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Kategorie: Politik

Flächendeckendes Rufbussystem in M-V

Gadebusch – Zum Start des neuen flächendeckenden Rufbussystems in Mecklenburg-Vorpommern nahmen im Landkreis Nordwestmecklenburg Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Verkehrsminister Reinhard Meyer, Landrat Tino Schomann vom Landkreis Nordwestmecklenburg, der Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern Daniel Bischof sowie der Geschäftsführer des Verkehrsunternehmens Nahbus Nordwestmecklenburg Jörg Lettau an einer feierlichen Veranstaltung am Bahnhof Gadebusch teil. Mit dem neuen fahrplanbasierten Rufbus setzt das Verkehrsunternehmen Nahbus seit März 2024 ein klima- und umweltfreundliches Ausrufezeichen.

„Es ist großartig, dass wir heute den Startschuss für den Aufbau eines landesweiten Rufbussystems in Mecklenburg-Vorpommern geben können. Rufbusse erweitern unser Netz öffentlicher Verkehrsmittel, und zwar auf den letzten Kilometern. Sie schließen die kleinen Gemeinden und Dörfer in unserem Land an die regionalen Buslinien und Bahnstrecken an. In einigen Landkreisen gibt es solche Rufbusse ja schon länger. Dass wir das System nun auf das ganze Land ausweiten und dann auch noch mit einer landesweiten Rufbus-Hotline, ist eine enorme Leistung und ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern. Das Ziel unserer Mobilitätsoffensive ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Nahverkehr teilnehmen können, in den großen Städten genauso wie in den kleinen Dörfern“, sagte Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Reinhard Meyer betonte: „Wir schaffen ein Landesmobilitätsnetz mit flächendeckenden schnellen vertakteten Bahn- und Busangeboten und Rufbussen, die auch die kleinsten Dörfer des Landes erreichen. So entstehen die Grundlagen, um für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einen nachhaltigen Umstieg auf klimafreundliche öffentliche Verkehrssysteme in den Städten aber insbesondere auch in den ländlichen Räumen einzuleiten. Das geht aber nicht von heute auf morgen. Deshalb gehen wir schrittweise voran. Mit dem Startschuss für das Rufbussystem im Landkreis Nordwestmecklenburg kommen wir einen wichtigen weiteren Schritt voran.“

Neben dem Landkreis Nordwestmecklenburg bietet auch Ludwigslust-Parchim bereits heute flächendeckend Rufbusse an. In der Mecklenburgische Seenplatte kann man ab dem 01. Mai 2024 im ganzen Kreis das Angebot des Rufbussystems „ILSE“ nutzen. Auch im Landkreis Rostock wird das bereits erfolgreiche gewachsene Rufbusangebot voraussichtlich noch in diesem Jahr auf die gesamte Fläche des Landkreises erweitert werden. Die Realisierung eines flächendeckenden Rufbussystems und die Umsetzung der festgelegten Qualitätskriterien ist im Landkreis Vorpommern-Greifswald in einigen Teilbereichen bereits auf gutem Weg, hier sind durch die Akteure vor Ort aber noch weitere Schritte bis zum Ziel einer Flächendeckung zu gehen. Im Landkreis Vorpommern-Rügen wird schrittweise bis 2026 ein Rufbussystem aufgebaut, auch hier sollen erste Gebiete noch 2024 erschlossen werden.

Landrat Tino Schomann ergänzte: „Das Leben auf dem Land hat besonders in Nordwestmecklenburg einen großen Reiz. Mit dem System des Rufbusses nimmt es an Attraktivität sogar noch zu, denn so sind die Bürgerinnen und Bürger gut an die regionale Infrastruktur angebunden und können gleichzeitig das Landleben genießen. Der Rufbus ist auf jeden Fall ein Zugewinn für Jung und Alt gleichermaßen.“

„Mit der geplanten flächendeckenden Umsetzung des landesweiten Rufbussystems ermöglichen wir im ländlichen Raum mehr Teilhabe. Nach der Einführung des Deutschlandtickets folgt nun die dringend notwendige Angebotsausweitung. Für die enge Partnerschaft in der Zusammenarbeit mit den Landkreisen und den Verkehrsunternehmen des Landes zur Realisierung dieser ambitionierten Mobilitätsmöglichkeit für die Fahrgäste möchte ich mich herzlich bedanken“, so Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.

