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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Chance auf einen erfolgreichen Schulabschluss

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler so fördern, dass sie das Klassenziel erreichen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben im vergangenen Schuljahr 5.836 Kinder und Jugendliche die nächsthöhere Jahrgangsstufe nicht erreicht. Das sind 5 Prozent der 116.638 Schülerinnen und Schüler, wie aus den jüngsten Zahlen hervorgeht, die Bildungsministerin Simone Oldenburg eingeordnet hat. Vor der Corona-Pandemie waren es rund 3 Prozent.

Von den 5 Prozent der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2021/2022 haben 3,7 Prozent die Jahrgangsstufe freiwillig wiederholt, um die entstandenen Defizite durch die Auswirkungen der Pandemie auf die Lernbedingungen auszugleichen. Das sind 4.345 Mädchen und Jungen. Die übrigen 1,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler, also 1.491 Mädchen und Jungen, wurden am Ende des Schuljahres nicht versetzt.

„Nachdem im Schuljahr 2020/2021 alle Schülerinnen und Schüler versetzt wurden und alle Versetzungsbestimmungen auf Wunsch des ‚Bündnisses für Gute Schule‘ großzügig im Sinne der Schülerinnen und Schüler gelockert wurden, gelten nun wieder die regulären Bestimmungen“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Das war richtig und eine logische Konsequenz aus den Jahren der pandemischen Unruhe, in der sich die gesamte Gesellschaft befand. Keiner Schülerin und keinem Schüler sollten durch die Auswirkungen der Pandemie und durch die langwierigen Schulschließungen unverschuldet Nachteile entstehen.

Jene Schülerinnen und Schüler, die schon vor der Pandemie Schwierigkeiten hatten, das Klassenziel zu erreichen und auch ohne Corona-Bedingungen wahrscheinlich nicht versetzt worden wären, haben von der Möglichkeit der auflagenfreien Versetzung Gebrauch gemacht.

Bei diesen Kindern und Jugendlichen haben sich die bestehenden Defizite noch verstärkt, weil sie dem Leistungsniveau in der höheren Jahrgangsstufe durch die bereits vorhandenen Lücken nicht entsprechen konnten. Folglich kommt es jetzt zu einem Anstieg der Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen, um am Ende ihrer Schullaufbahn erfolgreich einen Schulabschluss zu erlangen.

Wichtig ist, dass wir das Leistungsniveau nicht gesenkt haben und nicht senken. Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, müssen vielmehr frühzeitig so gefördert werden, dass sie das Klassenziel und damit die Voraussetzungen für eine Versetzung im laufenden Schuljahr erfüllen. Das Land macht dafür vielfältige Angebote, die den unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler entsprechen“, sagte Oldenburg.

Förderangebote auf dem Weg zum Schulabschluss im Überblick:

  • Die Angebote „Produktives Lernen“ und „Berufsreife dual“ in der flexiblen Schulausgangsphase richten sich an Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss gefährdet ist. Die Jugendlichen, die die 7. Jahrgangsstufe besucht haben lernen mit starker Praxisorientierung. In den Lerngruppen befinden sich maximal 18 Schülerinnen und Schüler.
  • Vom Schuljahr 2023/2024 an gibt es das Freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen. Damit haben Schülerinnen und Schüler, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, die Möglichkeit, in ihrem bisherigen Bildungsgang zu verbleiben und die Zeit zu nutzen, um die Berufsreife zu erlangen und die Schule mit einem anerkannten Schulabschluss zu verlassen.
  • Das Aufholprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“ setzt im Zeitraum 2021/2022 und 2022/2023 auf temporäre, individuelle Förderangebote. Um Corona-bedingte Lernrückstände aufzufangen, steht ein Gesamtpaket von 41,6 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln (inklusive Alltagshelferinnen und Alltagshelfer) zur Verfügung. Inhaltlich geschieht dies durch personelle Unterstützung in den Schulen, mittels außerschulischer Lern- und Förderprogramme und auch der „Schülernachhilfe“ als Tutorenprogramm, bei dem ältere Schülerinnen und Schüler meist jüngere Schülerinnen und Schüler beim Lernen unterstützen.
  • Um die Schulabschlussquote zu verbessern, kommen in Mecklenburg-Vorpommern unterstützende pädagogische Fachkräfte an ausgewählten Schulen zum Einsatz. An 33 Schulen soll künftig jeweils eine pädagogische Fachkraft den Lernprozess von Schülerinnen und Schülern begleiten. Im Fokus steht die allgemeine und schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zur Verbesserung der Abschlusschancen und der Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Hierfür stehen 9 Millionen Euro aus Landes- und EU-Mitteln bereit.
  • Das Land will ein Frühwarn- und Beratungssystem für die Arbeit im Sekundarbereich I an Regionalen Schulen und entsprechenden Bildungsgängen an Gesamtschulen einführen, das die Quote der Wiederholungen als einen wichtigen Indikator in den Blick nimmt. Schülerinnen und Schüler sollen frühzeitig intensiv bis zum Schulabschluss begleitet werden, sofern dieser gefährdet scheint. Dazu gehören feste Kontroll- und Beratungstermine, die den Bildungserfolg für Schülerinnen und Schüler, aber auch für ihre Erziehungs- oder Sorgeberechtigten transparent machen.

