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Monat: August 2026

Start ins neue Schuljahr mit klaren Regeln und mehr Praxis

Oldenburg: Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern Neugier, Zuversicht und Freude am Lernen

Schwerin – Am Montag, 24. August 2026, starten 163.600 Schülerinnen und Schüler an den 561 allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ins neue Schuljahr. „Ein neues Schuljahr bietet die Chance, Wissen zu erweitern und über sich hinauszuwachsen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich hoffe, dass alle Schülerinnen und Schüler mit Neugier, Zuversicht und Freude am Lernen die Schulen besuchen. Den Lehrkräften und allen Beschäftigten an unseren Schulen wünsche ich Kraft und gutes Gelingen bei den anstehenden Aufgaben. Den Jugendlichen in den Abschlussklassen drücke ich die Daumen, dass ihr letztes Schuljahr so verläuft, wie sie es sich vorstellen.“

In diesem Schuljahr werden 13.300 Kinder eingeschult. Insgesamt besuchen 28.800 Schülerinnen und Schüler die flexible Schuleingangsphase. „Die Einschulung ist für Kinder und Familien ein ganz besonderer Moment. Mit dem ersten Schultag beginnt ein neuer Lebensabschnitt voller Entdeckungen und mit neuen Erfahrungen. Ich wünsche unseren Erstklässlerinnen und Erstklässlern, dass sie neugierig bleiben, gerne lernen, Freundschaften schließen und jeden Tag selbstständiger werden. Schule soll ein Ort sein, an dem Kinder ihre Stärken entdecken und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten entwickeln können“, so Oldenburg weiter.

Für die 36.700 Schülerinnen und Schüler an den 60 beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft beginnt das neue Schuljahr eine Woche später, am Montag, 31. August 2026. „Berufliche Bildung eröffnet jungen Menschen konkrete Perspektiven und bietet ihnen beste Chancen für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Gleichzeitig sichern gut ausgebildete Fachkräfte die Zukunft unserer Wirtschaft. Jugendliche an unseren beruflichen Schulen können ihre Talente einbringen, praktische Erfahrungen sammeln und ihren persönlichen beruflichen Weg erfolgreich gehen“, sagte die Bildungsministerin.

Das neue Schuljahr startet mit vielen bewährten Angeboten, aber auch mit Neuerungen und Verbesserungen, auf die sich die Schulen seit Längerem vorbereiten.

  •  Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 haben Grundschülerinnen und Grundschüler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat vom 1. August 2029 an jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Im neuen Schuljahr erhalten alle eingeschulten Kinder eine Förderung von 40 Stunden pro Woche, unabhängig vom elterlichen Bedarf – auch in den Ferien ohne Antragsstellung. Eltern haben darüber hinaus die Möglichkeit, einen Förderumfang von 50 Wochenstunden zu beantragen.

  •  Neue Regelungen zur Versetzung in Kraft

Mit den neuen Regelungen erhalten Schülerinnen und Schüler klare und transparente Vorgaben für den Notenausgleich und zur Versetzung. So entscheidet an Grundschulen die Klassenkonferenz gemeinsam mit den Eltern, wie lange Kinder in der Schuleingangsphase verbleiben. Bislang war allein der Elternwille entscheidend. Für die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 der Regionalen Schule ist unter anderem ein Notenausgleich in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache ausgeschlossen. Auch an Gymnasien ist ein Notenausgleich in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache nicht mehr möglich.

  •  Regelungen zur Nutzung digitaler Geräte

An den Schulen treten neue Hausordnungen in Kraft, in denen sie die Verwendung von Smartphones, Tablets und Laptops im Schulgebäude und auf dem Schulgelände geregelt haben. Das Land hatte zu Beginn des vergangenen Schuljahres entsprechende Empfehlungen zur Verfügung gestellt, mit Hilfe derer die Schulen ihre Regeln überprüfen oder neu verfassen konnten. Die Empfehlungen sehen vor, dass Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Unterricht, auf dem Schulhof und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes keine privaten Smartphones nutzen. Gleiches gilt für die Jahrgangsstufen 7 bis 9. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. In den Jahrgangsstufen 10 bis 12 sehen die Empfehlungen vor, dass private Smartphones innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden können – etwa durch festgelegte Nutzungszeiten.

  •  Neue Stundentafel für die Förderschulen Lernen

Mit der Neuausrichtung der Inklusionsstrategie erhalten Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Garantie, dass sie auch über das Jahr 2035 hinaus in eigenständigen Klassen lernen können. Für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht ab dem neuen Schuljahr eine neue Stundentafel zur Verfügung. Sie sieht die Einführung des Faches Englisch ab Klasse 7 und die Stärkung der Berufswahlkompetenz durch praktische Erfahrungen in Betrieben vor.

Das neue Fach Handwerk wird in den Jahrgangsstufen 5 und 8 der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen erteilt und umfasst handwerkliche und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Ziel ist es, noch mehr Schülerinnen und Schülern den Erwerb der Berufsreife zu ermöglichen und den Übergang in die berufliche Bildung zu erleichtern. Unterricht im Fach Englisch ist in der Berufsschule verpflichtend.

Die Förderschulen können die neue Stundentafel bereits im Schuljahr 2026/2027 umsetzen. Verpflichtend ist sie ab dem Schuljahr 2027/2028.