„Mit der Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern setzen wir in Nordwestmecklenburg die Verknüpfung der geplanten Netzebenen ganzjährig an sieben Tagen in der Woche um. Wir hoffen, dass es uns damit zukünftig gelingt, in der Fläche keine Ferienfahrpläne mehr anbieten zu müssen“, sagte Jörg Lettau Geschäftsführer der Nahbus Nordwestmecklenburg.

Der Bürgermeister von Gadebusch, Arne Schlien, zitierte Franz Müntefering „Mobilität ist eine Grundlage unseres Wohlstandes“. Schlien führt weiter aus: „Den Wohlstand in unserem Land haben wir besonders den Menschen zu verdanken, denen wir mit dem Rufbus ihre Mobilität zurückgeben wollen. Im ländlichen Raum ist das neue Rufbussystem von Nahbus eine Chance, gerade für unsere älteren Mitbürger, mobil am Leben teilzunehmen. Als Gadebuscher Bürgermeister danke ich allen, die am Aufbau der flächendeckenden Rufbussysteme in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich mitwirken.“

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig übergab zudem einen Zuwendungsbescheid über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNV) für das Jahr 2024 in Höhe von rund 1,45 Millionen Euro an den Landrat Tino Schomann. Das Wirtschaftsministerium unterstützt über die VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern das Vorhaben aus Landesmitteln. Insgesamt wird der Aufbau und Betrieb eines landesweiten Rufbussystems 2024 mit 13,5 Millionen Euro gefördert, nachdem bereits 2023 für den Aufbau der Systeme 13 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Eine Finanzierung sieht das Land auch für die Folgejahre vor.

Im neuen fahrplanbasierten Rufbus-Konzept von Nahbus ist der Rufbus MV auf insgesamt 33 Rufbus-Linien im Landkreis Nordwestmecklenburg unterwegs, die nach einem festen Fahrplan verkehren. Wer auf einer dieser Rufbus-Linien mitfahren möchte, muss zuvor seinen Einstiegswunsch bei Nahbus anmelden, da die Haltestelle sonst nicht angefahren wird. Telefonisch können Rufbus-Anmeldungen unter folgender Nummer aufgegeben werden: 0385/555 733 40. Die Bestellung ist mindestens eine Stunde vor Abfahrtzeit aufzugeben. Der Rufbus MV in Nordwestmecklenburg verkehrt von Montag bis Samstag von 05.00 bis 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 20.00 Uhr, die genauen Bedienzeiten der einzelnen Rufbuslinien entnehmen Sie bitte den Fahrplänen. Für eine Fahrt mit dem Rufbus MV bei Nahbus wird der reguläre Nahbus-Tarif fällig, d.h. Sie bezahlen die Strecke von Ihrer Einstiegshaltestelle bis zu Ihrer letztendlichen Zielhaltestelle. Das Deutschland-Ticket wird in den Rufbussen anerkannt. Weitere Informationen zum Rufbus MV von Nahbus finden Sie hier:

Die landesweite Fahrplanauskunft „MV FÄHRT GUT“ für Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt alle Änderungen des neuen Fahrplans. Die kostenlose App des Landes enthält alle Fahrplandaten des ÖPNV in M-V und steht für Android und iOS zur Verfügung (www.fahrplanauskunft-mv.de).

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt im Rahmen seiner Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern finanzielle Zuwendungen für den Aufbau, die Vorhaltung und den Betrieb kommunaler Rufbussysteme als Bestandteil des landesweiten Rufbussystems unter Beachtung von festgelegten Qualitätskriterien.

#startklar.digital: 300 Lehrkräfte bilden sich weiter

Oldenburg: Große Nachfrage zeigt das starke Engagement im Bereich der digitalen Bildung

Schwerin – Zu der Fortbildungsreihe #startklar.digital im Regionalen Beruflichen Bildungszentrum-Technik (RBB) in der Landeshauptstadt treffen sich heute mehr als 300 Lehrkräfte, Schulleitungen, Vertreterinnen und Vertreter der Schulträger aus dem Schulamtsbereich Schwerin. „Die große Nachfrage zeigt uns, mit welchem besonderen Interesse und Engagement unsere Pädagoginnen und Pädagogen digitalen Unterricht gestalten“, erklärte Ministerin Simone Oldenburg anlässlich des Veranstaltungsstarts in Schwerin.

