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Tag: 19. Mai 2026

Neuer Radweg eröffnet

Dr. Wolfgang Blank: „Wir investieren in sichere und attraktive Radwege – gerade im ländlichen Raum.“

Thulendorf – Mit der heutigen feierlichen Eröffnung und Verkehrsfreigabe des neuen Radweges von der B 110 nach Thulendorf ist im Landkreis Rostock eine weitere wichtige Verbindung für den Alltags- und Freizeitradverkehr entstanden. Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat den neuen Abschnitt gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Landkreises und der Gemeinde offiziell freigegeben.

„Mit dem heutigen Tag schaffen wir die Voraussetzungen für mehr sichere und attraktive Mobilität mit dem Fahrrad. Gerade Kinder brauchen sichere Wege zur Schule. Gleichzeitig erleichtert der neue Radweg vielen Menschen in Thulendorf den Weg zum Bahnhof, zur Amtsverwaltung in Broderstorf oder nach Rostock“, sagte Minister Dr. Blank.

Der neue Radweg verläuft straßenbegleitend entlang der Kreisstraße LRO 120 und verbindet auf einer Länge von rund 1,6 Kilometern die Bundesstraße B 110 mit dem Ort Thulendorf. Entlang der B 110 besteht bereits ein straßenbegleitender Radweg zwischen Rostock und Sanitz. Der neu errichtete Abschnitt hat eine Breite von 2,5 Metern und schließt in Thulendorf an den bestehenden Weg an. Insbesondere verbessert der neue Radweg die sichere Erreichbarkeit der „Grundschule an der Carbäk“ für Schülerinnen und Schüler aus Thulendorf. Darüber hinaus stärkt die Verbindung die Mobilität im ländlichen Raum insgesamt.

Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt den Landkreis Rostock als Baulastträger mit einem Zuschuss in Höhe von rund 900.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln des Sonderprogramms „Stadt und Land“.

Die aktuellen Ergebnisse der Studie „Mobilität in Deutschland 2023“ zeigen, dass der Radverkehr in Mecklenburg-Vorpommern bereits einen Anteil von 14 Prozent an allen zurückgelegten Wegen erreicht hat und damit über dem Bundesdurchschnitt von 11 Prozent liegt. Der Radverkehr spielt auch wirtschaftlich eine zunehmend wichtige Rolle. Nach der „Radverkehrsuntersuchung Mecklenburg-Vorpommern 2020–2022“ beträgt der jährliche Bruttoumsatz des Radtourismus im weiteren Sinne im Land rund 1,26 Milliarden Euro. „Mit jedem zusätzlichen Radweg stärken wir deshalb auch den Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Minister Dr. Blank.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt derzeit über rund 2.000 Kilometer straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen. Rund 52 Prozent der Bundesstraßen sowie rund 32 Prozent der Landesstraßen im Land sind bereits mit straßenbegleitenden Radwegen ausgestattet und liegen damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

Im Zeitraum 2015 bis 2025 wurden mehr als 105 Millionen Euro in den Ausbau der Radwege an Bundesstraßen sowie mehr als 86 Millionen Euro in den Ausbau an Landesstraßen investiert. Zusätzlich wurden allein in den Jahren 2024 und 2025 mehr als 52,5 Millionen Euro Fördermittel für den Neubau und die Erhaltung kommunaler Radwege bereitgestellt.

Forsa-Befragung in Mecklenburg-Vorpommern

Menschen im Nordosten bevorzugen spezialisierte Krankenhäuser

Schwerin – Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen die Spezialisierung der Krankenhauslandschaft. Wenn es um die Behandlung einer aufwändigen Erkrankung geht, würden 88 Prozent der Menschen in unserem Bundesland lieber in eine weit entfernte Spezialklinik reisen, als das nächstgelegene Krankenhaus zu nutzen.