  • Schulwerkstätten werden ausgebaut

Das Land weitet die Schulwerkstätten an weiterführenden allgemein bildenden Schulen schrittweise auf die Jahrgangsstufen 8 und 9 aus. Bislang gab es dieses inklusive Angebot in den Jahrgangsstufen 5 bis 7. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung werden dort individuell begleitet und gefördert, um einen bundesweit anerkannten Schulabschluss – die Berufsreife – zu erreichen. Dadurch werden in der Folge auch die Regelklassen in der abschlussbezogenen Arbeit entlastet.

  •  Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler

Die Inklusionsstrategie nimmt weiterhin alle Kinder und Jugendlichen in den Blick. Dazu gehört ausdrücklich auch die Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler. So geht der Ausbau begabungsfördernder Netzwerke an Grundschulen, Gesamtschulen und Gymnasien weiter. Die Förderung an den Spezialgymnasien mit den Schwerpunkten Hochbegabung, Musik und Sport besteht fort, genauso wie das Angebot der Profilschulen mit den Schwerpunkten Humanistische Bildung, Niederdeutsch und MINT.

  •  Demokratiebildung ist fester Bestandteil schulischer Arbeit

Mit der Aufnahme des Beutelsbacher Konsenses in das Schulgesetz hat das Land politische Bildung erstmals ausdrücklich gesetzlich verankert. Schulen sind verpflichtet, politische Bildung ergebnisoffen zu gestalten und zugleich demokratische Werte zu vermitteln. Kontroverse Themen aus Wissenschaft und Politik sind auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Gleichzeitig wird der Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verbindlich festgeschrieben. Lehrkräfte erhalten dadurch mehr Rechtssicherheit und Rückhalt bei der Gestaltung eines demokratischen Schulalltags. 

  •  Landesweiter Gedenk- und Projekttag verpflichtend

Alle weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 widmen sich am 27. Januar, dem Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, der Erinnerungsarbeit. Mit dem Schuljahr 2026/2027 wird der Gedenk- und Projekttag verpflichtend. Er dient dazu, die Erinnerung an den Holocaust wachzuhalten und die Beschäftigung mit den Grundwerten der Demokratie nachhaltig im Schulalltag zu verankern. Der landesweite Gedenk- und Projekttag bedeutet jedoch nicht, dass alle Aktivitäten an diesem Tag stattfinden müssen. Ziel ist es vielmehr, den 27. Januar in bestehende Unterrichtskonzepte einzubinden. Auch Grundschulen werden ermutigt, sich zu beteiligen. 

  •  Digitale Landesschule wird weiter ausgebaut

Lehrkräfte an der Digitalen Landesschule können Leistungsbewertungen vornehmen, die an die jeweilige Stammschule übermittelt werden. Der Präsenzunterricht bleibt zwar Grundlage schulischer Arbeit, wird jedoch gezielt durch digitale Angebote ergänzt. Die Digitale Landesschule ermöglicht es, kurz- und langfristige Unterrichtsausfälle abzufedern und ortsunabhängigen, rahmenplankonformen Unterricht bereitzustellen. Das Angebot wird schrittweise erweitert, sodass bis 2029 Unterricht in allen Schularten, Jahrgängen und Niveaustufen möglich ist.

Bundesratsinitiative zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes

Dr. Wolfgang Blank: „Mehr kommunale Mitsprache beim Ausbau der Windenergie“

Schwerin –  Mecklenburg-Vorpommern möchte den Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten beim Ausbau der Windenergie geben und damit die Akzeptanz vor Ort stärken. Das Kabinett hat heute beschlossen, eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) auf den Weg zu bringen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen künftig auch Windenergieflächen mit planerischen Höhenbegrenzungen auf die bundesgesetzlichen Flächenziele angerechnet werden können.

Mecklenburg-Vorpommern will erreichen, dass Windenergieflächen künftig auch dann auf das vom Bund vorgegebene Flächenziel angerechnet werden können, wenn die Gemeinden dort die Höhe der Anlagen begrenzen. Bislang ist das nicht möglich – dadurch kann der Druck entstehen, zusätzliche Flächen für Windenergie auszuweisen.

„Mecklenburg-Vorpommern steht für einen klug ausgesteuerten Ausbau der Erneuerbaren. Die Menschen und die Gemeinden vor Ort müssen mitsprechen können, wenn sich in ihrer Nähe ein Windrad dreht. Die Anlagen werden leistungsfähiger, aber auch immer höher. Deshalb ist es wichtig, den Gemeinden mehr Möglichkeiten zu geben, selbst zu gestalten und beispielsweise über Bebauungspläne angemessene Höhenbegrenzungen festzulegen. Solche kommunalen Planungen dürfen nicht dazu führen, dass die Flächen anschließend nicht mehr auf die bundesweiten Ausbauziele angerechnet werden können.“ Das sagte Dr. Wolfgang Blank Minister für Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung.

Der Bund verpflichtet Mecklenburg-Vorpommern, bis Ende 2027 insgesamt 1,4 Prozent der Landesfläche für Windenergiegebiete auszuweisen. Grundlage für die Berechnung der Flächenziele war eine Referenzanlage mit einer Gesamthöhe von 250 Metern und einem Rotordurchmesser von 165 Metern. Die technische Entwicklung ist inzwischen weiter fortgeschritten: Moderne Windenergieanlagen können deutlich höher sein. Besonders beim Repowering, also dem Ersatz älterer Anlagen durch neue und leistungsfähigere, kann es zu erheblichen Höhensprüngen kommen. Heute sind Anlagen von 270 Metern und mehr nicht ungewöhnlich.