So vielfältig die Möglichkeiten für digital gestütztes Lehren und Lernen sind, so vielfältig sind auch die Ideen zur Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung mithilfe neuer Tools und Methoden. Um sich optimal vorzubereiten, konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus einem breiten Angebot von 47 Workshops und Impulsen auswählen. Dabei standen Angebote von der Grund- bis zur Berufsschule zur Auswahl.

„Neue hybride Lernformate zu etablieren und die Arbeit mit dem landesweiten Lernmanagementsystem ‚itslearning‛ stehen bei der Fortbildung im Mittelpunkt. Die Online-Plattform wird bereits seit vielen Jahren von unseren Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern genutzt“, so die Ministerin. Neben dem Einsatz von Tablets, Smartboards und digitalen Anwendungen im Unterricht stehen auch die Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz in der Schule im Fokus.

Organisator des Fortbildungsangebotes ist das Medienpädagogische Zentrum (MPZ) des Bildungsministeriums. Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sind in den Schulen des Landes tätig, geben ihr Wissen vor Ort an die Lehrerinnen und Lehrer weiter und begleiten den Übergang in eine digitale Bildungslandschaft.

Änderungen der Landesbauordnung

Schwerin – Die Landesregierung hat heute den Weg für Anpassungen der Landesbauordnung und anderer Gesetze mit zwei zentralen Zielen freigemacht. Zum einen gehe es um die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren beim Schaffen von neuem Wohnraum in vorhandenen Bestandsbauten, so Bauminister Christian Pegel. Zum anderen solle die Nutzung Erneuerbarer Energien beim Bauen erleichtert werden.

So sollen Außeneinheiten von Wärmepumpen bis zwei Meter Höhe und drei Meter Breite künftig keine Abstandsflächen mehr erfordern. „Dies betont die Bedeutung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, beseitigt Rechtsunsicherheiten und schafft Planungsklarheit für Bauherr und Entwurfsverfassende. Außerdem werden die Abstandserfordernisse für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dächern gelockert. Damit können Anlagen insbesondere auf Reihen- und Doppelhäusern größer dimensioniert werden. Ziel ist, auf möglichst vielen Dächern Solaranlagen zu installieren“, so Landesbauminister Christian Pegel.

Weiterhin soll der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken genehmigungsfrei gestellt werden. „Damit soll eine besonders einfache Möglichkeit, neuen Wohnraum ohne zusätzliche Flächenversiegelung und ohne zunächst in komplexen Bauplanungsverfahren neue Baugebiete schaffen zu müssen, ermöglicht werden“, erläutert Bauminister Christian Pegel.  Ferner soll eine Verfahrensänderung bei der Genehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zur Beschleunigung bei der Schaffung dieses zusätzlichen Wohnraums führen.

Außerdem wird die in vielen kommunalen Satzungen vorgesehene Verpflichtung zur Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen entfallen, wenn in einem Gebäude Wohnungen geteilt oder Wohnraum durch Umnutzung, Aufstocken des Gebäudes oder Ausbau des Dachraums geschaffen wird. „Auch hier soll es einfacher werden, wenn diese schnelle und unkomplizierte Weise genutzt wird, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen“, so der Minister. Hierfür hat die Landesregierung auf seiner heutigen Sitzung die Durchführung der Verbändeanhörung freigegeben.

Sportfördergruppe der Landespolizei MV

Schwerin – Innenminister Christian Pegel und Sportministerin Stefanie Drese haben die aktualisierte Vereinbarung für die Sportfördergruppe der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet.

„Mit den neuen Anpassungen der Vereinbarung geben wir den Athletinnen und Athleten der Sportfördergruppe mehr Sicherheiten, dass unter anderem die Ausbildung ganz nach den Anforderungen der Spitzensportlerinnen und -sportler flexibel gestaltet werden kann, aber auch, dass sie bei Unfällen umfassend abgesichert sein werden“, sagt Minister Christian Pegel und:

„Seit 2008 geben wir jungen Spitzensportlerinnen und- sportlern in unserem Land die Möglichkeit, neben ihrer sportlichen Karriere auch eine berufliche Laufbahn in der Landespolizei zu wählen. Mit der Aufnahme in der Sportfördergruppe haben die jungen Menschen den notwendigen Freiraum, sich intensiv auf ihren Hochleistungssport zu konzentrieren, und zugleich die Gewissheit einer gesicherten beruflichen Zukunft bei der Landespolizei nach Beendigung ihrer – hoffentlich auch für unser Land erfolgreichen – sportlichen Karriere.“

„Die meisten Leistungssportlerinnen und Leistungssportler müssen sich während des Leistungssports auf den Berufseinstieg vorbereiten. Denn Leistungssport wird in einem Lebensabschnitt betrieben, in dem zugleich die Grundlagen für eine spätere berufliche Karriere gelegt werden. Das Meistern dieser Doppelbelastung fordert mir den größten Respekt ab“, betont Sportministerin Stefanie Drese.

