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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Energiekostenzuschuss für Kindertagesförderung

Oldenburg: Härtefallfonds gilt für alle Kinder der Kindertagesförderung

Schwerin – In der Energiekrise unterstützt das Land alle Einrichtungen in der Kindertagesförderung. Die Kindertagespflege ist – wie auch die Kindertagesstätten, Horte und Schulen – in den Härtefallfonds des Landes miteingeschlossen.

„Zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der kommunalen Familie besteht Einigkeit, dass selbstverständlich allen Kinder in der Kindertagesförderung die Ergebnisse des Kommunalgipfels zu Gute kommen“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Damit sind die Träger der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege gleichermaßen berechtigt, bei steigenden Energiekosten mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe über die Erstattung der Mehrkosten neu zu verhandeln.

Die Mehrkosten werden dann von der kommunalen Familie und vom Land entsprechend der Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes getragen.

Mit dem Härtefallfonds unterstützt Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich zu den Maßnahmen des Bundes die Kindertagesförderung mit 5 Millionen Euro und Schulen mit 10 Millionen Euro.

Antragsfrist für Laptop & Co. verlängert

Oldenburg: Schulträger haben ein weiteres Jahr Zeit, um mobile Endgeräte für Lehrkräfte zu beantragen

Schwerin – Das Land gibt Schulträgern mehr Zeit, um Laptops, Notebooks und Tablets für den Unterricht an Schulen zu beantragen. Dafür wird die Antragsfrist für die Beschaffung der Geräte bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

„Damit wollen wir erreichen, dass alle im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms zur Verfügung stehenden Mittel von den öffentlichen und privaten Schulträgern für die digitale Ausstattung der Schulen genutzt werden – und das möglichst vollständig“, sagt Bildungsministerin Oldenburg.

Auf Grund der Corona-Krise sowie des Krieges kam es bei der Umsetzung des Förderprogrammes zu zeitlichen Verzögerungen sowie zu Lieferengpässen bei der Auslieferung der mobilen Endgeräte.

So waren trotz rechtzeitiger Ausschreibung auf Seiten der Schulträger oder nach Durchführung des Vergabeverfahrens die ausgeschriebenen Geräte oftmals nicht mehr lieferbar.

Mit der verlängerten Frist will das Land zudem Schulträgern, die die Zuwendung nicht vollständig in Anspruch genommen haben, noch einmal die Möglichkeit geben, Restbeträge zu verausgaben.

Das Geld für die Zuwendungen stammt aus dem MV-Schutzfonds und dem Sofortausstattungsprogramm des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 für schulgebundene mobile Endgeräte.

Keine Umsatzsteuer für Schülerfirmen

Oldenburg: Wir werden uns weiter für Schülerfirmen einsetzen

Schwerin – Schülerfirmen sind für die nächsten zwei Jahre weiter von der Umsatzbesteuerung ausgenommen. Die Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2024 soll über das Jahressteuergesetz des Bundes umgesetzt werden.

„Das ist eine gute Nachricht für alle Schülerfirmen im Land. Denn gerade sie haben infolge der Pandemie ihren Betrieb einstellen müssen. Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Kinder und Jugendlichen in den Schülerfirmen erwerben, sind auch für ihre berufliche Orientierung von großem Wert“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mecklenburg-Vorpommern hatte angekündigt, den Neustart und die Weiterführung von Schülerfirmen noch stärker zu unterstützen; unter anderem durch die Stelle eines Landesfachkoordinators.

Schülerfirmen sind eine besondere Form schulischer Projektarbeit, in der Schüler eigene Geschäftsideen selbstständig umsetzen. Unter dem rechtlichen Dach der Schule produziert und verkauft die Firma Produkte oder bietet Dienstleistungen in der Schule oder deren Umfeld an.

Schule RBB Müritz: Fassadenmodernisierung

Meyer: Rahmenbedingungen werden vor Ort weiter verbessert

Waren(Müritz) – Heute hat Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer in Waren (Müritz) einen Zuwendungsbescheid für die Modernisierung der Fassade der Berufsschule übergeben.

