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Kategorie: Insel News Rügen

Lesung für mehr Zivilcourage

Gingster Schüler und Lehrer erleben den deutschen Autor Jakob Springfeld

Autogrammzeit. Jakob Springfeld las vor Gingster Schülern und Lehrern aus seinem Buch „Unter Nazis“. Foto: Martina Zabel
Autogrammzeit. Jakob Springfeld las vor Gingster Schülern und Lehrern aus seinem Buch „Unter Nazis“. Foto: Martina Zabel

Insel Rügen – Wieder eine Premiere in Gingst. An der dortigen Regionalen Schule erlebten über 80 Schüler aus den 9. und 10. Klassen zusammen mit ihren Lehrern eine Autorenlesung. Der 23-jährige Jakob Springfeld reiste mit seinem Buch „Unter Nazis“ nach Rügen und machte auch hier Station, um von seinen Erfahrungen als ostdeutscher Jugendlicher zu erzählen.

In seiner Heimatstadt Zwickau erlebte er Ausschreitungen rechtsextremistischer Gruppen, gründete eine Ortsgruppe von „Fridays for Future“ und setzte sich aktiv gegen Rechtsextremismus und Alltagsrassismus ein. Sein Engagement veränderte sein Leben, zu dem nun regelmäßige Hassnachrichten, Beleidigungen und Gewaltandrohungen gehören. Trotzdem glaubt er daran, dass unsere Zivilgesellschaft viel mehr dagegen zu setzen habe. In über 215 Lesungen in allen Bundesländern sammelte er positive Erfahrungen und viel Zuspruch.

In der sich anschließenden Diskussion wollten die Gingster Jungen und Mädchen unter anderem wissen, was sie gegen den alltäglichen Rassismus auch an ihrer Schule tun können. „Der erste Schritt ist immer, dass ihr das ansprecht und zum Thema macht“ erklärt Jakob Springfeld. Er gab den Klassenräten den Ratschlag, bewusst über alle Erscheinungen zu sprechen, die nichts mit Demokratie und unserem Verständnis von Menschenrechten zu tun hätten.

Eine Botschaft, die an der Schule gut ankommt, denn seit letztem Jahr gehören die Gingster zum deutschlandweiten Netzwerk „Schule gegen Rassismus – Schule mit Zivilcourage“. Die überwiegende Mehrheit der Schüler, Lehrer und Mitarbeiter sprachen sich für die Aufnahme in die Organisation ein und führen seitdem verschiedene unterrichtsbegleitende Projekte an der Schule durch.

„Ich freue mich darüber, dass wir zusammen mit dem Literaturhaus Gingst einen solchen Baustein zum ersten Mal bei uns präsentieren können“, sagt Schulleiter André Farin gleich am Anfang der Veranstaltung. Die Idee von der Vorbereitung auf das Leben an seiner Schule beinhalte auch solche kulturellen Höhepunkte, die Themen ganz unterschiedlicher Art in den Blick nehmen. Mit der Buchladen-Chefin Petra Dittrich ist er sich einig, dass Lesungen jetzt regelmäßig an der Schule stattfinden werden.

Backhaus sieht Erfolge beim Schutz der Ostsee

Insel Rügen – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich entschlossen für den Schutz der Ostsee ein. Anlässlich einer Schulveranstaltung an der Windland Schule in Altenkirchen betont Umweltminister Dr. Till Backhaus die Verantwortung des Landes und hebt die bereits getroffenen sowie geplanten Maßnahmen hervor: „Die Ostsee ist ein einzigartiges Ökosystem und zugleich ein wertvoller Lebens- und Wirtschaftsraum. Ihr Schutz hat für uns oberste Priorität. Wir haben in den letzten Jahren konsequent gehandelt und werden diesen Weg entschlossen weitergehen.“

Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Ostsee nachhaltig zu schützen. Dazu zählen unter anderem:

  • Reduzierung von Nährstoffeinträgen: Durch umfangreiche Maßnahmen bei der Abwasserbehandlung konnte der Eintrag von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor in den letzten drei Jahrzehnten in die Ostsee deutlich gesenkt werden.
  • Zu hohe Nährstoffmengen sowie Nährstoffaltlasten in Verbindung mit einem geringen Wasseraustausch führen in der Ostsee jedoch weiterhin dazu, dass große Teile der deutschen Ostseegewässer eutrophiert und von Algenblüten und Sauerstoffmangel betroffen sind, auch wenn erste Verbesserungen des Zustands erkennbar werden. Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft müssen daher z.B. in Umsetzung des Konzeptes zur Minderung der diffusen Nährstoffeinträge und düngerechtlicher Regelungen (Düngelandesverordnung – DüLVO M-V vom 17. Januar 2023, Gültig seit 28.01.2023) weiter vermindert werden.
  • Schutz mariner Lebensräume: Mit dem vom Bund im Rahmen des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz (ANK) geförderten Projekts „MV seagrass for climate“ (Fördersumme des Bundes: ca. 12 Millionen Euro) trägt MV dazu bei, die heimischen Seegras-Ökosysteme zu verbessern und ihre Klimaschutzleistungen und Beiträge zum Erhalt und Schutz der biologischen Vielfalt zu stärken. Dazu wird erstmals das Seegrasvorkommen und die umgebenden Umweltparameter entlang der gesamten Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns detailliert erfasst, dokumentiert und darauf aufbauend eine langfristige Wiederansiedlungsstrategie für Seegraswiesen erarbeitet.
  • Kampf gegen Meeresverschmutzung: Durch verstärkte Kontrollen und Aufklärungskampagnen wie dem landesweiten Monitoring von Strandmüll haben wir einen genaueren Blick auf die Müllquellen und können effizienter gegen Meeresverschmutzungen vorgehen. So nahmen die Müllfunde an den Stränden der Ostsee im aktuellen Bewertungszeitraumes (2016-2021) in der Mecklenburger Bucht, im Arkona- und im Bornholm-Becken ab und lagen in der Mecklenburger Bucht mit 15 Müllteilen auf einer Strecke von 100 Metern bereits unterhalb des EU- und HELCOM- Schwellenwertes (von 20 Müllteilen pro 100 Meter Strand).
  • In den Jahren 2021 – 2023 finanzierte das LM das Pilotprojekt des WWF zum Auffinden, Bergen und Entsorgen von verlorengegangenen Fischereigeräten in MV aus Mitteln der Fischereiabgabe mit 200.000 Euro. Mit dem Projekt hat MV als erstes Küstenbundesland die Verantwortung zur Bergung von Geisternetzbergungen übernommen und ein vom WWF koordiniertes Pilotprojekt gefördert. Dadurch wurde ein weiterer wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Kunststoffen in der Meeresumwelt geleistet.
  • Um den katastrophalen Folgen möglicher Schiffsunfälle schnell und sicher begegnen zu können, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit den anderen deutschen Küstenländern und dem Bund im Rahmen der gemeinsamen Einrichtung des Havariekommandos weitreichende Vorkehrungen getroffen. Kürzlich wurde durch das Umweltministerium im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung zur Bekämpfung von Meeresverschmutzungen der Ersatzneubau eines der Ölwehrschiffe in Auftrag gegeben. Die Kosten für den Schiffsneubau belaufen sich auf etwa 8 Millionen Euro und werden von den fünf norddeutschen Küstenländern getragen. Mecklenburg-Vorpommern ist hieran mit 17% beteiligt. Das Schiff soll ab 2026 zum Einsatz kommen. Des Weiteren stehen bei Schadstoffunfällen in flachen Küstengewässern sowie an Küsten und Stränden Ölbekämpfungsschiffe und ein gut vernetztes und geübtes Katastrophenmanagement bereit.

Trotz dieser Fortschritte bleibe die Herausforderung groß. Umweltminister Dr. Backhaus unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Schritte: „Wir dürfen uns auf dem Erreichten nicht ausruhen. Die Klimakrise und die weiterhin bestehenden Umweltbelastungen durch Nähr- und Schadstoffe sowie Mülleinträge verlangen kontinuierliches Handeln“. Mecklenburg-Vorpommern werde daher unter anderem folgende Maßnahmen intensiv vorantreiben:

  • Förderung von naturbasierten Lösungen: Der Ausbau von Renaturierungsprojekten, etwa durch die Wiederherstellung von Mooren, wird zur Verbesserung der Wasserqualität beitragen.
  • Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Mit der Renaturierung von Flüssen und Seen im Binnenland und der weiteren Reduzierung der Nähr- und Schadstoffeinträge in die Gewässer wird auch die Belastung der Ostsee verringert.
  • Stärkung der Kreislaufwirtschaft: Wir legen im Bereich der Abfallwirtschaft großen Wert auf Abfallvermeidung und Wiederverwertung. Ein Großteil der im Land anfallenden Abfälle wird auch hier behandelt und aufbereitet. Im Bereich des Ökolandbaus ist M-V eines der führenden Bundesländer.
  • Erweiterung der Forschung und Überwachung: Die Zusammenarbeit mit Wissenschaftseinrichtungen wird unter anderem in der gemeinsamen Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee zur Umsetzung der Meeresstrategie-Ramenrichtlinie ausgebaut, um den Zustand der Ostsee noch besser zu erfassen und gezielt Gegenmaßnahmen zu ergreifen. (mehr Informationen unter: https://www.allianz-meeresforschung.de/ )
  • Nationale und Internationale Zusammenarbeit: Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich aktiv in diversen Kooperationen mit Ostsee-Anrainerstaaten, um länderübergreifende Herausforderungen gemeinsam anzugehen, darunter die Helsinki Kommission zum Schutz der Meeresumwelt im Ostseeraum (HELCOM) und die EU-Ostseestrategie.

„Wir sind auf einem guten Weg, aber es gibt noch viel zu tun. Nur mit einer entschlossenen Politik und dem Engagement aller können wir die Ostsee auch für kommende Generationen bewahren. Daher freut es mich ganz besonders, wenn sich schon Schülerinnen und Schüler wie in Altenkirchen wissenschaftlich und auch ganz praktisch am Schutz der Ostsee beteiligen“, so Minister Dr. Backhaus.

Die Regionale Schule „Windland“ engagiert sich seit 20 Jahren für die Umwelt. Eine Vielzahl an Projekten im und außerhalb des Unterrichts sind in diesem Zusammenhang entstanden und erfolgreich durchgeführt worden. Der nun in den Ruhestand wechselnde Lehrer, Herr Schernus, initiierte 2004 den Küstenputztag an der Schule. Dieser wird seitdem regelmäßig im Frühjahr von den 5. Klassen auf den Küstenabschnitten Juliusruh-Kap Arkona (9 km) und Dranske-Lancken (ca. 8 km) durchgeführt. Gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern gründete er das „Sondereinsatzkommando Küstenputz – SEK2“, welches für die Säuberung von Strand- und Meeresmüll an der gesamten Außenküste der Halbinsel Wittow (ca.35 km) verantwortlich ist. Durch das Aufstellen von Hinweisschildern entlang der Strecke machen die SEK2-Mitglieder die Einwohner und Touristen der Region auf die Sauberhaltung der Strände aufmerksam. Mit dem Müllmonitoring liefert die Gruppe regelmäßig Daten an das Leibnitz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde.

Weitere Schwerpunkte liegen in der Kartierung seltener Pflanzen, wie Meerkohl und Stranddistel und der Sichtung von Robben am Kap Arkona.

Mit Vorträgen an anderen Schulen, bei der Volkssolidarität und auf wissenschaftlichen Veranstaltungen geben die Schülerinnen und Schüler einen Überblick über ihre wichtige Arbeit und deren Ergebnisse. Aktive Beteiligung besteht zudem an den Landesaktionstagen gegen Meeresmüll von EUCC und LUNG (gemeinsame Müllsammelaktionen auf der Halbinsel Wittow). Im Jahr 2017 erhielt das Schulprojekt eine Förderung des Landes in Höhe von 1 140,00 € für die Aufstellung von Schildern zur Müllvermeidung an den Küstenaufgängen der Halbinsel Wittow.

Seit 2016 trägt die Schule den Titel: „Umweltschule in Europa/ Internationale Nachhaltigkeitsschule“ mit dem Prädikat Drei Sterne.

Beitritt zum Biosphärenreservat Südost-Rügen

Insel Rügen – Die Gemeinde Zirkow hat beschlossen, dem Biosphärenreservat Südost-Rügen mit der gesamten Gemeindefläche beizutreten. Eine Erweiterung des Biosphärenreservates Südost-Rügen ist auch erklärtes Ziel des Landes.