Nach geltendem Bundesrecht können Flächen mit planerischen Höhenbegrenzungen grundsätzlich nicht auf die vorgeschriebenen Flächenziele angerechnet werden. Das betrifft auch kommunale Planungen über Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Gleichzeitig können sich Höhenbeschränkungen beispielsweise aus dem Schutz des Landschaftsbildes und bedeutender Denkmale oder aus Anforderungen der Luftverkehrssicherheit ergeben.

„Es ist schwer vermittelbar, wenn eine Gemeinde grundsätzlich bereit ist, Flächen für Windenergie auszuweisen, gemeinsam mit den Menschen vor Ort eine tragfähige Lösung entwickelt und diese Fläche am Ende wegen einer Höhenbegrenzung nicht auf das Flächenziel angerechnet werden kann. Genau das wollen wir ändern. Wir stärken damit die kommunale Planungshoheit, ohne die Ausbauziele abzusenken“, so Blank.

Konkret schlägt Mecklenburg-Vorpommern vor, das Windenergieflächenbedarfsgesetz so zu ändern, dass planerische Höhenbegrenzungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden, ohne dass die betreffende Fläche ihre Anrechenbarkeit verliert. Maßstab soll das Verhältnis der vom Bund zugrunde gelegten Referenzanlage sein: Mit der nun vorgeschlagenen Regelung kann eine Gemeinde beispielsweise verbindlich festlegen, dass eine 275 Meter hohe Anlage mindestens 1.100 Meter von der Ortschaft entfern sein muss.

„Da, wo größere Anlagen sinnvoll und verträglich sind, sollen sie auch gebaut werden können. Aber wir wollen den Kommunen ein Instrument geben, mit dem sie örtliche Besonderheiten berücksichtigen und Konflikte frühzeitig lösen können. Das kann gerade beim Repowering helfen, Akzeptanz zu erhalten und gleichzeitig mit weniger, aber leistungsfähigeren Anlagen mehr erneuerbaren Strom zu erzeugen“, sagte Blank. Dazu trägt auch bei, dass wir bereits vor einem Jahr per Landesgesetz festgelegt haben, dass die Anlagen in MV auch beim Repowering mindestens 1.000 Meter von der Ortschaft entfernt sein müssen.“

Eine weitere Maßnahme der Landesregierung für eine höhere Akzeptanz der Menschen beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern ist die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz, die im Frühjahr dieses Jahres beschlossen wurde. Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass Gemeinden und Menschen finanziell am Bau von neuen Windenergieanlagen und Solarparks in ihrer Umgebung profitieren können.

Der Gesetzesantrag Mecklenburg-Vorpommerns soll dem Bundesrat zugeleitet und am 25. September 2026 erstmals beraten werden.

Hitzeschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat sich heute hinter die Forderung gestellt, Hitzeschutz, Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufzunehmen. Im Land will die Landesregierung den 2025 auf den Weg gebrachten Gesundheitsbezogenen Hitzeschutzplan und die kürzlich beschlossene Klimaanpassungsstrategie konsequent umsetzen.

„Wir müssen entschiedene Maßnahmen ergreifen, um insbesondere ältere Menschen besser vor den Folgen von Hitzewellen zu schützen. Es geht darum, die öffentliche Infrastruktur, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen besser gegen Hitze abzuschirmen. Wir brauchen ausreichend Bäume, Schattenplätze und Grünflächen auch in Städten. Hitze und Trockenheit haben auch Folgen für die Landwirtschaft. Auch hier müssen Folgen abgefedert werden. Bund, Länder und Kommunen stehen gemeinsam in der Verantwortung für Hitzeschutz, Klimaanpassung und Naturschutz. Deshalb unterstützen wir den Vorschlag von Bundesminister Schneider. Das Land wird dazu eine Initiative für die nächste Bundesratssitzung vorbereiten“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Ich habe seit Jahren um diese neue Gemeinschaftsaufgabe gestritten und gekämpft. Ziel ist es Klima und Naturschutzmaßnahmen mit dem Bund, Ländern und Gemeinden effizient voranzubringen. Das schafft Akzeptanz und Vertrauen in dieses Thema. Alles was wir sinnvoll in diesen Sektor investieren, hilft den Menschen, der Natur und am Ende dem Planeten, um zu überleben“, sagte der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus.

„Der Klimawandel ist längst auch bei uns in MV angekommen mit längeren Hitze- und Trockenperioden, vermehrten Starkregenereignissen und tropischen Nächten. Wir haben uns im Land deshalb vor einigen Jahren auf den Weg gemacht, den gesundheitsbezogenen Hitzeschutz als wichtiges, gesellschaftlich relevantes Thema zu behandeln und gemeinsam mit allen Akteuren im Sozialbereich Maßnahmen zu entwickeln. Daran gilt es nun anzuschließen, um den vorausschauenden Umgang mit Hitze als nationale Aufgabe und zentrale ressortübergreifende Herausforderung zu begreifen. Dabei geht es etwa um ein Förderprogramm Klimaanpassung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, ein Programm zur energetischen Sanierung von Gebäuden sozialer Dienstleister und den besseren Schutz von Beschäftigten gegen Hitze“ betonte die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Stefanie Drese.

