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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Mathematik-Abitur wird nicht abgeschafft

Oldenburg: Lenkungsgruppe berät und diskutiert ergebnisoffen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern berät eine Lenkungsgruppe, die sich aus Schulpraktikerinnen und Schulpraktikern zusammensetzt, seit mehr als einem Jahr über die Weiterentwicklung der Abiturprüfungsverordnung.

Anlass ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK), die Rahmenbedingungen für die gymnasiale Oberstufe der Länder anzugleichen und damit die Vergleichbarkeit des Abiturs in Deutschland weiter zu erhöhen. Die Expertinnen und Experten beraten dabei auch über die Frage, ob Mathematik in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin verpflichtendes Prüfungsfach im Abitur sein soll.

„Die Abiturnote setzt sich auf der Grundlage der entsprechenden KMK-Vereinbarung zu zwei Dritteln aus den Leistungen im Unterricht der Qualifikationsphase und zu einem Drittel aus den Prüfungsergebnissen zusammen. Mathematik gehört zu den Fächern, die in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe als Grundkurs oder als Leistungskurs zu belegen sind. In Mecklenburg-Vorpommern ist darüber hinaus eine Abiturprüfung im Fach Mathematik verbindlich“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„In elf Ländern ist eine verpflichtende Prüfung im Grundkurs Mathematik nicht vorgesehen. In diesen Ländern müssen die Schülerinnen und Schüler ihre Ergebnisse aus der Qualifikationsphase im Fach Mathematik zwar in das Gesamtergebnis über alle Fächer einbringen, sie müssen aber nicht verbindlich geprüft werden. Das heißt, dass hier die Prüfungsergebnisse des Abiturs in Deutschland nicht vergleichbar sind, weil es unterschiedliche Voraussetzungen gibt“, so Oldenburg.

Die Lenkungsgruppe berät derzeit ergebnissoffen das weitere Verfahren mit dem Grundkurs im Fach Mathematik. Welchen Weg Mecklenburg-Vorpommern künftig geht und welche Änderungen noch notwendig sind, wird in diesem breitem Diskussions- und Anhörungsprozess von den Praktikerinnen und Praktikern diskutiert und anschließend entschieden.

Dazu gehört auch, welche Veränderungen in der Anwahl von Prüfungsfächern oder der Prüfungspflicht von Fächern notwendig sind, um die Vergleichbarkeit des Abiturs bundesweit zu verbessern und damit eine Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern zu vermeiden.

Unterstützende pädagogische Fachkräfte

Oldenburg: Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung begleiten

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern nehmen weitere unterstützende pädagogische Fachkräfte (upF) ihre Arbeit an den Schulen auf. Das Land hat zusätzliche Stellen an insgesamt 33 ausgewählten Schulen zur Verfügung gestellt, die aus dem Europäischen Sozialfonds mit sechs Millionen Euro und mit Landesmitteln in Höhe von drei Millionen Euro finanziert werden.

„Die unterstützenden pädagogischen Fachkräfte an den Schulen übernehmen wichtige Aufgaben. Sie entlasten die Lehrkräfte im Unterricht. Dadurch verbessern wir auch die individuelle Förderung, weil die Fachkräfte die Kinder und Jugendlichen in ihrer allgemeinen und schulischen Entwicklung begleiten und unterstützen. Zu den weiteren Aufgabenfeldern der pädagogischen Fachkräfte gehört die Vermittlung zwischen Eltern, Lehrkräften und weiteren Akteurinnen und Akteuren, die Unterstützungsangebote für einzelne Schülerinnen und Schüler unterbreiten“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Bei einer feierlichen Auftaktveranstaltung an der Baltic Schule Rostock haben der Abgeordnete des Europäischen Parlaments für Mecklenburg-Vorpommern, Helmut Scholz, und Staatssekretär Tom Michael Scheidung eine der ersten unterstützenden pädagogischen Fachkräfte stellvertretend für alle neuen Kolleginnen und Kollegen symbolisch begrüßt.