Biosphärenreservate sind charakteristische Natur- und Kulturlandschaften und Modellregionen nachhaltiger Entwicklung. Sie nehmen vielfältige Funktionen zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur nachhaltige Regionalentwicklung, und in den Bereichen Bildung, Forschung und Monitoring wahr. Diesen Zielen folgt ganz Zirkow künftig gemeinsam mit den Gemeinden und Partnern im Biosphärenreservat.

Für die Gebietserweiterung ist ein Gesetz erforderlich. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern bereitet dazu das „Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Erweiterung des Biosphärenreservats Südost-Rügen (BRSOR-ErwG)“ vor.

Mobile Anlagen der Tourismuswirtschaft

Neuer Erlass ermöglicht Versorgung am Strand auch über die Saison hinaus

Schwerin – Ab dem 15. März 2025 gilt eine neue Regelung für das Aufstellen von Strandkörben und anderen mobilen Anlagen der Tourismuswirtschaft an den Stränden Mecklenburg-Vorpommerns. Bislang mussten diese Anlagen mit Beginn der Sturmflutsaison zum 15. Oktober eines Jahres abgebaut werden. Nun soll es auch über diesen Stichtag hinaus möglich sein, “mobile, leicht transportfähige Objekte“ wie z.b. Strandkörbe, die keiner Baugenehmigung bedürfen, ohne einen zusätzlichen Verwaltungsakt, d.h. ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung, am Strand aufzustellen.

In einem solchen Fall tragen die Gemeinden bzw. die Strandkorbvermieter die Verantwortung für den Auf- und Abbau der Strandkörbe und mobilen Einrichtungen bei einer Sturmhochwasserwarnung. Dies ist ein Kompromiss der auf Initiative von Umweltminister Dr. Till Backhaus zwischen den zuständigen Behörden sowie den Gemeinden und der Tourismuswirtschaft erzielt wurde.

„Seit vielen Jahren ist die Strandbewirtschaftung ein Thema, insbesondere unter den Gewerbetreibenden. Das kann ich gut nachvollziehen, denn zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen haben sie selbstverständlich ein großes Interesse daran, jeden Sonnentag bestmöglich auszunutzen. Dies wirkt sich letztlich auch auf das Image des Landes als beliebte Urlaubsregion aus und entscheidet darüber, ob Gäste auch in der Nebensaison gerne in MV urlauben.

Gleichwohl tragen wir in der Sturmhochwassersaison, vom 16. Oktober bis 31. März, eine hohe Verantwortung dafür, dass weder Menschen, noch Sachwerte Schaden nehmen. Die Sicherung unserer technischen Küstenschutzanlagen und der Ausgleich von Sanddefiziten hat daher hohe Priorität. In diesem Spannungsfeld haben wir nach einem Winterkonzept gesucht, dass die verschiedenen Interessenslagen noch besser ausgleicht. Im Ergebnis haben wir den bestehenden Erlass zur wasserrechtskonformen Nutzung des Strandes überarbeitet und festgelegt, dass die Strandnutzung über den 15. Oktober erweitert werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind“, erläutert Minister Backhaus.

Dazu gehöre u.a., dass ein Rückbau dieser Anlagen innerhalb von 12 Stunden möglich sein muss, sagt er weiter. Aus fachlicher Sicht sind mindestens 12 Stunden erforderlich, um den Gemeinden und Behörden die Möglichkeit der Reaktion zu geben, falls der Betreiber verhindert ist oder seiner Rückbaupflicht aus anderen Gründen nicht nachkommt. Darüber hinaus muss der Betreiber sicherstellen, dass er Warnmeldungen für erhöhte Wasserstände oder Sturmhochwasser erhält und nutzt.

Minister Backhaus weist darauf hin, dass sich die Gültigkeit des Erlasses nur auf die wasserrechtliche Zulässigkeit im Bereich von Küstenschutzanlagen des Landes MV bezieht. Die Regelungen zur befristeten Zulässigkeit von baulichen Anlagen mit Baugenehmigungsverfahren sowie die Regelungen zu Leitungen bleiben bestehen.

Die Sturmhochwassersaison endet am 31.03.2025. Bis zur nächsten Sturm­hochwassersaison, die am 16.10.2025 beginnt, sollen die Regelungen über öffentlich-rechtliche Verträge mit den Gemeinden umgesetzt werden, die Interesse an einer solchen Regelung haben.