„Es ist deshalb ein großes Anliegen der Landesregierung, die duale Karriere unserer Spitzenathleten dahingehend zu unterstützen, dass sie ausreichend Freiräume für Trainings- und Wettkampfzeiten bekommen und im späteren Leben keine Nachteile auf dem Arbeitsmarkt haben. Die Sportfördergruppe der Landespolizei MV ist ein wichtiger Baustein in der Leistungssportförderung Mecklenburg-Vorpommerns.“

Alle zwei Jahre werden bis zu fünf Männer und Frauen in die Sportfördergruppe eingestellt. Die Bewerbungszahlen variieren. Für die Einstellung im Jahr 2024 gibt es aktuell fünf Bewerbungen.

„Seit der Einrichtung haben sich insgesamt 31 Leistungssportlerinnen und –sportler unseres Landes in einem Auswahlverfahren hierfür qualifiziert. Unterstützt vom Landessportbund und vom Olympiastützpunkt können Spitzenathleten Polizeiausbildung, Training und Wettkampf optimal miteinander in Einklang bringen. Und die Erfolgshistorie von Ruderer Hannes Ocik, Leichtathlet Tom Gröschel, Bahnradsportler Stefan Nimke oder Stabhochspringerin Martina Strutz zeigt, dass unser gewähltes Konzept aufgeht“, so der Innenminister.

Die Sportart sei nicht entscheidend, solange die Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Zugehörigkeit zum Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader oder Nachwuchskader 1 und 2, eine sportliche Empfehlung des Olympiastützpunktes MV und die Mitgliedschaft in einem Sportverein des Landes MV.

Drese: „Mein Dank geht an das Innenministerium und die Landespolizei für das Engagement und das klare Bekenntnis zum Leistungssport. Es ist dem Sportministerium bewusst, dass die individuelle Ausbildung der Sportlerinnen und Sportler viele personelle und finanzielle Ressourcen bindet.“

Die Ausbildung zur Polizeimeisterin bzw. zum Polizeimeister findet an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow statt. Neben Trainingsmöglichkeiten vor Ort sind die Olympiastützpunkte gut erreichbar. Die Ausbildung wird für die Sportlerinnen und Sportler von regulär zwei auf drei Jahre und sechs Monate (in Ausnahmefällen auch länger) gestreckt. Dabei sind die Sportlerinnen und Sportler von August/September bis Ende Januar an der FH Güstrow und die übrige Zeit freigestellt für Training und Wettkampf.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die Übernahme in den Polizeidienst des Landes MV garantiert. Den Absolventinnen und Absolventen stehen verschiedene Dienstzweige innerhalb der Landespolizei sowie der Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 – der sogenannte gehobene Dienst – offen und sie können weiterhin ihrem Leistungssport aktiv nachgehen. Als Mitglied der Sportfördergruppe repräsentieren sie die Landespolizei auch in sportlichen Wettkämpfen.

Förderung von Klimaschutzmaßnahmen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt erlässt mit dem 15. April 2024 eine Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen. Über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) können aufgrund der Richtlinie Zuwendungen zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen gefördert werden. Dazu gehören u. a. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung, sofern sie nicht oder nur teilweise durch die Europäische Union oder die Bundesregierung gefördert werden.

Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Vorhaben:

  1. Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen

Die Studien werden der Öffentlichkeit zentral über eine Plattform zur allgemeinen Nutzung digital bereitgestellt („Einer für Alle“-Prinzip). Die Plattform wird vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt festgelegt.

  1. Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung.
  2. Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen,

das sind insbesondere

3.1      Abwärme- oder Kältenutzung, beispielsweise

  1. a) Abluftsysteme mit Energierückgewinnung,
  2. b) Wärmetauscher und Verdampfer,
  3. c) Verdichter und Kompressoren,
  4. d) Wärmeverteiler- und Speichersysteme,
  5. e) Erd- und Eisspeicher sowie
  6. f) Sensorik und Steuerung.