Diese „Unterrichtsergänzende Maßnahme“, über die die unterstützenden pädagogischen Fachkräfte finanziert werden, soll Bildungsbenachteiligungen abbauen und Schulerfolge erhöhen. Sie ist eine der vier Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern, die in der Strukturfondsförderperiode 2021 bis 2027 über das Programm des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert werden. Neben der „Unterrichtsergänzenden Maßnahme“ zählen das „Freiwillige 10. Schuljahr“, die „Vollzeitschulische Berufsausbildung“ für Erzieherinnen und Erzieher und die „Außerschulischen Berufsorientierungsmaßnahmen“ dazu.

Grundsteinlegung an Regionaler Schule

Meyer: Rahmenbedingungen zum Lehren und Lernen werden erheblich verbessert

Neukloster – An der Regionalen Schule in Neukloster (Landkreis Nordwestmecklenburg) ist am Freitag der Grundstein für einen umfangreichen Erweiterungsneubau gelegt worden.

„Ein auf die Bedürfnisse von Schülern und Lehrern ausgerichtetes Lernumfeld trägt erheblich zu einer hochwertigen Schulbildung bei. Deshalb ist es wichtig, in die Schulen und damit in eine solide Ausbildung zu investieren.

Die Regionale Schule in Neukloster wird durch die Baumaßnahmen zukunftsfähig gemacht. Das ist gerade für Standorte in der Fläche von erheblicher Bedeutung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer wurde vor Ort von Thomas Weber, Referatsleiter „Förderung der kommunalen Infrastruktur“ im Wirtschaftsministerium, vertreten.

Die Regionale Schule Neukloster befindet sich in einem denkmalgeschützten Gebäude aus dem 19. Jahrhundert. Die durch die vorhandenen Räumlichkeiten begrenzten Flächen sind für den jetzigen sowie weiter steigenden Bedarf nicht ausreichend. Aus diesem Grund soll die Ganztagsschule um einen Neubau erweitert werden.

Zwischen beiden Gebäuden ist ein Verbindungsbau geplant, der auch die barrierefreie Erschließung ermöglicht. Dieser trägt mit seiner gläsernen Fassadengestaltung straßenseitig sowie der halbrunden Form auf der straßenabgewandten Seite zu einem architektonischen Gesamtbild von alt und neu bei. Während der Bauphase zur Errichtung des Neubaus soll die weitere Nutzung des Bestandsgebäudes ermöglicht werden, so dass keine Zwischenlösung geschaffen werden muss. D

ie Außenanlagen werden entsprechend als Eingangsbereich Neubau/Verbinder sowie Fluchtweganpassung im Bereich des Bestandsgebäudes mit Pflasterung, Treppen- und Rampenanlagen sowie Bepflanzung und Außenmöblierung ausgeführt. Neu gewonnene Klassenräume werden mit Mobiliar und moderner Technik ausgestattet.

Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf 10,8 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus dem Programm „Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“ in Höhe von fünf Millionen Euro.

Die Mittel aus dem Programm werden für Vorhaben außerhalb der Mittel- und Oberzentren eingesetzt. „Der Fördertopf ist für Schulen ausgelegt, die im Rahmen der bislang verfügbaren Förderprogramme nicht oder nicht hinreichend unterstützt werden können. Hierzu zählen größere Vorhaben, wie umfangreiche Sanierungen beziehungsweise Ersatz-, An- oder Neubau von Schulbauten im ländlichen Raum“, sagte Meyer.

Neue Fördersätze für freie Schulen

Oldenburg: Weiterhin hohe Förderung für Schulen in freier Trägerschaft

Schwerin – Für die Schulen in freier Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern wurden neue Fördersätze berechnet. Das Verfahren zur Berechnung ist im Schulgesetz geregelt und sieht eine Neuberechnung für das Schuljahr 2022/2023 vor. Grundlage dafür sind die tatsächlichen Personalausgaben des Landes für die öffentlichen Schulen im vorhergehenden Jahr. Bildungsministerin Simone Oldenburg hat heute in Schwerin über die Einzelheiten informiert.