Gemeinden, welche die Regelungen bereits ab 15.03.2025 nutzen möchten, können bei den zuständigen StÄLU eine Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von „mobilen, transportfähigen Objekten“ erhalten. Die Auf­stellung von Strandkörben kann somit zeitnah zum Beginn der Sonderöff­nungszeiten in den Ostseebädern erfolgen.

Landessieg für „Gingster Welle“

Schülerzeitung gewinnt den 1. Platz in der Kategorie der Regionalen Schule

Insel Rügen – Gleich zwei gute Nachrichten für die Gingster Schule aus Greifswald und Berlin. Die jungen Redakteure der „Gingster Welle“ holen sich in diesem Jahr den Sieg im MV-Schülerzeitungswettbewerb. Mit ihrer aktuellen Ausgabe überzeugten sie in der Kategorie der Regionalen Schulen die Jury und erhielten die meisten Wertungspunkte. Bei der Auszeichnungsveranstaltung in der Aula der Greifswalder Universität bekamen Sophia, Marie, Louis und Sofian ihren Gewinn von 450 Euro. Den begehrten symbolischen Wettbewerbs-Angelhaken überreichte ihnen die Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

Ich war so aufgeregt“, sagt der Fünftklässler Louis Richter, „wir haben damit überhaupt nicht gerechnet.“ Er strahlt zusammen mit seinen Mitstreitern, die seit September für die Schülerzeitung Nachrichten schreiben, Bilder machen und Geschichten erzählen. Sein Artikel über die Nebenwirkungen der Störtebeker-Festspiele fand besonderes Lob der Jury-Mitglieder. Denn damit schaue die Redaktion über den eigenen schulischen Tellerrand hinaus und beschreibe beispielhaft, welche Vor- und Nachteile ein solches Kulturereignis auch für Schüler der Insel haben kann.

Strahlende Landessieger Sophia Pagel, Marie Milz, Louis Richter und Sofian Laouni mit Wissenschaftsministerin Bettina Martin (v. l. n. r.) Foto: André Farin
Strahlende Landessieger Sophia Pagel, Marie Milz, Louis Richter und Sofian Laouni mit Wissenschaftsministerin Bettina Martin (v. l. n. r.) Foto: André Farin

Die Zeitung ist immer ein gelungener Mix aus vielen Schüler- und Schulthemen“, erklärt Projektleiter André Farin. Seit über 15 Jahren begleitet er die „Gingster Welle“ und begeistert Schüler und Lehrer zur regelmäßigen Mitarbeit. Mit einer festen Redaktion und zahlreichen freien Autoren, Zeichnern und Fotografen produzieren die Gingster bis zu vier Ausgaben im Jahr. Dabei komme nie Langeweile auf, erzählt der Deutschlehrer, denn Anregungen aus Klassen und Kollegium gäbe es immer wieder.

Mit dem Landessieg qualifizierten sich die Zeitungsmacher aus Gingst für den Bundeswettbewerb der besten Schülerzeitungen Deutschlands. Über 700 Einsendungen wurden unter die Lupe genommen und nach Schulformen bewertet. Von der Jury aus Berlin kam die zweite gute Nachricht der Woche. Die „Gingster Welle“ bekommt in der Kategorie der Realschulen die Bronzemedaille und fährt im Juni zur Auszeichnungsveranstaltung in die Bundeshauptstadt.

 

Politiker diskutieren mit Schülern

Bürgermeister aus Gingst und Samtens beim „Pro-Demokratie-Tag“ der Schule Gingst

Insel Rügen – „Demokratie ist in diesen Tagen in aller Munde“, sagt Schulleiter André Farin zum Beginn des „Pro-Demokratie-Tages“ an seiner Schule. „Die Premiere mit Workshops und Gesprächsrunden ist ein Test für einen jährlich wiederkehrenden Baustein bei uns“, erklärt er den Schülern und Gästen der beiden 10. Klassen.