„Klimaschutz und Klimaanpassung sind auch eine Frage sozialer Gerechtigkeit. Wer in einer gut gedämmten Wohnung mit Garten lebt, kann sich vor extremer Hitze anders schützen als ein älterer Mensch in einer aufgeheizten Stadtwohnung. Und auch die Möglichkeiten der Kommunen, Vorsorge zu treffen und in Klimaanpassung zu investieren, sind unterschiedlich. Der Schutz vor Hitze, Trockenheit und Extremwetter darf aber weder vom Einkommen noch von den finanziellen Möglichkeiten vor Ort abhängen. Deshalb wollen wir Klimaanpassung und Naturschutz dauerhaft als gemeinsame staatliche Verantwortung von Bund und Ländern im Grundgesetz verankern. Eine neue Gemeinschaftsaufgabe schafft dafür die zwingend notwendige verfassungsrechtliche Grundlage und ermöglicht es, die Kommunen langfristig und wirksam zu unterstützen“, erläuterte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jaqueline Bernhardt.

Mehr Zeit für Kinder, mehr Unterstützung für Familien

Land sichert Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und verbessert die Qualität in Krippe und Hort

Schwerin – Die Horte in Mecklenburg-Vorpommern haben eine neue Aufgabe übernommen. Seit 1. August 2026 sichern sie den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Der Anspruch gilt zunächst für Schülerinnen und Schüler in der ersten Klasse und wird in den folgenden Schuljahren um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 hat dann jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung und damit auf einen Hortplatz.

„Für Eltern ist es wichtig, dass ihre Kinder gut betreut und gefördert werden, während sie arbeiten. Ganztagsbetreuung schafft Verlässlichkeit und hilft dabei, Berufs- und Privatleben besser zu vereinbaren“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In Mecklenburg-Vorpommern sind wir mit unserem Hortplatzangebot sehr gut aufgestellt. Jedes Kind erhält einen Platz. Wir haben Strukturen geschaffen, damit der Rechtsanspruch erfüllt werden kann.“

51.000 Hortplätze und weitere Investitionen

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umfasst eine Förderung im Umfang von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Die Förderung von 40 Stunden erfolgt unabhängig vom Bedarf der Eltern und auch in den Ferien, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.

„Familien sollen nicht erst Formulare ausfüllen müssen, damit Kinder verlässlich betreut und gefördert werden können. Die 40-Stunden-Förderung steht ihnen grundsätzlich zu – auch in den Ferien“, so Simone Oldenburg. „Anders als in anderen Bundesländern haben Eltern bei uns jedoch die Möglichkeit, einen Förderumfang von 50 Wochenstunden zu beantragen. Viele Eltern sind darauf angewiesen. In diesen Fällen gibt es wie bisher eine Bedarfsprüfung durch das Jugendamt. Der festgestellte Bedarf gilt dann auch in den Ferien.“

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 51.000 Hortplätze. Bis zum Jahr 2028 werden über 4.000 Plätze neu geschaffen bzw.  erhalten. „Das entspricht dann einer 100-prozentigen Betreuungsquote zum Schuljahr 2029/2030“, erläuterte die Ministerin.

Für die Sicherung und den Ausbau von Hortplätzen stehen über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Das Land beteiligt sich mit 11,7 Millionen Euro. Die Träger der Horte bringen mindestens denselben Betrag als Eigenanteil ein. Landkreise, kreisfreie Städte und freie Träger von Horten haben somit Planungssicherheit für umfangreiche Bau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen.

Kleinere Gruppen, mehr Zeit für jedes Kind

Mit dem neuen Kita-Jahr verbessert das Land die Qualität der Betreuung und Förderung in Krippe und Hort. Ab Januar 2027 betreut und fördert eine Fachkraft in der Krippe durchschnittlich fünf Kinder statt bislang sechs. Im Hort verbessert sich das Verhältnis ab August 2027 von durchschnittlich 1:22 auf 1:21. Dafür stellt das Land jährlich mehr als 40 Millionen Euro bereit.

„Jedes Kind verdient Aufmerksamkeit, eine gute Begleitung und Unterstützung. Kleinere Gruppen geben den Fachkräften genau dafür mehr Möglichkeiten“, betonte Simone Oldenburg. „Das ist ein großer finanzieller Kraftaufwand für das Land – aber einer, der direkt bei den Kindern ankommt.“

Für die Umsetzung gelten verlässliche Übergangsfristen, damit Kommunen und Träger ausreichend Zeit haben, eventuell zusätzliches Personal zu gewinnen und die notwendigen organisatorischen Anpassungen vorzunehmen.

Bund muss auskömmliche Finanzierung sicherstellen

Bei der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesförderung und der Verbesserung der Startchancen forderte Bildungsministerin Simone Oldenburg den Bund auf, die Länder nicht weiter zu belasten. Mit dem geplanten Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) sollen bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesförderung eingeführt werden.

