Public Corporate Governance Kodex für M-V

Schwerin – Bereits im November 2022 hat sich das Kabinett auf die Einführung des Kooperativen Beteiligungsmanagements verständigt. Die Gesellschafterrechte werden künftig nicht mehr dezentral von den fachlich zuständigen Ministerien wahrgenommen, sondern im Finanzministerium gebündelt.

„Mit dem neuen kooperativen Beteiligungsmanagement können wir gemeinsam mit unseren Beteiligungen in Mecklenburg-Vorpommern den Klimawandel und den demografischen Wandel besser bewältigen. Dies stellt einen wichtigen Meilenstein zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes dar“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Vor dem Hintergrund hat das Kabinett heute den Public Corporate Governance Kodex für Mecklenburg-Vorpommern beschlossen und das Beteiligungshandbuch genehmigt. Im Beteiligungshandbuch werden die unterschiedlichen Funktionen und Verantwortlichkeiten der einzelnen Organe der Landesbeteiligungen detailliert beschrieben und das kooperative Handeln definiert. Zudem werden standardisierte Verfahren festgelegt, welche die Steuerung der Landesbeteiligungen wesentlich effizienter gestalten und insgesamt erleichtern. Durch die Einführung des im Beteiligungshandbuch enthaltenen Public Corporate Governance Kodex und den Regelungen für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung schließt Mecklenburg-Vorpommern zu vielen anderen Bundesländern, dem Bund sowie kommunalen Beteiligungsverwaltungen auf.

„Mit dem Public Corporate Governance Kodex für Mecklenburg-Vorpommern ist heute ein weiterer großer Schritt beim Paradigmenwechsel in der Beteiligungspolitik des Landes vollzogen worden. Das Beteiligungshandbuch stellt ein echtes Nachschlagewerk für alle handelnden Akteure dar – sowohl für die Ministerien als auch für die Landesbeteiligungen selbst. In Kombination mit entsprechenden Regelungen zu adäquaten Kontrollmaßnahmen und einem hohen Maß an Transparenz wird zudem das öffentliche Vertrauen in die Unternehmen des Landes sowie in die Entscheidungen aus Verwaltung und Politik gestärkt, womit das Land seiner besonderen Verantwortung gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird“, so Geue.

Das Beteiligungshandbuch wird in dieser Form erstmalig veröffentlicht. Es wird künftig regelmäßig redaktionell geprüft und bei Bedarf angepasst.

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