„Das Ergebnis verdeutlicht die weiterhin hohe Förderung“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Personalausgaben des Landes für die Lehrkräfte haben sich in den vergangenen Jahren erhöht“, so die Bildungsministerin.

Im Jahr 2017 betrugen die Ausgaben 825 Mio. Euro. Sie stiegen kontinuierlich bis 2022 auf 951 Mio. Euro. Für die freien Schulen betrugen die Finanzhilfen 2017 92 Mio. Euro und im Jahr 2022 125 Mio. Euro. Damit stieg der Anteil der Finanzhilfe im Vergleich zu den Personalausgaben an den öffentlichen Schulen weiter an.

„Die parallel zu den Bildungsausgaben gestiegenen Schülerzahlen, die weitere Verbeamtung von Lehrkräften sowie die Verjüngung des Personals durch eine Vielzahl von Neueinstellungen an den öffentlichen Schulen haben für bestimmte Schularten und Fördertatbestände zu sinkenden Kostensätzen im Rahmen der Finanzhilfe für die freien Schulen geführt.

Sofern dies in der gegenwärtigen Situation für einige Schulen in freier Trägerschaft zu Schwierigkeiten führt, wird das Land im konkreten Einzelfall die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten prüfen, um zu unterstützen“, versicherte die Bildungsministerin.

Die Berechnung ergibt für alle Grundschulen eine Steigerung und auch für berufliche Schulen und Förderschulen überwiegend höhere Schülerkostensätze. Die weiteren Kostensätze für die Regionale Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien sinken.

Etwas niedriger fallen zum Teil einige der Förderungen für besondere und sonderpädagogische Angebote im Vergleich zum Schuljahr 2021/2022 aus. Das Ergebnis der Neuberechnung wurde durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. Das Bildungsministerium und die Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) haben es den Trägern der freien Schulen bereits vorgestellt.

Bildungsministerin Oldenburg wies die Kritik am Verfahren zurück: „Die Neuberechnung für das Schuljahr 2022/2023 ist im Schulgesetz verankert und war den Schulen in freier Trägerschaft bekannt. Der Einwand, dass die neuen Schülerkostensätze aus dem Jahr 2021 nicht abgeleitet werden könnten, weil das Pandemie-Jahr für den Schulbetrieb nicht typisch gewesen sei, ist nicht nachvollziehbar.

Die Finanzhilfe beruht nicht auf der Frage, ob Unterricht in Präsenz oder Distanz erfolgt ist, sondern auf den Ist-Personalausgaben. Das Land hat hinsichtlich der Stellenbesetzungen in den Pandemiephasen keinerlei Abstriche bei der Besetzung von Stellen gemacht, sondern im Gegenteil die Beschäftigung zum Beispiel von externen Vertretungskräften verstärkt.

Die Besonderheiten des Schuljahres bezogen sich pandemiebedingt auf die Organisation des Unterrichts, aber nicht auf die Beschäftigung und Bezahlung von Lehrkräften. Im Übrigen spricht der vergleichsweise hohe Anteil von Schulen in freier Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern nicht für besonders schlechte Bedingungen.“

Mecklenburg-Vorpommern zahlt den Schulen in freier Trägerschaft auch im Schuljahr 2022/2023 weiterhin Finanzhilfen entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Das Land gewährt dazu den Trägern von 119 Schulen einen Zuschuss. Die finanzielle Unterstützung umfasst die Ausgaben für schulische Zwecke, nicht aber die Sachkosten. Mecklenburg-Vorpommern hat den Schulen in freier Trägerschaft im Zeitraum von 2017 bis 2022 insgesamt rund 650 Millionen Euro gezahlt.