„Die Mittel von rund zwei Milliarden Euro jährlich müssen auch künftig verlässlich zur Verfügung stehen, damit die Länder die Qualität in den Einrichtungen weiterentwickeln und eine auskömmliche Ausstattung sicherstellen können. Wer neue Aufgaben und Standards vorgibt, muss auch dauerhaft für deren Finanzierung sorgen.“ Nach den jetzigen Plänen würden die Länder bis zum Jahr 2034 sieben Milliarden Euro weniger erhalten als ursprünglich vorgesehen. „Das ist nur noch die Hälfte des angekündigten und bereits verhandelten Geldes. So verbessert man nicht die Startchancen von Kindern“, sagte Oldenburg.

Schwimmen, Niederdeutsch und Lesefreude werden weiter gefördert

Auch erfolgreiche Kita-Projekte des Landes werden fortgesetzt. In den „Schwimmstarter-Kitas“ werden Kinder früh an freie Gewässer gewöhnt, damit sie sich später angstfrei in Seen, im Meer oder im Schwimmbad bewegen können und zu sicheren Schwimmerinnen und Schwimmern werden. In diesem und im kommenden Jahr hat das Land die jährliche Förderung auf jeweils 30.000 Euro verdoppelt. In Kooperation mit der Stiftung Deutschland Schwimmt bietet es zweimal jährlich die Weiterbildung zur/zum „Instruktorin/Instruktor – Wassergewöhnung“ an. Für das Jahr 2026 liegen 17 Anträge von Einrichtungen vor, im Jahr 2027 bereits 22. Seit 2024 sind die zur Verfügung gestellten Mittel jedes Jahr vollständig ausgeschöpft worden.

Mit dem Modellprojekt „Niederdeutsch-Kitas“ unterstützt das Land seit 2025 Angebote in Kitas und in der Kindertagespflege, die durch spielerische und kreative Ansätze die Beschäftigung mit der niederdeutschen Sprache stärken und das Bewusstsein für die niederdeutsche Kultur fördern. Pro Jahr stehen 15.000 Euro zur Verfügung. Eine Einrichtung kann eine Förderung von bis zu 1.500 Euro erhalten. Für 2026 liegen zehn Anträge vor.

Auch das Kita-Modellprojekt „Lesereise M-V“ wird fortgesetzt. Alle vier- bis fünfjährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflegepersonen erhalten ein Geschichtenbuch mit dem Titel „Blätter rascheln laut und leise. Mach dich auf die Lesereise!“. Das Buch enthält Geschichten, Reime, Bilder und Rätsel, die zum Mitmachen, Nachdenken und Erzählen anregen. Es begleitet Kinder beim Übergang von der Kita in die Grundschule und führt altersangemessen an das Lesen heran. Das Projekt ist ein wichtiger Teil der umfassenden Sprachbildungsstrategie des Landes, die die Sprach- und Lesekompetenz bereits in der Kita stärkt.

Verfahren zur Feststellung des Sprachstands

Das Land führt auch die 118 Sprach-Kitas weiter. Dort leisten 140 Sprachfachkräfte eine gezielte Sprachförderung bei Kindern, die einen erhöhten Bedarf haben. Die Sprach-Kitas sind in Verbünden zusammengeschlossen, in denen sie von Sprachfachberatungen begleitet werden. In den Sprach-Kitas testen die Sprachfachkräfte ein Verfahren, mit dem der Sprachstand von Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren festgestellt werden kann. Ziel ist es, ein verlässliches, praxistaugliches Instrument für die Einschätzung sprachlicher Kompetenzen zu schaffen. Wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird das Verfahren durch das Sozialpädagogische Institut Berlin.

Gute Bedingungen für Kinder und Familien

Mecklenburg-Vorpommern kann weiterhin auf eine starke Kita-Landschaft verweisen. Derzeit werden 109.148 Kinder in 1.123 Kindertageseinrichtungen und weitere 1.448 Kinder bei 461 Kindertagespflegepersonen betreut und gefördert. Trotz sinkender Kinderzahlen konnten die Kita-Träger mehr als 1.200 Stellen für pädagogische Fachkräfte besetzen.

Die Fachkraftquote in den Kitas ist weiterhin hoch: 95,7 Prozent der 13.294 Beschäftigten sind ausgebildete pädagogische Fachkräfte, 4,3 Prozent sind pädagogische Assistenzkräfte. „Gute Bildung und Betreuung beginnen nicht erst in der Schule. Sie beginnen mit Erzieherinnen und Erziehern, die Kinder stärken, begleiten und ihnen Sicherheit geben. Unser ausgebildetes Personal in den Kitas sichert jeden Tag die hohe Qualität der Betreuung und Förderung ab.“

Zufriedenheit der Eltern mit dem Kita-Angebot

Die aktuelle Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts weist eine hohe Zufriedenheit der Eltern mit dem Kita-Angebot in Mecklenburg-Vorpommern nach. Für die repräsentative Studie werden deutschlandweit jedes Jahr Familien mit Kindern von der Geburt bis zum Ende der Grundschule befragt. So sind nirgendwo in Deutschland Eltern zufriedener mit den Öffnungszeiten der Kitas als in Mecklenburg-Vorpommern. Die durchschnittliche Öffnungszeit liegt bei 11,2 Stunden pro Tag und damit bei mehr als zwei Stunden über dem bundesweiten Durchschnitt.

Auch bei der Verlässlichkeit führt MV bundesweit die Statistik an, weil Kitas nicht geschlossen werden, wenn Erzieherinnen und Erzieher ausfallen. Zudem sorgen die geringsten Schließzeiten für eine große Planungssicherheit. Während Eltern in anderen Bundesländern im Schnitt über 23 Tage Schließzeiten überbrücken müssen, sind es in Mecklenburg-Vorpommern nur ca. 11 Tage im Jahr.