Schüler und Lehrer beschäftigten sich einen Tag lang mit Fragen von Mitbestimmung im politischen Alltag unseres Landes. Dabei unterstützten sie Mirko Wetzel und Christine Ewert vom Regionalzentrum für demokratische Kultur in Vorpommern-Rügen. Die Teilnehmer sprachen über das Grundgesetz als Basis unserer Demokratie und konnten ihre persönlichen Fragen an Politiker loswerden. Schulsozialarbeiterin Karin Degner hatte für das Vorhaben die Federführung und freut sich über die Ergebnisse. „Mir hat gefallen, wie die Jugendlichen in die Vorbereitung einbezogen wurden,“ meint sie in der Auswertungsrunde. Das sei ein Garant für ein breiteres Interesse.

Dankeschön für eine gelungene Demokratiestunde. Schülersprecher Fynn Venzmer (ganz rechts) und Niklas Rienow bedanken sich bei den Bürgermeistern Nico Last (2.v.l.) und Michael Klüß (2.v.r) für ihre Teilnahme. Foto: André Farin
Dankeschön für eine gelungene Demokratiestunde. Schülersprecher Fynn Venzmer (ganz rechts) und Niklas Rienow bedanken sich bei den Bürgermeistern Nico Last (2.v.l.) und Michael Klüß (2.v.r) für ihre Teilnahme. Foto: André Farin

Zum Beispiel wünschten sich die Zehntklässler mehr Informationen darüber, wie sie sich politisch beteiligen könnten. Diese Frage thematisierten Nico Last und Michael Klüß, die als Bürgermeister von Gingst und Samtens für zwei Gesprächsrunden eingeladen worden waren. Sie zeigten Wege einer möglichen Beteiligung im Jugendclub, in Bürgersprechstunden oder in Vereinen auf. Überall dort könne man seine Ideen, Fragen und Vorschläge einbringen, die in einer Gemeinde anfallen. „Wir wünschen uns einfach mehr Beteiligung junger Leute“, erklärt Nico Last und erzählt aus seiner persönlichen Erfahrung als Jugendlicher. Ehrenamtliches Engagement sei in solchen kleinen Gemeinden wie Gingst und Samtens von großer Bedeutung, ergänzt Michael Klüß und motiviert die Schüler aus seiner Gemeinde zum Mitmachen.

Schülersprecher Niklas Rienow stimmt ihnen zu: „Ich finde gut, dass wir in demokratische Entscheidungen einbezogen werden.“ Das beginne bereits in der Schule und setze sich im Gemeindeleben fort. Jeder dürfe zum Glück für sich entscheiden, in wie weit er sich einbringen möchte, um etwas im Ort zu verändern. Dieser Schwerpunkt wird nun in den Thementagen im April aufgegriffen, wenn sie unter anderem mit ihrem Sozialkundelehrer über Probleme in ihren Heimatorten sprechen, Wahlthemen festhalten und die Gründung einer Partei ausprobieren.

Robbenschutz in der Reusenfischerei

Schwerin – Fischerei- und Umweltminister Dr. Till Backhaus veranlasst als ad hoc Maßnahme für die diesjährige Reusenfischerei in den Küstenge­wässern MV, dass ab März 2025 zum Schutz von Kegelrobben (Halichoerus grypus) auch außerhalb des Greifswalder Boddens genehmigungspflichtige relevante Reusen nur noch mit speziellen Robbenschutzvorrichtungen aufgestellt und betrieben werden dürfen. Bisher galten solche Bestimmungen lediglich für den Fischereibezirk Greifswalder Bodden, in dem Kegelrobben seit Längerem besonders häufig anzutreffen sind.

Damit knüpft der Minister an seine Ankündi­gungen Ende 2024 an, angesichts des  erhöhten Aufkommens von toten Kegelrobben im letzten Spätherbst insbesondere im Küsten­bereich Südostrügens die Robbenschutzmaßnahmen an genehmi­gungs­pflichtigen Reusen in der Küstenfischerei M-V vorsorglich zu erhöhen (siehe PM 284/2024 vom 21.11.2024 sowie PM 303/2024 vom 10.12.2024). Die Fischereibetriebe der Küstenfischerei Mecklenburg-Vorpommerns im Haupt- und Nebenerwerb wurden entsprechend durch die obere Fischereibehörde über die vorläufige Sofortmaßnahme informiert.