Der Personenanteil wird unter den Menschen, die in Haushalten mit mehreren Personen leben noch größer: In Partnerschaften oder Mehrfamilienhaushalten lebende Befragte gaben zu 90 beziehungsweise 91 Prozent an, lieber eine spezialisierte Einrichtung zu wählen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Forsa-Befragung im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK).

„Damit die Menschen in unserem Bundesland von der bestmöglichen Versorgung profitieren, braucht es klare und bundesweit einheitliche Standards. Die optimale Versorgung der Menschen in M-V muss bei der Krankenhausplanung das Ziel sein.“ erklärt Manon Austenat-Wied, Leiterin der TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern.

„Unser Ziel ist es, gemeinsam mit allen Akteuren im Gesundheitssystem, weiter an einer guten Versorgung zu arbeiten. Dazu gehört aus Sicht der Landesregierung, die Qualität der medizinischen Versorgung zu stärken, medizinische Leistungen sinnvoll zu konzentrieren und gleichzeitig eine verlässliche und wohnortnahe Krankenhausstruktur zu sichern“, betont Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

Krankenhausreform wird positiv bewertet

Die Krankenhausreform sieht vor, dass komplizierte Behandlungen nur noch in dafür spezialisierten Kliniken durchgeführt werden, 80 Prozent der Befragten bewerten dieses Anliegen positiv. Gleichzeitig zeigen die Befragungsergebnisse, dass der tatsächliche stationäre Versorgungsbedarf geringer ist als erwartet: In den letzten zwölf Monaten waren 86 Prozent der Befragten überhaupt nicht im Krankenhaus, lediglich zehn Prozent wurden ein- bis zweimal stationär behandelt und nur zwei Prozent drei- bis fünfmal. Positiv: Wer in den vergangenen drei Jahren ein Krankenhaus aufsuchte, war überwiegend zufrieden: 89 Prozent bewerteten die Behandlung als sehr gut bis eher gut.

„Dieses Ergebnis zeigt: Wir müssen die Krankenhauslandschaft stärker an den tatsächlichen Bedarfen der Menschen ausrichten. Dabei ist die Expertise von Krankenkassen ein wichtiges Instrument, um die bestmögliche Weichenstellung für eine langfristige Versorgung der Menschen in unserem Bundesland zu treffen“, so Austenat-Wied.

Drese hob hervor: „Die Krankenhausreform muss zwei Hauptziele verbinden: die Behandlungsqualität steigern und die wohnortnahe Versorgung sichern. Deshalb ist es wichtig, dass die Länder und nicht der Bund für die Krankenhausplanung verantwortlich bleiben und die gerade im Ost-West-Vergleich sehr unterschiedliche länderspezifische Situation berücksichtigt wird. Wir brauchen spezialisierte Zentren und eine gut erreichbare Grundversorgung.“

Gesundheitspolitik auch bei der Landtagswahl im Fokus

Für 94 Prozent der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ist die Gesundheitspolitik ein wichtiges Kriterium für ihre Wahlentscheidung bei der bevorstehenden Landtagswahl. Weiterhin gaben die Befragten an, dass die Arbeits- und Wirtschaftspolitik (91 Prozent), Bildungspolitik (91 Prozent) und Sozial- und Familienpolitik (88 Prozent) für ihre persönliche Wahlentscheidung sehr wichtig bzw. wichtig ist.

„Die klare Botschaft: Die Bürgerinnen und Bürger beobachten ganz genau, welche gesundheitspolitischen Entscheidungen vor der Landtagswahl getroffen werden. Unser gemeinsames Ziel muss eine verlässliche und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung im gesamten Land sein“, betont Manon Austenat-Wied, Leiterin der TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern.

„Dafür braucht es auch den Mut für Veränderungen und die bessere Verzahnung von stationären und ambulanten Angeboten“, ergänzt Drese. „Ein Beispiel ist die Etablierung von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Diese verbinden an einem Standort die wohnortnahe stationäre Basisversorgung mit ambulanten, pflegerischen Leistungen und können insbesondere in ländlichen Regionen die Krankenhaus-Grundversorgung sichern“, so die Ministerin.