„Familien brauchen keine Betreuung, auf die sie sich nur sporadisch verlassen können. Sie brauchen Angebote, die funktionieren und zu ihrem Alltag passen“, betonte Oldenburg. „Wenn Eltern in Mecklenburg-Vorpommern mit den Öffnungszeiten und der Verlässlichkeit unserer Kitas im bundesweiten Vergleich besonders zufrieden sind, zeigt es, dass unsere familienfreundliche Politik ankommt. Dennoch müssen wir weitere Anstrengungen unternehmen, damit die Gruppen kleiner werden. Große Gruppen sind eine berechtigte Kritik in der Kinderbetreuungsstudie.“

Bei den vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten von mehr als 45 Stunden wöchentlich weist Mecklenburg-Vorpommern die höchsten Werte aller Bundesländer auf: Bei den Kindern unter drei Jahren sind es 75,3 Prozent, bei den Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt sind es 78 Prozent.

Beim Platzangebot für Kinder schneidet Mecklenburg-Vorpommern in der Studie ebenfalls besonders gut ab. Mit 9,1 Quadratmetern Innenfläche pro Kind bietet das Land deutschlandweit die größte Bewegungs- und Entfaltungsfläche in Kitas. „Wir sichern den Kleinsten den größten Freiraum. Kinder brauchen Gelegenheit zum Spielen, Bewegen, Entdecken und Lernen. Unsere Kitas bieten im Schnitt 200 Quadratmeter mehr Innenfläche als der bundesweite Durchschnitt. Das belegt, dass unsere Kita-Träger auf besonders gute Bedingungen für die Entwicklung der Kinder setzen“, so Oldenburg.

Beitragsfreiheit bleibt bestehen

Die Beitragsfreiheit bleibt ein wichtiger Bestandteil der Bildungs- und Familienpolitik des Landes. Seit mehr als sechs Jahren sind Kindertagespflege, Krippe, Kindergarten und Hort gebührenfrei. Die Beitragsfreiheit wird allein durch das Land finanziert. Hierfür wendet das Land aktuell ca. 250 Millionen Euro im Jahr auf.

„Eltern sparen je Kind 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort. Das ist eine echte Entlastung, auf die sich die Familien bei uns im Land verlassen können. Sie ist zudem ein Beitrag zur Chancengleichheit, denn bei uns ist Bildung für alle von Anfang an kostenfrei“, so die Bildungsministerin.

Das gute Kita-Angebot ist möglich, weil das Land die Ausgaben für die Kindertagesförderung von Jahr zu Jahr weiter erhöht hat. Im Jahr 2025 stieg der Landesanteil von 54,5 Prozent auf 55,2 Prozent. Damit standen knapp 543 Millionen Euro für die Bildung, Betreuung und Förderung in der Kita bereit. Zusammen mit dem Anteil der Kommunen wurden im Jahr 2025 sogar 965 Millionen Euro für die Kitas bereitgestellt.

Wegweiser für Eltern aufgelegt

Mit der Broschüre „Mein Kind kommt in die Kita“ hat Mecklenburg-Vorpommern einen Wegweiser für Familien aufgelegt, deren Kinder künftig in einer Kita oder bei einer Kindertagespflegeperson betreut und gefördert werden. Die Broschüre gibt Orientierung und unterstützt Eltern dabei, diesen neuen Lebensabschnitt gemeinsam mit ihrem Kind zu gestalten. Eltern erhalten Informationen, warum ein Kitabesuch gut für Kinder und für sie ist, welche Rechte sie haben, wie das Anmeldeverfahren abläuft oder wie der Übergang in die Kindertageseinrichtung gelingt. Die Broschüre steht online zum Download bereit oder kann im Bildungsministerium bestellt werden.

SailGP Inklusiv 2026 startet heute

Neben den schnellsten Booten der Welt: In Sassnitz zeigt sich, was Inklusion im Sport leisten kann / 16 Crews aus vier Nationen segeln vom 18. bis 20. August vor Rügen

Sassnitz – Heute ist im Stadthafen Sassnitz die inklusive Regatta im Rahmen des Sail Grand Prix gestartet. 16 Crews aus Belgien, Deutschland, Norwegen und Tschechien gehen an den Start. Für Sozial- und Sportministerin Stefanie Drese, die die Schirmherrschaft der SailGP Inklusiv übernommen hat, ist die Veranstaltung ein herausragendes Beispiel für gelebte Inklusion im Sport.

„Menschen mit und ohne Behinderung segeln gemeinsam, im selben Boot, nach denselben Regeln und mit dem gleichen Ziel: zu gewinnen. Genau das macht diese Regatta vor der traumhaften Kulisse auf Rügen so einzigartig. Sie zeigt eindrucksvoll, dass sportliche Leistung und Inklusion keine Gegensätze sind. Es zählen Teamgeist, Strategie und Können – nicht die Frage, ob jemand eine Behinderung hat“, betonte   Stefanie Drese zum Start der einzigartigen Segelwoche.