„Es ist mir wichtig zunächst nochmalig festzustellen: Nach der derzeitigen Beweislage konnte kein Nachweis geführt werden, dass die damals einzige Großreuse im Gebiet Südostrügen den Tod von mehr als 40 Robben verursacht hat. Gleichwohl sollten wir – auch zum Imageschutz der Fischerei – vorsorglich Maßnahmen ergreifen, um das Schutzniveau für Robben in Bezug auf potenziell gefährdende Fanggeräte zu erhöhen“, stellt Dr. Backhaus heraus. „Mit diesem ersten wichtigen Schritt können für nahezu alle Kegelrobben ein Eindringen in die Großreusen und damit potentielle tödliche Beifänge verhindert werden“, so der Minister zu diesem ersten erforderlichen Schritt.

Klar sei auch, dass baldmöglichst dauerhafte Regelungen und Vorkehrungen zum Schutz von Robben benötigt werden. „Es ist allerdings eine sorgfältige Abwägung zwischen den zwingend erforderlichen artenschutzrechtlichen Belangen einerseits und der Gewährleistung einer ausreichenden Fängigkeit der Fanggeräte und der Verhältnismäßigkeit von Einschränkungen andererseits erforderlich.

Aufgrund der bestehenden großen Wissenslücken und fehlender Erfahrungswerte haben dazu bereits Abstimmungen auf Fachebene begonnen, die weiter fortgesetzt werden“, sagt der Minister und zeigt sich zugleich zuversichtlich: „Die Reusenfischerei soll und wird ihre Bedeutung für die Küstenfischerei beibehalten oder diese sogar ausweiten können. Es muss gelingen, ihr erhebliches Potential als eine umweltangepasste und nachhaltige Fischerei­methode noch stärker zu nutzen, auch als Alternative zu anderen Fanggeräten wie Stellnetzen.“

Auf Einladung des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittel­sicherheit und Fischerei M-V (LALLF) als oberer Fischereibehörde fand am 22.01.2025 ein Fachgespräch statt, bei dem die Weiterentwicklung und Umsetzung von fischereitauglichen und wirksamen Robbenschutz­maßnahmen sowohl aus fischereilicher Sicht als auch aus Sicht des Artenschutzes intensiv beraten wurde. Als Experten nahmen sowohl Reusenfischer aus verschiedenen Fischereibezirken des Landes als auch Vertreter der Wissenschaft und der Fischerei- und Naturschutz­verwaltung teil.

Diskussionsgrundlage für die Beteiligten waren die bereits seit 2019 für die Reusenfischerei im Fischereibezirk Greifswalder Bodden geltenden Robbenschutzvorrichtungen. Nach Auffassung der Vertreter der zuständigen Fischereibehörden des Landes sei kurzfristig nur eine Ausweitung dieser Regelungen auf weitere Küstenbereiche verhältnismäßig und umsetzbar. Dies wurde von den übrigen Teilnehmern zur Kenntnis genommen und als Diskussionsgrundlage akzeptiert.

Im Ergebnis werden nun die bisher nur im Fischereibezirk Greifswalder Bodden geltenden Robbenschutzvorrichtungen in leicht modifizierter Form auch an allen relevanten Reusen, die in den Küstengewässern MV im Jahr 2025 aufgestellt und betrieben werden, verpflichtend. Entsprechend sind im Eingang zu geschlossenen Fangkammern nicht dehnfähige Strukturen einzubauen, die ein Einschwimmen von Kegelrobben verhindern. Beispielsweise darf im Falle einer geschlossenen ringförmigen Struktur deren Umfang maximal 75 cm betragen. Die einzuhaltenden Maße beruhen auf Vermessungen der am Meeresmuseum bisher untersuchten Robbentotfunde.