3.2  Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen, beispielsweise

  1. a) energieeffiziente Beleuchtung innerhalb von Gebäuden und Lichtlenksysteme,
  2. b) energieeffiziente Beleuchtung außerhalb von Gebäuden unter Beachtung der Insektenverträglichkeit und Lichtverschmutzung, inklusive Zeit- und Bedarfssteuerungen,
  3. c) Verschattungsanlagen,
  4. d) Optimierung von Abwärme- und Kältenutzung,
  5. e) Wärme- oder Kältespeicher besonders im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien und
  6. f) energieeffiziente Prozess- und Produktionsanlagen.

3.3  Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, beispielsweise

  1. a) Be- und Entlüftungssystem mit Kälte- oder Wärmerückgewinnung,
  2. b) spezielle Dämmung,
  3. c) verhaltens- und raumklimaangepasste Reglungen und Steuerungen und
  4. d) Energie- und Lastmanagementsysteme.

3.3  Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen, beispielsweise

  1. a) Gründächer und
  2. b) Grünfassaden.
  3. Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise
  4. a) Quartierslösungen,
  5. b) intelligente Energienetze (SmartGrids) und
  6. c) Grüne Gewerbegebiete.

Die zuwendungsfähigen Investitionen umfassen Vorhaben mit erneuerbaren Energien (außer Tiefengeothermie und Elektroenergieerzeugung) und deren Nutzung über chemische und physikalische Speichermedien oder Speicherstoffe (beispielsweise Wasserstoff) sowie Prozesse der Umwandlung von Strom in andere Stoffe (Power-to-X).

Diese Vorhaben können auch mit Sektorenkopplung, Prozessoptimierung sowie umfassender Vernetzung, Steuerung, Energie- und Lastmanagement verbunden werden.

  1. Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgas-emissionen

Die Demonstrationsvorhaben sollen durch Öffentlichkeitsarbeit landesweit zur Nachahmung anregen (beispielsweise über etablierte einschlägige kommunale Verbände). Die Erkenntnisse aus den Demonstrationsvorhaben (beispielsweise über Einsparungs-, Betriebs-, Organisations- und Finanzierungsmodelle oder erkannte regulatorische Barrieren) sollen vom Zuwendungsempfänger im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden.

Zuwendungsempfänger können sein:

  1. a) Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns,
  2. b) Kirchen/Religionsgemeinschaften oder
  3. c) Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre nicht wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass

  1. a) das Projekt in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird,
  2. b) die zuwendungsfähigen Ausgaben grundsätzlich mindestens 20. 000 Euro betragen oder, sofern es sich ausschließlich um Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen handelt, mindestens 2. 000 Euro,
  3. c) sich der Projektstandort im Eigentum des Antragstellers befindet oder dieser eine Nutzungsberechtigung mindestens für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist für den Projektstandort nachweisen kann,
  4. d) die für die Durchführung des Projektes erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
  5. e) die Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgeausgaben hinreichend gesichert ist,
  6. f) mit dem Vorhaben nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen wird, wobei
  7. g) die Amortisationszeit des Projektes grundsätzlich fünf Jahre überschreitet und
  8. h) die Antragsunterlagen grundsätzlich innerhalb eines Jahres vollständig eingereicht wurden; das heißt, das Verfahren auf Beantragung von Zuwendungen innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Antragseingang abgeschlossen werden soll; nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist der Antrag im Regelfall jedoch zurückzuweisen ist.

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Antragsformulare sind im Internet unter www.lfi-mv.de abrufbar. Die Zuwendung wird entweder als Anteilfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung in Form einer nichtrückzahlbaren Zuweisung gewährt.

Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 50 % (25 % bei energieeffizienter Außenbeleuchtung).

Betragen die Gesamtausgaben eines Vorhabens nicht mehr als 200 000 Euro, kann der Zuwendungsbetrag als fester Teilbetrag gewährt werden. Bei dieser Festbetragsfinanzierung kommt ein vereinfachtes Verwendungsnachweisverfahren zum Einsatz.

Im Ausnahmefall kann einmalig ein vorhabenspezifischer Bonus von 10 % bei beiden Finanzierungsarten gewährt werden. Details zu den Förderhöhen werden über ein separates Förderhöhenmerkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht. Die Kumulation dieser Fördermittel mit anderen Mitteln ist zulässig, wenn die anderen Förderprogramme die Kumulierung zulassen.