Für die repräsentative telefonische Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse befragte das Meinungsforschungsinstitut forsa im Februar 2026 insgesamt 1.002 Personen ab 18 Jahren bevölkerungsrepräsentativ für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Landesregierung stärkt den Gewaltschutz für Frauen und Kinder

Das Kabinett billigt den Entwurf für ein Landesausführungsgesetz und bringt das Gewalthilfegesetz des Bundes in MV auf den Weg.

Schwerin – „Frauen und Kinder müssen besser vor Gewalt geschützt werden. Jede dritte Frau in Deutschland wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt. Besonders schlimm ist es, wenn sich solche Taten in den eigenen vier Wänden ereignen und das eigene Zuhause kein sicherer Ort mehr ist.

Wir haben für solche Fälle ein starkes Beratungs- und Hilfsnetz im Land aufgebaut. Ich danke allen, die sich für die Opfer von Gewalt engagieren. Wir wollen den Schutz in den nächsten Jahren weiter verbessern. Deshalb haben wir im Bundesrat das Gewalthilfegesetz unterstützt. Und deshalb bringen wir jetzt das Landesausführungsgesetz auf den Weg, mit dem wir die Zahl der Einrichtungen, der Plätze und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beratungs- und Hilfsnetz schrittweise weiter erhöhen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nach der Kabinettsitzung.

Auf der anschließenden Landespressekonferenz erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir werden bis zum Jahr 2032 unser Beratungs- und Hilfenetz optimieren und gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren eine nachhaltige und stabile Struktur schaffen. Hierzu gehört die Aufstockung des Personals sowie der Frauenschutzhausplätze.

Zudem wollen wir eine bessere Erreichbarkeit in der Fläche. So erreichen wir Betroffene niedrigschwellig und ortsnah. Wir können auf guten Strukturen im Land aufbauen und wollen diese erweitern. Sechs weitere Einrichtungen sollen geschaffen werden, unter anderem zwei neue Interventionsstellen, die die bestehenden Strukturen entlasten und dem steigenden Fallaufkommen Rechnung tragen.

Zudem werden Barrieren im Hilfenetz weiter reduziert. Dies gilt insbesondere für die Frauenschutzhäuser. Dazu stehen fünf Millionen Euro aus dem Sondervermögen Verfügung. Gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern soll noch besser geholfen werden können. Der Bund schießt nächstes Jahr 2,06 Mio. Euro zu. Die Beteiligung steigert sich jährlich auf bis zu 5,6 Mio. Euro ab 2032.“

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Monique Tannhäuser: „Das Gewalthilfegesetz überlässt den Ländern bei der Ausgestaltung der Regelungen einen großen Gestaltungsspielraum. Wir sehen im Gesetz Schutz- und Beratungsregionen vor, in denen künftig jeweils mindestens eine Einrichtung pro Einrichtungsart vorgehalten werden soll.

Eine Ausnahme ist die Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung, die auch weiterhin einen Anlaufpunkt haben wird. In den Frauenschutzhäusern und Beratungseinrichtungen werden wir die Kapazitäten aufstocken, um die Vorgaben des Bundesgesetzes an ein bedarfsgerechtes Hilfesystem zu erfüllen.“

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Der Bedarf hilfesuchender Menschen steigt nach wie vor. Ein Grund dafür ist aber auch, dass das Beratungs- und Hilfenetz immer bekannter wird und sich immer mehr Menschen trauen, Hilfe zu suchen. Die Fallzahlen für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt M-V sind im Jahr 2025 auf knapp 7.100 Fälle von Gewalt gegen erwachsene Betroffene gestiegen, davon waren in 87 Prozent der Fälle Frauen betroffen. 2024 wurden etwas mehr als 6.800 Fälle erfasst.