„Durch Witterungseinflüsse ist die Fassade an der Wetterseite stark in Mitleidenschaft geraten. Wir wollen die Rahmenbedingungen vor Ort verbessern, damit die Jugendlichen vor Ort weiter optimal auf ihren beruflichen Einstieg vorbereitet werden. Moderne Berufsschulen sind neben den Unternehmen das Fundament, um unsere Fachkräfte von morgen bestmöglich auszubilden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

„Der Landkreis als Schulträger der RBB Müritz investiert in dieses Gebäude, das Mitte der 1990er Jahre errichtet wurde, erhebliche Mittel, um den heutigen Anforderungen an die theoretische Berufsausbildung gerecht zu werden. Dies schließt Investitionen wie die Erneuerung der Fassade, aber auch in die Ausstattung mit ein. Umso erfreulicher ist, dass die Landesregierung, vertreten durch das Wirtschaftsministerium, dem Landkreis hier Unterstützung zuteilwerden lässt“, sagte Dirk Rautmann, Amtsleiter Zentrale Dienste und Schulverwaltungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

Die Modernisierung der gesamten Fassade beläuft sich auf 290 Meter. Die sichere Befestigung der Fassadenplatten an dieser Front war nicht mehr gewährleistet. Daher ist die abgängige Holzunterkonstruktion durch eine Metallunterkonstruktion zu ersetzen. Als Witterungs- und Vogelschutz ist zusätzlich eine vollflächige Dämmschutzbahn einzubauen und gleichzeitig der äußere Sonnenschutz auszutauschen. Ferner ist für die angrenzenden Erkerdächer eine fachgerechte Anbindung an die modernisierte Fassade herzustellen.

Es wurde festgestellt, dass die Holzunterkonstruktion in der Fassade verfault ist. Es besteht die Gefahr, dass sich die Platten lösen, weil die Verschraubung in der Holzunterkonstruktion nicht mehr stabil ist.

„Hier muss was passieren, deshalb wollen wir unterstützen. Die Maßnahmen tragen im Ergebnis zu einer Verbesserung des Lehrumfeldes für Schülerinnen und Schüler sowie dem Lehrpersonal bei“, so Meyer weiter.

Darüber hinaus soll auch die gesamte Sonnenschutzanlage erneuert und die gesamten Abdeckungen der Attikas modernisiert werden. Aus bautechnischer Sicht müssen diese Maßnahmen im Zusammenhang erfolgen. Im Jahr 2018 wurden nach einem Sturmschaden bereits 10 Meter der Fassade modernisiert. Das Gebäude wurde im Jahr 1995 errichtet.

Die Gesamtinvestition der Maßnahme beträgt rund 1,7 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 1,53 Millionen Euro.

„Die Ausbildung junger Menschen zu qualifizierten Fachkräften ist ein wichtiger wirtschaftlicher Standortfaktor für unser Land. Mit dem Vorhaben wird auch ein Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen geleistet. Gut ausgebildete Fachkräfte werden gebraucht“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Aufruf zur Teilnahme am EU-Schulprogramm

Schwerin – Das EU-Schulprogramm wird in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2023/2024 fortgeführt. Schülerinnen und Schüler erhalten auch in der nächsten Runde kostenlose Milch, Obst und Gemüse sowie die Finanzierung von begleitenden pädagogischen Maßnahmen. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie an Förderschulen.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus lobt das Programm als Gewinn für die Schulkinder des Landes: „Beim EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie jeden Tag und unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für eine gute Entwicklung benötigen. Und zum anderen beinhaltet das Programm auch spannende pädagogische Inhalte. So erlernen sie auch die landwirtschaftlichen Ursprünge der Produkte und sie werden an gesunde Essgewohnheiten herangeführt.“

Den Schülerinnen und Schülern werden wöchentlich frische und regionale Produkte wie Trinkmilch ohne Zusätze und Obst oder Gemüse kostenlos angeboten. Das Programm bietet zudem die Möglichkeit, Wissen um die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln sowie zur gesunden Ernährung zu vermitteln oder landwirtschaftliche und ernährungs­wirtschaftliche Betriebe zu besuchen. Dazu werden den teilnehmenden Schulen pädagogische Begleitmaß­nahmen zur Unterstützung angeboten. Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird das Programm erfolgreich umgesetzt.

Die Vorbereitung für die Fortsetzung des Programms auch im kommenden Schuljahr bedarf eines hohen zeitlichen Vorlaufs. Deshalb werden interessierte Schulen schon jetzt aufgefordert, sich bis zum 31.01.2023 für die Teilnahme am Programm zu bewerben.