Fachabitur für Wirtschaft für Elftklässler gesichert

Oldenburg: Unterricht im Schuljahr 2023/2024 am Standort Ludwigslust

Ludwigslust – Der Bildungsgang Fachgymnasium Wirtschaft wird im Schuljahr 2023/2024 für die neue 11. Jahrgangsstufe für den gesamten Landkreis Ludwigslust-Parchim am Standort Ludwigslust starten. Diese Entscheidung wurde im Einvernehmen zwischen dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim als Schulträger getroffen. Grundlage für diese Entscheidung sind die aktuellen Anmeldezahlen für diesen Bildungsgang, derzeit sind 25 Schülerinnen und Schüler gemeldet.

Zwei Drittel dieser Schülerinnen und Schüler wohnen in unmittelbarer Nähe vom Standort Ludwigslust. Um abzusichern, dass alle Schülerinnen und Schüler den Standort Ludwigslust erreichen, können Anträge auf kostenlose Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung für die Nutzung anderer Verkehrsmittel beim Landkreis Ludwigslust-Parchim gestellt werden, sodass die Schülerbeförderung entsprechend organisiert werden kann.

Seit mehreren Jahren zeichnet sich das Problem der Unterrichtsabsicherung im Bildungsgang Fachgymnasium am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum LUP ab. Seit dem Schuljahr 2021/2022 ist es insbesondere schwierig, hier den Unterricht in den Fächern Mathematik, Physik und Chemie abzusichern.

„Für das laufende Schuljahr haben wir den Unterricht am Standort Parchim in diesen Fächern durch einen erhöhten Kraftakt absichern können. Möglich war dies durch Abordnungen aus dem Staatlichen Schulamt Schwerin und einer beruflichen Schule in Schwerin. Außerdem konnte eine Lehrkraft im regulären Rentenalter weiterbeschäftigt werden. Dafür möchte ich noch einmal allen Beteiligten ausdrücklich danken“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Für das Schuljahr 2023/2024 können die Lehrkräfte nicht mehr an den Standort Parchim abgeordnet werden, da sie zur Unterrichtsabsicherung an ihren Stammschulen in vollem Umfang benötigt werden.

Der erforderliche Lehrkräftebedarf befindet sich aktuell in einer Dauerausschreibung. Derzeit liegt eine Bewerbung mit dem Lehramt an Gymnasien und der Fächerkombination Mathematik/Sport für den Standort Ludwigslust vor. Wenn der Bewerber das Einstellungsgebot annimmt, wäre der Unterricht in Mathematik für fünf Klassen am Fachgymnasium Ludwigslust vollumfänglich abgesichert.

Gingster Geräteturner in Berlin

MV-Sieger-Mannschaft beim Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia und Paralympics“

Insel Rügen – Mit großem Kribbeln im Bauch reiste eine Turner-Mannschaft der Schule Gingst im Mai nach Berlin. Zum zweiten Mal in Folge hatten sich Jungen und Mädchen für das Bundesfinale des Wettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia und Paralympics“ qualifiziert.

Die frisch gekürten MV-Landessieger bereiten sich in den Ferien und an zahlreichen Nachmittagen für den großen Auftritt in der Hauptstadt vor. In der Wettkampfgruppe IV (männlich) starteten Filia Schwarzer, Lilly Schmidt, Finn Koch, Lewis Godglück und Fion Raben. Auf sie warteten starke Teams aus den anderen Bundesländern. Sie alle wollten im Gerätturnen beweisen, dass sie die besten Turner Deutschlands sind.