Erschreckend ist auch die Zahl der betroffenen Kinder. Voriges Jahr waren es 6.167 Kinder und Jugendliche, die als betroffen oder mitbetroffen von häuslicher und sexualisierter Gewalt im Beratungs- und Hilfenetz bekannt wurden. Das waren knapp 400 Betroffene oder Mitbetroffene mehr als 2024.“

Die Landesbeauftragte Monique Tannhäuser weist auf den weiteren Zeitplan hin, dem der Beschluss im Landtag vorausgeht: „Wir haben über viele Jahre ein Beratungs- und Hilfenetz aufgebaut, das fachlich stark, engagiert und in den Regionen verankert ist. Aber wegen hoher Beratungsbedarfe steht es unter Druck. Deshalb ist es richtig, dass der Gesetzentwurf nicht nur abstrakt Bundesrecht umsetzt, sondern die Weiterentwicklung des Hilfesystems konkret planbar macht. Ein zentrales Instrument dafür ist die Entwicklungsplanung.

Sie wird in diesem Jahr vorgelegt und danach alle fünf Jahre fortgeschrieben und angepasst. In dieser Planung erfassen wir den Bestand, betrachten die regionalen Bedarfe und legen fest, wie sich das Hilfesystem weiterentwickeln soll. Das gelingt nur gemeinsam mit den Trägern, den Einrichtungen, den Fachkräften, den Partnerinnen und Partnern vor Ort, den Landkreisen, Kommunen und kreisfreien Städten.“

M-V startet Bundesratsinitiative „Femizid als Mordmerkmal“

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Eine entsprechende Ergänzung von § 211 StGB würde den Schutz für Frauen stärken.“

Schwerin – „Wir brauchen eine gesetzliche Klarstellung: Wenn Frauen getötet werden, weil sie sich trennen wollten, weil sie widersprachen oder selbstbestimmt leben wollten, dann muss das Strafrecht diese Tatmotive als besonders verwerflich erfassen. Das Strafrecht darf diese Motivlage nicht länger im Ungefähren lassen.

Trennungstötungen weisen regelmäßig einen geschlechtsspezifischen Hintergrund auf und sind als Femizide einzuordnen. Geschlechtsbezogene Tatmotive müssen darum im Mordtatbestand ausdrücklich berücksichtigt werden. Wir als Landesregierung bringen daher eine Bundesratsinitiative auf den Weg mit dem Ziel, das Strafrecht zu ändern. Diesen Auftrag hat uns der Landtag in der letzten Sitzung mitgegeben“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettsitzung.

„Die Zahlen sind erschreckend und sie verändern sich nicht: Nahezu täglich wird eine Frau oder ein Mädchen Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts. 308 Frauen und Mädchen wurden im Jahr 2024 getötet. Über die Hälfte der weiblichen Opfer wurde im sozialen Umfeld getötet, mehr als ein Drittel durch den aktuellen oder früheren Partner, die ganz überwiegend männlich sind.

Diesen Verbrechen gehen Besitzdenken, Kontrolle und patriarchale Vorstellungen voraus. Sie entstehen dort, wo Männer den Verlust von Macht und Verfügung über eine Frau nicht akzeptieren. Wenn das Strafrecht diese Verbrechen klar benennt, sendet das ein Signal an die Justiz, an die Gesellschaft und an potenzielle Täter und Täterinnen“, so Justiz- und Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

„Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, das Strafgesetzbuch zu überprüfen. Im Recht der vorsätzlichen Tötungsdelikte (§§ 211 ff. StGB) soll sichergestellt werden, dass geschlechtsbezogene Tatmotive, insbesondere Vorstellungen geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit sowie patriarchale Herrschafts- und Besitzansprüche gesetzlich klarer erfasst und tatbestandlich präzisiert werden“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

EinBlick in die Landesregierung

Staatskanzlei und Ministerien laden ein

Schwerin – Am 7. Juni 2026 lädt die Landesregierung zu Führungen durch die Staatskanzlei und die Ministerien ein. Anlässlich des UNESCO-Welterbetages öffnen die Häuser ihre Türen für geführte Rundgänge und geben so einen Einblick in ihre Arbeit.