Als Wiederholer gelten Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe zum zweiten Mal durchlaufen (wegen Nichtversetzung oder freiwilliger Wiederholung), unabhängig davon, ob sie die Schulart gewechselt haben. Maßgeblich zur Feststellung der Wiederholung ist die besuchte Jahrgangsstufe zum Erhebungsstichtag des Vorjahres. Besucht die Schülerin oder der Schüler im laufenden Schuljahr die gleiche Jahrgangsstufe wie im Vorjahr, dann zählt er als Wiederholer (Stichtagsvergleich).

Die Wiederholerquote beschreibt (ggf. schulartbezogen) den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die eine bestimmte Jahrgangsstufe noch einmal durchlaufen. Sie wird daher errechnet als Quotient aus der Zahl der Wiederholer (Summe aus Nichtversetzten und freiwilligen Wiederholern) und der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe im gleichen Schuljahr.

Entlastung für Lehrkräfte

Altersanrechnungsstunden früher gewähren

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern will Lehrkräften Altersanrechnungsstunden künftig früher gewähren. Sie sollen schon zu Beginn eines nächsten Schulhalbjahres und nicht erst – wie bisher – zum neuen Schuljahr entsprechend weniger Unterricht erteilen müssen.

Das geht aus der geänderten Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung hervor, die sich derzeit in der Anhörung befindet. Gewerkschaften, Verbände und weitere Partnerinnen und Partner haben die Gelegenheit, zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen.

„Mit dieser Neuregelung kommen wir dem Wunsch vieler Lehrkräfte nach, die Anrechnungsstunden schneller zu gewähren. Wir wollen insbesondere die älteren Lehrkräfte entlasten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Bislang erhalten Lehrkräfte ab 57 Jahren eine, ab 60 Jahren zwei und ab 63 Jahren insgesamt vier Altersanrechnungsstunden nach Vollendung des jeweiligen Lebensjahres im darauffolgenden Schuljahr. Das heißt, dass eine 63-jährige Lehrkraft noch 23 statt 27 Stunden unterrichtet.

Künftig sollen den Lehrkräften diese Stunden schon im darauffolgenden Schulhalbjahr zu Gute kommen. Hochrechnungen zufolge erhalten zum 1. Februar 2024 etwa 4.600 Lehrkräfte insgesamt Altersanrechnungsstunden, knapp 1.000 Lehrkräfte zu diesem Zeitpunkt die früher gewährten Altersanrechnungsstunden. Darunter sind etwa 260 Personen, die 57 Jahre alt sind.

„Des Weiteren werden wir über 100 Stellen für Anrechnungsstunden für die Lehrkräfte im Seiteneinstieg beziehungsweise die Lehrkräfte im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst bereitstellen und somit die Stellenzahl verdreifachen.

Wir entlasten auf diese Weise diejenigen, die sich bereits neben ihrer Tätigkeit als Lehrkraft in den Qualifizierungsprogrammen befinden von ihrer Unterrichtsverpflichtung, damit sie schnellstmöglich das notwendige Rüstzeug für eine langjährige Tätigkeit als Lehrkraft erwerben und gut vorbereitet in ihrem Beruf arbeiten können“, erläuterte die Ministerin.