Weiterer Vertrag zur Treibstoffversorgung

Schwerin – Zur staatlichen Vorsorgeplanung gehört, dass in einer Krise Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste sowie der Katastrophenschutz sicher und verlässlich ihren Dienst verrichten können. Damit das gelingt, ist die Treibstoffversorgung einer der zentralen Punkte in der Planung. Um diese sicherzustellen, hat das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern einen Vertrag mit einem Großtanklager abgeschlossen. Bereits im vergangenen Jahr wurde für die Versorgung im Krisenfall ein Vertrag mit einem großen Treibstofflogistiker geschlossen. Somit ist nun neben der Logistik auch die Betankungsleistung in einer Krise abgesichert. Die Gesamtkosten, die einen 14-tägigen Krisenfall beinhalten, belaufen sich auf rund 112.000 Euro.

„Mit diesem Vertrag haben wir als Land eine weitere wichtige Voraussetzung geschaffen, um besonders im Krisenfall wichtige staatliche Leistungen sicherzustellen. Unsere erstellten Pläne werden der aktuellen Lage entsprechend weiterhin fortlaufend angepasst und verbessert. Auch in diesem Vertrag ist vorgesehen, dass der größte Anteil dieser Summe nur fällig würde, sollte der Krisenfall tatsächlich eintreten. Ich bin aber weiterhin zuversichtlich, dass es nicht so weit kommt“, so Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Es ergeben sich aus dem Vertrag Kosten u.a. für eine Vorhaltepauschale für ausgebildetes und eingewiesenes Personal sowie Verfahrensweisen, die darauf ausgerichtet sind in einer möglichen Krise die Betankung der Treibstofflogistiker des Landes sicherzustellen.

„Natürlich hoffen wir alle, dass wir nie in eine Situation geraten werden, bei der eine Notversorgung der Einsatzkräfte notwendig werden würde. Dennoch sorgen wir für den Ernstfall vor. Die Krisenfestigkeit unseres Bundeslandes hat sich durch diesen Vertragsschluss weiter gefestigt“, so der Innenminister.

Minigolfanlage in Jessenitz eröffnet

Jessenitz – Minister Dr. Till Backhaus hat heute auf dem Gelände des Jessenitzer Aus- und Weiterbildungswerkes die Minigolf-Anlage „Bibergolf“ eröffnet. Das Projekt wird aus LEADER-Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Höhe von rund 151.000 Euro gefördert. Die Gesamtinvestition liegt bei knapp 200.000 Euro.

„Das Projekt der LEADER-Aktionsgruppe Südwestmecklenburg soll eine weitere, sehr hochwertige Gelegenheit für Bewegung, Spiel und Sport in der Region bieten. Im Vergleich zum Minigolf sind die Bahnen beim Bibergolf abenteuerreicher, interessanter und anspruchsvoller. Natürliche Hindernisse wie Schrägen, Hügel, Baumstämme, Wasserläufe und Steine machen jede Bahn zu einer ganz speziellen Herausforderung und stellen den Bezug zum Mecklenburgischem Elbtal her.

Über die Landschaft und ihre Geschichte geben spezielle Informationstafeln in Form von Schreibpulten Auskunft. Ich lade Einheimische sowie Besucherinnen und Besucher ein, die neue Anlage zu erkunden. Das ca. 1.200 Quadratmeter große Areal fügt sich harmonisch in das weitläufige Grundstück neben dem Dreiseitenhof ‚Griese Gegend‘ und dem Grillpavillon ein“, sagte Backhaus.

Seit 2015 hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV 51 Maßnahmen in Lübtheen mit insgesamt rund 7,7 Millionen Euro aus dem ELER subventioniert. Die Gesamtinvestition betrug rund 13,3 Millionen Euro.

„Die Menschen vor Ort wissen oft am besten, was getan werden muss, damit das Dorf, die Region lebendig und attraktiv bleiben. Das greift der LEADER-Ansatz auf und stärkt die Strukturen im ländlichen Raum. Die ELER-Vorschriften erfordern, dass zur Umsetzung des LEADER-Ansatzes ein Wettbewerb erfolgen muss, aus dem sich die Lokalen Aktionsgruppen ergeben“, sagte Backhaus.