Die Turner-Mannschaft der Gingster Schule beim Bundesfinale „Jugend trainiert für Olympia“. Foto: privat
Die Turner-Mannschaft der Gingster Schule beim Bundesfinale „Jugend trainiert für Olympia“. Foto: privat

„Beim Bundesfinale dürfen nur die jeweiligen 16 Landessieger starten“, erklärt die Gingster Sportlehrerin Birgit Eicke, die beim Wettkampf selbst auch als Kampfrichterin aktiv war. „Somit ist das Niveau sehr hoch, zumal auch Kaderturner von Kunstturnzentren, wie Karlsruhe, Kassel, Dortmund und Unterhachingen an den Start gehen.“ Die Kinder von der Insel zeigten großartige Leistungen und landeten am Ende auf einem verdienten 14. Platz.

„Wir sind stolz auf die fünf Turner“, meint Schulleiter André Farin, „meine Kollegin holt aus unseren Talenten das Beste heraus.“ Birgit Eicke engagiere sich über das Maß hinaus für eine Sportart, die an der Schule jetzt noch mehr zur Geltung komme. Dafür plane sie bewusst Mehrarbeit ein und gehe erfolgreich auf Sponsorensuche. Um das Rahmenprogramm mit Trampolinhalle, Zoobesuch und Friedrichstadt-Palast zu organisieren gewann sie unter anderem die Sparkasse Vorpommern, die Gingster Apotheke der Familie Godglück, Bauer Lange und den C+C-Großhandel als Sponsoren der einwöchigen Wettkampftour.

Neues pädiatrisches Angebot

Wolgast – Gesundheitsministerin Stefanie Drese stellte heute gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Kreiskrankenhauses Wolgast, Carsten Köhler, die medizinischen Versorgungsangebote für Kinder und Jugendliche (Pädiatrie) in der Region Wolgast und Insel Usedom nach Ende des Modellvorhabens Kinderportalpraxisklinik (KPPK) am Kreiskrankenhaus (KKH) Wolgast vor.

Drese verdeutlichte, dass die an der Tagesklinik zur stationären Versorgung von Kindern vorgehaltenen Betten in den letzten drei Jahren nahezu durchgehend leer standen. Die Ende Mai ausgelaufene Projektförderung des Landes für die KPPK werde deshalb in der Form nicht fortgeführt.

„Die Aktivitäten des Landes haben maßgeblich dazu beigetragen, dass sich in der Region Wolgast eine sehr gute ambulante pädiatrische Versorgung entwickelt hat. Uns ist es aber natürlich weiterhin wichtig, dass es ein ergänzendes ambulantes Angebot am KKH Wolgast zur Gewährleistung der pädiatrischen Versorgung in der Region gibt“, so Drese.

Deshalb fördere das Land nahtlos ab dem 01. Juni eine ambulant-pädiatrischen Sprechstunde an den Wochenenden im Kreiskrankenhaus. „Dafür stehen bis Ende 2026 rund 985.000 Euro zur Verfügung“, sagte die Ministerin. Somit sei an den Wochenenden auch in den Sommermonaten mit einer erhöhten medizinischen Inanspruchnahme in der Urlaubsregion weiterhin ein ergänzendes pädiatrisches Angebot gewährleistet.

„Das ergänzende pädiatrische Angebot wird nunmehr innerhalb der Strukturen der Notaufnahme des KKH Wolgast vorgehalten und nicht mehr innerhalb einer tagesklinischen Struktur“, verdeutlichte Carsten Köhler.

Die Notaufnahme gewährleiste die allgemeine notfallmedizinische Versorgung rund um die Uhr, so Köhler. Diese werde nun im Rahmen des neuen Projektes zu den entsprechenden Öffnungszeiten durch eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt ergänzt, bei Bedarf erfolgt die Verlegung in eine stationäre pädiatrische Versorgung.

Köhler: „Die bisherigen Räumlichkeiten der pädiatrische Tagesklinik können durch das KKH Wolgast nunmehr zur Erweiterung des Versorgungsangebotes für die Region anderweitig genutzt werden.“

In der Region Wolgast und Insel Usedom besteht nach Ansicht von Ministerin Drese und dem Geschäftsführer des KKH Wolgast Köhler auch zukünftig eine gute kinderärztliche Versorgung, die sich an den Bedürfnissen vor Ort orientiert.