Die mit der Änderungsverordnung vorgesehenen Verbesserungen für Lehrkräfte belaufen sich auf insgesamt bis zu 13,3 Millionen Euro pro Jahr.

Winterakademie 2023 für Lehrkräfte gestartet

Digitale Fortbildungen unter dem Motto „Schützen und Unterstützen“

Schwerin – Die Angebote der Winterakademie stoßen bei Lehrkräften in Mecklenburg-Vorpommern auf großes Interesse. Die dreitägige Fortbildungsreihe des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V), die in diesem Jahr ebenfalls digital durchgeführt wird, findet traditionell zu Beginn der Winterferien statt. Für die Fortbildungen von heute bis Mittwoch, 8. Februar 2023, lagen 700 Anmeldungen vor.

„Ich freue mich über die Bereitschaft unserer Lehrerinnen und Lehrer, sich auch in den Ferien fortzubilden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Anmeldezahlen belegen, dass sie an einem Austausch interessiert sind. Die Fortbildungen sind praxisnah und greifen Themen aus dem pädagogischen Alltag auf. Zudem erfahren die Lehrkräfte, welche Unterstützungsstrukturen und Kooperationsmöglichkeiten es gibt. Dadurch werden sie bei der Bewältigung ihrer Aufgaben in der Schule unterstützt“, so Oldenburg.

Unter dem Motto „Schützen und Unterstützen“ bietet das Programm der diesjährigen Winterakademie mit über 30 Veranstaltungen einen facettenreichen Einblick in den Bereichen Unterricht und Erziehung. Themen sind in diesem Jahr vor allem Gewaltprävention, Netzwerkarbeit, Umgang mit Diversität, Kommunikation, Strategien zur Konfliktlösung und erfolgreiche Beziehungsarbeit mit Schülerinnen, Schülern und Eltern.

Begonnen hat die Fortbildungsreihe am Morgen per Livestream: Den Schwerpunkt der Eröffnungsveranstaltung bildete der Vortrag von Elen Fübbeker vom Institut für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik der Universität Rostock zum Thema „Schützen und Unterstützen an Schulen: Perspektiven multiprofessionellen Handelns im Kinderschutz“.

Das ganze Programm der Winterakademie 2023 ist auf dem Bildungsserver MV einsehbar.

M-V startet in die Winterferien

Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Halbjahreszeugnisse

Schwerin – Für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Eltern geht ein anstrengendes Schulhalbjahr zu Ende. Am Freitag, 3. Februar 2023, starten 160.200 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen und 35.200 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen in die Winterferien.

„Die Kinder, Jugendlichen und ihre Lehrkräfte haben sich eine Verschnaufpause verdient. Ich möchte mich bei allen herzlich bedanken, dass sie den Unterricht fast ausschließlich in Präsenz durchgeführt haben. Denn auch die Krankheitswelle Ende des Jahres musste gemeistert werden.

Dabei hat sich die Erweiterung des Phasenmodells auf weitere krankheitsbedingte Einschränkungen im Schulalltag bewährt. Auf dieser Grundlage konnten die Schulen auch weiterhin selbstbestimmt, individuell und flexibel entscheiden, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten vor Ort den Unterricht gewährleisten.

Dementsprechend wird das erweiterte Phasenmodell nach den Winterferien verlängert“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

In den zweiwöchigen Winterferien stellen die Schulen den Schülerinnen und Schülern genügend Selbsttests für zu Hause bereit.

Ab heute (2. Februar) benötigen die Kinder und Jugendlichen in MV keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr auf dem Schulweg, wenn sie Busse und Bahnen nutzen.

Nach wie vor gilt, dass an COVID-19 erkrankte Personen nicht die Schule besuchen dürfen. Bis auf weiteres bleibt es auch im zweiten Schuljahr bei anlassbezogenen Tests (zu Hause/in der Häuslichkeit).

Für Fragen und Anliegen rund um das Zeugnis ist das Zeugnissorgentelefon bereits geschaltet.