Bei einem Besuch der Staatskanzlei können die Bürgerinnen und Bürger den Kabinettssaal sowie das Büro der Ministerpräsidentin kennenlernen. Ferner gibt es Interessantes über die Geschichte und Geschichten des Hauses zu erfahren.

Das Bildungs- und das Sozialministerium laden zu einem Familienfest mit Aktionen der Rostocker Seawolves, z.B. Körbewerfen, und Führungen mit dem Petermännchen ein. Das Wirtschaftsministerium führt vor, wie heute Drohnen eingesetzt werden, um Brücken zu überprüfen. Wer sich über den Ökolandbau, Nationale Naturlandschaften und den Wolf informieren möchte, ist im Landwirtschaftsministerium herzlich willkommen.

Auch in den anderen Häusern der Landesregierung gibt es spannende Informationsangebote und viel Wissenswertes zu erfahren.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich unter www.mv.de  zu einer Führung an.

Vor der Staatskanzlei ist zudem ein Kulturprogramm vorgesehen. Von 13.00 bis 13.40 Uhr tritt die Fritz-Reuter-Bühne auf. Von 14.15 bis 15.15 Uhr folgt der Shanty-Chor Luv und Lee. Um 15.30 Uhr lädt die Staatskanzlei zu einem Bürgerdialog mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig vor dem Gebäude ein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Zahl der Plätze ist begrenzt.

„Die Landesregierung öffnet anlässlich des Welterbetages gerne ihre Türen, um Einblick in ihre Arbeit zu geben und Fragen zu beantworten. Diese Aktion ist im vergangenem Jahr auf gute Resonanz gestoßen. Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, die Angebote wahrzunehmen“, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Mehr Leben in Auenlandschaften dank neuer Förderrichtlinie

Berlin – Die Bundesregierung hat aus Bundesmitteln ein neues Förderprogramm zur Renaturierung von Auen an kleineren Flüssen gestartet. Mit der Förderrichtlinie werden Projekte unterstützt, die naturnahe Flüsse und Auen wiederherstellen, um deren Klimaschutzleistung und Resilienz zu stärken.

„Intakte Auen wirken wie natürliche Schwämme: Sie puffern Hochwasser ab, speichern wertvolles Wasser für Dürrezeiten und sind hocheffiziente Treibhausgas-Senken, die Kohlenstoff langfristig binden können. Gleichzeitig schaffen sie Erholungsorte in den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Außerdem soll mit der neuen Förderung wieder mehr Leben in Auenlandschaften zurückkehren.

Denn die Maßnahmen haben einen vielfachen Nutzen für Mensch und Natur: Intakte Auenlandschaften bieten Erholung, sie sind aber auch Wanderwege für zahlreiche Tierarten. Außerdem sind sie wichtig für die Bildung von Grundwasser, denn sie schützen vor Hochwasser und binden Kohlenstoff, was zum Klimaschutz beiträgt“, sagt Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Das Förderangebot wird aus Mitteln zur Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) finanziert. Dafür stehen deutschlandweit zunächst 59 Millionen Euro zur Verfügung. Beratung und Unterstützung beim Förderverfahren bietet das von Bund und Land geförderte ANK-Regionalbüro Mecklenburg-Vorpommern im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV.

Förderberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen mit Sitz oder Geschäftsbetrieb in Deutschland, insbesondere: Kommunen und Kommunalverbände,  Wasser- und Bodenverbände, Landesbehörden des Schutzgebiets-, Naturschutz- und Landschaftsschutzes, Träger der Unterhaltungslast und des Ausbaus von Gewässern sowie Stiftungen und Vereine, die dem Förderzweck der Richtlinie entsprechen.

Die Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent, bei Ländern bis zu 50 Prozent. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 10 Millionen Euro.

