaltung und die Imkerei für das Bundesland hat.

„Unter all den Nutztieren in der Landwirtschaft werden die Bienen häufig unterschätzt, dabei erbringen sie immense Leistungen, wirtschaftlich als auch für die Ökosysteme. Immerhin übernehmen die Honigbienen und die Wildbienen und andere bestäubende Insekten rund 80 Prozent der Bestäubung der Nutz- und Wildpflanzen, zum Beispiel von Obstbäumen und Gemüse sowie Feldfrüchten, wie Raps oder Bohnen. Wir Menschen sind mit unserem Nahrungsmittelbedarf somit davon abhängig, dass die Bienen und die wildlebenden Insekten ihre Lebensgrundlagen behalten“, so Backhaus.

„Die Bienenhaltung wird deshalb vom Land mit 400.000 Euro pro Jahr konsequent unterstützt. Daraus werden sowohl imkerliches Gerät und die Vermarktung von Bienenzuchterzeugnissen gefördert, aber auch Schulungen für Neuimkerinnen und Imker, die Anlage von Bienenlehrgärten und die Beschaffung von wichtigen Medikamenten. Hinzu kommt die institutionelle Unterstützung für das Bienenzuchtzentrum und Apineum in Bantin.“, so Backhaus weiter.

Imkerinnen, Imker und Imkervereine können sich Ausgaben für die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln zur Honiggewinnung, -aufbereitung und -konfektionierung bezuschussen lassen. Diese Förderung steht sowohl den Hobbyimkern als auch den Erwerbsimkern zur Verfügung und wird auch von beiden Gruppen genutzt. Der aktuelle Fördersatz beträgt 60 % für Neuimker und 40 % für Bestandsimker.

Zur Bedeutung der Landwirtschaft für den Zustand der Bienenbestände erklärt der Minister: „Als Land fördern wir aber nicht nur konsequent die Haltung von Bienen, sondern legen auch in der Ausrichtung der Agrarpolitik einen großen Wert darauf, dass die Bienenvölker Nahrung und ansprechende Lebensräume finden. Zum Schutz von Insekten, insbesondere der Honigbienen, haben wir als Land seit Jahren eine Förderung zur Anlage von Blühstreifen und –flächen, die von den Landwirtinnen und Landwirten gut angenommen wird.

In der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik wird diese Maßnahme als sogenannte Öko-Regelung, die jährlich umgesetzt und beantragt werden kann, fortgeführt. Darüberhinaus ergreifen wir im Land weitere Maßnahmen wie die Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen, der Anlage von Strukturelementen wie Schon-, Erosionsschutz- und Gewässerrandstreifen sowie insbesondere auch die Einführung und Beibehaltung des Ökologischen Landbaus. Mit der fortschreitenden Ökologisierierung der GAP rechnen wir mit weiteren positiven Entwicklungen zum Schutz der Insekten.“

Schließlich sind für die Förderung zukünftig mind. 4 % nichtproduktive Flächen Grundvoraussetzung. Das heißt, dass auf diesen Flächen nichts angebaut wird. Die Öko-Regelungen gelten für alle Länder und sind verpflichtend von den Mitgliedsstaaten der EU anzubieten, jedoch von den Landwirten freiwillig umzusetzen. Dazu gehören neben den Blühflächen auch der Anbau von vielfältigen Kulturen mit mind. 5 Hauptkulturen und einem Anteil von 10 Prozent Leguminosen sowie die Förderung von Altgrasstreifen in Grünlandflächen, die bei einer Mahd stehen gelassen werden.

Eine weitere Öko-Regelung ist die Förderung des Verzichts auf Pflanzenschutzmittel auf Acker- und Dauerkulturflächen. Zusätzlich plant MV in der zweiten Säule für je 5 Jahre die Förderung von Wildblumenäckern und in einem weiteren Programm Extensiväcker mit halber Saatgutstärke. Auch in Natura2000-Gebieten wird erstmals ein speziell auf die Gebiete angepasstes Programm auf Ackerflächen angeboten. „Mit diesem Paket an Förderprogrammen wollen wir noch mehr Lebens- und Rückzugsräume für Insekten und andere wildlebende Tiere in der Kulturlandschaft schaffen und die Biodiversität verbessern“, so Backhaus.

Im Sommer 2018 hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V darüber hinaus den Bienenweidekatalog Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Er soll Land- und Forstwirten, Haus- und Kleingärtnern, Bewirtschaftern von öffentlichen Flächen, aber auch einzelnen Bürgern helfen, Bienenweiden so anzulegen, dass vom Frühjahr bis in den September hinein für Bienen und andere Insekten kontinuierlich Tracht zur Verfügung steht. Der Minister erklärt dazu abschließend:

„Der Schutz von Bienen und bestäubenden Insekten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und jede und jeder kann einen Beitrag dazu leisten. Wer einen Garten hat, sollte möglichst darauf achten, bienenfreundliche Pflanzen zu nutzen und auf chemische Pflanzenschutzmittel zu verzichten. Ein blühender Garten ist nicht nur für Menschen einladender als blanker englischer Rasen, sondern vor allem Bienen sind dann gern Gäste.“

Im Land finden am Wochenende mehrere öffentliche Veranstaltungen statt, die sich den Bienen widmen.

Am 21.05.2022 findet das Naturparkfest Sternberger Seenlandschaft an der Bienenstraße in Groß Raden statt. Es wird es eine Führung zum Thema Wildbienen von einer Naturparkrangerin geben. Ein ortsansässiger Imker wird den Besuchern seine Bienenvölker zeigen, Erläuterungen zur Haltung geben und auch erzählen, welche Bäume und Pflanzen besonders als „Bienenweide“ geeignet sind.

Am 21.05.2022 begeht das „bienenfreundlichste Dorf Mecklenburg-Vorpommerns“, Grambow (b. Schwerin), den zweiten Bienentag. Es geht um Honig, um Bienen um Wildbienen und um Lebensräume für Insekten. Neben den Informationen zu den unterschiedlichen Projekten, gibt es passend zum Thema Aktionen zum Mitmachen für Kinder.