Unter der landesweit einheitlichen Telefonnummer 0385 588-7987 des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) ist von Montag, den 30.Januar 2023, bis Freitag, den 10.Februar 2023 und auch am Samstag, den 04.Februar 2023, in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr professionelle Beratung abgesichert – praktisch und auf kurzem Wege und selbstverständlich vertraulich.

Start ins Referendariat und Schuldienst

Oldenburg: Attraktiver Vorbereitungsdienst und praktische Übernahmegarantie sorgen für neue Lehrkräfte

Schwerin – Am 31. Januar 2023 haben frisch gebackene Lehrkräfte mit Verwandten und Freunden auf Einladung des Bildungsministeriums ein ganz besonderes Ereignis gefeiert: den erfolgreichen Abschluss des Referendariats, für dessen inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich ist. Bei der Festveranstaltung im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin überreichte Dr. Uwe Viole, Leiter des IQ MV, die Zeugnisse der Zweiten Staatsprüfung.

Insgesamt haben 64 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst in allen Schularten beendet. Davon haben fünf das Lehramt für Sonderpädagogik, 23 das Lehramt an Grundschulen, 20 das Lehramt an Regionalen Schulen, eine Person das Lehramt an Grundschulen und an Regionalen Schulen, drei das Lehramt an Gymnasien sowie zwölf das Lehramt an Beruflichen Schulen erworben.

Zum 01. Februar 2023 haben 54 von ihnen im Rahmen der Übernahmegarantie ein Einstellungsangebot ohne zusätzliches Bewerbungsverfahren erhalten.

„Ich gratuliere von ganzem Herzen zu dieser großartigen Leistung und freue mich besonders, dass so viele Nachwuchslehrkräfte nach ihrem Referendariat bei uns in Mecklenburg-Vorpommern bleiben“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Es ist schön, dass das Übernahmeverfahren so unkompliziert war und so reibungslos geklappt hat. So kann ich an der Schule bleiben, an der ich schon während meines Wirtschaftspädagogik-Studiums ein Praktikum gemacht habe und anschließend mein Referendariat. So kann ich an meiner Ausbildungsschule bleiben,“ sagt Wiebke Swierczynski, die an der Berufsschule Technik in Rostock Lehrerin wird.

Kommilitonen Christina Kielmann pflichtet ihr bei: „Ich habe auch Wirtschaftspädagogik in Rostock studiert, bin für mein Ref dann nach Schwerin gependelt und nun bleibe ich hier am RBB Wirtschaft und Verwaltung, weil mir das tolle Kollegium so gut gefallen und man mich so gut unterstützt hat. Dank der Übernahmegarantie musste ich kein umständliches Bewerbungsverfahren durchlaufen.“

„Die Übernahmegarantie ist eindeutig ein richtiger Schritt gewesen“, ergänzt Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Viele weitere gehen wir bereits: Bürokratieabbau, Planungssicherheit, Referendarzuschlag, Entlastung durch Verwaltungsfachkräfte, externe Vertretungskräfte und Alltagshilfen – und vieles mehr.“

Außerdem beginnen heute weitere 80 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.

Den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen beginnen 19, acht das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik und sechs das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen. Mit dem Referendariat für das Lehramt an Regionalen Schulen starten 19 und mit dem an Gymnasien 28 Referendarinnen und Referendare.

„Ich wünsche allen neuen Lehrkräften und allen Referendarinnen und Referendaren einen guten Start und eine gute Zeit an unseren Schulen im Land“, sagte Oldenburg.

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und beginnt in Mecklenburg-Vorpommern vier Mal im Jahr: am 1. August, 1. Oktober, 1. Februar und 1. April.

Der nächste Eintrittstermin, für den man sich bewerben kann, ist der 1. August 2023. Die Ausschreibung startet am 6. und endet am 23. März 2023.  Mehr Informationen: www.lehrer-in-mv.de/referendariat

ERASMUS+ Qualitätssiegel

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat am Nachmittag die „ecolea Internationale Schule Schwerin“ mit dem ERASMUS+ Qualitätssiegel ausgezeichnet.