Spätestens zur Reusensaison 2026 soll die vorläufige Sofortmaßnahme 2025 durch permanente und nachhaltig wirksame Robbenschutz­regelungen ersetzt werden. Dazu bedarf es sowohl der Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen, insbesondere der Küstenfisch­ereiverordnung, als auch der technischen Überarbeitung und Anpassung der Vorgaben für Fanggeräte unter weiterer Einbeziehung fischerei- und naturschutzfachlicher Expertise, einschließlich der Expertise der Naturschutzverbände sowie der Naturschutzforschung. Ein erster technischer Überarbeitungsvorschlag soll durch die obere Fischereibehörde möglichst bis April 2025 erarbeitet werden und dann Gegenstand einer Vorstellung und Diskussion auf einer Informations­veranstaltung mit den Küstenfischereibetrieben im Juni 2025 sein.“

110 Kilogramm Glasaale

Besatz mit 110 Kilogramm Glasaalen in den Küstengewässern Rügens

Insel Rügen – Am Dienstag (4.02.2025) werden im Bereich des Großen Jasmunder Boddens sowie Wieker Boddens auf Rügen durch Mitarbeiter des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) und des Instituts für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) M-V insgesamt 110 Kilogramm Glasaale ausgesetzt. Bei einer mittleren Stückmasse von 0,3 Gramm sind dies etwa 365.000 Individuen. Im Bereich des Großen Jasmunder Boddens werden die Aale von der Ortschaft Neuhof (Sargard) aus großflächig entlang des Ufers verteilt. Der Glasaalbesatz im Wieker Bodden erfolgt nördlich und südlich der Ortschaft Dranske.

„Die Hoffnung hierbei ist, dass die Aale in den Besatzgebieten verbleiben und später dann als Blankaale zum Laichen in Richtung Sargassosee, einem Meeresgebiet im Atlantik östlich Floridas, aufbrechen. Die Wirksamkeit solcher regionalen Besatzmaßnahmen wurden von unseren Fachleuten im LALLF und in der LFA erforscht und nachgewiesen. Seit 10 Jahren werden die Besatzaktionen nun schon mit großem Erfolg durchgeführt. Fast 2,5 Millionen Tiere wurden in diesem Zeitraum in die Küstengewässer des Landes ausgesetzt. Damit wurde ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung des Gesamtlaicherbestands und damit zur Zielerreichung der Europäischen Aalverordnung geleistet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Finanziert wurden die Besatzmaßnahmen mit Mitteln aus dem Verkauf der Angelerlaubnisse für die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns. Für den Besatz 2025 wurden insgesamt 34.133 Euro aufgewendet. Seitens des LALLF wurden die Ausschreibung, Bestellung und Finanzierung der Besatzfische vorgenommen, die LFA übernahm die Koordinierung, Durchführung und wissenschaftliche Begleitung der Maßnahme.

 Wissenschaftliche Datenreihen zeigen, dass die natürliche Besiedlungsrate von Aalen im Küsten- und Binnenbereich von Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten 40 Jahre dramatisch zurückgegangen ist. In Umsetzung der geltenden Europäischen Aalverordnung werden seit Jahren auch in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Anstrengungen zur Wiederauffüllung des Aalbestands im Küsten- und Binnenbereich unternommen. Ein Instrument dabei ist der Ausgleich des aktuell nur geringen natürlichen Aufkommens von Jungaalen im Küstenbereich durch gezielte Besatzmaßnahmen.

Deren Wirksamkeit konnte mittels eines 2014 begonnenen großskaligen Besatzexperiments von LALLF und LFA grundsätzlich nachgewiesen werden, welches im Jahr 2020 am Institut für Fischerei der LFA erfolgreich abgeschlossen wurde. Regionale Besatzmaßnahmen zur Steigerung des lokalen Aalbestands stellen somit ein sinnvolles Instrument für die effektive Umsetzung der Europäischen Aalverordnung auf Landesebene Mecklenburg-Vorpommern dar. Gemäß dieser Einschätzung wurden bereits in den Jahren 2022, 2023 und 2024 in verschiedenen Küstenbereichen Glasaale ausgebracht. Der diesjährige Besatz setzt diese Bemühungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Bestandsaufbau im Küstenbereich fort.

Monitoringarbeiten des Instituts für Fischerei der LFA zeigen in Zusammenspiel mit den anderen getroffenen Maßnahmen zum Aalschutz erste Erfolge dieser Besatzaktivitäten. So konnten durch die Erfassung der Aalbestandsdichte mit einem speziellen Fangsystem beispielsweise steigende Aaldichten im Küstenbereich innerhalb der letzten Jahre dokumentiert werden.

Ausgehend von der durch den Besatz bedingten positiven regionalen Bestandsentwicklung ist mittelfristig eine Wiederzulassung der Freizeitfischerei auf Aal im Küstenbereich anzustreben.