Eine angemessene Eigenbeteiligung ist erforderlich. Die dauerhafte Einbringung von Flächen kann auf den Eigenanteil oder Drittmittelanteil angerechnet werden. Der Umfang barer Eigenmittel bzw. Drittmittel soll fünf Prozent nicht unterschreiten. Bei Projekten von landesweiter Bedeutung kann beim Land Mecklenburg-Vorpommern die Übernahme des Eigenanteils beantragt werden.

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur Auenrenaturierung an Fließgewässern, die nicht zu den Bundeswasserstraßen zählen, insbesondere:

– die Entwicklung von gewässer- und auentypischen Lebensräumen(z. B. kohlenstoffreiche Feuchtgebiete, Feuchtgrünland, Auenwälder).

– die Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern und Mündungsbereichen.

– die Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse (z.B. Rückbau von Entwässerungsanlagen wie Gräben und Drainagen).

– die Entfernung, Schlitzung oder Rückverlegung von Verwallungen und Uferdämmen zur Förderung der natürlichen Ausuferung und Wiedervernässung.

– die Entwicklung standortgerechter Nutzungen zur Steigerung der Kohlenstoffspeicherung.

– der Grunderwerb von Flächen zur Maßnahmenumsetzung und zu Tauschzwecken.

– Flankierende Maßnahmen wie Vorstudien, externe Moderation und projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Das Verfahren verläuft zweistufig. In Stufe eins wird zunächst eine Projektskizze eingereicht. Diese können ganzjährig eingereicht werden. In Stufe 2 folgt bei positiver Bewertung der Skizze die Aufforderung zum förmlichen Förderantrag.

Details zur Förderung, den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie bei der Projektträgerin ZUG gGmbH:
https://www.z-u-g.org/ank-auen/.

„Lebenspraxis“ an Grundschulen: Kinder fit für den Alltag machen

Sechs Modellschulen erproben neues Unterrichtsangebot

Schwerin – Zum neuen Schuljahr startet an den Grundschulen des Landes das Unterrichtsangebot „Lebenspraxis“. Hier lernen die Mädchen und Jungen praxisnah den Umgang mit alltäglichen Dingen. Das Angebot befindet sich derzeit in einer Modellphase. An sechs Grundschulen wird es seit Januar 2026 erprobt und für die Umsetzung an allen Grundschulen vorbereitet.

Bildungsministerin Simone Oldenburg hat eine der Modellschulen, die Grundschule „Friedenshof“ in Wismar, besucht. „Es ist schön zu sehen, wie das Unterrichtsangebot umgesetzt wird. Lebenspraktischer Unterricht fördert Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und trägt dazu bei, dass Kinder ihren Alltag eigenständig bestreiten können“, sagte die Bildungsministerin.

Das Unterrichtsangebot „Lebenspraxis“ kann zwei- bis dreimal pro Schuljahr im Rahmen des regulären Unterrichts, in Form eines Projekts, eines Projekttags, eines Umwelttags oder einer Schulwanderung umgesetzt werden. Es umfasst verschiedene Themenbereiche, die eng mit den Inhalten der Rahmenpläne für die Fächer Sachunterricht, Deutsch, Mathematik und Werken verknüpft sind.

Im Themenbereich „Ohne Moos nichts los” lernen die Kinder beispielsweise den richtigen Umgang mit Geld. Im Bereich „Bunt und gesund” dreht sich alles um eine gesunde Ernährung. Die Kinder können eine Ernährungspyramide erstellen oder gemeinsam kochen. Im Themenfeld „Hör zu” sind Projekte zum Umgang mit Gefühlen und Emotionen wie Wut und Trauer sowie Übungen zur Stressbewältigung möglich.