Damit wird die Schule für die erfolgreiche Umsetzung des Projektes „Wie werden wir internationaler? Maßnahmen zur Lehrerfortbildung im Rahmen der Schulentwicklung“ geehrt.

Nach Einschätzung der Kultusminister-Konferenz ist das Projekt der „ecolea Internationale Schule Schwerin“ ein Beispiel guter Praxis zum internationalen Lehrkräfteaustausch und für verstärkten Fremdsprachenunterricht. Damit werde die interkulturelle Kompetenz der Schülerinnen und Schüler gestärkt.

Lehrkräfte der Schule haben an verschiedenen Fortbildungen in europäischen Ländern teilgenommen.  Im Anschluss tauschten sie sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Schwerin über die neuen Erkenntnisse in Workshops aus und teilten ihre Erfahrungen auf Dienstberatungen, auf der Hompage und im Jahrbuch der Schule.

Darüber hinaus erprobten sie neue digitale Tools und kreative Methoden für den Unterricht. Insbesondere für den bilingualen Unterricht sollen Kursmaterialien überarbeitet und Ansätze für eine noch bessere methodische und inhaltliche Unterrichtsgestaltung gefunden werden.

„Herzlichen Glückwunsch zu dieser Auszeichnung. Das ist ein tolles Beispiel dafür, wie ein weiter Blick neue Chancen bieten kann, gute Ideen zur Bildung und zur Unterrichtsgestaltung aus dem Ausland aufzugreifen. Es ist eine Möglichkeit, um die Schülerinnen und Schüler noch besser zu motivieren und gleichzeitig den internationalen Austausch von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften zu pflegen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Zeugnissorgentelefon geschaltet

Oldenburg: Bei Zeugnissorgen steht ab sofort professionelle Beratung bereit

Schwerin – Für viele Kinder und Jugendliche beginnt am Montag, dem 6. Februar 2023, die erste Verschnaufpause in diesem Jahr. Dann starten in Mecklenburg-Vorpommern die Winterferien. Für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigten ist bereits jetzt schon das Zeugnissorgentelefon in Bereitschaft. Dort gibt es wieder ein offenes Ohr für alle Fragen und Anliegen rund um das Zeugnis.

Unter der landesweit einheitlichen Telefonnummer 0385-588 7987 des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) ist von Montag, den 30.01.2023, bis Freitag, den 10.01.2023 und auch am Samstag, den 04.02.2023, in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr professionelle Beratung abgesichert – praktisch und auf kurzem Wege.

Ein Anruf genügt. Dieser ist selbstverständlich vertraulich.

M-V: 10 Millionen Euro für Schulträger

Oldenburg: Schulbetrieb in schwierigen Zeiten sicherstellen

Schwerin – Das Land unterstützt die Schulträger bei den gestiegenen Energiekosten mit insgesamt 10 Millionen Euro. Das Geld steht den Trägern öffentlicher und freier Schulen zur Verfügung.

Um die öffentlichen und freien Schulträger angesichts der gestiegenen Energiekosten für den Betrieb der Schulen zu unterstützen, hat das Bildungsministerium frühzeitig zusätzliche Mittel beim Finanzministerium beantragt. Diese stehen nunmehr im Rahmen des Härtefallfonds zur Verfügung. Daraus können die Schulträger einmalig nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten.

„Die aktuelle unvorhersehbare Situation der gestiegenen Energiepreise ist eine Härte, die für die Schulträger nicht zu vertreten ist. Darauf hat die Landesregierung mit dem Härtefallfonds reagiert. Alle Schulträger werden damit von den gestiegenen Preisen für Energie erheblich entlastet. Die Grundlage für den Schulbetrieb wird mit diesen Hilfen weiterhin sichergestellt.

Das hat oberste Priorität. Die Bildung der Schülerinnen und Schüler muss auch in schwierigen Zeiten mit einer Energiekrise unbedingt gewährleistet bleiben“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Sofern nicht die gesamten Finanzmittel für die Deckelung der Energiepreise genutzt werden müssen, können sie auch für andere, die Schule direkt betreffende Maßnahmen genutzt werden – zum Beispiel, um die Beiträge für Lernmittel zu reduzieren“, so die Ministerin.