Ambulante pädiatrische Versorgung:

  • ambulante Gemeinschaftspraxis am KKH Wolgast mit drei KinderärztInnen mit Öffnungszeiten an drei Tagen bis in die Abendstunden
  • Kinderarztpraxis in Heringsdorf mit Öffnungszeiten an vier Tagen in der Woche bis in die Abendstunden
  • weiterhin sind auch in Greifswald und Anklam mehrere Kinderärzte tätig

Stationäre pädiatrische Versorgung und Notfallversorgung:

  • Abteilung Kinder- und Jugendmedizin des Ameos-Klinikum Anklam mit ambulanter und stationärer Notfallbehandlung rund um die Uhr und ambulante Notfallbehandlungen außerhalb der Sprechzeiten des Kinderarztes und an Wochenenden und Feiertagen
  • Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsmedizin Greifswald mit Kinder-Notaufnahme und ambulanter und stationärer Notfallbehandlung rund um die Uhr
  • Zentrale Notaufnahme des KKH Wolgast: gewährleistet die allgemeine notfallmedizinische Versorgung rund um die Uhr.
  • Neues Versorgungsangebot in der Notaufnahme des KKH Wolgast: Ambulant-pädiatrischen Sprechstunde an den Wochenenden von Freitagabend bis Sonntag tagsüber
  • Kinderarzthotline des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Greifswald: Eltern können sich telefonisch Rat und Hilfe bei einem Kinderarzt der UMG suche
  • Zusätzlich ist das KKH Wolgast in das laufende Innovationsfondsprojekt RTP-Net eingebunden und ermöglicht die telemedizinische Anbindung an die Universitätsmedizin Greifswald.

Grundschulzentrum Boizenburg feiert Richtfest

Boizenburg – Der für ländliche Räume zuständige Minister Dr. Till Backhaus hat heute in Boizenburg/ Elbe am Richtfest des Grundschulzentrums teilgenommen. Das neue Grundschulzentrum besteht aus insgesamt drei Baukörpern – der kernsanierten und erweiterten Grundschule (Bauteil A), der neuen Zweifeldsporthalle (Bauteil B) sowie dem umgebauten Hortgebäude (Bauteil C). Alle drei Bauteile werden parallel errichtet. Zusätzlich werden die Freianlagen inklusive Sportplatz (Bauteil D) neugestaltet. Das Bestandsgebäude der Ludwig-Reinhard-Grundschule wird saniert und durch eine Erweiterung an die zukünftigen Flächenbedarfe angepasst, beides unter Berücksichtigung von Inklusion und Barrierefreiheit. Die neue Grundschule ist rund 3000 Quadratmeter groß.

„Hier in Boizenburg entsteht ein leistungsfähiges Grundschulzentrum, mit dem die Region für die Zukunft gut aufgestellt sein wird. Der Ausbau der Kinderbetreuung und der Bildungsinfrastruktur sind zentrale Eckpfeiler für die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume. Denn Investitionen wie diese sind wichtig, damit sich die Menschen in ihrer Region wohlfühlen. Das stärkt das soziale Miteinander und fördert die Bereitschaft, sich gemeinsam für die Belebung der ländlichen Gegenden einzusetzen“, sagte Backhaus.

Das ehemalige Bibliotheksgebäude mit alter Turnhalle wird künftig als Hort genutzt. Das zukünftige Grundschulzentrum wird durch eine fünfzügige Grundschule mit 20 Klassenräumen und zugehörigen Fachunterrichtsräumen sowie eine Zweifeldsporthalle gebildet. Zukünftig sollen hier bis zu 500 Grundschüler im Alter von sechs bis elf Jahren unterrichtet werden.