Die erfolgreiche Teilnahme am EU-Schulprogramm setzt voraus, dass die teilnehmenden Schulen über ein Gesamtkonzept zur Bildung und Förderung gesunder Lebensweisen und Ernährung verfügen. Angaben dazu werden im Bewerbungsformular abgefragt.

Die Auswahlkriterien sowie das Bewerbungsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unter:

http://regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Landwirtschaft/Landwirtschaft/EU-Schulprogramm/

Aufgrund der finanziellen Begrenzung des Programms können gegebenenfalls nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden. In diesem Fall wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dazu werden alle Bewerbungen bewertet und gewichtet. Antragsberechtigt sind auch die Schulen, die bereits am EU-Schulprogramm teilgenommen haben.

Die Bewerbungen sind vollständig und formgebunden bis zum 31. Januar 2023 einzusenden an:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern,

– Referat 320 -,  Paulshöher Weg 1,

19061 Schwerin

oder gerne auch per E-Mail an: h.rentz@lm.mv-regierung.de

Grundschulen holen bei Schwimmunterricht auf

Oldenburg: Voraussetzungen für guten Schwimmunterricht geschaffen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist der Schwimmunterricht in diesem Schuljahr als flächendeckendes Angebot an fast allen Grundschulen gewährleistet.

Bildungsministerin Simone Oldenburg hatte die Initiative „Jedes Kind lernt schwimmen“ mit den Fraktionen von SPD, DIE LINKE, CDU, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorgelegt. Der Landtag hatte ihr fraktionsübergreifend Anfang Juni zugestimmt.

„Insbesondere in einem Küsten- und Seenland wie dem unseren ist es für Kinder überlebenswichtig, sicher schwimmen zu lernen. Sie sollen möglichst früh die Angst vor dem Wasser verlieren, aber auch die Gefahren im Wasser kennenlernen. Das alles geht nur, wenn Kinder wissen, wie sie sich im Wasser verhalten müssen. Wir haben mit vereinten Kräften die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass jedes Kind in unserem Land die Grundschule als sichere Schwimmerin, sicherer Schwimmer verlassen kann“, betont Bildungsministerin Oldenburg.

Nachdem im vergangenen Schuljahr 16 Grundschulen keinen Schwimmunterricht anbieten konnten – unter anderem, weil Schwimmstätten wegen Bauarbeiten geschlossen waren – sind es im laufenden Schuljahr lediglich noch zwei Schulen. Erreicht wurde dies durch die intensive Begleitung der Schulträger durch das Ministerium und das gemeinsame Suchen nach Lösungen.

Gemeinsam wird derzeit nach Wegen gesucht, damit auch an den zwei verbleibenden Schulen die Kinder Schwimmunterricht erhalten. An einer der beiden Grundschulen werden zwei Lehrkräfte zu Schwimmlehrkräften ausgebildet, damit die Kinder noch in diesem Schuljahr am Schwimmunterricht teilnehmen können.

Das Konzept der Initiative „Jedes Kind lernt schwimmen“ sieht unter anderem mehr einwöchige Kompaktkurse, zusätzliches Personal und ergänzende Sommerkurse vor.

Neben den Lehramtsstudierenden für das Fach Sport sollen künftig auch alle anderen Lehramtsstudierenden die Möglichkeit erhalten, zu Schwimmlehrkräften ausgebildet zu werden.

Grundkompetenzen sollen Kinder außerdem schon im Vorschulalter erlernen. Dazu wird geprüft, ob die „Wassergewöhnung“ einen festen Bestandteil in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher einnehmen kann.

Betreuung ukrainischer Flüchtlingskinder

Besuch ukrainischer Flüchtlingskinder in Schule, Kita und Hort gewährleistet

Schwerin – Den Schulen des Landes gelingt es weiterhin gut, Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache zu beschulen. In Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit über 12.000 Schülerinnen und Schüler aus knapp 130 Nationen unterrichtet, integriert und gefördert.

Davon kommen etwa 5.500 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine (Stand: 07.11.2022). Gegenüber dem vergangenen Schuljahr sind das 4.700 zusätzliche Kinder und Jugendliche.