Gesegelt wird auf acht barrierefreien RS Venture Connect, die vom Veranstalter gestellt werden. „Damit entfällt eine zentrale Hürde: Die Crews müssen weder ein eigenes Boot noch Trailer und Bootslogistik organisieren“, hob Drese hervor. Auch der Zugang zum Wasser wird durch einen mobilen barrierefreien Steg ermöglicht.

„Mich begeistert besonders, dass hier Menschen mit ganz unterschiedlichen Erfahrungen und Voraussetzungen gemeinsam an der Startlinie stehen. Von der zehnjährigen sehbehinderten Sophia, die erst 2025 mit dem Segeln begonnen hat, bis zum Medaillengewinner der Europameisterschaften 2026 – alle sind Teil desselben Wettbewerbs. Das ist gelebte Teilhabe und zugleich ein starkes Signal für den gesamten Sport. Mecklenburg-Vorpommern ist stolz darauf, dieser besonderen Regatta in Sassnitz eine Bühne zu geben“, sagte Drese.

Ein weiterer Meilenstein in diesem Jahr: Vom 18. bis 23. August können bis zu 40 rollstuhlfahrende Gäste den SailGP direkt vom Wasser aus erleben. Auf dem barrierefreien Segelboot „Henk de Mol“ müssen sie ihren Rollstuhl nicht verlassen. Damit wird ein internationales SailGP-Event erstmals unmittelbar vom Wasser aus für rollstuhlfahrende Gäste zugänglich.

Die Veranstaltung wird von fünf Segelvereinen gemeinsam mit dem Germany SailGP Team realisiert. Das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Vorpommern-Fonds unterstützen die inklusive Regatta als öffentliche Förderer.

„Bevor am Wochenende die schnellsten Segelboote der Welt mit weit über 90 km/h über das Wasser fliegen, wird Sassnitz in diesen Tagen zu einem besonderen Ort für den inklusiven Sport. Die inklusiven Crews zeigen, dass auch im Regattasport Grenzen überwunden werden können. Ich wünsche allen Seglerinnen und Seglern faire Wettfahrten, viel Erfolg und vor allem viel Freude und unvergessliche Erlebnisse auf und am Wasser“, so Stefanie Drese.

Die inklusive Regatta findet vom 18. bis 20. August 2026 täglich etwa von 10:00 bis 17:00 Uhr im Stadthafen Sassnitz statt. Die Siegerehrung mit Ministerin Stefanie Drese ist für den 20. August um 19:00 Uhr in der Team Base des Germany SailGP Teams vorgesehen. Erwartet wird auch der viermalige Formel-1-Weltmeister und Mitinhaber des deutschen SailGP-Teams, Sebastian Vettel, der sich stark für das wegweisende inklusive Segelprojekt engagiert.

Mecklenburgische Seenplatte: Straßenbauprojekte schreiten voran

Ines Jesse: „Wir bringen wichtige Verkehrsprojekte in unserem Land voran“

Waren – Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute drei wichtige Straßenbauprojekte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte besucht. Im Fokus standen die Ersatzneubauten von zwei Bahnbrücken an der B192 in Waren, der Ausbau der Ortsdurchfahrt Burg Stargard an der L 33 sowie die Ortsumgehung Mirow entlang der B 198.

„Ob Brücken, Ortsdurchfahrten oder Ortsumgehungen: hinter diesen Projekten stehen intensive Planungen, umfangreiche Abstimmungen und erhebliche Investitionen. Umso wichtiger ist es, dass diese wichtigen Maßnahmen gut vorankommen und am Ende spürbare Verbesserungen bringen. Das gilt für die Menschen vor Ort, die Unternehmen in der Region und die Verkehrssicherheit insgesamt“, betonte Staatssekretärin Jesse.

In Waren informierte sich Staatssekretärin Jesse über den aktuellen Stand des Ersatzneubaus für die beiden Bahnverkehrsbrücken der B 192. Die Bauarbeiten laufen seit August 2024 und werden im Sommer 2028 abgeschlossen werden. Die Baukosten betragen rund 29 Mio. Euro und werden überwiegend vom Bund getragen. Die Planungskosten trägt das Land. Mit dem Ersatzneubau wird die zweistreifige Befahrbarkeit der Bundesstraße dauerhaft gesichert und wieder für den Schwerlastverkehr ohne Einschränkungen nutzbar gemacht. Mit mehr als 20.000 Fahrzeugen täglich gilt die B 192 als bedeutende überregionale Verkehrsverbindung.

In Burg Stargard besichtigte Staatssekretärin Jesse den Ausbau der Ortsdurchfahrt L 33. Im ersten Bauabschnitt umfasst die Bahnhofstraße ab Walkmüllerweg über die Marktstraße bis zum Markt. Neben dem grundhaften Ausbau der Fahrbahn und der Nebenanlage wird auch die Oberflächenentwässerung erneuert. Der erste Spatenstich erfolgte am 30. März 2026. Die Bauzeit des ersten Abschnitts beträgt sechs Monate. Die Baukosten betragen rund 790.000 Euro, von denen das Land rund 570.000 Euro trägt. Der anschließende zweite Bauabschnitt umfasst unter anderem den Bereich des Bahnübergangs und wird ab 2029 gemeinsam mit der Deutschen Bahn umgesetzt.