Das gesamte Vorhaben wird durch Städtebaufördermittel der Bund-Länder-Städtebauförderung des Programms „Kleinere Städte und Gemeinden und Lebendige Zentren“ mit etwa 18,8 Millionen Euro unterstützt. Davon sind Bund, Land und Gemeinde mit jeweils einem Drittel beteiligt. Den Landesanteil übernimmt das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung MV. Die Fertigstellung ist für Frühjahr 2024 geplant.

Die einzelnen Bauteile im Überblick:

  • Sanierung und Erweiterung Grundschulgebäude (Bauteil A), 9,5 Millionen Euro
  • Neubau Sporthalle (Bauteil B), rd. 4,5 Millionen Euro
  • Umbau Hort (Sanierung Bestandsturnhalle inkl. Herrichtung für Hortnutzung und Umbau zu Multifunktionshalle + zentrale Aufenthaltsfläche Campusplatz) (Bauteil C), 2,5 Millionen Euro
  • Umgestaltung Außenanlagen und Sportplatz (Bauteil D), rd. 2,3 Millionen Euro

„Die Fördermaßnahme des Grundschulzentrums Boizenburg ist geradezu beispielhaft vor dem Hintergrund, dass die Entwicklung von Mecklenburg-Vorpommern untrennbar mit der Entwicklung der ländlichen Räume verbunden ist. Sie nehmen 90 Prozent der Landesfläche ein und sind für viele Menschen Heimat, natürliches und kulturelles Erbe, Lebens- und Arbeitsraum, aber auch Quelle hochwertiger regionaler Lebensmittel.

Die Herausforderungen ländlicher Räume fokussieren sich wiederkehrend auf die Themen Überalterung, sinkende Einwohnerzahlen und eine Abwanderung der jungen Bevölkerung. Dahinter stehen infrastrukturelle Herausforderungen, z.B. der Erhalt von Einrichtungen der Daseinvorsorge, wie Kitas, Schulen oder medizinische Einrichtungen, aber auch Mobilitätsfragen oder der Breitbandausbau. Alles in allem geht es um die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die mein Haus über die ELER-Förderung seit vielen Jahren erfolgreich begleitet“, sagte Backhaus.

Allein seit 2014 hat das Ministerium für ländliche Räume in 142 Fällen Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen –Kinderkrippen, Kindergärten und Horte – mit einer Gesamtinvestition in Höhe von mehr als 124 Millionen Euro mit Zuschüssen von fast 80 Millionen Euro unterstützt. Hinzu kommen 67 Vorhaben im Bereich der allgemein bildenden Schulen mit einer Gesamtinvestition von 93 Millionen Euro, deren Realisierung mit Zuschüssen von 65 Millionen Euro ermöglicht wurden.

Dotfgemeinschaftshäuser, in denen Vereine ihre kulturellen, künstlerischen oder sportlichen Angebote darbieten können, und in denen ehrenamtliche Arbeit stattfindet, wurden vom LM in den vergangenen acht Jahren 130 Investitionen mit einer Gesamtinvestition von 60 Millionen Euro mit Zuschüssen in einer Höhe von 38 Millionen Euro unterstützt. Darüber hinaus wurden 41 Investitionen in Feuerwehrgerätehäuser in einer Gesamthöhe von 29 Millionen Euro mit 17 Millionen Euro Fördermitteln unterstützt.

„Insgesamt konnten wir für den LEADER-Prozess in unserem Land in den letzten neun Jahren 122 Millionen Euro ELER- und Landesmittel bereitstellen. Die Lokalen Aktionsgruppen haben knapp 1.100 Vorhaben ausgewählt, die damit gefördert werden können. Auch in der neuen Förderperiode werden wir LEADER stärker unterstützen, als von der EU gefordert. Wir werden nicht nur den Mindestumfang von 5 Prozent der uns zur Verfügung stehenden ELER-Mittel einsetzen, sondern mehr als 8 Prozent“, führte Backhaus aus.

Potenziale sieht er im Breitbandausbau und der Einführung und Verbreitung digitaler Kommunikationslösungen.