Als unmittelbare Reaktion auf die Fluchtbewegung aus der Ukraine sind in diesem Schuljahr an 66 Schulen 95 Vorklassen, in denen 1.200 Kinder und Jugendliche lernen.

 „Trotz der gestiegenen Anforderungen beschulen wir gegenwärtig und zukünftig jedes geflüchtete Kind und jeden geflüchteten Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft. Wir nehmen alle gerechtfertigten Sorgen und Hinweise selbstverständlich ernst und reagieren beständig auf sich verändernde Bedingungen.

Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die bereits im Schuljahr 2021/22 in die Schule aufgenommen wurden, werden auch weiterhin in ihren bisherigen Schulen unterrichtet. Sie erhalten, entsprechend ihres Sprachstandes, eine zusätzliche Intensivförderung oder eine begleitende Förderung im Bereich ‚Deutsch als Zweitsprache‘ (DaZ). Kinder nichtdeutscher Herkunft, die mit dem neuen Schuljahr an Schulen in staatlicher Trägerschaft aufgenommen werden, werden grundsätzlich in Vorklassen an ausgewählten Standortschulen unterrichtet. In den jahrgangsübergreifenden Vorklassen werden sie auf den weiteren Schulbesuch in Deutschland vorbereitet.

An den Schulen, an denen Kapazitäten im gemeinsamen Unterricht vorhanden sind, erfolgt auch weiterhin diese Beschulungsform.

Zur Beschulung der Kinder und Jugendlichen an Schulen des Landes sind insgesamt 63 Personen als externe Vertretungskräfte beschäftigt (Stand: 23.10.2022). Das Bildungsministerium plant, ihre Beschäftigung auch im kommenden Jahr fortzusetzen.

Auch die Kindertagesstätten, Tagespflegepersonen und Horte betreuen und fördern über 600 geflüchtete Kinder tagtäglich umsichtig und aufopferungsvoll.

Internationaler Tag der Rechte des Kindes

Drese: Kinder haben ein Recht auf Förderung und Beteiligung

Schwerin – Anlässlich des Internationalen Tages der Rechte des Kindes am 20. November kündigt Sozialministerin Stefanie Drese an, die Rechte, den Schutz und die Teilhabe von Kindern in Mecklenburg-Vorpommern auszubauen. Drese: „Kinder haben ein Recht auf ein behütetes Aufwachsen in unserer Gesellschaft. Sie haben zudem ein Recht auf Förderung und Beteiligung. Diese Rechte wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern in den nächsten Jahren weiter stärken.“

Der Aktionstag geht auf den 20. November 1989 zurück. In diesem Jahr wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Sie definiert für jedes Kind unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status die gleichen Rechte.

Drese: „Als Landesregierung setzen wir uns dafür ein, dass alle Kinder bei uns im Land die gleichen Rechte haben, so wie es die UN-Kinderrechtskonvention festgelegt hat. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Sicherheit, Wertschätzung und Selbstverwirklichung. Leider erfährt dies nicht jedes Kind. Unser Ziel und unser Anspruch ist deshalb eine kontinuierliche, kooperative und zukunftsweisende Qualitätsentwicklung im Kinderschutz. Die Rahmenbedingungen dafür werden wir in dieser Legislatur in einem Landeskinderschutzgesetz festschreiben.“

Neben Gesetzesplänen gibt es nach Auskunft von Ministerin Drese viele Hilfsangebote für Kinder und Familien im Land. „Alle Menschen können sich rund um die Uhr an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeite der Kinderschutzhotline in Mecklenburg-Vorpommern wenden, wenn Sie Anliegen zum Wohl eines Kindes haben,“ so Drese.

Bereits vor der Geburt eines Kindes würde das Landesprogramm „Frühe Hilfen“ Eltern in schwierigen Lebenslagen beim Start in einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit ihren Kindern unterstützen, ergänzt die Ministerin.

Neben dem Schutz und der Wahrung der Rechte der Kinder gehe es darüber hinaus darum, die Mitsprache- und Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu erweitern.

Drese: „Im Rahmen der Enquete-Kommission ‚Jung sein in M-V‘ werden derzeit wichtige Erkenntnisse unter Beteiligung junger Menschen und Fachkräfte zusammengetragen. Diese Informationen werden im Anschluss in den Gesetzschreibungsprozess für ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz einfließen.“