Anschließend machte sich Staatssekretärin Jesse ein Bild von der neuen Ortsumgehung Mirow. Die rund 8,3 Kilometer lange Umgehungsstraße ist Teil der B 198 und gilt als Projekt des vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan 2030. Die B 198 hat eine wichtige überregionale Verbindungsfunktion, insbesondere für den Güterverkehr in Ost-West-Richtung. Die derzeitige Ortsdurchfahrt führt über rund drei Kilometer Länge durch die Stadt und ist durch enge und kurvige Straßenabschnitte, Grundstückzufahrten und nicht ausreichende Geh- und Radwege geprägt.

Nach dem offiziellen Spatenstich im März 2025 sind die erforderlichen Fäll- und Rodungsarbeiten durchgeführt sowie erste Überführungsbauwerke der umliegenden Straßenverbindungen entlang der Trasse fertiggestellt worden. Für die neue Ortsumgehung sind umfangreiche Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören rund 125 Hektar neue Wiesen, Gehölzstrukturen, Kleingewässer, Feuchtgebiete sowie rund zwölf Hektar neuer Laubmischwald.

„Die Ortsumgehung Mirow ist ein großes und anspruchsvolles Infrastrukturprojekt. Nach einer langen Planungsphase nimmt die neue Trasse nun sichtbar Gestalt an. Mit der Umgehung schaffen wir eine deutliche Entlastung für die Menschen in Mirow und verbessern gleichzeitig die überregionale Verkehrsanbindung“, so Staatssekretärin Jesse.

Für den Erhalt und den Neubau von Bundes- und Landes­straßen in Mecklenburg-Vorpommern sind in diesem Jahr Investitionen in Höhe von insgesamt rund 263 Millionen Euro geplant. Davon sind rund 182 Millionen Euro für Bundesstraßen und 80,6 Millionen Euro für Landesstraßen vorgesehen. Im vergangenen Jahr hatten Bund und Land rund 160 Millionen Euro für Straßenbaumaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern investiert.

Ersatzneubau der Uferbefestigung am Oberbach

Neubrandenburg: In der 34. Kalenderwoche beginnen die Arbeiten zum Ersatzneubau der Uferbefestigung am Oberbach.

Uferbefestigung

Neubrandenburg – In der 34. Kalenderwoche beginnen die Arbeiten zum Ersatzneubau der Uferbefestigung am Oberbach. Die Maßnahme wird vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) beauftragt und voraussichtlich bis Dezember 2026 andauern.

Auf einer Länge von rund 330 Metern wird das westliche Ufer des Oberbachs umfassend erneuert. Die bestehende Holzpfahlreihe weist deutliche Verwitterungsschäden auf; die Pfahlköpfe werden daher zurückgeschnitten.

Anschließend erfolgt deren Ersatz durch eine Betonstützwand, die aus Gründen des Denkmalschutzes mit einer Holzverkleidung versehen wird. So bleibt der historische Charakter des Uferbereichs erhalten, während die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit deutlich verbessert werden.

Der Bauabschnitt beginnt auf Höhe der Straße Binsenwerder und verläuft in Richtung Tollensesee.

Während der gesamten Bauphase muss der Promenadenweg im betroffenen Abschnitt vollständig gesperrt werden. Für Fußgänger und Radfahrer, die zwischen Tollensesee und Stadtzentrum pendeln, wird eine ausgeschilderte Umleitungsstrecke eingerichtet.

Wir bitten bei allen Anliegenden sowie Besucherinnen und Besuchern um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen. Die Maßnahme trägt wesentlich zur langfristigen Sicherung und Aufwertung des Uferbereichs bei.

Umgang mit Ferien- und Zweitwohnungen

Schwerin – Das Ministerium für Inneres und Bau hat ein Hinweispapier für Gemeinden erarbeitet, das ihnen als Hilfestellung bei der kommunalen Regulierung und Steuerung von Ferien- und Zweitwohnungen dienen soll.

„In vielen Gesprächen vor Ort habe ich erlebt, dass der Umgang mit Ferien- und Zweitwohnungen die Gemeinden immer wieder vor Herausforderungen stellt. Sogenannte Rollladensiedlungen und Geisterstädte führen zu großem Unmut, insbesondere in Anbetracht von Wohnungsknappheit und explodierenden Preisen. Die Bevölkerung vor Ort findet dadurch oft keine Bleibe. Mit dem Papier wollen wir die Gemeinden über ihren kommunalen Handlungsspielraum informieren und bei der Auswahl der verschiedenen Steuerungsinstrumente unterstützen“, so Landesbauminister Christian Pegel.

In dem Papier werden die rechtlichen Instrumente erläutert, die den Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage des Baugesetzbuchs, des Zweckentfremdungsgesetzes M-V und des Kommunalabgabengesetzes M-V zur Verfügung stehen.

„Soziale Erhaltungssatzung, Fremdenverkehrssatzung, bestimmte Festsetzungen in Bebauungsplänen, Zweckentfremdungssatzung und Zweitwohnungssteuersatzung bieten unterschiedliche Möglichkeiten, um steuernd Einfluss nach den gemeindlichen Vorstellungen zu nehmen. Sie stellen Kommunen aber auch häufig vor praktische und rechtliche Herausforderungen. Hier wollen wir Hilfe anbieten. Ich danke den Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise, des Städte- und Gemeindetags M-V und des Landkreistags M-V, die sich mit ihrer Expertise konstruktiv in die Erarbeitung einbrachten“, so der Minister.