Als Unterstützung bei der Umsetzung erhalten die Schulen eine Handreichung, die unter anderem Anregungen für lebensnahe Projekte enthält. „Die sechs Modellschulen haben die Möglichkeit, Anregungen und Ergänzungen zur Handreichung einzubringen”, so Simone Oldenburg. „Warum wackeln meine Zähne? Welche Zutaten brauche ich, wenn ich einen Geburtstagskuchen für meine Eltern oder Freunde backen möchte? Wie komme ich mit meinem Taschengeld zurecht? Genau diese und ähnliche Fragen greift unser Angebot auf.“

Folgende Schulen nehmen noch bis zum Ende des Schuljahres an der Erprobung des Unterrichtsangebotes teil:

  • Grundschule „Friedenshof“, Wismar
  • Regionale Schule mit Grundschule „Schule am See“, Satow
  • Grundschule „G. F. Kersting“, Güstrow
  • Grundschule „Dr. Theodor Neubauer“, Grimmen
  • Grundschule „Am See“, Löcknitz
  • Grundschule Süd, Neubrandenburg

Zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 startet das Angebot „Lebenspraxis“ dann für alle Grundschulen.

Gingster Turnerriege in der Hauptstadt

Mixed Team landet nach spannendem Wettkampf auf 14. Platz im Bundesvergleich

Insel Rügen – Ein Mixed Turnerteam aus der Schule Gingst reiste dieser Tage bereits zum fünften Mal zum Finale des jährlichen Bundeswettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia und Paralympics“. Mit im Gepäck hatten sie das Ticket als MV-Landessieger, eine Menge an sportlicher Aufregung und Erfahrungen aus vielen Trainingsstunden in der Turn-AG. Sie landeten nach spannenden Wettbewerben auf einem verdienten 14. Platz.

„Als Team kämpfte und präsentierte sich unsere Schulmannschaft hervorragend“, erklärt Sportlehrerin Birgit Eicke, die sich über den Erfolg ihrer Schützlinge in der Wettkampfklasse U 14 (10-13-Jährige) riesig freut. Sie weiß um die Herausforderungen bei einer so hochkarätigen Veranstaltung. „Im Wettkampf musste man sich mit Schülern aus allen Bundesländern messen“, erklärt sie bei der Auswertung der Berlin-Zeit. Zahlreiche Teilnehmer kamen zum größten Teil aus Kunstturnzentren, wo sie jeden Tag trainieren können. Deshalb sagt sie überaus zufrieden: „Jeder von uns zeigte sein Bestes und alle kämpften gemeinsam um Punkte und Zeiten.“ Die Gingster erreichten bei der Teildisziplin Staffellauf sogar einen 6. Platz vor einigen Favoriten der Übung.

Das Gingster Mixed Team holte einen 14. Platz beim Bundesfinale des Turnwettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia und Paralympics“ in Berlin. Foto: privat
Das Gingster Mixed Team holte einen 14. Platz beim Bundesfinale des Turnwettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia und Paralympics“ in Berlin. Foto: privat

Wettkampffieber, turnerische Anstrengungen und das Anfeuern der anderen Turnmannschaften aus Mecklenburg-Vorpommern bestimmten die fünf Tage in der Hauptstadt. „Cool war, dass wir viele andere Turner kennenlernen konnten“, findet Carlotta Schilling aus dem Gingster Team. Das freute sich zudem über die Zeit, um die Hauptstadt zu erkunden. Sie besuchten mit der Mannschaft des Bergener Arndt-Gymnasiums die neue Show im Friedrichstadtpalast und bewunderten bei der Geschichtsführung unter anderem das Brandenburger Tor und die Reichstagskuppel. In der Trampolinhalle übten sie so klassische Turneraufträge wie Backflips, Überschläge und Schrauben.

„Das ist eine klasse Leistung für unsere Inselschule“, meint Schulleiter André Farin. „Meine Kollegin Birgit Eicke schafft es mit großer Einsatzbereitschaft und einem perfekten Teamgeist, eine Turnmannschaft für Bundesvergleiche vorzubereiten.“ Ohne Finanzhilfen von Menschen aus dem Schulort Gingst und von der Insel gehe es nicht. Daher bedanken sich die Schule und deren Förderverein bei der Provinzial-Versicherung, den Störtebeker-Festspielen, der Adler-Apotheke, dem Saikana Bistro, Herrn Lucht sowie den Familien Schilling und Koch.