Die neue LEADER-Richtlinie 2024 bis 2029 trat im vergangenen Jahr in Kraft. Damit stehen 54,96 Millionen Euro aus dem ELER zur Verfügung. Zusätzlich stellt das Land 2,5 Millionen Euro zur Sicherung der nationalen Kofinanzierung für Vorhaben privater Träger bereit. Auf dieser Grundlage werden Vorhaben unterstützt, die einen Beitrag zur Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Das LM hat 14 solcher Strategien genehmigt.

Für jede genehmigte Strategie wird ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. 70 Prozent des verbleibenden Budgets werden nach dem Proportionalitätsprinzip aufgeteilt, bezogen auf die Einwohnerzahl (Stand 31.12.2021) des von der Strategie erfassten Gebietes und 30 Prozent in Abhängigkeit von der Qualität der Strategie. Dabei erhalten lediglich die acht besten Strategien diesen „Qualitätszuschlag“. Damit stehen den lokalen Aktionsgruppen zwischen ca. 3,5 und 4,6 Millionen Euro für die Erfüllung ihrer Entwicklungsziele zur Verfügung.

ErwiN geht an den Start

Neues Projekt zur Übertragung von ärztlichen Aufgaben auf spezialisierte Pflegefachkräfte

Berlin – In der gemeinsamen Landesvertretung von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in Berlin fand heute die Auftaktveranstaltung des durch den Innovationsfonds geförderten Projekts ErwiN, kurz für „Erweiterte Übertragung von arztentlastenden Tätigkeiten in ArztNetzen” statt.

Das Projekt ErwiN startet in vier Modellregionen in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Es soll die medizinische Versorgung von zunehmend älteren, chronisch kranken Menschen im häuslichen Umfeld verbessern.

Für Gesundheits-Staatssekretärin Sylvia Grimm ist ErwiN ein zukunftsweisendes Vorhaben, das die medizinische Versorgung in Deutschland nachhaltig verbessern wird.

„Wir stehen bei der ärztlichen Versorgung gerade in ländlichen Regionen vor großen Herausforderungen. Schon jetzt sind rund 565.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern 60 Jahre alt oder älter, viele von Ihnen sind chronisch krank oder pflegebedürftig. Gleichzeitig stehen viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte selbst kurz vor Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand. Innovative Projekte wie ErwiN helfen dabei, unsere Gesundheitsversorgung an diese veränderten Realitäten anzupassen“, betonte Grimm in Berlin.

„Durch die qualifizierte Übertragung von ärztlichen Aufgaben auf spezialisierte Pflegefachpersonen wird Raum für eine intensivere Betreuung und individuelle Beratung geschaffen. Ärzte können sich vermehrt auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren“, verdeutlichte Grimm. Die Pflegefachpersonen würden dabei Gesundheitszustände prüfen, Vital- und Laborparameter kontrollieren, Beratungen durchführen und Heil- sowie Hilfsmittel verordnen.

Grimm: „Die enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegefachkräften ermöglicht eine umfassendere Betreuung der Patienten. Frühzeitige Interventionen bei Veränderungen im Gesundheitszustand können zu einer besseren Gesundheit und Lebensqualität unserer Patientinnen und Patienten führen.“

Das Gesundheitsministerium in MV hat die Fachaufsicht über die Schulen, die die entsprechenden Zusatzqualifikationen anbieten. Diese spezialisierten Pflegefachpersonen können im ärztlichen Auftrag dann ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen. Dabei stehen sie im Austausch mit Ärztinnen und Ärzten, auch telemedizinisch bei Hausbesuchen. Für das Projekt ErwiN qualifiziert das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen zusammen mit dem Institut für Pflegewissenschaft der Universität Greifswald zunächst alle Pflegefachpersonen zur selbstständigen Ausübung dieser Tätigkeiten.

Für Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Ärztenetz HaffNet die Durchführung des Projektes. HaffNet ist ein Zusammenschluss von hausärztlichen und fachärztlichen Praxen in der Region Vorpommern, das seit über 20 Jahren besteht. „Damit haben wir für das Projekt einen erfahrenen und überaus kompetenten Partner in der Vernetzung von medizinischen Versorgungsstrukturen gefunden“, so Grimm. „Im Erfolgsfall kann diese Maßnahme die Gesundheit pflegebedürftiger älterer Menschen deutlich stärken und dazu beitragen, Ressourcen in der medizinischen Versorgung bestmöglich zu nutzen. Der Ansatz ist auf andere Regionen übertragbar.“